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Hendrik Hering

29.04.2026 Sitzungen 18/103

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind am Ende der Debatte. Bei dem einen oder anderen Redebeitrag habe ich es als grenzwertig empfunden, wie mit Begriffen wie „Totengräber“ und anderen demokratisch legitimierte Parlamentarier bezeichnet werden und auch ihre legitime Handlungsmöglichkeit infrage gestellt wird. Das halte ich für grenzwertig. Das will ich hier anmerken. Man kann über die Frage diskutieren, ob das politisch angemessen und im politischen Sinn legitim ist, aber klar ist, es gibt eine ganz klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach ein Parlament, auch nachdem das Nachfolgeparlament bereits gewählt ist, in vollem Umfang legitimiert ist, Gesetze, auch verfassungsändernde Gesetze, zu beschließen. Es gehört zum Respekt dazu. Wenn Abgeordnete der Auffassung sind, es sei ihre Pflicht, jetzt zu handeln, dann ist es ihre Aufgabe, das zu tun – diese Rechte sind legitim und stehen ihnen zu, und sie haben auch die Verpflichtung, bis zum Ablauf der Wahlperiode zu handeln –, und sollte nicht durch solche Begriffe infrage gestellt werden. Die Vorgehensweise ist legitim und nicht auch anders zu sehen. Ich habe es von der Wortwahl her in manchen Punkten als grenzwertig empfunden. Das sollte man auch für die nächste Sitzung beachten. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Es gibt den Vorschlag, die beiden Gesetzentwürfe der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN – Drucksachen 18/14464 und 18/14465 – an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Vielen Dank, dann ist das so beschlossen. Wir sehen uns spätestens am 6. Mai zur nächsten Plenarsitzung wieder. Vielen Dank. Ende der Sitzung: 14.13 Uhr

Protokoll ↗