Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, bevor wir mit der heutigen Tagesordnung beginnen, ist es mir ein Anliegen, einige Worte zu den schrecklichen Ereignissen in unserem Nachbarland am gestrigen Abend zu sagen. Die entsetzlichen und verstörenden Nachrichten aus Wien haben uns alle tief erschüttert. Nach jetzigem Stand verloren vier Menschen bei diesem terroristischen Anschlag ihr Leben, 17 weitere Menschen wurden verletzt, sechs von ihnen schwer. Das macht uns betroffen und es schockiert uns. Unsere Gedanken und unser Mitgefühl sind bei den Opfern und ihren Angehörigen. In diesen schweren Stunden und Tagen stehen wir Europäer an der Seite unserer österreichischen Mitmenschen, und wir stehen an der Seite der Menschen in Frankreich, denen die Unmenschlichkeit in Paris und Nizza entgegenschlug. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie uns niemals vor Hass und Extremismus weichen, lassen Sie uns über Grenzen hinweg zusammenstehen und Demokratie und Freiheit verteidigen!
(Beifall im Hause)
Ich bitte Sie nun, sich für einen Moment der Stille und des Gedenkens zu erheben. Ich danke Ihnen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie hiermit noch einmal herzlich willkommen zur heutigen Sitzung, die damit eröffnet ist. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream! Die heutige Sitzung wurde gemäß Artikel 57 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 19 Abs. 3 der Geschäftsordnung einberufen. Zugrunde liegt ein Einberufungsverlangen der Fraktion der CDU. Die diesbezügliche Unterrichtung liegt Ihnen in der Drucksache 7/1938 vor. Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung ist Herr Abgeordneter Weltzien. Die Redeliste führt Herr Abgeordneter Tiesler. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Cotta, Herr Abgeordneter Dr. Hartung, Herr Abgeordneter Henkel, Herr Abgeordneter Kowalleck, Herr Abgeordneter Liebscher, Frau Ministerin Siegesmund, Frau Ministerin Taubert. Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben heute ein Geburtstagskind unter uns: Herr Daniel Reinhardt, herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Geburtstag und bleiben Sie gesund!
(Beifall im Hause)
Gestatten Sie mir einige allgemeine Hinweise für heute: Angesichts der sich wieder massiv verschärfenden pandemischen Lage war es notwendig, die heutige Sitzung erneut hier im Parksaal der Arena Erfurt durchzuführen. Ich möchte einfach an der Stelle noch einmal daran erinnern, dass die in den letzten Sitzungen erläuterten Verfahrens- und Verhaltensregeln auch in dieser Sitzung weitergelten. Dazu gehört auch das Tragen einer Mund-NasenBedeckung hier im Parksaal. Ausnahmen bestehen nur für den eigenen Sitzplatz, das Rednerpult und die Saalmikrofone. Anders als im Plenarsaal im Landtagsgebäude sind aufgrund der Beschaffenheit der hiesigen Redepultmikrofone besondere Infektionsschutzmaßnahmen erforderlich. Ich bitte Sie daher, erst an das Rednerpult zu treten, wenn die Servicekräfte die erforderlichen Schutzmaßnahmen vollzogen haben. Einige Hinweise zur Tagesordnung selbst: Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in dieser Sitzung fort. Die Fraktionen haben aber auch in einer außerplanmäßigen Plenarsitzung die Möglichkeit, einen Tagesordnungspunkt zu benennen, der in einfacher Redezeit verhandelt werden soll. Für diese Beratung gibt es zum Antrag der Fraktion der CDU das Verlangen der AfD, diesen in einfacher Redezeit zu beraten. Wie Sie der Unterrichtung durch die Landesregierung in der Drucksache 7/1996 entnehmen können, hat diese mitgeteilt, dass der Ministerpräsident des Freistaats Thüringen eine Regierungserklärung zum Ergebnis der Besprechung der Regierungschefinnen und -chefs der Länder mit der Bundeskanzlerin am 28. Oktober 2020 in der heutigen Sitzung abgeben möchte. Verbunden war diese Ankündigung damit, dass die Regierungserklärung als erster Tagesordnungspunkt behandelt werden soll. Mit Blick auf das grundsätzlich jederzeit bestehende Rederecht der Landesregierung, das in Artikel 66 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 26 Abs. 2 der Geschäftsordnung verankert ist, ist diesem Wunsch auch im Rahmen einer außerplanmäßigen Sitzung zu entsprechen. Ich schlage Ihnen aber vor, dass die Regierungserklärung und der Antrag der Fraktion der CDU gemeinsam beraten werden. Das bedeutet, dass die Fraktion der CDU im Anschluss an die Regierungserklärung die Gelegenheit bekommt, ihren Antrag zu begründen, und wir danach in die gemeinsame Aussprache zur Regierungserklärung und zum Antrag der Fraktion der CDU eintreten. Mir ist signalisiert worden, dass auf eine solche Begründung verzichtet wird. Darf ich von Ihrem Einverständnis in diesem Zusammenhang ausgehen oder gibt es Widerspruch? Herr Abgeordneter Blechschmidt.
Danke, Frau Präsidentin. Sie sprechen jetzt an, dass nach der Regierungserklärung alle weiteren Inhalte des Plenums – Anträge etc. pp. – begründet werden könnten. Wir gehen davon aus, dass es noch Alternativanträge, Entschließungsanträge gibt. Können wir festhalten, dass an dieser Stelle dann alle anderen die Möglichkeit, die sie wahrnehmen möchten, haben, um ihre Anträge zu begründen?
Ja, sehr geehrter Herr Abgeordneter, davon können Sie ausgehen. Wenn es dann weitere Anträge zur Tagesordnung gibt, werde ich die Begründung zur Dringlichkeit aufrufen, aber zur inhaltlichen Begründung halten wir das so fest, wie Sie es gerade vorgetragen haben. Gibt es Widerspruch zum Verfahren? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Zur Regierungserklärung des Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen wurden ein Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in Drucksache 7/2022 und ein Entschließungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/2023 entsprechend links und rechts verteilt und im Abgeordneteninformationssystem auch elektronisch bereitgestellt. Ebenfalls verteilt und elektronisch bereitgestellt wurden ein Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/2021 und ein Alternativantrag der Fraktion der FDP in Drucksache 7/2024 zum Antrag der Fraktion der CDU, der in einer Neufassung vorliegt. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, gibt es Anträge auf Aufnahme weiterer Beratungsgegenstände? Herr Abgeordneter Montag, bitte schön.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. Ich beantrage namens meiner Fraktion, den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP – Thüringer Gesetz zur parlamentarischen Beteiligung an den Maßnahmen nach § 32 Infektionsschutzgesetz – in der Drucksache 7/1986 ebenfalls auf die Tagesordnung zu nehmen. Vielen Dank.
Das kann ich nicht erkennen. Möchte jemand gegen die Dringlichkeit sprechen? Das kann ich ebenfalls nicht erkennen. Damit stimmen wir über die Aufnahme des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP in die Tagesordnung und die Fristverkürzung ab. Da der Gesetzentwurf nicht in der Frist von sieben Tagen verteilt wurde, ist nicht nur über die Aufnahme in die Tagesordnung an der Stelle, sondern auch über die Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu beschließen. Diese Frist kann mit einfacher Mehrheit verkürzt werden, es sei denn, es widerspricht jemand. Gibt es Widerspruch?
(Zuruf Abg. Braga, AfD: Ja!)
Ja, es gibt Widerspruch. Damit müssen wir über die Aufnahme des Gesetzentwurfs unter Fristverkürzung abstimmen. Wer für die Aufnahme in die Tagesordnung ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP und der CDU. Wer ist gegen die Aufnahme? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Damit ist die Mehrheit für die Aufnahme des Gesetzentwurfs erreicht und wir werden diesen auf die Tagesordnung nehmen. Gibt es weitere Anträge zur Aufnahme in die Tagesordnung? Herr Blechschmidt, bitte.
Ich gehe jetzt davon aus, dass der aufgenommene Gesetzentwurf gleichfalls in gemeinsamer Beratung mit der Regierungserklärung und dem Antrag der CDU abgearbeitet wird.
Herr Abgeordneter Montag, bin ich davon richtig ausgegangen? Ja, richtig. Gibt es weitere Anträge zur Tagesordnung? Das kann ich nicht sehen. Dann stimmen wir über die Tagesordnung ab. Wer der Tagesordnung in der geänderten Fassung so zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Vielen Dank. Das sind alle Fraktionen, außer der AfD. Wer ist gegen die Tagesordnung? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Damit verfahren wir nach Mehrheit entsprechend in der Tagesordnung. Sehr geehrte Damen und Herren, ich rufe gemeinsam auf die Tagesordnungspunkte Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 7/1996 dazu: Ergebnis der Besprechung der Regierungschefinnen und -chefs der Länder mit der Bundeskanzlerin am 28. Oktober 2020 einschließlich der Protokollerklärung Thüringens Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 7/2001 dazu: Umgang mit Infektionen und Erkrankungen durch SARS-CoV-2 nur durch wissenschaftlich fundierte, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen – Umsetzung der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 28. Oktober 2020 sofort aufheben Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2022 dazu: Änderung der Zweiten Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie der Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/2023 Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/1937 - Neufassung dazu: Beteiligung des Parlamentes während der CoronaPandemie sicherstellen Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen - Drucksache 7/2021 dazu: Entschlossen und mit Augenmaß durch Krise: Hygienekonzepte anerkennen, demokratische Verfahren schützen, digitale Chancen nutzen Alternativantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/2024 Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 7/1986 Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Ramelow, Sie erhalten das Wort für Ihre Regierungserklärung.
Thüringer Gesetz zur parlamentarischen Beteiligung an den Maßnahmen nach § 32 Infektionsschutzgesetz
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der vergangenen Woche haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin weitreichende Maßnahmen zum Bevölkerungs- und Gesundheitsschutz verabredet. Diese Maßnahmen sind seit Montag 0.00 Uhr in Kraft und gelten befristet und abschließend bis zum 30. November 2020. Aufgrund der Schwere der verabredeten Maßnahmen, der Eingriffstiefe in das öffentliche und private Leben sowie des Respekts vor dem Landtag als der Thüringer Volksvertretung war es mir wichtig, den Thüringer Landtag unmittelbar zu informieren. Ich hatte deshalb vorgeschlagen, dass sich der Thüringer Landtag – wie die Landtage in NordrheinWestfalen, Bayern, Rheinland-Pfalz – möglichst am Freitag, dem 30. Oktober zu einer politischen Erörterung dieser Maßnahmen versammelt. Die Koalitionsfraktionen hatten Sonntag, den 1. November 2020 für diese Aussprache vorgeschlagen. An diesem Tag versammelte sich in Berlin das Abgeordnetenhaus, um über die Corona-Maßnahmen zu debattieren. Dazu ist es bekanntlich nicht gekommen. Ich bin froh, nun heute zu Ihnen sprechen zu können. Im Thüringer Landtag spiegeln sich die gesellschaftlich repräsentierten Grundströmungen in den unterschiedlichen Fraktionen dieses Hohen Hauses wider. Im Parlament muss die politische Debatte über den Kurs unseres Landes auch in dieser Phase der Corona-Pandemie geführt werden. Hier im Thüringer Landtag hat die Landesregierung Bericht über ihr Handeln zu geben, hier wird sie durch die Abgeordneten kontrolliert. Dieses Hohe Haus beschließt die Gesetze, in deren Rahmen sich unser aller Handeln abbildet. Im Sinne dieser Verantwortung wünsche ich mir deshalb heute sehr diese Debatte im Parlament. Sehr geehrte Damen und Herren, fast auf den Tag genau vor einem halben Jahr, am 8. Mai 2020, hielt ich vor Ihnen eine Regierungserklärung unter dem Eindruck der damals bewältigten ersten Welle der Pandemie. Erinnern wir uns: Als im Frühling dieses Jahres zum ersten Mal – viel stärker übrigens als jetzt – auf die Bremse getreten wurde, hat die übergroße Mehrheit der Menschen in unserem Land die Notwendigkeit dieser Maßnahmen akzeptiert. Angesichts der begrenzt zur Verfügung stehenden Informationen, der drohenden Überlastung vieler Gesundheitssysteme und der hohen Todeszahlen, die aus Ländern wie China, Italien und Spanien zu diesem Zeitpunkt schon gemeldet wurden, galt es, dieses Virus zu stoppen. Überall lautete das aus dem Englischen übernommene Motto: „Flatten the curve“ – das Abflachen der Kurve. Wir alle haben die Belastungen gemeinsam und solidarisch getragen, weil wir auf diesen gefährlichen, neuartigen und unerforschten Virus nur dadurch reagieren konnten, dass wir diesem Virus wenig Angriffsfläche bieten und weil wir diejenigen schützen wollten, die besonders gefährdet waren und es übrigens heute immer noch sind. Das hat letztlich Menschenleben gerettet und es hat uns Zeit gegeben. Wir haben alle gemeinsam die aus den damaligen Einschränkungen gewonne ne Zeit gut genutzt: In den Krankenhäusern wurden Betten aufgestockt und Beatmungsgeräte angeschafft. Die Gesundheitsämter haben Personal eingestellt. Mehr als 10 Millionen Menschen in Deutschland nutzen mittlerweile die CoronaWarnApp auf ihrem Handy. Überall wurden Hy gienekonzepte erarbeitet und umgesetzt. Fast über all kann man sich zum Beispiel die Hände desinfi zieren. Wir nutzen die Alltagsmasken. Viele Schu len und Unternehmen haben in der Digitalisierung einen großen Satz nach vorn gemacht. All dies trug dazu bei, dass wir im Sommer ein fast normales Leben führen konnten. Die vergleichsweise guten Sommermonate haben viele Menschen in unserem Land jedoch in der irrtümlichen Hoffnung gewiegt, das Virus würde vielleicht so plötzlich wieder verschwinden, wie es gekommen ist. Ich habe am Sonntag in meiner Ansprache im MDR bereits ausgeführt, dass ich nur zu gut diese Hoffnung verstehe. Glauben Sie mir, auch ich wache morgens auf und wünsche mir, das immer noch nicht ausreichend erforschte Virus würde nicht mehr unsere Nachrichten und vor allem unseren Alltag so bestimmen, wie es jetzt unser Leben bestimmt. Aber ich sagte im MDR ebenfalls, dass wir alle wissen, dass die Realität nicht immer so ist, wie wir sie uns wünschen. Man wird nicht dadurch unsichtbar, dass man sich die Hände vor die geschlossenen Augen hält. Genauso wenig verschwindet das Coronavirus oder wird weniger gefährlich, nur weil wir oder einige bestreiten, dass es dieses Virus überhaupt gäbe. Weltweit forschen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unter Hochdruck an wirksamen Impfstoffen; wenigstens zwei stehen relativ kurz vor der Zulassung. Weitere 44 Impfstoffkandidaten sind in der klinischen Prüfungsphase. Das alles sind gute Zeichen. Wir werden dieses Virus besiegen können, so wie wir die Pocken und die Kinderlähmung bekämpft und besiegt haben, so wie neuartige Impfstoffe dabei helfen, auch Ebola zu besiegen. Das gibt doch Hoffnung und dennoch benötigen wir weiterhin Zeit. Sehr geehrte Damen und Herren, bis wir auf einen Impfstoff setzen können, müssen wir uns auf andere Weise schützen. Viel schneller als befürchtet steigen seit einigen Wochen die Corona-Infektionszahlen an. Die Testlabore melden Überlastung oder fehlendes Testmaterial. Einzelne Gesundheitsämter können die Infektionsketten nicht mehr sauber nachverfolgen. Glauben Sie mir, ich hätte gern andere Möglichkeiten genutzt als diese Notbremsung, gerade jetzt, wo Kunst, Kultur, Gastronomie und der Tourismus endlich wieder langsam in Fahrt gekommen sind. Dass diese Landesregierung letztlich den Kurs aller Länder mitgetragen hat, beruht auf drei Abwägungen, die ich Ihnen erläutern möchte: Erstens: Unser Thüringer Weg seit dem Frühjahr lautet: So viel bundesweite Einheitlichkeit wie nötig, so viel föderale Eigenständigkeit wie begründet möglich ist. Im Rahmen dieses Thüringer Weges haben wir im Frühjahr die Museen und andere Kultureinrichtungen früher als andere Länder wieder geöffnet. Wir haben gesonderte Regeln erlassen und waren an vielen Stellen bundesweit die Vorreiter damit. Unser Ansatz der Gebote statt Verbote ist weiterhin richtig, ebenso die Betonung, dass die Verhältnismäßigkeit des Pandemiemanagements ihren Ausdruck auch darin findet, Ungleiches nicht gleich zu behandeln. Der Thüringer Weg ist deshalb ein Weg neben 15 weiteren Wegen unseres föderalen Bundesstaats. Zweitens: Deutschland nimmt bei den Infektionszahlen und dem Schweregrad der Erkrankungen einen der hinteren Plätze in Europa, ja auch weltweit ein. Innerhalb Deutschlands ist Thüringen eines derjenigen Länder mit den wieder geringeren Infektionszahlen. Dies war in der ersten Welle und ist auch in der zweiten Welle so. Dennoch sind wir keine unberührbare Insel der Glückseligkeit. Am Tag der Ministerpräsidentenkonferenz hat Thüringen landesweit die Schwelle von 50 Infektionen je 100.000 Einwohner überschritten. Auch unser Freistaat ist seitdem – insgesamt betrachtet – ein sogenanntes Risikogebiet. Und der Wert steigt immer noch an, und zwar dynamisch. Allein in den vergangenen sieben Tagen hatten wir in Thüringen im Schnitt an jedem Tag 196 Neuinfektionen. Ich will noch mal daran erinnern: Im Spätsommer hatten wir die Gesamtinfektionszahl von 47 aktiv infizierten Menschen in ganz Thüringen bei 2,16 Millionen Einwohnern – 47 –, und jetzt haben wir eine Neuinfektionszahl von 196 täglich – jeden Tag. Zum Vergleich: In der letzten Märzwoche als wir die höchsten Werte der ersten Welle erreicht hatten, waren es im Schnitt 60 Neuinfektionen. Der Höhepunkt war, dass wir kontinuierlich zwischen März, April und Mai im Schnitt 1.000 infizierte Menschen hatten. Jetzt sind wir, nachdem wir ganz runtergefahren sind, auf 47 wieder hoch und haben die 2.000er-Schwelle schon seit letzter Woche dauerhaft überschritten. Ich hoffe, dass wir den Peak irgendwann wieder in die andere Richtung bewegt bekommen. Es ist richtig, dass sich neben der Zahl der Neuinfektionen auch die Anzahl der wöchentlichen Tests mehr als verdreifacht hat: von 13.000 im Frühjahr auf über 40.000 Tests in der vergangenen Woche. Dies ist aber kein Signal der Entspannung, es zeigt vor allem die Intensität des Infektionsniveaus. Dementsprechend haben wir uns zu verhalten und werden wir uns auch verhalten. Drittens: Die deutschlandweit steil ansteigende Kurve der Infektionen nach unten zu drücken, erfordert entschlossenes, gemeinsames Handeln aller 16 Bundesländer. Diese Empfehlung gaben uns auch die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Beirat, der die Landesregierung im Pandemiemanagement berät, parallel zur Sitzung der Länder mit dem Bund am vergangenen Mittwoch. Und eine persönliche Anmerkung: Am Mittwoch, als die Meldung hereinkam, dass wir am Tag zuvor 280 Neuinfektionen hatten, haben wir gleichzeitig den 50er-Indexwert thüringenweit überschritten. An diesem Tag hätten wir abwarten können. Selbst wenn ich anders entschieden hätte, wie es sich manche hier im Landtag wünschen, selbst wenn es so gewesen wäre, hätten die Gesundheitsämter heute in der Mehrzahl aller Gebietskörperschaften die gleichen Maßnahmen erlassen müssen, weil sich an der Strategie der regionalen Entscheidung nichts geändert hat, und bezüglich der Anzahl der Gebietskörperschaften, die über die 50er-Werte gekommen sind, ist täglich entsprechend zu vermelden gewesen. Sehr geehrte Damen und Herren, der CDU-Fraktionsvorsitzende hat in der vergangenen Woche formuliert, er erwarte einen „Winterfahrplan“ der Landesregierung.
(Beifall CDU)
Das klingt, Prof. Voigt, griffig. Sie werden es sicherlich wiederholen. Aber seien wir doch ehrlich: Wir bewegen uns weiterhin in sehr unsicherem Gelände. Ich empfinde es weder als einen Ausdruck von fehlender Strategie noch als Schwäche, wenn ich Ihnen hier mit Überzeugung sage, dass ich jedenfalls keinen verbindlichen „Winterfahrplan“ ankündigen kann. Es wird ihn nicht geben, weil die Frage ist: Was ist mit „verbindlich“ gemeint? Wenn wir verbindlich vereinbaren könnten, weil wir wissen, wie wir die Infektionsquote senken, bin ich bei Ihnen. Alles, was wir bisher gemacht haben, war, die Infektionsquoten zu senken. Alle Bediensteten im öffentlichen Dienst haben gearbeitet, alle haben sich weit über ihre persönlichen Grenzen hinaus engagiert, ob in der Schule, ob im Kindergarten, ob im Gesundheitsamt, ob die Ordnungsämter, die draußen kontrollieren waren – alle haben gearbeitet wie verrückt, weil sie sich engagiert haben, um das Infektionsgeschehen zu begrenzen, und trotzdem erleben wir ein diffuses Ansteigen von Infektionen. Ich würde mir einen Winterfahrplan wünschen, bei dem man erkennen könnte, wie es tatsächlich wieder geordnet in eine Richtung geht, dass das Virus aus unserem Leben verschwindet. Einen solchen Fahrplan hat angesichts des unsicheren und nicht vorhersehbaren Infektionsgeschehens keine Regierung – weder in unseren 16 Bundesländern, den 27 EU-Mitgliedstaaten oder gar den 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen. Die Forderung nach einem „Winterfahrplan“ suggeriert freilich auch, dass die Regierung bislang keine konkreten Maßnahmen ergriffen habe, die geeignet sind, diesen Pandemiewinter zu bewältigen. Das, lieber Herr Prof. Voigt, ist aber unzutreffend. Der Freistaat Thüringen verfügt inzwischen über ein Pandemielager für persönliche Schutzausrüstung, aus dem wir Thüringen mittlerweile bei einem neuerlichen Mangel für mehrere Wochen versorgen könnten. Selbst Thüringer Firmen, die mittlerweile die Produktion selber organisieren und dafür Thüringer Produkte anzubieten haben, die wir noch im März/April auf teure Wege und auf abenteuerliche Art und Weise aus China besorgen mussten, sind längst in der Lage, die Produkte zu liefern. Dort lagern allein knapp 5 Millionen OPMasken, 1,3 Millionen FFP2-Masken, über 20.000 Liter Desinfektionsmittel und vieles mehr. Nur, um auf den Mangel von März/April/Mai einzugehen, dass wir das längst in Ordnung gebracht haben. Ich darf auch ankündigen, mit der Fachmesse und Konferenz „pro.vention“ werden wir diese Woche zum ersten Mal Thüringer Firmen zusammenhaben, die an ingenieurtechnischer Leistung präsentieren, was man an wirksamer Pandemieabwehr und Virusabwehr auf den Weg bringen kann. Da lohnt es sich, einfach mal darüber nachzudenken, nicht nur auf den Impfstoff zu warten, sondern auch dafür zu sorgen, dass ein Krankenwagen sich selber desinfiziert, dass man UV-Licht zur besseren Desinfektion einsetzt, dass man Wind- und Luftaustausch organisiert. All diese Dinge werden Sie in dieser Woche auf der „pro.vention“ als Fachangebot finden. Mit vielen Gewerben wurden in den letzten Monaten Branchenregelungen ausgearbeitet, die konkrete Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen enthalten. Vom Einzelhandel über das Friseurhandwerk bis zu den Physiotherapien gibt es spezifische Verabredungen, wie der Infektionsschutz vor Ort am besten umgesetzt werden kann. In den Krankenhäusern gibt es ein funktionierendes Versorgungskonzept. Die Kliniken sind in verschiedene Kategorien eingeteilt, die sich unterschiedlich stark auf die Versorgung von COVID-19-Erkrankten spezialisieren. Dazu gehört auch unsere europäische Solidarität. Wir sind mit einer ganzen Gruppe von Ärzten und Pflegern in Italien im Einsatz gewesen, in der Lombardei. Wir haben aus Frankreich Schwersterkrankte in unserem Lungenfachkrankenhaus Neustadt/Harz aufgenommen. Auch aus unserer Partnerregion Malopolska haben wir heute ein Hilfsersuchen bekommen und die Bitte, ob wir so, wie wir in Italien geholfen haben, auch in Malopolska helfen können. Wir prüfen jetzt, was wir tun können, und wollen unser Bestes mit in den Einsatz bringen, dass wir auch in Krakau und in Malopolska helfen. Die Testinfrastruktur wurde massiv ausgebaut. Inzwischen werten 15 Labore in Thüringen CoronaTests aus. Die Kapazität wurde damit von 2.000 Tests pro Tag im April auf knapp 10.000 Tests pro Tag gesteigert. Auf dieser Grundlage müssen wir nun anhand des Infektionsgeschehens – jeweils den heute noch nicht absehbaren Herausforderungen entsprechend – passgenau handeln. Der „Winterfahrplan“ wird also so dynamisch sein müssen, wie das Infektionsgeschehen selber dynamisch ist. Aber wie ich Ihnen gezeigt habe, ist die Verkehrsinfrastruktur für unseren „Winterfahrplan“ vorhanden, sodass unser Freistaat den Kurs halten wird. Sehr geehrte Damen und Herren, dass wir aus den vergangenen Monaten gelernt haben, dass wir die Zeit des Sommers genutzt haben, zeigt sich auch in den seit Montag geltenden Maßnahmen. Übereinstimmendes Ziel aller Entscheidungsträger war es, die Schulen und Kindergärten nicht mehr erneut zu schließen. Wir wissen, dass wir mit solchen Maßnahmen die Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten unserer Kinder unverhältnismäßig begrenzen würden. Auch ist uns klar, welche Herausforderungen eine Schließung der Bildungseinrichtungen für die Kinder und Jugendlichen, die Familien, für Väter und Mütter bedeutet hätte. Wir konnten diese Entscheidung treffen, weil die Schulen und Kindergärten sich gut vorbereitet haben. Das Infektionsgeschehen kann und wird vermutlich an einzelnen Bildungseinrichtungen zu temporären Einschränkungen führen. Der Lern- und Lebensraum Schule bietet Schülerinnen und Schülern auch in der Pandemie dank des bewährten Stufenkonzepts einen weitestgehend regulären und kontinuierlichen Präsenzunterricht. Die sogenannte Ampel, die wir für Schule und Kindergarten etabliert haben, ist vor der Sommerpause ausprobiert worden. Dafür habe ich noch ziemlich viel Kritik hören müssen. Nach der Sommerpause haben Stück für Stück viele Bundesländer das Ampelsystem ebenso etabliert, wie wir es dann ausprobiert haben. Indem wir frühkindliche und schulische Bildung mit allen notwendigen Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen ermöglichen, stellen wir frühzeitig Weichen für spätere gesellschaftliche Teilhabe. In Thüringen wird Bildung großgeschrieben. Das bleibt auch in der Pandemie der Fall, wie auch die Zusicherung, wenn es wieder zu einzelnen Infektionen kommt, dass sofort in Schule und Kindergarten gehandelt wird, so wie es in den letzten Wochen praktiziert wurde und wo sich alle Eltern, Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher darauf verlassen konnten, dass die begleitenden Institutionen gemeinsam mit den Bildungseinrichtungen handlungsfähig und leistungsfähig sind. Wir müssen bestehende Regeln beim Infektionsschutz strikt umsetzen und uns durch Erfolg nicht erneut blenden lassen. Die Wirkung des Wellenbrechers, der seit Montag in Kraft ist, wird davon abhängen, was wir alle dazu beitragen, jede einzelne Bürgerin und jeder einzelne Bürger. Da kommt es auch auf uns mit der Vorbildhaltung und der Vorbildleistung an. Wir müssen gezielt die Ansteckungsherde unterbinden. Wirksame Maßnahmen müssen in erster Linie lokal oder regional eingesetzt werden. Und jede einzelne Maßnahme für sich muss gut begründet und nachvollziehbar sein. Diese Nachvollziehbarkeit beginnt auf der lokalen Ebene, die die lokale Entwicklung als Grundlage für Entscheidungen der Pandemiebekämpfung sieht. Das derzeitige 35- bzw. 50er-Stufen/Ampelsystem war bisher ein angemessener Gradmesser für die Leistungsfähigkeit der Gesundheitsämter und zur Kontaktnachverfolgung. Nur über eine erfolgreiche Kontaktnachverfolgung zu dem Indexfall eines Ausbruchsherdes können wir Infektionsketten unterbrechen. Das heißt aber: Unsere Gesundheitsämter müssen zuverlässig in der Lage sein. Wenn hierfür weitere Unterstützung des Landes notwendig ist, dann muss das entsprechend kommuniziert werden, bevor eine Überlastung eintritt. Aber erwähnt sei auch, dass schon im Jahr 2019 festgestellt werden musste, dass im Durchschnitt aller Gesundheitsämter 2,1 Stellen schlicht nicht besetzt waren, und zwar in der Verantwortung der Träger der Gesundheitsämter. Nicht jeder Anstieg über die 35- oder 50er-Grenze muss immer sofort härtere Maßnahmen in der Fläche zur Folge haben. Wenn die Infektionsketten zum Indexfall nachvollzogen werden können oder sich die Cluster überwiegend auf einzelne Einrichtungen konzentrieren, dann sind weitere Restriktionen nicht unbedingt erforderlich. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich im Zusammenhang mit der Unsicherheit unseres Handelns in dieser Infektionslage unseren Bundesgesundheitsminister, Herrn Jens Spahn, zitieren, der recht früh sagte – ich zitiere, Frau Präsidentin –: „Wir werden uns in ein paar Monaten einander wahrscheinlich viel zu verzeihen haben.“ Er meinte damit, dass wir alle – jede Bürgerin und jeder Bürger, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Politikerinnen und Politiker, auch die Vertreterinnen und Vertreter der Medien und der Verbände – viel dazugelernt haben. Wir wissen heute viel mehr über das Virus als noch im März, im Juni oder sogar mehr als noch im September. Dennoch ist das Virus nicht abschließend erforscht. Es tauchen mittlerweile mutierte Formen des Virus auf, nicht jede Bevölkerungsgruppe reagiert gleich. Das ist ein normaler wissenschaftlicher Prozess. Die Schwierigkeit besteht darin, dass dieser wissenschaftliche Prozess in Echtzeit verfolgt wird, nicht wie sonst kaum wahrnehmbar in Laboren und Studien oder irgendwo anders auf der Welt. Die Schwierigkeit besteht darin, dass wir mehr Fragen formulieren, als wir Antworten erhalten. Und diese Fragen sind existentiell für Millionen Menschen weltweit und auch in unserem Freistaat. Deshalb müssen wir uns selbst und den Menschen in unserem Freistaat – noch mehr als sonst – eingestehen, dass wir nur über begrenztes Wissen verfügen. Unsere Entscheidungen beruhen auf sich zum Teil widersprechenden wissenschaftlichen Erkenntnissen, den Erfahrungen der Vergangenheit, aus denen wir unser Handeln für die Zukunft herleiten, Abwägungen zwischen unterschiedlichen Interessen, die häufig gegensätzliche sind. Das macht unsere Entscheidungen so schwierig und fehleranfällig. Wir wissen heute, was wir – mit dem Wissen von heute – in der ersten Welle der Pandemie anders gemacht hätten. Und wir werden später besser bewerten können, ob das, was wir gestern oder heute tun, richtig ist oder ob es dann bessere Alternativen gegeben hätte. Unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat zeichnet aus, dass wir diese Alternativen diskutieren können und diskutieren müssen. Es gibt keine Einschränkung der Rede- oder Meinungsfreiheit. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat das Recht, Verwaltungsentscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen. Das war zu jedem Zeitpunkt dieser Pandemie ebenso möglich wie vor der Pandemie und wird auch weiterhin so möglich sein. Es ist keine Einschränkung der Meinungsfreiheit, wenn man mit seiner Meinung in der Minderheit ist und die Mehrheit anders entscheidet. Das ist der gefährliche Irrtum. Unsere Demokratie lebt davon, dass die Minderheit später zur Mehrheit werden könnte oder werden kann. Diejenigen, die ohne jede Einschränkung ihres Demonstrationsrechts und ohne dass sie in der Meinungsfreiheit gegängelt werden, davon faseln, wir würden in einer Diktatur leben oder in unserem Land würden vermeintliche Kriegskabinette regieren, wissen offenbar nicht, wovon sie sprechen, und haben ihren demokratischen Kompass verloren.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, FDP) Ich habe heute wieder so eine Zuschrift bei Facebook bekommen: „Weg mit der Merkel-Diktatur und Ihr führende Politiker gehört alle aufgeknüpft!“ Das ist eine Meinungsfreiheit, die auch strafrechtliche Relevanz hat. Ich finde, wir sollten darauf achten, dass wir bestimmte Grenzen nicht einfach kommentarlos überschreiten lassen.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, FDP) Ich denke, viele Menschen in unserem Freistaat können sich noch sehr genau daran erinnern, wie es um die Meinungsfreiheit und das Recht auf Versammlungsfreiheit vor 1989 hier in Thüringen bestellt war, können sich an die Staatssicherheit noch sehr genau erinnern, auch an die Angst, wie sich die Polizei und die NVA im Herbst 1989 verhalten würden: Würden sie in den Kasernen bleiben? Würde geschossen werden? Das war überall die Frage, wo Menschen in den Friedensgebeten waren und nicht wussten, wenn sie mit der Kerze rausgehen, was dann passieren wird. Im September und frühen Oktober vor 31 Jahren bedeutete es tatsächlich Mut, gegen eine tatsächliche Diktatur aufzustehen.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, FDP) Heute ist es Maulheldentum. Ein Blick in die Nachrichten und auf die Situation in Weißrussland sollte jedem vernünftigen Menschen den Unterschied zwischen Diktatur und Demokratie begreiflich machen. Diejenigen, die vor Kurzem in militanter Form versuchten, den Reichstag zu stürmen, schützen nicht unsere Demokratie. Sie erinnern an die Vorläufer der finstersten Jahre in Deutschland.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, FDP)
(Heiterkeit AfD)
Sehr geehrte Damen und Herren, wir müssen gemeinsam alles dafür tun, dass wir in dieser Pandemie den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft, die Menschlichkeit und den Anstand ebenso wenig verlieren wie das Bewusstsein für Fakten und Realitäten. Es gibt keine allumfassende Wahrheit und jede Entscheidung darf, ja muss hinterfragt werden. Keine Entscheidungen – auch nicht die Entscheidungen im Pandemiemanagement – sind alternativlos. Es gibt immer Alternativen. Aber nicht jede Alternative ist die bessere Option.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Darüber muss und darüber soll gestritten werden, in der Politik, in den Medien und auch vor Gericht. Dafür haben wir unsere vier Gewalten: Legislative, Exekutive, die Judikative und auch freie Medien. Doch die Grundlage dieses Streits müssen Fakten statt Fake News sein. Im Frühjahr 1988 wurden in Ost-Berlin Oppositionelle verhaftet, weil sie ein Transparent trugen, auf dem stand: „Die Freiheit ist immer auch die Freiheit der Andersdenkenden.“ Diese Freiheit zu bewahren, muss unser aller Aufgabe sein. Sehr geehrte Damen und Herren, auch die nun erneut geltenden Kontaktbeschränkungen bedeuten massive Verluste bei denjenigen Wirtschaftszweigen, die nun erneut geschlossen sind. Die Bundesregierung hat daher eine außerordentliche Wirtschaftshilfe in Höhe von insgesamt 10 Milliarden Euro angekündigt. Bei von Schließung betroffenen Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten sollen diese Verluste zu 75 Prozent des Vorjahresumsatzes ausgeglichen werden. Ich betone: So eine Regelung hat es bislang noch nicht gegeben, da geht es um den Bruttoumsatz, der verloren wird, und nicht um eine BWA-Abrechnung und nicht um eine Abrechnung des Steuerberaters. Auch für größere Unternehmen hat die Bundesregierung Ausgleichszahlungen angekündigt. Deren Höhe muss nun allerdings schnellstmöglich konkretisiert werden und steht nicht im Widerspruch und schließt sich nicht aus zu Kurzarbeitergeldregelungen. Für diejenigen, die im Vorjahresmonat nichts verdient haben, wird es andere Vergleichsberechnungen geben. Um schnell handeln zu können, soll die Beantragung und Auszahlung der Mittel über die bereits bestehenden Plattformen und Kanäle der Überbrückungshilfen erfolgen. Da es dennoch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird, bis die einzelnen Maßnahmen zur Auszahlung gebracht werden, sind zudem die Möglichkeiten zu Abschlagszahlungen angekündigt worden. Für die „außerordentlichen Wirtschaftshilfen“ stellt der Bund insgesamt 10 Milliarden Euro bereit.
(Beifall DIE LINKE, CDU)
Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee hat kritisiert, dass die Verluste nicht zu 100 Prozent ausgeglichen werden. Diese Kritik teile ich und unterstütze seine Bemühungen, den Bundeswirtschaftsminister und den Bundesfinanzminister hier noch umzustimmen. Wir haben als Länder gemeinsam mit dem Bund enorme Finanzmittel in die Hand genommen, um die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen dieser Pandemie auszugleichen. Daran, dass in einzelnen Bereichen die Mittel sehr gut abgeflossen sind und in anderen Bereichen nicht oder viel weniger als erwartet, sehen wir den Bedarf nachzusteuern. Wir müssen fragen, ob die Förderziele zu unbestimmt waren oder ob der Beantragungsaufwand zu hoch war – oder beides. So oder so müssen wir mit Blick auf den Bedarf im kommenden Jahr handeln; Geld aus den ersten Hilfspaketen ist noch da. In der Protokollerklärung, die ich bei der jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz abgegeben habe, formulierte ich die Erwartung, dass der Bund von den ihm allein obliegenden Steuereinnahmemöglichkeiten auch gestaltend Gebrauch machen soll. In dieser Erwartung spiegelt sich meine Überzeugung, dass diese Krise nicht zu einer ungleichen Lastenverteilung und zu einem weiteren Auseinanderklaffen der sozialen Schere im Land führen darf. Bei der Bewältigung der Kosten der Krise haben diejenigen mehr zu tragen, deren Vermögen trotz der Krise nicht kleiner wird, als diejenigen, die in Kurzarbeit tätig sind oder aufgrund der Krise in die Arbeitslosigkeit rutschen oder gerutscht sind. Sehr geehrte Damen und Herren, die Pandemie hat uns vor Augen geführt, dass insbesondere im Gesundheitssystem schwere Versäumnisse bestanden, und zwar schon vor Corona. Über viele Jahre wurden die Arbeitsbedingungen in der Pflege immer mehr verschlechtert. Wenn rund 300.000 Menschen, die eine Pflegeausbildung absolviert haben, heute nicht mehr in der Pflege tätig sind, dann zeigt dies, dass der Arbeitskräftemangel in diesem Bereich hausgemacht ist. Hier müssen wir umsteuern, und zwar schnell; nach dem Beifall müssen spürbare Maßnahmen kommen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Dies gilt für die Altenpflege, für die Hebammen und für viele weitere Berufsgruppen des Gesundheitsund Sozialwesens. Und wir dürfen nicht die Augen davor verschließen, dass trotz der Pandemie weitere gesellschaftliche Großaufgaben zu bewältigen sind. Der Klimawandel pausiert nicht in der Pandemie und die Energiewende drängt ebenso zu spürbaren Maßnahmen wie die Digitalisierung, nicht nur, aber auch die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Insoweit möchte ich an dieser Stelle noch einmal meinen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung des Landes und der kommunalen Ebene aussprechen. Das gilt tatsächlich für Kreisverwaltungen, Stadtverwaltungen, für das Gesundheitsministerium, für das Landesamt für Verbraucherschutz und für all diejenigen, die aus dem Stand heraus neue Wege haben aufbauen müssen: Material ankaufen, Material prüfen und andere Dinge. Aber auch besonders an einer Stelle mal der Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Thüringer Aufbaubank und der GFAW, die tatsächlich über Ostern hinweg gearbeitet haben, und zwar freiwillig sich an ihren Arbeitsplatz begeben haben, um die Soforthilfen gemeinsam abzuarbeiten, damit sie ausgezahlt werden konnten. Und wir können feststellen: Es hat fast keine Betrugsfälle in Thüringen gegeben, dank der Arbeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die nicht an Feiertag und Arbeitszeitrhythmus geklammert haben.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Diese Mitarbeiter arbeiten seit Monaten und nun erneut unter hohem Druck und immer noch intensiv mit großer Qualität. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in Krisenstäben eingesetzt werden, werden in den kommenden Wochen wiederum besonderen Belastungen ausgesetzt sein. Deshalb schließe ich in meinen Dank die Familien der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausdrücklich mit ein. Dazu gehört selbstverständlich auch alles, was im Gesundheitswesen und im Alten- und Pflegebereich tätig ist. Alle, die sich um Menschen in unserem Land kümmern, beziehe ich ausdrücklich in den Dank mit ein.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, FDP) Für diese Maßnahmen braucht es einen handlungsfähigen Staat, starke Kommunen und eine leistungsfähige Verwaltung. In diesem Sinne aus der Pandemie bereits Schlussfolgerungen zu ziehen, gehört zu unseren Aufgaben. Lassen Sie uns die heutige Debatte auch dafür nutzen! Sehr geehrte Damen und Herren, eine Krise sei stets die „Stunde der Exekutive“. Diese Auffassung ist in der Pandemie oft wiederholt worden. Das Krisenmanagement des Bundes und der Länder, aber auch vieler Kommunen gegenüber ihren Gemeindevertretungen bestätigt diese Auffassung. Dies mag bei einem Hochwasser oder bei vergleichbar kurzfristigen Ereignissen hilfreich, ja sogar notwendig sein. Doch je länger eine Krise anhält, umso wichtiger ist es, die verfassungsmäßigen Wirkungsprozesse zwischen der Regierung und dem Parlament wieder in einen Normalzustand zurückzuführen. Die Landesregierung hat in der vergangenen Woche die Entscheidung getroffen, sich umfassende Informations- und Berichtspflichten beim Pandemiemanagement aufzuerlegen. Ich zitiere aus der Entscheidung des Kabinetts: „Die Landesregierung wird den Thüringer Landtag in Angelegenheiten der Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie umfassend, zum frühestmöglichen Zeitpunkt und fortlaufend unterrichten. Diese Unterrichtung erfolgt grundsätzlich schriftlich durch die Weiterleitung von Dokumenten oder die Abgabe von eigenen Berichten der Landesregierung, darüber hinaus mündlich. Der mündlichen Unterrichtung kommt lediglich eine ergänzende und erläuternde Funktion zu. Die Landesregierung stellt sicher, dass diese Unterrichtung die Befassung des Landtages ermöglicht.“ Die Landesregierung beabsichtigt im Übrigen, die Informationsverpflichtung gegenüber dem Landtag in Angelegenheiten zur Bewältigung der SARSCoV-2-Pandemie auch gegenüber den kommunalen Spitzenverbänden wahrzunehmen. Die Verordnung zu den seit Montag geltenden Maßnahmen unterliegt zudem einem Parlamentsvorbehalt. Konkret wird in § 11 formuliert: „Die für Infektionsschutz zuständigen Ministerien haben im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit diese Verordnung ganz oder teilweise zu ändern oder aufzuheben, sofern der Landtag durch Beschluss dazu auffordert.“ Ich wünsche mir, dass zwischen beiden Verfassungsorganen in diesem Sinne zügig klare Vereinbarungen getroffen werden, so wie es auch in anderen Ländern, unter anderem in Bremen, durch eine gesetzliche Regelung vorgesehen ist. Deshalb, meine Damen und Herren: Der Erfolg der nun geltenden Maßnahmen wird umso größer, wenn wir alle an einem Strang ziehen, mit Einsicht in die Notwendigkeit. Nach zwei Wochen, voraussichtlich am 16. November 2020, werden wir als Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit dem Bund überprüfen, welche Maßnahmen bis Ende November überhaupt noch verhältnismäßig sind und welche nicht. Möglicherweise, wenn der Erfolg eintritt, können wir mit der einen oder anderen Maßnahme schon viel früher wieder ein Beenden einleiten. Hierbei werden wir insbesondere auch die Kultureinrichtungen, allen voran die Museen, in den Blick nehmen. Und, meine Damen und Herren, lassen Sie mich das ergänzen: Eben bekomme ich die Nachricht, dass die Bundesregierung jetzt aktuell eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes plant. Der § 28a soll eingefügt werden in das Infektionsschutzgesetz und damit die Regelungen bundesweit präzisieren, wie mit SARS-CoV-2 umzugehen ist. Meine Damen und Herren, ich will nicht verheimlichen, ich hätte mir schon letzte Woche diese Entscheidung gewünscht. Noch bis gestern war man auf der Bundesebene nicht bereit, dort eine Handlungsoption zu sehen. Es wäre uns letzte Woche viel erspart geblieben, wenn die Ankündigung klar gewesen wäre, dass der Deutsche Bundestag endlich die Gesundheitsnotlage ausruft und das Infektionsschutzgesetz präzisiert. Ich bin froh, dass es jetzt angekündigt wird. Und wenn Sie unter diesem Aspekt sich den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz anschauen, nämlich dass die Ministerpräsidenten eine Feststellung des Deutschen Bundestags erwarten, dass es eine Gesundheitsnotlage gibt, in die eingebettet alle unsere Maßnahmen einzuordnen sind, dann hat das unsere Thüringer Landesregierung durchsetzen können. Ich bin froh, dass alle Ministerpräsidenten am Ende dieser Veränderung zugestimmt haben. Dass auf dieser Basis jetzt auch Bayern eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht hat, in der das Gleiche steht, nämlich die Parlamentsbeteiligung, und wir als Kabinett heute der bayerischen Initiative im Bundesrat beigetreten sind, zeigt, wie ernst wir es nehmen und dass der Impuls von Thüringen ausgegangen ist, dass die Parlamente zu beteiligen sind.
(Beifall DIE LINKE)
In diesem Sinne, meine sehr verehrten Damen und Herren, wünsche ich uns a) eine gute Beratung, b) den Menschen in unserem Land, dass sie behütet bleiben, aber vor allem gesund, c) dass es uns gelingt, den Anstieg und die Dynamik in den Infektionsraten zu brechen, und, d) daraus abgeleitet, dass wir hoffentlich bald Instrumente haben, die dazu führen, dass wir wieder in einer Welt uns bewegen, in der wir uns von einem Virus nicht auf der Nase herumtanzen lassen. In diesem Sinne: Bleiben Sie behütet und vor allem gesund! Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur parlamentarischen Beteiligung an den Maßnahmen nach § 32 Infektionsschutzgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren, wie angekündigt frage ich jetzt: Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung ihres Antrags? Wünscht jemand aus den Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung ihres Alternativantrags? Herr Blechschmidt? Ja. Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung ihres Alternativantrags? Nein. Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung ihres Entschließungsantrags? Nein. Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung ihres Entschließungsantrags? Nein. Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung ihres Gesetzentwurfs? Nein. Dann erhält Herr Abgeordneter Blechschmidt für die Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung ihres Alternativantrags. Sie haben das Wort.
Thüringer Gesetz zur parlamentarischen Beteiligung an den Maßnahmen nach § 32 Infektionsschutzgesetz
Danke, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, eine Einbringung eines Alternativantrags lässt es nicht zu, auf alle in jüngster Zeit im Rahmen der Pandemie gemachten Aussagen zum Parlamentarismus im Allgemeinen und zum Zusammenwirken von Exekutive und Legislative im Konkreten einzugehen. Da müsste man etwas ausführlicher auf solche Sätze und Stichworte eingehen, die da lauten: Stunde und Zeit der Exekutive, Krisendominanz der Regierung, alleiniges Gestaltungspotenzial der Landesfürsten – auch der Ministerpräsident hat dann noch einen Begriff hinzugefügt –, Kriegskabinette oder Funktions- und Machtverlust der Parlamente. Nur zwei Beispiele seien mir hier gestattet: In der Bundesrepublik, einem Föderalstaat, sind die Regierungen – nicht die Parlamente – auf unterschiedlichsten Ebenen in Entscheidungsorganen vertreten: Bundesrat, Ministerrat der EU. Gleichzeitig, meine Damen und Herren, besteht der Eindruck bei Bürgerinnen und Bürgern, dass in solchen kritischen Situationen und der damit verbundenen Dynamik und Vehemenz einer Pandemie ein zügiges Handeln und schnelle Entscheidungen notwendig und zwingend sind, aber parlamentarische Verfahren auf den ersten Blick zu behäbig sind bei der Wahrnahme ihrer Willensbildung, zumal eine Vielzahl von Akteuren, wir, die Abgeordneten, in diesem Prozess agieren. Die gute Nachricht, meine Damen und Herren, die parlamentarischen Grundfunktionen sind auch in solchen Krisenzeiten funktions- und tragfähig. Das zeigt nicht zuletzt die Einberufung der heutigen Sondersitzung des Landtags. Das zeigt auch, grundsätzlich können sich das Parlament und auch die Opposition im Parlament immer noch ohne Nutzung besonderer Instrumente an der politischen Arbeit beteiligen und ihren Verfassungsauftrag umsetzen. Die öffentliche Kritik am totalen „Abgehängtsein“ des Parlaments gegenüber der Landesregierung relativiert sich damit ein Stück weit. Ein wichtiger Punkt des Antrags von Rot-Rot-Grün, meine Damen und Herren, ist, die Beteiligung des Landtags in der Pandemiezeit und an Pandemiemaßnahmen über eine kontinuierliche Einbindung des Ältestenrats als Informations-, Diskussionsund Koordinierungsgremium sicherzustellen. Die Pandemielage macht aber in besonderer Weise deutlich: Für die wirksame Nutzung von parlamentarischen Instrumenten müssen der Situation angemessene Formen gefunden werden. Stichwort: Digitalisierung der Arbeitsabläufe. Dazu findet sich im Alternativantrag von Rot-Rot-Grün ein eigener Punkt, meine Damen und Herren. Ich danke dem Ministerpräsidenten für die Information über den Beschluss des Kabinetts, was die Informations- und Kommunikationsstränge gegenüber dem Landtag in Zukunft bedeuten sollen. Darüber hinaus sollten wir alle Gedanken zur besseren und intensiveren Arbeit des Parlaments als erstes Verfassungsorgan im eigenen Interesse weiter diskutieren. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur parlamentarischen Beteiligung an den Maßnahmen nach § 32 Infektionsschutzgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, unter Berücksichtigung der Festlegungen am Beginn der heutigen Sitzung zur Tagesordnung und zur Redezeit steht in der gemeinsamen Aussprache die zweieinhalbfache Redezeit zur Verfügung. Ich eröffne damit die Aussprache. Das Wort hat zunächst Herr Abgeordneter Höcke für die AfD-Fraktion.
Thüringer Gesetz zur parlamentarischen Beteiligung an den Maßnahmen nach § 32 Infektionsschutzgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren im Hohen Haus und am Livestream! Zunächst einmal möchte ich mein Bedauern ausdrücken – diesen Ausdruck möchte ich Ihnen zukommen lassen, Herr Ministerpräsident Ramelow –, mein Bedauern darüber, dass Sie Thüringen, dass Sie den Thüringern den zweiten Lockdown, die zweite Teilstilllegung der Wirtschaft, das zweite Mal die Teilaussetzung von wesentlichen Grund- und Freiheitsrechten nicht erspart haben. Sie hatten die Möglichkeit dazu, Sie hatten die Macht dazu. Sie haben zaghaft mal Ihren Willen artikuliert, letztlich sind Sie aber mutlos geworden und sind eingeknickt. Franz Josef Strauß würde sagen: Sie sind als Königstiger abgesprungen, aber Sie sind als Bettvorleger gelandet vor den Füßen der Bundeskanzlerin.
(Beifall AfD)
Als Ministerpräsident von Merkels Gnaden hatten Sie vielleicht auch nicht wirklich die Gestaltungsspielräume, die ein Ministerpräsident ansonsten hat.
(Beifall AfD)
Was soll ich zu dieser Regierungserklärung sagen, Herr Ministerpräsident?
(Zwischenruf Abg. Kubitzki, DIE LINKE: Am
besten nichts!) Eine Aneinanderreihung von Floskeln, von Plattitüden, alles das haben wir in diesem Hohen Haus in den letzten Monaten schon oft und in gleicher Form gehört. Immer wieder wurde zumindest – indirekt auch heute – vom vermeintlichen Killervirus Corona gesprochen.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das ist ja gar nicht wahr!) Immer wieder wurde uns weisgemacht, dass das Land kurz vor einem Gesundheitskollaps steht.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Gucken
Sie in die Krankenhäuser!) Immer wieder wurden genau die Maßnahmen beworben, die sich bereits als unverhältnismäßig und ungeeignet herausgestellt haben. Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, ich sage es Ihnen: Sie und das gesamte politische Establishment des Freistaats und der Bundesrepublik Deutschland sind auf einem Holzweg unterwegs.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Aber Sie haben es irgendwie im Griff, oder wie?) Dieser Holzweg ist schädlich und er ist gefährlich, er ist schädlich für die Wirtschaft und gefährlich für die Freiheit.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Gefährlich sind Sie!) Der richtige Weg in Corona-Zeiten zielt auf eine natürlich ablaufende Grundimmunisierung der Bevölkerung bei gleichzeitigem Schutz der Risikogruppen. Sie kennen diesen Weg. Es ist der schwedische Weg, für den ich hier vorn schon des Öfteren in den letzten acht Monaten geworben habe. Das ist der richtige Weg, den wir gemeinsam gehen müssen.
(Beifall AfD)
Ihr Weg, Herr Ministerpräsident, und Ihr Weg, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete von den Alt-Fraktionen, ist vernunftwidrig und er ist freiheitsgefährdend. Und weil er vernunftwidrig ist und weil er freiheitsgefährdend ist, werden wir ihn als AfD nicht mitgehen. Nein, wir werden diesem Weg bis zum Äußersten, bis zum Möglichen des Rechtsstaats Widerstand entgegensetzen.
(Beifall AfD)
Verstehen Sie daher meine Rede als Plädoyer für die Vernunft, verstehen Sie diese Rede als Plädoyer für die Freiheit. Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem die deutschen Regierungen das Virus zunächst verharmlosten, legte man dann eine 180-Grad-Wende hin und sprach im Frühjahr von Hunderttausenden Toten, die zu erwarten seien. Solche Horrorzahlen, das wissen wir heute, erwiesen sich als völlige Fehleinschätzung. Heute propagieren die deutschen Regierungen keine Horrorzahlen mehr, sondern sie propagieren vorrangig ein Horrorszenario, nämlich das Horrorszenario exorbitant steigender Infektions- und Fallzahlen – genauso, wie Sie das gerade getan haben, Herr Ministerpräsident. Wieder macht man den Menschen Angst, wieder hat man das Fundament der Vernunft verlassen.
(Beifall AfD)
Setzen wir einmal die medizinische Brille auf und blenden wir wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nur mal zwei Schlaglichter auf. In der medizinischen Wissenschaft, meine sehr geehrten Damen und Herren, werden Krankheitsbilder normalerweise zuerst aus der Klinik heraus beschrieben und gemeldet. Empirisch werden dabei so viele Beschreibungen wie möglich zusammengetragen, systematisiert und analysiert. Anschließend sucht man die Ursachen auch im Labor. Wenn dort etwas ermittelt wird, das man als Erreger bezeichnen darf, wird es in Reinkultur gezüchtet. So weit in Kürze, telegrammstilartig, der normale Gang in der Medizin. Man geht also immer vom Patienten aus mit seinem klinischen Erscheinungsbild. Bei COVID-19 hat man diesen bewährten Weg einfach verlassen. Jetzt werden positiv getestete gezählt und als Infizierte bezeichnet – genauso, wie Sie das gerade gemacht haben, Herr Ramelow. Ich spreche nicht von Infizierten, sondern ich spreche korrekt und richtig von positiv Getesteten.
(Beifall AfD)
Interessant ist auch, dass bei den meisten der sogenannt positiv Getesteten der Nachweis eines Virus überhaupt nicht möglich ist, da laut Definition des Infektionsschutzgesetzes die Infektion die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung sowie Vermehrung im menschlichen Organismus voraussetzt. Das sind die medizinischen Hintergründe, Herr Ministerpräsident, die Sie in Ihrer Regierungserklärung
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Das ist
doch totaler Quatsch, Herr Höcke!) entweder mangels Wissen oder mangels Willen einfach verschwiegen haben.
(Beifall AfD)
Ich werfe ein zweites Schlaglicht auf die medizinischen Hintergründe. Sehr geehrte Damen und Herren, der PCR-Test ist nicht valide. Die nachgewiesenen Protein-Stücke, die als Virusteile deklariert werden, können nicht mit Sicherheit als krankheitsauslösend bezeichnet werden. Der Test kann nämlich nicht ermitteln, ob die Teilstücke vermehrungsfähig sind. Deshalb gibt es auch kaum Auskünfte darüber, wie viele der als positiv Getesteten wirklich erkranken und – ja – wie schwer sie erkranken. Zudem hat der sogenannte PCR-Test eine Fehlerquote von ca. 1,5 Prozent. Bei 1.000 Testungen werden damit 1.500 Personen als infiziert deklariert – und das haben Sie heute auch, indirekt zumindest, so angewandt, Herr Ministerpräsident –, die es aber de facto gar nicht sind, die falsch positiv sind. Nach aktueller Corona-VO gilt aber beispielsweise eine Stadt bei 50 Neuinfizierten auf 100.000 Einwohner als sogenanntes Risikogebiet. Sehr geehrte Damen und Herren, auf diese Weise – man muss einfach nur genug testen und getestet wird ja genug – kann man eine künstliche Pandemie erzeugen und man kann diese künstlich erzeugte Pandemie auch unbegrenzt aufrechterhalten.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Das ist eine Verschwörung! – Das ist wirklich totaler Schwachsinn!) Das ist in meinen Augen völlig verrückt.
(Beifall AfD)
Alles das wird uns von der Regierung nicht gesagt. Wenn Sie es wenigstens als Zweifel der wissenschaftlichen Redlichkeit folgend formuliert hätten, dann wäre das schon etwas gewesen, aber sogar das haben Sie unterlassen. Sie haben das typische Schwarz-Weiß-Bild gezeichnet, das wir von Ihnen kennen. Es wird auch nicht gesagt, dass die Krankheit nur bei einem sehr geringen Teil von Infizierten bzw. von positiv Getesteten, nämlich von 0,1 bis 0,4 Prozent, zum Tod führt. Das ist kein anderer Wert als bei einer gewöhnlichen Grippe. Fakt ist jedenfalls, das Coronavirus ist kein Killervirus.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: 0,1 ist eine
normale Grippe!) Alles andere ist Panikmache, und das möchte ich von hier vorn auch noch mal deutlich in den öffentlichen Raum stellen.
(Zwischenruf Abg. Gottweiss, CDU: Lächer-
lich! Das ist lächerlich!) Ich nehme an, dass es viel interessierte Zuschauer am Livestream gibt. Es gibt für Menschen, die nicht einer Risikogruppe angehören, die also nicht chronisch krank sind oder der älteren Kohorte zugerechnet werden müssen, keinen Grund zur Sorge. Es gibt keinen Grund zur Angst.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Das ist
wirklich unerträglich!) Angst muss man maximal vor der Politik der gebrauchten Parteien haben.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Fragen Sie mal die Leute, die Langzeitschäden haben!) Noch mal, sehr geehrte Damen und Herren: Wir haben keinen Test, der sicher ist. Wir wissen nicht, ob die positiv Getesteten krank sind oder ob sie die Krankheit übertragen können. Wir wissen nicht, ob die Menschen, die man uns als Corona-Tote verkauft, an oder mit Corona gestorben sind.
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Sie wissen
gar nichts!) Wir haben keine Übersterblichkeit. Kurz: Es gibt keine wissenschaftliche Evidenz für eine pandemische Notlage nationaler Bedeutung.
(Beifall AfD)
Wir haben das Fundament der Vernunft völlig verlassen, Herr Ministerpräsident Ramelow.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Sie ja, das sieht man ja gerade!) Ich frage Sie deshalb: Wie können Sie es wagen, ohne eine vorhandene wissenschaftliche Evidenz erneut einen sogenannten Lockdown zu verhängen, also wieder Teilbereiche der Wirtschaft stillzulegen, Hunderttausend damit beruflich und sozial zu vernichten und darüber hinaus das Grundrecht der Freiheit der Person, der Versammlungsfreiheit und der Freizügigkeit einzuschränken? Und wie, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, können Sie es wagen, so einschneidende Maßnahmen in einer nicht legitimierten, vom Grundgesetz nicht vorgesehenen Kungelrunde über den Verordnungsweg zu beschließen? Sie sind meiner Meinung nach völlig auf dem Holzweg.
(Beifall AfD)
In einem funktionierenden Rechtsstaat muss die Aufhebung von Grundrechten begründet werden, nicht ihre Gewährung. Vor allen Dingen müssen die Maßnahmen geeignet, erforderlich und angemessen sein. Für 75 Prozent der Ansteckungen wissen wir eben nicht, woher sie kommen, trotzdem werden pauschal Restaurants und Kultureinrichtungen geschlossen, obwohl diese Einrichtungen gerade in den letzten Monaten flächendeckend Hygienekonzepte vorgelegt haben. Das, was Sie tun, ist reine Willkür.
(Beifall AfD)
Ich frage Sie, Herr Ministerpräsident: Welche Theater, welche Kinos, welche Fitnessstudios in welchem Ort in Thüringen haben sich als Infektionszentren erwiesen? Wo sind die entsprechenden Zahlen? Ich frage Sie, Herr Ministerpräsident: Waum müssen die Kinos oder die Restaurants schlier ßen, während Messen ausdrücklich stattfinden dürfen? Warum dürfen Messen stattfinden, Rockkonzerte in einer Messehalle dagegen wiederum nicht? Ich frage Sie, Herr Ministerpräsident: Warum dürfen Profisportler spielen, während der gerade auch für unsere Kinder körperlich und seelisch so eminent wichtige Freizeit- und Vereinssport einfach untersagt wird?
(Beifall AfD)
Ich frage Sie, Herr Ministerpräsident: Welchen Zweck hat es, dass Kinder vormittags im Kindergarten zusammen spielen, sich dieselben Kinder aber abends nicht zu privaten Geburtstagsfeiern treffen dürfen? Das alles ist absolut willkürlich. Es ist absolut irrational und es ist für einen freiheitlichen Rechtsstaat einfach als unwürdig zu bezeichnen.
(Beifall AfD)
Sehr geehrte Damen und Herren, mithilfe einer einseitigen Darstellung des Coronavirus – und die etablierten Medien arbeiten leider auch nicht gegen diese einseitige Darstellung, das sei mir an dieser Stelle als Bemerkung mal erlaubt – und seiner Folgen wird das Horrorszenario entwickelt, mit der der beliebig verlängerbare Ausnahmezustand und eine Politik der Willkür gerechtfertigt werden sollen. Erschreckend ist, dass einige derer, die gerade im Augenblick viel Aufmerksamkeit haben, von ihren Erzählungen mittlerweile so überzeugt scheinen, dass sie totalitäre Macht- und Kontrollfantasien entwickeln. So beispielsweise der schon fast als unvermeidlich zu bezeichnende Karl Lauterbach von der SPD, der vor wenigen Tagen auf Twitter – die meisten von Ihnen kennen den Tweet sicherlich – verlauten lassen hat, dass auch – so wörtlich – die Unverletzlichkeit der Wohnung kein Argument mehr für ausbleibende Kontrollen sein dürfe. Es werden Ausgangssperren diskutiert, Inhaftierung, Zwangsimpfung mit erbgutveränderndem Impfstoff usw.
(Heiterkeit DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) All das wird offen diskutiert, ja, es wird die gesamte Klaviatur staatlicher Repressionsmaßnahmen von der etablierten Politik artikuliert und leider auch von den etablierten Medien wohlwollend kommentiert und transportiert.
(Beifall AfD)
Man könnte nun das Ganze ignorieren, wenn die Erfahrung der letzten Monate nicht gelehrt hätte, dass solche Äußerungen nur das vorwegnehmen, was später oft umgesetzt wird. So gewinnt das Kontur, worauf diese Corona-Politik hinausläuft: auf Bevormundung, auf Zwang, auf Überwachung, auf Denunziantentum und auf eine neuerliche Spaltung der Gesellschaft. Besonders schlimm ist, dass Sie, Herr Ministerpräsident, sich aktiv als Spalter betätigen. Sie spalten beispielsweise, wenn Sie die friedlichen Proteste gegen die Corona-Politik in die Nähe des Terrorismus rücken.
(Beifall AfD)
Diese Einordnung hätten wir uns als AfD von Ihnen in den letzten Jahren gern gewünscht, beispielsweise dann mal wieder, wenn die Antifa brandschatzend – muss man schon fast sagen –, Hundertschaften von verletzten Polizisten hinterlassend, ihre wilden Partys in Leipzig-Connewitz oder in Hamburg feierte. Aber da haben Sie geschwiegen, da wäre der Begriff des Terrorismus richtig platziert gewesen.
(Beifall AfD)
Wir wissen, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, dass Sie ein cholerischer Mensch sind, wir wissen, dass Sie keine Manieren haben – die Nation weiß das mittlerweile.
(Beifall AfD)
Aber was viel schlimmer ist, weil Sie immer noch im Amt sind, ist, dass Sie als Ministerpräsident Maß und Mitte verloren haben, und das zeigt nicht nur Ihre Terrorismusäußerung, die als dämlich zu bezeichnen ist.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Das geht aber nicht so weiter hier!) Erschreckt bin ich auch von Ihrer Empathielosigkeit, Herr Ministerpräsident. Sie scheinen mir ein sehr gefühlskalter Mensch zu sein.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das sagt der Richtige!) Gibt es nicht gute Gründe, frage ich Sie, eine andere Sicht auf COVID-19 zu haben? Kann man es nicht nachvollziehen, wenn es Erwachsene als Gängelung erleben, wenn sie gegen eine Viruserkrankung einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen, der virusdurchlässig ist?
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Nein!) Ist das nicht eine Zumutung für jeden erwachsenen Menschen mit gesundem Menschenverstand? Für Sie nicht, Frau Rothe-Beinlich, aber Sie sind vom Geist her ja auch ein Kind geblieben.
(Beifall AfD)(Unruhe DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Hakt es bei Ihnen?) Verstehen Sie nicht, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, dass Millionen Menschen in Deutschland und Thüringen …
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Ihre Rede
ist stillos!)
Thüringer Gesetz zur parlamentarischen Beteiligung an den Maßnahmen nach § 32 Infektionsschutzgesetz
Herr Abgeordneter Höcke, ich rüge Ihre Äußerung gegenüber Frau Abgeordneter Astrid Rothe-Beinlich ausdrücklich.
(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Der
Vogel muss weg!)
(Beifall DIE LINKE)
Thüringer Gesetz zur parlamentarischen Beteiligung an den Maßnahmen nach § 32 Infektionsschutzgesetz
Verstehen Sie nicht, Herr Ministerpräsident, dass Millionen Menschen in Deutschland um ihre berufliche und soziale Existenz fürchten? Oder haben Sie, Herr Ministerpräsident, noch nie etwas von maskenbedingter Hyperkapnie gehört? Maskenbedingte Hyperkapnie – ja, da lachen Sie; das ist nicht zum Lachen, Frau Kollegin Marx –:
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Sie Hetzer!) Das bedeutet nichts anderes als einen maskenbedingten Anstieg der CO -Konzentration im Blut. Der 2 ist nachgewiesen und der betrifft vor allen Dingen unsere Kinder in den Schulen, in den Kindergärten.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Ihre Rede
ist unerträglich!) Das bedeutet, dass unsere Kinder signifikant niedrigere Leistungen erbringen können, weil sie diese CO -Konzentration … 2
(Unruhe im Hause)
Frau Präsidentin, es ist unerträglich laut im Hohen Haus.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Seit Jahr-
zehnten operieren Chirurgen mit Masken!)
(Zwischenruf Abg. Kubitzki, DIE LINKE: Das
sind Lügen!) Ja, betroffene Hunde bellen, das ist bekannt. Frau Präsidentin, kann ich jetzt davon ausgehen, dass hier wieder ein bisschen mehr Ruhe herrscht?
(Unruhe DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich habe von maskenbedingter Hyperkapnie gesprochen. Und ich habe davon gesprochen, dass nachgewiesen ist, dass die CO -Konzentration im 2 Blut durch das permanente Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung ansteigt. Das ist auch für Kinder in Kindergärten und Schulen nachgewiesen. Wir wissen, dass das eine Leistungsminderung zur Folge hat. Wir wissen, dass das Schwindel und Übelkeit zur Folge hat. Wir wissen, dass es im schlimmsten Fall sogar zu Bewusstlosigkeit führen kann.
(Unruhe DIE LINKE)
Das sind keine Märchen, sondern wissenschaftliche Tatsachen.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zur parlamentarischen Beteiligung an den Maßnahmen nach § 32 Infektionsschutzgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich bitte um Ruhe! Herr Abgeordneter Höcke, ich habe Ihre Antwort nicht verstanden, die Sie gerade gegeben haben.
Thüringer Gesetz zur parlamentarischen Beteiligung an den Maßnahmen nach § 32 Infektionsschutzgesetz
Nein, ich habe jetzt keine Zeit.
(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Ja,
dann geh doch!)
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Wir sind hier im Bereich der sogenannten Kindeswohlgefährdung. Von Kindeswohlgefährdung möchte ich sprechen, aber das scheint Ihnen ja völlig egal zu sein, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete von den alten Fraktionen.
(Unruhe DIE LINKE)
Kindeswohlgefährdung, es gibt zahlreiche Juristen und Mediziner, die das Tragen der Mund-NasenBedeckung im Unterricht als solches einordnen.
(Beifall AfD)
Da frage ich mal den Bildungsminister des Landes Thüringen. Herr Bildungsminister Holter, …
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Im Unterricht muss immer noch keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden!) Also, Frau Präsidentin, die junge Dame hier mit den roten Haaren schreit mir ständig entgegen. Das ist doch keine Redeatmosphäre.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das müssen Sie aushalten bei dem, was Sie erzählen!) Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, in unserem Hohen Haus drüben im Plenarsaal würde ich das gerne aushalten, weil die Akustik dort ganz anders angelegt ist, auf Parlamentsbetrieb eingestellt ist. Aber das hier ist wirklich eine Zumutung, was Sie hier abliefern.
(Unruhe DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Sie sind
eine Zumutung!)
Thüringer Gesetz zur parlamentarischen Beteiligung an den Maßnahmen nach § 32 Infektionsschutzgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie wirklich bitten. Wir sind in einem sensiblen Rahmen, auch insgesamt. Bitte bewahren Sie die Ruhe, egal, wie leicht oder schwer das jemandem fällt. Ich bitte Sie darum, das Hohe Haus zu achten. Bei der Gelegenheit darf ich gleich noch in die Fraktion Die Linke – ich habe leider nicht gehört, wo das herkam – für den „Vogel“ eine Rüge aussprechen. Herr Abgeordneter Höcke, Sie haben das Wort.
Thüringer Gesetz zur parlamentarischen Beteiligung an den Maßnahmen nach § 32 Infektionsschutzgesetz
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Also, wir sind im Bereich der Kindeswohlgefährdung, das ist von zahlreichen Juristen und Medizinern festgestellt worden. Jetzt meine Frage, meine rhetorische Frage an Sie, Herr Minister Holter: Haben Sie die Kollegen Lehrer, die beamteten Kollegen, darauf hingewiesen, dass in diesem Bereich das Remonstrationsrecht zu einer Remonstrationspflicht wird? Haben Sie die beamteten Lehrerkollegen darauf hingewiesen, dass ihr Dienstherr nicht garantieren kann, dass in diesem Bereich keine Schadensersatzansprüche der Elternschaft auf den Lehrer hinzugetragen werden, der die Maskenpflicht auch im Unterricht auf Geheiß seines Dienstherrn durchsetzt? Falls Sie das noch nicht getan haben, sollten Sie das zum Schutz der Lehrer in Thüringen tun.
(Beifall AfD)
Ich kann nur allen Eltern raten, sich durch die Instanzen zu klagen. Ich werde das auf jeden Fall tun, falls eines meiner vier Kind vom Maskentragen im Unterricht heimgesucht wird. Sehr geehrte Damen und Herren, es gibt für Millionen Menschen in diesem Land sehr viele gute Gründe, auf die Straße zu gehen. Viele von ihnen tun das mittlerweile organisiert, wie beispielsweise die „Querdenker“, die in einer hervorragenden Art und Weise und stets friedlich von ihrem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit Gebrauch machen. Dafür danke ich den „Querdenkern“ von hier vorne ganz herzlich im Namen meiner Fraktion.
(Beifall AfD)
Sehr geehrte Damen und Herren, die Corona-Politik trocknet das demokratische Leben aus. Podiumsdiskussionen und Parteitage können de facto nicht mehr durchgeführt werden. Der Landtag hat seine Tore für Besuchergruppen und Plenarzuschauer geschlossen. Die Bürger können ihr Versammlungs- und Demonstrationsrecht kaum noch ausüben bzw. nur unter so erschwerten Bedingungen, dass es mehr oder weniger ausgehebelt erscheint. Besonders hart trifft es natürlich meine Partei und Fraktion,
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Die ha-
ben doch gerade hier demonstriert!) als einzig wirkliche Opposition hier im Hohen Hause. Wir sind letztlich auf Demonstrationen angewiesen, weil uns die etablierten Medien nur stiefmütterlich behandeln. Aber vielleicht hat das Ganze ja auch genau diese Zielsetzung. Ein Schelm, der Böses dabei denkt!
(Beifall AfD)
Herr Ministerpräsident Ramelow, Ihre Politik hebelt schon seit Monaten Grundrechte aus und richtet sich im Ausnahmezustand ein. Ihre Politik vergeht sich an unseren Kindern, an der Jugend und an den Familien. Ihre Politik macht unsere Wirtschaft kaputt, Ihre Politik zerstört das kulturelle Leben, vom Theater über Konzerte und Kinos bis zur Vereinskultur. Ihre Politik hebelt den Parlamentarismus aus, untergräbt die Demokratie. Ihre Politik treibt die Menschen auseinander und spaltet die Gesellschaft. Auch Ihre Äußerungen tun das bisweilen, wie ich heute schon festgestellt habe. Ihre Politik, Herr Ministerpräsident, ist ein Frontalangriff auf unsere Verfassungsordnung, sie ist vernunftwidrig und freiheitsgefährdend.
(Beifall AfD)
Sehr geehrte Damen und Herren, es gibt gute Gründe, in dieser Phase sehr wachsam zu bleiben. Und ja, das habe ich schon öfter von Bürgern gehört, die in den letzten Tagen, Wochen und Monaten mit mir gesprochen haben, immer wieder wird die Äußerung getätigt: Testet man hier vielleicht unsere Schmerzgrenze aus? Aus dem russischen Asyl warnt Edward Snowden – ich zitiere, Frau Präsidentin –: „Der Notstand wird tendenziell immer mehr erweitert werden. Gefahrensituationen werden künstlich in die Länge gezogen, Staaten und Regierungen werden beginnen, sich an diese Macht zu gewöhnen, sie werden anfangen, es zu mögen. Die Überwachungsstaaten, die gerade errichtet werden, werden das Coronavirus überdauern.“ Und der israelische Historiker Yuval Harari fügt hinzu, dass in 50 Jahren die Menschen mit Blick auf die Pandemie sagen werden: „Dies war der Moment, an dem die digitale Revolution Wirklichkeit wurde.“
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Die Cott-
bus-Rede ist peinlich! Unglaublich, was jetzt kommt!) Und wenn es schlecht läuft, werden sie sogar sagen, „dass im Jahr 2020 mithilfe der Digitalisierung die allgegenwärtige Überwachung durch den Staat begann.“ Sehr geehrte Damen und Herren, was im 20. Jahrhundert noch nicht möglich war,
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Sagen Sie
es nicht!) wäre dann unter den Möglichkeiten der Digitalisierung möglich: eine perfekte Diktatur. Es muss nicht so kommen, das betone ich, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete. Wir sagen als AfD-Fraktion aber auch: Wehret den Anfängen!
(Beifall AfD)
Deswegen werden wir einer solchen Entwicklung unseren entschiedenen Widerstand entgegensetzen hier im Hohen Haus, soweit es uns möglich ist, draußen auf den Straßen und Plätzen des Freistaats und natürlich auch vor den Gerichten des Freistaats und dieser Republik. Wir haben Ihnen einen Entschließungsantrag zugeleitet; er führt inhaltlich das detailliert aus, was ich in meiner Rede – zumindest auch indirekt – thematisiert habe, nämlich dass die von der Landesregierung mitgetragenen und angeordneten Maßnahmen, die seit gestern in Kraft sind, nicht geeignet, nicht erforderlich und nicht angemessen sind, um mit Corona sachlich und vernünftig umzugehen. Nein, sie sind unverhältnismäßig und sie sind in unseren Augen gesetzeswidrig.
(Beifall AfD)
Sie können mit Ihrer Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag einer schlechten Tendenz begegnen, die auch schon Thema der Debatte in unserem Hohen Haus war, nämlich der Tendenz, dass die Legislative im Land, auf Länderebene wie auf Bundesebene immer weiter entmachtet wird. Die Krise, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, darf eben nicht die Zeit der Exekutive sein, sie muss die Zeit der Legislative sein. Bremsen wir eine zumindest stellenweise und zeitweise wild gewordene Exekutive ein! Machen wir gemeinsam den 3. November 2020 durch die Annahme unseres Entschließungsantrags zu einer Sternstunde des Parlamentarismus in Thüringen. Deswegen bitte ich um Ihre Zustimmung. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zur parlamentarischen Beteiligung an den Maßnahmen nach § 32 Infektionsschutzgesetz
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir haben hier jetzt so viel Unsinn und Irrsinn auf einem Haufen gehört, dass ich gar nicht weiß, wo ich anfangen soll.
(Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Was hier als braunes Politikmodell dargestellt worden ist, kann natürlich auch kein Schwarz-Weiß erkennen. Und ich will mal sagen: Das, was Herr Höcke uns hier wirklich sehr bildlich gemacht hat, ist, dass das Problem tatsächlich auch in dieser Zeit Leugner, Relativierer, Verschwörungstheoretiker sind, die glauben, ein Problem irgendwie wissenschaftlich zu durchdringen, aber am Ende den größten Unsinn erzählen, den es überhaupt gibt.
(Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Was macht denn das Leugnen und Relativieren? Was machen solche Demonstrationen vor dieser Tür? Dieses Leugnen eines wirklich gefährlichen Virus gefährdet genau die, nämlich die Schwächsten in dieser Gesellschaft, die sich nicht wehren können. Das große Stichwort ist immer wieder „Risikogruppen“. Da wissen wir, hinter all denen, die wir als Risikogruppen beschreiben und bezeichnen, stehen immer persönliche Schicksale von Menschen mit Behinderungen, Menschen mit angeborenem Herzfehler und, und, und – da könnte man durchzählen. Jemandem, der die Gefährdung dieser Bevölkerungsgruppen in Kauf nimmt, muss man einfach unterstellen, dass es ihm scheißegal ist, wie es den Schwächsten in dieser Gesellschaft und in dieser Krise geht. Das ist Zerstörung von Vernunft und das ist Zerstörung von Freiheit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Und mal ganz ehrlich: Die schwedische Lösung heißt, Hunderte, Tausende Tote – also wirklich, ich kann da gar nicht drüber hinwegkommen – in Kauf zu nehmen, mit einer Haltung, die da wahrscheinlich Herdenimmunität bedeuten soll. Aber ich hoffe, dass Sie damit nur meinen, dass Sie Ihre eigene Herde hinter sich herschleifen, aber keine andere.
(Beifall DIE LINKE)
Insofern, ich danke dem Ministerpräsidenten für seine Ausführungen. Als wir hier vor einem halben Jahr, im Mai – er hat das ja auch selber gesagt –, das erste Mal zusammengekommen sind, waren wir der Auffassung, dass wir möglicherweise die schlimmste Phase der Pandemie hinter uns gebracht haben. Nun, Anfang November, wissen wir, dass das nicht der Fall ist und die zweite Welle noch stärker zu werden droht als die erste. Angesichts der erneut stark steigenden Zahlen von Infektionen und der Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems sind abermals deutliche Einschränkungen unseres alltäglichen Lebens notwendig. Wir wissen, dass wir den Menschen in Thüringen damit einiges zumuten. Wir können aber auch sagen, dass die große Solidarität, die wir in den vergangenen Monaten erlebt haben, heute ebenso trägt. Und das, was Corona-Leugner vor dem Landtag machen, das, was Corona-Leugner bei Demonstrationen ohne Maske machen, das, was Abgeordnete machen, diese Demonstrationen zu unterstützen, ist alles andere als Solidarität und gehört tatsächlich nicht in das Portfolio, zu sagen, wir bewältigen eine Krise, sondern das ist Ignoranz von Gefahr.
(Beifall DIE LINKE)
Eine große Mehrheit weiß, dass wir diese Krise nur gemeinsam meistern können, und eine große Mehrheit hat auch Verständnis für diese Maßnahmen. Sie trägt den Kurs der Landesregierung gegen die Pandemie sowie zur Abfederung von ökonomischen und sozialen Folgen mit. Das ist, finde ich, wirklich nicht selbstverständlich. Aber Politik, die auf Vertrauen setzt, muss sich immer wieder neu bewähren. Das gilt vor allem, wenn die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie so gravierend sind. Niemand von uns, auch aus den rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen, wird sich hierhinstellen und behaupten, die rot-rot-grüne Landesregierung habe in einer Krise, für die es keine vorherigen Erfahrungen gab, alles richtig gemacht. Aber es kann auch wirklich niemand behaupten, dass diese Landesregierung nicht alles unternommen hat, um Thüringen solidarisch und sicher durch die bisherige Pandemie zu bringen.
(Beifall DIE LINKE)
Fehler wurden gemacht und Fehler wurden korrigiert. Auch dafür bedanke ich mich bei der gesamten Landesregierung.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Wir haben seit dem Frühjahr viel gelernt, ja viel lernen müssen. Entscheidend war dabei, sich im richtigen Koordinatensystem zu bewegen. Die CoronaPolitik der rot-rot-grünen Landesregierung war immer an vier zentralen Werten orientiert: Gesundheit, Freiheit, Solidarität und Demokratie. Der Schutz der Gesundheit hat einen hohen Stellenwert in unserer Gesellschaft. Angesichts der schlimmen Folgen, die eine Ansteckung haben kann, angesichts auch der Auswirkungen massenhafter Infektionen auf unser Gesundheitssystem war und ist es unabdingbar, die Ausbreitung der Pandemie einzudämmen. Wir haben dabei nie aus dem Blick gelassen, welche gesundheitlichen Folgen auch Kontaktbeschränkungen haben können. Aber angesichts einer Krankheit, die nicht nur das Leben von Risikopatienten bedroht, kann es keine andere Wahl geben. Ich weise nochmal darauf hin, dass hinter Begriffen wie „Risikopatienten“ immer Menschen stehen, unsere Liebsten, unsere Freunde, unsere Nachbarn, unsere Kolleginnen, egal wo man hinschaut. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist jetzt kein Supergrundrecht. Wir haben in Thüringen deshalb von Anfang an alles getan, um die Einschränkung von Grundrechten so gering, wie es eben geht, zu gestalten. Rot-rot-grüne Corona-Politik hat den Wert der Freiheit immer hochgehalten. Auch in Corona-Zeiten konnte demonstriert werden. Auch in Corona-Zeiten waren Grundrechte nicht völlig ausgehebelt und sind es auch jetzt nicht. Auch das kennzeichnet den Weg dieser Landesregierung. Es ist perfide, Bodo Ramelow zu unterstellen, Grundrechte bis in den privaten Bereich hinein aushebeln zu wollen, Stichwort Verletzlichkeit der eigenen Wohnung. Es war immer Bodo Ramelow, der dafür gekämpft hat bei den MPs, auch in diesem Bundesland dafür zu sorgen, dass das Grundrecht auf die eigene Wohnung erhalten bleibt und eben keine Kontrollen in den Wohnungen durchgeführt werden, sondern die Privatsphäre erhalten bleibt.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Liebe Abgeordnete, Gesundheit und Freiheitsrechte dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Das Gleiche gilt für die Frage, ob man nun eher auf Infektionsschutz oder eher auf das Weiterlaufen der Wirtschaft setzen sollte. Es gibt da keine einfache schwarz-weiße Alternative im Sinne von „Das eine ist besser als das andere“. Deshalb war und ist es auch richtig, dass die rot-rot-grüne Landesregierung stets genau abgewogen hat, wo Schließungen unumgänglich sind und wo nicht. Dabei hat niemand von uns aus den Augen verloren, welche erheblichen Folgen die Maßnahmen auf Firmen und Beschäftigte, auf Familien und Kultur haben. Hier kommt der dritte zentrale Wert unserer Corona-Politik ins Spiel: die Solidarität. Wir sind dankbar, dass die übergroße Mehrheit der Menschen in Thüringen untereinander solidarisch war, durch Achtsamkeit, Rücksichtnahme, aber auch durch gegenseitige Hilfe. Wir haben heute gelernt, was das Gegenteil von Solidarität ist. Die solidarische Seite der Gesellschaft ist aber auch nur eine Seite; die andere muss öffentlich garantiert werden. In diesem Sinne hat die rot-rot-grüne Landesregierung umfangreiche Hilfsmaßnahmen für die auf den Weg gebracht, die durch die Pandemiemaßnahmen betroffen sind. Bundesunterstützung kam dazu, außerdem diskutieren wir gerade einen Haushalt für das kommende Jahr, der ebenso deutlich vom Gedanken der Solidarität getragen wird. Ich kann das an dieser Stelle auch noch einmal aussprechen: Wo es dafür aus der demokratischen Opposition dieses Hauses konstruktive Vorschläge gibt, werden wir sie nicht ablehnen. Die Krise ist zu groß, als dass es sich irgendwer leisten könnte, kluge Ideen auszuschlagen, nur, weil sie von anderen Demokraten kommt. Damit bin ich beim vierten Wert, der für die rot-rotgrüne Corona-Politik in Thüringen zentral ist: die Demokratie. Ja, es ist in Pandemiezeiten unverzichtbar, schnell zu handeln. Das hat die rot-rot-grüne Landesregierung getan, weil es nötig, vernünftig und richtig war. Es ist aber genauso unverzichtbar, dass das Parlament im Rahmen der Möglichkeiten beteiligt wird. Dies gilt gerade auch, wenn es um Einschränkungen geht, die Grundrechte betreffen – entsprechende Anträge liegen auch hier vor –, und umso mehr, wenn der Anlass für die Maßnahmen länger dauert, als das mancher vor einem halben Jahr gedacht haben mag, ich zähle mich dazu. Wir wissen heute mehr als im Mai, dass uns Corona noch länger beschäftigen wird. Der rot-rot-grüne Kompass für Politik in Zeiten der Pandemie bleibt: Gesundheit, Freiheit, Solidarität, Demokratie.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Thüringer Gesetz zur parlamentarischen Beteiligung an den Maßnahmen nach § 32 Infektionsschutzgesetz
Es erhält nun Herr Abgeordneter Kemmerich für die FDP-Fraktion das Wort. Nach diesem Wortbeitrag werden wir in die Lüftungspause gehen. Herr Kemmerich, Sie haben das Wort.
Thüringer Gesetz zur parlamentarischen Beteiligung an den Maßnahmen nach § 32 Infektionsschutzgesetz
Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Zuhörer, Zuschauer an den Geräten, nachdem die erste Infektionswelle im Frühjahr dieses Jahres eingedämmt werden konnte, ist die Lage wieder ernst. Die Corona-Pandemie stellt eine der größten Krisen dieses Landes und damit auch unseres Freistaats Thüringen dar. Angesichts der sehr dynamischen Pandemieentwicklung können keine Zweifel an der Ernsthaftigkeit der aktuellen Entwicklung bestehen. Wir alle sorgen uns um Freunde und Angehörige, kennen uns nahestehende Personen und Menschen, die als Mitglied einer Risikogruppe besonders gefährdet sind. Um die Gesundheit dieser und vieler anderer Menschen machen wir uns aktuell besonders viele Gedanken. Die Eindämmung dieses Virus, das Brechen dieser Welle ist im Moment das oberste Ziel, um unser aller Gesundheit zu schützen. Deshalb brauchen wir klare Regeln und Verhaltensweisen: Abstand einhalten, Masken tragen, regelmäßiges Händewaschen und Desinfektionsmaßnahmen, Kontakte vermeiden, wo das möglich ist, vermehrte Arbeit von zu Hause oder in verkleinerten Teams und noch weitere regional ausgerichtete Maßnahmen. Aber eines ist auch klar: Der Anstieg ist erwartungsgemäß erfolgt, insofern ist auch eine Reaktion des Staats, der Runde von Frau Merkel und den Ministerpräsidenten, erwartungsgemäß und auch richtig. Aber – und deshalb begrüßen wir Freien Demokraten das ausdrücklich – die Frage der Mittel und des Wegs muss nicht nur diskutiert und abgewogen werden, sondern es muss hier diskutiert werden, es muss in der Öffentlichkeit diskutiert werden, es muss vor den Augen und Ohren der Öffentlichkeit diskutiert werden, weil es Abwägungen sind. Es hat da keiner die einzige Wahrheit gepachtet, sondern es ist ein Prozess, der sich über die Monate bisher hingezogen hat und auch in die nächsten Monate hinzieht. Deshalb mahnen wir an, was in den letzten Tagen diskutiert worden ist: Was heißt Parlamentsbeteiligung? Ist Beteiligung das, was – und das hat ja nicht die Regierung hier alleine gemacht – von wem auch immer als Vorlage – und die war ja letzten Dienstag schon virulent im Netz – für die Schaltung mit Frau Merkel und den Ministerpräsidenten kursiert hat? Das ist ja die Entstehung der Geschichte, über die wir heute nur noch befinden und sagen können: Okay, das ist die Situation. Wahre Beteiligung ist, in einem Prozess der Erwartung dieser zweiten Welle, die wir seit dem Frühjahr absehen können, sehr früh zu diskutieren: Was machen wir, wenn die Zahlen wieder die Höhe erreichen, über die wir heute leider sprechen müssen? Da war noch Zeit und Raum zu diskutieren: Wie gehen wir regional, wie gehen wir sektoral vor? Wie können wir sinnvolle Maßnahmen tatsächlich für die einzelnen Bereiche unternehmen? All das haben wir leider über den Sommer nicht vorgenommen. Und wir sind weiter als zum Zeitpunkt März. Heute können wir – nicht in jedem Detail – die Gefährlichkeit des Virus besser und anders einschätzen, als das im März überhaupt möglich war. Deshalb bestreiten wir, dass die Verhältnismäßigkeit des Lockdowns zum heutigen Zeitpunkt gegeben ist. Wir hätten nicht nur mehr Abwägung erwartet, sondern fordern sie ein, weil es für die jeweils Betroffenen wichtig ist. Ich will ein paar Beispiele nennen: Tanzschulen. Uns erreichte gestern eine Mail von einer Tanzschule hier aus Thüringen, die in keiner Weise aufgefallen sind, aber zum kulturellen, gesellschaftlichen Leben gehören. Sie sind betroffen und sind nie als Infektionstreiber aufgetreten. Pauschale Schließung von Beherbergungsangeboten: Auch hier sind keine Infektionsfälle aufgetreten. Ich weiß, was gewollt ist, nämlich ein unkontrolliertes Bewegen vieler in unserem Lande. Macht es deshalb Sinn, nach Rügen zu fahren? Aber solange wir darüber diskutieren, dass ich leichter nach Rhodos komme anstatt nach Rügen, muss ich das infrage stellen.
(Beifall FDP)
Sport: Ich habe Kinder in sehr jungen Jahren, die tanzen oder spielen Fußball oder machen anderes. Am Vormittag in der Schule ist es möglich, sich in großen Gruppen auch sportlich zu betätigen, auch im sogenannten Kontaktsport. Also die spielen Fußball, die spielen auch Fußball im Pausengeschehen. Und nachmittags ist es nicht möglich, sich in gleichen Gruppen, in der gleichen sozialen Mischung dort zu bewegen. Das kann ich keinem erklären und erst recht nicht meinem 12-jährigen Sohn, der sehr darunter leidet, genau wie meine Töchter, dass sie nicht tanzen gehen können. Letztlich reden wir auch über die Gastronomie und die Restaurationen. Gerade die haben in den letzten Monaten mit hohem Engagement viele Investitionen getätigt – ich nenne das stellvertretend für die vielen anderen Branchen –, Luftfilter, Plexiglas, andere Systeme mit QR-Code, die nicht nur Kontaktdaten einlesen können, sondern wo man mit einen QR-Code sogar bestellen kann, sodass die Kellnerin den Erstkontakt gar nicht hatte, sondern nur mit den fertigen Speisen und Getränken letztlich an den Tisch gekommen ist und sie ausgeliefert hat. Und nach Ende des Besuchs konnte man auch online bezahlen. Kreative, durchdachte Konzepte für den Gesundheitsschutz, verantwortungsvoller Umgang mit den eigenen Gästen und den Geschäften. Außenkonzepte – es wurde diskutiert, Heizpilze ja/nein, wie können wir jetzt gerade die warmen Novembertage noch nutzen, um es eben nicht in Innenräumen stattfinden zu lassen. Und was passiert jetzt? Die Logik erschließt sich mir nicht. Wir nehmen zugunsten von privat stattfindenden Zusammentreffen – wo es Empfehlungen gibt, aber keine Beschränkungen – Treffen limitiert im öffentlichen Raum zurück mit der Aussage, wir können nicht kontrollieren, ob das ein Hausstand ist oder zwei Hausstände und maximal zehn Personen sind. Zählen kann man und ob es zwei Hausstände sind, dafür gibt es Evidenzen. Wir müssen auch den Leuten vertrauen, dass sie sich grundsätzlich an die Maßnahmen halten wollen. Ich denke, das ist ganz wichtig.
(Beifall FDP)
Was mir noch aufgefallen ist in den Diskussionen in den letzten Tagen in diesen Bereichen, das ist das Hickhack, was wir in den letzten Tagen erlebt haben. Fragen Sie mal draußen nach! Mit Recht wird gesagt, eine große Gruppe in der Bevölkerung steht hinter den Maßnahmen. Aber wir haben auch den Schutz der Minderheiten, wir haben auch den Schutz derjenigen, die das infrage stellen. Viele haben das Vertrauen verloren, dass es tatsächlich am 30.11. wieder vorbei ist. Gerade für die Gastronomie und die vielen Branchen, die vom Weihnachtsgeschäft, Weihnachtsfeiern und Ähnlichem leben: Wo bleibt die Perspektive, wenn es sich über den 30. November hinauszieht? Wir kennen die Äußerungen auch im politischen Raum von manchen. Ich nehme mal den Ministerpräsidenten aus dem Saarland, der jetzt fast jeden Tag deshalb in die Medien kommt, weil er noch mal eine Schippe drauflegt und sagt, vielleicht dauert es auch drei, vier Monate. Andere Gastronomen haben mir auch erzählt: Ich habe jetzt seit Monaten Papier gesammelt, weil ich es noch nicht digital geschafft habe, Bergeweise lagern die Dinge, ich schmeiße die regelmäßig weg, aber nicht ein Mal ist es in den letzten Monaten eingetreten, dass man tatsächlich eine Nachverfolgung über die Restauration bei mir in Gang gesetzt hat. Und deshalb, meine Damen und Herren, muss die Frage gestellt werden: Warum machen wir die Maßnahmen? Ich kann nachvollziehen, dass es vielleicht leichter ist – aber genau das ist nicht unsere Demokratie, unser Verständnis von Verfassung – zu sagen: Bevor ich mir den Kopf mache, schließe ich lieber etwas übergebührend, überziehe ich die Maßnahme. Aber genau das soll nicht sein. Professor Kirchhof, ehemaliger Verfassungsrichter, hat gesagt: Gesetze dürfen keinen erzieherischen Tatbestand erfüllen, sondern sie müssen die Anforderungen unserer Verfassung berücksichtigen. Deshalb muss sehr konkret eine Gefahr durch eine Maßnahme eingedämmt werden können. Wir haben in den Schranken unserer Verfassung eben auch das Recht auf Berufsausübung nach Artikel 12 und das Recht in Artikel 14 auf den ausgeübten Gewerbebetrieb. Deshalb sind die Fragen mehr als erlaubt. Deshalb sagen wir auch: Wir sind nicht für diese Art des Lockdowns, für den pauschalen Lockdown aller Bereiche.
(Beifall FDP)
Ich sage es noch mal ausdrücklich: Wer in den letzten Monaten mit einem bestehenden Hygienekonzept ohne Auffälligkeit die Situation gemeistert hat, fühlt sich jetzt nicht nur falsch und schlecht behandelt, nein, es ist unrechtmäßig und ungerechtfertigt, ihn so zu behandeln. Deshalb müssen diese Bereiche vom Lockdown ausgenommen werden.
(Beifall FDP)
Auch das steht in unseren Anträgen, die wir Ihnen heute zur Plenartagung begleitend vorlegen. Was uns fehlt – und das ist doch ganz evident: Wir werden einen Plan B brauchen. Nicht immer, wenn die Zahlen so ansteigen, können wir pauschal wieder Lockdown sagen oder ihn vielleicht dann immer ein bisschen abmildern. Wir werden mehrere Wellen haben, das ist bewiesen und davon muss man auch ausgehen. Also werden wir nicht nur dieses Jahr Weihnachten mit dem Virus leben müssen, sondern auch im nächsten Jahr und in den Jahren danach. Wir können es uns nicht leisten, aus Lockdown 2 Lockdown 3, 4, 5 zu formulieren. Wir müssen genau wissen, was passiert am 1. Dezember, wie geht es weiter, wie wollen wir reagieren. Wir verlieren viele Menschen, die den Mangel an Perspektive spüren, wie aus der Veranstaltungsbranche. Viele sind nicht direkt von einer Schließung betroffen, sondern von den Folgen der Schließung, dass sie keine Ingredienzen liefern können, die Zulieferungen nicht machen können, vielleicht auch die Gaststätte nicht reinigen können. Bei vielerlei anderen Dingen ist es ganz wichtig, dass wir aufpassen. Ich komme zu dem Punkt „Wirtschaftshilfen“. Auch da wird viel Unsicherheit geschürt. Erst mal kam, 75 Prozent werden ersetzt. Natürlich kann man nicht pauschal 75 Prozent ersetzen. Da kam aus falscher Ecke dann eine fast Häme: Ja, dann können ja viele zumachen, weil mit 75 Prozent ohne Arbeitsleistung kann man sich ja wunderbar zur Ruhe setzen. – Das ist der völlig falsche Ansatz und zeigt, wie wenig Ahnung man davon hat, wie das Wirtschaftsprinzip tatsächlich funktioniert. Herr Tiefensee hat das schon besser formuliert. Er sagte, es müssten 100 Prozent des Schadens ersetzt werden. Das geht in die richtige Richtung. Wichtig ist doch, was nach Abzug aller nicht notwendigen Kosten bleibt, die ich nicht getätigt habe oder aus anderer Quelle ersetzt bekomme, wie Kurzarbeitergeld oder andere Möglichkeiten. Was bleibt mir an Schaden? Die wenigsten Betriebe haben 75 Prozent nur Kosten und 25 Prozent Gewinnmarge. Aber ich möchte auch nicht, dass diejenigen, die noch betroffen sind, letztlich auf den 25 Prozent sitzen bleiben. Die haben noch genug zu schultern. Wie kompliziert und wie wenig durchführbar das Ganze ist, haben wir an den Überbrückungshilfen I gesehen. Dort sind von den Milliardenbeträgen gerade einmal 2 Milliarden Euro abgerufen worden. Das zeigt, dass es so nicht geht.
(Beifall FDP)
Ich hoffe, Herr Ramelow, wir können uns gemeinsam durchsetzen, dass es wirklich Abschläge gibt. Die Leute können nicht Wochen und länger warten, bis der Monat November herum ist. Die haben laufende Kosten. Es muss Abschläge geben. Es soll wohl Ende der Woche die Möglichkeit geben, dass man die exakten Details nachlesen kann, dass die Leute möglichst schnell an erste Zahlungen in diesen Bereichen kommen. Aufgrund der Zeit noch ein/zwei Bemerkungen zum Thema „Schulen“: Ich bin Vater von sechs Kindern. Ich erlebe es an der Schule, an den Hochschulen. Wir haben da nichts oder deutlich zu wenig unternommen, um uns genau auf die Situation einzustellen, die heute wieder eintritt. Mein Junge zittert jeden Morgen, wenn er in die Schule geht, dass es wieder sein letzter Tag sein könnte und er zurück ins Homeschooling muss, was für ihn nur bedeutete, PDFs zu empfangen, auszudrucken und wieder einzuscannen, mit der Sicherheit, dass es die Lehrer kaum kontrolliert haben. Anstatt hier nichts zu tun, anstatt über Lüftungen mit Fenstern zu diskutieren und unseren jungen Menschen zu empfehlen, bitte zwei Jacken mehr, Pullover oder Schals anzuziehen, hätten wir längst mit Lüftungskonzepten oder anderem dafür arbeiten müssen, dass wir eine sichere Umgebung oder eine möglichst sichere Umgebung in den Schulräumen herstellen können. Dafür waren sechs bis sieben Monate Zeit, die wir leider vertan haben.
(Beifall FDP)
Ich möchte schließen mit ein paar Vorschlägen für einen Plan B. Wir nehmen die Situation sehr ernst. Es besteht großer Handlungsbedarf. Was können wir tun: Konzentration der Ressourcen auf Risikogruppen, systematische Tests. Herr Spahn hat heute gesagt, es kann nicht sein, dass wir die Ressourcen dafür ausgeben, dass jeder, der meint Symptome zu haben, sich testen lässt. Es müssen insbesondere zur Verfolgung systematische Testungen angewandt werden. Wir müssen dahin kommen, dass Gebote zählen und nicht Verbote. Wir müssen den Leuten vertrauen und Verantwortung geben für eigenverantwortliches Handeln. Es ist viel wichtiger, einen Gastronomen agieren zu lassen, anstatt dem unkontrollierten Treiben hinter der Krämerbrücke zuzuschauen, wo andere Infektionsherde entstehen können.
(Beifall FDP)
Wir müssen systematisch herausfiltern, wo Häufungen vorkommen. In Erfurt haben wir eine Häufung in einem Seniorenheim. Sehr bedauerlich, keine Frage. Aber der Inzidenzwert in Erfurt ist insbesondere dadurch begründet, dass sich dort eine Häufung von fast hundert Fällen ergeben hat, die die Inzidenz in Erfurt damit seltsam darstellt. Treffgenau müssen wir diese Formulierung machen. Wir haben jetzt zwei Hausstände, zehn Personen. Es war schon einmal Thema in dem Hohen Hause, dass es nicht erlaubt sein soll, dass ich mich mit meiner Familie mit einer ähnlich großen Familie treffe. Das kann nicht gewollt sein. Dafür muss man eine Formulierung finden, die das anders macht. Und ich appelliere an den Verordnungsgeber, dass wir das sicherlich auf einem einfachen Wege herstellen können. Ich denke, es geht um die zwei Haushalte, nicht um die Begrenzung der Kinderzahlen.
(Beifall FDP)
Wir brauchen ein Ampelsystem, was tatsächlich das Infektionsgeschehen und die Situation in den einzelnen Kreisen abbildet. Eine Situation in Berchtesgaden ist anders als in Oberhof. Und ich denke, an eines sollten wir denken: Wenn ich die Leute jetzt auch wieder von Thüringen, die vielleicht seit 14 Tagen hier Urlaub machen, aber vielleicht auch seit drei, vier Tagen, in kurzer Zeit nach Hause schicken werde, ist es doch viel sinnvoller, wie in anderen Situationen auch, sie nach Testung nach Hause zu schicken, damit sie nicht mit dem Virus in ihre andere Situation zurückkommen. Das sind doch Infektionswege, die wir nicht haben wollen. Wir brauchen ein langfristig nachvollziehbares Konzept zum Umgang mit dem Virus, damit es eben nicht eine dauerhafte Pandemie wird, sondern dass wir uns einstellen als Gesellschaft, mit dem Virus umzugehen. Das ist wichtig, das erhöht auch die Akzeptanz und dafür haben all diejenigen, die Entscheidungen treffen, uns an ihrer Seite. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
Thüringer Gesetz zur parlamentarischen Beteiligung an den Maßnahmen nach § 32 Infektionsschutzgesetz
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir fahren fort in der Beratung. Das Wort hat als Nächstes für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich.
Thüringer Gesetz zur parlamentarischen Beteiligung an den Maßnahmen nach § 32 Infektionsschutzgesetz
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist ja immer so ein bisschen schwierig, nach so einer Unterbrechung wieder ins Thema einzusteigen, und ich will denjenigen, die von hier vorn gelinde gesagt nicht immer nur die Wahrheit verkündet haben, auch nicht zu viel Raum einräumen. Aber trotzdem möchte ich an zwei Stellen noch mal auf Herrn Höcke von der AfD eingehen. Herr Höcke hat gesagt, er möchte gern den schwedischen Weg gehen. In Deutschland sind gerechnet auf eine Million Einwohner bislang 127 Menschen an Corona gestorben. In Schweden waren es 587 Tote gerechnet auf eine Million Einwohner. Vielleicht lassen Sie die Zahl einfach auf sich wirken, während Sie im Ohr behalten, dass Herr Höcke ja im MDR-Sommerinterview schon mal verkündet hatte, dass die Pandemie längst vorbei sei, und jetzt dafür wirbt, den schwedischen Weg zu gehen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ansonsten hat seine Rede, finde ich, sehr viel mehr über ihn und sein Menschenbild gesagt als alles andere. Jemand, der von der Couch aus schon mal eine Diktatur beobachtet hat, kann es sich vielleicht auch leicht damit machen, sich hier vorne mit einer Maske in der Hand hinzustellen und zu behaupten, das sei Unfreiheit. Wer so etwas sagt, hat Unfreiheit ganz offenkundig noch nie erlebt.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, FDP) Jetzt aber zum Thema: Wir sind heute hier, weil wir über schwierige Entscheidungen sprechen müssen, sprechen wollen und weil dieses Thema und die Debatte genau hierhergehört, in den Landtag, in die Mitte, in die parlamentarische Demokratie. Und uns ist völlig bewusst, dass es schwierige Entscheidungen sind, die auch am Mittwoch in der Ministerpräsidentenkonferenz getroffen wurden, und ich behaupte auch einmal, dass niemand leichtfertig entschieden hat. Trotzdem muss auch ich noch einmal mit Nachdruck darauf verweisen, dass die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus geeignet und verhältnismäßig sein müssen, gerade auch mit Blick auf dadurch eingeschränkte Grundrechte. Ich will auch deutlich sagen: Das sehen wir nicht überall, auch nicht bei allen vorgeschlagenen Maßnahmen in der Landesverordnung. Zu Beginn der Pandemie musste sehr kurzfristig gehandelt und entschieden werden, das war auch klar, weil niemand wusste, wie das neue Virus tatsächlich wirkt, welche Folgen eine solche Pandemie mit sich bringt, und weil alle Erfahrungswerte im Umgang mit COVID-19 fehlten. Mittlerweile aber ist mehr als ein halbes Jahr vergangen, wir alle konnten, wir mussten unsere Erfahrungen mit dem Virus machen und die zweite Welle zum jetzigen Zeitpunkt war lange angekündigt. Daher ist es nicht wirklich nachvollziehbar, warum auch dieser sogenannte Wellenbrecher-Lockdown wieder so kurzfristig und ohne wirkliche Parlamentsbeteiligung auf Bundes- oder Landesebene umgesetzt werden soll. Ich sage es ganz deutlich: Wir Bündnisgrünen bedauern ausdrücklich, dass es in Thüringen im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern nicht möglich war, vor Inkrafttreten dieser neuen, mit durchaus drastischen Maßnahmen ausgestatteten Verordnung eine Landtagsdebatte durchzuführen. Ich will auch zu bedenken geben, dass, wenn am Samstagabend eine ab Montag geltende Verordnung, die so umfangreich in ganz viele Lebens- und Geschäftsbereiche eingreift, bekannt gegeben wird, es für alle Beteiligten in erster Linie, auch für die Bevölkerung, nur eine sehr kurze Zeitspanne gegeben hat, um damit umzugehen. Aus unserer Sicht wäre jedenfalls eine öffentliche und transparenzschaffende Debatte im Vorfeld für die Akzeptanz der Maßnahmen in der Bevölkerung wesentlich besser gewesen. Darum muss es uns schließlich gehen, die Akzeptanz der Bevölkerung langfristig auch tatsächlich zu erhalten.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die heute vor der Landtagssitzung stattfindenden und von mindestens einer Fraktion dieses Parlaments unterstützten Demonstrationen zeigen aber auch, wie wichtig Transparenz, öffentliche Debatten und das stetige Erklären der getroffenen Maßnahmen sind, damit nicht noch mehr Menschen in Richtung von Verschwörungstheorien abdriften. Und was der „Geschichtslehrer“ hier abgeliefert hat, das waren wirklich Märchen. Das macht mir ernsthafte Sorgen, weil es Menschen gibt, die so etwas glauben, was Leute wie Höcke hier vom Pult verkünden.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vielleicht noch ein Satz zu dieser Demonstration: Ich habe wirklich darauf gewartet, dass Sie, Herr Kemmerich, vielleicht wenigstens einen Satz dazu verlieren. Wenn eine Abgeordnete der Thüringer FDP-Fraktion gemeinsam mit „Querdenken“, hochgelobt von der AfD und parallel zur AfD-Demo, dazu vor der Landtagssitzung aufruft, dann erwarten wir, dass sich die FDP-Fraktion in irgendeiner Weise dazu verhält. Sie können nicht einfach so tun, als hätten Sie damit nichts zu tun.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Aber vielleicht sind Ihnen Ihre Fraktionsprivilegien so wichtig, dass Sie darüber lieber schweigen möchten. Ich werde es nicht tun. Obwohl uns die neue Verordnung ausdrücklich einen Parlamentsvorbehalt zuspricht, sollte uns allen bewusst sein, dass der Begriff hier leider in die Irre führt, denn die Verordnung gilt schon und wir haben heute eine Regierungserklärung dazu gehört. Es ist faktisch nicht möglich, heute hier Änderungsanträge zu stellen. Ich will es ganz deutlich so sagen, weil ich auch immer wieder in den Medien gehört habe, dass wir heute auch über Veränderungen zur Verordnung abstimmen. Das wird nicht der Fall sein. Das muss man hier so ehrlich aussprechen. Dennoch möchten wir die Gelegenheit nutzen, Kritik- und Änderungsvorschläge vorzubringen. Ich will ganz deutlich sagen: Ausdrücklich begrüßen wir, dass anders als im Frühjahr Schulen, Kindergärten, Spielplätze, Kinder- und Jugendtreffs offenbleiben. Das hatten wir auch immer so gefordert. Das sollte auch so lange wie irgendwie möglich beibehalten werden, denn Kinder und Jugendliche brauchen einander, sie brauchen Bildung, sie brauchen die sozialen Kontakte. Wir alle wissen, dass während des ersten Lockdowns Familien, Kindern und Jugendlichen da extrem viel zugemutet wurde. Das sollte sich so nicht wiederholen. Auch ist es gut zu sehen, dass dem Vorschlag des Kulturrats Thüringen gefolgt wurde, die Bereiche der kulturellen Bildung geöffnet zu lassen, die analog zum Schulbetrieb infektionssicher zu gestalten sind, also Musik- und Jugendkunstschulen, Volkshochschulen, Bibliotheken und entgeltfreie bildungsbezogene Angebote der Museen. Unsere Fraktion unterstützt dies ausdrücklich. Ich will ehrlich sagen, bedauerlich ist, dass dies nicht für Tanzschulen gleichermaßen gilt, wenn sie mit entsprechenden Hygienekonzepten arbeiten. Die Festlegung, dass sich maximal zwei Haushalte in der Öffentlichkeit treffen dürfen, finden wir mit Blick auf eine nötige Reduzierung der Kontakte durchaus sinnvoll. Eine Begrenzung auf maximal zehn Personen oder überhaupt auf eine bestimmte festgelegte Zahl unterstützen wir hingegen nicht. Das hatten wir bisher auf Landesebene auch immer umgangen. Das Beispiel von zwei Familien, die eben mehr Kinder haben als vielleicht nur drei oder vier Kinder je Familie, ist da eines, bei dem jedem einleuchten sollte, dass solche starren Vorgaben tatsächlich nicht helfen. Darüber hinaus begrüßen wir aber, dass die Landesverordnung im Gegensatz zum Papier der Ministerpräsidentenkonferenz Ausnahmen möglich macht für religiöse, für parteipolitische, für amtliche und betriebliche Sitzungen, für Presse und Medien, für den ÖPNV und auch für Eheschließungen und Beerdigungen. Gerade diese letzten beiden Themen hatten innerhalb der Bevölkerung im ersten Lockdown zu Recht für großen Unmut gesorgt. Nachdem das Beherbergungsverbot von den meisten Verwaltungsgerichten auf Landesebene gekippt worden ist, sollte es jetzt faktisch über die Ministerpräsidentenkonferenz wieder eingeführt werden. Es gibt allerdings ausreichend juristische Bedenken dagegen: das Grundrecht auf freie Berufsausübung des Vermieters, der Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit der Reisenden. Wir sollten die Entscheidungen der Judikative auch nicht mal eben so vom Tisch wischen, abgesehen davon, dass wir damit eine große neue Klagewelle an den Gerichten bekommen werden. Warum der Sportbetrieb im Freien wieder untersagt werden soll, erschließt sich uns ebenso wenig. Gerade Bewegung an der frischen Luft sollte in den Wintermonaten ausdrücklich unterstützt werden. Wir begrüßen aber – das will ich ganz deutlich sagen –, dass die Landesverordnung Ausnahmen für den bildungsbezogenen Sport- und Schwimmunterricht macht, und möchten darüber hinaus den Vorschlag des Landessportbunds Thüringen unterstützen, der die Berliner Regelung zum Vorbild für Thüringen machen möchte. Dort dürfen nämlich Kinder bis zwölf Jahre weiterhin in festen Gruppen an der frischen Luft Sport treiben. Problematisch sehen wir auch die erneute Schließung von Gastronomiebetrieben, die im ersten Lockdown schon enorm gelitten haben und die in den letzten Monaten umfangreiche Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte erarbeitet und umgesetzt haben, mal abgesehen davon, dass dies die Menschen erst zum Feiern in das private Umfeld treibt, wo alles sehr viel schwieriger zu kontrollieren ist. Wir alle wissen, dass die meisten Ansteckungen im privaten Umfeld stattgefunden haben. Besonders kritisch aber sehen wir die grundsätzliche Schließung aller Kultureinrichtungen, der Theater, Opern-, Konzerthäuser und Kinos. Mal abgesehen davon, dass dadurch das Grundrecht auf Freiheit der Kunst drastisch beschnitten wird, ist es auch hier nicht nachvollziehbar, warum die Kulturstätten mit umfangreichen und umsetzbaren Hygienekonzepten nicht offen bleiben dürfen. Ich möchte an dieser Stelle Wolfgang Hirsch, den Journalisten, der in der TLZ veröffentlicht hat, mit seinem Leitkommentar vom 2. November zitieren. Er schreibt: „In einem Land, das angeblich von einem Volk der Dichter und Denker bewohnt wird und das seinen Zusammenhalt jahrhundertelang als ‚Kulturnation‘ definiert hat, dürfen in Krisen Kunst und Kultur nicht leichtfertig geopfert werden.“ Schwierigkeiten macht uns auch die Formulierung „Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.“, weil es sehr unbestimmt formuliert und schwer erklärbar ist. Insgesamt bleibt der Eindruck, dass viele der getroffenen Maßnahmen nicht so nachvollziehbar sind wie erhofft, warum manche Einrichtungen offen bleiben dürfen, andere mit ähnlichen Sicherheitsoder Hygienekonzepten aber nicht. Das ist schwer vermittelbar. Und uns fehlt schließlich der Bezug auf das regionale und lokale Infektionsgeschehen. Gerade auch für die Nachvollziehbarkeit der Maßnahmen durch die Bürgerinnen und Bürger sollte es keine bundeseinheitlichen Regelungen mit so tiefgreifenden Grundrechtseingriffen geben, ohne dass auf das unterschiedliche Infektionsgeschehen Bezug genommen wird. Warum also sollten alle Einrichtungen geschlossen werden, auch wenn die Inzidenz in den einzelnen Kreisen und Städten ganz unterschiedlich ist? Falls die Verordnung unverändert in Kraft ist und bleibt, muss jedenfalls gesichert sein, dass schnelle und unbürokratische finanzielle Hilfen für diejenigen ausgezahlt werden, die trotz großer Anstrengungen in den letzten Monaten wieder ihre Einrichtungen schließen müssen, beispielsweise Förderinstrumente für freie Träger und Soloselbstständige. Hier muss sich die Landesregierung noch einmal beim Bund starkmachen, denn Thüringen hat hier schon einmal bewiesen, dass wir an dieser Stelle den Unterschied machen können. Außerdem müssen Strategien zur personellen und finanziellen Unterstützung von Krankenhäusern, öffentlichem Gesundheitsdienst und Gesundheitsämtern entwickelt werden. Zudem benötigt man für Krankenhäuser, Altenheime und stationäre Pflegeeinrichtungen greifbare Konzepte, wie beispielsweise Schnelltests für Kontaktpersonen, um einerseits Risikogruppen zu schützen und andererseits eine dauernde Isolation und Vereinsamung zu verhindern. Denn das ist ein Punkt, der uns wirklich menschlich zu denken geben muss, wenn Menschen einsam sind – gerade im Alter – und es gar nicht verstehen können, dass niemand mehr zu ihnen kommen darf. Für die Schulen, die so lange wie möglich offen bleiben sollen, benötigt es dennoch Ausnahmeregelungen von der Schulpflicht und Präsenzpflicht, wenn beispielsweise ein Elternteil Risikopatient ist. So fehlt zum Beispiel die Möglichkeit der Freistellung vom Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler, die vorerkrankte Angehörige haben. Ich nehme an, viele von Ihnen haben die Post derer bekommen, die gerade ein ganz schwieriges Schicksal durchleiden: die Mutter, die alleinerziehend mit Krebs zu Hause ist, deren Kinder trotzdem die Schule besuchen sollen, und die natürlich Angst vor einer Ansteckung hat. Ich meine, dafür müssen Regelungen gefunden werden. Das geht, NRW hat es vorgemacht. Ich hoffe, dass uns dies auch in Thüringen gelingt. Denn Schülerinnen und Schüler, die selbst einer Risikogruppe angehören, genauso betroffene Lehrerinnen und Lehrer können vom Präsenzunterricht freigestellt werden. Sie lernen dann im sogenannten Distanzlernen von zu Hause. Auch für die Kindergärten bedeuten Hygienevorschriften und die Ausfälle von Erzieherinnen aufgrund eines Risikostatus erschwerte Arbeitsbedingungen. Wir meinen, dass es jetzt an der Zeit ist, dass die Kindergärten die Möglichkeit bekommen, Kinderpflegerinnen und Sozialassistentinnen mindestens bis zum Ende der Pandemie als zusätzliche Hilfskräfte einzustellen und sich diese anrechnen zu lassen. Denn uns sagen die Träger immer wieder, es ist faktisch schon jetzt so, dass die Betreuungszeiten reduziert werden müssen, weil das Personal schlichtweg nicht da ist. Das kann niemand von uns wollen. Wir haben schon mehrfach angemahnt, dass die Richtlinie für die Assistenzen in Kitas umgesetzt wird. Die Gelder waren dafür schon im diesjährigen Haushalt eingeplant, ohne dass bisher eine Umsetzung erfolgt ist. Hier erwarten wir, dass dies tatsächlich gelingt. Wir müssen verhindern, dass die Einrichtungen ihr Betreuungsangebot weiter einschränken. Wir wissen aber, das geht nur mit zusätzlicher Unterstützung. Schließlich müssen die Maßnahmen auf einen sehr engen Zeitraum begrenzt und ständig auf ihre Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit überprüft werden. Vor allem aber müssen die nächsten vier Wochen genutzt werden, um eine Strategie für das – ich nenne es mal – Wiederhochfahren aus dem Lockdown zu erarbeiten, die uns möglichst ohne weitere Schließungen durch die nächsten Monate bringt. Dazu braucht es unbedingt die tatsächliche Beteiligung des Landtags. Diese Situation sollte schnellstmöglich und grundsätzlich geändert werden. Je länger nämlich Grundrechte in diesem Umfang eingeschränkt werden, desto schneller muss das Parlament als Gesetzgeberin auch wieder einbezogen sein. Eine ausschließliche und dauerhafte Politik über Verordnungen der Exekutive wird dem Grundsatz einer parlamentarischen Staatsform so nicht mehr gerecht, auch nicht dem Demokratieund auch nicht dem Rechtsstaatsprinzip. Die Diskussion der Parlamentsbeteiligung ist mittlerweile bundesweit vorangeschritten – mit der Umsetzung des ersten Gesetzes im Sommer in BadenWürttemberg. Gesetzesinitiativen dazu gibt es auch in fast allen anderen Bundesländern und auch auf Bundesebene läuft diese Debatte. Deshalb haben auch wir als regierungstragende Fraktionen heute einen Antrag ins Plenum eingebracht, der auf eine Gesetzeslösung für die Parlamentsbeteiligung hinwirkt. Mit einem solchen Gesetz soll nicht die Möglichkeit der Regierung beschnitten werden, während eines Gesundheitsnotstands im Sinne des Infektionsschutzgesetzes Verordnungen rasch erlassen zu können.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Dann stim-
men Sie unserem doch zu!) Vielmehr geht es uns darum, einen gesetzlichen und vom Parlament diskutierten und entschiedenen Rahmen für die Verordnungen zu schaffen, um dem Gesetzgebungsvorbehalt des Parlaments auch gerecht zu werden. Da wir alle nicht wissen können, wie lange die Pandemie andauern wird, sollte dies so rasch wie möglich umgesetzt werden. Zum CDU-Antrag komme ich jetzt. Die CDU hat ja einen Antrag unter dem Titel „Sicher durch die Krise“ vorgelegt, hat diesen auch noch mal überarbeitet und um einige Punkte erweitert; ich will darauf eingehen. Ehrlicherweise muss hier gesagt werden, dass wir es der CDU zu verdanken haben – auch der CDU –,
(Beifall CDU)
dass es kein Sonderplenum am Sonntag gab – ich habe vorhin schon gesagt, dass ich das sehr bedauere –, welches uns die Möglichkeit eröffnet hätte, die geplanten Maßnahmen vor ihrem Inkrafttreten zu diskutieren. Insgesamt bietet – ehrlich gesagt – der Antrag der CDU auch nach der Überarbeitung nicht wirklich so viel Neues. Dass die Bürgerinnen in der aktuellen Ausnahmesituation Hervorragendes leisten, möchten wir ausdrücklich unterstreichen; ihnen allen muss selbstverständlich unser Dank gelten. Vieles von dem, was Sie aber in Ihrem Antrag fordern, ist in der aktuellen Verordnung umgesetzt, so etwa das Offenhalten von Schulen und Kindergärten. Die Kritik am bestehenden Stufenkonzept können wir – ehrlich gesagt – nicht nachvollziehen. Unseres Wissens ist das nämlich sehr gut umgesetzt worden, die Ampelregelung ist deutschlandweit fortschrittlich und anerkannt und funktioniert aus unserer Sicht auch wirklich. Die von Ihnen gewünschten bundeseinheitlichen Regelungen sind nunmehr umgesetzt, wir unterstützen diese nicht uneingeschränkt. Wir hätten uns – wie gesagt – verstärkte dezentrale und lokale Lösungen gewünscht, wie sie in unserem Antrag auch genannt werden. Dadurch hätte auf das unterschiedliche Infektionsgeschehen im Land besser eingegangen werden können. Im Kern zielt der Antrag der CDU darauf ab, die Entscheidungen über die Corona-Pandemie wieder zurück ins Parlament zu holen. Dabei schlagen Sie vor, alle Fraktionen des Parlaments umfangreicher über die Entwicklungen in der Pandemie zu informieren; dies ist im Übrigen auch Teil des Alternativantrags der drei Regierungsfraktionen. Allerdings kann ich mir zwei Anmerkungen nicht verkneifen: Die täglichen Lageberichte zur CoronaSituation sind für alle schon jetzt einsehbar und auf der Seite des Sozialministeriums zu finden. Vielen herzlichen Dank dafür! Und es hätte jederzeit schon freigestanden, den wissenschaftlichen Beirat, der seit Juni tagt, in den Sozialausschuss einzuladen. Das hat auch die CDU nicht getan, wir auch nicht; es wird also höchste Zeit, dass wir das vielleicht jetzt tatsächlich nachholen. Darüber hinaus führen Sie von der CDU nicht weiter aus, wie das rechtlich und praktisch umgesetzt werden soll, auf welche Weise die Landesregierung die künftige Ausgestaltung ihrer Corona-PandemiePolitik konkret mit dem Landtag abstimmen soll. Weil das der Hauptpunkt Ihres Antrags zu sein scheint, hätten wir uns schon ein bisschen genauere Angaben zur Umsetzung gewünscht, zumal die Diskussion bundesweit in vollem Gange ist. Ich möchte noch auf zwei weitere Punkte Ihres Antrags eingehen: Sie sprechen jetzt nicht mehr von einem möglichen Impfplan – ich vermute, da haben Sie ein Stück weit auf die Kritik reagiert, die es gibt –, sondern Sie sprechen davon, dass es tatsächlich eine Strategie geben muss zur Verteilung des Impfstoffs. Das teilen wir. Ich will hier auch noch mal ganz deutlich sagen, weil mich das vorhin wirklich geärgert hat bei dieser Demonstration hier vor dem Haus: Niemand will einen Impfzwang – niemand! –, aber es geht darum, das Angebot zu machen und diesen Impfstoff tatsächlich allen zugänglich zu machen. Die entscheidende Frage ist, dass wir einen Verteilungsplan brauchen, gerade für die Anfangsphase, mit dem geregelt werden muss, in welcher Reihenfolge der Impfstoff verteilt werden soll, damit es nämlich nicht dazu kommt, dass sich die einen, die es sich leisten können, den Impfstoff sozusagen sichern – wir sehen das ja auch gerade im weltweiten Vergleich – und andere – in Anführungszeichen –, die vielleicht aber gerade zu Risikogruppen gehören, keine Chance haben, an den Impfstoff zu kommen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir möchten Impfmobile anregen, damit insbesondere die Risikogruppen in Alten- und Pflegeheimen schnell und unkompliziert mit Impfstoff versorgt werden können. Schließlich nehmen wir sehr überrascht, aber erfreut das Interesse der CDU am Öffentlichen Gesundheitsdienst zur Kenntnis, haben doch gerade die CDU-geführten Regierungen in Thüringen die Privatisierung im Gesundheitssektor massiv vorangetrieben – das müssen Sie sich leider anhören. Hier kann schon von einer 180-GradWendung gesprochen werden. Hätte Ihre Partei in Ihrer Regierungszeit eine andere Politik gemacht, müssten wir heute über viele der Probleme im Gesundheitswesen vermutlich gar nicht diskutieren.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Sie schlafen
schon seit sechs Jahren!) Wir fordern schon lange, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst als tragende Säule seinem breiten Aufgabenspektrum aus Gesundheitsschutz, Gesundheitsförderung und Gesundheitsmanagement nachkommen muss, aktuell mehr denn je. Deshalb müssen auch genügend Mittel zur Verfügung stehen. Der Öffentliche Gesundheitsdienst muss so ausgestattet und organisiert werden, dass er präventiv, gemeinwohlorientiert, multiprofessionell und auch frei – hören Sie zu! – von kommerziellen Interessen arbeiten kann.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir bitten daher die Landesregierung, sich dafür einzusetzen, dass die zugesagten Bundesmittel schnell kommen und unkompliziert und gerecht verteilt werden können. Jetzt lassen Sie mich noch ein paar Sätze zu unserem Alternativantrag sagen. Der Alternativantrag greift verschiedene Probleme der aktuellen Situation auf und schlägt natürlich auch Lösungsmöglichkeiten vor. Zunächst einmal ist es zwingend notwendig, auch für die parlamentarische Kontrolle der Regierung, dass der Landtag regelmäßig und umfangreich über die aktuelle Pandemielage im Land informiert wird, über den Stand der Infektionen, aber auch über die Folgen und Auswirkungen auf das gesellschaftliche, auf das soziale und das wirtschaftliche Leben. Auch in der aktuellen Situation muss der Landtag das Zentrum der Informationsund Handlungsprozesse sein – so sieht es jedenfalls das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip vor. Ältestenrat und Fraktionen müssen deshalb unbedingt vor Erlass einer neuen oder geänderten Verordnung informiert werden. So besteht auch die Möglichkeit, die entsprechenden Fachausschüsse zurate zu ziehen. Darüber hinaus schlagen wir in unserem Antrag vor, die bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie evaluieren zu lassen, und zwar von externen Wissenschaftlern, damit wir evidenzbasiert sehen können, was die eine oder die andere Maßnahme gebracht hat. Einerseits benötigen wir als Abgeordnete diese Informationen, um Handlungsoptionen für die weiteren politischen Entscheidungen zu treffen. Andererseits kann es die Akzeptanz für die Maßnahmen erhöhen, wenn sie durch externen und wissenschaftlichen Sachverstand begründet werden. Da wir momentan alle noch nicht wissen, wie und in welchem Zeitrahmen sich die Corona-Pandemie weiterentwickeln wird, benötigen wir Möglichkeiten, die Arbeitsfähigkeit des Parlaments auch in solchen Phasen zu erhalten, in der die physische Teilnahme an Plenar- und Ausschusssitzungen nicht möglich ist. Dazu müssen die Arbeitsabläufe so digitalisiert werden, dass die Meinungs- und Entscheidungsfähigkeit des Landtags erhalten bleibt. Informationen müssen schnell an die Fraktionen gelangen, um der Situation entsprechend zügig reagieren zu können. Dies gilt aber auch – das will ich ganz deutlich sagen – für die Beteiligung der kommunalen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger. Auch dort müssen demokratische Entscheidungen in Krisenzeiten möglich bleiben. Schließlich – das hat die Entscheidungsfindung der letzten Woche wieder eindrücklich bewiesen – ist es zwingend notwendig, dass die Beteiligungs- und Entscheidungsrechte in Pandemiezeiten wieder zurück ins Parlament gelangen. Wir reden hier schließlich über umfangreiche Eingriffe in die verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte der Menschen. Diese Entscheidung können wir nicht – das ist auch die einhellige Meinung der Gerichte – auf Dauer vom Parlament auf die Regierung übertragen. Dies entspricht, wie gesagt, nicht unseren Rechtsgrundsätzen. Die Debatten dazu laufen, wie gesagt, in allen Ländern. Meine sehr geehrten Damen und Herren, unser Ziel ist es jedenfalls, dass wir uns von der Landesregierung wünschen, dass diese dem Landtag in enger Zusammenarbeit mit dem wissenschaftlichen Beirat möglichst kurzfristig einen Gesetzentwurf zur Parlamentsbeteiligung vorlegt. Uns ist klar, dass gerade in einer epidemischen Lage ein Konflikt zwischen der Möglichkeit zügiger Entscheidungsfindung und dem Erfordernis parlamentarischer Beteiligung besteht, dennoch braucht es eine Möglichkeit, um beide Aspekte ausgewogen zu berücksichtigen, gerade in Anbetracht einer Situation, deren Ende noch lange nicht in Sicht ist. Wir empfehlen jedenfalls, den Antrag der CDUFraktion genauso wie den Antrag der Koalitionsfraktionen zur weiteren Beratung an den Sozialausschuss, aber auch an den Justizausschuss zu überweisen. Ich freue mich auf die weitere Debatte. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur parlamentarischen Beteiligung an den Maßnahmen nach § 32 Infektionsschutzgesetz
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich. Wenn dann der Platz wieder vorbereitet ist, hat für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Prof. Voigt das Wort.
Thüringer Gesetz zur parlamentarischen Beteiligung an den Maßnahmen nach § 32 Infektionsschutzgesetz
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, der Winter kommt, der Corona-Winter wird lang und er betrifft uns alle. Genau aus dem Grund haben wir als CDU-Fraktion vor knapp drei Wochen einen Antrag auf eine Sondersitzung gestellt, weil wir wollen, dass darüber hier in diesem Hohen Haus gesprochen wird. Wir glauben, dass die Infektionslage in unserem Land dramatisch ist. Deutschland ist Risikogebiet, Thüringen ist Risikogebiet, und wenn wir die zweite Welle brechen wollen, braucht es klare Maßgaben. Dazu bedarf es einer gemeinsamen Kraftanstrengung und angesichts einer solch ernsten Lage darf es keine Sonderwege geben.
(Beifall CDU)
Wir müssen alles dafür tun, um das exponentielle Wachstum zu brechen, die Infiziertenzahlen wirksam einzudämmen, um Menschenleben zu retten, den Absturz der Wirtschaft zu verhindern und das gesellschaftliche Miteinander zu bewahren. Genau deswegen haben wir uns als CDU-Fraktion immer dafür eingesetzt, dass es zu einer gemeinsamen, einheitlichen Sicht aller Länder kommt. Die Länder müssen an einem Strang ziehen, es darf keine Sonderwege geben. Und ich bin sehr froh, dass es gelungen ist, parteiübergreifend einen solchen Akt der deutschen Einigkeit auch herzustellen.
(Beifall CDU)
Viele von uns hatten gehofft, dass wir Corona schneller in den Griff bekommen würden. Masken zu tragen im Supermarkt, in der Bahn, ein Schnelltest, damit konnte man sich arrangieren. Doch nun ist Corona mit aller Wucht zurück und angesichts der Zahlen der Neuinfektionen pro Woche ist es nicht zu übertrieben zu sagen: Die Lage ist ernst, für manche todernst. Doch dieses Land kämpft, Thüringen kämpft, wir stemmen uns mit aller Macht, mit viel Improvisationstalent gegen diese Pandemie. Wenn ich sehe, was im Gesundheitswesen läuft, wo Menschen in Pflegeheime und Krankenhäuser gehen, um dort anderen Menschen zu helfen, wenn ich sehe, was in Betrieben passiert, um mit intelligenten Konzepten den Betrieb am Laufen zu halten, wenn ich sehe, was in Gastro und Hotel in den vergangenen Wochen geleistet wurde, die sind jetzt besonders hart betroffen, wenn ich sehe, was momentan von den Familien geleistet wird, um durch die Pandemie zu kommen, dann kann man doch sagen: Wir können stolz sein auf das, was Thüringerinnen und Thüringer leisten. Wenn wir jetzt weiterkämpfen, dann werden wir diese Pandemie gemeinsam besiegen.
(Beifall CDU)
Die Welle zu brechen – jetzt – ist richtig. Denn je länger wir warten, umso größer wird der Schaden für die Gesundheit der Menschen und auch für die Wirtschaft. Lieber jetzt entschlossen handeln, wenn es auch manchmal schmerzhaft ist, damit uns am Ende nicht die Zeit davonläuft. Denn wir haben ein gemeinsames Ziel und ich will das noch mal in Erinnerung rufen: Es geht für uns alle darum, unser Gesundheitswesen vor dem Kollaps zu bewahren. Und wenn man sich die exponentiell wachsenden Zahlen anschaut, dann wird man feststellen, dass es für die Ärzte und Pfleger, für die Kranken und für die Älteren jetzt schon eine hohe Belastung ist. Es ist zwar richtig, dass viele Corona-Infizierte nur milde oder gar keine Symptome haben, aber es gibt eben auch einen deutlichen Prozentsatz, der sehr schwer erkrankt ist und intensivmedizinisch betreut werden muss. Deutschland – und so auch Thüringen – hat zwar eines der besten Gesundheitssysteme der Welt, aber auch unsere Kapazitäten sind begrenzt. Klar ist: Wenn das exponentielle Wachstum so weitergeht, werden unsere Kapazitäten schon bald gesprengt. Das heißt ganz technisch „Triage“. Aber im tatsächlichen Umgang heißt es etwas sehr Simples: Es ist bald so weit, wenn wir jetzt nicht gegensteuern, dass Ärzte darüber entscheiden müssen, ob ein Unfallopfer, ein Herzinfarktpatient oder eben ein Corona-Fall das freie Intensivbett bekommt. Ich finde, in einer freien Gesellschaft wie Deutschland können wir und sollten wir uns das auch nicht leisten und dürfen es auch nicht zulassen.
(Beifall CDU, FDP)
Wir wollen keine italienischen Verhältnisse hier in Thüringen. Das ist jetzt keine politische Panikmache, sondern das ist pure Mathematik und auch Wissenschaft. In den letzten zehn Tagen ist der Anteil der Patienten, die auf Intensivbetten liegen, verdoppelt worden. Es ist die Zahl derer, die beatmet werden, deutlich gestiegen. Deswegen kann ich uns nur auffordern, auch tatsächlich auf die Wissenschaft zu hören. Es gibt natürlich noch manche, die an der Gefährlichkeit des Virus zweifeln. Herr Höcke spricht öffentlich von einer Grippe und hat sie bereits im Sommer für beendet erklärt. Aber, lieber Herr Höcke – jetzt haben Sie schon den Saal verlassen, weil Sie Ihre Bühne schon hatten –, ich kann Ihnen eines sagen: Sie wiederholen das ruhig noch mal öffentlich vor denjenigen, dass Corona beendet ist, die Angehörige verloren haben. Wiederholen Sie es noch mal vor deren Gesicht, deren Nachbarn, deren Freunde, deren Bekannte an Corona gestorben sind. Wenn Sie das tun, dann werden Sie sicher sehen, dass es eben eine unmenschliche Form von Politik ist, so zu tun, als ob Corona nicht da wäre. Das ist nicht das Deutschland, was wir lieben. Deswegen kann ich Ihnen sagen: Es ist der falsche Weg, kehren Sie um!
(Beifall CDU, SPD)
Jetzt verstieg sich aber auch unser Ministerpräsident in der letzten Woche in Spekulationen, ob man mit oder an Corona stirbt. Ich will ehrlich sagen, ich verstehe manchen Zweifel und ich verstehe auch die Verunsicherung. Aber Unsicherheit schafft eben keine Orientierung. Wenn wir auf die Fakten und auf die Wissenschaft hören, dann ist die Antwort eindeutig. Heute wird noch mal Mathias Pletz, Infektionsmediziner im Corona-Beirat der Landesregierung, zitiert, der dem Ministerpräsidenten öffentlich widerspricht: Es sei falsch, dass nur wenige am Virus sterben. Carsten Schneider fasst zusammen: „Ministerpräsident Ramelow irrlichtert durch die Corona-Krise und gefährdet so die Wirkung der gemeinsamen Beschlüsse von Ländern und Bund.“ Ich will das noch mal sagen: Die Faktenlage in der Wissenschaft ist eindeutig. Die Faktenlage sagt uns nämlich, dass eine Grippe eine Letalität von 0,1 Prozent hat und dass ein Coronavirus eine 20bis 30-fach höhere hat. Das kann man auch nicht wegdiskutieren. Man kann auch nicht wegdiskutieren, dass COVID 2 Prozent derjenigen sterben lässt, die es haben. 2 Prozent bedeutet, dass – wir sind hier hundert Leute in diesem Raum – zwei von den Leuten, die jetzt hier sind, daran sterben werden. Das wegzudiskutieren, das halte ich einfach für unredlich. Das ist die Evidenz. Und weil Sie jetzt sagen, Obduktionsmediziner – jawohl, die Pathologen in Deutschland haben eine Langzeitstudie gemacht. Da ist rausgekommen, dass 86 Prozent tatsächlich an COVID sterben und nicht mit COVID. Das ist Wissenschaft. Darauf sollten wir auch tatsächlich hören. Das sind keine Virologen, die Prognosen abgeben; das sind Mediziner, das sind Wissenschaftler, die analysiert haben, woran Menschen versterben. Ich finde, das ist eine Form von Wissenschaft, die wir brauchen.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, FDP) Weil ich vorhin hier etwas von Herdenimmunität gehört habe: Herr Höcke, es reicht nicht aus, sich zwei Stunden mal im Internet in irgendwelchen Foren herumzutreiben, zehn Jahre Studium in der Medizin werden Sie dadurch nicht ersetzen.
(Unruhe AfD)
Ich kann Ihnen nur eines sagen: Wenn dieselbe Geschwindigkeit der Verbreitung des Virus jetzt selbst in dieser exponentiellen Zeit fortschreitet, dann braucht es trotzdem in Deutschland noch 2.000 Tage, bis wir eine Herdenimmunität von 60 Millionen Deutschen herstellen. Das sind fünfeinhalb Jahre – fünfeinhalb Jahre mit einem zweiprozentigen Risiko, dass Menschen sterben. Da kann ich Ihnen nur eines sagen: Wenn das Ihr Bild von Deutschland ist, dann können Sie einpacken, denn dann sind Sie keine politische Alternative, da haben Sie sich heute aber megamäßig abgemeldet. Das kann ich Ihnen sagen.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD)
Das sage ich auch in Richtung derjenigen, die gerade als Ältere, als Kranke mit großer Sorge auf diese Situation schauen. Die sogenannte Case Fatality Rate, also die Rate, die besagt, wie viele tatsächlich auch daran sterben, zeigt ganz eindeutig, ab dem 50. Lebensjahr steigt sie rapide an. 10 Prozent aller über 80-Jährigen sterben an COVID – 10 Prozent!
(Zwischenruf Abg. Herold, AfD: Echt? Nicht
zu glauben!) Wenn Sie sich das mal anschauen, dann, finde ich, sollten wir ganz offen darüber reden, warum wir diese ganzen Maßnahmen machen, nämlich um unser Gesundheitswesen zu schützen, aber auch die Menschen unseres Landes. Ich finde, das ist eine ehrenwerte Aufgabe und die sollten wir auch nicht kleinreden.
(Beifall CDU)
Deswegen kann ich uns nur aufrufen: Wenn Wissenschaft so eindeutig ist, erwarte ich, dass es Klarheit gibt, dass es kein Schlingern gibt, dass es kein Zickzack gibt, dass nicht mit wissenschaftlichen Beweisen versucht wird, Opferzahlen zu relativieren, den einen Tag das eine sagen und den nächsten Tag das andere tun. Ansonsten machen wir nämlich den Job von denjenigen, die wir heute hier schon im Plenum gehört haben. Deswegen: Lassen Sie uns bei Wissenschaft und Evidenz bleiben, lassen Sie uns klar sagen, worum es geht. Und Sie merken, mich bewegt das emotional. Ich habe ein Jahr auf einer chirurgischen Intensivstation gearbeitet. 52 Patienten sind in der Zeit, in der ich dort gearbeitet habe, gestorben. Das ist jetzt über 20 Jahre her. Ich kenne noch die Namen von einzelnen Leuten, die dort waren.
(Heiterkeit AfD)
Und ich finde, wenn man jetzt mit über 30 Medizinern geredet hat, was ich gemacht habe, wenn ich mir genau habe erklären lassen, wie es momentan um die Thüringer Krankenhäuser bestellt ist, wenn man sich jetzt schon berichten lassen muss, dass Pflegerinnen und Pfleger in Thüringer Krankenhäusern momentan schon fast zu einem Viertel oder zu einem Drittel in genannter Arbeitsquarantäne sind, dann muss man doch bitte schön den Ernst dieser Lage tatsächlich erkennen. Das ist etwas, was uns als Fraktion bewegt hat, und genau aus diesem Grund haben wir dieses Sonderplenum einberufen, weil wir eben darauf aufmerksam machen wollen, dass unser Gesundheitssystem tatsächlich unsere politische Unterstützung braucht. Deswegen sitzen wir heute hier zusammen. Das bedeutet für uns aber eben auch bei diesem Rendezvous mit der Realität, Herr Ministerpräsident, dass es tatsächlich um einen Winterplan für Thüringen geht. Wir haben das gemacht, weil wir wollen, dass es um Klarheit, Orientierung und auch Einigkeit geht. Denn was wir nicht wollen, ist, dass wir einfach die Thüringen-Karte in einer Farbskala so langsam tiefrot einfärben lassen und am Ende 50 Shades of red ausweisen,
(Heiterkeit DIE LINKE)
sondern es muss auch darum gehen, dass wir gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern darüber reden, wie dieser Fahrplan für den Winter aussieht. Ich gebe recht: Es ist eine Situation, in der es keine Blaupause gibt. Deswegen kann auch niemand ein Patentrezept haben. Aber Plan heißt nicht, alles schon zu wissen. Aber ein Kurs zu haben, bedeutet das schon. Und über diesen Kurs müssen wir im Hohen Haus diskutieren, weil wir genau in einer Demokratie im gesellschaftlichen Miteinander diesen Kurs gemeinsam bestimmen müssen. Nur so können wir die Pandemie besiegen, können die gesellschaftliche Akzeptanz steigern und können auch die Antwort, die viele Thüringerinnen und Thüringer bewegt, nämlich wie Thüringen gut durch diese Krise kommt, tatsächlich gemeinschaftlich beantworten. Für uns als CDU-Fraktion bedeutet dieser Plan, dass wir uns gemeinsam Gedanken machen sollten, wie wir unser Gesundheitssystem stärken, verbessern, und zwar jetzt unmittelbar, nicht auf langfristige Perspektive. Da geht es um die Frage Konkretisierung von Befugnisnormen im Infektionsschutzgesetz. Wenn Sie sich anschauen, wir haben das schon im Mai dieses Jahres mit einer Bundesratsinitiative eingefordert. Wenn ich jetzt sehe, dass die Bundesregierung gerade nachzieht, dann zeigt das doch, dass das der richtige Weg ist. Dann geht es darum, örtliche Gesundheitsdienste auskömmlich zu finanzieren. Und, liebe Astrid Rothe-Beinlich, danke für die Einführung, aber ich will mal eines sagen: CDU-Landräte sind diejenigen, die gemeinschaftlich mit SPD-Landräten und anderen momentan an der Front stehen. Das ist die Ebene, die momentan staatliches Handeln auf der untersten Ebene organisiert, und die schreien momentan, dass es nicht funktioniert. Deswegen sollten wir gemeinschaftlich daran arbeiten, dass jetzt der örtliche Gesundheitsdienst auskömmlich finanziert ist und dass der Pakt des Öffentlichen Gesundheitsdiensts so wie in Baden-Württemberg und in Bayern auch in Thüringen endlich umgesetzt wird.
(Beifall CDU)
Für uns bedeutet das in der Tat auch, dass die Impfverteilung tatsächlich funktioniert und dass die medizinischen Einrichtungen Priorität haben. Das ist für uns etwas, was wir uns vorstellen, genauso auch, dass wir klarere Regeln und Maßstäbe zur Arbeitsquarantäne von Pflegekräften organisieren und dass wir auch endlich mal beginnen, die Stellen im Gesundheitsministerium zu besetzen, die seit Wochen unbesetzt sind, die aber zentrale Leitungsfunktion haben sollen, um diese Pandemie zu steuern. Das ist auch ein Teil davon, unser Gesundheitssystem im „Winterfahrplan“ zu stärken.
(Beifall CDU)
Das Zweite ist die Frage, dass die Wirtschaft auch weiterlaufen muss. Das bedeutet, dass es zu schnellen, unbürokratischen Auszahlungen kommt mit vorherigen Abschlagszahlungen für die Unternehmen, für die Gastro- und Hotelbetriebe, die momentan die Gebeutelten sind, weil das für uns auch sicherstellt, dass sie durch diesen Winter kommen. Langfristige Strategieplanung bedeutet eben auch, dass wir nach dem 30.11. denjenigen sagen müssen: Finden wir einen Weg mit Hygieneschutzkonzept, mit modernen digitalgestützten Nachverfolgungsmöglichkeiten, die sicherstellen, dass unser Gastrobereich auch wieder aufmachen kann. Herr Ministerpräsident, Sie haben doch ein viel stärkeres Argument, in der Ministerpräsidentenkonferenz aufzutreten, wenn wir das hier im Parlament gemeinschaftlich beratschlagen, damit Sie dann auch dort auftreten und die Thüringer Interessen vertreten können. Deswegen haben wir es auch eingefordert.
(Beifall CDU)
Das bedeutet für uns aber auch: Es geht um die Übernahme der Ausbildungsvergütung, es geht aber auch um die Frage von Entbürokratisierung, was wir im Handel machen können, damit sie gut durch diesen Winter kommen. Es geht aber auch darum – was die Kollegen von der SPD vorgeschlagen haben –, das Mantelgesetz so anzupassen, dass man auch über Direkthilfen redet.
(Beifall SPD)
All das sind Dinge, die wir wollen, weil wir wollen, dass Thüringen stärker aus der Krise herauskommt, als es hineingegangen ist. Das bedeutet im dritten Bereich auch, dass Bildung und Gemeinwesen funktionieren müssen. Zu Schule und Kita ist schon vieles gesagt worden. Ich glaube, die Lehrerinnen und Lehrer, die Erzieherinnen und Erzieher sind momentan sehr unruhig, sehr nervös, denn sie haben keine klare Orientierung, wie jetzt die nächsten Schritte sind. Das beginnt bei Lüftungskonzepten, das geht bei der Frage weiter, wie Digitalisierung besser funktioniert, wenn es um die Schulcloud oder auch die Fragen von E-Learning oder Fernlernen geht. All das sind Punkte, wo wir uns einfach wünschen, dort auch innovative Schritte nach vorn zu gehen. Zur Anpassung unseres Gemeinwesens: Die CDUFraktion hat, als es um die Verabschiedung des Mantelgesetzes ging, die Thüringer Kommunalordnung für den Pandemiefall eingefordert. Es ist noch immer nicht geschehen, und jetzt sind wir in dieser Pandemie drin und wieder in der Unsicherheit. Genau das sind die Punkte, die zu so einem Fahrplan dazugehören. Deswegen braucht es hier diesen Austausch im Parlament. Ich will das ganz klar sagen: Nicht jede einzelne Maßnahme wird von jedem hier im Raum unterstützt werden, aber es geht natürlich darum, dass die Gesamtheit der Maßnahmen geeignet ist, die Kontakte zu reduzieren. Die Maßnahmen kann man im Verlauf natürlich korrigieren, Entscheidungen, Meinungen, Standpunkte kann man ändern, aber den Tod eines Menschen, den kann man nicht rückgängig machen. Genau aus diesem Grund glaube ich, dass es wichtig ist, dass es bei uns einen gemeinschaftlichen, mit gesundem Menschenverstand getragenen Kurs gibt, der da lautet: Wir wollen gemeinsam Thüringen klug durch diese Krise führen – in Freiheit und in Verantwortung. Und Freiheit bedeutet für meine Fraktion eben auch: Es ist nicht nur die Freiheit der Starken und der Jungen, es ist eben auch die Freiheit der Pflegepatienten, die Freiheit der Kranken und Alten. Ich finde, die Stärke einer Gesellschaft bemisst sich daran, wie solidarisch sie mit den Schwächsten umgeht. Ich glaube, das muss unser gemeinsamer Antrieb sein. Wenn wir jetzt über Parlamentsbeteiligung reden, könnte ich viel ausführen. Ich kann Ihnen sagen, dass wir als CDU-Fraktion bereits im Mai einen Antrag vorgelegt haben, der ganz klar gesagt hat, wir wollen das Infektionsschutzgesetz angepasst sehen. Wir haben deutlich gemacht, dass es uns um befristete Maßnahmen geht, wir haben deutlich gemacht, dass wir Maßnahmen haben, die bei Grundrechtseingriffen natürlich eine parlamentarische Rückbindung brauchen. Wir fordern das seit Monaten. Wir als CDU-Fraktion haben einen Antrag vorgelegt, der sich damit befasst, wie die Corona-Verordnungspolitik der Landesregierung auch an den Thüringer Landtag zurückgebunden werden kann: mit der Ausschussbefassung des dazu befähigten Ausschusses – das ist der Gesundheits- und Sozialausschuss –, mit klaren Berichtspflichten der Landesregierung, mit Einberufung des Krisenstabs der Landesregierung. Das sind alles Punkte, die sehr eindeutig sind und die trotzdem eines nicht vergessen: Wir leben in der Gewaltenteilung und Gewaltenteilung bedeutet, der Verordnungsgeber ist und bleibt die Landesregierung. Ich finde es klasse, dass unser Drängen auch dazu geführt hat, dass wir dort jetzt in § 11 einen Parlamentsvorbehalt finden. Das ist schon mal ein Fortschritt. Aber wenn dann in der Begründung steht, dass das Parlament dann mal darüber diskutieren kann und das zuständige Ministerium – in dem Fall das Gesundheitsministerium – diese Impulse auch mit aufnehmen kann, dann ist das zwar ein Fortschritt, aber es zeigt nichts anderes, als dass die Landesregierung die Verordnung macht, das Parlament den Rahmen und eindeutige Regelungen setzt. Aber mehr können wir halt auch nicht tun. Deswegen, liebe Frau Werner als Gesundheitsministerin, kann ich nur an Sie appellieren: Nehmen Sie diese Punkte, die heute hier diskutiert worden sind, mit, nehmen Sie diese Impulse auf, schauen Sie Ihre Verordnung noch mal durch, schauen Sie genau, was vielleicht für Thüringen noch ein Weg sein kann, auf der einen Seite Kontaktbeschränkungen möglich zu machen, aber andererseits eben auch Möglichkeiten zu schaffen, wo es noch Verwerfungen gibt. Und die will ich Ihnen im Namen meiner Fraktion kurz erläutern: Das eine ist natürlich, dass es für uns darum geht, mit Hilfebedürftigen und mit Behinderten so umzugehen, dass sie nicht isoliert werden. Das ganze Thema „Einsamkeit/Isolation“ sollte uns gemeinsam antreiben, genauso wie die Fragestellung, dass klarer geregelt werden muss, wie die Bestimmungen zu Berufs-, Amateur- und Breitensport aussehen. Wir glauben, dass es wichtig ist, dass auch gerade in so einer Zeit in begrenztem Maße Sport möglich sein muss, weil es zu seelischem und auch körperlichem Ausgleich führt. Die Berliner und die Niedersachsen haben es vorgemacht in ihrer Verordnung. Insofern werbe ich dafür, dass wir so etwas einführen. Genauso wie ich dafür werbe, dass wir auch die besondere Situation von Mehrkindfamilien in den Blick nehmen und natürlich auch bei Museen noch mit ausgefeilten Hygienekonzepten Möglichkeiten schaffen, die wir auch im Einzelhandel haben. Es ist ja schwerlich vorstellbar, dass bei Goethe-Memorabilien mehr Gedränge herrscht als im Einzelhandel bei der Versorgung mit Toilettenartikeln. Insofern sind das alles Themen, die dazugehören. Die fehlenden Regeln zu privaten Veranstaltungen scheinen mir auch noch ein Thema zu sein, worauf man blicken sollte. All das steht in unserem Antrag. Ich glaube, für uns muss es darum gehen, die Verordnung maßvoll anzupassen, kurzfristig jetzt die Anpassung zu machen, aber langfristig gerade im Gastro- und Hotelierbereich auch umzusteuern. Das wird das Regelwerk für die nächsten Monate sein und das ist das, was wir politisch leisten können. Tatsächlich geht es aber auch um mehr. Das Miteinander in der Gesellschaft kann eine Regierung nicht allein richten, das kann auch ein Parlament nicht allein richten. Wir müssen die Menschen dafür gewinnen, die Eindämmung der Pandemie und den Schutz ihrer Mitmenschen zu ihrer tagtäglichen Aufgabe zu machen. Das heißt deswegen auch nicht, weiter Orientierung verlieren, relativieren oder Zick-Zack-Kurse fahren, sondern das bedeutet, klar und eindeutig formulieren. Und ich sage Ihnen auch ganz persönlich: Wenn sich jetzt manche sagen: Ich will nicht mehr, ich kann nicht mehr, ich halt das nicht mehr aus“, dann verstehe ich das ziemlich gut. Auch für mich ist das nicht angenehm. Jeder von uns muss Einschränkungen ertragen. Aber ich will eines sagen: Eine Maske zu tragen in einer freiheitlichen Gesellschaft, ist noch keine Einschränkung zu den Alternativen, die es dafür gibt. Für mich ist es auch schwer, Familie und Verwandte nicht zu besuchen. Für mich ist es auch ein Verzicht, nach der Arbeit keine Freunde mehr zu treffen oder ins Fußballstadion zu gehen. Schwierig! Diese fehlende Perspektive macht natürlich manche Leute auch kirre. Ich verstehe das. Das ist ungefähr so, als wenn ich meinen Kindern sage: „Jetzt räumt mal euer Zimmer auf, jetzt macht mal sauber, jetzt macht mal eure Schulaufgaben“ und am Ende gebe ich ihnen trotzdem Stubenarrest. Das können die nicht verstehen und das verstehe ich auch. Aber wir müssen das trotzdem mal klären und deswegen ist dieser Diskurs hier so wichtig, weil die Pandemie für jeden von uns natürlich eine Belastung ist und auch in jedem von uns etwas Unterschiedliches auslöst – in vielen Menschen etwas Gutes. Jüngere kaufen für Ältere ein. Menschen versorgen Nachbarn in Quarantäne oder das Gesundheitspersonal, das über seine eigenen Grenzen hinausgeht. Bei manch anderem löst es aber eben auch extreme Verzweiflung und sogar Wut aus. Und auch das ist verständlich. Wenn ich mich aber in ganz Europa umschaue, wenn ich mich in der ganzen Welt umschaue, dann kann ich nur eines sagen: Wir können froh sein, dass wir in einer solchen Krise in einem Land wie Deutschland und Thüringen leben, dass unser Gesundheitssystem so stark ist und dass wir in einem robusten Sozialstaat leben und dass auch unsere Finanzkraft ausreicht, um in der Notsituation zu helfen. Ich weiß, für viele ist die wichtigste Frage: Wann ist das alles vorbei? Ich glaube: „There is no glory in prevention“ – man kann keinen Ruhm gewinnen in der Prävention. Deswegen ist für uns als CDUFraktion auch klar, es wird nicht mit dem November getan sein. Es ist vollkommen klar, das Virus breitet sich aus, wenn es kalt ist, wenn es wenig UV-Licht gibt und wenn man in geschlossenen Räumen ist. Das bedeutet, es wird ein langer gemeinsamer Winter. Deswegen sollten wir auch gemeinschaftlich darum ringen, wie wir diesen Kurs beschreiten. Den Tag, wann das alles vorüber ist, kann hier niemand vorhersagen. Der Herbst und der Winter werden sehr, sehr schwierig. Wir erleben das. Ich bin persönlich davon überzeugt, dass wir im Sommer 2021 den Durchbruch schaffen und einen Impfstoff haben und damit auch zur gewohnten Normalität zurückkehren. Aber was ich Ihnen sagen kann, ist – das ist auch an die Landesregierung und an alle anderen Fraktionen hier im Hohen Haus gerichtet –: Wir reichen Ihnen allen die Hand. Ich glaube, in dieser schwierigen Notsituation muss es darum gehen, dass wir gemeinsam handeln. Wir wollten niemals in dieser Situation sein, aber wir müssen jetzt für den Schutz der Gesundheit, den Schutz der Freiheitsrechte einen ordentlichen Ausgleich finden. Diese Balance zu suchen und zu finden, ist eine tägliche Herausforderung. Bis dahin kämpfen wir gemeinsam gegen die Pandemie, um jeden Patienten, um jeden Betrieb, um jeden Arbeitsplatz und um den besten Weg für Thüringen. Recht herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Thüringer Gesetz zur parlamentarischen Beteiligung an den Maßnahmen nach § 32 Infektionsschutzgesetz
Herr Vorsitzender, herzlichen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt liegt es schon eine Weile zurück, aber auch ich will noch einmal auf einen meiner Vorredner, den Herrn Höcke, eingehen, wie es der eine oder andere vor mir auch schon getan hat. Sie sagten, Herr Höcke, Ihre Rede ist ein Plädoyer für die Vernunft. Aber ich muss auch sagen, direkt im Anschluss dann so viel Unvernunft zu präsentieren, das ist schon eine reife Leistung hier in diesem Haus. Im Übrigen zum Umgang hier untereinander, den Sie ja auch eingeklagt haben: Wenn Sie ein Mitglied dieses Hohen Hauses damit betiteln, dass diese Abgeordnete im Geiste ein Kind geblieben ist, dann beweist das vor allem eins, dass Sie den Boden der politischen Anständigkeit längst verlassen haben, Herr Höcke.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, FDP) Auch wenn das jetzt noch mal sehr schön anhand der Zahlenwerte in einer der beiden Vorreden nach der Pause mit zum Tragen gekommen ist: Sie werben für den schwedischen Sonderweg, Herr Höcke. Es läuft gerade über die Ticker – ich weiß nicht, ob Sie es schon festgestellt haben –, der schwedische Ministerpräsident kündigte vor ungefähr einer Stunde strengere Maßnahmen an. Die Lage, sagte er in einer Pressekonferenz, sei sehr ernst, die Intensivbetten würden nämlich immer mehr belegt. Das Feiern ist in Schweden jetzt nur noch mit acht Personen gestattet. Ist das jetzt, Herr Höcke, auch eine Diktatur? Ist daran auch Angela Merkel schuld? Diese Antwort bleiben Sie uns wahrscheinlich in dieser Debatte schuldig. Und was noch viel hübscher ist – gut, dass vorhin darauf hingewiesen wurde –, ich habe eben noch mal nachgeschlagen: Am 25. August dieses Jahres, Herr Höcke, waren Sie zu Gast beim Mitteldeutschen Rundfunk beim sogenannten Sommerinterview. Da haben Sie gegenüber dem Moderator oder dem Interviewer Lars Sänger gesagt – wörtlich –: „Corona ist vorbei und wird auch nicht wiederkommen.“ Das ist in der Mediathek drin, das kann jeder noch einmal nachschauen. Herr Höcke, jetzt mal ganz ehrlich: Egal, ob Corona gefährlich ist oder nicht – Sie stellen das ja in Abrede, zumindest die Frage der allgemeinen Gefährlichkeit –, aber wie kamen Sie damals, am 25. August, generell auf diese Aussage: „Corona ist vorbei und wird auch nicht wiederkommen“? Das zeigt doch vor allem eins, Herr Höcke: Ihre politischen Einschätzungen haben eine Halbwertszeit. Von damals bis heute sind es gerade mal 70 Tage; das ist verdammt kurz. Und es ist auch verdammt fahrlässig, den Leuten draußen sowohl im MDR-Sommerinterview als auch bei irgendwelchen anders gerichteten Demonstrationen diese Form von politischer Willensbildung glauben machen zu können. Das ist wirklich gefährlich. Das muss man in dieser Form – ich sage es mal ganz, ganz deutlich – benennen: Das ist politischer Unfug, den Sie hier treiben.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich möchte mich, weil ich ja auch als Fraktionsvorsitzender hier nach vorn gekommen bin, zunächst mal für die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten bedanken, die heute hier gehalten wurde. Viele meiner Vorredner und auch Bodo Ramelow haben es schon gesagt: Ja, es wird Zeit, dass wir eine Debatte im parlamentarischen Raum führen können. Am Mittwoch gab es eine Verständigung zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten der Länder zu dem weiteren Vorgehen in der Corona-Krise. Das Ergebnis ist, na ja, manche nennen es den Lockdown light, manche sagen, es ist ein zweiter Shutdown. Aber diese Verständigung ist länderübergreifend gewesen. Ich glaube, das hat einen ganz bestimmten Grund. Zum Zeitpunkt der Videokonferenz zwischen den Ministerpräsidenten und der Kanzlerin gab es von den 401 Kreisen und kreisfreien Städten in dieser Republik bereits 288, die über dem kritischen Wert von 50 Neuinfektionen pro Tag gelegen haben, also fast zwei Drittel der Republik. Fast zwei Drittel Deutschlands waren da quasi schon Risikogebiet. Vor ungefähr drei Wochen hat die Kanzlerin gesagt, sie fürchtet um die Weihnachtszeit mit rund 19.000 Neuinfektionen pro Tag. Jetzt haben wir eine Zahl von tagesaktuell über 15.000, haben aber noch bis zu acht Wochen bis zum Fest. Deshalb wird es am Mittwoch wohl um die alles entscheidende Frage gegangen sein: Was kann man tun, wenn man diesen rasanten Anstieg verhindern will? Es stellt sich wie im Frühjahr das gleiche Problem: Wenn ein gewisser Prozentsatz der Infizierten ernsthafte gesundheitliche Probleme bekommt – Mario Voigt hat es angesprochen –, wie lange hält das unser Gesundheitssystem eigentlich durch? Auch wenn es einige nicht hören wollen: Die Infektion mit COVID-19 kann mit schweren körperlichen Schäden enden und ja, das gilt nach wie vor, man kann an diesem Virus sterben. Um das drastisch zu formulieren, die Ministerpräsidenten der Länder standen am Mittwoch vor der Frage: Nehmen wir in Kauf, dass diese zweite Welle ungebremst weiterwächst – dann wird das über kurz oder lang auch Menschenleben kosten – oder versuchen wir auf Kosten vieler Dienstleistungs- und Wirtschaftszweige die Infektionszahlen zu verringern? Das Ergebnis vom letzten Mittwoch ist: Alle 16 Bundesländer haben sich für Maßnahmen entschieden, die Infektionszahlen einzudämmen, und zwar durch einen Katalog an Maßnahmen, der sich auch in den Verordnungen widerspiegelt, die jetzt in den Ländern bereits erlassen sind oder erlassen werden. Seitdem diese Entscheidung gefallen ist – und das geht Ihnen vielleicht genauso wie mir –, bekommen wir als Mitglieder dieses Parlaments nahezu im Stundentakt – heute hat es sich noch mal potenziert – Mails und Nachrichten auf Facebook und Anrufe von Interessenverbänden, von Bürgern. Da steht dann oftmals drin: „Ich fordere Sie auf, stimmen Sie dieser Verordnung nicht zu. Kippen Sie diesen Corona-Wahnsinn. Beweisen Sie Rückgrat!“ Das Muster der Argumente in diesen Mails ist immer gleich. Es ist für mich in gewisser Weise sogar nachvollziehbar. Ich nehme mal die Gaststättenbesitzer zum Beispiel. Die sagen – auch im persönlichen Dialog mit mir –: „Jetzt habe ich mühsam in Abstimmung mit meiner jeweiligen Gesundheitsbehörde“ – beispielsweise im Landkreis – „ein Hygienekonzept erarbeitet. Ich habe den ganzen Spaß mitgemacht mit der Nachverfolgung der Kontakte, also diese Liste ausgelegt, teilweise auch diese QR-Codes bei mir aufgestellt, wo es diese Apps gibt. Es gibt Desinfizierung bei mir. Jetzt gehe ich als Dankeschön wieder in den Lockdown.“ Ich bekomme Nachrichten von Fitnessstudios, auch von Tanzschulen – das ist heute schon mit angesprochen worden –, von Kunst- und Kulturschaffenden, die sich Sorgen machen, auch um die Theater, die Orchester und die Museen. Die meisten sagen – und das ist interessant –: „In keinem Fall gab es nachweisbar bei mir eine Infektion.“ Das sagen die Gaststättenbesitzer, die Betreiber von Tanzschulen, die Fitnessstudios, die Theaterbesucher, die Museumsliebhaber, auch die Trainer von Amateurvereinen: „Bei mir gab es nie in der Nachverfolgung in irgendeiner Form ein Problem, da gab es nie einen Fall.“ Ich halte die Frage für legitim, weil die Leute wissen wollen, was denn jetzt der Grund für die Einschränkung sein soll, die sie jetzt gerade wieder trifft. Hinter dieser Frage steht nämlich eigentlich: Bin ich denn schuld an den steigenden Zahlen? Und wenn ich keine Schuld daran habe – das ist ja der Umkehrschluss –, warum muss ich dann schon wieder schließen? Deshalb muss man das an dieser Stelle auch mal deutlich und laut sagen: Niemand gibt diesen Unternehmen und Einrichtungen eine Verantwortung für die jetzt rasant ansteigenden Infektionskurven. Das tut hier niemand.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Aber das ändert doch nichts daran, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir jetzt alle gemeinsam in der Verantwortung stehen, etwas gegen diese rasant steigenden Zahlen zu tun. Es ändert auch nichts daran, dass wir handeln müssen. Und wenn Politik handelt, muss sie das aus einer Veranlassung heraus tun. Sie muss bestimmte Umstände kennen und eine Faktenlage, die ihr Handeln rechtfertigt. Und die Krux fängt genau hier an – das haben wir heute auch wieder hier in dieser Plenardebatte gespürt –, dass Fakten entweder anders interpretiert oder schlichtweg angezweifelt werden. Ich habe mal ein ganz prägnantes Beispiel. Es ist mittlerweile auch in, dass man in Plenardebatten nicht immer nur dem Redner folgt, sondern zum Teil eben auch auf den PC, auf den Laptop schaut. Wenn jetzt jemand, der immer noch bei der ganzen Geschichte beiwohnt und der Sache Folge leistet, mal Lust hat, geht er einfach über seine Suchmaschine mal auf intensivregister.de. Das ist seit Monaten ein Register, bei dem mehr als 1.300 Akutkrankenhäuser – das sind also solche Krankenhäuser, die Intensivpflegebetten haben, das hat nicht jedes Krankenhaus, aber 1.300 round about in Deutschland haben das – täglich ihre Belegung der Intensivbetten melden. Da geht es nicht nur um Corona. Es gibt ja viele Intensivfälle, beispielsweise Autounfälle, Krebspatienten. Generell melden die aber – wie gesagt – die verfügbaren Kapazitäten.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Dafür gibt es eine App!) Es gibt sogar eine App. Okay. Ich bin da eher ein bisschen konventionell und gehe immer noch über das Internet. Aber gut, die sind auch schon per App vorhanden. Das Datenmaterial, was Sie täglich da abrufen können, ist wirklich bemerkenswert. Sie können es sogar gemeindescharf, also Sie können Ihren eigenen Heimatort eingeben. Wenn dort ein Krankenhaus, eine Einrichtung mit Intensivmedizin ist, können Sie das genau nachverfolgen. Zumindest – das sind die Daten von heute Mittag, ich habe es nicht gleich aktualisiert – in Thüringen sind derzeit 33 Betten mit ernsthaften COVID-19-Fällen belegt. Davon werden derzeit elf von den Patienten beatmet. Also ein Drittel der Leute braucht spezielle Beatmung. Daneben können Sie in dieser Ländertabelle sehen, dass es eine Gesamtzahl an Intensivbetten gibt, die verfügbar sind, und eine Reserve, die man innerhalb von einer Woche zur Verfügung stellen kann. Aktuell – wenn Sie jetzt gerade mal auf diesen Länderreport bei intensivregister.de gegangen sind – sind 327 Betten in Thüringen noch frei. Jetzt kommt die Mathematik ins Spiel. Wie lange reichen diese Kapazitäten, wenn die Infektionszahlen weiterhin so rasant ansteigen? Gerald Gaß, der Chef der Deutschen Krankenhausgesellschaft, hat dieser Tage einen bemerkenswerten Satz formuliert: Wer in unsere Krankenhäuser in drei Wochen eingeliefert wird, ist heute schon infiziert. Das ist wirklich ein nachdenkenswerter Satz. Jetzt kann man mir zwar erzählen, dass das bestimmt alles falsche Zahlen sind, dass 1.300 Krankenhäuser täglich lügen, um diese Angaben zu fälschen. Aber ich habe keinen Grund, den Leuten, die das täglich zwischen 13.00 Uhr und 14.00 Uhr aktualisieren, zu misstrauen und ihnen zu unterstellen, sie würden absichtlich die Unwahrheit sagen. Aus welchem Grund denn auch?! Das Problem liegt aber nicht allein, meine sehr geehrten Damen und Herren, an der Anzahl dieser vorhandenen Intensivbetten. Wenn wir es nämlich wirklich ernst nehmen mit der Nachverfolgung der Infektionen, da muss man eines feststellen: Bei den derzeit ansteigenden Infektionen schaffen es die Gesundheitsämter in Deutschland nur noch zum Teil, manchmal auch gar nicht mehr, die Kontaktnachverfolgung zumindest in der Schnelligkeit hinzubekommen, die man bei der steigenden Kurve braucht. Das ist ja auch klar, wenn sie über 15.000 Neuinfektionen pro Tag haben. Auch das ist eine Wahrheit, die bitter ist, aber sie muss auch mal ausgesprochen werden. Und wenn man im Grunde derzeit alle Menschen, die mit Corona-Infizierten in Kontakt gekommen sind, zunächst einmal in Quarantäne stecken muss, muss man auch eines klar benennen: Es wird nicht nur entscheidend sein, wie viele Intensivbetten wir demnächst zur Verfügung haben, sondern auch, wie viele Menschen demnächst überhaupt noch an diesen Intensivbetten stehen, um die Menschen in den Betten pflegen zu können.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Aus all diesen Gründen kann doch nur eines entscheidend sein: dass es gelingt, das Infektionsgeschehen irgendwie in den Griff zu bekommen. Wir haben nämlich derzeit sowohl in der Wissenschaft als auch in der Medizin als auch in der Politik eigentlich immer nur zwei Ratschläge an die Menschen: Jetzt geht mal bitte ein bisschen mehr auseinander und wascht euch gründlich die Hände. Und das ist angesichts einer weltweiten Pandemie, wie ich finde, eben auch verdammt wenig. Das alles sind Gründe für die heute vorliegende Verordnung: Es geht darum, Menschen zu schützen. Genau das treibt die Politik nicht nur in Thüringen um, sondern in allen anderen Bundesländern auch und auch bei unseren europäischen Nachbarn, ich habe beispielsweise Schweden schon genannt, also auch europaweit. Dazu gehört eben, dass man die Kontakte im öffentlichen Raum versucht zu minimieren. Das Kunststück wird aber sein, das öffentliche Leben dabei am Laufen zu halten, also Schulen und Kindergärten weiterhin zu öffnen, Fitnessstudios und Kinos aber für vier Wochen zuzumachen. Ich will dabei auch sagen, dass die Gleichartigkeit dieser Maßnahmen in Deutschland mich genauso umtreibt. Also was gilt von Rügen bis Passau und von Aachen bis Görlitz? Vor allem deswegen, weil das Infektionsgeschehen in Deutschland eben nicht einheitlich ist, gibt es auch immer wieder die gleichen Fragen: Wenn doch weit weg, also manchmal Hunderte von Kilometern, die Infektionszahlen viel höher sind als hier, weshalb sollen wir denn dann genauso agieren wie dort? Ein Hotelbesitzer in meiner Heimatstadt, in Gotha, hat letzte Woche das mal sehr plastisch in einem ZDF Interview geschil‑ dert. Der hat nämlich gesagt – da ging es um die Debatte zum Beherbergungsverbot –: Na ja, wenn in München Hochwasser ist, müssen wir uns in Thüringen doch noch nicht die Gummistiefel anziehen. – Ich frage mich das auch hin und wieder. Aber ich frage mich dann auch, was denn nun besser ist: Dass es in Deutschland einheitliche, also überall nachvollziehbare und gleiche Regeln gibt oder jedes Bundesland eine andere Verordnung erlässt, dass also in Gerstungen andere Dinge als in Bad Hersfeld gelten, obwohl nur wenige Kilometer Luftlinie dazwischenliegen? Und ganz subjektiv – ich kann mich irren – ist zumindest mein Eindruck: Mit vielen Menschen, mit denen ich in Kontakt komme – das geht Ihnen ja genauso – scheint es den Leuten tatsächlich wichtig zu sein, dass es einheitliche Maßnahmen gibt, die überall Gültigkeit haben. Jetzt komme ich mal zur Frage der Einbindung der Parlamente in die Entscheidungsprozesse: Dass eine Regierung in der Lage sein muss, angesichts bestimmter unvorhergesehener Dinge schnell zu handeln, das wird niemand bestreiten wollen. Das ist in der Verfassung auch so vorgesehen. Als im März und im April Corona zum ersten Mal eine entscheidende Rolle spielte, war es völlig klar und es war auch gut, dass die Regierungen in den Ländern, also auch hier in Thüringen, im Freistaat Thüringen, gehandelt haben. Man stelle sich nur mal vor, das hätten die Parlamente, also zum Beispiel wir in unserem Landtag, nach dem herkömmlichen Verfahren machen sollen und alles bewerkstelligen sollen, also mit Debatten und Ausschussüberweisung. Da weiß man, was das allein für die Zeitschiene bedeutet hätte. Wir alle wissen doch auch, was allein die Einbringung und Verabschiedung des Mantelgesetzes für eine parlamentarische Kraftanstrengung war. Auch da musste es flink gehen, aber es hat eben auch vier bis fünf Wochen gedauert. Fakt ist aber auch: Ein monatelanges Durchregieren kann demokratisch nicht gewollt sein. Also der eine erlässt als Exekutive die Verordnung, die Legislative steht daneben und packt fleißig die Rettungspakete. Das ist kein Dauerzustand, meine Damen und Herren. Und das muss oberste Maxime sein: Auf Dauer entscheiden nicht Regierungen, sondern Parlamente. Dazu sind sie gemacht, meine Damen und Herren.
(Beifall CDU, SPD)
Deshalb ist die Frage, wie das Handeln von Regierung und Parlament wieder in Gleichklang zu bringen ist, eine sehr entscheidende. Grundsätzlich gilt nämlich: Das Abwägen von diesem Für und Wider bestimmter Maßnahmen – auch wenn das anstrengt und wenn das mitunter nervenaufreibend sein kann – muss in einem Parlament geschehen, das vom Volk dazu ja auch gewählt wurde. Das heißt aber auch: Wer fordert, dass jetzt wieder die Parlamente am Zug sind, der muss dann auch die Entscheidung der Parlamente akzeptieren. Das ist doch völlig logisch. Heute ist Dienstag, der 3. November, und da muss ich trotzdem auf einen Sonderfall eingehen und kann das dem einen oder anderen hier jetzt auch nicht ersparen: Wir sollten ja eigentlich am vergangenen Freitag zusammenkommen, aus verschiedenen Gründen dann Sonntag, geblieben ist es dann beim heutigen Dienstag. Ich finde das im Übrigen gut so. Die Verordnung zu den Maßnahmen ist nämlich am Sonnabendabend erst fertig gewesen, und das ist gar kein Vorwurf an das zuständige Haus, weil das seinen Grund hat, weil es nämlich sehr aufwendige und sehr tiefgreifende juristische Prüfungen geben muss, ehe man so eine Verordnung erlässt. Aber am Freitag hätten wir demnach noch gar keine Diskussionsgrundlage gehabt, am Sonntag wäre es um Maßnahmen gegangen, die wir wenige Stunden vor der Sitzung zur Kenntnis bekommen hätten, also Maßnahmen, die teilweise in Grundrechte eingreifen und einschneidende Auswirkungen auf das öffentliche Leben haben. Jetzt frage ich mal: Wer hätte in der Kürze der Zeit einen wirklich sinnvollen und guten Abwägungsprozess überhaupt hier vollziehen können? Ich habe nach der Entscheidung, heute – also Dienstag – zu tagen, auch erfahren, dass es doch aber unglaublich wichtig gewesen wäre, eine Plenarsitzung anzusetzen, weil schon eine parlamentarische Debatte ein Wert der Demokratie an sich sei. Ich habe das in der Pressemitteilung gelesen.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Das habe
ich auch gelesen!) Daran habe ich keinen Zweifel. Aber wenn man ein Parlament tagen lässt, damit es tagt, dann hinterfrage ich das, weil die Menschen, die uns als Vertreter hier in diesen Landtag gewählt haben, neben einer Debatte auch erwarten können und müssen, dass dann auch etwas entschieden wird. Das ist der Kern der heutigen Sitzung: Sind wir heute einverstanden mit den Maßnahmen der neuen Verordnung oder nicht, und was geschieht darüber hinaus? Es gibt heute eine Reihe von Anträgen der einzelnen Fraktionen, bei denen es inhaltlich unter anderem auch darauf ankommt zu regeln, wie man zum Beispiel zukünftig bei weiteren möglichen Verordnungen hier im Plenum damit umgeht, aber auch, welche Entscheidungsmöglichkeiten sich aus dem sogenannten Parlamentsvorbehalt ergeben. Das begrüße ich ausdrücklich. Sie können aus dem Entschließungsantrag der Koalition ebenso wie dem der CDU entnehmen, dass es insbesondere darum geht, wie es möglich sein kann, eine bessere Einbindung des Parlaments einerseits zu ermöglichen, als auch andererseits anzuerkennen, dass normaler Parlamentsbetrieb in diesen Zeiten nicht so ohne Weiteres möglich ist und wir uns neue Wege dahin gehend überlegen müssen, wie wir das dann bewerkstelligen können. Es gibt auch einen Gesetzentwurf der FDP – ich habe ihn auch noch mal studiert –, der unter anderem dafür wirbt, in Pandemiezeiten die Beratung und die Entscheidung an einen bestimmten Ausschuss zu übertragen, also sehr wohl auch auf ein parlamentarisch legitimiertes Gremium; im Antrag der CDU finde ich Ähnliches wieder. Darüber, meine Damen und Herren, sollten wir intensiv in den Ausschüssen sprechen, denn ich bin mir sicher, auch wenn der November vorbei ist und – ich hoffe es sehr inständig – die Zahlen der Infektionen wieder ein Stück weit nach unten gegangen sind, wird uns Corona noch eine Weile beschäftigen. Auch deshalb will ich hier an dieser Stelle noch einmal dafür werben: Wir müssen uns unter den Fraktionen auf ein weiteres Mantelgesetz einstimmen, zumindest aber auf die Verlängerung sinnvoller Regelungen, die zum Jahresende auslaufen. Beispielsweise geht es darum, dass Studierende mehr Zeit erhalten, um Prüfungs- und Studienleistungen zu erbringen, wenn hierbei durch die Corona-Pandemie Einschränkungen entstehen, und dass es vor allen Dingen auch Ausnahmen von der Erhebung von Langzeitstudiengebühren geben muss, wenn Studierende durch die Pandemie in Verzug bei der Regelstudienzeit kommen. Meine Fraktion will außerdem den Thüringer Kommunen helfen, indem zum Beispiel Regelungen für eine Erleichterung bei Erstellung ausgeglichener Haushalte über den 31.12.2020 hinaus verlängert und ergänzt werden. Man sollte – auch das sage ich hier mal an dieser Stelle – in der jetzigen Situation auch mal an eines denken: die gesamte geballte Kraft an Hilfspaketen, die berechtigterweise momentan auch den Unternehmen hier im Land und generell in Deutschland wieder zur Verfügung gestellt werden muss, mit einer unglaublichen Summe von – für einen Monat gerechnet – 10 Milliarden Euro, wie ich gehört habe. Da darf man aber eine Debatte nicht zu kurz kommen lassen. Das ist vollkommen okay, dass wir als Motor unseres Wohlstands diese Unternehmen in der Form unterstützen, aber es muss erlaubt sein, auch in einer Parlamentsdebatte wie heute und auch zukünftig und immer deutlicher klarzumachen, dass nicht nur Unternehmen unterstützt gehören, sondern eben auch die Arbeitnehmer. Wir müssen uns auch der Debatte stellen, wie wir beispielsweise mit dem Kurzarbeitergeld, das viele Menschen jetzt auch wieder im November betrifft, umgehen, und müssen uns der Debatte stellen, ob auch da eine Erhöhung oder Nachjustierung unbedingt notwendig ist. Das sage ich nicht nur als Sozialdemokrat, sondern als Mensch, der mit vielen Leuten in Kontakt ist, die auch darüber große Sorgen haben.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hier und heute werbe ich jedenfalls dafür, die vorliegenden Anträge von CDU und Rot-Rot-Grün neben dem Gesetzentwurf der FDP an die Ausschüsse für Justiz und Gesundheit zu überweisen. Ich will auch gleich ankündigen, dass meine Fraktion die heutige Verordnung zur Kenntnis nimmt, keine Änderungsanträge stellen wird. Aber ich will es auch klar sagen: Das hier ist ein fließender Prozess, meine Damen und Herren, und sehr wohl werden wir uns in diesem Prozess die eine oder andere Regelung in den Maßnahmen ansehen und auch hinterfragen. Das ist zum Beispiel – es ist ja in den Medien oftmals schon debattiert und heute auch hier im Plenum angesprochen worden – die Regelung des Trainingsbetriebs von Jugendlichen im Amateurbereich. Meine Meinung zur Sachlage, dass in Deutschland die Profivereine, beispielsweise beim Fußball, munter weiterspielen, aber im Amateurbereich jetzt eine Zwangspause verordnet wird, ist bekannt. Die will ich hier auch nicht widerspiegeln, das gehört manchmal auch nicht in die verbale Feinkostabteilung, was ich darüber denke. Aber dass Kinder und Jugendliche im Amateurbereich nicht mal, um bei der Sportart Fußball zu bleiben, trainieren dürfen, aber Golf spielen schon, das ist schon schwierig. Da sitzen Kinder in der Schule sechs, sieben Stunden gemeinsam nebeneinander in einem Raum, aber nachmittags draußen auf dem Platz dürfen sie nicht gemeinsam trainieren. Und was machen Jugendliche, wenn sie sich nicht organisiert treffen? Die werden sich unorganisiert treffen. Das ist doch ganz logisch. Wenn die nicht mehr gemeinsam auf den Fußballplatz gehen, werden sie irgendwo an der REWE-Kaufhalle oder an einem anderen Ort zusammenstehen und das kann nicht Sinn und Zweck einer solchen Verordnung sein, das muss man da auch mit im Blick behalten. Mich erreicht, um im Bereich des Sports zu bleiben, genauso wie Astrid Rothe-Beinlich es angesprochen hat, die Nachricht des Landessportbunds, die sagen, es ist derzeit unklar, wie an Sportgymnasien zu verfahren ist. Morgens gibt es gemeinsames Lernen, aber ein gemeinsames Trainieren am Nachmittag gibt es nicht. Das ist aber das Wesens des Sportgymnasiums, das ist logisch, das ist ja auch bildungsmäßiger Inhalt. Man muss also an vielen Stellen sicherlich noch mal nachschärfen. Deshalb wird es so sein, dass die Ministerpräsidenten in zwei Wochen mit der Kanzlerin neu entscheiden wollen. Wir wollen in gebotener Sorgfalt auch entscheiden, ob alles so bleibt, wie es ist. Für heute aber wollen wir diese Verordnung ohne Änderungsanträge von meiner Fraktion in dieser Form belassen. Die Aufforderung vieler – das will ich abschließend auch noch mal sagen –, die sich an uns wenden und sagen, dass wir bitte diese Verordnung ablehnen sollen, kenne ich. Ich habe die Demonstration vor dem Haus natürlich auch gesehen. Aber das treibt uns eben hier auch alle um: Wie sieht denn die Alternative aus, wenn das Parlament heute, wie beispielsweise von der AfD in ihrem Entschließungsantrag gefordert, diese Verordnung einfach kippt, einfach ablehnt, also im Grunde den Zustand von letztem Wochenende wiederherstellt? Das mag dann gut für die Gastronomie, Museen und alle anderen Bereiche sein, die jetzt betroffen sind. Aber da müssen wir auch davon ausgehen, dass die Corona-Zahlen zumindest nicht gebremst werden und vielleicht sogar weiter steigen, mit allen Folgen, die sich daraus ergeben und die ich im Grunde auch schon versucht habe sehr plastisch zu schildern. Und ohne pathetisch werden zu wollen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wenn man eine Entscheidung zu treffen hat, dann muss man vorher abwägen – das ist immer so –, auch in der Frage, wie wirtschaftliche Schäden angesichts von Schäden an Leib und Leben abzuwägen sind. Politik hat immer etwas mit diesem Abwägungsprozess zu tun. Politik kann manchmal prima sein, wenn es zum Beispiel darum geht, beitragsfreie Kindergartenjahre zu beschließen. Politik ist in Tagen wie diesen aber auch ein verdammt hartes Geschäft, weil es am Ende um eine Entscheidung geht, die man in einem Parlament nicht so oft trifft: die Rechte einzelner für eine gewisse Zeit aus Verantwortung gegenüber der gesamten Gesellschaft einzuschränken. Meine Fraktion stellt sich heute dieser Verantwortung. Es fällt schwer, aber wir sind sicher, dass es die richtige Entscheidung ist. Ich danke Ihnen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur parlamentarischen Beteiligung an den Maßnahmen nach § 32 Infektionsschutzgesetz
Meine sehr verehrten Damen und Herren, werter Präsident, mich haben dann doch noch mal ein, zwei Wortmeldungen hier in dieser Debatte nach vorne getrieben. Werter Herr Höcke, ich kann es Ihnen leider nicht ersparen, dass ich natürlich auch noch mal auf Sie und Ihren Wortbeitrag hier eingehen muss und eingehen werde. Denn was Sie hier abgeliefert haben, Herr Höcke, das war weder im Stil parlamentswürdig, noch war es im Inhalt parlamentswürdig. Ich glaube, eine Debatte ist im Minimum immer der Respekt vor dem Argument des anderen.
(Beifall FDP)
Das haben Sie leider seit geraumer Zeit vermissen lassen, Herr Höcke. Es ist schon, das muss ich sagen, verwunderlich, wenn Dr. Hokuspokus, der schon im Sommerinterview die Pandemie quasi für beendet erklärt hat, hier erneut dasselbe tut. Ich frage mich tatsächlich, wie Sie eigentlich darauf kommen, dass scheinbar nur die AfD-Fraktion über die absolute Wahrheit verfügt. Denn Ihre Rede zeigt eindeutig, dass Sie von wissenschaftlicher Diskursethik, dem Austausch von Argumenten, des „Trials and Errors“, sich der Wahrheit anzunähern, nichts halten, sondern Sie wollen am liebsten derjenige sein, der sagt, was richtig und was falsch ist. Sie werden aber keine alleinseligmachende Wahrheit gerade im wissenschaftlichen Diskurs finden, weil es genau diesen auch auszeichnet. Und ich bin beim letzten Mal auf Karl Popper eingegangen und will dies dieses Mal nicht tun, sondern, lieber Herr Höcke, in dem Fall John Rawls zitieren und Ihnen gerne helfen bei der Frage: Gibt es denn tatsächlich wissenschaftliche Evidenzen, die darauf hindeuten, dass wir als Politik handlungsfähig sein sollten? Und es ist diesmal John Rawls und bei dieser Frage der Bewertung der Gefährlichkeit von COVID-19 möchte ich frei nach ihm gerne bei Ihnen den Schleier des Nichtwissens lüften. Denn es existieren natürlich essentielle Unterschiede zwischen einer Influenza, die wir kennen, und dem, was unter COVID-19 bekannt ist: Inkubationszeit zwei bis 14 Tage Coronavirus, Influenza ein bis zwei Tage, also 14 Tage Zeit, andere Menschen anzustecken. Es fehlt auch bei COVID-19 die Grundimmunität, die bei der Grippe bereits vorhanden ist. Coronavirus ist auch ansteckender, weil die Virendichte im oberen Rachenraum eben deutlich höher ist, als das bei der normalen Grippe der Fall ist. Beatmung: durchschnittliche Zeit COVID-19 zehn Tage, Grippekranke bei schweren Verläufen durchschnittlich vier Tage. Wir haben ja gesehen, dass doch irgendwie, irgendwo was dran sein muss, wenn uns Krankenhausträger, Krankenhausärzte davor warnen, dass jetzt die Fallzahlen, auch die schweren Verläufe ansteigen. In den vergangenen zwei Wochen hat sich die Zahl der intensivmedizinisch behandelten COVID-19-Fälle verdreifacht. Das bedeutet, werter Herr Höcke, dass durch das exponentielle Wachstum wir heute noch gar nicht wissen, weil die Verläufe nicht vorauszusehen sind, wie sich eigentlich unsere Auslastung bei den Intensivbetten vollzieht. Es kommt nämlich noch etwas Weiteres dazu: Nicht jedes freie Intensivbett ist auch ein Intensivbett, was genutzt werden kann, wenn sich beispielsweise Personal krankmeldet oder Personal zur Betreuung gar nicht vorhanden ist. Zur Frage von Gefährlichkeit gibt es eben auch die ersten Untersuchungen, die sehr wohl nahelegen, dass wir als Gesellschaft eine besondere Verantwortung haben, Herr Höcke. Denn der Unterschied zwischen der Sterblichkeitsrate, die wir jetzt sehen und die wir Anfang des Jahres gesehen haben gerade in Deutschland, liegt ja daran, dass sich seit September vor allem Jüngere verstärkt angesteckt haben. Wenn wir schauen auf die Zahlen seit Anfang des Jahres und feststellen, dass die Sterblichkeitsrate bei Corona-Infektionen sich alle zehn, alle zwanzig Lebensjahre verzehnfacht und im Durchschnitt beim 82. Lebensjahr bei 10 Prozent – Mario Voigt hat es schon angesprochen – liegt, dann haben wir verdammt noch mal eine Verantwortung, zumindest nach einer Lösung zu suchen, die nicht darin besteht, das Problem zulasten anderer auszublenden. Ich will Ihnen noch was sagen und das sage ich ganz deutlich hier als Freier Demokrat: Wir werden Ihnen auch zukünftig, wenn Sie sich auf die Freiheit beziehen, diesen Begriff in der Debatte nicht überlassen. Sie versuchen das. Der Fehler, den wir einmal gemacht haben in den 20er-Jahren, Ihnen das leider etwas leicht zu machen, wird kein zweites Mal vorkommen, sehr geehrter Herr Höcke, weil für uns Freiheit und Verantwortung zwei Dinge sind, zwei Seiten einer Medaille. Dann habe ich mich die ganze Zeit gefragt, Herr Höcke, was eigentlich Ihr Redebeitrag hier sollte. Wo sind denn die parlamentarischen Initiativen, die dazu führen, dass wir das Parlament einbinden, die Stärkung des Parlamentarismus? Wo sind denn Ihre konkreten Änderungsanträge zur Corona-Verordnung? Als Fraktion haben wir alles drei getan – nur mal so, wie eine kleine Fraktion Oppositionsarbeit verstehen kann. Wir haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der genau diese strukturelle, die formale Einbindung fordert, weil wir eben wissen, dass Demokratie nicht auf Zuteilung durch die Landesregierung besteht, sondern dass Demokratie davon lebt, dass man parlamentarisch auch Minderheitsrechte wahrnehmen kann. Deswegen ist der durch die Landesregierung vorgeschlagene Weg,
(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Machen Sie
sich doch nicht lächerlich!) Herr Braga, zumindest in der Verordnung stehend der falsche Weg, weil er eben auf Mehrheitsentscheidungen des Parlaments setzt. Zweitens haben wir einen fünf- bzw. sechsseitigen Änderungsantrag bzw. Alternativantrag hier vorgelegt und wir haben einen Entschließungsantrag vorgelegt mit konkreten Änderungen. Das ist parlamentarische Arbeit, Herr Braga.
(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Sie haben
keine Ahnung. Das ist Unfug!) Es tut mir leid, aber am Ende war Ihr König hier vorn nackt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will gar nicht darauf eingehen, ich habe es Herrn Höcke zugerufen, was er in Cottbus gesagt hat, wo er ja fabuliert hat, dass wir am Vorabend der Überwachungsdiktatur sind.
(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Sie beschäfti-
gen sich ja nur mit Herrn Höcke! Hat er die Regierungserklärung gehalten?) Herr Braga, Sie haben doch die Rede von Herrn Höcke gehört. Ich reagiere darauf und ich tue das auch bewusst. Zwei Punkte seien mir noch gestattet zur Frage, wie wir eigentlich Parlamente zukünftig einbinden. Ich habe schon mal gesagt, dass wir am Anfang der Debatte, nämlich im Juni, einen Gesetzentwurf vorgelegt haben, der leider damals keine Mehrheit gefunden hat, wo abgelehnt worden ist, ihn weiter in den Ausschüssen zu debattieren. Ich freue mich, dass wir alle weiter sind. Und wir haben uns wieder die Mühe gemacht, die Vorlagen aus Baden-Württemberg und aus Hessen in unterschiedlichen Konstellationen zu nutzen, zu prüfen. Damals wurde meiner Kollegin gesagt, es sei populistisch, dass wir das fordern. In Bayern, in Hessen usw. gibt es die unterschiedlichen Initiativen. Ich glaube, die Verantwortung, die wir haben, ist tatsächlich sicherzustellen. Wir alle müssen als Parlamentarier mit vollem Bewusstsein, egal ob regierungstragend oder nicht, die Verantwortung für uns und unser Mandat wahrnehmen. Deswegen ist es wichtig, dass wir Demokratie nicht auf Zulassung, nicht nach Gutsherrenart akzeptieren, sondern dass wir uns selbst die Rechte nehmen. Ich finde, dass in den letzten Tagen tatsächlich ein Umdenken stattgefunden hat, man konnte es in den Debatten nachlesen und man kann es auch heute sehen. Aber was wollen wir tun? Was schlagen wir Ihnen vor? Wir schlagen Ihnen vor, dass natürlich § 32 Infektionsschutzgesetz funktionieren kann, dass eine Landesregierung eine Verordnung erlassen kann, das muss sie auch, sie muss schnell handeln. Aber sie muss sich doch zumindest im Nachgang der Verordnungszulassung die demokratische Legitimität abholen. Das tun wir, indem wir vorschlagen, innerhalb von vier Wochen muss der Landtag in seinem normalen Prozess darüber diskutiert und befunden haben, sonst tritt die Verordnung außer Kraft. Und unter den besonderen – deswegen ist der Punkt noch mal entscheidend für uns – Bedingungen der Pandemie schlagen wir vor, dass wir die Mehrheitsverhältnisse in einem Sonderausschuss abbilden können, wenn eben beispielsweise ein reguläres parlamentarisches Verfahren nicht möglich ist. Insofern freue ich mich auf eine konstruktive Debatte. Ich habe wahrgenommen, dass das gewollt ist. Wir werden uns daran auch beteiligen. Wir werden aber nicht lockerlassen, das tatsächlich einzufordern, was hier gesagt wird, dass zukünftig die Landesregierung ihr Handeln hier vor uns, und zwar vor jedem einzelnen Parlamentarier, rechtfertigen muss. Vielen Dank.
Thüringer Gesetz zur parlamentarischen Beteiligung an den Maßnahmen nach § 32 Infektionsschutzgesetz
Vielen Dank, Herr Kollege Montag. Gibt es weitere Wortmeldungen aus dem Rund oder dem eckigen Rund? Ich sehe auch keine Wortmeldungen aus den Reihen der Regierung. Doch. Herr Kollege Malsch, Sie haben das Wort.
Thüringer Gesetz zur parlamentarischen Beteiligung an den Maßnahmen nach § 32 Infektionsschutzgesetz
Werter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte auf zwei Aspekte eingehen. Der Ministerpräsident ist zum Podium gegangen und hat gesagt, er hat einen Impuls für Thüringen ausgelöst. Ich glaube, alle konnten mitverfolgen, dass der Impuls für Thüringen ein irritierender war, ein Impuls, der eigenes Handeln, eigene Haltung gezeigt hat und, wer „Berlin direkt“ gesehen hat, ein Impuls, wo letztlich eine Bedeutung stattgefunden hat, die so für Thüringen eigentlich nicht stehen bleiben kann, wenn man oberster Repräsentant ist. Die Rede von Herrn Höcke – und ich sitze nun mal direkt daneben – hat auch viele Kommentare in der eigenen Fraktion zugelassen. Ich habe das Gefühl, dass die angesprochene Herdenimmunität dann stattfindet, wenn man in der AfD-Fraktion sitzt und sagt, man hat überhaupt kein Problem mit COVID-19. Wenn ich in die Fraktion reinschaue, muss ich leider feststellen, dass die Vitalität meines Erachtens nicht zu 100 Prozent dazu taugt, um zu sagen, dass man nicht gefährdet ist. Wenn das die eigene Wahrnehmung ist, dann möge das so sein. Wenn Sie sich hierhinstellen und sagen, COVID-19 ist vorbei und Sie wollen Verantwortung – ich glaube, das haben wir alle, wir haben alle Verantwortung gegenüber den Leuten draußen. Wir sind Vorbild, wir müssen zeigen, was wir für ein Politikverständnis haben. Da gehört Verantwortung letztendlich als oberstes Ziel dazu. Wenn Sie meinen, dass Ihnen nichts passieren kann, wenn Sie sagen, als Partei können wir rechtmäßig mit Klagen gegen alles vorgehen, dann möchte ich Sie persönlich in die Verantwortung bringen und fordere ein, dass Sie eine Willenserklärung abgeben, in der steht: Falls ich von COVID-19 betroffen bin, falls es zu einer Überlastung des Gesundheitssystems kommt, dann stehe ich den anderen gegenüber zurück. Denn das wäre verantwortungsvoll der richtige Weg. Vielen Dank.
(Beifall CDU, SPD, FDP)
Thüringer Gesetz zur parlamentarischen Beteiligung an den Maßnahmen nach § 32 Infektionsschutzgesetz
Vielen Dank, Herr Kollege Malsch. Ich sehe jetzt keine Redemeldungen mehr, auch nicht aus den Reihen der Landesregierung. Das bedeutet, dass wir dann mit den Abstimmungen beginnen können. Wir stimmen zunächst über den Entschließungsantrag der Fraktion der AfD ab. Wird Ausschussüberweisung beantragt, Herr Abgeordneter Braga?
Thüringer Gesetz zur parlamentarischen Beteiligung an den Maßnahmen nach § 32 Infektionsschutzgesetz
Es wurde namentliche Abstimmung beantragt. Meine Damen und Herren, Sie sehen jetzt die beiden Urnen bereit zum Einwerfen für die namentliche Abstimmung. Ich möchte Sie bitten, Ihr Votum zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der AfD einzuwerfen. Bitte tragen Sie die Maske auf dem Weg zum Einwurf und halten Sie Abstand zu den Kolleginnen und Kollegen. Hatten alle Abgeordneten die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben? Ich sehe keinen Widerspruch. Damit beenden wir jetzt die Stimmabgabe und kommen zur Auszählung. Meine Damen und Herren, wir haben ein Ergebnis vorliegen. Anwesende Abgeordnete zu Sitzungsbeginn: 86 Abgeordnete. Es wurden 85 Stimmen abgegeben, Jastimmen 21, Neinstimmen 64 (namentliche Abstimmung siehe Anlage). Damit ist der Antrag eindeutig abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der FDP. Ich habe es so verstanden, dass Ausschussüberweisung beantragt worden war, und zwar sowohl an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung als auch an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer der Überweisung des Entschließungsantrags der Fraktion der FDP an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist Zustimmung aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? 1 Gegenstimme. Enthaltungen? Bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung ist diese Überweisung angenommen. Wer der Überweisung des Entschließungsantrags der Fraktion der FDP an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist wiederum Zustimmung aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? 2 Gegenstimmen. Enthaltungen? 2 Enthaltungen. Bei 2 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen ist diese Überweisung ebenfalls angenommen. Dann müssen wir natürlich noch zur Federführung kommen. Herr Kollege Montag, gibt es da von Ihnen einen Vorschlag?
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Ausschuss
für Gesundheit!) Kollege Montag schlägt die Federführung für den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung vor. Wer der Federführung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist wiederum Zustimmung aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? 1 Gegenstimme. Enthaltungen? Keine Enthaltungen. Dann kommen wir zur Abstimmung zu dem Antrag der Fraktion der CDU. Ich habe vernommen, dass Ausschussüberweisung beantragt worden ist, und zwar ebenfalls an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung und auch an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer für die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist wiederum Zustimmung aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Sehe ich jetzt keine. Enthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit ist das einstimmig an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Wer der Überweisung des Antrags der Fraktion der CDU an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist wiederum Zustimmung aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Enthaltungen? Beides ist nicht der Fall. Dann kommen wir jetzt auch bei diesem Antrag zur Federführung. Ich nehme an, es wäre sinnvoll, diese beim Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zu belassen. Wer bei dem Antrag der CDU der Federführung im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist wiederum Zustimmung aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Nicht der Fall. Enthaltungen? Nicht der Fall. Damit liegt auch die Federführung für den Antrag der Fraktion der CDU beim Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Ich komme zur Abstimmung zu dem Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Ich habe vernommen, dass er ebenfalls an die beiden bisher genannten Ausschüsse, also Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung sowie Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, überwiesen werden soll. Dann stellen wir zunächst die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zur Abstimmung. Wer der Überweisung des Alternativantrags der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist Zustimmung aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? 2 Gegenstimmen. Enthaltungen? Bei 2 Gegenstimmen ist dieser Überweisung ebenfalls zugestimmt. Wir kommen zur Überweisung des Alternativantrags der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer der Überweisung dieses Antrags an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist wiederum Zustimmung aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? 1 Gegenstimme. Enthaltungen? Keine Enthaltung. Damit bei 1 Gegenstimme angenommen. Ich gehe davon aus, dass die Antragsteller auch die Federführung beim Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung für angemessen halten, und stelle deswegen jetzt die Federführung zur Abstimmung. Wer die Federführung für den Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung sehen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist wiederum Zustimmung aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Keine. Damit ist auch hier die Federführung entsprechend beschlossen. Wir kommen zu dem Alternativantrag der Fraktion der FDP. Hier habe ich es auch so verstanden, dass die Überweisung an beide Ausschüsse, also Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung sowie Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, beantragt worden war. Wer der Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist wiederum Zustimmung aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Enthaltungen? Also einstimmig. Wer der Überweisung des Alternativantrags der Fraktion der FDP an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist wiederum Zustimmung aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Enthaltungen? Beides nicht der Fall, also auch einstimmig angenommen. Dann wieder Federführung – ich nehme an, mit Blick auf den PGF der FDP-Fraktion der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Wer der Federführung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich sehe wieder Zustimmung aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Enthaltungen? Nicht der Fall. Damit ist die Federführung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung ebenfalls beschlossen. Jetzt kommen wir zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP in erster Beratung. Es wurde, wenn ich das richtig verstanden habe, auch Ausschussüberweisung an die beiden Ausschüsse, also Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung sowie Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, beantragt. Wer der Überweisung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Es ist wiederum Zustimmung aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit einstimmig angenommen. Wer der Überweisung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist wiederum Zustimmung aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Enthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit ist auch diese Überweisung beschlossen. Die Federführung, nehme ich an, beim Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, Herr Kollege Montag? Jawohl, er nickt. Wer also der Federführung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung für den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist wiederum die Zustimmung aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Keine. Damit ist auch die Federführung entsprechend beschlossen. Meine Damen und Herren, damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt. Ich erinnere die Mitglieder des Ältestenrats daran, dass ihre Sitzung in 10 Minuten in der Loge 1 im 1. Obergeschoss beginnt. Bevor ich die heutige Sitzung schließe, möchte ich darauf hinweisen, dass die nächsten planmäßigen Plenarsitzungen am 11., 12. und 13. November 2020 stattfinden. Meine Damen und Herren, ich bedanke mich bei Ihnen und wünsche Ihnen einen guten Nachhauseweg und einen schönen Abend.