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Falk Peschel

BSW 11.12.2024 Sitzungen 8/3

Herr Abgeordneter Hohloch, das passt zu dem dritten Zitat, das ich Ihnen vortragen werde. Bitte aufmerksam zuhören. In der Pressemitteilung des Landeskitaelternbeirats vom 03.12.2024 heißt es – und das ist für mich, ich glaube, auch für die Fraktionen SPD und BSW, das entscheidende Moment –, Zitat: Als Sprachrohr von Eltern von über 200 000 Kindern in der frühkindlichen Bildung begrüßt der Landeskitaelternbeirat Brandenburg den Vorstoß der SPD Brandenburg und des BSW Brandenburg, Einkommensgruppen bis 35 000 Euro weiterhin von den Kitabeiträgen zu befreien und bis 55 000 Euro reduzierte Beiträge anzubieten. (Erik Stohn [SPD]: Hört, hört!) Diese Maßnahme schafft erhebliche Entlastung für Familien und reduziert Bürokratie. – Zitat Ende. (Beifall BSW und SPD) Das ist für uns das Entscheidende. Der Beirat teilt in seiner Stellungnahme darüber hinaus mit, dass er alle Maßnahmen unterstütze, die die Landesregierung zur Entlastung von Familien und zur Förderung der frühkindlichen Entwicklung auf den Weg bringt. Natürlich hebt der Beirat auch auf das ab, was ich hier bereits in der vergangenen Woche betont habe und sehr gern wiederhole und bekräftige: Es muss unser gemeinsames Ziel sein und bleiben, nach der jetzt geltenden vollständigen Beitragsfreiheit für Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung in der Folge noch weitere Schritte zur Beitragsentlastung – auch in den Betreuungsangeboten im Krippen- und Hortbereich – zu gehen. Zu guter Letzt kommt die oberste Landesjugendbehörde in ihrem Bericht zur Evaluation der zeitlich befristeten Ausweitung der Elternbeitragsentlastung zu der Gesamteinschätzung, dass die durch die befristete Entlastung angestrebte Wirkung erzielt wurde. Punkt. Noch ein Wort zur Qualitätsverbesserung: In der vorherigen Legislaturperiode gab es unter der Federführung des MBJS bereits insgesamt sechs Arbeitsgruppen, die sich mit einer Neufassung des Kindertagesstättengesetzes befasst haben – insbesondere mit der Definition der Aufgabenstellung von Kindertagesbetreuung und mit der Zielstellung einer nachhaltigen Qualitätsverbesserung. Ich durfte für den Städte- und Gemeindebund in der Arbeitsgruppe 1 „Grundsatzangelegenheiten“ mitwirken. Ergebnisberichte der Arbeitsgruppen liegen vor und können nach Auffassung der BSW-Fraktion eine solide Grundlage für ein Wiederaufgreifen dieser Gesetzesinitiative sein. Zusammenfassend ist zu sagen – und auch das wiederhole ich gern –: Diese Änderung des Kitagesetzes ist ein unverkennbares Signal an die Familien in diesem Land, dass sie nicht allein gelassen werden, sondern durch verantwortungsvolles Handeln der Politik Unterstützung erfahren. Lassen Sie uns mit der 2024 9 Verabschiedung der vorliegenden Gesetzesänderung einen weiteren Schritt hin zu Familien- und Kinderfreundlichkeit gehen. Ich werbe mit Nachdruck dafür, dass in diesem Landtag heute eine breite Mehrheit gefunden wird. – Vielen Dank. (Beifall BSW und SPD)

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