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Jouleen Gruhn

11.12.2024 Sitzungen 8/3

Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Scheetz, wünschen Sie noch einmal das Wort? – Nein, okay. (Lars Hünich [AfD]: Das ist aber schade!) – Das ist natürlich bedauerlich. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion, ihren Gesetzentwurf, Sechstes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes, Drucksache 8/138, an den Hauptausschuss zu überweisen. Ich darf Sie um Abstimmung bitten: Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf, Sechstes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes, der AfD-Fraktion, Drucksache 8/138. Die AfD-Fraktion hat namentliche Abstimmung beantragt. Ich eröffne die Abstimmung und bitte die Schriftführer um das Verlesen der Namen. (Namentliche Abstimmung) Vielen Dank. – Ich stelle fest: Der Gesetzentwurf ist bei einer Enthaltung – wenn ich das richtig wahrgenommen habe – mehrheitlich abgelehnt und hat sich damit erledigt. Wir kommen nun zur Abstimmung … (Steeven Bretz [CDU]: Das müssen Sie auszählen!) – Sie möchten das ausgezählt haben? Dann machen wir das gern. Kleinen Moment; das wird selbstverständlich nachgereicht. (Steeven Bretz [CDU]: Sie müssen das sofort auszählen!) – Das meine ich, genau. Danke schön für den Hinweis. Ich bitte, die kleine Verzögerung zu entschuldigen. Wir sind zu einem Ergebnis gekommen. Ich bitte nun wieder um Ihre Aufmerksamkeit. Abgegeben wurden insgesamt 83 Stimmen. Es wurde 26-mal mit Ja gestimmt, es wurde 56-mal mit Nein gestimmt, (Lars Hünich [AfD]: Sehr knapp!) und ein Mal wurde sich enthalten. Damit ist der Gesetzentwurf nach erster Lesung abgelehnt und hat sich damit erledigt. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Sind Sie jetzt zufrieden, Herr Bretz? – Steeven Bretz [CDU]: Nicht mal alle AfD-Kollegen waren dafür!) – Ich nehme Ihren Zwischenruf wahr. – Nun kommen wir aber zur Abstimmung über den Antrag „Entschädigungsregelung im Abgeordnetengesetz überprüfen und anpassen“ der Fraktionen von SPD und BSW, Drucksache 8/162. Ich bitte Sie um Abstimmung: Bitte heben Sie die Hand, wenn Sie zustimmen. – Gegenprobe, bitte! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag mehrheitlich … (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Einstimmig!) … nein – Entschuldigung! –, einstimmig, bei Enthaltungen, angenommen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 5 und rufe Tagesordnungspunkt 6 auf. TOP 6: Bestellung weiterer Ausschüsse des Landtages Brandenburg sowie Festlegung der Zahl ihrer Mitglieder Antrag des Präsidiums Drucksache 8/203 in Verbindung damit: Einsetzung eines Sonderausschusses Strukturentwicklung in der Lausitz Antrag der SPD-Fraktion und der BSW-Fraktion Drucksache 8/195 und Ausstattung eines Sonderausschusses Strukturentwicklung in der Lausitz Antrag der Präsidentin Drucksache 8/201 und Einsetzung eines Sonderausschusses Bürokratieabbau Antrag der SPD-Fraktion und der BSW-Fraktion Drucksache 8/196 und Ausstattung eines Sonderausschusses Bürokratieabbau Antrag der Präsidentin Drucksache 8/202 Wir kommen direkt zur Abstimmung, da vereinbart wurde, keine Debatte zu führen. Ich darf Sie erstens um Abstimmung über den Antrag „Bestellung weiterer Ausschüsse des Landtages Brandenburg sowie Festlegung der Zahl ihrer Mitglieder“ des Präsidiums, Drucksache 8/203, bitten. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Diese gibt es, wie ich sehe, nicht. Damit ist der Antrag einstimmig angenommen. Wir kommen zweitens zum Antrag „Einsetzung eines Sonderausschusses Strukturentwicklung in der Lausitz“ der SPD-Fraktion und der BSW-Fraktion, Drucksache 8/195. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten, sofern Sie dem Antrag zustimmen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Diese gibt es, wie ich sehe, nicht. Damit ist der Antrag einstimmig angenommen. Wir kommen drittens zum Antrag „Ausstattung eines Sonderausschusses Strukturentwicklung in der Lausitz“ der Präsidentin, Drucksache 8/201. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Diese gibt es, wie ich sehe, nicht. Damit ist auch dieser Antrag angenommen. Wir kommen viertens zum Antrag der SPD-Fraktion und der BSW-Fraktion, Drucksache 8/196, auf Einsetzung eines 2024 19 Sonderausschusses Bürokratieabbau. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch dieser Antrag einstimmig angenommen. Wir kommen schließlich zum Antrag „Beschluss zur Ausstattung eines Sonderausschusses Bürokratieabbau“ der Präsidentin, Drucksache 8/202. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten, wenn Sie dem Antrag zustimmen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Diese gibt es, wie ich sehe, nicht. Damit ist auch dieser Antrag angenommen. – Vielen Dank. Ich möchte Sie darüber informieren, dass das Präsidium heute, im Anschluss an unsere Plenarsitzung, zu einer Sondersitzung zusammenkommt – das ist Ihnen bekannt –, um über die Ausschussvorsitzenden und deren Stellvertretungen sowie über den Sitzungsplan der Ausschüsse zu entscheiden. In Vorbereitung dieser Entscheidung haben die Parlamentarischen Geschäftsführer einvernehmlich einen Vorschlag für das Präsidium erarbeitet. Ich bedanke mich herzlich dafür. Damit die Ausschüsse ihre Arbeit schnellstmöglich aufnehmen können, bitte ich die Fraktionen um die kurzfristige Benennung der Ausschussmitglieder und der stellvertretenden Ausschussmitglieder und die Übermittlung der Namen an den Ausschussdienst der Landtagsverwaltung, stellvertretend für die Präsidentin. – Vielen Dank. Ich schließe Tagesordnungspunkt 6 und rufe Tagesordnungspunkt 7 auf. TOP 7: Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften zur Zurückstellung von Genehmigungen der Kommunalaufsichtsbehörde Gesetzentwurf der CDU-Fraktion Drucksache 8/139 1. Lesung Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Die Parlamentarischen Geschäftsführer empfehlen die Überweisung des Gesetzentwurfes der CDU-Fraktion zum Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften zur Zurückstellung von Genehmigungen der Kommunalaufsichtsbehörde, Drucksache 8/139, an den Ausschuss für Inneres und Kommunales. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Kommunales zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Diese gibt es, wie ich sehe, nicht. Damit ist der Überweisungsantrag einstimmig angenommen. – Ich bedanke mich. Ich schließe Tagesordnungspunkt 7, und wir kommen zum letzten Tagesordnungspunkt des heutigen, sehr besonderen Tages. Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf. TOP 8: Wahl eines weiteren Mitgliedes des Präsidiums Antrag mit Wahlvorschlag der SPD-Fraktion Drucksache 8/214 in Verbindung damit: Wahl eines weiteren Mitgliedes des Präsidiums Antrag mit Wahlvorschlag der BSW-Fraktion Drucksache 8/215 Nachdem die bisherigen Präsidiumsmitglieder Herr Abgeordneter Daniel Keller und Herr Abgeordneter Robert Crumbach den Verzicht auf ihre Mitgliedschaft im Präsidium erklärt haben, schlägt die SPD-Fraktion nunmehr Herrn Björn Lüttmann und die BSW-Fraktion Herrn Niels-Olaf Lüders zur Wahl zu Mitgliedern des Präsidiums vor. Entsprechend einer interfraktionellen Verständigung erfolgen die beiden Wahlen offen und ohne Aussprache. Gibt es dazu Bemerkungen? – Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich als Erstes den Antrag mit Wahlvorschlag der SPD-Fraktion, Björn Lüttmann, auf. Wer dafürstimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Diese gibt es, wie ich sehe, nicht. (Zurufe) – Es gab eine Enthaltung? (Zuruf: Ja!) – Gut, das ist notiert. Vielen Dank. – Damit ist dem Antrag bei einer Enthaltung mehrheitlich … (Zuruf: Einstimmig!) – nein; Entschuldigung, beim nächsten Mal klappt das besser –, einstimmig zugestimmt. Ich darf Herrn Lüttmann fragen: Nehmen Sie die Wahl an? (Björn Lüttmann [SPD]: Sehr gerne, ja!) Wunderbar, herzlichen Glückwunsch! (Björn Lüttmann [SPD]: Danke schön! – Beifall SPD und BSW) Dann kommen wir zur letzten Abstimmung des heutigen Tages, nämlich über den Antrag mit Wahlvorschlag der BSW-Fraktion, Niels-Olaf Lüders, Drucksache 8/215. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Jetzt schaue ich ganz genau hin: Enthaltungen? – Diese gibt es nicht. – Damit stelle ich auch hierfür Einstimmigkeit fest, und der Antrag ist angenommen. Ich frage Sie, Herr Lüders: Nehmen Sie die Wahl an? (Niels-Olaf Lüders [BSW]: Ja, sehr gern!) Wunderbar! Damit darf ich Herrn Niels-Olaf Lüders als neues Mitglied des Präsidiums begrüßen. (Beifall SPD und BSW) Ich schließe Tagesordnungspunkt 8 und darf Sie, bevor Sie den Saal verlassen, noch auf die Sondersitzung am Freitag dieser Woche, um 13 Uhr, hinweisen. Ich bedanke mich für Ihre Kooperation und Ihre Aufmerksamkeit und beende die 3. Plenarsitzung. – Vielen Dank. Ende der Sitzung: 15.35 Uhr Anlagen 1 Gefasste Beschlüsse Wahl des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg 11. Dezember 2024 zum TOP 1 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag wählt in geheimer Abstimmung mit den Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtages (50 Jastimmen / 36 Neinstimmen / 1 Enthaltung) Herrn Abgeordneten Dr. Dietmar Woidke zum Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg.“ Entschädigungsregelung im Abgeordnetengesetz überprüfen und anpassen 11. Dezember 2024 zum TOP 5 folgenden Beschluss gefasst: „Auf Grundlage der Empfehlungen einer vom Parlament eingesetzten Unabhängigen Kommission hat der Landtag in der die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Brandenburg beschlossen. Diese Reform stellte eine grundlegende Modernisierung des Abgeordnetenrechts dar und wurde seither von vielen Landesparlamenten und teilweise auch vom Bundestag übernommen. Seither führte die im Abgeordnetengesetz vorgesehene Anpassung der Entschädigung wiederholt zu öffentlicher Kritik. Vor diesem Hintergrund beauftragt der Landtag den für Abgeordnetenangelegenheiten zuständigen Hauptausschuss, eine Überprüfung der in § 5 des Abgeordnetengesetzes vorgesehenen Entschädigungsregelung vorzunehmen und dem Landtag einen Vorschlag für eine Anpassung der Reglung bis zum Ende des 2. Quartals 2025 vorzulegen.“ Bestellung weiterer Ausschüsse des Landtages Brandenburg sowie Festlegung der Zahl ihrer Mitglieder 11. Dezember 2024 zum TOP 6 folgenden Beschluss gefasst: „1. Der Landtag bestellt gemäß § 73 Absatz 1 der vorläufigen Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg für die Dauer der Wahlperiode folgende Ausschüsse: Petitionsausschuss (A 2), Ausschuss für Inneres und Kommunales (A 3), Ausschuss für Recht und Digitalisierung (A 4), Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport (A 5), Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur (A 6), Ausschuss für Gesundheit und Soziales (A 7), Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (A 8), Ausschuss für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (A 9), Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung (A 10), Ausschuss für Haushalt und Finanzen (A 11), Ausschuss für Haushaltskontrolle (A 12), Ausschuss für Europaangelegenheiten und Entwicklungspolitik (A 13). 1 Die Beschlüsse werden im unveränderten Wortlaut wiedergegeben. 2024 21 2. Der Landtag beschließt gemäß § 74 Absatz 1 der vorläufigen Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg, dass die folgenden Ausschüsse Petitionsausschuss (A 2), Ausschuss für Recht und Digitalisierung (A 4), Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport (A 5), Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur (A 6), Ausschuss für Gesundheit und Soziales (A 7), Ausschuss für Haushalt und Finanzen (A 11), Ausschuss für Haushaltskontrolle (A 12), Ausschuss für Europaangelegenheiten und Entwicklungspolitik (A 13) jeweils neun Mitglieder und neun stellvertretende Mitglieder und die Ausschüsse Ausschuss für Inneres und Kommunales (A 3), Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (A 8), Ausschuss für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (A 9), Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung (A 10) jeweils dreizehn Mitglieder und dreizehn stellvertretende Mitglieder haben. 3. Das gemäß § 10 Absatz 1 der vorläufigen Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg anzuwendende Verfahren Hare/Niemeyer (Proporzverfahren) ergibt folgende Besetzung der Ausschüsse mit neun Mitgliedern: SPD-Fraktion: 3 Mitglieder und 3 stellvertretende Mitglieder, AfD-Fraktion: 3 Mitglieder und 3 stellvertretende Mitglieder, BSW-Fraktion: 2 Mitglieder und 2 stellvertretende Mitglieder, CDU-Fraktion: 1 Mitglied und 1 stellvertretendes Mitglied. Folgende Besetzung ergibt sich für die Ausschüsse mit dreizehn Mitgliedern: SPD-Fraktion: 5 Mitglieder und 5 stellvertretende Mitglieder, AfD-Fraktion: 4 Mitglieder und 4 stellvertretende Mitglieder, BSW-Fraktion: 2 Mitglieder und 2 stellvertretende Mitglieder, CDU-Fraktion: 2 Mitglieder und 2 stellvertretende Mitglieder.“ Einsetzung eines Sonderausschusses Strukturentwicklung in der Lausitz 11. Dezember 2024 zum TOP 6 folgenden Beschluss gefasst: „1. Der Landtag setzt gemäß § 73 Absatz 2 der vorläufigen Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg einen Sonderausschuss Strukturentwicklung in der Lausitz ein. 2. Der Sonderausschuss hat die Aufgabe, die Themen und Fachfragen zur Strukturentwicklung der Lausitz, die im Zusammenhang mit der Umsetzung des Strukturstärden sollen, zusammenzuführen und konzentriert zu bearbeiten. Damit soll er den Prozess der Strukturentwicklung begleiten und zugleich dessen Transparenz unterstützen. 3. Der Sonderausschuss tagt regelmäßig sowohl im Landtag als auch in der Lausitz. 4. Der Sonderausschuss besteht aus neun Mitgliedern. Eine Vertreterin oder ein Vertreter des Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden kann mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen. § 89 der vorläufigen Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg bleibt hiervon unberührt. 5. Der Sonderausschuss wird dem Landtag spätestens drei Monate vor Ende der Wahlperiode des Landtages einen schriftlichen Endbericht über die Tätigkeit und entsprechende fachliche Empfehlungen vorlegen. Der Landtag kann jederzeit einen Bericht über die Tätigkeit des Ausschusses verlangen.“ Ausstattung eines Sonderausschusses Strukturentwicklung in der Lausitz 11. Dezember 2024 zum TOP 6 folgenden Beschluss gefasst: „Die SPD-Fraktion und die BSW-Fraktion haben gemäß § 73 Absatz 2 der vorläufigen Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg die Einsetzung eines Sonderausschusses Strukturentwicklung in der Lausitz beantragt (Drucksache 8/195). Ergänzend dazu wird folgende Ausstattung beantragt: 1. Inhaltliche und organisatorische Betreuung des Sonderausschusses Strukturentwicklung in der Lausitz sowie die Bereitstellung der benötigten finanziellen Mittel Der Sonderausschuss wird inhaltlich und organisatorisch von der Verwaltung des Landtages betreut. Die Sicherstellung der Betreuung erfolgt unter der Prämisse, dass die bisher für den Sonderausschuss ‚Strukturentwicklung in der Lausitz‘ veranschlagten Planstellen/Stellen und finanziellen Mittel in der Titelgruppe 62 für den Sonderausschuss weiterhin zur Verfügung stehen. Die Planstellen/Stellen werden bis zum Ablauf des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeit des Sonderausschusses endet, zur Verfügung gestellt. 2. Zuschüsse an die Fraktionen zur fraktionsseitigen Betreuung des Sonderausschusses Jede im Landtag vertretene Fraktion kann nach § 6 Absatz 2 des Fraktionsgesetzes für die Einstellung von Fraktionsbeschäftigten und den Vertragsschluss mit Honorarkräften so- wie die Finanzierung ihrer Tätigkeit zur Unterstützung der Arbeit der Mitglieder des Sonderausschusses zusätzliche Mittel in Anspruch nehmen. Die Mittel können ab dem 1. Januar 2025 bis zum Ablauf des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeit des Sonderausschusses endet, für jeden Kalendermonat in Höhe von 1/12 der Personaldurchschnittskosten einer Vollzeitstelle der Entgeltgruppe 14 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder in Anspruch genommen werden. Die bis zum Ende des Leistungszeitraums (Monat) nicht in Anspruch genommenen Mittel stehen noch bis zum Ablauf des jeweiligen Haushaltsjahres zur Verfügung. Die Mittel sind gesetzlich zweckgebunden. Ihre Verwendung ist gegenüber der Verwaltung des Landtages nachzuweisen.“ Einsetzung eines Sonderausschusses Bürokratieabbau 11. Dezember 2024 zum TOP 6 folgenden Beschluss gefasst: „ 1. Der Landtag setzt gemäß § 73 Absatz 2 der vorläufigen Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg einen Sonderausschuss Bürokratieabbau ein. 2. Der Sonderausschuss hat die Aufgabe, Themen und Fachfragen im Zusammenhang mit dem Bürokratieabbau im Land Brandenburg zusammenzuführen und konzentriert zu bearbeiten. Damit soll er den Prozess des Bürokratieabbaus im Land begleiten und zugleich dessen Transparenz unterstützen. Er kann dabei auch Vorschläge erarbeiten, die über die Regelungskompetenz des Landes hinausgehen und das Land zu entsprechenden Initiativen auf Bundes- und EU-Ebene auffordern. 3. Der Sonderausschuss prüft vorrangig konkrete Vorschriften und Regelungen, die aus dem Bereich von betroffenen Interessengruppen aus Wirtschaft, Landwirtschaft, Verwaltung oder von sonstigen Verbänden und Organisationen zur Überarbeitung bzw. Abschaffung vorgeschlagen werden. 4. Ziel des Sonderausschusses ist es explizit nicht, eine vollumfängliche und abschließende Prüfung sämtlicher Vorschriften und Regelungen des Landes durchzuführen und den Bestand umfangreich zu erheben, sondern vielmehr bei der Um- und Durchsetzung konkreter Vorschläge zum Abbau der Bürokratie in diversen Bereichen (Wirtschaft, Landwirtschaft, Verwaltung, Bürgerservice, Fördermittel- und Vergabewesen) mitzuwirken. 5. Ziel der Arbeit des Sonderausschusses ist eine zeitnahe Verbesserung der Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger und Unternehmerinnen und Unternehmer sowie eine Entlastung der Verwaltung durch Entschlackung, Beschleunigung, Serviceverbesserung, Übersichtlichkeit, Kosten- und Aufwandsreduktion und Vereinfachung der Verfahren. 6. Der Sonderausschuss tagt regelmäßig sowohl im Landtag als auch in Einrichtungen und Örtlichkeiten, die unmittelbar mit den einzelnen Maßnahmen des Bürokratieabbaus befasst werden. 7. Der Sonderausschuss besteht aus neun Mitgliedern. 8. Der Sonderausschuss wird dem Landtag spätestens drei Monate vor Ende der Wahlperiode des Landtages einen schriftlichen Endbericht über die Tätigkeit und entsprechende fachliche Empfehlungen vorlegen. Der Landtag kann jederzeit einen Bericht über die Tätigkeit des Ausschusses verlangen. “ Ausstattung eines Sonderausschusses Bürokratieabbau 11. Dezember 2024 zum TOP 6 folgenden Beschluss gefasst: „Die SPD -Fraktion und die BSW-Fraktion haben gemäß § 73 Absatz 2 der vorläufigen Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg die Einsetzung eines Sonderausschusses Bürokratieabbau beantragt (Drucksache 8/196). Ergänzend dazu wird folgende Ausstattung beantragt: 1. Inhaltliche und organisatorische Betreuung des Sonderausschusses Bürokratieabbau Der Sonderausschuss wird inhaltlich und organisatorisch von der Verwaltung des Landtages betreut. Die Sicherstellung der Betreuung erfolgt unter folgenden Prämissen: 1. 1. Zusätzliche Planstelle zur Betreuung des Sonderausschusses Für die Dauer des Sonderausschusses wird im Sinne des § 14 Absatz 3 Satz 2 des Haushaltsgesetzes 2023/2024 im Einzelplan des Landtages bei Kapitel 01 010 eine zusätzliche Planstelle A 14 für die vorübergehende Beschäftigung einer Ausschussreferentin bzw. eines Ausschussreferenten zur Betreuung des Gremiums ausgebracht. Die Planstelle steht bis zum Ablauf des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeit des Sonderausschusses endet, zur Besetzung zur Verfügung. 1. 2. Zusätzliche Sachmittel zur Betreuung des Sonderausschusses Für die Dauer des Sonderausschusses sind im Einzelplan des Landtages bei Kapitel 01 010 Sachmittel insbesondere zu veranschlagen für: • die Vorbereitung und Durchführung der Ausschusssitzungen (insbesondere für die Vergütung von Gaststenografen und deren Reisekosten, für Reisekosten der Anzuhörenden sowie gegebenenfalls für die Beschaffung von Technik sowie für Raummieten bei auswärtigen Ausschusssitzungen), • Reisen des Sonderausschusses in Gebiete außerhalb des Landes Brandenburg, • Reisekosten der Beschäftigten der Verwaltung des Landtages, die den Sonderausschuss betreuen. 2. Zuschüsse an die Fraktionen zur fraktionsseitigen Betreuung des Sonderausschusses Jede im Landtag vertretene Fraktion kann nach § 6 Absatz 2 des Fraktionsgesetzes für die Einstellung von Fraktionsbeschäftigten und den Vertragsschluss mit Honorarkräften so- wie die Finanzierung ihrer Tätigkeit zur Unterstützung der Arbeit der Mitglieder des Sonderausschusses zusätzliche Mittel in Anspruch nehmen. Die Mittel können ab dem 1. Januar 2025 bis zum Ablauf des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeit des Sonderausschusses endet, für jeden Kalendermonat in Höhe von 1/12 der Personaldurchschnittskosten einer Vollzeitstelle der Entgeltgruppe 14 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder in Anspruch genommen werden. 2024 23 Die bis zum Ende des Leistungszeitraums (Monat) nicht in Anspruch genommenen Mittel stehen noch bis zum Ablauf des jeweiligen Haushaltsjahres zur Verfügung. Die Mittel sind gesetzlich zweckgebunden. Ihre Verwendung ist gegenüber der Verwaltung des Landtages nachzuweisen. 3. Sicherstellung der Bereitstellung der benötigten finanziellen Mittel Die Präsidentin des Landtages wird gebeten, erforderlichenfalls einen Antrag auf außerplanmäßige Ausgaben an das für Finanzen zuständige Ministerium zu richten, um die Betreuung des Sonderausschusses auch im Rahmen der vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2025 in finanzieller Hinsicht sicherzustellen. Die Präsidentin des Landtages wird gebeten, die benötigten finanziellen Mittel in die Haushaltsplanungen für das Jahr 2025 sowie die Folgejahre aufzunehmen. Die Ausgaben für den Sonderausschuss sind transparent in einer gesonderten Titelgruppe auszuweisen. “ Wahl eines weiteren Mitgliedes des Präsidiums 11. Dezember 2024 zum TOP 8 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag wählt für die SPD-Fraktion Herrn Abgeordneten Björn Lüttmann zum weiteren Mitglied des Präsidiums des Landtages.“ Wahl eines weiteren Mitgliedes des Präsidiums 11. Dezember 2024 zum TOP 8 folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag wählt für die BSW-Fraktion Herrn Abgeordneten Niels-Olaf Lüders zum weiteren Mitglied des Präsidiums des Landtages.“ Ergebnis der namentlichen Abstimmung Zu TOP 5: - Sechstes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes - Gesetzentwurf der AfD-Fraktion - Drucksache 8/138 vom 29.11.2024 Folgende Abgeordnete stimmten mit Ja: Herr Abg. Adam (AfD) Herr Abg. Arndt (AfD) Herr Abg. Berger (AfD) Herr Abg. Dr. Berndt (AfD) Frau Abg. Bessin (AfD) Herr Abg. Drenske (AfD) Herr Abg. Filter (AfD) Herr Abg. Freiherr von Lützow (AfD) Herr Abg. Galau (AfD) Herr Abg. Hanko (AfD) Herr Abg. Hohloch (AfD) Herr Abg. Hohm (AfD) Herr Abg. Hünich (AfD) Herr Abg. Jank (AfD) Herr Abg. Janke (AfD) Herr Abg. John (AfD) Herr Abg. Dr. Kaufner (AfD) Frau Abg. Kotré (AfD) Herr Abg. Kuffert (AfD) Herr Abg. Möller (AfD) Herr Abg. Münschke (AfD) Frau Abg. Muxel (AfD) Herr Abg. Nothing (AfD) Frau Abg. Dr. Oeynhausen (AfD) Herr Abg. Rescher (AfD) Herr Abg. Zimmermann (AfD) Folgende Abgeordnete stimmten mit Nein: Herr Abg. Adler (SPD) Frau Abg. Augustin (CDU) Frau Abg. Balzer (SPD) Herr Abg. Bommert (CDU) Herr Abg. Bretz (CDU) Herr Abg. Brüning (CDU) Herr Abg. Crumbach (BSW) Herr Abg. Dorst (BSW) Herr Abg. Eichelbaum (CDU) Frau Abg. Fährmann (CDU) Herr Abg. Fischer (SPD) Frau Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Funke (SPD) Herr Abg. Genilke (CDU) Frau Abg. Graßmel (SPD) Herr Abg. Dr. Grimm (SPD) Frau Abg. Dr. Gruhn (BSW) Frau Abg. Hildebrandt (SPD) Herr Abg. Hoffmann (CDU) Herr Abg. Katzmarek (SPD) Herr Abg. Keller (SPD) Frau Abg. Kornmesser (SPD) Herr Abg. Kutsche (BSW) Frau Abg. Lange (SPD) Herr Abg. Lehmann (BSW) Frau Abg. Prof. Dr. Liedtke (SPD) Herr Abg. Lüders (BSW) Herr Abg. Lüttmann (SPD) Frau Abg. Matzies-Köhler (BSW) Frau Abg. Meyer (BSW) Frau Abg. Mittelstädt (SPD) Herr Abg. Noack (SPD) Herr Abg. Penquitt (SPD) Herr Abg. Peschel (BSW) Frau Abg. Poschmann (SPD) Herr Abg. Dr. Redmann (CDU) Herr Abg. Roick (SPD) Herr Abg. Roth (BSW) Herr Abg. Rüter (SPD) Frau Abg. Sahi (SPD) Herr Abg. Scheetz (SPD) Herr Abg. Prof. Dr. Schierack (CDU) Frau Abg. Schmidt (SPD) Frau Abg. Schönbrunn (SPD) Frau Abg. Dr. Schüle (SPD) Frau Abg. Seiler (SPD) Herr Abg. Simon (BSW) Herr Abg. Skopec (BSW) Herr Abg. Steinfurth (SPD) Herr Abg. Stohn (SPD) Herr Abg. Vogelsänger (SPD) Herr Abg. von Ossowski (BSW) Frau Abg. Walter-Mundt (CDU) Herr Abg. Wernitz (SPD) Herr Abg. Dr. Woidke (SPD) Frau Abg. Wolff (SPD) Folgender Abgeordneter enthielt sich der Stimme: Herr Abg. Hornauf (BSW) Anwesenheitsliste Herr Abg. Adam (AfD) Herr Abg. Adler (SPD) Herr Abg. Arndt (AfD) Frau Abg. Augustin (CDU) Frau Abg. Balzer (SPD) Herr Abg. Berger (AfD) Herr Abg. Dr. Berndt (AfD) Frau Abg. Bessin (AfD) Herr Abg. Bommert (CDU) Herr Abg. Bretz (CDU) Herr Abg. Brüning (CDU) Herr Abg. Crumbach (BSW) Herr Abg. Dorst (BSW) Herr Abg. Drenske (AfD) Herr Abg. Eichelbaum (CDU) Frau Abg. Fährmann (CDU) Herr Abg. Filter (AfD) Frau Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Freiherr von Lützow (AfD) Herr Abg. Funke (SPD) Herr Abg. Galau (AfD) Herr Abg. Genilke (CDU) Frau Abg. Graßmel (SPD) Herr Abg. Dr. Grimm (SPD) Frau Abg. Dr. Gruhn (BSW) Herr Abg. Günther (AfD) Herr Abg. Hanko (AfD) Frau Abg. Hildebrandt (SPD) Herr Abg. Hoffmann (CDU) Herr Abg. Hohloch (AfD) Herr Abg. Hohm (AfD) Herr Abg. Hornauf (BSW) Herr Abg. Hünich (AfD) Herr Abg. Jank (AfD) Herr Abg. Janke (AfD) Herr Abg. John (AfD) Herr Abg. Katzmarek (SPD) Herr Abg. Dr. Kaufner (AfD) Herr Abg. Keller (SPD) Frau Abg. Kornmesser (SPD) Frau Abg. Kotré (AfD) Herr Abg. Kubitzki (AfD) Herr Abg. Kuffert (AfD) Herr Abg. Kutsche (BSW) Frau Abg. Lange (SPD) Herr Abg. Lehmann (BSW) Frau Abg. Prof. Dr. Liedtke (SPD) Herr Abg. Lüders (BSW) Frau Abg. Dr. Ludwig (CDU) Herr Abg. Lüttmann (SPD) Frau Abg. Matzies-Köhler (BSW) Frau Abg. Meyer (BSW) Frau Abg. Mittelstädt (SPD) Herr Abg. Möller (AfD) Herr Abg. Münschke (AfD) Frau Abg. Muxel (AfD) Herr Abg. Noack (SPD) Herr Abg. Nothing (AfD) Frau Abg. Dr. Oeynhausen (AfD) Herr Abg. Penquitt (SPD) Herr Abg. Peschel (BSW) Frau Abg. Poschmann (SPD) Herr Abg. Dr. Redmann (CDU) Herr Abg. Rescher (AfD) Herr Abg. Roick (SPD) Herr Abg. Roth (BSW) Herr Abg. Rüter (SPD) 2024 25 Frau Abg. Sahi (SPD) Herr Abg. Scheetz (SPD) Herr Abg. Prof. Dr. Schierack (CDU) Frau Abg. Schmidt (SPD) Frau Abg. Schönbrunn (SPD) Frau Abg. Dr. Schüle (SPD) Frau Abg. Seiler (SPD) Herr Abg. Simon (BSW) Herr Abg. Skopec (BSW) Herr Abg. Steinfurth (SPD) Herr Abg. Stohn (SPD) Herr Abg. Teichner (AfD) Herr Abg. Vogelsänger (SPD) Herr Abg. von Ossowski (BSW) Frau Abg. Walter-Mundt (CDU) Herr Abg. Wernitz (SPD) Herr Abg. Dr. Woidke (SPD) Frau Abg. Wolff (SPD) Herr Abg. Zimmermann (AfD)

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