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Ludwig Scheetz

SPD 11.12.2024 Sitzungen 8/3

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht erst einmal kurz auf Herrn Hohloch eingehend: Sie haben ja die Leistungen aufgezählt, die den Kolleginnen und Kollegen nach dem Abgeordnetengesetz zustehen. Ich gehe davon aus, dass Sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen, dass Sie ein Wahlkreisbüro unterhalten, dass Sie Technik in Anspruch nehmen, dass Sie die Ausstattungspauschale in Anspruch nehmen – aber Sie sind nicht verpflichtet, das in Anspruch zu nehmen. (Beifall SPD, BSW und CDU) Sie können gerne darauf verzichten. Dann steht dem Haushalt auch mehr Geld zur Verfügung. (Lars Hünich [AfD]: Na, das ist ja eine tolle Aussage!) Der berühmte Mechanismus zur Anpassung der Entschädigung für Abgeordnete hat in Brandenburg eine lange Historie. Bereits mit dem Siebenten Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes im Jahr 2006 wurde eine entscheidende Weiche gestellt: Damals wurde eingeführt, die Entschädigung der Abgeordneten an der Einkommensentwicklung der berufstätigen Bevölkerung zu orientieren. Basierend auf ausgewählten Indikatoren wurde eine jährliche Anpassung zum 1. Januar eines jeden Jahres eingeführt. Es bestand allerdings der entscheidende Unterschied, dass es keinen automatischen Mechanismus gab, sondern der Landtag noch jährlich darüber abgestimmt hat. Mit dieser Regelung – also mit der Koppelung der Entwicklung der Entschädigung an die Einkommensentwicklung im Land – hat Brandenburg bei der Neugestaltung der Anpassungsregelung damals eine Vorreiterrolle eingenommen, und inzwischen haben fast alle Bundesländer genau diesen Mechanismus übernommen. Das einzige Bundesland, das es bisher nicht gemacht hat, ist nach meiner Kenntnis das Saarland. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Alle Bundesländer haben es übernommen – wenn auch in unterschiedlicher Ausgestaltung und vielleicht auch unter Berücksichtigung unterschiedlicher Indikatoren, erst letztens noch Bayern und Sachsen. Also: Alle haben da nachgezogen, und selbst der Deutsche Bundestag orientiert die Entwicklung seiner Entschädigung an der Einkommensentwicklung. (Andreas Galau [AfD]: Das glaube ich gerne!) 2009 legte eine unabhängige Kommission – besetzt unter anderem mit Persönlichkeiten wie Dr. Thomas Apelt, dem ehemaligen Landesrechnungshofpräsidenten, Christian Amsinck vom Unternehmensverband, Angela Mai vom Bund der Steuerzahler und Doro Zinke vom DGB – dann einen Bericht vor. Die unabhängige Kommission empfahl, weitere Parameter in die Berechnung der Anpassung einzubeziehen, darunter beispielsweise die übrigen Erwerbseinkommen, die Versorgungsbezüge im öffentlichen Dienst, die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, das Arbeitslosengeld II und die Leistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch. Eingeführt wurde damals auch der Vorschlag, einen entsprechenden Automatismus einzuführen und den Beschluss nicht jährlich im Landtag zu fassen. 2012 griffen die damaligen Parlamentarischen Geschäftsführer diese Empfehlungen in einem Eckpunktepapier zur Modernisierung des Abgeordnetengesetzes auf, und mit der Reform des Abgeordnetengesetzes im Jahr 2013 wurden diese Vorschläge dann schließlich auch umgesetzt. Besonders hervorzuheben ist hier vielleicht auch noch, dass damals festgelegt wurde, die Entschädigung an der Besoldung eines kommunalen Wahlbeamten für eine Kommune der Größe von 25 000 bis 40 000 Einwohnerinnen und Einwohnern zu orientieren. In der Begründung hieß es damals: „Nach seinen Aufgaben, der zeitlichen Belastung, den inhaltlichen Anforderungen und vor allem der Tatsache, dass er wie die Abgeordneten gewählt wird, erscheint der kommunale Wahlbeamte noch am ehesten mit einem Abgeordneten und seinen Aufgaben vergleichbar.“ Jetzt gucken wir uns doch einmal an, wie sich die Besoldung eigentlich verändert hat. Ein aktueller Vergleich zeigt: Bürgermeisterinnen und Bürgermeister von Orten dieser Größenordnung sind in die Besoldungsgruppe B 3 eingruppiert. Sie erhalten seit dem 1. Juli 2023 9 557 Euro monatlich. Die Entschädigung der Abgeordneten wird hingegen zum 1. Januar 2025 auf 8 610,52 Euro steigen. Das ist ein Unterschied von 950 Euro. Diese Differenz verdeutlicht, dass die Entschädigung der Abgeordneten mittlerweile deutlich unter der ursprünglichen Vergleichsgröße liegt. Ich will auch noch einmal klarstellen: Wir fordern keine Anpassung an die Besoldung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Doch wir halten es natürlich für sinnvoll, diese Entwicklung zu benennen, und dass diese Entwicklung entsprechend zur Kenntnis genommen wird. Die Reform des Abgeordnetengesetzes 2013 erhielt damals übrigens sehr große Zustimmung. Thomas Apelt bezeichnete das Gesetz in der MAZ vom 20. Februar 2013 als eines der fortschrittlichsten und bürgerfreundlichsten Abgeordnetengesetze in ganz Deutschland. Der Mechanismus der automatischen Anpassung ist dann 2019 vom Landtag der 7. Wahlperiode beschlossen worden – und er basiert, wie Sie alle wissen, auf einer entsprechenden Datengrundlage und sorgt eben damit auch für maximale Transparenz. Doch fast 20 Jahre nach Einführung der Kopplung an die Einkommen halten wir es durchaus für legitim, über eine Modernisierung der Regelung zu diskutieren. Die Koalition ist offen für gute Vorschläge, um die Transparenz weiterhin sicherzustellen (Dennis Hohloch [AfD]: „Weiterhin sicherzustellen“!) und die Anpassungsregelungen gegebenenfalls zu verbessern. Dafür haben wir einen entsprechenden Antrag eingebracht: Wir sehen vor, im ersten Quartal des neuen Jahres eine umfassende Diskussion zu führen und zügig eine Entscheidungsgrundlage zu schaffen. Wir stellen uns der Diskussion, und wir freuen uns auf sie. Wir sind aber auch der Meinung, dass sich der Mechanismus in den vergangenen Jahren bewährt hat. Ich bin sehr gespannt, welchen Weg wir in Zukunft miteinander gehen werden. 2024 13 Den Gesetzentwurf der AfD lehnen wir ab. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Warum?) Die vorgeschlagenen Änderungen tragen weder den komplexen Anforderungen an einen gerechten Mechanismus Rechnung, noch bieten sie eine Grundlage für eine sachliche Diskussion. Die Abgeordnetenentschädigung ist ein Thema, das Transparenz und Sachlichkeit erfordert. Wir stehen für einen Mechanismus, der diese Prinzipien wahrt und die Grundlage für eine zukunftsorientierte Diskussion schafft. Lassen Sie uns die Rahmenbedingungen für eine moderne und gerechte Anpassungsregelung gemeinsam weiterentwickeln! (Zuruf des Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow [AfD]) Vielen Dank. (Beifall SPD, BSW und CDU)

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