Plenarprotokoll 8/3
11.12.2024 · 38 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: CDU (5)BSW (4)SPD (3)AfD (3)
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich darf Sie ganz herzlich begrüßen zur 3. Sitzung des Landestages Brandenburg. Ich begrüße alle Gäste auf der Besuchertribüne. Ich begrüße alle Zuschauer, die unsere Sitzung jetzt am Bildschirm verfolgen. Ich darf die Pressevertreter begrüßen, die unsere Sitzung begleiten. Und ich begrüße Herrn Verfassungsgerichtspräsidenten Markus Möller, Herrn Rechnungshofpräsidenten Harald Kümmel, Herrn Erzbischof Dr. Heiner Koch, Herrn Bischof Dr. Christian Stäblein, Herrn Rabbiner Ariel Kirzon, den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Potsdam, Herrn Dr. Hagen Wegewitz, und den Oberbürgermeister der Stadt Potsdam, Mike Schubert, sowie viele Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen und Landkreise sowie ehemalige und zukünftige Ministerinnen und Minister. Seien Sie uns herzlich willkommen. (Beifall SPD, BSW und CDU sowie vereinzelt AfD) Ein Abgeordneter verbringt heute seinen Geburtstag mit uns: Ich gratuliere Herrn Abgeordnetem Lüttmann ganz herzlich. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW – Abgeordnetem Björn Lüttmann [SPD] wird ein Blumenstrauß überreicht.) Es gibt keine Bemerkungen vor Eintritt in die Tagesordnung, sodass ich Sie schon bitten darf, auf die Tagesordnung zu schauen. Gibt es dazu Bemerkungen? – Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über die Tagesordnung ab. Wer ihr zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist die Tagesordnung einstimmig beschlossen. Ergänzend teile ich Ihnen mit, dass die Tagesordnungspunkte 1 und 2 in Gebärdensprache übersetzt werden. Für den heutigen Sitzungstag wurde die teilweise oder ganztägige Abwesenheit der Herren Abgeordneten Filter, Günther, Kubitzki und Pardeik angezeigt. Meine Damen und Herren, ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf. TOP 1: Wahl des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg Antrag mit Wahlvorschlag des Abgeordneten Daniel Keller (SPD-Fraktion) Drucksache 8/191 erfolgreiche Wahl des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg ist die Mehrheit der Mitglieder des Landtages – 45 Jastimmen – erforderlich. Gemäß Art. 83 Abs. 1 Landesverfassung erfolgt die Wahl des Ministerpräsidenten ohne Aussprache und in geheimer Abstimmung. Ich gebe Ihnen Hinweise zum Wahlverfahren: Die Wahlunterlagen werden nach dem jeweiligen Namensaufruf durch die Schriftführerinnen und Schriftführer ausgegeben. Ihre Wahl nehmen Sie bitte ausschließlich in einer der dafür aufgestellten 2024 3 Wahlkabinen vor; die Stimmabgabe erfolgt durch Einwurf des Stimmzettels in eine der aufgestellten Wahlurnen. Sie erhalten einen Stimmzettel mit dem Namen des Kandidaten für die Wahl des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg. Ungültig sind Stimmzettel, die Zusätze enthalten, deren Kennzeichnung den Willen des Abstimmenden nicht zweifelsfrei erkennen lässt, die die Identität des Abstimmenden erkennen lassen oder bei denen die Stimmabgabe insgesamt nicht erfolgt ist. – So viel zum Wahlverfahren. Wird dazu das Wort gewünscht? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Wahl, und ich darf die Schriftführer bitten, mit dem Namensaufruf zu beginnen. (Wahlhandlung) Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich darf Sie fragen, ob alle Abgeordneten die Möglichkeit hatten, ihre Stimme abzugeben. – Das ist offensichtlich der Fall. Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die Auszählung mit Unterstützung durch die Landtagsverwaltung im Präsidiumsraum vorzunehmen. Gemäß § 23 Abs. 1 der vorläufigen Geschäftsordnung unterbreche ich die Landtagssitzung. Wir setzen diese um 10.25 Uhr fort. (Unterbrechung der Sitzung: 10.13 Uhr) (Fortsetzung der Sitzung: 10.23 Uhr) Meine Damen, ich darf Sie bitten, wieder die Plätze einzunehmen, damit ich Ihnen das Wahlergebnis bekannt geben kann. An der Wahl von Herrn Abgeordnetem Dr. Dietmar Woidke zum Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg haben sich 85 Abgeordnete beteiligt. Es gab zwei ungültige Stimmzettel. Jastimmen: 43; Neinstimmen: 40; Stimmenthaltungen: zwei. Damit hat Herr Abgeordneter Dr. Woidke nicht die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtages erhalten und ist damit nicht zum Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg gewählt. Gemäß § 23 Abs. 1 der vorläufigen Geschäftsordnung des Landtages unterbreche ich die Sitzung. Wir setzen die Sitzung in 20 Minuten fort; um 10.45 Uhr geht es weiter. – Danke schön. (Unterbrechung der Sitzung: 10.24 Uhr) (Fortsetzung der Sitzung: 10.45 Uhr) Meine Damen und Herren, ich darf Sie herzlich bitten, wieder Platz zu nehmen. Wir setzen die Sitzung fort. Ich darf fragen, ob es weitere Wahlvorschläge gibt. – Das ist nicht der Fall. Daher eröffne ich den zweiten Wahlgang der Wahl des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg auf der Grundlage des Ihnen bekannten Wahlvorschlags des Abgeordneten Daniel Keller, SPD-Fraktion, Drucksache 8/191. Meine Damen und Herren, auch im zweiten Wahlgang sind 45 Jastimmen notwendig. Wie bereits im ersten Wahlgang erfolgt die Wahl gemäß Landesverfassung ohne Aussprache und geheim. Ich gehe davon aus, dass Ihnen meine Hinweise zum Wahlverfahren noch vom ersten Wahlgang in Erinnerung sind. Gibt es dazu Bemerkungen? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Wahl. Ich bitte die Schriftführer, mit dem Namensaufruf zu beginnen. (Wahlhandlung) Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich darf Sie fragen, ob Sie alle die Gelegenheit hatten, Ihre Stimme abzugeben. – Das ist offensichtlich der Fall. Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die Auszählung mit Unterstützung durch die Landtagsverwaltung im Präsidiumsraum vorzunehmen. Gemäß § 23 Abs. 1 der vorläufigen Geschäftsordnung unterbreche ich die Landtagssitzung. Wir setzen um 11.05 Uhr fort. (Unterbrechung der Sitzung: 10.53 Uhr) (Fortsetzung der Sitzung: 11.00 Uhr) Meine Damen und Herren, mir liegt ein Ergebnis vor – es wurde ein bisschen schneller ausgezählt, als wir gedacht haben –: An der Wahl von Herrn Abgeordneten Dr. Dietmar Woidke zum Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg haben sich 87 Abgeordnete beteiligt. Es gab keine ungültigen Stimmzettel. Jastimmen: 50 … (Stehende, lang anhaltende Ovationen SPD und BSW) Ich möchte Ihnen gern das vollständige Abstimmungsergebnis bekannt geben: Jastimmen: 50; Neinstimmen: 36; Stimmenthaltungen: eine. Damit hat Herr Abgeordneter Dr. Dietmar Woidke die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist damit zum Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg gewählt. Herr Abgeordneter Dr. Woidke, ich darf Sie fragen, ob Sie die Wahl annehmen. (Dr. Dietmar Woidke [SPD]: Ich nehme die Wahl an!) – Ich danke Ihnen und beglückwünsche Sie im Namen des Hohen Hauses und auch persönlich zu Ihrer Wahl. Ich wünsche Ihnen Glück und Erfolg in diesem hohen Amt. (Starker Beifall SPD und BSW – Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke werden Blumen überreicht und Glückwünsche ausgesprochen.) Ich schließe Tagesordnungspunkt 1 und rufe Tagesordnungspunkt 2 auf. TOP 2: Vereidigung des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg Gemäß Artikel 88 der Verfassung des Landes Brandenburg leistet der Ministerpräsident vor Übernahme der Geschäfte vor dem Landtag den Eid. Ich bitte Herrn Ministerpräsidenten Dr. Woidke, zu mir nach vorn zu kommen, und Sie, meine Damen und Herren, bitte ich herzlich, sich von Ihren Plätzen zu erheben. Herr Ministerpräsident, ich darf Sie bitten, nun den Eid zu sprechen.
Dietmar Woidke
Das mache ich gern, Frau Landtagspräsidentin. – Ich schwöre, dass ich meine ganze Kraft dem Wohle der Menschen des Landes Brandenburg widmen, ihren Nutzen mehren, Schaden von ihnen wenden, das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können unparteiisch verwalten, Verfassung und Gesetz wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber jeder und jedem üben werde – so wahr mir Gott helfe. (Beifall SPD und BSW)
Ulrike Liedtke
Danke schön. Meine Damen und Herren, ich schließe Tagesordnungspunkt 2 und unterbreche abermals die Sitzung gemäß § 23 Abs. 2 der vorläufigen Geschäftsordnung des Landtags – für 45 Minuten. Wir sehen uns um 11.50 Uhr wieder. (Unterbrechung der Sitzung: 11.05 Uhr) (Fortsetzung der Sitzung: 11.49 Uhr) Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf Sie bitten, wieder Platz zu nehmen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 unserer heutigen Landtagssitzung auf. TOP 3: Vereidigung der Mitglieder der Landesregierung Der Ministerpräsident hat mir mitgeteilt, dass er folgende Damen und Herren gemäß Art. 84 der Verfassung des Landes Brandenburg zu Ministerinnen und Ministern ernannt hat: zum Minister der Finanzen und für Europa – unter gleichzeitiger Bestimmung zum stellvertretenden Ministerpräsidenten – Herrn Robert Crumbach; zur Ministerin und Chefin der Staatskanzlei Frau Kathrin Schneider; zur Ministerin des Innern und für Kommunales Frau Katrin Lange; zur Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur Frau Dr. Manja Schüle; zum Minister für Bildung, Jugend und Sport Herrn Steffen Freiberg; zum Minister der Justiz und für Digitalisierung Herrn Dr. Benjamin Grimm; zum Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz Herrn Daniel Keller; zur Ministerin für Gesundheit und Soziales Frau Britta Müller; zum Minister für Infrastruktur und Landesplanung Herrn Detlef Tabbert. Die Ernennung und Vereidigung der Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt. Gemäß Art. 88 der Verfassung des Landes Brandenburg leisten die Mitglieder der Landesregierung vor Übernahme der Geschäfte vor dem Landtag einen Eid. Ich verlese den Eid und bitte die Ministerinnen und Minister im Anschluss, in der Reihenfolge ihres Aufrufes den Eid zu leisten; er kann auch mit einer religiösen Beteuerung geleistet werden. Ich bitte Sie, meine Damen und Herren Abgeordneten, sich zu erheben. (Die Abgeordneten und designierten Ministerinnen und Minister erheben sich.) Ich verlese den Eid: „Ich schwöre, dass ich meine ganze Kraft dem Wohle der Menschen des Landes Brandenburg widmen, ihren Nutzen mehren, Schaden von ihnen wenden, das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können unparteiisch verwalten, Verfassung und Gesetz wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber jeder und jedem üben werde.“ Herr Robert Crumbach, Minister der Finanzen und für Europa und stellvertretender Ministerpräsident, bitte schön. (Minister Robert Crumbach: Frau Präsidentin, Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich schwöre.) Frau Kathrin Schneider, Ministerin und Chefin der Staatskanzlei. (Ministerin Kathrin Schneider: Ich schwöre.) Frau Katrin Lange, Ministerin des Innern und für Kommunales. (Ministerin Katrin Lange: Ich schwöre.) Frau Dr. Manja Schüle, Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur, bitte. (Ministerin Dr. Manja Schüle: Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe.) Herr Steffen Freiberg, Minister für Bildung, Jugend und Sport. (Minister Steffen Freiberg: Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe.) Herr Dr. Benjamin Grimm, Minister der Justiz und für Digitalisierung. (Minister Dr. Benjamin Grimm: Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe.) Herr Daniel Keller, Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz. 2024 5 (Minister Daniel Keller: Ich schwöre.) Frau Britta Müller, Ministerin für Gesundheit und Soziales. (Ministerin Britta Müller: Ich schwöre.) Herr Detlef Tabbert, Minister für Infrastruktur und Landesplanung. (Minister Detlef Tabbert: Ich schwöre.) Danke schön. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und eine glückliche Hand im Amt. (Anhaltender Beifall SPD und BSW sowie vereinzelt Beifall CDU – Die Präsidentin und einige Abgeordnete gratulieren den Ministerinnen und Ministern und überreichen ihnen Blumen.) Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Gäste, liebe Zuschauer an den Bildschirmen, ich schließe Tagesordnungspunkt 3 und unterbreche die Sitzung gemäß § 23 Abs. 1 der vorläufigen Geschäftsordnung des Landtages noch einmal. Wir setzen um 14.15 Uhr fort. Vielen Dank. (Unterbrechung der Sitzung: 11.56 Uhr) (Fortsetzung der Sitzung: 14.15 Uhr)
Daniel Münschke
Meine Damen und Herren, ich darf Sie bitten, Ihre Plätze einzunehmen – auch die Damen und Herren der Landesregierung. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, nach der Unterbrechung zur Konstituierung der Landesregierung setzen wir nun mit der Tagesordnung fort. Auch wenn die politische Zusammensetzung dieser Regierung unterschiedliche Reaktionen hervorruft, bleibt es unsere Aufgabe, im Parlament mit Sachlichkeit und Verantwortungsbewusstsein die anstehenden Themen zu bearbeiten. Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf. TOP 4: Siebtes Gesetz zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes Gesetzentwurf der SPD-Fraktion und der BSW-Fraktion Drucksache 8/62 2. Lesung Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses Drucksache 8/192 Entschließungsantrag der CDU-Fraktion Drucksache 8/197 in Verbindung damit: Bericht der obersten Landesjugendbehörde zur Evaluation der zeitlich befristeten Ausweitung der Kita-Elternbeitragsentlastung 2023/2024 gemäß § 63 Kindertagesstättengesetz Bericht der Landesregierung Drucksache 8/170 Wir beginnen die Aussprache mit dem Beitrag der Abgeordneten Poschmann von der SPD-Fraktion. (Beifall SPD und BSW)
Katja Poschmann SPD
Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst vielen Dank für die Debatte in der vergangenen Woche hier im Plenarsaal und auch am Freitag im Hauptausschuss. Besonders im Hauptausschuss, in dem ja die Fraktionsspitzen teilnehmen, wurde noch einmal deutlich, welch großes Interesse an der frühkindlichen Bildung alle Fraktionen hier im Landtag Brandenburg haben, welch großes Interesse an einer gerechten Familienpolitik besteht. Spätestens an diesem Punkt wurde aber auch deutlich, wie groß die Unterschiede sind, wenn wir über eine gerechte Familienpolitik sprechen – und sicherlich werden Sie diese Unterschiede auch gleich in den kommenden Redebeiträgen bemerken. Es wurde beispielsweise gesagt, dass die Investitionen in die Qualität von Kindertageseinrichtungen genauso wichtig sind wie die Beitragsbefreiung. Diese Forderung können wir nur unterstreichen. Die SPD hat immer dafür gestanden, dass das eine nicht gegen das andere ausgespielt wird. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Wir werden weiterhin immer betonen, dass wir uns um beides gleichermaßen kümmern müssen – um die Qualität und um die Entlastungen –, und das haben wir, wenn ich an dieser Stelle noch einmal daran erinnern darf, auch während der vergangenen Jahre genau so getan. Erinnerung scheint ja gerade das zu sein, was die Partei zu meiner Rechten weniger gut beherrscht. Das wissen wir bereits; das ist nichts Neues. (Oh! bei der AfD) Erstaunt hat mich allerdings, dass die vielen Sitzungen und die zahlreichen Erklärungen zu unserem wirklich komplizierten Kitagesetz anscheinend gar nicht beim Kollegen Hohloch hängen geblieben sind, (Lars Hünich [AfD]: Ach, der Herr Hohloch mal wieder!) denn wenn er wollte, würde er sich daran erinnern, dass das Land – das MBJS – überhaupt keinen Einblick in die Einkommensverhältnisse der Eltern hat. (Lachen des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Er wüsste, dass dieser Einblick nur den Trägern gewährt wird und dass sich unsere Berechnungen lediglich darauf beziehen können, für wie viele Familien die Träger beim Land eine Einnahmeausfallerstattung beantragen – und zwar rückwirkend. (Lars Hünich [AfD]: Aber für was gibt’s das Ministerium, wenn sie nichts wissen?) Er pocht jetzt aber weiterhin auf eine genaue Aufstellung zu allen betroffenen Familien. Ich frage mich, wie weit er mit solchen Kontrollmechanismen wirklich gehen würde, wenn er denn könnte. Ich will da aber gar nicht weiterdenken. Meine Damen und Herren, sehr überrascht hat mich die Diskussion über die niedrigen und mittleren Einkünfte von Familien. Sie tun so, als ob es in Brandenburg kaum Familien mit einem Einkommen von 55 000 Euro gäbe. Ich will es hier deutlich sagen: Wir wollen dieses Gesetz auf den Weg bringen, um gezielt dort zu unterstützen, wo es am meisten gebraucht wird! (Beifall SPD und BSW) Wir wollen gerade den Familien, die es schwer haben, unter die Arme greifen. Dieses Gesetz wird das Leben der Familien von ca. 45 000 Kindern verbessern. Das ist soziale Politik, das ist wirksame Politik, meine Damen und Herren. Genau das ist das Problem der Partei zu meiner Rechten: Sie will nicht, dass es den Menschen im Land spürbar besser geht. (Lachen des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD] – Zurufe von der AfD) Sie will nicht, dass man Gutes für die Menschen im Land auf den Weg bringt, denn ihr Geschäftsmodell ist Miesmacherei und Unzufriedenheit. (Beifall SPD) Das ist ihr Konzept, und deswegen, meine Damen und Herren, hat die AfD-Fraktion letzte Woche im Hauptausschuss gegen diese Beitragsbefreiung für Familien gestimmt. (Andreas Galau [AfD]: Nee, nicht deswegen!) Ja, sie haben dagegengestimmt. Das war deutlich und muss an dieser Stelle auch ganz klar gesagt werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, für die SPD-Fraktion darf und kann ich heute festhalten und deutlich machen: Ja, wir haben gemeinsam mit unserem Koalitionspartner, der BSW-Fraktion, dieses Gesetz vor die Klammer gezogen. Wir wollen Klarheit für die Familien, bevor wir in die Haushaltsberatungen gehen, weil die Lebenssituation dieser Familien nicht von Haushaltsverhandlungen abhängig sein sollte. Das ist unsere Priorität, das ist unser Fokus, und wir tun das nicht nur trotz, sondern auch gerade wegen dieser schwierigen Haushaltslage, wegen der schwierigen Zeiten. Gerade jetzt brauchen die Familien in Brandenburg diese gesetzliche Regelung, diese gesetzliche Sicherheit – und diese Sicherheit geben wir ihnen heute mit diesem Beschluss. Daher bitte ich Sie um Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)
Daniel Münschke
Als nächster Redner in der Debatte erhält der Abgeordnete Hohloch für die AfD-Fraktion das Wort. (Beifall AfD) Dennis Hohloch (AfD):* Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Lassen Sie mich bitte zuerst meine Glückwünsche übermitteln – zur heutigen Wahl. Sie gehen an die CDU-Fraktion, die heute hier im Haus Königsmacher war. (Beifall AfD sowie Lachen des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Selten hat es eine Oppositionspartei geschafft, so schnell wieder Regierungsfraktion zu sein, meine Damen und Herren. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Es wird sich nicht auszahlen!) Aber ich sagte ja beim letzten Mal: Es bleibt alles beim Alten. (Zurufe von der CDU) Fangen wir aber bitte einmal an. Ich möchte zu diesem Tagesordnungspunkt mit einem wunderbaren Zitat beginnen. Sie alle kennen es, weil Sie meiner Vorrednerin beim letzten Mal bestimmt aufmerksam gelauscht haben: „Heute ist ein besonderer Tag. Dies ist die erste Arbeitssitzung des neuen Landtages in dieser Legislaturperiode. Dies ist der erste Tagesordnungspunkt dieser ersten Arbeitssitzung, und er behandelt die finanzielle Entlastung von Eltern und Familien. Besser kann man Prioritäten nicht setzen.“ (Oh! bei der AfD – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Klingt nach Frau Poschmann!) Ja, meine Damen und Herren, genau so ist es – solche Prioritäten setzt die SPD – Frau Poschmann, Ihr Konzept ist, kein Konzept zu haben, und da schließen wir uns sicherlich nicht an. (Beifall AfD) Ich weiß, dass Sie in den Jahren, seitdem Sie hier im Landtag sind, Schauspielern gut gelernt haben – man nimmt es Ihnen auch ab. Ehrlichkeit nimmt man Ihnen aber nicht ab, und vor 2024 7 allem nicht, dass Sie es mit unseren Eltern gut meinen. Dafür stand die letzte Hauptausschusssitzung sinnbildlich. Damit auch alle Leute verstehen, worum es geht: Es geht um einen Gesetzentwurf, der kurz vor knapp eingereicht wurde, und es geht um die angebliche Entlastung von Eltern – zum Beispiel jener, die bei einem Nettojahreseinkommen von unter 35 000 Euro zukünftig keine Krippen- oder Hortbeiträge mehr zahlen sollen. Das klingt erst einmal alles ganz nett. Dazu sollte es einen Bericht geben. Dieser Bericht wurde vom Ministerium einen Tag nach der Sondersitzung, also nach der 1. Lesung, eingestellt – sehr professionell, muss ich sagen. Das passt zur Konzeptlosigkeit Ihrer Partei. Das heißt also, wir haben hier im guten Glauben der Überweisung dieses Gesetzentwurfes an den Hauptausschuss zugestimmt, weil wir dachten, die Eltern werden wirklich so entlastet, wie man es uns versprochen hat. Aber offensichtlich ist das gar nicht der Fall. Ich möchte Ihnen sagen, warum. Da lese ich noch einmal ein Zitat vor, und zwar aus dem Bericht des alten und neuen Bildungsministers. „Es wird darauf hingewiesen, dass Inflation und Lohnentwicklung in den letzten beiden Jahren dazu geführt haben, dass bei Fortführung des Gesetzes“ – das tun Sie ja jetzt – „bei gleichbleibenden Einkommensgrenzen Familien aus der Befreiung von Elternbeiträgen bzw. der Begrenzung herausfallen, da ihre Einkommenssituation sich in absoluten Zahlen verbessert hat.“ Das ist eine Empfehlung Ihres Bildungsministeriums – aber Verzeihung, der Bildungsminister sagte ja beim letzten Mal, er habe damit gar nichts zu tun, das sei der Gutachter gewesen. – Stimmt, den haben Sie ja nur beauftragt. Der Bildungsminister sagte, er habe mit dem Gesetz gar nichts zu tun, als ich ihn gefragt habe: Wie viele betrifft das denn? – Das ist nämlich ein Gesetz aus dem parlamentarischen Raum. Das müssen Sie sich mal vorstellen! Das ist ein Gesetz seiner Fraktion. Als ich meinte: „Dann sagen Sie mir doch mal, wie viele Eltern das betrifft“, wissen Sie, was der Hauptausschussvorsitzende, der jetzige Wirtschaftsminister, gesagt hat? (Lars Hünich [AfD]: Nee!) – Soll ich es Ihnen sagen, Herr Hünich? (Andreas Galau [AfD]: Ja!) Er hat gesagt, dass diese Grenzen willkürlich gezogen wurden. (Lars Hünich [AfD]: Ach!) Das ist doch famos, oder? Da werden Grenzen willkürlich gezogen. Sie behaupten immer, obwohl Sie ja gerade gesagt haben, Sie hätten gar keinen Einblick in Bezug darauf, wie viele Eltern das betrifft: Die Entlastung betrifft 75 % der Eltern. – Erstaunlich, Sie wissen, dass es 75 % der Eltern betrifft, gleichzeitig weiß der Bildungsminister nicht, wie viele Eltern es betrifft. Also ich weiß gar nicht, wo wir hier sind! Ich dachte, wir sind im Parlament. Ich dachte, Sie haben Ahnung von dem, was Sie tun. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Das, was Sie hier hingelegt haben, ist eine Riesenschauspielerei – und nichts weiter. (Beifall AfD) Sie haben uns getäuscht, indem Sie den Bericht, der übrigens schon Ende November fertig war – stand dummerweise auf der Vorlage – (Lars Hünich [AfD]: Nee! – Heiterkeit AfD) und dem Kabinett offensichtlich vorher bekannt war, erst nach der Sondersitzung eingereicht haben, damit wir ihn nicht lesen können. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Mann, sind Sie schlau!) Es kommt noch besser: Der Minister hat, als er den Bericht vorgestellt hat, zufälligerweise vergessen, genau diesen Punkt anzubringen. Deswegen habe ich ihn daran erinnert und das Zitat in der Bildungsausschusssitzung vorgelesen. Aber sei’s drum. Wir sind jetzt in einer Situation, in der wir offensichtlich alle nicht wissen: Wie viele Eltern werden jetzt eigentlich entlastet? Und vor allem: Was passiert mit den Eltern, die jetzt ein Nettojahreseinkommen von mehr als 35 000 Euro haben, aber für die dank Ihrer schlechten sozialdemokratischen Politik mit Inflation, hohen Energiepreisen, Massenarbeitslosigkeit – und was nicht noch alles an guten Dingen vor Weihnachten dazukommt – jetzt keine Beitragsfreiheit mehr gilt? – Diese Eltern wissen das ja noch gar nicht. Das heißt, wir haben im besten Fall Menschen, die hier in Brandenburg – in Brandenburg an der Havel, Fürstenwalde, Schwedt oder Eisenhüttenstadt – vor Kurzem oder jetzt vor Weihnachten ihren Arbeitsplatz verloren haben und arbeitslos sind, oder Menschen, die nicht arbeitslos sind, sondern mehr Geld bekommen, und nächstes Jahr mehr Geld für die Krippe zahlen müssen. Sie sagen hier, Frau Poschmann: Das ist ein ganz tolles Ding. Wir entlasten die Eltern. Auf die Sozialdemokratie in diesem Land kann man sich verlassen. – Aber ich sage Ihnen, meine Damen und Herren: Wer sich auf die Sozialdemokraten verlässt, der ist verlassen. Dementsprechend werden wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Es wäre wirklich gut für Sie, auch für das BSW, die Anträge und Gesetzentwürfe zukünftig ordentlich zu prüfen, die Ihnen diese Fraktion vorlegt. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Daniel Münschke
Als Nächster erhält Herr Abgeordneter Peschel von der BSW-Fraktion in der Debatte das Wort. (Beifall BSW und SPD – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ich dachte, da kommt jetzt eine Kurzintervention! – Dennis Hohloch [AfD]: Die kommt bei Herrn Peschel!)
Falk Peschel BSW
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich nehme im Wesentlichen Bezug auf meine Rede im Plenum vom 3. Dezember zur Einbringung des uns heute in 2. Lesung vorliegenden gemeinsamen Gesetzentwurfs von SPD und BSW zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes. An der Wichtigkeit und Richtigkeit dieser familienentlastenden sozialpolitischen Maßnahme sollte es in diesem Hause eigentlich keine Zweifel geben. (Beifall BSW und SPD) Als Fraktion betonen wir erneut: Finanzielle Entlastung von Familien und eine kinderfreundliche Politik müssen in unserem Land hohe Priorität haben. Herr Abgeordneter Hohloch, unter Bezugnahme auf die gerade von Ihnen – ich nenne es mal – formulierten Vorwürfe, komme ich kurz zu den Stellungnahmen und Pressemitteilungen, die uns in den vergangenen Tagen vom Städte- und Gemeindebund, vom Landkreistag und – für mich das Entscheidende – vom Landeskitaelternbeirat erreicht haben. Diese bestärken uns in der Richtigkeit und Notwendigkeit der Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens. Der Städte- und Gemeindebund bittet den Landtag um eine zeitnahe Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur – so wörtlich – „bruchfreien Fortschreibung“ der bestehenden Regelung. Der Landkreistag Brandenburg begrüßt aus Sicht der Landkreise als örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe den ersparten Aufwand für die kurzfristige Neuberechnung der Elternbeiträge, die sonst erforderlich geworden wäre; und er begrüßt die Regelung zum Ausgleich von Einnahmeausfällen der Träger infolge der Beitragsentlastungen als einheitliche Pauschale pro Kind und Monat.
Daniel Münschke
Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Hohloch zu?
Falk Peschel BSW
Sehr gern.
Daniel Münschke
Herr Hohloch, bitte sehr. Dennis Hohloch (AfD):* Vielen Dank, Herr Peschel, dass Sie die Frage zulassen. Herr Peschel, es ist verständlich, dass gerade Städte- und Gemeindebund, Landkreistag und Kommunen Entlastungen für die Eltern fordern. Aber die Frage ist doch: Wenn die Einkommensgrenzen nicht angepasst werden und offensichtlich Eltern aus der Beitragsbefreiung herausfallen, wäre es dann nicht angebracht gewesen, diesen Gesetzentwurf ordentlich zu formulieren – zum Beispiel mit geänderten Grenzen oder einer Dynamisierung, wie sie die CDU-Fraktion fordert? Wäre das nicht der sinnvollere Weg gewesen: mal ein richtig gutes Gesetz vorzulegen – und nicht so etwas Halbgares? (Lachen des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD])
Falk Peschel BSW
Herr Abgeordneter Hohloch, das passt zu dem dritten Zitat, das ich Ihnen vortragen werde. Bitte aufmerksam zuhören. In der Pressemitteilung des Landeskitaelternbeirats vom 03.12.2024 heißt es – und das ist für mich, ich glaube, auch für die Fraktionen SPD und BSW, das entscheidende Moment –, Zitat: Als Sprachrohr von Eltern von über 200 000 Kindern in der frühkindlichen Bildung begrüßt der Landeskitaelternbeirat Brandenburg den Vorstoß der SPD Brandenburg und des BSW Brandenburg, Einkommensgruppen bis 35 000 Euro weiterhin von den Kitabeiträgen zu befreien und bis 55 000 Euro reduzierte Beiträge anzubieten. (Erik Stohn [SPD]: Hört, hört!) Diese Maßnahme schafft erhebliche Entlastung für Familien und reduziert Bürokratie. – Zitat Ende. (Beifall BSW und SPD) Das ist für uns das Entscheidende. Der Beirat teilt in seiner Stellungnahme darüber hinaus mit, dass er alle Maßnahmen unterstütze, die die Landesregierung zur Entlastung von Familien und zur Förderung der frühkindlichen Entwicklung auf den Weg bringt. Natürlich hebt der Beirat auch auf das ab, was ich hier bereits in der vergangenen Woche betont habe und sehr gern wiederhole und bekräftige: Es muss unser gemeinsames Ziel sein und bleiben, nach der jetzt geltenden vollständigen Beitragsfreiheit für Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung in der Folge noch weitere Schritte zur Beitragsentlastung – auch in den Betreuungsangeboten im Krippen- und Hortbereich – zu gehen. Zu guter Letzt kommt die oberste Landesjugendbehörde in ihrem Bericht zur Evaluation der zeitlich befristeten Ausweitung der Elternbeitragsentlastung zu der Gesamteinschätzung, dass die durch die befristete Entlastung angestrebte Wirkung erzielt wurde. Punkt. Noch ein Wort zur Qualitätsverbesserung: In der vorherigen Legislaturperiode gab es unter der Federführung des MBJS bereits insgesamt sechs Arbeitsgruppen, die sich mit einer Neufassung des Kindertagesstättengesetzes befasst haben – insbesondere mit der Definition der Aufgabenstellung von Kindertagesbetreuung und mit der Zielstellung einer nachhaltigen Qualitätsverbesserung. Ich durfte für den Städte- und Gemeindebund in der Arbeitsgruppe 1 „Grundsatzangelegenheiten“ mitwirken. Ergebnisberichte der Arbeitsgruppen liegen vor und können nach Auffassung der BSW-Fraktion eine solide Grundlage für ein Wiederaufgreifen dieser Gesetzesinitiative sein. Zusammenfassend ist zu sagen – und auch das wiederhole ich gern –: Diese Änderung des Kitagesetzes ist ein unverkennbares Signal an die Familien in diesem Land, dass sie nicht allein gelassen werden, sondern durch verantwortungsvolles Handeln der Politik Unterstützung erfahren. Lassen Sie uns mit der 2024 9 Verabschiedung der vorliegenden Gesetzesänderung einen weiteren Schritt hin zu Familien- und Kinderfreundlichkeit gehen. Ich werbe mit Nachdruck dafür, dass in diesem Landtag heute eine breite Mehrheit gefunden wird. – Vielen Dank. (Beifall BSW und SPD)
Daniel Münschke
Als nächste Rednerin in der Debatte erhält die Abgeordnete Augustin von der CDU-Fraktion das Wort.
Kristy Augustin CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Es ist gerade erst eine Woche vergangen, seit ich zum vorliegenden Gesetzentwurf gesprochen habe. An dem grundsätzlichen Punkt des Gesetzes, der Novellierung, Familien mit geringen und mittleren Einkommen als tragende Säule unserer Gesellschaft zu entlasten, ist nichts auszusetzen. Es ist und bleibt eine wichtige familienpolitische Maßnahme; und sicherzustellen, dass das nun auch nach dem 31.12.2024 fortgeführt wird, ist ein gutes Signal. Bereits letzte Woche habe ich angemerkt, dass sich die Finanzsituation dieser Einkommensgruppen in den vergangenen Monaten nicht wirklich verbessert hat. Im Gegenteil. Ebenso hätte ich mir vergangene Woche die Evaluation vom MBJS gewünscht. Dass sie nicht vorlag, habe ich sehr bedauert. Ja, kurz darauf – einen Tag später – war sie dann als Bericht in der Parlamentsdokumentation zu finden, und ihre Kenntnisnahme wird auch gleich mit der heutigen Debatte verbunden; das wurde im Hauptausschuss besprochen. Zwar sind für mich noch nicht alle Fragen hinreichend beantwortet, aber wir haben eine prinzipielle Bewertung. Dennoch zeigt es eines: Wir müssen sowohl die Situation der Familien als auch die Situation der Träger der Einrichtungen hinsichtlich des gezahlten Ausgleichs im Blick behalten. Daher haben wir auf Grundlage der Beratungen im Hauptausschuss vergangenen Freitag auch einen Entschließungsantrag zur Gesetzesnovellierung eingebracht. Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Entschließungsantrag sollen die im Kitagesetz festgelegten Grenzen der Elternjahreseinkommen sowie die festgesetzten Pauschalen an die Träger an die Einkommens- bzw. Kostenentwicklungen im Land Brandenburg angepasst werden. Diese vorgesehene Dynamisierung soll dann bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2025/26 entsprechend Berücksichtigung finden. Und wir wollen – auch das habe ich bereits letzte Woche erwähnt – die Wahlversprechen von SPD und BSW, was die vollständige Beitragsfreiheit für Krippe und Hort betrifft, natürlich nicht aus dem Blick verlieren. Wir fordern mit dem Entschließungsantrag daher den zuständigen Fachausschuss im Landtag auf, spätestens im 3. Quartal 2025 einen Bericht vorzulegen, in dem die Umsetzungsmöglichkeit der vollständigen Beitragsfreiheit in der aktuellen Wahlperiode dargestellt wird. Sehr geehrte Damen und Herren, das Thema Kindertagesbetreuung wird uns in dieser Legislaturperiode sicherlich noch oft beschäftigen. Die Kitafinanzierung spielt dabei eine entscheidende Rolle, und ja, auch die Qualität – das werden wir auch im Blick behalten müssen – ist ein wichtiger Punkt. Es liegen genügend Aufgaben vor uns, und die wichtigste Aufgabe ist, endlich eine tatsächliche Kitarechtsreform voranzubringen, die zum einen Rechtssicherheit gibt und zum anderen das Thema Qualität stärker in den Blick nimmt, damit das auch im Fokus bleibt. Heute aber, wenige Tage vor dem Jahresende, ist das Hauptanliegen in der Kitagesetzesnovelle klar. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag und stimmen auch der Beschlussempfehlung zu. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD sowie vereinzelt BSW)
Daniel Münschke
Als nächster Redner in der Debatte erhält Herr Minister Freiberg das Wort. Er spricht für die Landesregierung.
Steffen Freiberg
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wir haben in den vergangenen Jahren sehr viel für die Familien in Brandenburg erreicht. Die Entlastung bei den Kitaelternbeiträgen ist aber eine zentrale Hilfe, die auch unmittelbar wirkt. (Beifall SPD und BSW) Diese Bedeutung wird durch den Antrag der Fraktionen von SPD und BSW, über den sie sich schon während der Sondierungsgespräche einig waren, unterstrichen. Ich freue mich, dass der Landtag in der angespannten Haushaltssituation des Landes eine klare Priorität setzen möchte – zugunsten der Familien, zugunsten der Kinder und Jugendlichen in Brandenburg. (Beifall SPD und BSW) Woran knüpfen wir an? Die Reduzierung der Elternbeiträge gehört zum langfristigen sozialpolitischen Engagement der Landesregierung. Seit 2018 profitieren Eltern von der Beitragsfreiheit im letzten Kitajahr vor der Einschulung. Im Kitajahr 2019/2020 folgte dann die Beitragsfreiheit für Familien mit sehr niedrigem Budget, also einem Jahreseinkommen von höchstens 20 000 Euro netto. 2023 und 2024 haben wir die komplette Beitragsfreiheit für Kinder im Kindergarten in zwei Schritten erreicht. Das heißt: Seit dem 1. August 2024 sind alle Eltern von Kindern ab dem dritten Lebensjahr bis zur Einschulung von Elternbeiträgen befreit. Damit ist unser Signal klar: Niemand in Brandenburg soll aus finanziellen Gründen von guter frühkindlicher Bildung ausgeschlossen sein. Das, meine Damen und Herren, galt ganz besonders, als die Finanzlast für Familien infolge der Energiekrise und des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine zunahm. Damals entschied sich das Land für zusätzliche Beitragsentlastungen zunächst befristet für den Zeitraum von 2023 bis Dezember 2024. Wir haben alle Familien mit einem Jahresnettoeinkommen von bis zu 35 000 Euro vollständig entlastet, und wir haben sozialverträgliche Höchstbeiträge für Familien mit Einkommen von bis zu 55 000 Euro netto im Jahr eingeführt. Umso mehr freue ich mich, dass die Mitglieder des neu gewählten Landtages diesen Weg nun fortsetzen wollen. Mit diesem Gesetz wird sichergestellt, dass die Entlastungen für Familien aus dem Brandenburg-Paket dauerhaft bestehen bleiben. Und wir geben den Kitaträgern Planungssicherheit, indem sie für entgangene Beitragseinnahmen weiterhin den bekannten pauschalen Ausgleich vom Land erhalten und nicht auf irgendwelche anderen Zahlen zurückgreifen müssen. Ein nahtloser Übergang hierzu ist möglich – auch das, Herr Hohloch, haben wir im Hauptausschuss schon im Detail diskutiert. (Dennis Hohloch [AfD]: „Im Detail“ finde ich gut!) Wir helfen damit genau denjenigen Familien, die nur kleine oder sehr kleine finanzielle Spielräume haben, und – ich will es hier noch einmal sagen, damit es nicht falsch verstanden wird –: Eine Prognose für das Handeln in der Zukunft anhand bekannter Antragszahlen ist ein total übliches und anerkanntes Mittel der politischen Planung. Man kann es drehen und wenden, wie man will (Lars Hünich [AfD]: Die SPD hat immer recht! – Lachen bei der AfD) – dann könnte ich aufhören, vielen Dank –, aber dies ist – unbestreitbar – ein großartiger Erfolg für Familien in Brandenburg, und dies ist gute Sozialpolitik für ein noch kinderfreundlicheres Land Brandenburg. – Herzlichen Dank, meine Damen und Herren, für diesen Schritt. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und BSW)
Daniel Münschke
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind am Ende der Aussprache angelangt und kommen somit zur Abstimmung. Wir führen zwei Abstimmungen durch, zuerst über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Hauptausschusses, Drucksache 8/192, zum Gesetzentwurf der SPD-Fraktion und der BSW-Fraktion, „Siebtes Gesetz zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes“. Wer der Beschlussempfehlung und dem Bericht zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Bei der Mehrheit der Abgeordneten sehe ich Zustimmung, bei der AfD-Fraktion Ablehnung. Damit sind die Beschlussempfehlung und der Bericht mehrheitlich angenommen und das Gesetz ist in 2. Lesung verabschiedet. (Beifall SPD und BSW) Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der CDU-Fraktion auf Drucksache 8/197. Wer dem Entschließungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Abschließend halte ich fest, dass der Bericht der obersten Landesjugendbehörde zur Evaluation der zeitlich befristeten Ausweitung der Kita-Elternbeitragsentlastung 2023/2024 gemäß § 63 Kindertagesstättengesetz auf Drucksache 8/170 zur Kenntnis genommen wurde. Ich schließe Tagesordnungspunkt 4 und bitte meine Kollegin, Frau Vizepräsidentin Dr. Gruhn, die Sitzungsleitung zu übernehmen, und bedanke mich.
Jouleen Gruhn
Vielen Dank, Herr Vizepräsident. – Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf. TOP 5: Sechstes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Gesetzentwurf der AfD-Fraktion Drucksache 8/138 1. Lesung in Verbindung damit: Entschädigungsregelung im Abgeordnetengesetz überprüfen und anpassen Antrag der SPD-Fraktion und der BSW-Fraktion Drucksache 8/162 Wir beginnen mit der Aussprache. Als Erster erhält Herr Abgeordneter Hohloch das Wort. Er spricht für die AfD-Fraktion. Bitte schön. (Beifall AfD) Dennis Hohloch (AfD):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! 500 Euro mehr Gehalt möchten SPD, BSW und CDU zukünftig für ihre Abgeordneten haben. Gerade das Bündnis Sahra Wagenknecht – ich kann es nur immer wieder betonen – hat geschworen, alles besser zu machen. Doch ihr ehemaliger Fraktionsvorsitzender sitzt weiter als Abgeordneter auf der Ministerbank und stimmt als Minister weiterhin als Abgeordneter, wie es die SPD-Fraktion seit Jahrzehnten tut, ab. Sie alle zusammen möchten also mehr Gehalt. „Man kriegt den Hals nicht voll“, so jedenfalls muss sich ein durchschnittlicher Brandenburger fühlen, der 3 400 Euro brutto jeden Monat nach Hause bringt und dank der SPD-Regierung hier im Land 12 % weniger als der Durchschnittsarbeiter in der Bundesrepublik verdient, meine Damen und Herren. Meine Damen und Herren, in einer Zeit, in der die Menschen dank Ihnen ihre Jobs verlieren – das ist ja in Brandenburg genauso wie in der übrigen Bundesrepublik, egal ob Sie nach Brandenburg an der Havel, nach Ludwigsfelde, nach Schwedt oder Eisenhüttenstadt gehen –, überall haben sie Angst davor, zukünftig am Weihnachtstisch zu sitzen und eben nicht mehr die Geschenke kaufen zu können, die sie vorher einmal ihren Kindern geben konnten, weil sie ihre Arbeitsplätze verlieren. In einer Zeit, wo die Rentner nicht mehr wissen, ob sie im Winter heizen können – in dieser Zeit wollen Sie tatsächlich, dass die Abgeordneten im nächsten Jahr noch einmal 500 Euro obendrauf bekommen. Aber warum auch nicht? Moral spielt in der Politik ja offensichtlich selten eine Rolle. 2024 11 Aber warum steigen die Diäten eigentlich schon wieder? Sie steigen wegen eines Automatismus, den die Keniakoalition – CDU, SPD und damals noch die Grünen – in der letzten Legislaturperiode weitergeführt hat. Und warum reden wir heute darüber? Eigentlich würden die Diäten ja automatisch steigen. Wir reden darüber, weil die AfD diese Debatte beantragt hat, meine Damen und Herren, (Beifall AfD) und weil es richtig – auch moralisch richtig – ist, über so etwas zu sprechen. Es kann nicht sein, dass wir – ohne darüber zu debattieren – automatisch mehr Gehalt bekommen, während jeder Arbeitnehmer da draußen sein Gehalt verhandeln muss. Und wir reden hier über gewaltige Gehaltssprünge: Wir reden nicht nur über die 500 Euro, die wir dieses Jahr mehr bekommen. Wir reden auch über die 400 Euro, die es schon letztes Jahr mehr gab, und über die 300 Euro, die es schon vorletztes Jahr mehr gab – 1 200 Euro mehr Gehalt innerhalb von drei Jahren, meine Damen und Herren, obwohl wir bereits gut versorgt sind. Ich habe es jetzt einmal angepasst – ich habe diese Rede ja vor zwei Jahren schon einmal ähnlich gehalten – und möchte es Ihnen vorlesen, damit alle da draußen wissen, wie viel wir Abgeordneten eigentlich bekommen: eine Entschädigung von 9 293 Euro, eine Altersvorsorge von 2 067 Euro, 1 000 Euro fürs Wahlkreisbüro, 3 500 Euro für die Erstausstattung des Wahlkreisbüros, 10 000 Euro für den behindertengerechten Ausbau des Wahlkreisbüros – das wollten damals die Grünen –, und wir haben drei Dienstlaptops, wir haben ein iPad, wir haben 2 400 Euro im Jahr für Praktikanten, wir haben zwei SIM-Karten für unbegrenztes Surfen im Internet – auf Netflix und Co., überall in Europa –, wir haben eine Bahncard 100 1. Klasse für Berlin und Brandenburg, Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung von 50 %, (Ludwig Scheetz [SPD]: Du musst das nicht alles nutzen! Du bist nicht verpflichtet, das alles zu nutzen!) eine Mitarbeiterpauschale von 7 500 Euro im Jahr – und ab Januar 2025 wollen Sie noch einmal 500 Euro obendraufsatteln. Damit hätten wir dann 9 800 Euro Entschädigung und 2 185 Euro Altersvorsorge. Das macht, nach Adam Riese, ca. 12 000 Euro im Monat, die der Staat für jeden von uns zahlt – und Sie wollen darüber nicht einmal diskutieren, meine Damen und Herren! Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich das nicht erwartet hätte. Ich habe schon erwartet, dass jemand, der in eine Koalition geht, sich auch gewissen Regeln unterwirft und sich anpassen muss – das ist selbstverständlich –, aber dass man bei so grundlegenden Fragen hier in diesem Haus offensichtlich keine einheitliche Meinung hat und dass man weiß, dass es falsch ist und es trotzdem macht, erstaunt mich dann doch. Was mich aber nicht erstaunt, ist alles, was nach der Aussage Ihres Vorsitzenden kam. Der sagte nämlich: „An Gesetze muss man sich halten.“ Ein genialer Satz von Herrn Crumbach, der vorher 40 Jahre in der SPD war, meine Damen und Herren. Er sagt: Was sollen wir gegen den Automatismus tun? An Gesetze muss man sich schließlich halten. Wie wird das in den nächsten Jahren dann bei der Migration? Ist dann das Motto: „Jetzt sind sie nun einmal da“? Wie ist das mit den Strompreisen? Ist die grüne Transformation dann einfach auch Gesetz? Wie ist das mit den Sanktionen gegen Russland? Sind die dann einfach beschlossen, meine Damen und Herren? Wer nach diesem Credo handelt, ist keine neue Kraft, sondern die neueste Altpartei, meine Damen und Herren, (Beifall AfD) und er kann nicht für sich in Anspruch nehmen, es anders zu machen. Ich möchte an Sie alle appellieren – das geht nicht nur ans BSW, es geht auch an die CDU; Sie sind ja in der Opposition, das ist ja eine ganz andere Rolle als in den letzten fünf Jahren –: (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Wirklich?) Sie wissen alle, dass das nicht richtig ist. Sie wissen alle, dass es richtig wäre, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Und wenn Sie ihm nicht zustimmen wollen – denn ich habe schon gehört, dass es angeblich handwerkliche Fehler im Gesetzentwurf gibt, obwohl er eine korrekte Kopie des Gesetzentwurfes der ehemaligen Koalitionsfraktionen ist, der damals angenommen wurde –, (Lars Hünich [AfD]: Nein? - Andreas Galau [AfD]: Doch!) dann würde ich einfach darum bitten, dass Sie einen Änderungsvorschlag machen. Wir sind gerne bereit, einen solchen anzunehmen, und dann können wir dieses Gesetz beschließen. (Beifall AfD) Setzen wir diesen Automatismus aus und schaffen wir ihn in der nächsten Legislaturperiode ab! Es ist richtig, dass Gehälter angepasst werden müssen. Aber auch wenn die Inflation 10 oder 20 % betragen sollte, ist klar: Für Abgeordnete gelten die gleichen Regelungen wie für alle anderen Arbeitnehmer. Und damit komme ich zum Schluss und wiederhole, was ich am Anfang gesagt habe: Es wäre richtig, wenn wir im Haus einen Vorschlag dazu machen würden, wie hoch die Diäten steigen sollen. Der muss gut begründet sein, wir müssen darüber diskutieren, und das muss öffentlich sein, damit die Medien darüber berichten können und damit in der Bevölkerung ankommt, worüber dieses Haus ganz transparent spricht. Denn das, was jetzt passiert, ist nicht transparent, und es ist nicht richtig. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Jouleen Gruhn
Danke schön. – Das Wort erhält Herr Abgeordneter Scheetz. Bitte schön.
Ludwig Scheetz SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht erst einmal kurz auf Herrn Hohloch eingehend: Sie haben ja die Leistungen aufgezählt, die den Kolleginnen und Kollegen nach dem Abgeordnetengesetz zustehen. Ich gehe davon aus, dass Sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen, dass Sie ein Wahlkreisbüro unterhalten, dass Sie Technik in Anspruch nehmen, dass Sie die Ausstattungspauschale in Anspruch nehmen – aber Sie sind nicht verpflichtet, das in Anspruch zu nehmen. (Beifall SPD, BSW und CDU) Sie können gerne darauf verzichten. Dann steht dem Haushalt auch mehr Geld zur Verfügung. (Lars Hünich [AfD]: Na, das ist ja eine tolle Aussage!) Der berühmte Mechanismus zur Anpassung der Entschädigung für Abgeordnete hat in Brandenburg eine lange Historie. Bereits mit dem Siebenten Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes im Jahr 2006 wurde eine entscheidende Weiche gestellt: Damals wurde eingeführt, die Entschädigung der Abgeordneten an der Einkommensentwicklung der berufstätigen Bevölkerung zu orientieren. Basierend auf ausgewählten Indikatoren wurde eine jährliche Anpassung zum 1. Januar eines jeden Jahres eingeführt. Es bestand allerdings der entscheidende Unterschied, dass es keinen automatischen Mechanismus gab, sondern der Landtag noch jährlich darüber abgestimmt hat. Mit dieser Regelung – also mit der Koppelung der Entwicklung der Entschädigung an die Einkommensentwicklung im Land – hat Brandenburg bei der Neugestaltung der Anpassungsregelung damals eine Vorreiterrolle eingenommen, und inzwischen haben fast alle Bundesländer genau diesen Mechanismus übernommen. Das einzige Bundesland, das es bisher nicht gemacht hat, ist nach meiner Kenntnis das Saarland. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Alle Bundesländer haben es übernommen – wenn auch in unterschiedlicher Ausgestaltung und vielleicht auch unter Berücksichtigung unterschiedlicher Indikatoren, erst letztens noch Bayern und Sachsen. Also: Alle haben da nachgezogen, und selbst der Deutsche Bundestag orientiert die Entwicklung seiner Entschädigung an der Einkommensentwicklung. (Andreas Galau [AfD]: Das glaube ich gerne!) 2009 legte eine unabhängige Kommission – besetzt unter anderem mit Persönlichkeiten wie Dr. Thomas Apelt, dem ehemaligen Landesrechnungshofpräsidenten, Christian Amsinck vom Unternehmensverband, Angela Mai vom Bund der Steuerzahler und Doro Zinke vom DGB – dann einen Bericht vor. Die unabhängige Kommission empfahl, weitere Parameter in die Berechnung der Anpassung einzubeziehen, darunter beispielsweise die übrigen Erwerbseinkommen, die Versorgungsbezüge im öffentlichen Dienst, die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, das Arbeitslosengeld II und die Leistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch. Eingeführt wurde damals auch der Vorschlag, einen entsprechenden Automatismus einzuführen und den Beschluss nicht jährlich im Landtag zu fassen. 2012 griffen die damaligen Parlamentarischen Geschäftsführer diese Empfehlungen in einem Eckpunktepapier zur Modernisierung des Abgeordnetengesetzes auf, und mit der Reform des Abgeordnetengesetzes im Jahr 2013 wurden diese Vorschläge dann schließlich auch umgesetzt. Besonders hervorzuheben ist hier vielleicht auch noch, dass damals festgelegt wurde, die Entschädigung an der Besoldung eines kommunalen Wahlbeamten für eine Kommune der Größe von 25 000 bis 40 000 Einwohnerinnen und Einwohnern zu orientieren. In der Begründung hieß es damals: „Nach seinen Aufgaben, der zeitlichen Belastung, den inhaltlichen Anforderungen und vor allem der Tatsache, dass er wie die Abgeordneten gewählt wird, erscheint der kommunale Wahlbeamte noch am ehesten mit einem Abgeordneten und seinen Aufgaben vergleichbar.“ Jetzt gucken wir uns doch einmal an, wie sich die Besoldung eigentlich verändert hat. Ein aktueller Vergleich zeigt: Bürgermeisterinnen und Bürgermeister von Orten dieser Größenordnung sind in die Besoldungsgruppe B 3 eingruppiert. Sie erhalten seit dem 1. Juli 2023 9 557 Euro monatlich. Die Entschädigung der Abgeordneten wird hingegen zum 1. Januar 2025 auf 8 610,52 Euro steigen. Das ist ein Unterschied von 950 Euro. Diese Differenz verdeutlicht, dass die Entschädigung der Abgeordneten mittlerweile deutlich unter der ursprünglichen Vergleichsgröße liegt. Ich will auch noch einmal klarstellen: Wir fordern keine Anpassung an die Besoldung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Doch wir halten es natürlich für sinnvoll, diese Entwicklung zu benennen, und dass diese Entwicklung entsprechend zur Kenntnis genommen wird. Die Reform des Abgeordnetengesetzes 2013 erhielt damals übrigens sehr große Zustimmung. Thomas Apelt bezeichnete das Gesetz in der MAZ vom 20. Februar 2013 als eines der fortschrittlichsten und bürgerfreundlichsten Abgeordnetengesetze in ganz Deutschland. Der Mechanismus der automatischen Anpassung ist dann 2019 vom Landtag der 7. Wahlperiode beschlossen worden – und er basiert, wie Sie alle wissen, auf einer entsprechenden Datengrundlage und sorgt eben damit auch für maximale Transparenz. Doch fast 20 Jahre nach Einführung der Kopplung an die Einkommen halten wir es durchaus für legitim, über eine Modernisierung der Regelung zu diskutieren. Die Koalition ist offen für gute Vorschläge, um die Transparenz weiterhin sicherzustellen (Dennis Hohloch [AfD]: „Weiterhin sicherzustellen“!) und die Anpassungsregelungen gegebenenfalls zu verbessern. Dafür haben wir einen entsprechenden Antrag eingebracht: Wir sehen vor, im ersten Quartal des neuen Jahres eine umfassende Diskussion zu führen und zügig eine Entscheidungsgrundlage zu schaffen. Wir stellen uns der Diskussion, und wir freuen uns auf sie. Wir sind aber auch der Meinung, dass sich der Mechanismus in den vergangenen Jahren bewährt hat. Ich bin sehr gespannt, welchen Weg wir in Zukunft miteinander gehen werden. 2024 13 Den Gesetzentwurf der AfD lehnen wir ab. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Warum?) Die vorgeschlagenen Änderungen tragen weder den komplexen Anforderungen an einen gerechten Mechanismus Rechnung, noch bieten sie eine Grundlage für eine sachliche Diskussion. Die Abgeordnetenentschädigung ist ein Thema, das Transparenz und Sachlichkeit erfordert. Wir stehen für einen Mechanismus, der diese Prinzipien wahrt und die Grundlage für eine zukunftsorientierte Diskussion schafft. Lassen Sie uns die Rahmenbedingungen für eine moderne und gerechte Anpassungsregelung gemeinsam weiterentwickeln! (Zuruf des Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow [AfD]) Vielen Dank. (Beifall SPD, BSW und CDU)
Jouleen Gruhn
Vielen Dank. – Der Abgeordnete Hohloch hat eine Kurzintervention angemeldet. Bitte. (Beifall AfD) Dennis Hohloch (AfD):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Kollege Scheetz, warum wird es in anderen Parlamenten wohl genau so gehandhabt wie hier? Wer hat denn dort die Mehrheit? Es sind genau Ihre Parteien! (Ludwig Scheetz [SPD]: In Bayern nicht! – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Da sind sie noch schlimmer!) Selbstverständlich sind die Mechanismen dort ähnlich. Ihre Parteien legen solche Automatismen zugrunde, damit man eben intransparent und schnell an mehr Geld kommt – das ist meine Theorie; Sie können sie gern widerlegen. (Vereinzelt Beifall AfD) Zu dem Argument, Sie wollten „Transparenz weiterhin sicherstellen“: Dafür sind wir ja zuständig; das tun wir gern. Aber Ihr Automatismus ist weder transparent, noch stellt er sicher, dass das, was hier passiert, transparent ist. Dass wir heute überhaupt darüber diskutieren, hat den Anlass, dass wir einen Gesetzentwurf eingebracht haben. Ansonsten wäre das Ganze – laut SPD ganz transparent – einfach so durchgegangen, und jeder von uns hätte nächstes Jahr ab Januar gemerkt: „Oh, da sind ja 500 Euro mehr pro Monat auf dem Konto!“, meine Damen und Herren. Sie sagen auch, unser Gesetzentwurf sei keine Grundlage für eine sachliche Diskussion. (Ludwig Scheetz [SPD]: Nee!) Verzeihung, aber das ist Ihr Gesetzentwurf, den haben Sie doch in der vergangenen Legislaturperiode eingebracht. (Beifall AfD) Da steht jetzt „AfD-Fraktion“ drauf, die Daten sind angepasst – und auf einmal soll der Gesetzentwurf fachlich falsch sein? Da frage ich mich, worüber wir dann vor zwei Jahren abgestimmt haben. (Andreas Galau [AfD]: Über einen schlechten Entwurf anscheinend! - Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Die Welt hat sich weiterentwickelt!) – Über einen schlechten Entwurf. Das ist ja fast wie beim Kitagesetz oder wie bei dem, was wir gerade eben beschlossen haben. Kommen wir zum nächsten Punkt: Sie sagen, wir müssten das Geld ja nicht annehmen. – Es ging hier um die Mitarbeiterpauschalen. Ich sage Ihnen Folgendes: Hier im politischen Raum herrscht politischer Kampf, und politischer Kampf sollte bei Waffengleichheit geführt werden. Das Gleiche gilt übrigens für politische Stiftungen, die der AfD ja seit Jahren verwehrt werden … (Steeven Bretz [CDU]: Ich dachte, Sie wären eine Friedenspartei! – Gegenruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD] – Weitere Zurufe von der AfD) – Was hat das mit der Friedenspartei zu tun, Herr Bretz? – … die andere aber als Kaderschmieden nutzen, indem sie staatliches Geld in Anspruch nehmen, um ihre Funktionäre der Zukunft auszubilden. Ich sage es zum Schluss noch einmal: Ich möchte keine höheren Diäten. Es ist etwas völlig anderes, wenn die Abgeordneten Pauschalen für Mitarbeiter oder Wahlkreisbüros bekommen, weil wir dort genau das machen, was Sie offensichtlich verlernt haben oder was Sie nicht tun: Kontakte zu den Bürgern da draußen knüpfen. (Beifall AfD)
Jouleen Gruhn
Danke schön. – Herr Scheetz, möchten Sie erwidern? (Ludwig Scheetz [SPD]: Ja!) Bitte schön.
Ludwig Scheetz SPD
Sehr geehrter Herr Kollege Hohloch, zum Thema Transparenz: Es werden jährlich entsprechende Daten erhoben; es gibt ein Gutachten einer unabhängigen Kommission. Die Landtagspräsidentin erhält jährlich einen entsprechenden Bericht, der auch veröffentlicht wird. Unabhängig davon, ob Sie hier Anträge einbringen oder nicht, werden diese Berichte regelmäßig von den Medien aufgegriffen und thematisiert. Insofern: Hier zu behaupten, es gebe diesbezüglich keine Transparenz, ist schlichtweg falsch. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW und CDU) Und wenn Sie hier irgendetwas von „Kaderschmieden“ und wovon auch immer faseln, möchte ich daran erinnern, dass es in der vergangenen Legislaturperiode Sie waren, die hier drei Untersuchungsausschüsse – beim vierten würde ich sagen, er war legitim – eingerichtet haben, (Dennis Hohloch [AfD]: Was haben denn jetzt Untersuchungsausschüsse damit zu tun?) um entsprechende Stellen abzusichern, um die Kader der „Jungen Alternative“ hier mit Jobs zu versorgen. (Beifall SPD – Zuruf von der SPD: Genau!)
Jouleen Gruhn
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Scheetz. – Ich sehe, jemand ist aufgestanden. Sie möchten eine Kurzintervention anzeigen, oder? (Dennis Hohloch [AfD]: Er ist der nächste Redner!) – Ach, er ist der nächste Redner. (Lars Hünich [AfD]: Das ist der Herr Bretz! – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das ist der Herr Bretz, der gehört zur Regierungskoalition!) Entschuldigung, Herr Bretz. Bitte schön.
Steeven Bretz CDU
Frau Vizepräsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der „Transparenzoffensive“ des Kollegen Hohloch wollen wir diese einmal auf ihre Vollumfänglichkeit testen, und wir sehen: Herr Hohloch, Sie haben ein paar Informationen zu Ihrer Person – wohl aus verständlichen Gründen – nicht gegeben. (Oh! bei der AfD) Wir wollen gemeinsam die Transparenz des Kollegen Hohloch – und ich bin nicht stolz auf dieses Argument, (Zurufe von der AfD) sondern ich bringe es, weil Sie Worte gebrauchten, die ich unter aller Würde finde – zur vollen Entfaltung bringen. (Lars Hünich [AfD]: Ja, ja! – Weitere Zurufe von der AfD) Die Familie Kahn-Hohloch erhält pro Jahr eine Entschädigung in Höhe von mindestens 270 000 Euro aus öffentlichen Geldern, meine sehr verehrten Damen und Herren. Sie sind der Diätenkönig Brandenburgs, Herr Hohloch! Bei Ihrer „Transparenzoffensive“ haben Sie vergessen, uns das zu sagen, Herr Hohloch. (Beifall CDU und SPD sowie vereinzelt BSW) Ich möchte Ihnen noch etwas sagen: Sie sind nicht nur der jährliche Diätenkönig Brandenburgs. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Er darf doch nichts behalten! - Lars Hünich [AfD]: Ich wusste gar nicht, dass es wieder Sippenhaft gibt! Das ist ja abartig!) Sie persönlich als Landtagsabgeordneter und Ihr Familienmitglied als Europaabgeordnete erhalten innerhalb von fünf Jahren über eine Million – mindestens 1,3 Millionen – Euro. Sie sind also nicht nur der Diätenkönig, sondern auch der Diätenmillionär Brandenburgs, Herr Kollege Hohloch – (Beifall CDU und SPD sowie vereinzelt BSW) nur, damit wir Ihre „Transparenz“ einmal komplett herstellen. Ich möchte Ihnen jetzt einen konstruktiven Vorschlag unterbreiten, weil Sie unter dieser Last ja förmlich zusammenzubrechen scheinen, (Vereinzelt Heiterkeit CDU, SPD und AfD) und bei Ihrer zierlichen Gestalt will ich Ihnen natürlich helfen. (Lachen des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Herr Kollege Hohloch, ich schlage Ihnen vor, wir machen dem neuen Finanzminister ein Inaugurationsgeschenk dergestalt, dass wir sagen – wir wollen Sie ja nicht nur an Ihren Worten, sondern auch an Ihren Taten messen –: Wir nehmen jährlich eine Million Euro aus den so auf Ihnen lastenden Diäteneinnahmen Ihrer Familie als Deckungsquelle in den Haushalt auf - und weil Sie in dieser rechten Front ja alle über eine so hohe Einnahmepotenz verfügen, verdoppeln Sie das auf 2 Millionen Euro. Als Verwendungszweck der 2 Millionen Euro schlage ich Ihnen Hilfe für die Opfer extremistischer Gewalt vor. (Beifall CDU und SPD sowie vereinzelt BSW – Zurufe von der AfD) Das ergäbe doch ein schönes Gesamtpaket, Herr Hohloch, und es hätten alle etwas davon. – So sollten wir es machen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich möchte noch etwas sagen, was mir persönlich wichtig ist: Ich finde, wir Abgeordnete sind aus gutem Grund in der Pflicht, über unsere Entschädigungen zu beschließen, (Zuruf von der AfD) und wir sollten das nicht in einer Weise und mit einer Sprache tun, wie es die AfD hier vorexerziert. Ich finde, wir sollten es in 2024 15 Würde tun – und zu dieser Würde gehört auch, dass man einander an konkreten Vorschlägen misst.
Jouleen Gruhn
Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?
Steeven Bretz CDU
Frau Vizepräsidentin, das tue ich sehr gern, wenn ich ausgeführt habe. – Ich möchte vor einem Trugschluss warnen: Als wir über das aktuelle Gesetz hier diskutierten, wurde es – das hat Kollege Scheetz ausreichend vorgetragen – für seine Besonderheit, für seine Einmaligkeit und auch für seine bundesweite Ausstrahlung sehr gelobt – (Lachen des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) auch der betreffende Mechanismus. Und warum haben wir einen solchen Mechanismus – der uns ja empfohlen worden ist! – überhaupt gewählt? Weil wir als Abgeordnete vom Vorwurf der Willkür und der Beliebigkeit wegkommen wollen. Ich möchte auf einen weiteren Punkt hinweisen: Wir können uns im Abstrakten immer auf einen Mechanismus verständigen und ihn würdigen. Aber das bedeutet auch, dass man, wenn es konkret wird, nicht wieder hergehen und sagen kann: Oh, das ist ja alles ganz furchtbar. – Deshalb ist meine große Sorge, dass wir im Abstrakten immer ganz schnell Einigkeit erzielen und im Konkreten dann wieder die gleichen Diskussionen führen. Aus diesem Grund sage ich: Diätenfragen sind nichts für Populisten und erst recht nichts für die AfD. (Dennis Hohloch [AfD]: Ist das billig!) Deshalb stimmen wir dem Antrag der Koalition zu. Wir sind gern bereit, mit Ihnen gemeinsam nach neuen Wegen zu suchen, weil auch wir sehen, dass es eine Diskussion über dieses Thema gibt; ihr wollen wir uns stellen, ihr verweigern wir uns nicht. Ihrem Antrag stimmen wir deshalb zu. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und gebe jetzt noch dem Kollegen Hünich Gelegenheit für seine Frage. (Beifall CDU und SPD)
Jouleen Gruhn
Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Hünich, bitte.
Lars Hünich AfD
Es ist nett von Ihnen, Herr Bretz, dass Sie die Frage zulassen. – Wir wissen jetzt, dass Sie neidisch sind, dass die Familie von Herrn Hohloch so viel Geld verdient. Ich wusste nicht, dass es Sippenhaft gibt. Trotzdem …
Steeven Bretz CDU
Wie ist Ihre Frage?
Lars Hünich AfD
… ist die Frage … – Oh! Jetzt bin ich aber erstaunt, dass Sie so etwas sagen, denn Sie reden bei einer Frage in der Regel eine halbe Stunde. (Vereinzelt Beifall AfD) Die Frage ist doch: Warum stimmen Sie dem Gesetzentwurf, der doch aus Ihrer, also der letzten Koalition kommt, nicht zu?
Steeven Bretz CDU
Weil ich diese heuchlerische Art Ihrer Argumentation aus tiefstem Herzen ablehne! (Vereinzelt Beifall CDU und SPD – Lars Hünich [AfD]: Also ist Ihr Gesetzentwurf Heuchelei? – Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD])
Jouleen Gruhn
Vielen Dank. – Wir haben von der AfD-Fraktion zwei Kurzinterventionen angezeigt bekommen. – Herr Abgeordneter Hohloch, Sie verzichten. Dann bitte ich jetzt Herrn Berndt, das Wort zu nehmen. Herr Abgeordneter, bitte. (Beifall AfD)
Hans-Christoph Berndt AfD
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Das war ja wieder einmal sehr entlarvend, Herr Bretz. Sie ereifern sich hier. Offensichtlich haben Sie immer noch nicht begriffen, dass Sie zwar informell, aber nicht mehr offiziell zur Koalition gehören. (Unmut bei CDU und SPD – Lachen sowie vereinzelt Beifall AfD) Sie regen sich darüber auf, dass sich Herr Hohloch über die Art und Weise, wie hier die Diäten klammheimlich erhöht werden sollen, ereifert. (Widerspruch von der SPD) Sie regen sich darüber auf, haben aber nicht den Mut und nicht das Format – oder nicht die Fähigkeit –, Herrn Hohloch mit Argumenten zu begegnen, sondern Sie sagen: Herr Hohloch ist ein ganz mieser Typ; denn er kriegt ja viel Geld, weil seine Frau im EU-Parlament ist. – Das ist die Argumentation, die Sie bringen. Sie reden nicht zur Sache, Sie reden zur Person. Und Sie verunglimpfen die Person. (Beifall AfD) Dann fügen Sie an, dass Sie „in Würde“ diskutieren wollten. Herr Bretz, mehr an Unglaubwürdigkeit und mehr an Heuchelei haben wir in der 8. Wahlperiode noch nicht gehört. (Beifall AfD) Ihr Auftritt heute und der Applaus Ihrer Koalition – vor allem der drei Kollegen da vorn – machen ja auch ganz deutlich, wem Herr Woidke seine Wiederwahl zu verdanken hat. Herr Redmann, da können Sie noch so laut rufen: „Haltet den Dieb!“ (Beifall AfD)
Jouleen Gruhn
Möchten Sie erwidern? – Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich jetzt Herrn Abgeordneten Peschel, das Wort zu nehmen. (Beifall BSW und SPD)
Falk Peschel BSW
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Mal schauen, wie ich meinen Redebeitrag nach der etwas aufgeheizten Debatte noch hinkriege. – Mit dem heute zur Debatte stehenden Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Abgeordnetengesetzes liegt uns ein Papier vor, das uns nach Auffassung der BSW-Fraktion in der stetig wiederkehrenden Diskussion über Höhe und Angemessenheit von Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder dieses Landtags pauschal weit hinter bereits Erreichtes zurückwerfen würde. Es ist, wenn man die Gesetzesbegründung liest, der Einstieg in eine Rolle rückwärts. Die aktuelle Fassung des Paragrafen 5 des Abgeordnetengesetzes sieht eine Anpassungsregelung für die Abgeordnetenentschädigung vor. Sie ist dahin gehend transparent, dass sie eng an die Entwicklung der Einkommen der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land und damit auch an die Lebenswirklichkeit der Menschen gekoppelt ist. Das heißt konkret: Die Entschädigung wird entsprechend der Entwicklung der Arbeitnehmerentgelte in Brandenburg bzw. entsprechend der Veränderung des Verbraucherpreisindexes angepasst. Es ist also keine willkürliche Festlegung und keine, wie manche es nennen, „gewürfelte Zahl“, sondern eine Anpassung auf der Basis der vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg jährlich zu ermittelnden Daten. Diese – wir haben es schon von Kollegen Scheetz gehört – seinerzeit auf Empfehlung einer eigens eingesetzten unabhängigen Kommission angeregte Regelung zu Höhe und Anpassung der Aufwandsentschädigung stellte und stellt eine grundlegende Modernisierung des Abgeordnetenrechts dar und ist auch von anderen Landesparlamenten übernommen worden. Dennoch – das möchte ich ausdrücklich betonen – ist diese Regelung keinesfalls perfekt. Ich persönlich finde es unglücklich, dass man sich bei der damaligen Regelung dafür entschieden hat, eine in den Augen vieler Bürgerinnen und Bürger hohe Aufwandsentschädigung zu wählen. Die Alternative wäre gewesen, ein separates Budget für Bürobedarf und ähnliche Kosten einzurichten oder doch wenigstens diesen Teil der Entschädigung ausdrücklich als Kostenpauschale zu definieren und auch so zu benennen. Das wäre transparenter und würde sicherlich zu weniger Vorbehalten führen. In diesem Sinne werde ich mich übrigens auch in die Beratungen über eine Neuregelung der Aufwandsentschädigung einbringen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der AfD-Fraktion, mir ist natürlich klar, dass das Thema „Aufwandsentschädigung von Parlamentariern“ immer auch die Stunde der Opposition – unter entsprechender medialer Begleitung der Diskussion über die Höhe dieser Entschädigung – ist. Das ist grundsätzlich in Ordnung. Ich lade Sie ein, auf der Grundlage des von den Fraktionen der SPD und des BSW gemeinsam eingebrachten Antrags „Entschädigungsregelung im Abgeordnetengesetz überprüfen und anpassen“ intensiv mitzuwirken, Ihre Hinweise, Anmerkungen und Vorschläge einzubringen und damit die Aufwandsentschädigung transparenter und differenzierter zu regeln – und das noch vor der Sommerpause 2025. (Beifall BSW und vereinzelt SPD) Bei der Überarbeitung des Abgeordnetengesetzes sind wichtige Fragen zu beantworten, darunter die Frage: Welche Bürgerin und welchen Bürger möchte man auch künftig für eine Kandidatur für die verantwortungsvolle Arbeit im Brandenburger Parlament gewinnen? – Mir ist es wichtig, dass die Interessen der Bevölkerung von Menschen vertreten werden, die über umfangreiche Lebens- und Berufserfahrung verfügen und die die Arbeit für unser Land zum Mittelpunkt ihres Wirkens machen. Das war und das ist der Anspruch, den ich habe. Das setzt selbstverständlich voraus, dass die monatliche Entschädigung ihrer Höhe nach auch in Zukunft geeignet ist, die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Landtagsabgeordneten zur Ausübung ihres Mandats zu garantieren und für qualifizierte Menschen ausreichend Attraktivität zu entwickeln. Ob wie bislang die Besoldung von Bürgermeistern mittelgroßer Kommunen – hinter der man gegenwärtig übrigens zurückbleibt; wir haben es gehört – dafür der richtige Maßstab ist, müssen wir diskutieren. All diese Aspekte hat die AfD-Fraktion in ihrem vorliegenden Gesetzentwurf nach unserer Auffassung nicht berücksichtigt. Dieser ist daher abzulehnen. Für meine Person erkläre ich, dass ich bis zum Inkrafttreten einer neuen Regelung im Abgeordnetengesetz den Nettobetrag der Anpassung ab dem 1. Januar 2025 monatlich an einen gemeinnützigen Verein spenden werde. – Vielen Dank. (Beifall BSW und SPD)
Jouleen Gruhn
Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Hohloch, ich darf Ihnen noch einmal das Wort anbieten. Die Landesregierung verzichtet. (Beifall AfD) Dennis Hohloch (AfD):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrte Kollegen des BSW! Herr Peschel, Sie sagten, die Regelung sei innovativ. Sie übernehmen den gesamten Sprech, den die SPD, insbesondere der PGF-Kollege, in den vergangenen Jahren immer wieder gesetzt hat. 2024 17 Selbst wenn die Regelung innovativ wäre, so bliebe es doch bei der Frage: Ist das jetzt angebracht? – Unsere Auffassung hat übrigens überhaupt nichts mit unserem Status als Opposition zu tun, denn die – zwei Mal beschlossene! – Aussetzung der Diätenerhöhung in der vergangenen Legislaturperiode wurde jeweils von der Koalition beantragt, und die Opposition hat sich angeschlossen. Aus welchem Grund brachte die Koalition den Antrag auf Aussetzung ein? Weil sie mit den Coronamaßnahmen so viel Misswirtschaft betrieben hat, dass die Wirtschaft eingebrochen ist und es den Menschen draußen schlecht ging – und schlecht geht. Man hat damals erkannt: Wenn die Wirtschaft einbricht, kann man sich nicht mehr Geld auszahlen. (Vereinzelt Beifall AfD) Da war die Keniakoalition offensichtlich moralischer als die jetzige Brombeerkoalition. Unsere Haltung hat also nichts damit zu tun, dass wir in der Opposition sind. Schauen Sie sich die aktuelle Lage draußen an: Ist die besser? Wären Sie vom BSW hier im Landtag, wenn die Lage besser wäre? Nein, Sie würden hier gar nicht sitzen, wenn es nicht Sanktionen gegen Russland gäbe, wenn es im Bund nicht eine SPD und eine CDU gäbe, die gern Waffen oder Soldaten in die Ukraine schicken. Sie würden hier gar nicht sitzen, wenn die Energiepreise nicht so hoch wären. Demnächst werden wir auf unseren Straßen wahrscheinlich sogar Massenarbeitslosigkeit erleben. (Zuruf von der SPD: Demagoge!) Vor diesem Hintergrund ist doch die Frage berechtigt: Ist es angebracht, diese Diätenerhöhung jetzt durchzusetzen? Wir sagen ganz klar: Nein! (Vereinzelt Beifall AfD) Und wenn Sie der Opposition nicht zustimmen können – das kann ich ja nachvollziehen, weil wir das seit zehn Jahren gewohnt sind –, dann bringen Sie einfach einen eigenen Antrag oder einen eigenen Gesetzentwurf ein, damit diese Diätenerhöhung ausgesetzt werden kann. (Zuruf von der SPD) Damit komme ich zu Herrn Bretz. Herr Bretz, wie viele Wirbel hat man Ihnen eigentlich herausoperiert, damit Sie dieses Niveaulimbo nicht nur einmal, sondern sogar zweimal abziehen können? (Beifall AfD sowie Lachen des Abgeordneten Hünich [AfD]) Meine Frau geht arbeiten – welch ein Skandal! Und das wird ihr auch noch von einem Berufspolitiker vorgeworfen, der offensichtlich ein so rückständiges Frauenbild hat, dass er sich nicht vorstellen kann, dass Frauen im Osten arbeiten gehen. Stellen Sie sich das einmal vor! (Vereinzelt Beifall AfD – Unmut bei der SPD) Ich weiß gar nicht: Seit wie vielen Legislaturperioden sitzen Sie im Landtag – vier, fünf? Haben Sie jemals in Ihrem Leben was anderes gearbeitet? Ich hätte das nicht angesprochen, denn es ist mir völlig egal, wer hier was arbeitet und wie viel Geld verdient, (Steeven Bretz [CDU]: Ach so!) möchte aber eines sagen: Was mir nicht egal ist, Herr Bretz, ist die Entschädigung der Abgeordneten, die hier im Landtag öffentlich zu diskutieren ist. Sie wollten keine öffentliche Diskussion, denn hätten Sie sie gewollt, hätten Sie einen Antrag eingereicht. Das haben Sie nicht getan. Und um von Ihrem Fehler – ich würde es als Fehler bezeichnen; Sie empfinden es als richtig – abzulenken, führen Sie Scheindebatten und zeigen mit dem Finger auf andere Leute, die anders verdienen. Ich will gar nicht wissen, wie viele Mitglieder dieses Landtags Nebeneinkünfte – aus eigener Arbeit oder woher auch immer – haben; das ist völlig legitim. Aber wir reden über 500 Euro mehr Steuergeld im Jahr für jeden Abgeordneten hier, obwohl die Arbeitsbelastung nicht gestiegen, sondern dieselbe wie vorher ist. Sie ist sogar noch geringer geworden, weil die Sitzungen viel kürzer sind. Wir haben keine drei Tage Plenarsitzung im Monat mehr; wir werden zukünftig nur noch zwei haben. Trotzdem kriegen Sie alle 500 Euro mehr. Meine Damen und Herren, wir können das nicht nachvollziehen, und es gibt kein einziges triftiges Argument dagegen, diesen Automatismus noch einmal auszusetzen – weil sich die wirtschaftliche Lage in diesem Land nicht gebessert hat. Eben deswegen muss man diesen Automatismus aussetzen. Und dann sind wir übrigens auch dafür – deswegen sind wir auch für den Antrag, den Sie als Koalition eingereicht haben –, über den Automatismus zu diskutieren. Das ist ein völlig legitimes Thema; das wollen wir ja auch. Aber Sie können das nicht so drehen, zu sagen: Wir diskutieren darüber, aber kassieren ein Jahr noch mal die Erhöhung ab. – Da gehen wir nicht mit. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
Jouleen Gruhn
Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Scheetz, wünschen Sie noch einmal das Wort? – Nein, okay. (Lars Hünich [AfD]: Das ist aber schade!) – Das ist natürlich bedauerlich. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion, ihren Gesetzentwurf, Sechstes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes, Drucksache 8/138, an den Hauptausschuss zu überweisen. Ich darf Sie um Abstimmung bitten: Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf, Sechstes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes, der AfD-Fraktion, Drucksache 8/138. Die AfD-Fraktion hat namentliche Abstimmung beantragt. Ich eröffne die Abstimmung und bitte die Schriftführer um das Verlesen der Namen. (Namentliche Abstimmung) Vielen Dank. – Ich stelle fest: Der Gesetzentwurf ist bei einer Enthaltung – wenn ich das richtig wahrgenommen habe – mehrheitlich abgelehnt und hat sich damit erledigt. Wir kommen nun zur Abstimmung … (Steeven Bretz [CDU]: Das müssen Sie auszählen!) – Sie möchten das ausgezählt haben? Dann machen wir das gern. Kleinen Moment; das wird selbstverständlich nachgereicht. (Steeven Bretz [CDU]: Sie müssen das sofort auszählen!) – Das meine ich, genau. Danke schön für den Hinweis. Ich bitte, die kleine Verzögerung zu entschuldigen. Wir sind zu einem Ergebnis gekommen. Ich bitte nun wieder um Ihre Aufmerksamkeit. Abgegeben wurden insgesamt 83 Stimmen. Es wurde 26-mal mit Ja gestimmt, es wurde 56-mal mit Nein gestimmt, (Lars Hünich [AfD]: Sehr knapp!) und ein Mal wurde sich enthalten. Damit ist der Gesetzentwurf nach erster Lesung abgelehnt und hat sich damit erledigt. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Sind Sie jetzt zufrieden, Herr Bretz? – Steeven Bretz [CDU]: Nicht mal alle AfD-Kollegen waren dafür!) – Ich nehme Ihren Zwischenruf wahr. – Nun kommen wir aber zur Abstimmung über den Antrag „Entschädigungsregelung im Abgeordnetengesetz überprüfen und anpassen“ der Fraktionen von SPD und BSW, Drucksache 8/162. Ich bitte Sie um Abstimmung: Bitte heben Sie die Hand, wenn Sie zustimmen. – Gegenprobe, bitte! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag mehrheitlich … (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Einstimmig!) … nein – Entschuldigung! –, einstimmig, bei Enthaltungen, angenommen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 5 und rufe Tagesordnungspunkt 6 auf. TOP 6: Bestellung weiterer Ausschüsse des Landtages Brandenburg sowie Festlegung der Zahl ihrer Mitglieder Antrag des Präsidiums Drucksache 8/203 in Verbindung damit: Einsetzung eines Sonderausschusses Strukturentwicklung in der Lausitz Antrag der SPD-Fraktion und der BSW-Fraktion Drucksache 8/195 und Ausstattung eines Sonderausschusses Strukturentwicklung in der Lausitz Antrag der Präsidentin Drucksache 8/201 und Einsetzung eines Sonderausschusses Bürokratieabbau Antrag der SPD-Fraktion und der BSW-Fraktion Drucksache 8/196 und Ausstattung eines Sonderausschusses Bürokratieabbau Antrag der Präsidentin Drucksache 8/202 Wir kommen direkt zur Abstimmung, da vereinbart wurde, keine Debatte zu führen. Ich darf Sie erstens um Abstimmung über den Antrag „Bestellung weiterer Ausschüsse des Landtages Brandenburg sowie Festlegung der Zahl ihrer Mitglieder“ des Präsidiums, Drucksache 8/203, bitten. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Diese gibt es, wie ich sehe, nicht. Damit ist der Antrag einstimmig angenommen. Wir kommen zweitens zum Antrag „Einsetzung eines Sonderausschusses Strukturentwicklung in der Lausitz“ der SPD-Fraktion und der BSW-Fraktion, Drucksache 8/195. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten, sofern Sie dem Antrag zustimmen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Diese gibt es, wie ich sehe, nicht. Damit ist der Antrag einstimmig angenommen. Wir kommen drittens zum Antrag „Ausstattung eines Sonderausschusses Strukturentwicklung in der Lausitz“ der Präsidentin, Drucksache 8/201. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Diese gibt es, wie ich sehe, nicht. Damit ist auch dieser Antrag angenommen. Wir kommen viertens zum Antrag der SPD-Fraktion und der BSW-Fraktion, Drucksache 8/196, auf Einsetzung eines 2024 19 Sonderausschusses Bürokratieabbau. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch dieser Antrag einstimmig angenommen. Wir kommen schließlich zum Antrag „Beschluss zur Ausstattung eines Sonderausschusses Bürokratieabbau“ der Präsidentin, Drucksache 8/202. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten, wenn Sie dem Antrag zustimmen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Diese gibt es, wie ich sehe, nicht. Damit ist auch dieser Antrag angenommen. – Vielen Dank. Ich möchte Sie darüber informieren, dass das Präsidium heute, im Anschluss an unsere Plenarsitzung, zu einer Sondersitzung zusammenkommt – das ist Ihnen bekannt –, um über die Ausschussvorsitzenden und deren Stellvertretungen sowie über den Sitzungsplan der Ausschüsse zu entscheiden. In Vorbereitung dieser Entscheidung haben die Parlamentarischen Geschäftsführer einvernehmlich einen Vorschlag für das Präsidium erarbeitet. Ich bedanke mich herzlich dafür. Damit die Ausschüsse ihre Arbeit schnellstmöglich aufnehmen können, bitte ich die Fraktionen um die kurzfristige Benennung der Ausschussmitglieder und der stellvertretenden Ausschussmitglieder und die Übermittlung der Namen an den Ausschussdienst der Landtagsverwaltung, stellvertretend für die Präsidentin. – Vielen Dank. Ich schließe Tagesordnungspunkt 6 und rufe Tagesordnungspunkt 7 auf. TOP 7: Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften zur Zurückstellung von Genehmigungen der Kommunalaufsichtsbehörde Gesetzentwurf der CDU-Fraktion Drucksache 8/139 1. Lesung Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Die Parlamentarischen Geschäftsführer empfehlen die Überweisung des Gesetzentwurfes der CDU-Fraktion zum Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften zur Zurückstellung von Genehmigungen der Kommunalaufsichtsbehörde, Drucksache 8/139, an den Ausschuss für Inneres und Kommunales. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Kommunales zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Diese gibt es, wie ich sehe, nicht. Damit ist der Überweisungsantrag einstimmig angenommen. – Ich bedanke mich. Ich schließe Tagesordnungspunkt 7, und wir kommen zum letzten Tagesordnungspunkt des heutigen, sehr besonderen Tages. Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf. TOP 8: Wahl eines weiteren Mitgliedes des Präsidiums Antrag mit Wahlvorschlag der SPD-Fraktion Drucksache 8/214 in Verbindung damit: Wahl eines weiteren Mitgliedes des Präsidiums Antrag mit Wahlvorschlag der BSW-Fraktion Drucksache 8/215 Nachdem die bisherigen Präsidiumsmitglieder Herr Abgeordneter Daniel Keller und Herr Abgeordneter Robert Crumbach den Verzicht auf ihre Mitgliedschaft im Präsidium erklärt haben, schlägt die SPD-Fraktion nunmehr Herrn Björn Lüttmann und die BSW-Fraktion Herrn Niels-Olaf Lüders zur Wahl zu Mitgliedern des Präsidiums vor. Entsprechend einer interfraktionellen Verständigung erfolgen die beiden Wahlen offen und ohne Aussprache. Gibt es dazu Bemerkungen? – Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich als Erstes den Antrag mit Wahlvorschlag der SPD-Fraktion, Björn Lüttmann, auf. Wer dafürstimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Diese gibt es, wie ich sehe, nicht. (Zurufe) – Es gab eine Enthaltung? (Zuruf: Ja!) – Gut, das ist notiert. Vielen Dank. – Damit ist dem Antrag bei einer Enthaltung mehrheitlich … (Zuruf: Einstimmig!) – nein; Entschuldigung, beim nächsten Mal klappt das besser –, einstimmig zugestimmt. Ich darf Herrn Lüttmann fragen: Nehmen Sie die Wahl an? (Björn Lüttmann [SPD]: Sehr gerne, ja!) Wunderbar, herzlichen Glückwunsch! (Björn Lüttmann [SPD]: Danke schön! – Beifall SPD und BSW) Dann kommen wir zur letzten Abstimmung des heutigen Tages, nämlich über den Antrag mit Wahlvorschlag der BSW-Fraktion, Niels-Olaf Lüders, Drucksache 8/215. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Jetzt schaue ich ganz genau hin: Enthaltungen? – Diese gibt es nicht. – Damit stelle ich auch hierfür Einstimmigkeit fest, und der Antrag ist angenommen. Ich frage Sie, Herr Lüders: Nehmen Sie die Wahl an? (Niels-Olaf Lüders [BSW]: Ja, sehr gern!) Wunderbar! Damit darf ich Herrn Niels-Olaf Lüders als neues Mitglied des Präsidiums begrüßen. (Beifall SPD und BSW) Ich schließe Tagesordnungspunkt 8 und darf Sie, bevor Sie den Saal verlassen, noch auf die Sondersitzung am Freitag dieser Woche, um 13 Uhr, hinweisen. Ich bedanke mich für Ihre Kooperation und Ihre Aufmerksamkeit und beende die 3. Plenarsitzung. – Vielen Dank. Ende der Sitzung: 15.35 Uhr Anlagen 1 Gefasste Beschlüsse Wahl des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg 11. Dezember 2024 zum TOP 1 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag wählt in geheimer Abstimmung mit den Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtages (50 Jastimmen / 36 Neinstimmen / 1 Enthaltung) Herrn Abgeordneten Dr. Dietmar Woidke zum Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg.“ Entschädigungsregelung im Abgeordnetengesetz überprüfen und anpassen 11. Dezember 2024 zum TOP 5 folgenden Beschluss gefasst: „Auf Grundlage der Empfehlungen einer vom Parlament eingesetzten Unabhängigen Kommission hat der Landtag in der die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Brandenburg beschlossen. Diese Reform stellte eine grundlegende Modernisierung des Abgeordnetenrechts dar und wurde seither von vielen Landesparlamenten und teilweise auch vom Bundestag übernommen. Seither führte die im Abgeordnetengesetz vorgesehene Anpassung der Entschädigung wiederholt zu öffentlicher Kritik. Vor diesem Hintergrund beauftragt der Landtag den für Abgeordnetenangelegenheiten zuständigen Hauptausschuss, eine Überprüfung der in § 5 des Abgeordnetengesetzes vorgesehenen Entschädigungsregelung vorzunehmen und dem Landtag einen Vorschlag für eine Anpassung der Reglung bis zum Ende des 2. Quartals 2025 vorzulegen.“ Bestellung weiterer Ausschüsse des Landtages Brandenburg sowie Festlegung der Zahl ihrer Mitglieder 11. Dezember 2024 zum TOP 6 folgenden Beschluss gefasst: „1. Der Landtag bestellt gemäß § 73 Absatz 1 der vorläufigen Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg für die Dauer der Wahlperiode folgende Ausschüsse: Petitionsausschuss (A 2), Ausschuss für Inneres und Kommunales (A 3), Ausschuss für Recht und Digitalisierung (A 4), Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport (A 5), Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur (A 6), Ausschuss für Gesundheit und Soziales (A 7), Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (A 8), Ausschuss für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (A 9), Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung (A 10), Ausschuss für Haushalt und Finanzen (A 11), Ausschuss für Haushaltskontrolle (A 12), Ausschuss für Europaangelegenheiten und Entwicklungspolitik (A 13). 1 Die Beschlüsse werden im unveränderten Wortlaut wiedergegeben. 2024 21 2. Der Landtag beschließt gemäß § 74 Absatz 1 der vorläufigen Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg, dass die folgenden Ausschüsse Petitionsausschuss (A 2), Ausschuss für Recht und Digitalisierung (A 4), Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport (A 5), Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur (A 6), Ausschuss für Gesundheit und Soziales (A 7), Ausschuss für Haushalt und Finanzen (A 11), Ausschuss für Haushaltskontrolle (A 12), Ausschuss für Europaangelegenheiten und Entwicklungspolitik (A 13) jeweils neun Mitglieder und neun stellvertretende Mitglieder und die Ausschüsse Ausschuss für Inneres und Kommunales (A 3), Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (A 8), Ausschuss für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (A 9), Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung (A 10) jeweils dreizehn Mitglieder und dreizehn stellvertretende Mitglieder haben. 3. Das gemäß § 10 Absatz 1 der vorläufigen Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg anzuwendende Verfahren Hare/Niemeyer (Proporzverfahren) ergibt folgende Besetzung der Ausschüsse mit neun Mitgliedern: SPD-Fraktion: 3 Mitglieder und 3 stellvertretende Mitglieder, AfD-Fraktion: 3 Mitglieder und 3 stellvertretende Mitglieder, BSW-Fraktion: 2 Mitglieder und 2 stellvertretende Mitglieder, CDU-Fraktion: 1 Mitglied und 1 stellvertretendes Mitglied. Folgende Besetzung ergibt sich für die Ausschüsse mit dreizehn Mitgliedern: SPD-Fraktion: 5 Mitglieder und 5 stellvertretende Mitglieder, AfD-Fraktion: 4 Mitglieder und 4 stellvertretende Mitglieder, BSW-Fraktion: 2 Mitglieder und 2 stellvertretende Mitglieder, CDU-Fraktion: 2 Mitglieder und 2 stellvertretende Mitglieder.“ Einsetzung eines Sonderausschusses Strukturentwicklung in der Lausitz 11. Dezember 2024 zum TOP 6 folgenden Beschluss gefasst: „1. Der Landtag setzt gemäß § 73 Absatz 2 der vorläufigen Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg einen Sonderausschuss Strukturentwicklung in der Lausitz ein. 2. Der Sonderausschuss hat die Aufgabe, die Themen und Fachfragen zur Strukturentwicklung der Lausitz, die im Zusammenhang mit der Umsetzung des Strukturstärden sollen, zusammenzuführen und konzentriert zu bearbeiten. Damit soll er den Prozess der Strukturentwicklung begleiten und zugleich dessen Transparenz unterstützen. 3. Der Sonderausschuss tagt regelmäßig sowohl im Landtag als auch in der Lausitz. 4. Der Sonderausschuss besteht aus neun Mitgliedern. Eine Vertreterin oder ein Vertreter des Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden kann mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen. § 89 der vorläufigen Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg bleibt hiervon unberührt. 5. Der Sonderausschuss wird dem Landtag spätestens drei Monate vor Ende der Wahlperiode des Landtages einen schriftlichen Endbericht über die Tätigkeit und entsprechende fachliche Empfehlungen vorlegen. Der Landtag kann jederzeit einen Bericht über die Tätigkeit des Ausschusses verlangen.“ Ausstattung eines Sonderausschusses Strukturentwicklung in der Lausitz 11. Dezember 2024 zum TOP 6 folgenden Beschluss gefasst: „Die SPD-Fraktion und die BSW-Fraktion haben gemäß § 73 Absatz 2 der vorläufigen Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg die Einsetzung eines Sonderausschusses Strukturentwicklung in der Lausitz beantragt (Drucksache 8/195). Ergänzend dazu wird folgende Ausstattung beantragt: 1. Inhaltliche und organisatorische Betreuung des Sonderausschusses Strukturentwicklung in der Lausitz sowie die Bereitstellung der benötigten finanziellen Mittel Der Sonderausschuss wird inhaltlich und organisatorisch von der Verwaltung des Landtages betreut. Die Sicherstellung der Betreuung erfolgt unter der Prämisse, dass die bisher für den Sonderausschuss ‚Strukturentwicklung in der Lausitz‘ veranschlagten Planstellen/Stellen und finanziellen Mittel in der Titelgruppe 62 für den Sonderausschuss weiterhin zur Verfügung stehen. Die Planstellen/Stellen werden bis zum Ablauf des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeit des Sonderausschusses endet, zur Verfügung gestellt. 2. Zuschüsse an die Fraktionen zur fraktionsseitigen Betreuung des Sonderausschusses Jede im Landtag vertretene Fraktion kann nach § 6 Absatz 2 des Fraktionsgesetzes für die Einstellung von Fraktionsbeschäftigten und den Vertragsschluss mit Honorarkräften so- wie die Finanzierung ihrer Tätigkeit zur Unterstützung der Arbeit der Mitglieder des Sonderausschusses zusätzliche Mittel in Anspruch nehmen. Die Mittel können ab dem 1. Januar 2025 bis zum Ablauf des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeit des Sonderausschusses endet, für jeden Kalendermonat in Höhe von 1/12 der Personaldurchschnittskosten einer Vollzeitstelle der Entgeltgruppe 14 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder in Anspruch genommen werden. Die bis zum Ende des Leistungszeitraums (Monat) nicht in Anspruch genommenen Mittel stehen noch bis zum Ablauf des jeweiligen Haushaltsjahres zur Verfügung. Die Mittel sind gesetzlich zweckgebunden. Ihre Verwendung ist gegenüber der Verwaltung des Landtages nachzuweisen.“ Einsetzung eines Sonderausschusses Bürokratieabbau 11. Dezember 2024 zum TOP 6 folgenden Beschluss gefasst: „ 1. Der Landtag setzt gemäß § 73 Absatz 2 der vorläufigen Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg einen Sonderausschuss Bürokratieabbau ein. 2. Der Sonderausschuss hat die Aufgabe, Themen und Fachfragen im Zusammenhang mit dem Bürokratieabbau im Land Brandenburg zusammenzuführen und konzentriert zu bearbeiten. Damit soll er den Prozess des Bürokratieabbaus im Land begleiten und zugleich dessen Transparenz unterstützen. Er kann dabei auch Vorschläge erarbeiten, die über die Regelungskompetenz des Landes hinausgehen und das Land zu entsprechenden Initiativen auf Bundes- und EU-Ebene auffordern. 3. Der Sonderausschuss prüft vorrangig konkrete Vorschriften und Regelungen, die aus dem Bereich von betroffenen Interessengruppen aus Wirtschaft, Landwirtschaft, Verwaltung oder von sonstigen Verbänden und Organisationen zur Überarbeitung bzw. Abschaffung vorgeschlagen werden. 4. Ziel des Sonderausschusses ist es explizit nicht, eine vollumfängliche und abschließende Prüfung sämtlicher Vorschriften und Regelungen des Landes durchzuführen und den Bestand umfangreich zu erheben, sondern vielmehr bei der Um- und Durchsetzung konkreter Vorschläge zum Abbau der Bürokratie in diversen Bereichen (Wirtschaft, Landwirtschaft, Verwaltung, Bürgerservice, Fördermittel- und Vergabewesen) mitzuwirken. 5. Ziel der Arbeit des Sonderausschusses ist eine zeitnahe Verbesserung der Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger und Unternehmerinnen und Unternehmer sowie eine Entlastung der Verwaltung durch Entschlackung, Beschleunigung, Serviceverbesserung, Übersichtlichkeit, Kosten- und Aufwandsreduktion und Vereinfachung der Verfahren. 6. Der Sonderausschuss tagt regelmäßig sowohl im Landtag als auch in Einrichtungen und Örtlichkeiten, die unmittelbar mit den einzelnen Maßnahmen des Bürokratieabbaus befasst werden. 7. Der Sonderausschuss besteht aus neun Mitgliedern. 8. Der Sonderausschuss wird dem Landtag spätestens drei Monate vor Ende der Wahlperiode des Landtages einen schriftlichen Endbericht über die Tätigkeit und entsprechende fachliche Empfehlungen vorlegen. Der Landtag kann jederzeit einen Bericht über die Tätigkeit des Ausschusses verlangen. “ Ausstattung eines Sonderausschusses Bürokratieabbau 11. Dezember 2024 zum TOP 6 folgenden Beschluss gefasst: „Die SPD -Fraktion und die BSW-Fraktion haben gemäß § 73 Absatz 2 der vorläufigen Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg die Einsetzung eines Sonderausschusses Bürokratieabbau beantragt (Drucksache 8/196). Ergänzend dazu wird folgende Ausstattung beantragt: 1. Inhaltliche und organisatorische Betreuung des Sonderausschusses Bürokratieabbau Der Sonderausschuss wird inhaltlich und organisatorisch von der Verwaltung des Landtages betreut. Die Sicherstellung der Betreuung erfolgt unter folgenden Prämissen: 1. 1. Zusätzliche Planstelle zur Betreuung des Sonderausschusses Für die Dauer des Sonderausschusses wird im Sinne des § 14 Absatz 3 Satz 2 des Haushaltsgesetzes 2023/2024 im Einzelplan des Landtages bei Kapitel 01 010 eine zusätzliche Planstelle A 14 für die vorübergehende Beschäftigung einer Ausschussreferentin bzw. eines Ausschussreferenten zur Betreuung des Gremiums ausgebracht. Die Planstelle steht bis zum Ablauf des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeit des Sonderausschusses endet, zur Besetzung zur Verfügung. 1. 2. Zusätzliche Sachmittel zur Betreuung des Sonderausschusses Für die Dauer des Sonderausschusses sind im Einzelplan des Landtages bei Kapitel 01 010 Sachmittel insbesondere zu veranschlagen für: • die Vorbereitung und Durchführung der Ausschusssitzungen (insbesondere für die Vergütung von Gaststenografen und deren Reisekosten, für Reisekosten der Anzuhörenden sowie gegebenenfalls für die Beschaffung von Technik sowie für Raummieten bei auswärtigen Ausschusssitzungen), • Reisen des Sonderausschusses in Gebiete außerhalb des Landes Brandenburg, • Reisekosten der Beschäftigten der Verwaltung des Landtages, die den Sonderausschuss betreuen. 2. Zuschüsse an die Fraktionen zur fraktionsseitigen Betreuung des Sonderausschusses Jede im Landtag vertretene Fraktion kann nach § 6 Absatz 2 des Fraktionsgesetzes für die Einstellung von Fraktionsbeschäftigten und den Vertragsschluss mit Honorarkräften so- wie die Finanzierung ihrer Tätigkeit zur Unterstützung der Arbeit der Mitglieder des Sonderausschusses zusätzliche Mittel in Anspruch nehmen. Die Mittel können ab dem 1. Januar 2025 bis zum Ablauf des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeit des Sonderausschusses endet, für jeden Kalendermonat in Höhe von 1/12 der Personaldurchschnittskosten einer Vollzeitstelle der Entgeltgruppe 14 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder in Anspruch genommen werden. 2024 23 Die bis zum Ende des Leistungszeitraums (Monat) nicht in Anspruch genommenen Mittel stehen noch bis zum Ablauf des jeweiligen Haushaltsjahres zur Verfügung. Die Mittel sind gesetzlich zweckgebunden. Ihre Verwendung ist gegenüber der Verwaltung des Landtages nachzuweisen. 3. Sicherstellung der Bereitstellung der benötigten finanziellen Mittel Die Präsidentin des Landtages wird gebeten, erforderlichenfalls einen Antrag auf außerplanmäßige Ausgaben an das für Finanzen zuständige Ministerium zu richten, um die Betreuung des Sonderausschusses auch im Rahmen der vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2025 in finanzieller Hinsicht sicherzustellen. Die Präsidentin des Landtages wird gebeten, die benötigten finanziellen Mittel in die Haushaltsplanungen für das Jahr 2025 sowie die Folgejahre aufzunehmen. Die Ausgaben für den Sonderausschuss sind transparent in einer gesonderten Titelgruppe auszuweisen. “ Wahl eines weiteren Mitgliedes des Präsidiums 11. Dezember 2024 zum TOP 8 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag wählt für die SPD-Fraktion Herrn Abgeordneten Björn Lüttmann zum weiteren Mitglied des Präsidiums des Landtages.“ Wahl eines weiteren Mitgliedes des Präsidiums 11. Dezember 2024 zum TOP 8 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag wählt für die BSW-Fraktion Herrn Abgeordneten Niels-Olaf Lüders zum weiteren Mitglied des Präsidiums des Landtages.“ Ergebnis der namentlichen Abstimmung Zu TOP 5: - Sechstes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes - Gesetzentwurf der AfD-Fraktion - Drucksache 8/138 vom 29.11.2024 Folgende Abgeordnete stimmten mit Ja: Herr Abg. Adam (AfD) Herr Abg. Arndt (AfD) Herr Abg. Berger (AfD) Herr Abg. Dr. Berndt (AfD) Frau Abg. Bessin (AfD) Herr Abg. Drenske (AfD) Herr Abg. Filter (AfD) Herr Abg. Freiherr von Lützow (AfD) Herr Abg. Galau (AfD) Herr Abg. Hanko (AfD) Herr Abg. Hohloch (AfD) Herr Abg. Hohm (AfD) Herr Abg. Hünich (AfD) Herr Abg. Jank (AfD) Herr Abg. Janke (AfD) Herr Abg. John (AfD) Herr Abg. Dr. Kaufner (AfD) Frau Abg. Kotré (AfD) Herr Abg. Kuffert (AfD) Herr Abg. Möller (AfD) Herr Abg. Münschke (AfD) Frau Abg. Muxel (AfD) Herr Abg. Nothing (AfD) Frau Abg. Dr. Oeynhausen (AfD) Herr Abg. Rescher (AfD) Herr Abg. Zimmermann (AfD) Folgende Abgeordnete stimmten mit Nein: Herr Abg. Adler (SPD) Frau Abg. Augustin (CDU) Frau Abg. Balzer (SPD) Herr Abg. Bommert (CDU) Herr Abg. Bretz (CDU) Herr Abg. Brüning (CDU) Herr Abg. Crumbach (BSW) Herr Abg. Dorst (BSW) Herr Abg. Eichelbaum (CDU) Frau Abg. Fährmann (CDU) Herr Abg. Fischer (SPD) Frau Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Funke (SPD) Herr Abg. Genilke (CDU) Frau Abg. Graßmel (SPD) Herr Abg. Dr. Grimm (SPD) Frau Abg. Dr. Gruhn (BSW) Frau Abg. Hildebrandt (SPD) Herr Abg. Hoffmann (CDU) Herr Abg. Katzmarek (SPD) Herr Abg. Keller (SPD) Frau Abg. Kornmesser (SPD) Herr Abg. Kutsche (BSW) Frau Abg. Lange (SPD) Herr Abg. Lehmann (BSW) Frau Abg. Prof. Dr. Liedtke (SPD) Herr Abg. Lüders (BSW) Herr Abg. Lüttmann (SPD) Frau Abg. Matzies-Köhler (BSW) Frau Abg. Meyer (BSW) Frau Abg. Mittelstädt (SPD) Herr Abg. Noack (SPD) Herr Abg. Penquitt (SPD) Herr Abg. Peschel (BSW) Frau Abg. Poschmann (SPD) Herr Abg. Dr. Redmann (CDU) Herr Abg. Roick (SPD) Herr Abg. Roth (BSW) Herr Abg. Rüter (SPD) Frau Abg. Sahi (SPD) Herr Abg. Scheetz (SPD) Herr Abg. Prof. Dr. Schierack (CDU) Frau Abg. Schmidt (SPD) Frau Abg. Schönbrunn (SPD) Frau Abg. Dr. Schüle (SPD) Frau Abg. Seiler (SPD) Herr Abg. Simon (BSW) Herr Abg. Skopec (BSW) Herr Abg. Steinfurth (SPD) Herr Abg. Stohn (SPD) Herr Abg. Vogelsänger (SPD) Herr Abg. von Ossowski (BSW) Frau Abg. Walter-Mundt (CDU) Herr Abg. Wernitz (SPD) Herr Abg. Dr. Woidke (SPD) Frau Abg. Wolff (SPD) Folgender Abgeordneter enthielt sich der Stimme: Herr Abg. Hornauf (BSW) Anwesenheitsliste Herr Abg. Adam (AfD) Herr Abg. Adler (SPD) Herr Abg. Arndt (AfD) Frau Abg. Augustin (CDU) Frau Abg. Balzer (SPD) Herr Abg. Berger (AfD) Herr Abg. Dr. Berndt (AfD) Frau Abg. Bessin (AfD) Herr Abg. Bommert (CDU) Herr Abg. Bretz (CDU) Herr Abg. Brüning (CDU) Herr Abg. Crumbach (BSW) Herr Abg. Dorst (BSW) Herr Abg. Drenske (AfD) Herr Abg. Eichelbaum (CDU) Frau Abg. Fährmann (CDU) Herr Abg. Filter (AfD) Frau Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Freiherr von Lützow (AfD) Herr Abg. Funke (SPD) Herr Abg. Galau (AfD) Herr Abg. Genilke (CDU) Frau Abg. Graßmel (SPD) Herr Abg. Dr. Grimm (SPD) Frau Abg. Dr. Gruhn (BSW) Herr Abg. Günther (AfD) Herr Abg. Hanko (AfD) Frau Abg. Hildebrandt (SPD) Herr Abg. Hoffmann (CDU) Herr Abg. Hohloch (AfD) Herr Abg. Hohm (AfD) Herr Abg. Hornauf (BSW) Herr Abg. Hünich (AfD) Herr Abg. Jank (AfD) Herr Abg. Janke (AfD) Herr Abg. John (AfD) Herr Abg. Katzmarek (SPD) Herr Abg. Dr. Kaufner (AfD) Herr Abg. Keller (SPD) Frau Abg. Kornmesser (SPD) Frau Abg. Kotré (AfD) Herr Abg. Kubitzki (AfD) Herr Abg. Kuffert (AfD) Herr Abg. Kutsche (BSW) Frau Abg. Lange (SPD) Herr Abg. Lehmann (BSW) Frau Abg. Prof. Dr. Liedtke (SPD) Herr Abg. Lüders (BSW) Frau Abg. Dr. Ludwig (CDU) Herr Abg. Lüttmann (SPD) Frau Abg. Matzies-Köhler (BSW) Frau Abg. Meyer (BSW) Frau Abg. Mittelstädt (SPD) Herr Abg. Möller (AfD) Herr Abg. Münschke (AfD) Frau Abg. Muxel (AfD) Herr Abg. Noack (SPD) Herr Abg. Nothing (AfD) Frau Abg. Dr. Oeynhausen (AfD) Herr Abg. Penquitt (SPD) Herr Abg. Peschel (BSW) Frau Abg. Poschmann (SPD) Herr Abg. Dr. Redmann (CDU) Herr Abg. Rescher (AfD) Herr Abg. Roick (SPD) Herr Abg. Roth (BSW) Herr Abg. Rüter (SPD) 2024 25 Frau Abg. Sahi (SPD) Herr Abg. Scheetz (SPD) Herr Abg. Prof. Dr. Schierack (CDU) Frau Abg. Schmidt (SPD) Frau Abg. Schönbrunn (SPD) Frau Abg. Dr. Schüle (SPD) Frau Abg. Seiler (SPD) Herr Abg. Simon (BSW) Herr Abg. Skopec (BSW) Herr Abg. Steinfurth (SPD) Herr Abg. Stohn (SPD) Herr Abg. Teichner (AfD) Herr Abg. Vogelsänger (SPD) Herr Abg. von Ossowski (BSW) Frau Abg. Walter-Mundt (CDU) Herr Abg. Wernitz (SPD) Herr Abg. Dr. Woidke (SPD) Frau Abg. Wolff (SPD) Herr Abg. Zimmermann (AfD)
