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Carsten Hütter

AfD 25.10.2024 Sitzungen 8/2

Kritisieren Sie den Verfassungsschutz?) Drittens. Der Antrag darf nicht die Feststellungen und Bewertungen vorwegnehmen. Genau das macht aber die AfD, wenn zum Beispiel geraunt wird, die Staatsregierung könnte Medien beeinflusst, Menschen unter Druck gesetzt und ganze Bevölkerungsgruppen ausgegrenzt haben. Das ist, mit Verlaub, vollkommen ins Blaue hineingeschwurbelt. (Zustimmung Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke – Sebastian Wippel, AfD: Das sagen doch die Medienvertreter selbst!) Damit wird ein künftiges Urteil schon vorbereitet, noch bevor die Untersuchung begonnen hat. Viertens. Es ist aus unserer Sicht ebenfalls nicht zulässig, im Rahmen des Einsetzungsantrags derart weitgehende Vorgaben zur Arbeitsweise des Untersuchungsausschusses zu machen und dass Sie in die Verfahrensautonomie des Untersuchungsausschusses eingreifen. Genau das machen Sie aber in Punkt D. Die dortigen Ausführungen sind möglicherweise in Brandenburg zulässig; denn genau dort hat die AfD ihren Antrag abgeschrieben. Das allein ist natürlich nicht so schlimm, wie für eine Dissertation im Staatskirchenrecht bei Wikipedia abzuschreiben – um ein garantiert frei erfundenes Beispiel zu nennen –, (Lachen AfD) aber es ist trotzdem peinlich für eine Partei, die sich schon so lange nicht mehr darauf berufen kann, neu in der Politik zu sein, wie die andere Populistentruppe hier im Landtag. (Lachen AfD) Jedenfalls werden in diesem Passus wieder die Bundesregierung, dann die Bundesministerien, dann die Landesregierungen und das RKI ins Spiel gebracht. Aufgrund all dieser erheblichen Zweifel und trotz des umfangreichen Änderungsantrags ist aus unserer Sicht gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 des Untersuchungsausschussgesetzes eine Überprüfung erforderlich. Deshalb beantragen wir, auch die geänderte Fassung zu überprüfen – weil sie, wie wir glauben, nicht zulässig ist –, und eine entsprechende Überweisung in den momentan zuständigen Hauptausschuss. (Beifall Die Linke) Aber nehmen wir einmal an, es läge ein zulässiger Antrag vor und der Untersuchungsausschuss würde eingesetzt – dann wäre immer noch unklar, wie der Ausschuss von den sehr zahlreichen und zusammenhanglosen Einzelfragen zu einem stringenten Programm für die Beweisaufnahme kommen soll. Es gehört auch zu den bisherigen Erfahrungen in mehreren von der AfD beantragten Untersuchungsausschüssen und damit zu den ungeschriebenen Regeln in diesem Haus, dass die von der AfD eingesetzten Untersuchungsausschüsse nie so etwas wie einen Untersuchungsplan hatten, an den man sich dann auch noch hält. Das ist also nicht zu erwarten. Das wäre im vorliegenden Fall auch schwierig, denn der Antrag möchte Rechtsfragen unter Beweis stellen. Er verlangt letztendlich nicht weniger als eine verfassungsrechtliche Beurteilung des Handelns der Staatsregierung. Nun ist es so: Dem dafür zuständigen sächsischen Verfassungsgericht lagen – wenn ich mich recht entsinne – mehrere Normenkontrollanträge von AfD-Abgeordneten vor. Ich will aber alle mal darüber informieren: Keiner wurde bisher vom Verfassungsgericht als zulässig angesehen bzw. die AfD kann nicht akzeptieren, dass sie beim obersten Verfassungsgericht im Freistaat Sachsen bereits mehrfach an die Wand gefahren ist. Daran wird auch der Untersuchungsausschuss nichts ändern, denn er ist kein Ersatzgericht. (Sören Voigt, CDU: Hört, hört!) Ein Untersuchungsausschuss ist darüber hinaus auch keine Forschungsanstalt. Trotzdem sollen laut Antrag medizinische Fachfragen geklärt werden, etwa zum Sicherheitsprofil von Impfstoffen. Offenbar denkt die AfD, man könne widerstreitende wissenschaftliche Einschätzungen dadurch entscheiden, dass sie dem politischen Streit eines Parlamentsgremiums unterworfen werden. Mit Verlaub, das ist eine hirnrissige Idee. Trotz alledem ist uns klar, dass die Coronakrise aufgearbeitet werden sollte. Eine Aufarbeitung ist schon deshalb notwendig, weil wir für künftige Pandemien besser gerüstet sein wollen, um den Menschen besser zu helfen, die unter Infektionen besonders leiden, um besonders verletzliche Gruppen zu schützen und schließlich um jene Menschen bestmöglich zu entlasten, die sich in dem Bereich der Medizin und der Pflege unter ohnehin schon kaum zumutbaren Bedingungen für ihre Mitmenschen aufopfern. All das spielt in dem Antrag der AfD fast keine Rolle. Das ist nicht überraschend; denn es geht der AfD ja nicht um die Menschen in Sachsen, sondern darum, politische Feinde zu bestimmen und mit ihnen abzurechnen. Sie wollen wieder einmal ein Tribunal; Herr Lippmann hat es gerade schon gesagt. Wir als Linksfraktion wollen stattdessen ein ergebnisoffenes Format, das sachliche, auch kontroverse Gespräche und Debatten ermöglicht, die Bevölkerung einbezieht und in die Zukunft weist, etwa eine Enquetekommission. Möglich wäre auch, einen runden Tisch oder einen Bürger/-innenrat einzurichten. (Lachen AfD und Zurufe: „Bürgerinnenrat“!) Dabei hätte die AfD auch Grund zur Selbstkritik. War es denn nicht Urbans autoritäre Truppe, der zu Beginn der Pandemie die Maßnahmen zur Eindämmung nicht schnell genug kommen und nicht hart genug ausfallen konnten? (Zurufe AfD) War es nicht die AfD-Fraktion, die damals den Notstand verhängen und das Notparlament zusammenrufen wollte? (Roberto Kuhnert, AfD: Zu Recht! – Gegenrufe Sören Voigt, CDU, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Waren es nicht genau die Leute, die später anfingen, Aluhüte zu falten, als sie merkten, dass man sich damit eine neue Klientel für Wahlen erschließen kann? Hat nicht die AfD die Gesundheit ihrer eigenen Wählerschaft aufs Spiel gesetzt, indem sie die Gefährlichkeit von Corona konsequent verharmlost hat – und das, während Politiker der AfD im Krankenhaus um ihr Leben gerungen haben? Auch in diesem Antrag wird die Coronapandemie in Anführungszeichen gesetzt, als hätte es sie überhaupt nicht gegeben. Es ist schon merkwürdig, dass der überlange Antrag der AfD nur eine sehr kurze Begründung hat. Das liegt wahrscheinlich daran, dass die AfD über die Widersprüche und Fehler ihrer eigenen Coronapolitik lieber schweigen möchte. Kurz ist deshalb auch mein Fazit: Diesem Antrag werden wir auf keinen Fall zustimmen. (Beifall Die Linke – Zuruf AfD: Schade, jetzt ist die Enttäuschung groß!) Nur kurz etwas zu dem eingereichten Änderungsantrag der AfD, weil wir das im Block miteinander bereden wollen. Dieser geht auf die äußert umfangreichen Bedenken des Juristischen Dienstes ein. Wir reden dabei nicht von kleinen Schnitzern, die als Büroversehen durchrutschen, sondern – ich muss das einmal für die Öffentlichkeit sagen – es geht um 40 Änderungsanträge. 40 Änderungsanträge, die uns die AfD-Fraktion nach Hinweisen des Juristischen Dienstes jetzt vorgelegt hat. Aus unserer Sicht bleibt es trotzdem verfassungsrechtlich bedenklich, wie der Untersuchungsausschuss eingesetzt werden soll. Man hätte es eigentlich nur kopieren brauchen, dann wären Sie vielleicht noch relativ gut gefahren. Aber nein, die AfD ist ja kreativ und hat sich ihren Antrag wieder selbst verschlimmert. Ich will dazu noch drei Beispiele nennen: Erstens. Mit der Frage 8 wollte die AfD ursprünglich wissen, wie „diese Daten“ – gemeint sind die vorher erwähnten Daten zur Risikobewertung – gewonnen wurden. Der Juristische Dienst mahnte an, dass es hier nur um Daten gehen könne, die durch Stellen des Freistaates Sachsen gewonnen wurden, sonst überschreite man die Kompetenzen des Parlaments. Was macht die AfD daraus? Sie hat es verstanden, aber mit dem Änderungsantrag wird jetzt nicht mehr nach bestimmten, sondern quasi nach jeglichen Daten gefragt. Der Pandemiebezug wurde gleich herausgelassen. Damit führt der Änderungsantrag einen neuen Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot herbei. Zweitens. Etwas Ähnliches passierte mit Punkt VII und den Fragen 11 und 12. Darin ging es um die Erkenntnis, die irgendjemand hatte oder nicht hatte. Der Juristische Dienst mahnte an, dass es auch hier nur um die Erkenntnisse der Staatsregierung gehen kann. Die AfD berücksichtigt das zwar in ihrem Änderungsantrag, sie änderte aber gleich den Inhalt der Frage. Sie will jetzt auch wissen, welche Erkenntnisse der Staatsregierung rein hypothetisch zugänglich gewesen wären. (Heiterkeit Die Linke) Das ergibt schon sprachlogisch keinen Sinn; denn eine Erkenntnis, die man nicht hat, ist ja keine Erkenntnis. Davon abgesehen ergäbe dieser Konjunktiv nur Sinn, wenn man auch die Bedingungen angibt, unter denen entsprechende Erkenntnisse gewonnen werden können. Tut man das nicht, lautet die Antwort auf die Frage, welche Erkenntnisse der Staatsregierung zugänglich gewesen wären: Alles und nichts. – Das ist irreal und unmöglich.

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