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Plenarprotokoll 18/103

29.04.2026 · 27 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (5)AfD (4)fraktionslos (4)CDU (1)GRÜNE (1)FDP (1)

Hendrik Hering

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Sie recht herzlich zur (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Man hört Dich nicht! Man hört nichts!) 103. Plenarsitzung begrüßen. (Zurufe aus dem Hause: Mikro! Lauter! Mikro geht nicht!) – Das müsste die Regie dann etwas lauter stellen. Kann man es jetzt verstehen? (Zurufe aus dem Hause: Nein! – Unruhe im Hause) Dieser Plenarsaal hat eine gute Akustik. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Nein! –

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Jaqueline Rauschkolb SPD

Super? Nein!) Sie soll es mir sogar ohne Mikrofon erlauben – das versuche ich –, meine einleitenden Worte zu sprechen. Ich bin fest davon überzeugt, dass die Technik, sobald der erste Plenarredner spricht, dann auch funktioniert. Seien Sie herzlich zur 103. Sitzung begrüßt! Schriftführende Abgeordnete sind die Abgeordneten Dr. Matthias Reuber und Jens Jenssen, der auch die Redeliste führen wird. Entschuldigt fehlen die Abgeordneten Martin Louis Schmidt und Michael Frisch. Auch Staatssekretär Andy Becht hat sich für heute entschuldigt. Als neuen Abgeordneten dürfen wir bei uns den Nachfolger des Bürgerbeauftragten Martin Haller, Uwe Klodt, begrüßen. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Wir dürfen zum Geburtstag gratulieren. Am 26. März ist Kollegin Dr. Lea Heidbreder 35 Jahre jung geworden. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall im Hause – Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, geht zum Präsidium) Kollege Lars Rieger wird heute 48 Jahre alt. Sie bekommen heute auch ein Präsent; Sie können sich eine Flasche Wein abholen. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall im Hause) Dann dürfen wir noch als neuen Kollegen den Nachfolger des Abgeordneten Daniel Köbler, Herrn Paul Bunjes, bei uns herzlich begrüßen. Herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Das mit dem Mikrofon klappt immer noch nicht. Wir haben noch etwas Zeit bis zum ersten Punkt. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Ich darf die Frage stellen, ob der Tagesordnung widersprochen wird. (Abg. Damian Lohr, AfD: Ja!) – Sie widersprechen der Tagesordnung? (Abg. Damian Lohr, AfD: Die AfD-Fraktion widerspricht der Tagesordnung! –

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Joachim Paul AfD

Gespensterparlament! Geisterparlament!) Dann werden wir darüber abstimmen. Die Tagesordnung zur 103. Plenarsitzung liegt Ihnen über das OPAL-System vor. Ich stelle die Frage: Wer stimmt dieser Tagesordnung zu? Ich darf um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? Damit stelle ich fest, dass die Tagesordnung mit den Stimmen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der AfD bei Enthaltung der Gruppe FREIE WÄHLER angenommen ist. Die Tagesordnung ist damit nach § 22 unserer Geschäftsordnung festgestellt. Jetzt machen wir Folgendes: Ich darf die Regie bitten, an dem Redepult die Mikrofone anzuschalten. (Präsident Hendrik Hering begibt sich zum Redepult – Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Das passt zu der ganzen Verfassungsänderung! –

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Joachim Paul AfD

Geisterparlament!) Testen wir das erst einmal. (Zurufe aus dem Hause: Ah!) Dann werde ich in die Tagesordnung von hier aus einführen. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Wir kommen zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung, die gemeinsam aufgerufen werden: Einundvierzigstes Landesgesetz zur Änderung der Verfassung für RheinlandPfalz (Änderung des Artikels 91) Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/14464 – Erste Beratung Landesgesetz zur Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes und der Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/14465 – Erste Beratung Es ist eine Grundredezeit von 10 Minuten vereinbart, und für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Hüttner.

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Michael Hüttner SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind heute zu einer Sitzung des Landtags zusammengekommen, weil wir ein großes, ein wichtiges Ziel haben: Wir wollen unsere Verfassung anpassen, um unser Parlament und unsere Demokratie zu schützen. (Abg. Damian Lohr, AfD: Abschaffen! – Heiterkeit bei der AfD) Wie bei jeder Verfassungsänderung ist dies ein großer Schritt. Deswegen möchte ich zu Beginn den Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN danken, dass wir diesen Schritt mit größtmöglicher Einigkeit gemeinsam gehen. Es geht um die Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes, der Geschäftsordnung des Landtags sowie als Grundlage dafür um das Landesgesetz zur Änderung der Landesverfassung. (Der Redende wendet sich zum Präsidium) Herr Präsident, die Uhr läuft nicht mit, von daher ist das schwierig.

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Michael Hüttner SPD

– Danke schön. Konkret soll damit das Quorum für die Einsetzung des U-Ausschusses von einem Fünftel der Landtagsmitglieder auf ein Viertel geändert werden, ein Wert, der im Übrigen nicht hier in Rheinland-Pfalz erfunden wurde, sondern in sechs Bundesländern und vor allen Dingen auch im Grundgesetz verankert ist. In den vergangenen Tagen wurde viel darüber gesprochen. Dabei waren einige Aussagen – leider auch von Abgeordneten aus diesem Parlament – sachlich falsch und irreführend. Ich würde dies gern einmal klarstellen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen alle: Ein Untersuchungsausschuss ist das schärfste Schwert des Parlaments. Das muss auch so sein, um im Ernstfall Wirkung zu haben. Es ist aber genauso klar: Ein scharfes Schwert muss man schützen, damit es nicht stumpf wird, und man muss es sichern, damit es nicht missbraucht wird. Beides wollen wir machen. Blicken wir zurück. In den vergangenen 20 Jahren gab es in Rheinland-Pfalz vier Untersuchungsausschüsse, davon einen seit 2011, eben weil dieses scharfe Schwert stets sinnvoll und mit Bedacht eingesetzt wurde. Es steht nun aber klar zu befürchten, dass die Zeiten vorbei sind, denn wir haben es mit veränderten politischen Realitäten zu tun. Das zeigt der Blick in andere Parlamente. Das zeigt der Blick in die Presse. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Das zeigt der Blick auf die Berichte unserer Behörden. Deswegen ist eine Aktualisierung notwendig, und deswegen ist sie auch zum jetzigen Zeitpunkt notwendig. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Ein Schwert, das zu oft und zu destruktiv geschwungen wird, wird nicht nur stumpf, es wird zerbrechen. (Abg. Damian Lohr, AfD: Deswegen schaffen Sie es ab!) Das wollen, das müssen wir verhindern, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Abg. Damian Lohr, AfD: Wahnsinn! Echokammer!) Warum ist ein Untersuchungsausschuss so wichtig für das Parlament? Warum ist es das schärfste Schwert? Weil der Untersuchungsausschuss Befugnisse und Möglichkeiten hat, die weit über die eigentlichen Befugnisse des Parlaments hinausgehen. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Er darf Zeugen vernehmen, Gutachter hören, Akten beiziehen, und zwar alle den Untersuchungsgegenstand betreffenden Akten der Landesregierung, der Behörden des Landes sowie der Körperschaften, der Anstalten, der Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen. (Abg. Joachim Paul, AfD: Genau, und das wollt Ihr nicht mehr!) Was heißt das im Klartext? Schauen wir einmal auf den letzten Untersuchungsausschuss hier im Land. Da lagen am Ende 260 Aktenbände in Papierform vor. In elektronischer Form gab es 1 Million Dateien mit einem Umfang von 560 GB. Zusammen wurden mehr als 220 Zeugen angehört. Aber auch davor, sozusagen noch im analogen Bereich, kann ich mich an Räume hier in diesem Haus erinnern, die voll waren mit Akten und die zu studieren eine Unmenge Zeit gekostet hat. Dabei ist jede Menge an wichtiger Arbeit liegen geblieben. Das alles zeigt, wie mächtig dieses Instrument, wie mächtig dieses Schwert ist. Das zeigt aber auch, warum man den Einsatz demokratisch legitimieren und sorgfältig abwägen muss. Unter den eingezogenen Akten sind mitunter auch solche, die aus guten Gründen als sogenannte Verschlusssache gelten. Auch das darf bei den Diskussionen um die notwendige ausreichende demokratische Legitimation für einen Untersuchungsausschuss nicht vergessen werden. (Abg. Joachim Paul, AfD: Das macht aber der Wähler, mein lieber Freund!) Aus den genannten Gründen ist das Recht zum Einsetzen von Untersuchungsausschüssen keines, das in der Verfassung solitär betrachtet wird. Eben darum steckt in der Verfassung klar erkennbar der Gedanke, einen Missbrauch zu verhindern, um die Funktionsfähigkeit von Parlament und Landesregierung nicht zu gefährden. Deswegen gibt es im Übrigen auch kein Anrecht einzelner Fraktionen auf die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, sondern es gibt eben dieses Quorum. Dieses Quorum ist der Schutzmechanismus, der Schutzmechanismus vor Missbrauch und quasi der Schutz für dieses sogenannte scharfe Schwert. Wenn man darauf schaut, wie der bisherige Schutz mit dem Quorum von einem Fünftel zustande kam und wie er im bundesweiten Vergleich dasteht, dann gibt es gute Gründe, diesen Schutz jetzt zu stärken. Der Bundestag hat diesen Schritt bereits vor langer Zeit vollzogen und sich im Grundgesetz beim Grenzwert für die einsetzende Minderheit eben nicht mehr auf die Weimarer Verfassung bezogen. Die zwei Jahre vor dem Grundgesetz in Kraft getretene Landesverfassung von Rheinland-Pfalz bezieht sich hingegen mit dem Quorum von einem Fünftel nach wie vor auf die Weimarer Verfassung. Mir erscheint mit dem Blick auf die Geschichte und die aktuellen Entwicklungen das Orientieren am neueren und sicheren Vorgehen des Bundestags nicht nur als eine gute, sondern als nötige und zeitgemäße Vorgehensweise. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zuruf des Abg. Damian Lohr, AfD) Sie ist vor allen Dingen auch verfassungsgemäß gerechtfertigt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Dabei sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass es eben nicht nur um die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses als sogenanntes Minderheitenrecht geht, sondern auch um dessen zeitlich dann theoretisch fast unbegrenzte Weiterführung. Eine einsetzende Minderheit kann dafür sorgen, dass sich ein Untersuchungsausschuss über Jahre hinzieht, über Jahre weitere Anforderungen stellt, über Jahre ein Ort ist, an dem im Herzen des Parlaments von Fraktionen benannte Gutachter prominent Stellung beziehen können, und der sich damit über eine lange, lange Zeit zieht und vieles hier blockieren wird. Auch das zeigt, wie wichtig es ist, ein Quorum zu haben, das dem Instrument eine maximale demokratische Legitimation bietet. Es ist schlicht unwahr – auch das möchte ich hier klarstellen –, dass für die kommenden fünf Jahre Untersuchungsausschüsse verhindert würden. (Abg. Joachim Paul, AfD: Natürlich, genau das ist so! Genau das ist der Fall!) Leider wird das aus den Reihen des Parlaments immer wieder behauptet. Das scharfe Schwert wird nicht vernichtet, und es wird nicht unerreichbar aufbewahrt. (Zurufe von der AfD: Nein, nein! Unerträglich! – Glocke des Präsidenten) Um im Bild zu bleiben: Es wird die Sicherheit des Schlosses erhöht, die Sicherheit des Schlosses, das es schützt. Das geschieht nicht – so die nächste Unwahrheit – mit den Stimmen einer abgewählten Mehrheit, sondern mit den Stimmen der demokratischen Fraktionen des künftigen Landtags. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Das alles – das möchte ich noch einmal konkret an die Adresse von Abgeordneten richten – ist weder ein Vorgehen eines „Kartells von Demokratieverächtern“ oder das „Zeigen eines Mittelfingers“ an die Wähler. Das ist nur populistisches Geplapper und zeigt eigentlich den geistigen Zustand, (Abg. Joachim Paul, AfD: Lies doch mal die Leserbriefe in den Zeitungen!) denn es kann auch in den kommenden Wahlperioden Untersuchungsausschüsse geben, dann nämlich, wenn 27 Abgeordnete dieses Hauses es für notwendig erachten. Übrigens soll auch erwähnt sein, es gibt nicht nur Untersuchungsausschüsse zum Thema des Regierungshandelns. Untersuchungsausschüsse können auch Sachverhalte behandeln – ich zitiere –, „deren Aufklärung im öffentlichen Interesse liegt“. Es gab in diesem Land schon andere Untersuchungsausschüsse, die eben nicht das Handeln der Regierung betroffen haben. Ich komme damit zum Schluss, liebe Kolleginnen und Kollegen. Mit den Stimmen der demokratischen Fraktionen im kommenden Landtag wollen wir die Verfassung analog zur Bundesebene anpassen, um das Instrument des Untersuchungsausschusses bestmöglich vor Missbrauch zu schützen. (Heiterkeit bei der AfD) Ist das verfassungsrechtlich geboten und erlaubt? Ja. Ist der Zeitpunkt vor der ersten Sitzung des neuen Landtags angemessen und sinnvoll? Ja. Bleibt es weiter möglich, dass in Rheinland-Pfalz Untersuchungsausschüsse eingesetzt werden können? Ja. (Zurufe von der AfD: Nein, nein!) In diesem Sinne danke ich der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die guten und konstruktiven Gespräche und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Hendrik Hering

Nun hat Abgeordneter Klein von der CDU-Fraktion das Wort.

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Marcus Klein CDU

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, ein Untersuchungsausschuss ist ein scharfes Schwert der parlamentarischen Kontrolle, und das bleibt auch so. Wir ändern das Einsetzungsquorum, nicht aber die weitreichenden Verfahrensrechte. Untersuchungsausschüsse bleiben ein Instrument wirksamer Kontrolle. Was wir jedoch nicht wollen, ist ihr Einsatz als reines Kampfinstrument (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) zur Lähmung von Parlament und Regierung oder zur bloßen parteipolitischen Skandalisierung ohne tragfähige Grundlage. Ein Untersuchungsausschuss muss – das bleibt unverändert – eingesetzt werden, wenn ihn eine qualifizierte Minderheit beantragt. Das ist auch richtig so. Das bedeutet aber auch unverändert: Stellt diese Minderheit wiederholt Anträge mit jeweils unterschiedlichen verfassungsgemäßen Untersuchungsgegenständen, muss die Mehrheit diesen entsprechen. Lediglich in den Fällen, in denen es sich um einen verfassungswidrigen Einsetzungsantrag handelt, etwa weil das Parlament sich mangels Zuständigkeit nicht mit der Sache befassen darf, besteht eine solche Einsetzungspflicht nicht. Wie komplex diese Fragen sind, zeigt ein Blick nach Hessen. Dort musste sich der Staatsgerichtshof eineinhalb Jahre lang mit einem solchen Antrag befassen. Er war im Übrigen in weiten Teilen nicht zulässig. (Abg. Damian Lohr, AfD: Das kann man ja ändern!) Da es keine Obergrenze für den Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gibt, droht eine Blockade des parlamentarischen Betriebs und auch der Arbeit der Regierung einschließlich der nachgeordneten Behörden. Welche erheblichen personellen und sachlichen Ressourcen ein Untersuchungsausschuss binden kann, hat Kollege Hüttner eben gesagt. Das zeigt der zu 100 % richtige Untersuchungsausschuss zur Flutkatastrophe im Ahrtal. Aber dieser macht eben genauso deutlich: Ein Untersuchungsausschuss darf nicht Gegenstand für parteipolitisches Geplänkel sein. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Er muss den großen Krisen unseres Landes vorbehalten sein und entsprechend eingesetzt werden. Neben einem Untersuchungsausschuss – für alle, die sich jetzt so fühlen, als würden sie eingeschränkt – gibt es noch viele andere Dinge im parlamentarischen Bereich, die der regulären Instrumente parlamentarischer Kontrolle entsprechen. (Abg. Joachim Paul, AfD: Toll! Das ist aber nobel, dass wir die noch haben! – Weitere Zurufe von der AfD) Es gibt Anträge, Berichtsanträge, die Arbeit in den Fachausschüssen. Das nutzt eine Opposition. Das ist das Recht, das ist aber auch mit Kärrnerarbeit verbunden und bedeutet Anstrengung. Wir wissen das sehr genau, und wir wissen das auch zu schätzen. Die Arbeit muss man sich dann eben auch machen. Umso aufmerksamer müssen wir das doch vor dem Hintergrund sehen, wenn schon am Wahlabend gleich mehrere Untersuchungsausschüsse angekündigt werden. Ohne auf die dort genannten Themen im Einzelfall eingehen zu wollen und darauf, ob die Anträge überhaupt zulässig wären – das kann hier dahinstehen –: Es besteht die Gefahr eines bewusst in Kauf genommenen Dauerzustands politischer Überlastung mit dem Ziel, das Parlament an seine Grenzen zu bringen und ihm den Raum für seine anderen wichtigen Aufgaben, die ich eben zum Teil genannt habe, zu nehmen. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Dahinter steht – auch das tritt immer offener zutage – nicht weniger als das Ziel, unsere Demokratie und unsere Verfassungsorgane vorzuführen, nichts anderes. Deshalb liegt es in unserer Eigenverantwortung als Parlament, dafür Sorge zu tragen, dass Untersuchungsausschüsse ihre Funktion erfüllen können, ohne den Parlamentsbetrieb in einen Dauerwahlkampf zu verwandeln. Wir stärken mit dieser Reform das Parlament als Ganzes, indem wir es vor Missbrauch schützen. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Gleichzeitig stellen wir natürlich sicher, dass die Opposition weiter einen Untersuchungsausschuss gegen die Mehrheit einsetzen kann. Ich will auch noch einmal darauf hinweisen, das Untersuchungsausschussrecht ist kein exklusives Recht eines Teils des Parlaments, es ist ein Recht aller Abgeordneten. Die Praxis, die gelebte Parlamentspraxis in Rheinland-Pfalz zeigt, gerade bei wichtigen Fragen gab es häufig breite Übereinstimmung: beim Nürburgring einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen, beim Arp Museum einen einstimmigen Beschluss und beim Ahrtal-Ausschuss eine breite Unterstützung aus der Opposition. Das zeigt das Zusammenwirken von Fraktionen bei inhaltlicher Übereinstimmung, mithin der fraktionsübergreifende Konsens. Das ist einer funktionierenden Demokratie immanent. Durch die Anhebung des Quorums stellen wir aber sicher, dass es auch einen angemessenen Rückhalt innerhalb des Landtags für die Notwendigkeit eines Untersuchungsausschusses und Untersuchungsgegenstands gibt. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Dadurch können Untersuchungsausschüsse auch weiterhin auf Sachverhalte von erheblicher landespolitischer Bedeutung konzentriert werden, mit einem entsprechend hohen Aufklärungsinteresse. Meine Damen und Herren, wir ändern dieses Einsetzungsquorum nicht leichtfertig. (Abg. Damian Lohr, AfD: Nein!) Leider ist es für die Sicherung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit dieses Parlaments auch in Zukunft entscheidend. Wir betreten aber kein Neuland. Wir orientieren uns an der Rechtslage im Bund und in anderen Bundesländern. Das Untersuchungsausschussgesetz und die Geschäftsordnung passen wir entsprechend an das neue verfassungsrechtliche Quorum an. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gewährleisten wir auch künftig eine starke parlamentarische Kontrolle, die sich auf wesentliche Fragen konzentrieren wird. Wir wollen Untersuchungsausschüsse, die nicht der Selbstdarstellung und nicht der politischen Obstruktion dienen, sondern der Verantwortung. Gleich welche Rolle wir haben, an welchem Platz wir heute sitzen, wo wir vielleicht künftig oder in fernerer Zukunft sitzen, wir alle müssen uns entscheiden, ob wir Teil einer wehrhaften Demokratie sein wollen oder ein Spielball derer, die das von innen heraus aushöhlen wollen. Jeder Einzelne hier muss sich das fragen. Indem wir das Quorum auf 25 % anpassen, entscheiden wir uns für die Wehrhaftigkeit dieser Demokratie. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Wir schützen Minderheitenrechte, indem wir sie an eine qualifizierte parlamentarische Kraft binden, die eine hinreichende demokratische Legitimation in diesem Saal gewährleistet. Wir sichern das Parlament, seine Funktionsfähigkeit – auch die der Regierung – sowie die Qualität parlamentarischer Aufklärung. Vielen Dank. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Hendrik Hering

Jetzt spricht Abgeordneter von Heusinger für die Fraktion BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN.

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In einer parlamentarischen Demokratie sind Minderheitenrechte zentral, und der Untersuchungsausschuss gehört zu den stärksten dieser Rechte. Er ist kein Schmuckstück der Verfassung, kein taktisches Spielzeug. Er ist – wir haben es gehört – das schärfste Instrument parlamentarischer Kontrolle. Gerade deshalb müssen wir heute sehr genau darüber sprechen, wie wir mit diesem Instrument umgehen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, gerade weil das so ist, darf man mit diesem Instrument nicht leichtfertig umgehen. Noch eines möchte ich ganz zu Anfang sagen: Ja, der Zeitpunkt dieser Verfassungsänderung ist diskutabel. Ja, man hätte diese Verfassungsänderung schon früher auf den Weg bringen können. Ich erinnere mich gut an die Gespräche am Rande der Verfassungsänderung zur Alterspräsidentenregelung. Damals habe ich die Frage gestellt, ob wir unsere Verfassung nicht resilienter machen müssen. Damals haben wir aber diese Notwendigkeit nicht gesehen. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Wer hat die denn gesehen?) Und ja, man hätte diese Änderung auch im ersten oder zweiten Plenum des neu gewählten Landtags beschließen können. Ja, das alte Parlament ändert hier eine Regel für das neue Parlament, und jede Demokratin und jeder Demokrat sollte bei solch einem Vorgang zunächst nachdenken. Wer diese Nachdenklichkeit nicht hat, sieht auch die Kritik nicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das heißt aber nicht, dass diese Nachdenklichkeit dazu führt, dass diese Änderung falsch ist, sondern wir müssen sie sauber, ehrlich und überzeugend begründen. Für uns Grüne gilt dabei ein ganz einfacher Maßstab: Schützt diese Änderung die demokratische Funktionsfähigkeit des Parlaments, oder schwächt sie sie? Genau darüber reden wir heute. Es geht um die Funktionsfähigkeit des Parlaments. Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses wird in Rheinland-Pfalz künftig nicht mehr von einem Fünftel, sondern einem Viertel der Abgeordneten abhängen. Das ist keine willkürliche Schwelle – wir haben es gehört –, das ist die Schwelle des Bundestags, und mehrere Länder kennen sie ebenfalls. Das bedeutet, das eine Viertel ist verfassungsrechtlich kein Tabubruch, es ist in Deutschland ein bekanntes und praktiziertes Modell. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU und der FDP) Wer also so tut, als würden wir hier aus einem demokratischen Normalzustand in einen autoritären Ausnahmezustand springen, erzählt schlicht Unsinn, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU und der FDP) Warum sind wir Grünen nun Mitantragsteller? Sicher nicht, weil wir die Opposition schwächen wollen. Wir werden in der kommenden Wahlperiode selbst Opposition sein. Gerade wir haben also allen Grund, Minderheitenrechte ernst zu nehmen. Meine Damen und Herren, wir handeln als eigenständige demokratische Fraktion, die selbst auf starke parlamentarische Kontrollrechte angewiesen ist, und genau deshalb ist für uns klar, ein Untersuchungsausschuss darf nicht zu einem Instrument werden, das seine eigene Autorität untergräbt. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Meine Damen und Herren, lassen Sie uns konkret werden. In Sachsen hat es einen Corona-Untersuchungsausschuss gegeben – die Folge: ein gewaltiger Verwaltungsaufwand. Nach Angaben der Staatsregierung sind dort rund 1.000 Mitarbeitende mit der Zuarbeit beschäftigt. Es geht um eine Größenordnung von über 1 Million Dokumente, die gesichtet und aufbereitet werden müssen. Das ist kein Normalzustand, kein normaler parlamentarischer Vorgang. Das ist eine massive Belastung staatlicher Strukturen. Ich sage sehr klar: Ja, Aufklärung braucht Ressourcen, aber wenn Ressourcen in diesem Ausmaß gebunden werden, stellt sich die Frage: Geht es hier noch um Aufklärung, oder geht es um gezielte Überforderung von Verwaltung und Parlament? (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU und der FDP) Ein Blick nach Brandenburg zeigt ähnliche Muster: mehrere Untersuchungsausschüsse, hohe Kosten, enorme personelle Bindung, aber eine politische Bilanz, die mehr als überschaubar ist. In Hessen wiederum – der Kollege hat es eben gerade erwähnt – musste ein von der AfD initiierter Corona-Untersuchungsausschuss massiv begrenzt werden, weil große Teile des Fragenkatalogs verfassungsrechtlich unzulässig waren. Auch das ist lehrreich. Es reicht nicht, laut „Aufklärung!“ zu rufen. Man muss sich auch an die rechtsstaatlichen Grenzen parlamentarischer Aufklärung halten. In Sachsen gab es 2019 sogar noch einen Untersuchungsausschuss, der sich im Kern nur mit den Vorgängen rund um die Landesliste einer Fraktion beschäftigte. All das zeigt, es geht in solchen Untersuchungsausschüssen nicht um Aufklärung im klassischen Sinn. Es geht darum, das Parlament in die Dramaturgie einer politischen Erzählung hineinzuziehen. Ich sage das in aller Deutlichkeit: Wer parlamentarische Instrumente systematisch zur Inszenierung nutzt, stellt sich nicht in den Dienst der Demokratie, sondern gegen ihre Funktionsfähigkeit. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU und der FDP) Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, wir ändern heute nicht die Verfassung, weil wir von Minderheitenrechten nichts halten. Wir ändern sie, weil wir Minderheitenrechte ernst nehmen, (Abg. Joachim Paul, AfD: Weil Ihr keine Opposition seid! Ihr seid keine!) denn ein Recht, das gezielt überdehnt, entgrenzt und politisch theatralisiert wird, verliert an Autorität. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Wenn das schärfste Schwert der Opposition nicht mehr als Instrument seriöser Aufklärung wahrgenommen wird, sondern als Mittel der Dauereskalation, dann ist am Ende nicht die Regierung geschwächt, sondern dann ist das Parlament geschwächt. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU und der FDP) Natürlich bleibt die Gegenkritik. Es wird gesagt: „Ihr liefert der AfD eine Steilvorlage.“ Natürlich wird die AfD gleich ans Pult treten und von „Altparteien“, „Verfassungstrick“, „Frontalangriff auf die Demokratie“ sprechen. Das ist erwartbar. (Abg. Damian Lohr, AfD: Das ist auch richtig!) Kolleginnen und Kollegen, unsere Aufgabe ist es aber nicht, auf diese Inszenierung zu reagieren. Unsere Aufgabe ist es, verantwortliche Entscheidungen zu treffen. Die entscheidende Frage ist doch: Sollen wir reale institutionelle Risiken ignorieren, nur weil diejenigen, gegen die sich eine Regel richtet, sich anschließend als Opfer inszenieren? Wenn wir so denken, verteidigen wir unsere Demokratie nicht mehr, sondern lassen sie von der Empörungsroutine der AfD vor uns hertreiben. Unsere Entscheidung ist deshalb eine Abwägung. Wir sehen das Minderheitenrecht. Wir sehen die Kritik am Zeitpunkt. Wir sehen die politische Angreifbarkeit dieses Schritts. Wir sehen aber auch die Erfahrungen aus anderen Ländern, und wir sehen die reale Gefahr, dass Untersuchungsausschüsse nicht zur Aufklärung, sondern zur systematischen Überlastung, zur Delegitimierung demokratischer Institutionen und zur Inszenierung eines Dauertribunals genutzt werden. (Abg. Joachim Paul, AfD: Das macht Ihr doch die ganze Zeit!) Es geht daher heute um die Funktionsfähigkeit des Parlaments. Davor darf eine wehrhafte Demokratie nicht die Augen verschließen. Noch eines will ich ausdrücklich sagen: Diese Entscheidung ist für uns Grüne keine bequeme Entscheidung. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Bequem wäre es gewesen, den Streit zu vertagen. Bequem wäre es gewesen, die Entscheidungen dem nächsten Landtag zu überlassen. (Abg. Joachim Paul, AfD: Scheinopposition!) Bequem wäre es auch gewesen, so zu tun, als reiche der gute Wille aller Beteiligten. Verfassungspolitik darf nicht bequem sein. Verfassungspolitik muss vorausschauend sein, und eine resiliente, die Demokratie verteidigende Verfassung ist kein Selbstzweck. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass unsere Demokratie auch unter Druck funktioniert. Wir sind Mitantragsteller dieser Verfassungsänderung, weil wir überzeugt sind, ein Untersuchungsausschuss muss ein Instrument der Aufklärung sein und darf nicht zu einem Instrument der Zersetzung werden. Wer parlamentarische Minderheitenrechte schützen will, muss auch ihre Glaubwürdigkeit schützen. Genau deshalb treffen wir eine Entscheidung, die nicht bequem ist, aber notwendig für die Funktionsfähigkeit unserer Demokratie. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU und der FDP)

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Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion hat Abgeordneter Lohr das Wort.

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Damian Lohr AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Heute ist ein beschämender Tag für die Demokratie in Rheinland-Pfalz. Eine Koalition aus selbst ernannten Demokraten sorgt dafür, dass ohne Not und ohne Grund eine Sitzung eines politisch nicht mehr legitimierten Landtags einberufen wird. (Beifall der AfD –

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Benedikt Oster SPD

Das stimmt doch gar nicht! – Weitere Zurufe von der SPD und der CDU) Am 22. März hat die Bevölkerung bei der Landtagswahl neue politische Fakten geschaffen. Die Bürger haben an diesem Tag entschieden, dass die SPD nicht mehr in der Staatskanzlei sitzt. Die Bürger haben an diesem Tag ebenso entschieden, dass die AfD als starke Opposition in den Landtag einzieht – so stark, dass ein Quorum für Untersuchungsausschüsse erreicht wird und damit die Kontrolle der Regierung auch mit dem schärfsten Schwert der Opposition grundsätzlich möglich sein soll. Diese Verfassung – unsere Verfassung – und das besagte Ein-Fünftel-Quorum wurden am 18. Mai 1947 per Volksentscheid durch die Bürger in RheinlandPfalz legitimiert. Nun wollen Sie es im Hauruckverfahren ohne ein einziges Sachargument zum ausschließlichen Nachteil der Alternative für Deutschland ändern. Das sagen Sie ganz offen. Sie wollen die einzige verbliebene Opposition in diesem Landtag kaltstellen. (Beifall der AfD –

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Joachim Paul AfD

So ist es!) Ihnen passt das Wahlergebnis nicht, und deshalb treten Sie unsere Verfassung und die Demokratie in Rheinland-Pfalz mit Füßen und zeigen dem Wähler im übertragenen Sinn den Mittelfinger. Selbst die erfolgreichsten Hütchenspieler und Trickbetrüger könnten bei Ihnen in die Lehre gehen und noch etwas lernen. (Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Frage, warum es eigentlich Untersuchungsausschüsse gibt und unsere Verfassung ihre Einsetzungsmöglichkeit bewusst niedrigschwellig ansetzt und schützt, stellen CDU, SPD und Grüne in ihrem Gesetzentwurf vorsichtshalber erst gar nicht. Stattdessen schwadronieren sie von angeblichen „Missbrauchsgefahren“, für die sie keinerlei Beweise haben. Nennen Sie mir ein Bundesland, in dem die AfD das Parlament mit Untersuchungsausschüssen überflutet oder politisch bekämpft hat, wie Sie es unterstellen. Das können Sie nicht, weil es eine Lüge ist. Es sieht eher danach aus, dass gewisse Fraktionen in diesem Landtag zu faul und zu feige sind, sich parlamentarischen Untersuchungen zu stellen. Wir müssen also davon ausgehen, dass nach über drei Jahrzehnten SPD in der Landesregierung nicht nur moralisch fragwürdige Dinge passiert sind, sondern auch mutmaßliche kriminelle Machenschaften verschleiert werden sollen. Anders ist Ihr Vorgehen nicht zu erklären. (Widerspruch bei der SPD – Zuruf von der SPD: Das sagen gerade die Richtigen!) Ich will mich in dieser Sitzung eigentlich nicht mit den Grünen beschäftigen, aber eine Frage habe ich schon: Wie hat man Sie eigentlich eingekauft, mit einem Pöstchen als Vizelandtagspräsident? Eine künftige Oppositionspartei, die noch vor der konstituierenden Sitzung zeigt, dass sie eine reine Scheinopposition ist. Meine Damen und Herren von den Grünen, mit einer Sache haben Sie recht: Es gibt im 19. Landtag nur eine demokratische Oppositionspartei, (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das sind wir!) aber das ist nicht Ihre Partei, sondern die Alternative für Deutschland. (Unruhe bei SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Glocke des Präsidenten) Wie wichtig ein Untersuchungsausschuss sein kann, konnten wir in dieser Legislatur sehen, Stichwort Ahrtal-Katastrophe: Ohne die konstruktive Vor- und Mitarbeit der AfD-Fraktion wäre er weder zustande noch zu einem brauchbaren Ergebnis gekommen, weil Sie von der CDU zunächst diese Forderung als „aberwitzig“ abgestempelt haben. Dann aber sind Sie uns wie immer hinterhergelaufen und haben selbst den Untersuchungsausschuss beantragt. Die Bilanz dieses Untersuchungsausschusses konnte den Menschen im Ahrtal natürlich nicht die Gerechtigkeit bringen, die diese verdient hätten, aber immerhin mussten zwei Minister ihre Posten aufgrund von eklatantem Regierungsversagen räumen. Das ist längst nicht der einzige Skandal, den Genossen und Grüne in ihrer Regierungszeit angehäuft haben. Der rote Sumpf in Rheinland-Pfalz ist tief, und deshalb wollen Sie nun auf Biegen und Brechen verhindern, dass es noch einmal dazu kommt, dass die Opposition eine Untersuchung einleiten kann. Die CDU ihrerseits war über drei Jahrzehnte in der Opposition. Was machen Sie als Erstes unmittelbar vor der Regierungsübernahme? Sie nehmen der Opposition faktisch, nicht de jure, ihr wichtigstes Kontrollrecht. Wie realistisch gemeinsame Untersuchungsausschüsse von AfD und Grünen sind – wohlbemerkt nicht wegen uns, sondern aufgrund der Grünen, die nie zustimmen werden –, können Sie sich alle selbst denken. Der entscheidende Punkt ist, Sie von der CDU wissen, was bei der SPD im Argen liegt. Sie wollen künftige Aufklärung verhindern, damit niemand diesen Schmutz, der passiert ist, aufdecken kann. Das ist Ihre Intention. (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) In Ihrer Pseudo-Gesetzesbegründung beschwören Sie sogar politische Verhältnisse wie in den dunkelsten Tagen der Weimarer Republik. Ihr Blick auf unser Land und unsere Verfassung ist wirklich grotesk, geschichtsvergessen und gefährlich. Ich frage mich, was die selbst ernannten Demokraten als Nächstes vorschlagen. Wollen Sie irgendwann mit Notstandsverordnungen regieren oder lieber gleich die freien Wahlen abschaffen, weil Sie unbequeme Wahlergebnisse nicht ausschließen können? Ich traue Ihnen inzwischen fast alles zu in Ihrer antidemokratischen Raserei. Für die betrogenen Wähler in Rheinland-Pfalz fasse ich zusammen: Gefahr für unsere Demokratie geht von jenen aus, die die Konsequenzen demokratischer Wahlen nicht akzeptieren können, von jenen, die kontinuierlich die Axt an Gewaltenteilung und Rechtsstaat legen, anstatt die Kontrollrechte der Opposition zu schützen und parlamentarische Traditionen zu respektieren. Manchen ist selbst unsere Landesverfassung nicht mehr heilig, denn sie haben nur ein Ziel: Machterhalt um jeden Preis. (Abg. Joachim Paul, AfD: Genau!) Mittlerweile durchschaut jedes Kind, welches Spiel in Rheinland-Pfalz gespielt wird. Selbst die Allgemeine Zeitung kommentierte letzte Woche wie folgt – ich zitiere –: CDU, SPD und Grüne spielen ohne gute Gründe mit dem Feuer. – Wenn selbst Ihre Haus- und Hofzeitung so titelt, dann müssen doch alle Alarmglocken angehen. (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD – Weitere Zurufe von der SPD) Wenn die amtierenden und designierten Regierungsparteien nichts zu vertuschen hätten, hätten sie auch kein Problem mit parlamentarischen Untersuchungen. Sie haben Angst davor, dass die Wahrheit über ihr Regierungsversagen ans Licht kommen könnte, sei es beim Thema Corona, Verfassungsschutz, Beförderungssumpf oder Urlaubspraxis und üppige staatliche Pensionen, die daraus resultieren. Damit sämtlicher Schmutz unter dem Teppich bleibt, wollen Sie sich in letzter Sekunde einen Freibrief für alles besorgen, was Sie diesem Land in der Vergangenheit angetan haben und in der Zukunft noch antun werden. Opposition und Bürger werden auf die Zuschauerränge der Landespolitik verbannt – alles im Eilverfahren und mit dem Stimmen eines abgewählten Landtags. Für CDU, SPD und Grüne ist Demokratie nur ein leeres Wort, denn sie handeln heute wie wahre Antidemokraten mit einer „herbeisimulierten BeschlussNotlage“ frei nach dem Motto „Nach der Wahl ist vor der Verfassungsänderung“, wie es der angesehene Münsteraner Staatsrechtler Professor Dr. Wißmann in der F.A.Z. auf den Punkt brachte. Wenn es Ihnen wirklich darum ginge, den Landtag vor einer Untersuchungsausschussinflation zu schützen, bräuchte es diese Verfassungsänderung nicht. Kein Quorum der Welt schützt ein Parlament vor Machtmissbrauch, wenn es nach jeder Wahl angehoben werden muss, um eine Partei kaltzustellen. Unsere Nachbarn aus Österreich machen vor, wie es ebenfalls ginge. Dort darf im Nationalrat ein Abgeordneter, der einen Untersuchungsausschuss mit beantragt hat, erst dann einen weiteren Antrag unterstützen, wenn der vorherige Untersuchungsausschuss abgeschlossen ist. Alternativ wäre auch ein Limit für jede Fraktion und Legislatur denkbar, gleich welcher Größe. Damit wird die Anzahl der Untersuchungsausschüsse im Rahmen gehalten, ohne der Opposition ihr wertvollstes Kontrollrecht zu rauben. Daran haben Sie aber gar kein Interesse. Sie wollen einfach keine Untersuchungsausschüsse. Sie wollen die einzig verbliebene Opposition in diesem Landtag Stück für Stück ausschalten. Ihr verlogener Gesetzentwurf ist ein Anschlag auf unsere Landesverfassung. Er ist eine Schande für dieses Hohe Haus. Sie sind die Totengräber der Demokratie, und jeder Abgeordnete wird sich politisch vor dem Wähler verantworten müssen. Die AfD-Fraktion wird nächste Woche namentliche Abstimmung beantragen. Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf ab. Danke schön. (Beifall der AfD –

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Benedikt Oster SPD

Bollingers Klatschen ist auch leiser geworden!)

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Hendrik Hering

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Wink. (Zuruf des Abg Joachim Paul, AfD)

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Steven Wink FDP

– Herr Paul, Sie beweisen immer wieder Talentfreiheit und gewisse Gedankenvorgänge. Das ist unglaublich. (Abg. Joachim Paul, AfD: Ich bin aber noch länger hier, mein lieber Freund!) – Das ist mir klar. Das heißt aber nichts Gutes. (Beifall der FDP, der SPD, der CDU und des BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn erlauben Sie mir zu sagen: Wenn ich in meiner vorletzten Rede – das ist richtig – über die Verfassung rede, dann hätte ich auch gern noch über die Ladenöffnungszeiten gesprochen, aber das ist leider nicht dabei. (Heiterkeit bei FDP und CDU) Aber Spaß beiseite. Wir kommen zu dem Thema Verfassungsänderung. Wenn wir über eine Verfassungsänderung reden, dann reden wir nicht nur über technische Änderungen oder über Nebensätze in irgendwelchen Anträgen, sondern wir reden über Herzstücke des Parlaments, dessen Verantwortung und dessen Kontrolle. Wir haben es gehört, ein Untersuchungsausschuss ist eines der schärfsten Schwerter. Wir haben in der letzten Legislatur gesehen, welche weitreichenden Folgen ein Untersuchungsausschuss mit sich bringen kann. Wir haben gesehen, welche Ressourcen er bindet in Ministerien, Behörden, in den Fraktionen, bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, aber auch von einzelnen Personen, die immer wieder im Untersuchungsausschuss antreten. Damit zeigt sich eine gewisse Balance zwischen Macht, Kontrolle und Verantwortung, denn ein Untersuchungsausschuss dient der Aufklärung. Er dient der Kontrolle, der Transparenz und letztendlich dem Schutz des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in die Demokratie, in das Parlament und in den Rechtsstaat. Prinzipiell lebt eine Demokratie auch vom Schutz der Minderheitenrechte – das haben wir heute schon öfters gehört –, aber wer einen Untersuchungsausschuss beantragt, trägt eine hohe Verantwortung. Ein Untersuchungsausschuss ist kein Mittel dafür, ein politisches Spielzeug zu besitzen. Es ist auch kein Mittel, um eine politische Inszenierung zu betreiben oder sich parteipolitisch zu profilieren. Deshalb stellt sich die Frage, ob zum Schutz eines solchen Instruments ein gewisses Quorum erfüllt sein muss, denn eine leichtfertige Einsetzung wünscht sich niemand bzw. sollte sich niemand wünschen, gerade auch wenn es der Lähmung dienen soll. Hier sind aus Sicht der FDP-Fraktion zwei Seiten zu sehen. Prinzipiell sind Untersuchungsausschüsse ein Oppositionsrecht. Es soll auch kein Goodwill einer Regierung sein, sich kontrollieren zu lassen. Andererseits darf ein demokratisches Mittel nicht dazu genutzt werden, die Demokratie selbst zu lähmen, zu blockieren oder anzutasten, indem man die Untersuchungsausschüsse inflationär einsetzt. (Beifall bei FDP, SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja, es ist richtig, wenn wir sagen, dass wir kein RLP-Quorum schaffen. Man orientiert sich am Grundgesetz, man orientiert sich an anderen Ländern. Ehrlich gesagt, Herr Paul – weil Sie mich vorhin angesprochen haben –, es gibt Beispiele, bei denen Kolleginnen und Kollegen von Ihnen durchaus demokratische Mittel nutzen, um zu blockieren: Wenn ich nach Thüringen schaue, (Abg. Marcus Klein, CDU: Ganz genau! – Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) wo die Besetzung des Richterwahlausschusses blockiert wird, wenn ich mir Gesetzesanträge im Bundestag anschaue, mit denen die Arbeitsweise des Bundesverfassungsgerichts geändert werden soll und die dieses de facto blockieren würden, (Beifall der FDP und vereinzelt bei SPD und BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) und die Ankündigung am Wahlabend selbst, die ein Zeichen dafür ist, dass eine inflationäre Einsetzung solcher UA der parteipolitischen Pro filierung dienen soll. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Gerade in heutigen Zeiten ist die Balance zwischen Rechtsstaat, Demokratieschutz und Bürgervertrauen extrem wichtig. Ja, Verfassungsfragen verlangen besondere Demut, und die Entscheidung hat besondere Auswirkungen gerade auf die nächste Legislatur. Die FDP-Fraktion respektiert den Wählerwillen. Wir wurden nicht mehr gewählt. Wir haben von den Wählerinnen und Wählern kein Vertrauen mehr bekommen für die nächste Legislatur. Das respektieren wir. Deshalb habe ich als Fraktionsvorsitzender entschieden, dass für die FDPFraktion diese Abstimmung zu öffnen ist und jede Entscheidung eine rein persönliche Gewissensentscheidung eines Abgeordneten oder einer Abgeordneten sein wird. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD, der CDU und des BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Schwab. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Dass ich in dieser Legislaturperiode noch einmal in diesem Hohen Haus sprechen darf, hätte ich so nicht erwartet. Verwundert bin ich nach fünf lehrreichen Jahren in diesem Parlament allerdings nicht. Unzählige Beamtinnen und Beamte, vornehmlich unserer Polizei, aber auch der Feuerwehr und aus unseren Verwaltungen schwören bei Übernahme in das Dienstverhältnis ihre Treue auf unsere Verfassung. Dies ist auch verbunden mit der Einschränkung von einigen Grundrechten, die aber einem Staatswesen dienlich ist, um den allgemeinen Betrieb auch und gerade in Krisenzeiten zu garantieren. Im Gegenzug erwarten Staatsdiener zu Recht, dass auch der Staat verlässlicher Partner bleibt, sich die allgemeinen Regeln nicht einseitig ändern – ein gegenseitiges Versprechen, ähnlich wie vor dem Traualtar: „in guten wie in schlechten Zeiten“. Seit Anfang der 90erJahre bin ich stolz, ein deutscher Soldat zu sein. In meiner bisherigen Dienstzeit habe ich im Vertrauen auf die Zuverlässigkeit unseres Staates unzählige Tage, Wochen und Monate, teilweise unter widrigsten Bedingungen und immer mit dem Einsatz meines Lebens, in fremden Ländern und Kulturen im Einsatz für mein, ja, für unser Land gedient. Als ehemaliger Blauhelmsoldat kenne ich den Bürgerkrieg zwischen den Fronten im ehemaligen Jugoslawien, als EUFOR-Soldat den Bürgerkrieg in der Demokratischen Republik Kongo und in vielen anderen Einsätzen, in denen ich weltweit diente. Ich weiß aus eigener Erfahrung, was Aufstände, bewaffnete Konflikte und Bürgerkrieg mit Menschen und Strukturen machen können. Es sind immer dieselben wahrgenommenen Grundprobleme, die dazu führen: politische Unterdrückung, wirtschaftliche Not und soziale Ungerechtigkeit. Mein damaliger Eid und der feste Glaube an die Beständigkeit unserer Demokratie und unseres Grundgesetzes sind seither ungebrochen. Mit den Worten „Ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, so wahr mir Gott helfe“ besiegelte ich meinen Schwur. Als ehrenamtlicher Bürgermeister schwor ich, wie alle meine Kolleginnen und Kollegen, „Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung für das Land Rheinland-Pfalz, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflicht, so wahr mir Gott helfe“. Auch hier baut mein bisheriges Handeln auf die beständige Verlässlichkeit unserer Verfassung auf. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Jetzt zum Thema!) Unser Grundgesetz und unsere Landesverfassung sind nicht beliebig. Eingeräumte Rechte, vor allen Dingen Minderheitsrechte, sind die wichtigste Grundlage unserer Demokratie. Sie sind unser aller Fundament, für mich persönlich als Verhaltensregeln zusammengefasst in den drei D: Demut, Dienen, Dankbarkeit. Wir stehen heute vor einer Entscheidung, die jede Abgeordnete und jeder Abgeordneter in der Herzkammer unserer rheinland-pfälzischen Demokratie unter der Fahne des Hambacher Festes vor dem eigenen Gewissen, den Bürgerinnen und Bürgern und vor Gott rechtfertigen muss. Die Frage, die wir uns heute stellen müssen, lautet: Ist diese durch SPD, CDU und Grüne geplante Verfassungsänderung eine beliebige Regeländerung zur Stärkung der eigenen Machtoption, oder braucht es diese Änderung zur Stärkung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in unserem Land? Sicher ist, dass mit einer solchen Änderung bewährte Minderheitsrechte zur Kontrolle der Regierung massiv und unwiederbringlich beschnitten werden, denn auch Untersuchungsausschüsse waren und sind keineswegs beliebig. Die Einsetzung erfolgte stets nach strengen Regeln. Kein redlich agierender Staatsdiener braucht vor diesem Kontrollwerkzeug zu bangen, es sei denn, man hat selbst größte Angst vor Transparenz und Aufklärung. Wer sich in seiner Zeit als Abgeordneter an die drei D hält, kann die Verfassung so belassen, wie sie uns bereits vorliegt: Demut, Dienen, Dankbarkeit. Demut vor der großen Aufgabe als Abgeordneter und die Einhaltung von Recht und Gesetz, gerade mit der Gewissheit des Schutzes der parlamentarischen Immunität, mit aller Kraft dem Gemeinwohl und gerade nicht dem eigenen Vorteil zu dienen, um am Ende dafür dankbar zu sein, mit dem Vertrauen des Volkes das Privileg genutzt zu haben, dem eigenen Land dienen zu dürfen. Es gibt für uns FREIE WÄHLER keinen Grund, diese Verfassung zu ändern. Wir stehen fest auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. (Zurufe von der CDU sowie des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir auch! – Zuruf von der AfD: Ha!) Ganz persönlich empfinde ich es als schäbig, den 18. Landtag in den letzten Tagen vor der Konstituierung des 19. Landtags in Rheinland-Pfalz mit dieser Verfassungsänderung zu instrumentalisieren. (Abg. Joachim Paul, AfD: Sehr gut!) Es wäre die Aufgabe des neu gewählten Parlaments, die Verfassung zu ändern, soweit die neuen Mitglieder dies überhaupt für nötig erachten. Was soll denn schon passieren? Haben Sie ernsthaft Angst davor, dass die AfD in der konstituierenden Sitzung Untersuchungsausschüsse beantragt? Welche konkrete Gefahr soll denn davon ausgehen, wenn man nichts zu verbergen hat? Werte Kolleginnen und Kollegen, Demokratie muss man ab und an auch aushalten können. Wenn die Antragsteller unsere Demokratie stärken und den inneren Frieden bewahren wollen: Ziehen Sie diesen Antrag zurück. Gehen Sie mit der Meinungsvielfalt und den Ideen anderer demokratisch um, und hören Sie endlich damit auf, die Opposition gänzlich auszuschließen. Nehmen Sie gute Anträge an, anstatt diese grundsätzlich abzulehnen, nur weil sie vom politischen Mitbewerber kommen. (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Liebe CDU, Sie haben 35 Jahre Oppositionserfahrung in diesem Hohen Haus. Lassen Sie sich bitte nicht schon vor Ihrer Regierungszeit schleifen und durch die Manege ziehen. Zeigen Sie, wie Sie es versprochen hatten, dass Sie es besser machen. Leben Sie die Demokratie, die alle in diesem Parlament so gern von anderen einfordern. Demut, Dienen und Dankbarkeit – wir haben einen klaren Auftrag. Ich wünsche Ihnen allen von Herzen den Mut und die Kraft, im Sinne unseres Volkes und einer lebendigen Demokratie zu entscheiden. Mit Erlaubnis des Präsidenten möchte ich zum Abschluss Erwin Teufel zitieren: „Erst das Land, dann die Partei, dann die Person.“ Tun Sie das Richtige. Das Gemeinwohl ist unser aller höchstes Gut. Wir alle sind gewählt, dem Volk zu dienen, und Friede ist unbezahlbar. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER und der AfD)

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Hendrik Hering

Jetzt spricht fraktionsloser Abgeordneter Hartenfels.

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Andreas Hartenfels fraktionslos

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute ist viel Realsatire zu empfinden, und ich brauche viel Galgenhumor, um das zu kommentieren, was sich hier abspielt. Wehrhafte Demokratie gilt es zu verteidigen. Ich würde eher davon sprechen, dass die Demokratie ausgehöhlt wird, ganz gezielt, um Oppositionsrechte zu schmälern. Vor allen Dingen ist die Begründung sehr fadenscheinig. Mein Vorredner hat Hessen ins Feld geführt. Gerade Hessen macht eigentlich das Gegenteil deutlich. Was ist denn da Spektakuläres passiert? Es gibt einen Corona-Untersuchungsausschuss. Der hat weder die Landesregierung arbeitsunfähig gemacht noch das Parlament. Ich habe zumindest keine solche Schlagzeile gehört. Was ist dort passiert? Letztlich hat der Hessische Staatsgerichtshof klären müssen, welche Fragen zulässig sind und welche nicht. Ich würde sagen, das ist funktionierende Demokratie. Wir haben eine dritte Gewalt, die klärt, wenn Regierung und Opposition nicht übereinkommen, wie weiter zu verfahren ist. Genau so stelle ich mir eine lebendige Demokratie vor, nämlich den Debatten nicht auszuweichen, sondern die Debatten zu führen bis, wie gesagt, zur letztlichen Klärung vor einem Verfassungsgerichtshof. Deswegen kann ich die ganze Argumentationskette, die hier angeführt wird von der Seite des Parlaments, (Der Redner deutet nach links) nicht nachvollziehen und möchte in der Kürze meiner Redezeit zwei Punkte festhalten. Zum einen: Herr Schnieder, noch sitzen Sie hier als Oppositionsführer. In wenigen Wochen sind Sie Ministerpräsident dieses Landes. Sie haben die Seiten gewechselt, und Ihre erste „Amtshandlung“ ist, dass Sie mit zwei Sondersitzungen auf den Weg gebracht haben, (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Oppositionsrechte, nämlich das schärfste Schwert der Opposition, de facto für fünf Jahre ad acta zu legen. (Abg. Joachim Paul, AfD: Genau so ist es!) Das ist ein ungeheuerlicher Vorgang. (Beifall der AfD sowie der Abg. Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER) Eine zweite Anmerkung in Richtung meiner grünen Kollegen: Ich kann wirklich nur festhalten, auch ohne Not nehmen Sie jedes Fettnäpfchen mit, um die AfD stark zu machen, ohne dass die irgendetwas machen müssen. Noch haben wir es mit sechs Abgeordneten zu tun, liebe Kolleginnen und Kollegen. In Kürze ist es aber die vierfache Stärke, nämlich 24 Abgeordnete der AfD. (Abg. Joachim Paul, AfD: Genau!) Das ist nicht so, weil die so fleißig oder so gut sind, sondern weil Sie der AfD immer wieder die Bühne bereiten für ihre Aktionen. (Beifall der Abg. Dr. Herbert Drumm, fraktionslos, und Joachim Paul, AfD)

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Hendrik Hering

Jetzt spricht fraktionsloser Abgeordneter Joa.

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Matthias Joa fraktionslos

Verehrter Präsident, liebe Kollegen! „Das müsst Ihr Euch mal vorstellen.“ Dieser Satz, laut ausgesprochen, hat mich vor ein paar Tagen auf eine Gruppe Wanderer im Pfälzerwald aufmerksam gemacht: „Das müsst Ihr Euch mal vorstellen. Statt ihre Kraft endlich darauf zu verwenden, unsere Probleme ernsthaft anzugehen, verwenden sie ihre Energie darauf, die Opposition mit undemokratischen Mitteln zu behindern.“ Es folgte ein langes Gespräch mit, wie sich herausstellte, langjährigen CDU- und SPDWählern. Die getätigten Aussagen sagen viel aus über die gesellschaftliche Stimmung und auch über das abnehmende Grundvertrauen in den Staat und seine Institutionen. Nur weil ein Vorhaben gesetzlich legal ist, ist es noch lange nicht legitim. Sie versuchen hiermit, eine sich ändernde politische Stimmung in der Bevölkerung politisch zu verhindern und in ihrer Wirkung zu unterdrücken. Damit schützen Sie nicht die Demokratie. Sie schützen damit Ihre politische Bequemlichkeit und Ihre eigene Macht, zumindest noch eine Zeit lang. Das Parlament spiegelt wider, was die Bevölkerung will. Es obliegt nicht anderen Parteien, das Votum der Wähler mittelbar abzuqualifizieren oder zu entrechten, und dies, während die AfD im Ahrtal-Untersuchungsausschuss eine gute Arbeit geleistet hat. Aber selbst, wenn die Arbeit nicht gut gewesen wäre: Darauf kommt es nach der Verfassung überhaupt nicht an, denn es wird sich immer ein Grund finden, warum eine Partei unbequem ist. Denn wer entscheidet, ob ein Untersuchungsausschuss zum Spielball wird oder ob er missbraucht wird? Wer entscheidet darüber, was destruktiv ist und was nicht? Sehen Sie nicht diesen Widerspruch? Die Unterdrückung der Rechte der Opposition könnte sich langfristig auch gegen die Unterdrücker selbst wenden. Sofern die wirtschaftliche Misere so weitergeht, der Staatshaushalt weiter erodiert und die Zustände außer Kontrolle geraten, könnte in wenigen Jahren auch die AfD diejenige sein, die die Vorgaben setzt. Was würden Sie zetern, die vermeintlich faschistische AfD kritisieren und mediale Kampagnen starten, wenn man Ihnen künftig selbst die Rechte im Parlament vorenthält. Ich komme zum Ende. „Das sind die Feinde unserer Demokratie“, „Wer so vorgeht, steht nicht auf dem Boden der Verfassung“ – genau dies wären dann Ihre wohlfeilen Kommentare. Allein schon dieses Gedankenspiel zeigt, wie falsch Sie demokratietheoretisch abgebogen sind. Kommen Sie zur Besinnung, (Glocke des Präsidenten) denn auch wenn Sie sich aus Ihrer Perspektive wohl einreden, hehren Zielen zu dienen: Der individuell vielleicht so empfundene gute Zweck heiligt eben doch nicht alle Mittel.

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Hendrik Hering

Jetzt spricht fraktionsloser Abgeordneter Dr. Alscher.

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Dr. Bernhard Alscher fraktionslos

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte eigentlich nicht mehr auftauchen. Ich habe meine Geräte auf Hinweis der Landtagsverwaltung schon alle abgegeben. Ich habe mir auf Umwegen die Einladung besorgt. Auch ich bin ständig aufgrund dieses Gesetzes angesprochen worden. Das habe ich in den letzten zwei Jahren, in denen ich hier war, so in der Form nicht erlebt. Die Lex AfD und gegen kleine Fraktionen – irgendwann wird es auch andere Fraktionen treffen, vielleicht auch irgendwann die SPD, die im Osten, in Baden-Württemberg und jetzt auch in Nordrhein-Westfalen deutlich ins Schwimmen gerät – ist hier ein taktisches Manöver. Darum handelt es sich. Sie haben sich Luft verschafft für eine Legislaturperiode, für eine einzige Legislaturperiode. Sie haben jetzt noch die gestalterischen Möglichkeiten, ohne dass man wirklich diesen Kontrollmechanismus nutzen könnte. Ich denke, und bin deswegen auch dagegen, die Demokratie muss diese ganzen Kontrollmöglichkeiten haben, zum Beispiel auch die Informationsgesetze, die gerade in Berlin in die Waagschale geworfen werden, weil dort durch falsche Fördermittel, verursacht durch die CDU, sogar eine Kultursenatorin zurücktreten musste. Das Ergebnis ist, dass die Journalisten eingeschränkt werden. Wir reden hier über Orbán, Trump und sonstige Gestalten, und wir müssen uns wirklich moralisch fragen: Wie machen wir es ernsthaft? Ich habe in den zwei Jahren schon gemerkt, dass hier sehr viel taktisch gearbeitet wird, um Machterhalt zu betreiben und persönliche Möglichkeiten zu schaffen. Es wird Ihnen auf die Füße fallen. (Zurufe des Abg. Nico Steinbach, SPD – Unruhe bei der SPD) Wir haben jetzt die AfD bei 27 %. Was ist denn, wenn das Ganze umgedreht wird? Dann freut sich die AfD, weil sie nicht den Kontrollmöglichkeiten untersteht, die jetzt eingeschränkt werden. Die Informationsrechte für Journalisten sind eingeschränkt. Sie erreichen auf Dauer also genau das Gegenteil. (Glocke des Präsidenten) Ich kann Ihnen nur sagen, zwei meiner vier Kinder, die hoch qualifiziert sind, begeben sich jetzt ins Ausland, weil sie mit dieser Politik und diesem Bürokratismus nicht mehr zurechtkommen. Danke. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Jetzt spricht fraktionsloser Abgeordneter Dr. Drumm.

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Dr. Herbert Drumm fraktionslos

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir hören von hochgestellten Persönlichkeiten ständig wohlgesetzte Reden über den Wert, aber auch über die Gefährdung unserer Demokratie. Wo aber ist sie? Hat sie diesem Hohen Haus etwa den Rücken gekehrt? Viele Hinweise deuten darauf hin. Was aber heute hier abläuft, schlägt dem Fass den Boden aus. Es ist zwar legal, aber dennoch dem Sinn nach undemokratisch und in höchstem Maß dumm. Erstens: Es scheint auf allen politischen Ebenen Schule zu machen, dass das alte Parlament, das eigentlich nur noch kommissarisch im Amt ist, weitreichende, ja verfassungsändernde Entscheidungen trifft, die für die schon gewählten Nachfolger gelten. Dies ist rechtmäßig, widerspricht aber aller Fairness und allem demokratischen Gefühl der Bürgerinnen und Bürger. Zweitens: Die geplante Verfassungsänderung beruht auf unbewiesenen Vermutungen und hat keine Eile. Eine Notlage ist nicht ersichtlich. Im nächsten Landtag hat die kommende Regierungskoalition eine verfassungsändernde Mehrheit. Sie könnte also in aller Ruhe abwarten, ob die schlimmen Befürchtungen tatsächlich eintreffen, und dann immer noch angemessen reagieren. So aber liegt die Vermutung nahe, dass man eine bestimmte Partei entmachten und eine wirksame Kontrolle der Regierung verhindern will, denn bei der kommenden Konstellation im Landtag wird es wohl keinen Untersuchungsausschuss geben, obwohl er im Hinblick auf die Beurlaubung von hohen Beamten dringend erforderlich wäre und von der CDU im Wahlkampf gefordert wurde. So schnell werden Wahlversprechen vergessen. Drittens: Das Schlimmste aber ist, Sie machen alle Ihre Demokratiebemühungen mit einem Schlag zunichte, denn auch der geneigteste Wähler sieht die böse Absicht hinter dieser Verfassungsänderung, und er wird auf seine Weise reagieren. Er wird verstärkt die von Ihnen gehasste und gefürchtete Partei wählen. Und was dann? Wenn ich mich nun abschließend umblicke: was für ein Haufen lupenreiner Demokraten hier. Wenn das, was ich hier sehe, das Beste ist, was unser Land derzeit politisch zu bieten hat, dann kann ich nur mit Bernhard Vogel ausrufen: Gott schütze Rheinland-Pfalz! (Beifall der AfD – Unruhe bei CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind am Ende der Debatte. Bei dem einen oder anderen Redebeitrag habe ich es als grenzwertig empfunden, wie mit Begriffen wie „Totengräber“ und anderen demokratisch legitimierte Parlamentarier bezeichnet werden und auch ihre legitime Handlungsmöglichkeit infrage gestellt wird. Das halte ich für grenzwertig. Das will ich hier anmerken. Man kann über die Frage diskutieren, ob das politisch angemessen und im politischen Sinn legitim ist, aber klar ist, es gibt eine ganz klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach ein Parlament, auch nachdem das Nachfolgeparlament bereits gewählt ist, in vollem Umfang legitimiert ist, Gesetze, auch verfassungsändernde Gesetze, zu beschließen. Es gehört zum Respekt dazu. Wenn Abgeordnete der Auffassung sind, es sei ihre Pflicht, jetzt zu handeln, dann ist es ihre Aufgabe, das zu tun – diese Rechte sind legitim und stehen ihnen zu, und sie haben auch die Verpflichtung, bis zum Ablauf der Wahlperiode zu handeln –, und sollte nicht durch solche Begriffe infrage gestellt werden. Die Vorgehensweise ist legitim und nicht auch anders zu sehen. Ich habe es von der Wortwahl her in manchen Punkten als grenzwertig empfunden. Das sollte man auch für die nächste Sitzung beachten. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Es gibt den Vorschlag, die beiden Gesetzentwürfe der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN – Drucksachen 18/14464 und 18/14465 – an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Vielen Dank, dann ist das so beschlossen. Wir sehen uns spätestens am 6. Mai zur nächsten Plenarsitzung wieder. Vielen Dank. Ende der Sitzung: 14.13 Uhr

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