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Keller

03.11.2020 Sitzungen 7/27

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, bevor wir mit der heutigen Tagesordnung beginnen, ist es mir ein Anliegen, einige Worte zu den schrecklichen Ereignissen in unserem Nachbarland am gestrigen Abend zu sagen. Die entsetzlichen und verstörenden Nachrichten aus Wien haben uns alle tief erschüttert. Nach jetzigem Stand verloren vier Menschen bei diesem terroristischen Anschlag ihr Leben, 17 weitere Menschen wurden verletzt, sechs von ihnen schwer. Das macht uns betroffen und es schockiert uns. Unsere Gedanken und unser Mitgefühl sind bei den Opfern und ihren Angehörigen. In diesen schweren Stunden und Tagen stehen wir Europäer an der Seite unserer österreichischen Mitmenschen, und wir stehen an der Seite der Menschen in Frankreich, denen die Unmenschlichkeit in Paris und Nizza entgegenschlug. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie uns niemals vor Hass und Extremismus weichen, lassen Sie uns über Grenzen hinweg zusammenstehen und Demokratie und Freiheit verteidigen! (Beifall im Hause) Ich bitte Sie nun, sich für einen Moment der Stille und des Gedenkens zu erheben. Ich danke Ihnen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie hiermit noch einmal herzlich willkommen zur heutigen Sitzung, die damit eröffnet ist. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream! Die heutige Sitzung wurde gemäß Artikel 57 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 19 Abs. 3 der Geschäftsordnung einberufen. Zugrunde liegt ein Einberufungsverlangen der Fraktion der CDU. Die diesbezügliche Unterrichtung liegt Ihnen in der Drucksache 7/1938 vor. Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung ist Herr Abgeordneter Weltzien. Die Redeliste führt Herr Abgeordneter Tiesler. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Cotta, Herr Abgeordneter Dr. Hartung, Herr Abgeordneter Henkel, Herr Abgeordneter Kowalleck, Herr Abgeordneter Liebscher, Frau Ministerin Siegesmund, Frau Ministerin Taubert. Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben heute ein Geburtstagskind unter uns: Herr Daniel Reinhardt, herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Geburtstag und bleiben Sie gesund! (Beifall im Hause) Gestatten Sie mir einige allgemeine Hinweise für heute: Angesichts der sich wieder massiv verschärfenden pandemischen Lage war es notwendig, die heutige Sitzung erneut hier im Parksaal der Arena Erfurt durchzuführen. Ich möchte einfach an der Stelle noch einmal daran erinnern, dass die in den letzten Sitzungen erläuterten Verfahrens- und Verhaltensregeln auch in dieser Sitzung weitergelten. Dazu gehört auch das Tragen einer Mund-NasenBedeckung hier im Parksaal. Ausnahmen bestehen nur für den eigenen Sitzplatz, das Rednerpult und die Saalmikrofone. Anders als im Plenarsaal im Landtagsgebäude sind aufgrund der Beschaffenheit der hiesigen Redepultmikrofone besondere Infektionsschutzmaßnahmen erforderlich. Ich bitte Sie daher, erst an das Rednerpult zu treten, wenn die Servicekräfte die erforderlichen Schutzmaßnahmen vollzogen haben. Einige Hinweise zur Tagesordnung selbst: Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in dieser Sitzung fort. Die Fraktionen haben aber auch in einer außerplanmäßigen Plenarsitzung die Möglichkeit, einen Tagesordnungspunkt zu benennen, der in einfacher Redezeit verhandelt werden soll. Für diese Beratung gibt es zum Antrag der Fraktion der CDU das Verlangen der AfD, diesen in einfacher Redezeit zu beraten. Wie Sie der Unterrichtung durch die Landesregierung in der Drucksache 7/1996 entnehmen können, hat diese mitgeteilt, dass der Ministerpräsident des Freistaats Thüringen eine Regierungserklärung zum Ergebnis der Besprechung der Regierungschefinnen und -chefs der Länder mit der Bundeskanzlerin am 28. Oktober 2020 in der heutigen Sitzung abgeben möchte. Verbunden war diese Ankündigung damit, dass die Regierungserklärung als erster Tagesordnungspunkt behandelt werden soll. Mit Blick auf das grundsätzlich jederzeit bestehende Rederecht der Landesregierung, das in Artikel 66 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 26 Abs. 2 der Geschäftsordnung verankert ist, ist diesem Wunsch auch im Rahmen einer außerplanmäßigen Sitzung zu entsprechen. Ich schlage Ihnen aber vor, dass die Regierungserklärung und der Antrag der Fraktion der CDU gemeinsam beraten werden. Das bedeutet, dass die Fraktion der CDU im Anschluss an die Regierungserklärung die Gelegenheit bekommt, ihren Antrag zu begründen, und wir danach in die gemeinsame Aussprache zur Regierungserklärung und zum Antrag der Fraktion der CDU eintreten. Mir ist signalisiert worden, dass auf eine solche Begründung verzichtet wird. Darf ich von Ihrem Einverständnis in diesem Zusammenhang ausgehen oder gibt es Widerspruch? Herr Abgeordneter Blechschmidt.

Protokoll ↗