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Dr. Joachim Michael Keiler

AfD 25.10.2024 Sitzungen 8/2

Herr Kollege Voigt, Ihre Ausführungen im Hinblick auf eine Enquetekommission in Ehren. Sie sagen ständig: Dadurch wird die Öffentlichkeit informiert, man kann es dann ins Netz stellen usw. usf. Das Bundeskanzleramt hat sich geweigert, die Bund-Länder-Protokolle herauszugeben, und es musste verklagt werden. Es ist vom Verwaltungsgericht Berlin zunächst verklagt worden, die Protokolle herauszugeben, und danach hieß es, wir protokollieren nicht mehr. Das ist genau der Grund, warum eine Enquetekommission nicht reicht, sondern ein Untersuchungsausschuss erforderlich ist, weil dieser ganz andere Möglichkeiten hat. Wir reden von der Bund-Länder-Konferenz. Das ist eine reine Landesangelegenheit, die von Artikel 79 Abs. 3 berührt ist. Das gehört auch zum föderalen Prinzip. (Beifall AfD)

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