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Kristy Augustin

CDU 11.12.2024 Sitzungen 8/3

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Es ist gerade erst eine Woche vergangen, seit ich zum vorliegenden Gesetzentwurf gesprochen habe. An dem grundsätzlichen Punkt des Gesetzes, der Novellierung, Familien mit geringen und mittleren Einkommen als tragende Säule unserer Gesellschaft zu entlasten, ist nichts auszusetzen. Es ist und bleibt eine wichtige familienpolitische Maßnahme; und sicherzustellen, dass das nun auch nach dem 31.12.2024 fortgeführt wird, ist ein gutes Signal. Bereits letzte Woche habe ich angemerkt, dass sich die Finanzsituation dieser Einkommensgruppen in den vergangenen Monaten nicht wirklich verbessert hat. Im Gegenteil. Ebenso hätte ich mir vergangene Woche die Evaluation vom MBJS gewünscht. Dass sie nicht vorlag, habe ich sehr bedauert. Ja, kurz darauf – einen Tag später – war sie dann als Bericht in der Parlamentsdokumentation zu finden, und ihre Kenntnisnahme wird auch gleich mit der heutigen Debatte verbunden; das wurde im Hauptausschuss besprochen. Zwar sind für mich noch nicht alle Fragen hinreichend beantwortet, aber wir haben eine prinzipielle Bewertung. Dennoch zeigt es eines: Wir müssen sowohl die Situation der Familien als auch die Situation der Träger der Einrichtungen hinsichtlich des gezahlten Ausgleichs im Blick behalten. Daher haben wir auf Grundlage der Beratungen im Hauptausschuss vergangenen Freitag auch einen Entschließungsantrag zur Gesetzesnovellierung eingebracht. Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Entschließungsantrag sollen die im Kitagesetz festgelegten Grenzen der Elternjahreseinkommen sowie die festgesetzten Pauschalen an die Träger an die Einkommens- bzw. Kostenentwicklungen im Land Brandenburg angepasst werden. Diese vorgesehene Dynamisierung soll dann bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2025/26 entsprechend Berücksichtigung finden. Und wir wollen – auch das habe ich bereits letzte Woche erwähnt – die Wahlversprechen von SPD und BSW, was die vollständige Beitragsfreiheit für Krippe und Hort betrifft, natürlich nicht aus dem Blick verlieren. Wir fordern mit dem Entschließungsantrag daher den zuständigen Fachausschuss im Landtag auf, spätestens im 3. Quartal 2025 einen Bericht vorzulegen, in dem die Umsetzungsmöglichkeit der vollständigen Beitragsfreiheit in der aktuellen Wahlperiode dargestellt wird. Sehr geehrte Damen und Herren, das Thema Kindertagesbetreuung wird uns in dieser Legislaturperiode sicherlich noch oft beschäftigen. Die Kitafinanzierung spielt dabei eine entscheidende Rolle, und ja, auch die Qualität – das werden wir auch im Blick behalten müssen – ist ein wichtiger Punkt. Es liegen genügend Aufgaben vor uns, und die wichtigste Aufgabe ist, endlich eine tatsächliche Kitarechtsreform voranzubringen, die zum einen Rechtssicherheit gibt und zum anderen das Thema Qualität stärker in den Blick nimmt, damit das auch im Fokus bleibt. Heute aber, wenige Tage vor dem Jahresende, ist das Hauptanliegen in der Kitagesetzesnovelle klar. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag und stimmen auch der Beschlussempfehlung zu. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD sowie vereinzelt BSW)

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