Falk Peschel
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich nehme im Wesentlichen Bezug auf meine Rede im Plenum vom 3. Dezember zur Einbringung des uns heute in 2. Lesung vorliegenden gemeinsamen Gesetzentwurfs von SPD und BSW zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes. An der Wichtigkeit und Richtigkeit dieser familienentlastenden sozialpolitischen Maßnahme sollte es in diesem Hause eigentlich keine Zweifel geben. (Beifall BSW und SPD) Als Fraktion betonen wir erneut: Finanzielle Entlastung von Familien und eine kinderfreundliche Politik müssen in unserem Land hohe Priorität haben. Herr Abgeordneter Hohloch, unter Bezugnahme auf die gerade von Ihnen – ich nenne es mal – formulierten Vorwürfe, komme ich kurz zu den Stellungnahmen und Pressemitteilungen, die uns in den vergangenen Tagen vom Städte- und Gemeindebund, vom Landkreistag und – für mich das Entscheidende – vom Landeskitaelternbeirat erreicht haben. Diese bestärken uns in der Richtigkeit und Notwendigkeit der Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens. Der Städte- und Gemeindebund bittet den Landtag um eine zeitnahe Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur – so wörtlich – „bruchfreien Fortschreibung“ der bestehenden Regelung. Der Landkreistag Brandenburg begrüßt aus Sicht der Landkreise als örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe den ersparten Aufwand für die kurzfristige Neuberechnung der Elternbeiträge, die sonst erforderlich geworden wäre; und er begrüßt die Regelung zum Ausgleich von Einnahmeausfällen der Träger infolge der Beitragsentlastungen als einheitliche Pauschale pro Kind und Monat.
