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Matthias Hey

SPD 03.11.2020 Sitzungen 7/27

Thüringer Gesetz zur parlamentarischen Beteiligung an den Maßnahmen nach § 32 Infektionsschutzgesetz

Herr Vorsitzender, herzlichen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt liegt es schon eine Weile zurück, aber auch ich will noch einmal auf einen meiner Vorredner, den Herrn Höcke, eingehen, wie es der eine oder andere vor mir auch schon getan hat. Sie sagten, Herr Höcke, Ihre Rede ist ein Plädoyer für die Vernunft. Aber ich muss auch sagen, direkt im Anschluss dann so viel Unvernunft zu präsentieren, das ist schon eine reife Leistung hier in diesem Haus. Im Übrigen zum Umgang hier untereinander, den Sie ja auch eingeklagt haben: Wenn Sie ein Mitglied dieses Hohen Hauses damit betiteln, dass diese Abgeordnete im Geiste ein Kind geblieben ist, dann beweist das vor allem eins, dass Sie den Boden der politischen Anständigkeit längst verlassen haben, Herr Höcke. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Auch wenn das jetzt noch mal sehr schön anhand der Zahlenwerte in einer der beiden Vorreden nach der Pause mit zum Tragen gekommen ist: Sie werben für den schwedischen Sonderweg, Herr Höcke. Es läuft gerade über die Ticker – ich weiß nicht, ob Sie es schon festgestellt haben –, der schwedische Ministerpräsident kündigte vor ungefähr einer Stunde strengere Maßnahmen an. Die Lage, sagte er in einer Pressekonferenz, sei sehr ernst, die Intensivbetten würden nämlich immer mehr belegt. Das Feiern ist in Schweden jetzt nur noch mit acht Personen gestattet. Ist das jetzt, Herr Höcke, auch eine Diktatur? Ist daran auch Angela Merkel schuld? Diese Antwort bleiben Sie uns wahrscheinlich in dieser Debatte schuldig. Und was noch viel hübscher ist – gut, dass vorhin darauf hingewiesen wurde –, ich habe eben noch mal nachgeschlagen: Am 25. August dieses Jahres, Herr Höcke, waren Sie zu Gast beim Mitteldeutschen Rundfunk beim sogenannten Sommerinterview. Da haben Sie gegenüber dem Moderator oder dem Interviewer Lars Sänger gesagt – wörtlich –: „Corona ist vorbei und wird auch nicht wiederkommen.“ Das ist in der Mediathek drin, das kann jeder noch einmal nachschauen. Herr Höcke, jetzt mal ganz ehrlich: Egal, ob Corona gefährlich ist oder nicht – Sie stellen das ja in Abrede, zumindest die Frage der allgemeinen Gefährlichkeit –, aber wie kamen Sie damals, am 25. August, generell auf diese Aussage: „Corona ist vorbei und wird auch nicht wiederkommen“? Das zeigt doch vor allem eins, Herr Höcke: Ihre politischen Einschätzungen haben eine Halbwertszeit. Von damals bis heute sind es gerade mal 70 Tage; das ist verdammt kurz. Und es ist auch verdammt fahrlässig, den Leuten draußen sowohl im MDR-Sommerinterview als auch bei irgendwelchen anders gerichteten Demonstrationen diese Form von politischer Willensbildung glauben machen zu können. Das ist wirklich gefährlich. Das muss man in dieser Form – ich sage es mal ganz, ganz deutlich – benennen: Das ist politischer Unfug, den Sie hier treiben. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte mich, weil ich ja auch als Fraktionsvorsitzender hier nach vorn gekommen bin, zunächst mal für die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten bedanken, die heute hier gehalten wurde. Viele meiner Vorredner und auch Bodo Ramelow haben es schon gesagt: Ja, es wird Zeit, dass wir eine Debatte im parlamentarischen Raum führen können. Am Mittwoch gab es eine Verständigung zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten der Länder zu dem weiteren Vorgehen in der Corona-Krise. Das Ergebnis ist, na ja, manche nennen es den Lockdown light, manche sagen, es ist ein zweiter Shutdown. Aber diese Verständigung ist länderübergreifend gewesen. Ich glaube, das hat einen ganz bestimmten Grund. Zum Zeitpunkt der Videokonferenz zwischen den Ministerpräsidenten und der Kanzlerin gab es von den 401 Kreisen und kreisfreien Städten in dieser Republik bereits 288, die über dem kritischen Wert von 50 Neuinfektionen pro Tag gelegen haben, also fast zwei Drittel der Republik. Fast zwei Drittel Deutschlands waren da quasi schon Risikogebiet. Vor ungefähr drei Wochen hat die Kanzlerin gesagt, sie fürchtet um die Weihnachtszeit mit rund 19.000 Neuinfektionen pro Tag. Jetzt haben wir eine Zahl von tagesaktuell über 15.000, haben aber noch bis zu acht Wochen bis zum Fest. Deshalb wird es am Mittwoch wohl um die alles entscheidende Frage gegangen sein: Was kann man tun, wenn man diesen rasanten Anstieg verhindern will? Es stellt sich wie im Frühjahr das gleiche Problem: Wenn ein gewisser Prozentsatz der Infizierten ernsthafte gesundheitliche Probleme bekommt – Mario Voigt hat es angesprochen –, wie lange hält das unser Gesundheitssystem eigentlich durch? Auch wenn es einige nicht hören wollen: Die Infektion mit COVID-19 kann mit schweren körperlichen Schäden enden und ja, das gilt nach wie vor, man kann an diesem Virus sterben. Um das drastisch zu formulieren, die Ministerpräsidenten der Länder standen am Mittwoch vor der Frage: Nehmen wir in Kauf, dass diese zweite Welle ungebremst weiterwächst – dann wird das über kurz oder lang auch Menschenleben kosten – oder versuchen wir auf Kosten vieler Dienstleistungs- und Wirtschaftszweige die Infektionszahlen zu verringern? Das Ergebnis vom letzten Mittwoch ist: Alle 16 Bundesländer haben sich für Maßnahmen entschieden, die Infektionszahlen einzudämmen, und zwar durch einen Katalog an Maßnahmen, der sich auch in den Verordnungen widerspiegelt, die jetzt in den Ländern bereits erlassen sind oder erlassen werden. Seitdem diese Entscheidung gefallen ist – und das geht Ihnen vielleicht genauso wie mir –, bekommen wir als Mitglieder dieses Parlaments nahezu im Stundentakt – heute hat es sich noch mal potenziert – Mails und Nachrichten auf Facebook und Anrufe von Interessenverbänden, von Bürgern. Da steht dann oftmals drin: „Ich fordere Sie auf, stimmen Sie dieser Verordnung nicht zu. Kippen Sie diesen Corona-Wahnsinn. Beweisen Sie Rückgrat!“ Das Muster der Argumente in diesen Mails ist immer gleich. Es ist für mich in gewisser Weise sogar nachvollziehbar. Ich nehme mal die Gaststättenbesitzer zum Beispiel. Die sagen – auch im persönlichen Dialog mit mir –: „Jetzt habe ich mühsam in Abstimmung mit meiner jeweiligen Gesundheitsbehörde“ – beispielsweise im Landkreis – „ein Hygienekonzept erarbeitet. Ich habe den ganzen Spaß mitgemacht mit der Nachverfolgung der Kontakte, also diese Liste ausgelegt, teilweise auch diese QR-Codes bei mir aufgestellt, wo es diese Apps gibt. Es gibt Desinfizierung bei mir. Jetzt gehe ich als Dankeschön wieder in den Lockdown.“ Ich bekomme Nachrichten von Fitnessstudios, auch von Tanzschulen – das ist heute schon mit angesprochen worden –, von Kunst- und Kulturschaffenden, die sich Sorgen machen, auch um die Theater, die Orchester und die Museen. Die meisten sagen – und das ist interessant –: „In keinem Fall gab es nachweisbar bei mir eine Infektion.“ Das sagen die Gaststättenbesitzer, die Betreiber von Tanzschulen, die Fitnessstudios, die Theaterbesucher, die Museumsliebhaber, auch die Trainer von Amateurvereinen: „Bei mir gab es nie in der Nachverfolgung in irgendeiner Form ein Problem, da gab es nie einen Fall.“ Ich halte die Frage für legitim, weil die Leute wissen wollen, was denn jetzt der Grund für die Einschränkung sein soll, die sie jetzt gerade wieder trifft. Hinter dieser Frage steht nämlich eigentlich: Bin ich denn schuld an den steigenden Zahlen? Und wenn ich keine Schuld daran habe – das ist ja der Umkehrschluss –, warum muss ich dann schon wieder schließen? Deshalb muss man das an dieser Stelle auch mal deutlich und laut sagen: Niemand gibt diesen Unternehmen und Einrichtungen eine Verantwortung für die jetzt rasant ansteigenden Infektionskurven. Das tut hier niemand. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber das ändert doch nichts daran, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir jetzt alle gemeinsam in der Verantwortung stehen, etwas gegen diese rasant steigenden Zahlen zu tun. Es ändert auch nichts daran, dass wir handeln müssen. Und wenn Politik handelt, muss sie das aus einer Veranlassung heraus tun. Sie muss bestimmte Umstände kennen und eine Faktenlage, die ihr Handeln rechtfertigt. Und die Krux fängt genau hier an – das haben wir heute auch wieder hier in dieser Plenardebatte gespürt –, dass Fakten entweder anders interpretiert oder schlichtweg angezweifelt werden. Ich habe mal ein ganz prägnantes Beispiel. Es ist mittlerweile auch in, dass man in Plenardebatten nicht immer nur dem Redner folgt, sondern zum Teil eben auch auf den PC, auf den Laptop schaut. Wenn jetzt jemand, der immer noch bei der ganzen Geschichte beiwohnt und der Sache Folge leistet, mal Lust hat, geht er einfach über seine Suchmaschine mal auf intensivregister.de. Das ist seit Monaten ein Register, bei dem mehr als 1.300 Akutkrankenhäuser – das sind also solche Krankenhäuser, die Intensivpflegebetten haben, das hat nicht jedes Krankenhaus, aber 1.300 round about in Deutschland haben das – täglich ihre Belegung der Intensivbetten melden. Da geht es nicht nur um Corona. Es gibt ja viele Intensivfälle, beispielsweise Autounfälle, Krebspatienten. Generell melden die aber – wie gesagt – die verfügbaren Kapazitäten. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Dafür gibt es eine App!) Es gibt sogar eine App. Okay. Ich bin da eher ein bisschen konventionell und gehe immer noch über das Internet. Aber gut, die sind auch schon per App vorhanden. Das Datenmaterial, was Sie täglich da abrufen können, ist wirklich bemerkenswert. Sie können es sogar gemeindescharf, also Sie können Ihren eigenen Heimatort eingeben. Wenn dort ein Krankenhaus, eine Einrichtung mit Intensivmedizin ist, können Sie das genau nachverfolgen. Zumindest – das sind die Daten von heute Mittag, ich habe es nicht gleich aktualisiert – in Thüringen sind derzeit 33 Betten mit ernsthaften COVID-19-Fällen belegt. Davon werden derzeit elf von den Patienten beatmet. Also ein Drittel der Leute braucht spezielle Beatmung. Daneben können Sie in dieser Ländertabelle sehen, dass es eine Gesamtzahl an Intensivbetten gibt, die verfügbar sind, und eine Reserve, die man innerhalb von einer Woche zur Verfügung stellen kann. Aktuell – wenn Sie jetzt gerade mal auf diesen Länderreport bei intensivregister.de gegangen sind – sind 327 Betten in Thüringen noch frei. Jetzt kommt die Mathematik ins Spiel. Wie lange reichen diese Kapazitäten, wenn die Infektionszahlen weiterhin so rasant ansteigen? Gerald Gaß, der Chef der Deutschen Krankenhausgesellschaft, hat dieser Tage einen bemerkenswerten Satz formuliert: Wer in unsere Krankenhäuser in drei Wochen eingeliefert wird, ist heute schon infiziert. Das ist wirklich ein nachdenkenswerter Satz. Jetzt kann man mir zwar erzählen, dass das bestimmt alles falsche Zahlen sind, dass 1.300 Krankenhäuser täglich lügen, um diese Angaben zu fälschen. Aber ich habe keinen Grund, den Leuten, die das täglich zwischen 13.00 Uhr und 14.00 Uhr aktualisieren, zu misstrauen und ihnen zu unterstellen, sie würden absichtlich die Unwahrheit sagen. Aus welchem Grund denn auch?! Das Problem liegt aber nicht allein, meine sehr geehrten Damen und Herren, an der Anzahl dieser vorhandenen Intensivbetten. Wenn wir es nämlich wirklich ernst nehmen mit der Nachverfolgung der Infektionen, da muss man eines feststellen: Bei den derzeit ansteigenden Infektionen schaffen es die Gesundheitsämter in Deutschland nur noch zum Teil, manchmal auch gar nicht mehr, die Kontaktnachverfolgung zumindest in der Schnelligkeit hinzubekommen, die man bei der steigenden Kurve braucht. Das ist ja auch klar, wenn sie über 15.000 Neuinfektionen pro Tag haben. Auch das ist eine Wahrheit, die bitter ist, aber sie muss auch mal ausgesprochen werden. Und wenn man im Grunde derzeit alle Menschen, die mit Corona-Infizierten in Kontakt gekommen sind, zunächst einmal in Quarantäne stecken muss, muss man auch eines klar benennen: Es wird nicht nur entscheidend sein, wie viele Intensivbetten wir demnächst zur Verfügung haben, sondern auch, wie viele Menschen demnächst überhaupt noch an diesen Intensivbetten stehen, um die Menschen in den Betten pflegen zu können. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aus all diesen Gründen kann doch nur eines entscheidend sein: dass es gelingt, das Infektionsgeschehen irgendwie in den Griff zu bekommen. Wir haben nämlich derzeit sowohl in der Wissenschaft als auch in der Medizin als auch in der Politik eigentlich immer nur zwei Ratschläge an die Menschen: Jetzt geht mal bitte ein bisschen mehr auseinander und wascht euch gründlich die Hände. Und das ist angesichts einer weltweiten Pandemie, wie ich finde, eben auch verdammt wenig. Das alles sind Gründe für die heute vorliegende Verordnung: Es geht darum, Menschen zu schützen. Genau das treibt die Politik nicht nur in Thüringen um, sondern in allen anderen Bundesländern auch und auch bei unseren europäischen Nachbarn, ich habe beispielsweise Schweden schon genannt, also auch europaweit. Dazu gehört eben, dass man die Kontakte im öffentlichen Raum versucht zu minimieren. Das Kunststück wird aber sein, das öffentliche Leben dabei am Laufen zu halten, also Schulen und Kindergärten weiterhin zu öffnen, Fitnessstudios und Kinos aber für vier Wochen zuzumachen. Ich will dabei auch sagen, dass die Gleichartigkeit dieser Maßnahmen in Deutschland mich genauso umtreibt. Also was gilt von Rügen bis Passau und von Aachen bis Görlitz? Vor allem deswegen, weil das Infektionsgeschehen in Deutschland eben nicht einheitlich ist, gibt es auch immer wieder die gleichen Fragen: Wenn doch weit weg, also manchmal Hunderte von Kilometern, die Infektionszahlen viel höher sind als hier, weshalb sollen wir denn dann genauso agieren wie dort? Ein Hotelbesitzer in meiner Heimatstadt, in Gotha, hat letzte Woche das mal sehr plastisch in einem ZDF Interview geschil‑ dert. Der hat nämlich gesagt – da ging es um die Debatte zum Beherbergungsverbot –: Na ja, wenn in München Hochwasser ist, müssen wir uns in Thüringen doch noch nicht die Gummistiefel anziehen. – Ich frage mich das auch hin und wieder. Aber ich frage mich dann auch, was denn nun besser ist: Dass es in Deutschland einheitliche, also überall nachvollziehbare und gleiche Regeln gibt oder jedes Bundesland eine andere Verordnung erlässt, dass also in Gerstungen andere Dinge als in Bad Hersfeld gelten, obwohl nur wenige Kilometer Luftlinie dazwischenliegen? Und ganz subjektiv – ich kann mich irren – ist zumindest mein Eindruck: Mit vielen Menschen, mit denen ich in Kontakt komme – das geht Ihnen ja genauso – scheint es den Leuten tatsächlich wichtig zu sein, dass es einheitliche Maßnahmen gibt, die überall Gültigkeit haben. Jetzt komme ich mal zur Frage der Einbindung der Parlamente in die Entscheidungsprozesse: Dass eine Regierung in der Lage sein muss, angesichts bestimmter unvorhergesehener Dinge schnell zu handeln, das wird niemand bestreiten wollen. Das ist in der Verfassung auch so vorgesehen. Als im März und im April Corona zum ersten Mal eine entscheidende Rolle spielte, war es völlig klar und es war auch gut, dass die Regierungen in den Ländern, also auch hier in Thüringen, im Freistaat Thüringen, gehandelt haben. Man stelle sich nur mal vor, das hätten die Parlamente, also zum Beispiel wir in unserem Landtag, nach dem herkömmlichen Verfahren machen sollen und alles bewerkstelligen sollen, also mit Debatten und Ausschussüberweisung. Da weiß man, was das allein für die Zeitschiene bedeutet hätte. Wir alle wissen doch auch, was allein die Einbringung und Verabschiedung des Mantelgesetzes für eine parlamentarische Kraftanstrengung war. Auch da musste es flink gehen, aber es hat eben auch vier bis fünf Wochen gedauert. Fakt ist aber auch: Ein monatelanges Durchregieren kann demokratisch nicht gewollt sein. Also der eine erlässt als Exekutive die Verordnung, die Legislative steht daneben und packt fleißig die Rettungspakete. Das ist kein Dauerzustand, meine Damen und Herren. Und das muss oberste Maxime sein: Auf Dauer entscheiden nicht Regierungen, sondern Parlamente. Dazu sind sie gemacht, meine Damen und Herren. (Beifall CDU, SPD) Deshalb ist die Frage, wie das Handeln von Regierung und Parlament wieder in Gleichklang zu bringen ist, eine sehr entscheidende. Grundsätzlich gilt nämlich: Das Abwägen von diesem Für und Wider bestimmter Maßnahmen – auch wenn das anstrengt und wenn das mitunter nervenaufreibend sein kann – muss in einem Parlament geschehen, das vom Volk dazu ja auch gewählt wurde. Das heißt aber auch: Wer fordert, dass jetzt wieder die Parlamente am Zug sind, der muss dann auch die Entscheidung der Parlamente akzeptieren. Das ist doch völlig logisch. Heute ist Dienstag, der 3. November, und da muss ich trotzdem auf einen Sonderfall eingehen und kann das dem einen oder anderen hier jetzt auch nicht ersparen: Wir sollten ja eigentlich am vergangenen Freitag zusammenkommen, aus verschiedenen Gründen dann Sonntag, geblieben ist es dann beim heutigen Dienstag. Ich finde das im Übrigen gut so. Die Verordnung zu den Maßnahmen ist nämlich am Sonnabendabend erst fertig gewesen, und das ist gar kein Vorwurf an das zuständige Haus, weil das seinen Grund hat, weil es nämlich sehr aufwendige und sehr tiefgreifende juristische Prüfungen geben muss, ehe man so eine Verordnung erlässt. Aber am Freitag hätten wir demnach noch gar keine Diskussionsgrundlage gehabt, am Sonntag wäre es um Maßnahmen gegangen, die wir wenige Stunden vor der Sitzung zur Kenntnis bekommen hätten, also Maßnahmen, die teilweise in Grundrechte eingreifen und einschneidende Auswirkungen auf das öffentliche Leben haben. Jetzt frage ich mal: Wer hätte in der Kürze der Zeit einen wirklich sinnvollen und guten Abwägungsprozess überhaupt hier vollziehen können? Ich habe nach der Entscheidung, heute – also Dienstag – zu tagen, auch erfahren, dass es doch aber unglaublich wichtig gewesen wäre, eine Plenarsitzung anzusetzen, weil schon eine parlamentarische Debatte ein Wert der Demokratie an sich sei. Ich habe das in der Pressemitteilung gelesen. (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Das habe ich auch gelesen!) Daran habe ich keinen Zweifel. Aber wenn man ein Parlament tagen lässt, damit es tagt, dann hinterfrage ich das, weil die Menschen, die uns als Vertreter hier in diesen Landtag gewählt haben, neben einer Debatte auch erwarten können und müssen, dass dann auch etwas entschieden wird. Das ist der Kern der heutigen Sitzung: Sind wir heute einverstanden mit den Maßnahmen der neuen Verordnung oder nicht, und was geschieht darüber hinaus? Es gibt heute eine Reihe von Anträgen der einzelnen Fraktionen, bei denen es inhaltlich unter anderem auch darauf ankommt zu regeln, wie man zum Beispiel zukünftig bei weiteren möglichen Verordnungen hier im Plenum damit umgeht, aber auch, welche Entscheidungsmöglichkeiten sich aus dem sogenannten Parlamentsvorbehalt ergeben. Das begrüße ich ausdrücklich. Sie können aus dem Entschließungsantrag der Koalition ebenso wie dem der CDU entnehmen, dass es insbesondere darum geht, wie es möglich sein kann, eine bessere Einbindung des Parlaments einerseits zu ermöglichen, als auch andererseits anzuerkennen, dass normaler Parlamentsbetrieb in diesen Zeiten nicht so ohne Weiteres möglich ist und wir uns neue Wege dahin gehend überlegen müssen, wie wir das dann bewerkstelligen können. Es gibt auch einen Gesetzentwurf der FDP – ich habe ihn auch noch mal studiert –, der unter anderem dafür wirbt, in Pandemiezeiten die Beratung und die Entscheidung an einen bestimmten Ausschuss zu übertragen, also sehr wohl auch auf ein parlamentarisch legitimiertes Gremium; im Antrag der CDU finde ich Ähnliches wieder. Darüber, meine Damen und Herren, sollten wir intensiv in den Ausschüssen sprechen, denn ich bin mir sicher, auch wenn der November vorbei ist und – ich hoffe es sehr inständig – die Zahlen der Infektionen wieder ein Stück weit nach unten gegangen sind, wird uns Corona noch eine Weile beschäftigen. Auch deshalb will ich hier an dieser Stelle noch einmal dafür werben: Wir müssen uns unter den Fraktionen auf ein weiteres Mantelgesetz einstimmen, zumindest aber auf die Verlängerung sinnvoller Regelungen, die zum Jahresende auslaufen. Beispielsweise geht es darum, dass Studierende mehr Zeit erhalten, um Prüfungs- und Studienleistungen zu erbringen, wenn hierbei durch die Corona-Pandemie Einschränkungen entstehen, und dass es vor allen Dingen auch Ausnahmen von der Erhebung von Langzeitstudiengebühren geben muss, wenn Studierende durch die Pandemie in Verzug bei der Regelstudienzeit kommen. Meine Fraktion will außerdem den Thüringer Kommunen helfen, indem zum Beispiel Regelungen für eine Erleichterung bei Erstellung ausgeglichener Haushalte über den 31.12.2020 hinaus verlängert und ergänzt werden. Man sollte – auch das sage ich hier mal an dieser Stelle – in der jetzigen Situation auch mal an eines denken: die gesamte geballte Kraft an Hilfspaketen, die berechtigterweise momentan auch den Unternehmen hier im Land und generell in Deutschland wieder zur Verfügung gestellt werden muss, mit einer unglaublichen Summe von – für einen Monat gerechnet – 10 Milliarden Euro, wie ich gehört habe. Da darf man aber eine Debatte nicht zu kurz kommen lassen. Das ist vollkommen okay, dass wir als Motor unseres Wohlstands diese Unternehmen in der Form unterstützen, aber es muss erlaubt sein, auch in einer Parlamentsdebatte wie heute und auch zukünftig und immer deutlicher klarzumachen, dass nicht nur Unternehmen unterstützt gehören, sondern eben auch die Arbeitnehmer. Wir müssen uns auch der Debatte stellen, wie wir beispielsweise mit dem Kurzarbeitergeld, das viele Menschen jetzt auch wieder im November betrifft, umgehen, und müssen uns der Debatte stellen, ob auch da eine Erhöhung oder Nachjustierung unbedingt notwendig ist. Das sage ich nicht nur als Sozialdemokrat, sondern als Mensch, der mit vielen Leuten in Kontakt ist, die auch darüber große Sorgen haben. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hier und heute werbe ich jedenfalls dafür, die vorliegenden Anträge von CDU und Rot-Rot-Grün neben dem Gesetzentwurf der FDP an die Ausschüsse für Justiz und Gesundheit zu überweisen. Ich will auch gleich ankündigen, dass meine Fraktion die heutige Verordnung zur Kenntnis nimmt, keine Änderungsanträge stellen wird. Aber ich will es auch klar sagen: Das hier ist ein fließender Prozess, meine Damen und Herren, und sehr wohl werden wir uns in diesem Prozess die eine oder andere Regelung in den Maßnahmen ansehen und auch hinterfragen. Das ist zum Beispiel – es ist ja in den Medien oftmals schon debattiert und heute auch hier im Plenum angesprochen worden – die Regelung des Trainingsbetriebs von Jugendlichen im Amateurbereich. Meine Meinung zur Sachlage, dass in Deutschland die Profivereine, beispielsweise beim Fußball, munter weiterspielen, aber im Amateurbereich jetzt eine Zwangspause verordnet wird, ist bekannt. Die will ich hier auch nicht widerspiegeln, das gehört manchmal auch nicht in die verbale Feinkostabteilung, was ich darüber denke. Aber dass Kinder und Jugendliche im Amateurbereich nicht mal, um bei der Sportart Fußball zu bleiben, trainieren dürfen, aber Golf spielen schon, das ist schon schwierig. Da sitzen Kinder in der Schule sechs, sieben Stunden gemeinsam nebeneinander in einem Raum, aber nachmittags draußen auf dem Platz dürfen sie nicht gemeinsam trainieren. Und was machen Jugendliche, wenn sie sich nicht organisiert treffen? Die werden sich unorganisiert treffen. Das ist doch ganz logisch. Wenn die nicht mehr gemeinsam auf den Fußballplatz gehen, werden sie irgendwo an der REWE-Kaufhalle oder an einem anderen Ort zusammenstehen und das kann nicht Sinn und Zweck einer solchen Verordnung sein, das muss man da auch mit im Blick behalten. Mich erreicht, um im Bereich des Sports zu bleiben, genauso wie Astrid Rothe-Beinlich es angesprochen hat, die Nachricht des Landessportbunds, die sagen, es ist derzeit unklar, wie an Sportgymnasien zu verfahren ist. Morgens gibt es gemeinsames Lernen, aber ein gemeinsames Trainieren am Nachmittag gibt es nicht. Das ist aber das Wesens des Sportgymnasiums, das ist logisch, das ist ja auch bildungsmäßiger Inhalt. Man muss also an vielen Stellen sicherlich noch mal nachschärfen. Deshalb wird es so sein, dass die Ministerpräsidenten in zwei Wochen mit der Kanzlerin neu entscheiden wollen. Wir wollen in gebotener Sorgfalt auch entscheiden, ob alles so bleibt, wie es ist. Für heute aber wollen wir diese Verordnung ohne Änderungsanträge von meiner Fraktion in dieser Form belassen. Die Aufforderung vieler – das will ich abschließend auch noch mal sagen –, die sich an uns wenden und sagen, dass wir bitte diese Verordnung ablehnen sollen, kenne ich. Ich habe die Demonstration vor dem Haus natürlich auch gesehen. Aber das treibt uns eben hier auch alle um: Wie sieht denn die Alternative aus, wenn das Parlament heute, wie beispielsweise von der AfD in ihrem Entschließungsantrag gefordert, diese Verordnung einfach kippt, einfach ablehnt, also im Grunde den Zustand von letztem Wochenende wiederherstellt? Das mag dann gut für die Gastronomie, Museen und alle anderen Bereiche sein, die jetzt betroffen sind. Aber da müssen wir auch davon ausgehen, dass die Corona-Zahlen zumindest nicht gebremst werden und vielleicht sogar weiter steigen, mit allen Folgen, die sich daraus ergeben und die ich im Grunde auch schon versucht habe sehr plastisch zu schildern. Und ohne pathetisch werden zu wollen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wenn man eine Entscheidung zu treffen hat, dann muss man vorher abwägen – das ist immer so –, auch in der Frage, wie wirtschaftliche Schäden angesichts von Schäden an Leib und Leben abzuwägen sind. Politik hat immer etwas mit diesem Abwägungsprozess zu tun. Politik kann manchmal prima sein, wenn es zum Beispiel darum geht, beitragsfreie Kindergartenjahre zu beschließen. Politik ist in Tagen wie diesen aber auch ein verdammt hartes Geschäft, weil es am Ende um eine Entscheidung geht, die man in einem Parlament nicht so oft trifft: die Rechte einzelner für eine gewisse Zeit aus Verantwortung gegenüber der gesamten Gesellschaft einzuschränken. Meine Fraktion stellt sich heute dieser Verantwortung. Es fällt schwer, aber wir sind sicher, dass es die richtige Entscheidung ist. Ich danke Ihnen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Matthias Hey Protokoll ↗