Jörg Urban
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Deutschland hatte die strengsten und härtesten Coronamaßnahmen der Welt – so eine Auswertung der Universität Oxford. Wer hätte 2020 gedacht, welches Ausmaß die neue Lust am Totalitären seitens der Entscheidungsträger annehmen würde? Wer hätte gedacht, dass Deutschland strengere Maßnahmen haben würde als das kommunistische China? Bildungsverluste durch Schulschließungen; Umsatzverluste durch Quarantäne für gesunde Mitarbeiter; Bankrottwelle durch Zwangsschließungen von Gaststätten, Hotels und Einzelhandel; Berufsverbote für gesunde Krankenschwestern, Pfleger und Ärzte; Sperrungen von Spielplätzen; einsames Sterben ohne Abschied von der Familie; Verbot von Versammlungen; Polizeigewalt gegen Demonstranten. Dass es alternative Handlungsoptionen zur Coronapolitik von Herrn Kretschmer und Frau Köpping gegeben hat, darauf haben wir seit dem ersten Lockdown vor vier Jahren hingewiesen. Jedoch nicht nur wir haben Sie darauf hingewiesen; sondern die Verfassungsgerichte dieses Landes haben Sie an den Stellen in die Schranken gewiesen, an denen Ihre Politik sogar grundgesetzwidrig wurde. Ich nenne als Beispiele die 2-G-Regelungen im Einzelhandel, die Beherbergungsverbote und nächtlichen Ausgangssperren, die 800-Quadratmeter-Regelung zur Öffnung des Einzelhandels oder den 15-Kilometer-Ausgangsradius. An diesen Regelungen zeigte sich die ganze Überzogenheit Ihrer Coronapolitik. Die Gerichte hatten immer wieder Zweifel an der Verhältnismäßigkeit einzelner Ihrer Lockdown-Maßnahmen und setzten sie außer Kraft. Die Zweifel an dieser Verhältnismäßigkeit bestehen bis heute – und dies in Bezug auf weit mehr Maßnahmen als die von den Gerichten untersagten. gemäß Artikel 54 Abs. 1 der zum Gegenstand: „Untersuchung der Staatsregierung im Zusammenhang mit dem Erkrankung COVID-19 für den Zeitraum Einsetzungsbeschluss gefasst wird“ Abgeordneten der Fraktion AfD André Barth, Dünzel, Torsten Gahler, Andreas Gerold, Hütter, Martina Jost, Dr. Joachim Keiler, Kuppi, Norbert Mayer, Mike Moncsek, Alexander Wiesner, Marko Winter, Zickler, Jan-Oliver Zwerg Änderungsantrag der Fraktion AfD Diese Zweifel haben heute selbst die damals Verantwortlichen. Selbst Sie, Frau Köpping, sagen heute zum Beispiel über die Schulschließungen, dass Sachsen diese nicht gebraucht hätte. Schön, dass Sie inzwischen diese Erkenntnis haben. Sie hätten diese allerdings bereits damals haben können, als Sie diese Maßnahmen angeordnet haben; denn Kinder galten schon damals nicht als maßgebliche Überträger des Coronavirus. Ihnen haben schon damals die Experten gesagt, dass Schulschließungen der falsche Weg sind. Das ist einer der Komplexe, die wir aufarbeiten wollen. Wir wollen mit einem Untersuchungsausschuss prüfen, inwieweit die von Ihnen angeordneten Maßnahmen legitim, angemessen, geeignet und erforderlich waren, inwieweit auch aus damaliger Sicht alternative Wege möglich gewesen wären. Es geht nicht nur um richtig oder falsch. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) Es geht darum, dass ein gigantischer Schaden an der Bildung unserer Kinder angerichtet wurde – ein Schaden, den sie – auch aufgrund des ebenfalls von Ihnen verursachten Lehrermangels – nicht wieder aufholen können. Sollte sich herausstellen, dass die Schulschließungen über 20 Wochen wider besseres Wissen angeordnet wurden, dann müssen Konsequenzen folgen. Zweitens geht es uns um die Datengrundlagen Ihres Handelns. Dass Sie es in der Coronakrise mit der Wahrheit nicht so genau genommen haben, haben wir bereits öfter angesprochen. Es geht zum Beispiel darum, inwieweit es tatsächlich einen Engpass an Behandlungskapazitäten in sächsischen Kliniken gegeben oder inwieweit dieser tatsächlich gedroht hat; denn dieser Engpass war immer die zentrale Begründung aller Ihrer Grundrechteinschränkungen. Es ging letztlich immer um die Sicherstellung der medizinischen Versorgung und die Vermeidung einer Überlastung. Sie haben diese Überlastung in den sächsischen Kliniken immer behauptet. Zur Wahrheit gehört jedoch, dass es noch nie so viele freie Betten in den Krankenhäusern gab wie in der Coronazeit. Zur Wahrheit gehört auch, dass die Belegungszahlen der Krankenhäuser durch finanzielle Anreize bewusst beeinflusst wurden. Betten wurden abgemeldet, um die Auslastung nach oben zu treiben, weil es dadurch Zusatzzahlungen für die Kliniken gab. Dass diese Ausgleichszahlungen wohl tatsächlich einen großen Einfluss auf die Bettenbelegung hatten, zeigt der internationale Vergleich: Zeitweise lag der Anteil auf deutschen Intensivstationen behandelter Covid-Patienten bei dem Dreifachen gegenüber Italien. Womöglich lagen also zwei von drei Covid-Patienten auch noch zu Unrecht auf Intensivstationen und verzerrten damit die Statistik – die Statistik, die Sie dafür nutzten, um Ihre Lockdown-Maßnahmen zu rechtfertigen. Drittens wollen wir Ihre herbeigerechnete „Pandemie der Ungeimpften“ aufarbeiten, die es in der Realität nie gegeben hat. Sie haben zeitweise verzerrte Inzidenzraten für Geimpfte und Nichtgeimpfte veröffentlicht. Positiv getestete Personen ohne bekanntem Impfstatus wurden dabei den Ungeimpften zugerechnet und damit die Zahl der ungeimpften Coronavirusträger künstlich in die Höhe getrieben. Sie haben damit ordentlich Druck auf ungeimpfte Menschen ausgeübt und den Impfschutz größer dargestellt, als er tatsächlich war. In dieses Bild passt ebenfalls, dass Sie, Frau Köpping, es in einem Interview bedauerten, dass eine Impfpflicht nicht bereits zu Beginn der Pandemie erwogen wurde; denn Ihr Ziel – die Impfpflicht – stand für Sie offenbar von Beginn an fest: Möglichst jeder sollte die Spritze bekommen. Damit sind wir bei einem vierten zentralen Thema für den Untersuchungsausschuss: Uns geht es um die Aufarbeitung des wohl größten jemals dagewesenen Massenexperiments: die Erprobung eines neuartigen, nicht ausreichend getesteten Impfstoffs an der gesamten Bevölkerung. Wir wollen wissen, welche Informationen Ihnen zur Wirksamkeit und zur Sicherheit der erstmals breit eingesetzten mRNA-Impfstoffe vorgelegen haben. Wir wollen wissen, ob Sie durch Ihre Impfwerbung und Ihren Impfzwang die gesamte Bevölkerung einer unkalkulierbaren Gefahr ausgesetzt haben. Die Zahl der Impfgeschädigten und die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit der neuartigen Impfung lassen uns an der „Nebenwirkungsfreiheit“ der Impfung zweifeln. Die hatte der Bundesgesundheitsminister tatsächlich behauptet. Wir wollen prüfen, inwieweit Sie auch dahingehend alles Ihnen Mögliche getan haben, die Bevölkerung nicht durch die Impfung zu gefährden. Weiter stellt sich die Frage, warum Sie die Menschen, die sich auf Ihre Anforderung hin haben impfen lassen und die nun einen Impfschaden haben, einfach im Regen stehen lassen. Mittlerweile liegen 712 Entschädigungsanträge für Sachsen vor. Nur in 28 Fällen wurde ein Impfschaden anerkannt. Wo ist die Solidarität von Ihnen, Frau Köpping, die Sie mit der Impfung von allen eingefordert haben? Wo ist die Solidarität und die Unterstützung derer, die aufgrund Ihrer Aufforderung zur Impfung heute die Geschädigten sind? Diese und viele weitere Fragen werden Sie sich gefallen lassen müssen, wenn der Landtag Ihr Handeln und das Handeln der Staatsregierung mit einem Untersuchungsausschuss aufarbeiten wird. Es geht uns nicht nur darum, Lehren für die Zukunft zu ziehen, damit sich die sogenannte Coronazeit so nicht wiederholt. Es geht uns auch darum, dass wir Fehler schonungslos offenlegen, die Herr Kretschmer, Frau Köpping und andere sächsische Entscheidungsträger gemacht haben. Genauso wie Sie die Menschen in Sachsen angeklagt haben, die sich nicht impfen lassen wollten, die ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eingefordert haben, die Ihre Maßnahmen kritisiert haben, genauso werden Sie sich jetzt die Untersuchungen und die Fragen der Landtagsabgeordneten gefallen lassen müssen. Führung ohne Verantwortung darf es nicht geben. Sie, Herr Kretschmer, Sie, Frau Köpping, müssen jetzt die Verantwortung tragen, die Sie schon längst hätten übernehmen müssen. (Vereinzelt Beifall AfD) Zum Schluss noch ein Dank an den Juristischen Dienst des Landtags für seine fachliche Bewertung unseres Einsetzungsantrags. Die Hinweise des Juristischen Dienstes haben wir aufgegriffen und einen entsprechenden Änderungsantrag formuliert, um mögliche Rechtsunsicherheiten zu beseitigen. Der Änderungsantrag ist hiermit eingebracht. Vielen Dank. (Beifall AfD)
