Marcus Klein
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, ein Untersuchungsausschuss ist ein scharfes Schwert der parlamentarischen Kontrolle, und das bleibt auch so. Wir ändern das Einsetzungsquorum, nicht aber die weitreichenden Verfahrensrechte. Untersuchungsausschüsse bleiben ein Instrument wirksamer Kontrolle. Was wir jedoch nicht wollen, ist ihr Einsatz als reines Kampfinstrument (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) zur Lähmung von Parlament und Regierung oder zur bloßen parteipolitischen Skandalisierung ohne tragfähige Grundlage. Ein Untersuchungsausschuss muss – das bleibt unverändert – eingesetzt werden, wenn ihn eine qualifizierte Minderheit beantragt. Das ist auch richtig so. Das bedeutet aber auch unverändert: Stellt diese Minderheit wiederholt Anträge mit jeweils unterschiedlichen verfassungsgemäßen Untersuchungsgegenständen, muss die Mehrheit diesen entsprechen. Lediglich in den Fällen, in denen es sich um einen verfassungswidrigen Einsetzungsantrag handelt, etwa weil das Parlament sich mangels Zuständigkeit nicht mit der Sache befassen darf, besteht eine solche Einsetzungspflicht nicht. Wie komplex diese Fragen sind, zeigt ein Blick nach Hessen. Dort musste sich der Staatsgerichtshof eineinhalb Jahre lang mit einem solchen Antrag befassen. Er war im Übrigen in weiten Teilen nicht zulässig. (Abg. Damian Lohr, AfD: Das kann man ja ändern!) Da es keine Obergrenze für den Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gibt, droht eine Blockade des parlamentarischen Betriebs und auch der Arbeit der Regierung einschließlich der nachgeordneten Behörden. Welche erheblichen personellen und sachlichen Ressourcen ein Untersuchungsausschuss binden kann, hat Kollege Hüttner eben gesagt. Das zeigt der zu 100 % richtige Untersuchungsausschuss zur Flutkatastrophe im Ahrtal. Aber dieser macht eben genauso deutlich: Ein Untersuchungsausschuss darf nicht Gegenstand für parteipolitisches Geplänkel sein. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Er muss den großen Krisen unseres Landes vorbehalten sein und entsprechend eingesetzt werden. Neben einem Untersuchungsausschuss – für alle, die sich jetzt so fühlen, als würden sie eingeschränkt – gibt es noch viele andere Dinge im parlamentarischen Bereich, die der regulären Instrumente parlamentarischer Kontrolle entsprechen. (Abg. Joachim Paul, AfD: Toll! Das ist aber nobel, dass wir die noch haben! – Weitere Zurufe von der AfD) Es gibt Anträge, Berichtsanträge, die Arbeit in den Fachausschüssen. Das nutzt eine Opposition. Das ist das Recht, das ist aber auch mit Kärrnerarbeit verbunden und bedeutet Anstrengung. Wir wissen das sehr genau, und wir wissen das auch zu schätzen. Die Arbeit muss man sich dann eben auch machen. Umso aufmerksamer müssen wir das doch vor dem Hintergrund sehen, wenn schon am Wahlabend gleich mehrere Untersuchungsausschüsse angekündigt werden. Ohne auf die dort genannten Themen im Einzelfall eingehen zu wollen und darauf, ob die Anträge überhaupt zulässig wären – das kann hier dahinstehen –: Es besteht die Gefahr eines bewusst in Kauf genommenen Dauerzustands politischer Überlastung mit dem Ziel, das Parlament an seine Grenzen zu bringen und ihm den Raum für seine anderen wichtigen Aufgaben, die ich eben zum Teil genannt habe, zu nehmen. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Dahinter steht – auch das tritt immer offener zutage – nicht weniger als das Ziel, unsere Demokratie und unsere Verfassungsorgane vorzuführen, nichts anderes. Deshalb liegt es in unserer Eigenverantwortung als Parlament, dafür Sorge zu tragen, dass Untersuchungsausschüsse ihre Funktion erfüllen können, ohne den Parlamentsbetrieb in einen Dauerwahlkampf zu verwandeln. Wir stärken mit dieser Reform das Parlament als Ganzes, indem wir es vor Missbrauch schützen. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Gleichzeitig stellen wir natürlich sicher, dass die Opposition weiter einen Untersuchungsausschuss gegen die Mehrheit einsetzen kann. Ich will auch noch einmal darauf hinweisen, das Untersuchungsausschussrecht ist kein exklusives Recht eines Teils des Parlaments, es ist ein Recht aller Abgeordneten. Die Praxis, die gelebte Parlamentspraxis in Rheinland-Pfalz zeigt, gerade bei wichtigen Fragen gab es häufig breite Übereinstimmung: beim Nürburgring einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen, beim Arp Museum einen einstimmigen Beschluss und beim Ahrtal-Ausschuss eine breite Unterstützung aus der Opposition. Das zeigt das Zusammenwirken von Fraktionen bei inhaltlicher Übereinstimmung, mithin der fraktionsübergreifende Konsens. Das ist einer funktionierenden Demokratie immanent. Durch die Anhebung des Quorums stellen wir aber sicher, dass es auch einen angemessenen Rückhalt innerhalb des Landtags für die Notwendigkeit eines Untersuchungsausschusses und Untersuchungsgegenstands gibt. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Dadurch können Untersuchungsausschüsse auch weiterhin auf Sachverhalte von erheblicher landespolitischer Bedeutung konzentriert werden, mit einem entsprechend hohen Aufklärungsinteresse. Meine Damen und Herren, wir ändern dieses Einsetzungsquorum nicht leichtfertig. (Abg. Damian Lohr, AfD: Nein!) Leider ist es für die Sicherung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit dieses Parlaments auch in Zukunft entscheidend. Wir betreten aber kein Neuland. Wir orientieren uns an der Rechtslage im Bund und in anderen Bundesländern. Das Untersuchungsausschussgesetz und die Geschäftsordnung passen wir entsprechend an das neue verfassungsrechtliche Quorum an. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gewährleisten wir auch künftig eine starke parlamentarische Kontrolle, die sich auf wesentliche Fragen konzentrieren wird. Wir wollen Untersuchungsausschüsse, die nicht der Selbstdarstellung und nicht der politischen Obstruktion dienen, sondern der Verantwortung. Gleich welche Rolle wir haben, an welchem Platz wir heute sitzen, wo wir vielleicht künftig oder in fernerer Zukunft sitzen, wir alle müssen uns entscheiden, ob wir Teil einer wehrhaften Demokratie sein wollen oder ein Spielball derer, die das von innen heraus aushöhlen wollen. Jeder Einzelne hier muss sich das fragen. Indem wir das Quorum auf 25 % anpassen, entscheiden wir uns für die Wehrhaftigkeit dieser Demokratie. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Wir schützen Minderheitenrechte, indem wir sie an eine qualifizierte parlamentarische Kraft binden, die eine hinreichende demokratische Legitimation in diesem Saal gewährleistet. Wir sichern das Parlament, seine Funktionsfähigkeit – auch die der Regierung – sowie die Qualität parlamentarischer Aufklärung. Vielen Dank. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
