Astrid Rothe-Beinlich
Thüringer Gesetz zur parlamentarischen Beteiligung an den Maßnahmen nach § 32 Infektionsschutzgesetz
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist ja immer so ein bisschen schwierig, nach so einer Unterbrechung wieder ins Thema einzusteigen, und ich will denjenigen, die von hier vorn gelinde gesagt nicht immer nur die Wahrheit verkündet haben, auch nicht zu viel Raum einräumen. Aber trotzdem möchte ich an zwei Stellen noch mal auf Herrn Höcke von der AfD eingehen. Herr Höcke hat gesagt, er möchte gern den schwedischen Weg gehen. In Deutschland sind gerechnet auf eine Million Einwohner bislang 127 Menschen an Corona gestorben. In Schweden waren es 587 Tote gerechnet auf eine Million Einwohner. Vielleicht lassen Sie die Zahl einfach auf sich wirken, während Sie im Ohr behalten, dass Herr Höcke ja im MDR-Sommerinterview schon mal verkündet hatte, dass die Pandemie längst vorbei sei, und jetzt dafür wirbt, den schwedischen Weg zu gehen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ansonsten hat seine Rede, finde ich, sehr viel mehr über ihn und sein Menschenbild gesagt als alles andere. Jemand, der von der Couch aus schon mal eine Diktatur beobachtet hat, kann es sich vielleicht auch leicht damit machen, sich hier vorne mit einer Maske in der Hand hinzustellen und zu behaupten, das sei Unfreiheit. Wer so etwas sagt, hat Unfreiheit ganz offenkundig noch nie erlebt.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, FDP) Jetzt aber zum Thema: Wir sind heute hier, weil wir über schwierige Entscheidungen sprechen müssen, sprechen wollen und weil dieses Thema und die Debatte genau hierhergehört, in den Landtag, in die Mitte, in die parlamentarische Demokratie. Und uns ist völlig bewusst, dass es schwierige Entscheidungen sind, die auch am Mittwoch in der Ministerpräsidentenkonferenz getroffen wurden, und ich behaupte auch einmal, dass niemand leichtfertig entschieden hat. Trotzdem muss auch ich noch einmal mit Nachdruck darauf verweisen, dass die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus geeignet und verhältnismäßig sein müssen, gerade auch mit Blick auf dadurch eingeschränkte Grundrechte. Ich will auch deutlich sagen: Das sehen wir nicht überall, auch nicht bei allen vorgeschlagenen Maßnahmen in der Landesverordnung. Zu Beginn der Pandemie musste sehr kurzfristig gehandelt und entschieden werden, das war auch klar, weil niemand wusste, wie das neue Virus tatsächlich wirkt, welche Folgen eine solche Pandemie mit sich bringt, und weil alle Erfahrungswerte im Umgang mit COVID-19 fehlten. Mittlerweile aber ist mehr als ein halbes Jahr vergangen, wir alle konnten, wir mussten unsere Erfahrungen mit dem Virus machen und die zweite Welle zum jetzigen Zeitpunkt war lange angekündigt. Daher ist es nicht wirklich nachvollziehbar, warum auch dieser sogenannte Wellenbrecher-Lockdown wieder so kurzfristig und ohne wirkliche Parlamentsbeteiligung auf Bundes- oder Landesebene umgesetzt werden soll. Ich sage es ganz deutlich: Wir Bündnisgrünen bedauern ausdrücklich, dass es in Thüringen im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern nicht möglich war, vor Inkrafttreten dieser neuen, mit durchaus drastischen Maßnahmen ausgestatteten Verordnung eine Landtagsdebatte durchzuführen. Ich will auch zu bedenken geben, dass, wenn am Samstagabend eine ab Montag geltende Verordnung, die so umfangreich in ganz viele Lebens- und Geschäftsbereiche eingreift, bekannt gegeben wird, es für alle Beteiligten in erster Linie, auch für die Bevölkerung, nur eine sehr kurze Zeitspanne gegeben hat, um damit umzugehen. Aus unserer Sicht wäre jedenfalls eine öffentliche und transparenzschaffende Debatte im Vorfeld für die Akzeptanz der Maßnahmen in der Bevölkerung wesentlich besser gewesen. Darum muss es uns schließlich gehen, die Akzeptanz der Bevölkerung langfristig auch tatsächlich zu erhalten.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die heute vor der Landtagssitzung stattfindenden und von mindestens einer Fraktion dieses Parlaments unterstützten Demonstrationen zeigen aber auch, wie wichtig Transparenz, öffentliche Debatten und das stetige Erklären der getroffenen Maßnahmen sind, damit nicht noch mehr Menschen in Richtung von Verschwörungstheorien abdriften. Und was der „Geschichtslehrer“ hier abgeliefert hat, das waren wirklich Märchen. Das macht mir ernsthafte Sorgen, weil es Menschen gibt, die so etwas glauben, was Leute wie Höcke hier vom Pult verkünden.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vielleicht noch ein Satz zu dieser Demonstration: Ich habe wirklich darauf gewartet, dass Sie, Herr Kemmerich, vielleicht wenigstens einen Satz dazu verlieren. Wenn eine Abgeordnete der Thüringer FDP-Fraktion gemeinsam mit „Querdenken“, hochgelobt von der AfD und parallel zur AfD-Demo, dazu vor der Landtagssitzung aufruft, dann erwarten wir, dass sich die FDP-Fraktion in irgendeiner Weise dazu verhält. Sie können nicht einfach so tun, als hätten Sie damit nichts zu tun.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Aber vielleicht sind Ihnen Ihre Fraktionsprivilegien so wichtig, dass Sie darüber lieber schweigen möchten. Ich werde es nicht tun. Obwohl uns die neue Verordnung ausdrücklich einen Parlamentsvorbehalt zuspricht, sollte uns allen bewusst sein, dass der Begriff hier leider in die Irre führt, denn die Verordnung gilt schon und wir haben heute eine Regierungserklärung dazu gehört. Es ist faktisch nicht möglich, heute hier Änderungsanträge zu stellen. Ich will es ganz deutlich so sagen, weil ich auch immer wieder in den Medien gehört habe, dass wir heute auch über Veränderungen zur Verordnung abstimmen. Das wird nicht der Fall sein. Das muss man hier so ehrlich aussprechen. Dennoch möchten wir die Gelegenheit nutzen, Kritik- und Änderungsvorschläge vorzubringen. Ich will ganz deutlich sagen: Ausdrücklich begrüßen wir, dass anders als im Frühjahr Schulen, Kindergärten, Spielplätze, Kinder- und Jugendtreffs offenbleiben. Das hatten wir auch immer so gefordert. Das sollte auch so lange wie irgendwie möglich beibehalten werden, denn Kinder und Jugendliche brauchen einander, sie brauchen Bildung, sie brauchen die sozialen Kontakte. Wir alle wissen, dass während des ersten Lockdowns Familien, Kindern und Jugendlichen da extrem viel zugemutet wurde. Das sollte sich so nicht wiederholen. Auch ist es gut zu sehen, dass dem Vorschlag des Kulturrats Thüringen gefolgt wurde, die Bereiche der kulturellen Bildung geöffnet zu lassen, die analog zum Schulbetrieb infektionssicher zu gestalten sind, also Musik- und Jugendkunstschulen, Volkshochschulen, Bibliotheken und entgeltfreie bildungsbezogene Angebote der Museen. Unsere Fraktion unterstützt dies ausdrücklich. Ich will ehrlich sagen, bedauerlich ist, dass dies nicht für Tanzschulen gleichermaßen gilt, wenn sie mit entsprechenden Hygienekonzepten arbeiten. Die Festlegung, dass sich maximal zwei Haushalte in der Öffentlichkeit treffen dürfen, finden wir mit Blick auf eine nötige Reduzierung der Kontakte durchaus sinnvoll. Eine Begrenzung auf maximal zehn Personen oder überhaupt auf eine bestimmte festgelegte Zahl unterstützen wir hingegen nicht. Das hatten wir bisher auf Landesebene auch immer umgangen. Das Beispiel von zwei Familien, die eben mehr Kinder haben als vielleicht nur drei oder vier Kinder je Familie, ist da eines, bei dem jedem einleuchten sollte, dass solche starren Vorgaben tatsächlich nicht helfen. Darüber hinaus begrüßen wir aber, dass die Landesverordnung im Gegensatz zum Papier der Ministerpräsidentenkonferenz Ausnahmen möglich macht für religiöse, für parteipolitische, für amtliche und betriebliche Sitzungen, für Presse und Medien, für den ÖPNV und auch für Eheschließungen und Beerdigungen. Gerade diese letzten beiden Themen hatten innerhalb der Bevölkerung im ersten Lockdown zu Recht für großen Unmut gesorgt. Nachdem das Beherbergungsverbot von den meisten Verwaltungsgerichten auf Landesebene gekippt worden ist, sollte es jetzt faktisch über die Ministerpräsidentenkonferenz wieder eingeführt werden. Es gibt allerdings ausreichend juristische Bedenken dagegen: das Grundrecht auf freie Berufsausübung des Vermieters, der Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit der Reisenden. Wir sollten die Entscheidungen der Judikative auch nicht mal eben so vom Tisch wischen, abgesehen davon, dass wir damit eine große neue Klagewelle an den Gerichten bekommen werden. Warum der Sportbetrieb im Freien wieder untersagt werden soll, erschließt sich uns ebenso wenig. Gerade Bewegung an der frischen Luft sollte in den Wintermonaten ausdrücklich unterstützt werden. Wir begrüßen aber – das will ich ganz deutlich sagen –, dass die Landesverordnung Ausnahmen für den bildungsbezogenen Sport- und Schwimmunterricht macht, und möchten darüber hinaus den Vorschlag des Landessportbunds Thüringen unterstützen, der die Berliner Regelung zum Vorbild für Thüringen machen möchte. Dort dürfen nämlich Kinder bis zwölf Jahre weiterhin in festen Gruppen an der frischen Luft Sport treiben. Problematisch sehen wir auch die erneute Schließung von Gastronomiebetrieben, die im ersten Lockdown schon enorm gelitten haben und die in den letzten Monaten umfangreiche Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte erarbeitet und umgesetzt haben, mal abgesehen davon, dass dies die Menschen erst zum Feiern in das private Umfeld treibt, wo alles sehr viel schwieriger zu kontrollieren ist. Wir alle wissen, dass die meisten Ansteckungen im privaten Umfeld stattgefunden haben. Besonders kritisch aber sehen wir die grundsätzliche Schließung aller Kultureinrichtungen, der Theater, Opern-, Konzerthäuser und Kinos. Mal abgesehen davon, dass dadurch das Grundrecht auf Freiheit der Kunst drastisch beschnitten wird, ist es auch hier nicht nachvollziehbar, warum die Kulturstätten mit umfangreichen und umsetzbaren Hygienekonzepten nicht offen bleiben dürfen. Ich möchte an dieser Stelle Wolfgang Hirsch, den Journalisten, der in der TLZ veröffentlicht hat, mit seinem Leitkommentar vom 2. November zitieren. Er schreibt: „In einem Land, das angeblich von einem Volk der Dichter und Denker bewohnt wird und das seinen Zusammenhalt jahrhundertelang als ‚Kulturnation‘ definiert hat, dürfen in Krisen Kunst und Kultur nicht leichtfertig geopfert werden.“ Schwierigkeiten macht uns auch die Formulierung „Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.“, weil es sehr unbestimmt formuliert und schwer erklärbar ist. Insgesamt bleibt der Eindruck, dass viele der getroffenen Maßnahmen nicht so nachvollziehbar sind wie erhofft, warum manche Einrichtungen offen bleiben dürfen, andere mit ähnlichen Sicherheitsoder Hygienekonzepten aber nicht. Das ist schwer vermittelbar. Und uns fehlt schließlich der Bezug auf das regionale und lokale Infektionsgeschehen. Gerade auch für die Nachvollziehbarkeit der Maßnahmen durch die Bürgerinnen und Bürger sollte es keine bundeseinheitlichen Regelungen mit so tiefgreifenden Grundrechtseingriffen geben, ohne dass auf das unterschiedliche Infektionsgeschehen Bezug genommen wird. Warum also sollten alle Einrichtungen geschlossen werden, auch wenn die Inzidenz in den einzelnen Kreisen und Städten ganz unterschiedlich ist? Falls die Verordnung unverändert in Kraft ist und bleibt, muss jedenfalls gesichert sein, dass schnelle und unbürokratische finanzielle Hilfen für diejenigen ausgezahlt werden, die trotz großer Anstrengungen in den letzten Monaten wieder ihre Einrichtungen schließen müssen, beispielsweise Förderinstrumente für freie Träger und Soloselbstständige. Hier muss sich die Landesregierung noch einmal beim Bund starkmachen, denn Thüringen hat hier schon einmal bewiesen, dass wir an dieser Stelle den Unterschied machen können. Außerdem müssen Strategien zur personellen und finanziellen Unterstützung von Krankenhäusern, öffentlichem Gesundheitsdienst und Gesundheitsämtern entwickelt werden. Zudem benötigt man für Krankenhäuser, Altenheime und stationäre Pflegeeinrichtungen greifbare Konzepte, wie beispielsweise Schnelltests für Kontaktpersonen, um einerseits Risikogruppen zu schützen und andererseits eine dauernde Isolation und Vereinsamung zu verhindern. Denn das ist ein Punkt, der uns wirklich menschlich zu denken geben muss, wenn Menschen einsam sind – gerade im Alter – und es gar nicht verstehen können, dass niemand mehr zu ihnen kommen darf. Für die Schulen, die so lange wie möglich offen bleiben sollen, benötigt es dennoch Ausnahmeregelungen von der Schulpflicht und Präsenzpflicht, wenn beispielsweise ein Elternteil Risikopatient ist. So fehlt zum Beispiel die Möglichkeit der Freistellung vom Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler, die vorerkrankte Angehörige haben. Ich nehme an, viele von Ihnen haben die Post derer bekommen, die gerade ein ganz schwieriges Schicksal durchleiden: die Mutter, die alleinerziehend mit Krebs zu Hause ist, deren Kinder trotzdem die Schule besuchen sollen, und die natürlich Angst vor einer Ansteckung hat. Ich meine, dafür müssen Regelungen gefunden werden. Das geht, NRW hat es vorgemacht. Ich hoffe, dass uns dies auch in Thüringen gelingt. Denn Schülerinnen und Schüler, die selbst einer Risikogruppe angehören, genauso betroffene Lehrerinnen und Lehrer können vom Präsenzunterricht freigestellt werden. Sie lernen dann im sogenannten Distanzlernen von zu Hause. Auch für die Kindergärten bedeuten Hygienevorschriften und die Ausfälle von Erzieherinnen aufgrund eines Risikostatus erschwerte Arbeitsbedingungen. Wir meinen, dass es jetzt an der Zeit ist, dass die Kindergärten die Möglichkeit bekommen, Kinderpflegerinnen und Sozialassistentinnen mindestens bis zum Ende der Pandemie als zusätzliche Hilfskräfte einzustellen und sich diese anrechnen zu lassen. Denn uns sagen die Träger immer wieder, es ist faktisch schon jetzt so, dass die Betreuungszeiten reduziert werden müssen, weil das Personal schlichtweg nicht da ist. Das kann niemand von uns wollen. Wir haben schon mehrfach angemahnt, dass die Richtlinie für die Assistenzen in Kitas umgesetzt wird. Die Gelder waren dafür schon im diesjährigen Haushalt eingeplant, ohne dass bisher eine Umsetzung erfolgt ist. Hier erwarten wir, dass dies tatsächlich gelingt. Wir müssen verhindern, dass die Einrichtungen ihr Betreuungsangebot weiter einschränken. Wir wissen aber, das geht nur mit zusätzlicher Unterstützung. Schließlich müssen die Maßnahmen auf einen sehr engen Zeitraum begrenzt und ständig auf ihre Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit überprüft werden. Vor allem aber müssen die nächsten vier Wochen genutzt werden, um eine Strategie für das – ich nenne es mal – Wiederhochfahren aus dem Lockdown zu erarbeiten, die uns möglichst ohne weitere Schließungen durch die nächsten Monate bringt. Dazu braucht es unbedingt die tatsächliche Beteiligung des Landtags. Diese Situation sollte schnellstmöglich und grundsätzlich geändert werden. Je länger nämlich Grundrechte in diesem Umfang eingeschränkt werden, desto schneller muss das Parlament als Gesetzgeberin auch wieder einbezogen sein. Eine ausschließliche und dauerhafte Politik über Verordnungen der Exekutive wird dem Grundsatz einer parlamentarischen Staatsform so nicht mehr gerecht, auch nicht dem Demokratieund auch nicht dem Rechtsstaatsprinzip. Die Diskussion der Parlamentsbeteiligung ist mittlerweile bundesweit vorangeschritten – mit der Umsetzung des ersten Gesetzes im Sommer in BadenWürttemberg. Gesetzesinitiativen dazu gibt es auch in fast allen anderen Bundesländern und auch auf Bundesebene läuft diese Debatte. Deshalb haben auch wir als regierungstragende Fraktionen heute einen Antrag ins Plenum eingebracht, der auf eine Gesetzeslösung für die Parlamentsbeteiligung hinwirkt. Mit einem solchen Gesetz soll nicht die Möglichkeit der Regierung beschnitten werden, während eines Gesundheitsnotstands im Sinne des Infektionsschutzgesetzes Verordnungen rasch erlassen zu können.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Dann stim-
men Sie unserem doch zu!) Vielmehr geht es uns darum, einen gesetzlichen und vom Parlament diskutierten und entschiedenen Rahmen für die Verordnungen zu schaffen, um dem Gesetzgebungsvorbehalt des Parlaments auch gerecht zu werden. Da wir alle nicht wissen können, wie lange die Pandemie andauern wird, sollte dies so rasch wie möglich umgesetzt werden. Zum CDU-Antrag komme ich jetzt. Die CDU hat ja einen Antrag unter dem Titel „Sicher durch die Krise“ vorgelegt, hat diesen auch noch mal überarbeitet und um einige Punkte erweitert; ich will darauf eingehen. Ehrlicherweise muss hier gesagt werden, dass wir es der CDU zu verdanken haben – auch der CDU –,
(Beifall CDU)
dass es kein Sonderplenum am Sonntag gab – ich habe vorhin schon gesagt, dass ich das sehr bedauere –, welches uns die Möglichkeit eröffnet hätte, die geplanten Maßnahmen vor ihrem Inkrafttreten zu diskutieren. Insgesamt bietet – ehrlich gesagt – der Antrag der CDU auch nach der Überarbeitung nicht wirklich so viel Neues. Dass die Bürgerinnen in der aktuellen Ausnahmesituation Hervorragendes leisten, möchten wir ausdrücklich unterstreichen; ihnen allen muss selbstverständlich unser Dank gelten. Vieles von dem, was Sie aber in Ihrem Antrag fordern, ist in der aktuellen Verordnung umgesetzt, so etwa das Offenhalten von Schulen und Kindergärten. Die Kritik am bestehenden Stufenkonzept können wir – ehrlich gesagt – nicht nachvollziehen. Unseres Wissens ist das nämlich sehr gut umgesetzt worden, die Ampelregelung ist deutschlandweit fortschrittlich und anerkannt und funktioniert aus unserer Sicht auch wirklich. Die von Ihnen gewünschten bundeseinheitlichen Regelungen sind nunmehr umgesetzt, wir unterstützen diese nicht uneingeschränkt. Wir hätten uns – wie gesagt – verstärkte dezentrale und lokale Lösungen gewünscht, wie sie in unserem Antrag auch genannt werden. Dadurch hätte auf das unterschiedliche Infektionsgeschehen im Land besser eingegangen werden können. Im Kern zielt der Antrag der CDU darauf ab, die Entscheidungen über die Corona-Pandemie wieder zurück ins Parlament zu holen. Dabei schlagen Sie vor, alle Fraktionen des Parlaments umfangreicher über die Entwicklungen in der Pandemie zu informieren; dies ist im Übrigen auch Teil des Alternativantrags der drei Regierungsfraktionen. Allerdings kann ich mir zwei Anmerkungen nicht verkneifen: Die täglichen Lageberichte zur CoronaSituation sind für alle schon jetzt einsehbar und auf der Seite des Sozialministeriums zu finden. Vielen herzlichen Dank dafür! Und es hätte jederzeit schon freigestanden, den wissenschaftlichen Beirat, der seit Juni tagt, in den Sozialausschuss einzuladen. Das hat auch die CDU nicht getan, wir auch nicht; es wird also höchste Zeit, dass wir das vielleicht jetzt tatsächlich nachholen. Darüber hinaus führen Sie von der CDU nicht weiter aus, wie das rechtlich und praktisch umgesetzt werden soll, auf welche Weise die Landesregierung die künftige Ausgestaltung ihrer Corona-PandemiePolitik konkret mit dem Landtag abstimmen soll. Weil das der Hauptpunkt Ihres Antrags zu sein scheint, hätten wir uns schon ein bisschen genauere Angaben zur Umsetzung gewünscht, zumal die Diskussion bundesweit in vollem Gange ist. Ich möchte noch auf zwei weitere Punkte Ihres Antrags eingehen: Sie sprechen jetzt nicht mehr von einem möglichen Impfplan – ich vermute, da haben Sie ein Stück weit auf die Kritik reagiert, die es gibt –, sondern Sie sprechen davon, dass es tatsächlich eine Strategie geben muss zur Verteilung des Impfstoffs. Das teilen wir. Ich will hier auch noch mal ganz deutlich sagen, weil mich das vorhin wirklich geärgert hat bei dieser Demonstration hier vor dem Haus: Niemand will einen Impfzwang – niemand! –, aber es geht darum, das Angebot zu machen und diesen Impfstoff tatsächlich allen zugänglich zu machen. Die entscheidende Frage ist, dass wir einen Verteilungsplan brauchen, gerade für die Anfangsphase, mit dem geregelt werden muss, in welcher Reihenfolge der Impfstoff verteilt werden soll, damit es nämlich nicht dazu kommt, dass sich die einen, die es sich leisten können, den Impfstoff sozusagen sichern – wir sehen das ja auch gerade im weltweiten Vergleich – und andere – in Anführungszeichen –, die vielleicht aber gerade zu Risikogruppen gehören, keine Chance haben, an den Impfstoff zu kommen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir möchten Impfmobile anregen, damit insbesondere die Risikogruppen in Alten- und Pflegeheimen schnell und unkompliziert mit Impfstoff versorgt werden können. Schließlich nehmen wir sehr überrascht, aber erfreut das Interesse der CDU am Öffentlichen Gesundheitsdienst zur Kenntnis, haben doch gerade die CDU-geführten Regierungen in Thüringen die Privatisierung im Gesundheitssektor massiv vorangetrieben – das müssen Sie sich leider anhören. Hier kann schon von einer 180-GradWendung gesprochen werden. Hätte Ihre Partei in Ihrer Regierungszeit eine andere Politik gemacht, müssten wir heute über viele der Probleme im Gesundheitswesen vermutlich gar nicht diskutieren.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Sie schlafen
schon seit sechs Jahren!) Wir fordern schon lange, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst als tragende Säule seinem breiten Aufgabenspektrum aus Gesundheitsschutz, Gesundheitsförderung und Gesundheitsmanagement nachkommen muss, aktuell mehr denn je. Deshalb müssen auch genügend Mittel zur Verfügung stehen. Der Öffentliche Gesundheitsdienst muss so ausgestattet und organisiert werden, dass er präventiv, gemeinwohlorientiert, multiprofessionell und auch frei – hören Sie zu! – von kommerziellen Interessen arbeiten kann.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir bitten daher die Landesregierung, sich dafür einzusetzen, dass die zugesagten Bundesmittel schnell kommen und unkompliziert und gerecht verteilt werden können. Jetzt lassen Sie mich noch ein paar Sätze zu unserem Alternativantrag sagen. Der Alternativantrag greift verschiedene Probleme der aktuellen Situation auf und schlägt natürlich auch Lösungsmöglichkeiten vor. Zunächst einmal ist es zwingend notwendig, auch für die parlamentarische Kontrolle der Regierung, dass der Landtag regelmäßig und umfangreich über die aktuelle Pandemielage im Land informiert wird, über den Stand der Infektionen, aber auch über die Folgen und Auswirkungen auf das gesellschaftliche, auf das soziale und das wirtschaftliche Leben. Auch in der aktuellen Situation muss der Landtag das Zentrum der Informationsund Handlungsprozesse sein – so sieht es jedenfalls das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip vor. Ältestenrat und Fraktionen müssen deshalb unbedingt vor Erlass einer neuen oder geänderten Verordnung informiert werden. So besteht auch die Möglichkeit, die entsprechenden Fachausschüsse zurate zu ziehen. Darüber hinaus schlagen wir in unserem Antrag vor, die bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie evaluieren zu lassen, und zwar von externen Wissenschaftlern, damit wir evidenzbasiert sehen können, was die eine oder die andere Maßnahme gebracht hat. Einerseits benötigen wir als Abgeordnete diese Informationen, um Handlungsoptionen für die weiteren politischen Entscheidungen zu treffen. Andererseits kann es die Akzeptanz für die Maßnahmen erhöhen, wenn sie durch externen und wissenschaftlichen Sachverstand begründet werden. Da wir momentan alle noch nicht wissen, wie und in welchem Zeitrahmen sich die Corona-Pandemie weiterentwickeln wird, benötigen wir Möglichkeiten, die Arbeitsfähigkeit des Parlaments auch in solchen Phasen zu erhalten, in der die physische Teilnahme an Plenar- und Ausschusssitzungen nicht möglich ist. Dazu müssen die Arbeitsabläufe so digitalisiert werden, dass die Meinungs- und Entscheidungsfähigkeit des Landtags erhalten bleibt. Informationen müssen schnell an die Fraktionen gelangen, um der Situation entsprechend zügig reagieren zu können. Dies gilt aber auch – das will ich ganz deutlich sagen – für die Beteiligung der kommunalen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger. Auch dort müssen demokratische Entscheidungen in Krisenzeiten möglich bleiben. Schließlich – das hat die Entscheidungsfindung der letzten Woche wieder eindrücklich bewiesen – ist es zwingend notwendig, dass die Beteiligungs- und Entscheidungsrechte in Pandemiezeiten wieder zurück ins Parlament gelangen. Wir reden hier schließlich über umfangreiche Eingriffe in die verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte der Menschen. Diese Entscheidung können wir nicht – das ist auch die einhellige Meinung der Gerichte – auf Dauer vom Parlament auf die Regierung übertragen. Dies entspricht, wie gesagt, nicht unseren Rechtsgrundsätzen. Die Debatten dazu laufen, wie gesagt, in allen Ländern. Meine sehr geehrten Damen und Herren, unser Ziel ist es jedenfalls, dass wir uns von der Landesregierung wünschen, dass diese dem Landtag in enger Zusammenarbeit mit dem wissenschaftlichen Beirat möglichst kurzfristig einen Gesetzentwurf zur Parlamentsbeteiligung vorlegt. Uns ist klar, dass gerade in einer epidemischen Lage ein Konflikt zwischen der Möglichkeit zügiger Entscheidungsfindung und dem Erfordernis parlamentarischer Beteiligung besteht, dennoch braucht es eine Möglichkeit, um beide Aspekte ausgewogen zu berücksichtigen, gerade in Anbetracht einer Situation, deren Ende noch lange nicht in Sicht ist. Wir empfehlen jedenfalls, den Antrag der CDUFraktion genauso wie den Antrag der Koalitionsfraktionen zur weiteren Beratung an den Sozialausschuss, aber auch an den Justizausschuss zu überweisen. Ich freue mich auf die weitere Debatte. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
