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Falk Peschel

BSW 11.12.2024 Sitzungen 8/3

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Mal schauen, wie ich meinen Redebeitrag nach der etwas aufgeheizten Debatte noch hinkriege. – Mit dem heute zur Debatte stehenden Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Abgeordnetengesetzes liegt uns ein Papier vor, das uns nach Auffassung der BSW-Fraktion in der stetig wiederkehrenden Diskussion über Höhe und Angemessenheit von Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder dieses Landtags pauschal weit hinter bereits Erreichtes zurückwerfen würde. Es ist, wenn man die Gesetzesbegründung liest, der Einstieg in eine Rolle rückwärts. Die aktuelle Fassung des Paragrafen 5 des Abgeordnetengesetzes sieht eine Anpassungsregelung für die Abgeordnetenentschädigung vor. Sie ist dahin gehend transparent, dass sie eng an die Entwicklung der Einkommen der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land und damit auch an die Lebenswirklichkeit der Menschen gekoppelt ist. Das heißt konkret: Die Entschädigung wird entsprechend der Entwicklung der Arbeitnehmerentgelte in Brandenburg bzw. entsprechend der Veränderung des Verbraucherpreisindexes angepasst. Es ist also keine willkürliche Festlegung und keine, wie manche es nennen, „gewürfelte Zahl“, sondern eine Anpassung auf der Basis der vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg jährlich zu ermittelnden Daten. Diese – wir haben es schon von Kollegen Scheetz gehört – seinerzeit auf Empfehlung einer eigens eingesetzten unabhängigen Kommission angeregte Regelung zu Höhe und Anpassung der Aufwandsentschädigung stellte und stellt eine grundlegende Modernisierung des Abgeordnetenrechts dar und ist auch von anderen Landesparlamenten übernommen worden. Dennoch – das möchte ich ausdrücklich betonen – ist diese Regelung keinesfalls perfekt. Ich persönlich finde es unglücklich, dass man sich bei der damaligen Regelung dafür entschieden hat, eine in den Augen vieler Bürgerinnen und Bürger hohe Aufwandsentschädigung zu wählen. Die Alternative wäre gewesen, ein separates Budget für Bürobedarf und ähnliche Kosten einzurichten oder doch wenigstens diesen Teil der Entschädigung ausdrücklich als Kostenpauschale zu definieren und auch so zu benennen. Das wäre transparenter und würde sicherlich zu weniger Vorbehalten führen. In diesem Sinne werde ich mich übrigens auch in die Beratungen über eine Neuregelung der Aufwandsentschädigung einbringen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der AfD-Fraktion, mir ist natürlich klar, dass das Thema „Aufwandsentschädigung von Parlamentariern“ immer auch die Stunde der Opposition – unter entsprechender medialer Begleitung der Diskussion über die Höhe dieser Entschädigung – ist. Das ist grundsätzlich in Ordnung. Ich lade Sie ein, auf der Grundlage des von den Fraktionen der SPD und des BSW gemeinsam eingebrachten Antrags „Entschädigungsregelung im Abgeordnetengesetz überprüfen und anpassen“ intensiv mitzuwirken, Ihre Hinweise, Anmerkungen und Vorschläge einzubringen und damit die Aufwandsentschädigung transparenter und differenzierter zu regeln – und das noch vor der Sommerpause 2025. (Beifall BSW und vereinzelt SPD) Bei der Überarbeitung des Abgeordnetengesetzes sind wichtige Fragen zu beantworten, darunter die Frage: Welche Bürgerin und welchen Bürger möchte man auch künftig für eine Kandidatur für die verantwortungsvolle Arbeit im Brandenburger Parlament gewinnen? – Mir ist es wichtig, dass die Interessen der Bevölkerung von Menschen vertreten werden, die über umfangreiche Lebens- und Berufserfahrung verfügen und die die Arbeit für unser Land zum Mittelpunkt ihres Wirkens machen. Das war und das ist der Anspruch, den ich habe. Das setzt selbstverständlich voraus, dass die monatliche Entschädigung ihrer Höhe nach auch in Zukunft geeignet ist, die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Landtagsabgeordneten zur Ausübung ihres Mandats zu garantieren und für qualifizierte Menschen ausreichend Attraktivität zu entwickeln. Ob wie bislang die Besoldung von Bürgermeistern mittelgroßer Kommunen – hinter der man gegenwärtig übrigens zurückbleibt; wir haben es gehört – dafür der richtige Maßstab ist, müssen wir diskutieren. All diese Aspekte hat die AfD-Fraktion in ihrem vorliegenden Gesetzentwurf nach unserer Auffassung nicht berücksichtigt. Dieser ist daher abzulehnen. Für meine Person erkläre ich, dass ich bis zum Inkrafttreten einer neuen Regelung im Abgeordnetengesetz den Nettobetrag der Anpassung ab dem 1. Januar 2025 monatlich an einen gemeinnützigen Verein spenden werde. – Vielen Dank. (Beifall BSW und SPD)

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