Bodo Ramelow
Thüringer Gesetz zur parlamentarischen Beteiligung an den Maßnahmen nach § 32 Infektionsschutzgesetz
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der vergangenen Woche haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin weitreichende Maßnahmen zum Bevölkerungs- und Gesundheitsschutz verabredet. Diese Maßnahmen sind seit Montag 0.00 Uhr in Kraft und gelten befristet und abschließend bis zum 30. November 2020. Aufgrund der Schwere der verabredeten Maßnahmen, der Eingriffstiefe in das öffentliche und private Leben sowie des Respekts vor dem Landtag als der Thüringer Volksvertretung war es mir wichtig, den Thüringer Landtag unmittelbar zu informieren. Ich hatte deshalb vorgeschlagen, dass sich der Thüringer Landtag – wie die Landtage in NordrheinWestfalen, Bayern, Rheinland-Pfalz – möglichst am Freitag, dem 30. Oktober zu einer politischen Erörterung dieser Maßnahmen versammelt. Die Koalitionsfraktionen hatten Sonntag, den 1. November 2020 für diese Aussprache vorgeschlagen. An diesem Tag versammelte sich in Berlin das Abgeordnetenhaus, um über die Corona-Maßnahmen zu debattieren. Dazu ist es bekanntlich nicht gekommen. Ich bin froh, nun heute zu Ihnen sprechen zu können. Im Thüringer Landtag spiegeln sich die gesellschaftlich repräsentierten Grundströmungen in den unterschiedlichen Fraktionen dieses Hohen Hauses wider. Im Parlament muss die politische Debatte über den Kurs unseres Landes auch in dieser Phase der Corona-Pandemie geführt werden. Hier im Thüringer Landtag hat die Landesregierung Bericht über ihr Handeln zu geben, hier wird sie durch die Abgeordneten kontrolliert. Dieses Hohe Haus beschließt die Gesetze, in deren Rahmen sich unser aller Handeln abbildet. Im Sinne dieser Verantwortung wünsche ich mir deshalb heute sehr diese Debatte im Parlament. Sehr geehrte Damen und Herren, fast auf den Tag genau vor einem halben Jahr, am 8. Mai 2020, hielt ich vor Ihnen eine Regierungserklärung unter dem Eindruck der damals bewältigten ersten Welle der Pandemie. Erinnern wir uns: Als im Frühling dieses Jahres zum ersten Mal – viel stärker übrigens als jetzt – auf die Bremse getreten wurde, hat die übergroße Mehrheit der Menschen in unserem Land die Notwendigkeit dieser Maßnahmen akzeptiert. Angesichts der begrenzt zur Verfügung stehenden Informationen, der drohenden Überlastung vieler Gesundheitssysteme und der hohen Todeszahlen, die aus Ländern wie China, Italien und Spanien zu diesem Zeitpunkt schon gemeldet wurden, galt es, dieses Virus zu stoppen. Überall lautete das aus dem Englischen übernommene Motto: „Flatten the curve“ – das Abflachen der Kurve. Wir alle haben die Belastungen gemeinsam und solidarisch getragen, weil wir auf diesen gefährlichen, neuartigen und unerforschten Virus nur dadurch reagieren konnten, dass wir diesem Virus wenig Angriffsfläche bieten und weil wir diejenigen schützen wollten, die besonders gefährdet waren und es übrigens heute immer noch sind. Das hat letztlich Menschenleben gerettet und es hat uns Zeit gegeben. Wir haben alle gemeinsam die aus den damaligen Einschränkungen gewonne ne Zeit gut genutzt: In den Krankenhäusern wurden Betten aufgestockt und Beatmungsgeräte angeschafft. Die Gesundheitsämter haben Personal eingestellt. Mehr als 10 Millionen Menschen in Deutschland nutzen mittlerweile die CoronaWarnApp auf ihrem Handy. Überall wurden Hy gienekonzepte erarbeitet und umgesetzt. Fast über all kann man sich zum Beispiel die Hände desinfi zieren. Wir nutzen die Alltagsmasken. Viele Schu len und Unternehmen haben in der Digitalisierung einen großen Satz nach vorn gemacht. All dies trug dazu bei, dass wir im Sommer ein fast normales Leben führen konnten. Die vergleichsweise guten Sommermonate haben viele Menschen in unserem Land jedoch in der irrtümlichen Hoffnung gewiegt, das Virus würde vielleicht so plötzlich wieder verschwinden, wie es gekommen ist. Ich habe am Sonntag in meiner Ansprache im MDR bereits ausgeführt, dass ich nur zu gut diese Hoffnung verstehe. Glauben Sie mir, auch ich wache morgens auf und wünsche mir, das immer noch nicht ausreichend erforschte Virus würde nicht mehr unsere Nachrichten und vor allem unseren Alltag so bestimmen, wie es jetzt unser Leben bestimmt. Aber ich sagte im MDR ebenfalls, dass wir alle wissen, dass die Realität nicht immer so ist, wie wir sie uns wünschen. Man wird nicht dadurch unsichtbar, dass man sich die Hände vor die geschlossenen Augen hält. Genauso wenig verschwindet das Coronavirus oder wird weniger gefährlich, nur weil wir oder einige bestreiten, dass es dieses Virus überhaupt gäbe. Weltweit forschen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unter Hochdruck an wirksamen Impfstoffen; wenigstens zwei stehen relativ kurz vor der Zulassung. Weitere 44 Impfstoffkandidaten sind in der klinischen Prüfungsphase. Das alles sind gute Zeichen. Wir werden dieses Virus besiegen können, so wie wir die Pocken und die Kinderlähmung bekämpft und besiegt haben, so wie neuartige Impfstoffe dabei helfen, auch Ebola zu besiegen. Das gibt doch Hoffnung und dennoch benötigen wir weiterhin Zeit. Sehr geehrte Damen und Herren, bis wir auf einen Impfstoff setzen können, müssen wir uns auf andere Weise schützen. Viel schneller als befürchtet steigen seit einigen Wochen die Corona-Infektionszahlen an. Die Testlabore melden Überlastung oder fehlendes Testmaterial. Einzelne Gesundheitsämter können die Infektionsketten nicht mehr sauber nachverfolgen. Glauben Sie mir, ich hätte gern andere Möglichkeiten genutzt als diese Notbremsung, gerade jetzt, wo Kunst, Kultur, Gastronomie und der Tourismus endlich wieder langsam in Fahrt gekommen sind. Dass diese Landesregierung letztlich den Kurs aller Länder mitgetragen hat, beruht auf drei Abwägungen, die ich Ihnen erläutern möchte: Erstens: Unser Thüringer Weg seit dem Frühjahr lautet: So viel bundesweite Einheitlichkeit wie nötig, so viel föderale Eigenständigkeit wie begründet möglich ist. Im Rahmen dieses Thüringer Weges haben wir im Frühjahr die Museen und andere Kultureinrichtungen früher als andere Länder wieder geöffnet. Wir haben gesonderte Regeln erlassen und waren an vielen Stellen bundesweit die Vorreiter damit. Unser Ansatz der Gebote statt Verbote ist weiterhin richtig, ebenso die Betonung, dass die Verhältnismäßigkeit des Pandemiemanagements ihren Ausdruck auch darin findet, Ungleiches nicht gleich zu behandeln. Der Thüringer Weg ist deshalb ein Weg neben 15 weiteren Wegen unseres föderalen Bundesstaats. Zweitens: Deutschland nimmt bei den Infektionszahlen und dem Schweregrad der Erkrankungen einen der hinteren Plätze in Europa, ja auch weltweit ein. Innerhalb Deutschlands ist Thüringen eines derjenigen Länder mit den wieder geringeren Infektionszahlen. Dies war in der ersten Welle und ist auch in der zweiten Welle so. Dennoch sind wir keine unberührbare Insel der Glückseligkeit. Am Tag der Ministerpräsidentenkonferenz hat Thüringen landesweit die Schwelle von 50 Infektionen je 100.000 Einwohner überschritten. Auch unser Freistaat ist seitdem – insgesamt betrachtet – ein sogenanntes Risikogebiet. Und der Wert steigt immer noch an, und zwar dynamisch. Allein in den vergangenen sieben Tagen hatten wir in Thüringen im Schnitt an jedem Tag 196 Neuinfektionen. Ich will noch mal daran erinnern: Im Spätsommer hatten wir die Gesamtinfektionszahl von 47 aktiv infizierten Menschen in ganz Thüringen bei 2,16 Millionen Einwohnern – 47 –, und jetzt haben wir eine Neuinfektionszahl von 196 täglich – jeden Tag. Zum Vergleich: In der letzten Märzwoche als wir die höchsten Werte der ersten Welle erreicht hatten, waren es im Schnitt 60 Neuinfektionen. Der Höhepunkt war, dass wir kontinuierlich zwischen März, April und Mai im Schnitt 1.000 infizierte Menschen hatten. Jetzt sind wir, nachdem wir ganz runtergefahren sind, auf 47 wieder hoch und haben die 2.000er-Schwelle schon seit letzter Woche dauerhaft überschritten. Ich hoffe, dass wir den Peak irgendwann wieder in die andere Richtung bewegt bekommen. Es ist richtig, dass sich neben der Zahl der Neuinfektionen auch die Anzahl der wöchentlichen Tests mehr als verdreifacht hat: von 13.000 im Frühjahr auf über 40.000 Tests in der vergangenen Woche. Dies ist aber kein Signal der Entspannung, es zeigt vor allem die Intensität des Infektionsniveaus. Dementsprechend haben wir uns zu verhalten und werden wir uns auch verhalten. Drittens: Die deutschlandweit steil ansteigende Kurve der Infektionen nach unten zu drücken, erfordert entschlossenes, gemeinsames Handeln aller 16 Bundesländer. Diese Empfehlung gaben uns auch die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Beirat, der die Landesregierung im Pandemiemanagement berät, parallel zur Sitzung der Länder mit dem Bund am vergangenen Mittwoch. Und eine persönliche Anmerkung: Am Mittwoch, als die Meldung hereinkam, dass wir am Tag zuvor 280 Neuinfektionen hatten, haben wir gleichzeitig den 50er-Indexwert thüringenweit überschritten. An diesem Tag hätten wir abwarten können. Selbst wenn ich anders entschieden hätte, wie es sich manche hier im Landtag wünschen, selbst wenn es so gewesen wäre, hätten die Gesundheitsämter heute in der Mehrzahl aller Gebietskörperschaften die gleichen Maßnahmen erlassen müssen, weil sich an der Strategie der regionalen Entscheidung nichts geändert hat, und bezüglich der Anzahl der Gebietskörperschaften, die über die 50er-Werte gekommen sind, ist täglich entsprechend zu vermelden gewesen. Sehr geehrte Damen und Herren, der CDU-Fraktionsvorsitzende hat in der vergangenen Woche formuliert, er erwarte einen „Winterfahrplan“ der Landesregierung.
(Beifall CDU)
Das klingt, Prof. Voigt, griffig. Sie werden es sicherlich wiederholen. Aber seien wir doch ehrlich: Wir bewegen uns weiterhin in sehr unsicherem Gelände. Ich empfinde es weder als einen Ausdruck von fehlender Strategie noch als Schwäche, wenn ich Ihnen hier mit Überzeugung sage, dass ich jedenfalls keinen verbindlichen „Winterfahrplan“ ankündigen kann. Es wird ihn nicht geben, weil die Frage ist: Was ist mit „verbindlich“ gemeint? Wenn wir verbindlich vereinbaren könnten, weil wir wissen, wie wir die Infektionsquote senken, bin ich bei Ihnen. Alles, was wir bisher gemacht haben, war, die Infektionsquoten zu senken. Alle Bediensteten im öffentlichen Dienst haben gearbeitet, alle haben sich weit über ihre persönlichen Grenzen hinaus engagiert, ob in der Schule, ob im Kindergarten, ob im Gesundheitsamt, ob die Ordnungsämter, die draußen kontrollieren waren – alle haben gearbeitet wie verrückt, weil sie sich engagiert haben, um das Infektionsgeschehen zu begrenzen, und trotzdem erleben wir ein diffuses Ansteigen von Infektionen. Ich würde mir einen Winterfahrplan wünschen, bei dem man erkennen könnte, wie es tatsächlich wieder geordnet in eine Richtung geht, dass das Virus aus unserem Leben verschwindet. Einen solchen Fahrplan hat angesichts des unsicheren und nicht vorhersehbaren Infektionsgeschehens keine Regierung – weder in unseren 16 Bundesländern, den 27 EU-Mitgliedstaaten oder gar den 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen. Die Forderung nach einem „Winterfahrplan“ suggeriert freilich auch, dass die Regierung bislang keine konkreten Maßnahmen ergriffen habe, die geeignet sind, diesen Pandemiewinter zu bewältigen. Das, lieber Herr Prof. Voigt, ist aber unzutreffend. Der Freistaat Thüringen verfügt inzwischen über ein Pandemielager für persönliche Schutzausrüstung, aus dem wir Thüringen mittlerweile bei einem neuerlichen Mangel für mehrere Wochen versorgen könnten. Selbst Thüringer Firmen, die mittlerweile die Produktion selber organisieren und dafür Thüringer Produkte anzubieten haben, die wir noch im März/April auf teure Wege und auf abenteuerliche Art und Weise aus China besorgen mussten, sind längst in der Lage, die Produkte zu liefern. Dort lagern allein knapp 5 Millionen OPMasken, 1,3 Millionen FFP2-Masken, über 20.000 Liter Desinfektionsmittel und vieles mehr. Nur, um auf den Mangel von März/April/Mai einzugehen, dass wir das längst in Ordnung gebracht haben. Ich darf auch ankündigen, mit der Fachmesse und Konferenz „pro.vention“ werden wir diese Woche zum ersten Mal Thüringer Firmen zusammenhaben, die an ingenieurtechnischer Leistung präsentieren, was man an wirksamer Pandemieabwehr und Virusabwehr auf den Weg bringen kann. Da lohnt es sich, einfach mal darüber nachzudenken, nicht nur auf den Impfstoff zu warten, sondern auch dafür zu sorgen, dass ein Krankenwagen sich selber desinfiziert, dass man UV-Licht zur besseren Desinfektion einsetzt, dass man Wind- und Luftaustausch organisiert. All diese Dinge werden Sie in dieser Woche auf der „pro.vention“ als Fachangebot finden. Mit vielen Gewerben wurden in den letzten Monaten Branchenregelungen ausgearbeitet, die konkrete Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen enthalten. Vom Einzelhandel über das Friseurhandwerk bis zu den Physiotherapien gibt es spezifische Verabredungen, wie der Infektionsschutz vor Ort am besten umgesetzt werden kann. In den Krankenhäusern gibt es ein funktionierendes Versorgungskonzept. Die Kliniken sind in verschiedene Kategorien eingeteilt, die sich unterschiedlich stark auf die Versorgung von COVID-19-Erkrankten spezialisieren. Dazu gehört auch unsere europäische Solidarität. Wir sind mit einer ganzen Gruppe von Ärzten und Pflegern in Italien im Einsatz gewesen, in der Lombardei. Wir haben aus Frankreich Schwersterkrankte in unserem Lungenfachkrankenhaus Neustadt/Harz aufgenommen. Auch aus unserer Partnerregion Malopolska haben wir heute ein Hilfsersuchen bekommen und die Bitte, ob wir so, wie wir in Italien geholfen haben, auch in Malopolska helfen können. Wir prüfen jetzt, was wir tun können, und wollen unser Bestes mit in den Einsatz bringen, dass wir auch in Krakau und in Malopolska helfen. Die Testinfrastruktur wurde massiv ausgebaut. Inzwischen werten 15 Labore in Thüringen CoronaTests aus. Die Kapazität wurde damit von 2.000 Tests pro Tag im April auf knapp 10.000 Tests pro Tag gesteigert. Auf dieser Grundlage müssen wir nun anhand des Infektionsgeschehens – jeweils den heute noch nicht absehbaren Herausforderungen entsprechend – passgenau handeln. Der „Winterfahrplan“ wird also so dynamisch sein müssen, wie das Infektionsgeschehen selber dynamisch ist. Aber wie ich Ihnen gezeigt habe, ist die Verkehrsinfrastruktur für unseren „Winterfahrplan“ vorhanden, sodass unser Freistaat den Kurs halten wird. Sehr geehrte Damen und Herren, dass wir aus den vergangenen Monaten gelernt haben, dass wir die Zeit des Sommers genutzt haben, zeigt sich auch in den seit Montag geltenden Maßnahmen. Übereinstimmendes Ziel aller Entscheidungsträger war es, die Schulen und Kindergärten nicht mehr erneut zu schließen. Wir wissen, dass wir mit solchen Maßnahmen die Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten unserer Kinder unverhältnismäßig begrenzen würden. Auch ist uns klar, welche Herausforderungen eine Schließung der Bildungseinrichtungen für die Kinder und Jugendlichen, die Familien, für Väter und Mütter bedeutet hätte. Wir konnten diese Entscheidung treffen, weil die Schulen und Kindergärten sich gut vorbereitet haben. Das Infektionsgeschehen kann und wird vermutlich an einzelnen Bildungseinrichtungen zu temporären Einschränkungen führen. Der Lern- und Lebensraum Schule bietet Schülerinnen und Schülern auch in der Pandemie dank des bewährten Stufenkonzepts einen weitestgehend regulären und kontinuierlichen Präsenzunterricht. Die sogenannte Ampel, die wir für Schule und Kindergarten etabliert haben, ist vor der Sommerpause ausprobiert worden. Dafür habe ich noch ziemlich viel Kritik hören müssen. Nach der Sommerpause haben Stück für Stück viele Bundesländer das Ampelsystem ebenso etabliert, wie wir es dann ausprobiert haben. Indem wir frühkindliche und schulische Bildung mit allen notwendigen Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen ermöglichen, stellen wir frühzeitig Weichen für spätere gesellschaftliche Teilhabe. In Thüringen wird Bildung großgeschrieben. Das bleibt auch in der Pandemie der Fall, wie auch die Zusicherung, wenn es wieder zu einzelnen Infektionen kommt, dass sofort in Schule und Kindergarten gehandelt wird, so wie es in den letzten Wochen praktiziert wurde und wo sich alle Eltern, Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher darauf verlassen konnten, dass die begleitenden Institutionen gemeinsam mit den Bildungseinrichtungen handlungsfähig und leistungsfähig sind. Wir müssen bestehende Regeln beim Infektionsschutz strikt umsetzen und uns durch Erfolg nicht erneut blenden lassen. Die Wirkung des Wellenbrechers, der seit Montag in Kraft ist, wird davon abhängen, was wir alle dazu beitragen, jede einzelne Bürgerin und jeder einzelne Bürger. Da kommt es auch auf uns mit der Vorbildhaltung und der Vorbildleistung an. Wir müssen gezielt die Ansteckungsherde unterbinden. Wirksame Maßnahmen müssen in erster Linie lokal oder regional eingesetzt werden. Und jede einzelne Maßnahme für sich muss gut begründet und nachvollziehbar sein. Diese Nachvollziehbarkeit beginnt auf der lokalen Ebene, die die lokale Entwicklung als Grundlage für Entscheidungen der Pandemiebekämpfung sieht. Das derzeitige 35- bzw. 50er-Stufen/Ampelsystem war bisher ein angemessener Gradmesser für die Leistungsfähigkeit der Gesundheitsämter und zur Kontaktnachverfolgung. Nur über eine erfolgreiche Kontaktnachverfolgung zu dem Indexfall eines Ausbruchsherdes können wir Infektionsketten unterbrechen. Das heißt aber: Unsere Gesundheitsämter müssen zuverlässig in der Lage sein. Wenn hierfür weitere Unterstützung des Landes notwendig ist, dann muss das entsprechend kommuniziert werden, bevor eine Überlastung eintritt. Aber erwähnt sei auch, dass schon im Jahr 2019 festgestellt werden musste, dass im Durchschnitt aller Gesundheitsämter 2,1 Stellen schlicht nicht besetzt waren, und zwar in der Verantwortung der Träger der Gesundheitsämter. Nicht jeder Anstieg über die 35- oder 50er-Grenze muss immer sofort härtere Maßnahmen in der Fläche zur Folge haben. Wenn die Infektionsketten zum Indexfall nachvollzogen werden können oder sich die Cluster überwiegend auf einzelne Einrichtungen konzentrieren, dann sind weitere Restriktionen nicht unbedingt erforderlich. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich im Zusammenhang mit der Unsicherheit unseres Handelns in dieser Infektionslage unseren Bundesgesundheitsminister, Herrn Jens Spahn, zitieren, der recht früh sagte – ich zitiere, Frau Präsidentin –: „Wir werden uns in ein paar Monaten einander wahrscheinlich viel zu verzeihen haben.“ Er meinte damit, dass wir alle – jede Bürgerin und jeder Bürger, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Politikerinnen und Politiker, auch die Vertreterinnen und Vertreter der Medien und der Verbände – viel dazugelernt haben. Wir wissen heute viel mehr über das Virus als noch im März, im Juni oder sogar mehr als noch im September. Dennoch ist das Virus nicht abschließend erforscht. Es tauchen mittlerweile mutierte Formen des Virus auf, nicht jede Bevölkerungsgruppe reagiert gleich. Das ist ein normaler wissenschaftlicher Prozess. Die Schwierigkeit besteht darin, dass dieser wissenschaftliche Prozess in Echtzeit verfolgt wird, nicht wie sonst kaum wahrnehmbar in Laboren und Studien oder irgendwo anders auf der Welt. Die Schwierigkeit besteht darin, dass wir mehr Fragen formulieren, als wir Antworten erhalten. Und diese Fragen sind existentiell für Millionen Menschen weltweit und auch in unserem Freistaat. Deshalb müssen wir uns selbst und den Menschen in unserem Freistaat – noch mehr als sonst – eingestehen, dass wir nur über begrenztes Wissen verfügen. Unsere Entscheidungen beruhen auf sich zum Teil widersprechenden wissenschaftlichen Erkenntnissen, den Erfahrungen der Vergangenheit, aus denen wir unser Handeln für die Zukunft herleiten, Abwägungen zwischen unterschiedlichen Interessen, die häufig gegensätzliche sind. Das macht unsere Entscheidungen so schwierig und fehleranfällig. Wir wissen heute, was wir – mit dem Wissen von heute – in der ersten Welle der Pandemie anders gemacht hätten. Und wir werden später besser bewerten können, ob das, was wir gestern oder heute tun, richtig ist oder ob es dann bessere Alternativen gegeben hätte. Unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat zeichnet aus, dass wir diese Alternativen diskutieren können und diskutieren müssen. Es gibt keine Einschränkung der Rede- oder Meinungsfreiheit. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat das Recht, Verwaltungsentscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen. Das war zu jedem Zeitpunkt dieser Pandemie ebenso möglich wie vor der Pandemie und wird auch weiterhin so möglich sein. Es ist keine Einschränkung der Meinungsfreiheit, wenn man mit seiner Meinung in der Minderheit ist und die Mehrheit anders entscheidet. Das ist der gefährliche Irrtum. Unsere Demokratie lebt davon, dass die Minderheit später zur Mehrheit werden könnte oder werden kann. Diejenigen, die ohne jede Einschränkung ihres Demonstrationsrechts und ohne dass sie in der Meinungsfreiheit gegängelt werden, davon faseln, wir würden in einer Diktatur leben oder in unserem Land würden vermeintliche Kriegskabinette regieren, wissen offenbar nicht, wovon sie sprechen, und haben ihren demokratischen Kompass verloren.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, FDP) Ich habe heute wieder so eine Zuschrift bei Facebook bekommen: „Weg mit der Merkel-Diktatur und Ihr führende Politiker gehört alle aufgeknüpft!“ Das ist eine Meinungsfreiheit, die auch strafrechtliche Relevanz hat. Ich finde, wir sollten darauf achten, dass wir bestimmte Grenzen nicht einfach kommentarlos überschreiten lassen.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, FDP) Ich denke, viele Menschen in unserem Freistaat können sich noch sehr genau daran erinnern, wie es um die Meinungsfreiheit und das Recht auf Versammlungsfreiheit vor 1989 hier in Thüringen bestellt war, können sich an die Staatssicherheit noch sehr genau erinnern, auch an die Angst, wie sich die Polizei und die NVA im Herbst 1989 verhalten würden: Würden sie in den Kasernen bleiben? Würde geschossen werden? Das war überall die Frage, wo Menschen in den Friedensgebeten waren und nicht wussten, wenn sie mit der Kerze rausgehen, was dann passieren wird. Im September und frühen Oktober vor 31 Jahren bedeutete es tatsächlich Mut, gegen eine tatsächliche Diktatur aufzustehen.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, FDP) Heute ist es Maulheldentum. Ein Blick in die Nachrichten und auf die Situation in Weißrussland sollte jedem vernünftigen Menschen den Unterschied zwischen Diktatur und Demokratie begreiflich machen. Diejenigen, die vor Kurzem in militanter Form versuchten, den Reichstag zu stürmen, schützen nicht unsere Demokratie. Sie erinnern an die Vorläufer der finstersten Jahre in Deutschland.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, FDP)
(Heiterkeit AfD)
Sehr geehrte Damen und Herren, wir müssen gemeinsam alles dafür tun, dass wir in dieser Pandemie den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft, die Menschlichkeit und den Anstand ebenso wenig verlieren wie das Bewusstsein für Fakten und Realitäten. Es gibt keine allumfassende Wahrheit und jede Entscheidung darf, ja muss hinterfragt werden. Keine Entscheidungen – auch nicht die Entscheidungen im Pandemiemanagement – sind alternativlos. Es gibt immer Alternativen. Aber nicht jede Alternative ist die bessere Option.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Darüber muss und darüber soll gestritten werden, in der Politik, in den Medien und auch vor Gericht. Dafür haben wir unsere vier Gewalten: Legislative, Exekutive, die Judikative und auch freie Medien. Doch die Grundlage dieses Streits müssen Fakten statt Fake News sein. Im Frühjahr 1988 wurden in Ost-Berlin Oppositionelle verhaftet, weil sie ein Transparent trugen, auf dem stand: „Die Freiheit ist immer auch die Freiheit der Andersdenkenden.“ Diese Freiheit zu bewahren, muss unser aller Aufgabe sein. Sehr geehrte Damen und Herren, auch die nun erneut geltenden Kontaktbeschränkungen bedeuten massive Verluste bei denjenigen Wirtschaftszweigen, die nun erneut geschlossen sind. Die Bundesregierung hat daher eine außerordentliche Wirtschaftshilfe in Höhe von insgesamt 10 Milliarden Euro angekündigt. Bei von Schließung betroffenen Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten sollen diese Verluste zu 75 Prozent des Vorjahresumsatzes ausgeglichen werden. Ich betone: So eine Regelung hat es bislang noch nicht gegeben, da geht es um den Bruttoumsatz, der verloren wird, und nicht um eine BWA-Abrechnung und nicht um eine Abrechnung des Steuerberaters. Auch für größere Unternehmen hat die Bundesregierung Ausgleichszahlungen angekündigt. Deren Höhe muss nun allerdings schnellstmöglich konkretisiert werden und steht nicht im Widerspruch und schließt sich nicht aus zu Kurzarbeitergeldregelungen. Für diejenigen, die im Vorjahresmonat nichts verdient haben, wird es andere Vergleichsberechnungen geben. Um schnell handeln zu können, soll die Beantragung und Auszahlung der Mittel über die bereits bestehenden Plattformen und Kanäle der Überbrückungshilfen erfolgen. Da es dennoch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird, bis die einzelnen Maßnahmen zur Auszahlung gebracht werden, sind zudem die Möglichkeiten zu Abschlagszahlungen angekündigt worden. Für die „außerordentlichen Wirtschaftshilfen“ stellt der Bund insgesamt 10 Milliarden Euro bereit.
(Beifall DIE LINKE, CDU)
Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee hat kritisiert, dass die Verluste nicht zu 100 Prozent ausgeglichen werden. Diese Kritik teile ich und unterstütze seine Bemühungen, den Bundeswirtschaftsminister und den Bundesfinanzminister hier noch umzustimmen. Wir haben als Länder gemeinsam mit dem Bund enorme Finanzmittel in die Hand genommen, um die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen dieser Pandemie auszugleichen. Daran, dass in einzelnen Bereichen die Mittel sehr gut abgeflossen sind und in anderen Bereichen nicht oder viel weniger als erwartet, sehen wir den Bedarf nachzusteuern. Wir müssen fragen, ob die Förderziele zu unbestimmt waren oder ob der Beantragungsaufwand zu hoch war – oder beides. So oder so müssen wir mit Blick auf den Bedarf im kommenden Jahr handeln; Geld aus den ersten Hilfspaketen ist noch da. In der Protokollerklärung, die ich bei der jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz abgegeben habe, formulierte ich die Erwartung, dass der Bund von den ihm allein obliegenden Steuereinnahmemöglichkeiten auch gestaltend Gebrauch machen soll. In dieser Erwartung spiegelt sich meine Überzeugung, dass diese Krise nicht zu einer ungleichen Lastenverteilung und zu einem weiteren Auseinanderklaffen der sozialen Schere im Land führen darf. Bei der Bewältigung der Kosten der Krise haben diejenigen mehr zu tragen, deren Vermögen trotz der Krise nicht kleiner wird, als diejenigen, die in Kurzarbeit tätig sind oder aufgrund der Krise in die Arbeitslosigkeit rutschen oder gerutscht sind. Sehr geehrte Damen und Herren, die Pandemie hat uns vor Augen geführt, dass insbesondere im Gesundheitssystem schwere Versäumnisse bestanden, und zwar schon vor Corona. Über viele Jahre wurden die Arbeitsbedingungen in der Pflege immer mehr verschlechtert. Wenn rund 300.000 Menschen, die eine Pflegeausbildung absolviert haben, heute nicht mehr in der Pflege tätig sind, dann zeigt dies, dass der Arbeitskräftemangel in diesem Bereich hausgemacht ist. Hier müssen wir umsteuern, und zwar schnell; nach dem Beifall müssen spürbare Maßnahmen kommen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Dies gilt für die Altenpflege, für die Hebammen und für viele weitere Berufsgruppen des Gesundheitsund Sozialwesens. Und wir dürfen nicht die Augen davor verschließen, dass trotz der Pandemie weitere gesellschaftliche Großaufgaben zu bewältigen sind. Der Klimawandel pausiert nicht in der Pandemie und die Energiewende drängt ebenso zu spürbaren Maßnahmen wie die Digitalisierung, nicht nur, aber auch die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Insoweit möchte ich an dieser Stelle noch einmal meinen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung des Landes und der kommunalen Ebene aussprechen. Das gilt tatsächlich für Kreisverwaltungen, Stadtverwaltungen, für das Gesundheitsministerium, für das Landesamt für Verbraucherschutz und für all diejenigen, die aus dem Stand heraus neue Wege haben aufbauen müssen: Material ankaufen, Material prüfen und andere Dinge. Aber auch besonders an einer Stelle mal der Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Thüringer Aufbaubank und der GFAW, die tatsächlich über Ostern hinweg gearbeitet haben, und zwar freiwillig sich an ihren Arbeitsplatz begeben haben, um die Soforthilfen gemeinsam abzuarbeiten, damit sie ausgezahlt werden konnten. Und wir können feststellen: Es hat fast keine Betrugsfälle in Thüringen gegeben, dank der Arbeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die nicht an Feiertag und Arbeitszeitrhythmus geklammert haben.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Diese Mitarbeiter arbeiten seit Monaten und nun erneut unter hohem Druck und immer noch intensiv mit großer Qualität. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in Krisenstäben eingesetzt werden, werden in den kommenden Wochen wiederum besonderen Belastungen ausgesetzt sein. Deshalb schließe ich in meinen Dank die Familien der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausdrücklich mit ein. Dazu gehört selbstverständlich auch alles, was im Gesundheitswesen und im Alten- und Pflegebereich tätig ist. Alle, die sich um Menschen in unserem Land kümmern, beziehe ich ausdrücklich in den Dank mit ein.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, FDP) Für diese Maßnahmen braucht es einen handlungsfähigen Staat, starke Kommunen und eine leistungsfähige Verwaltung. In diesem Sinne aus der Pandemie bereits Schlussfolgerungen zu ziehen, gehört zu unseren Aufgaben. Lassen Sie uns die heutige Debatte auch dafür nutzen! Sehr geehrte Damen und Herren, eine Krise sei stets die „Stunde der Exekutive“. Diese Auffassung ist in der Pandemie oft wiederholt worden. Das Krisenmanagement des Bundes und der Länder, aber auch vieler Kommunen gegenüber ihren Gemeindevertretungen bestätigt diese Auffassung. Dies mag bei einem Hochwasser oder bei vergleichbar kurzfristigen Ereignissen hilfreich, ja sogar notwendig sein. Doch je länger eine Krise anhält, umso wichtiger ist es, die verfassungsmäßigen Wirkungsprozesse zwischen der Regierung und dem Parlament wieder in einen Normalzustand zurückzuführen. Die Landesregierung hat in der vergangenen Woche die Entscheidung getroffen, sich umfassende Informations- und Berichtspflichten beim Pandemiemanagement aufzuerlegen. Ich zitiere aus der Entscheidung des Kabinetts: „Die Landesregierung wird den Thüringer Landtag in Angelegenheiten der Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie umfassend, zum frühestmöglichen Zeitpunkt und fortlaufend unterrichten. Diese Unterrichtung erfolgt grundsätzlich schriftlich durch die Weiterleitung von Dokumenten oder die Abgabe von eigenen Berichten der Landesregierung, darüber hinaus mündlich. Der mündlichen Unterrichtung kommt lediglich eine ergänzende und erläuternde Funktion zu. Die Landesregierung stellt sicher, dass diese Unterrichtung die Befassung des Landtages ermöglicht.“ Die Landesregierung beabsichtigt im Übrigen, die Informationsverpflichtung gegenüber dem Landtag in Angelegenheiten zur Bewältigung der SARSCoV-2-Pandemie auch gegenüber den kommunalen Spitzenverbänden wahrzunehmen. Die Verordnung zu den seit Montag geltenden Maßnahmen unterliegt zudem einem Parlamentsvorbehalt. Konkret wird in § 11 formuliert: „Die für Infektionsschutz zuständigen Ministerien haben im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit diese Verordnung ganz oder teilweise zu ändern oder aufzuheben, sofern der Landtag durch Beschluss dazu auffordert.“ Ich wünsche mir, dass zwischen beiden Verfassungsorganen in diesem Sinne zügig klare Vereinbarungen getroffen werden, so wie es auch in anderen Ländern, unter anderem in Bremen, durch eine gesetzliche Regelung vorgesehen ist. Deshalb, meine Damen und Herren: Der Erfolg der nun geltenden Maßnahmen wird umso größer, wenn wir alle an einem Strang ziehen, mit Einsicht in die Notwendigkeit. Nach zwei Wochen, voraussichtlich am 16. November 2020, werden wir als Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit dem Bund überprüfen, welche Maßnahmen bis Ende November überhaupt noch verhältnismäßig sind und welche nicht. Möglicherweise, wenn der Erfolg eintritt, können wir mit der einen oder anderen Maßnahme schon viel früher wieder ein Beenden einleiten. Hierbei werden wir insbesondere auch die Kultureinrichtungen, allen voran die Museen, in den Blick nehmen. Und, meine Damen und Herren, lassen Sie mich das ergänzen: Eben bekomme ich die Nachricht, dass die Bundesregierung jetzt aktuell eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes plant. Der § 28a soll eingefügt werden in das Infektionsschutzgesetz und damit die Regelungen bundesweit präzisieren, wie mit SARS-CoV-2 umzugehen ist. Meine Damen und Herren, ich will nicht verheimlichen, ich hätte mir schon letzte Woche diese Entscheidung gewünscht. Noch bis gestern war man auf der Bundesebene nicht bereit, dort eine Handlungsoption zu sehen. Es wäre uns letzte Woche viel erspart geblieben, wenn die Ankündigung klar gewesen wäre, dass der Deutsche Bundestag endlich die Gesundheitsnotlage ausruft und das Infektionsschutzgesetz präzisiert. Ich bin froh, dass es jetzt angekündigt wird. Und wenn Sie unter diesem Aspekt sich den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz anschauen, nämlich dass die Ministerpräsidenten eine Feststellung des Deutschen Bundestags erwarten, dass es eine Gesundheitsnotlage gibt, in die eingebettet alle unsere Maßnahmen einzuordnen sind, dann hat das unsere Thüringer Landesregierung durchsetzen können. Ich bin froh, dass alle Ministerpräsidenten am Ende dieser Veränderung zugestimmt haben. Dass auf dieser Basis jetzt auch Bayern eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht hat, in der das Gleiche steht, nämlich die Parlamentsbeteiligung, und wir als Kabinett heute der bayerischen Initiative im Bundesrat beigetreten sind, zeigt, wie ernst wir es nehmen und dass der Impuls von Thüringen ausgegangen ist, dass die Parlamente zu beteiligen sind.
(Beifall DIE LINKE)
In diesem Sinne, meine sehr verehrten Damen und Herren, wünsche ich uns a) eine gute Beratung, b) den Menschen in unserem Land, dass sie behütet bleiben, aber vor allem gesund, c) dass es uns gelingt, den Anstieg und die Dynamik in den Infektionsraten zu brechen, und, d) daraus abgeleitet, dass wir hoffentlich bald Instrumente haben, die dazu führen, dass wir wieder in einer Welt uns bewegen, in der wir uns von einem Virus nicht auf der Nase herumtanzen lassen. In diesem Sinne: Bleiben Sie behütet und vor allem gesund! Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
