Carl-Bernhard von Heusinger
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In einer parlamentarischen Demokratie sind Minderheitenrechte zentral, und der Untersuchungsausschuss gehört zu den stärksten dieser Rechte. Er ist kein Schmuckstück der Verfassung, kein taktisches Spielzeug. Er ist – wir haben es gehört – das schärfste Instrument parlamentarischer Kontrolle. Gerade deshalb müssen wir heute sehr genau darüber sprechen, wie wir mit diesem Instrument umgehen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, gerade weil das so ist, darf man mit diesem Instrument nicht leichtfertig umgehen. Noch eines möchte ich ganz zu Anfang sagen: Ja, der Zeitpunkt dieser Verfassungsänderung ist diskutabel. Ja, man hätte diese Verfassungsänderung schon früher auf den Weg bringen können. Ich erinnere mich gut an die Gespräche am Rande der Verfassungsänderung zur Alterspräsidentenregelung. Damals habe ich die Frage gestellt, ob wir unsere Verfassung nicht resilienter machen müssen. Damals haben wir aber diese Notwendigkeit nicht gesehen. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Wer hat die denn gesehen?) Und ja, man hätte diese Änderung auch im ersten oder zweiten Plenum des neu gewählten Landtags beschließen können. Ja, das alte Parlament ändert hier eine Regel für das neue Parlament, und jede Demokratin und jeder Demokrat sollte bei solch einem Vorgang zunächst nachdenken. Wer diese Nachdenklichkeit nicht hat, sieht auch die Kritik nicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das heißt aber nicht, dass diese Nachdenklichkeit dazu führt, dass diese Änderung falsch ist, sondern wir müssen sie sauber, ehrlich und überzeugend begründen. Für uns Grüne gilt dabei ein ganz einfacher Maßstab: Schützt diese Änderung die demokratische Funktionsfähigkeit des Parlaments, oder schwächt sie sie? Genau darüber reden wir heute. Es geht um die Funktionsfähigkeit des Parlaments. Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses wird in Rheinland-Pfalz künftig nicht mehr von einem Fünftel, sondern einem Viertel der Abgeordneten abhängen. Das ist keine willkürliche Schwelle – wir haben es gehört –, das ist die Schwelle des Bundestags, und mehrere Länder kennen sie ebenfalls. Das bedeutet, das eine Viertel ist verfassungsrechtlich kein Tabubruch, es ist in Deutschland ein bekanntes und praktiziertes Modell. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU und der FDP) Wer also so tut, als würden wir hier aus einem demokratischen Normalzustand in einen autoritären Ausnahmezustand springen, erzählt schlicht Unsinn, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU und der FDP) Warum sind wir Grünen nun Mitantragsteller? Sicher nicht, weil wir die Opposition schwächen wollen. Wir werden in der kommenden Wahlperiode selbst Opposition sein. Gerade wir haben also allen Grund, Minderheitenrechte ernst zu nehmen. Meine Damen und Herren, wir handeln als eigenständige demokratische Fraktion, die selbst auf starke parlamentarische Kontrollrechte angewiesen ist, und genau deshalb ist für uns klar, ein Untersuchungsausschuss darf nicht zu einem Instrument werden, das seine eigene Autorität untergräbt. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Meine Damen und Herren, lassen Sie uns konkret werden. In Sachsen hat es einen Corona-Untersuchungsausschuss gegeben – die Folge: ein gewaltiger Verwaltungsaufwand. Nach Angaben der Staatsregierung sind dort rund 1.000 Mitarbeitende mit der Zuarbeit beschäftigt. Es geht um eine Größenordnung von über 1 Million Dokumente, die gesichtet und aufbereitet werden müssen. Das ist kein Normalzustand, kein normaler parlamentarischer Vorgang. Das ist eine massive Belastung staatlicher Strukturen. Ich sage sehr klar: Ja, Aufklärung braucht Ressourcen, aber wenn Ressourcen in diesem Ausmaß gebunden werden, stellt sich die Frage: Geht es hier noch um Aufklärung, oder geht es um gezielte Überforderung von Verwaltung und Parlament? (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU und der FDP) Ein Blick nach Brandenburg zeigt ähnliche Muster: mehrere Untersuchungsausschüsse, hohe Kosten, enorme personelle Bindung, aber eine politische Bilanz, die mehr als überschaubar ist. In Hessen wiederum – der Kollege hat es eben gerade erwähnt – musste ein von der AfD initiierter Corona-Untersuchungsausschuss massiv begrenzt werden, weil große Teile des Fragenkatalogs verfassungsrechtlich unzulässig waren. Auch das ist lehrreich. Es reicht nicht, laut „Aufklärung!“ zu rufen. Man muss sich auch an die rechtsstaatlichen Grenzen parlamentarischer Aufklärung halten. In Sachsen gab es 2019 sogar noch einen Untersuchungsausschuss, der sich im Kern nur mit den Vorgängen rund um die Landesliste einer Fraktion beschäftigte. All das zeigt, es geht in solchen Untersuchungsausschüssen nicht um Aufklärung im klassischen Sinn. Es geht darum, das Parlament in die Dramaturgie einer politischen Erzählung hineinzuziehen. Ich sage das in aller Deutlichkeit: Wer parlamentarische Instrumente systematisch zur Inszenierung nutzt, stellt sich nicht in den Dienst der Demokratie, sondern gegen ihre Funktionsfähigkeit. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU und der FDP) Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, wir ändern heute nicht die Verfassung, weil wir von Minderheitenrechten nichts halten. Wir ändern sie, weil wir Minderheitenrechte ernst nehmen, (Abg. Joachim Paul, AfD: Weil Ihr keine Opposition seid! Ihr seid keine!) denn ein Recht, das gezielt überdehnt, entgrenzt und politisch theatralisiert wird, verliert an Autorität. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Wenn das schärfste Schwert der Opposition nicht mehr als Instrument seriöser Aufklärung wahrgenommen wird, sondern als Mittel der Dauereskalation, dann ist am Ende nicht die Regierung geschwächt, sondern dann ist das Parlament geschwächt. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU und der FDP) Natürlich bleibt die Gegenkritik. Es wird gesagt: „Ihr liefert der AfD eine Steilvorlage.“ Natürlich wird die AfD gleich ans Pult treten und von „Altparteien“, „Verfassungstrick“, „Frontalangriff auf die Demokratie“ sprechen. Das ist erwartbar. (Abg. Damian Lohr, AfD: Das ist auch richtig!) Kolleginnen und Kollegen, unsere Aufgabe ist es aber nicht, auf diese Inszenierung zu reagieren. Unsere Aufgabe ist es, verantwortliche Entscheidungen zu treffen. Die entscheidende Frage ist doch: Sollen wir reale institutionelle Risiken ignorieren, nur weil diejenigen, gegen die sich eine Regel richtet, sich anschließend als Opfer inszenieren? Wenn wir so denken, verteidigen wir unsere Demokratie nicht mehr, sondern lassen sie von der Empörungsroutine der AfD vor uns hertreiben. Unsere Entscheidung ist deshalb eine Abwägung. Wir sehen das Minderheitenrecht. Wir sehen die Kritik am Zeitpunkt. Wir sehen die politische Angreifbarkeit dieses Schritts. Wir sehen aber auch die Erfahrungen aus anderen Ländern, und wir sehen die reale Gefahr, dass Untersuchungsausschüsse nicht zur Aufklärung, sondern zur systematischen Überlastung, zur Delegitimierung demokratischer Institutionen und zur Inszenierung eines Dauertribunals genutzt werden. (Abg. Joachim Paul, AfD: Das macht Ihr doch die ganze Zeit!) Es geht daher heute um die Funktionsfähigkeit des Parlaments. Davor darf eine wehrhafte Demokratie nicht die Augen verschließen. Noch eines will ich ausdrücklich sagen: Diese Entscheidung ist für uns Grüne keine bequeme Entscheidung. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Bequem wäre es gewesen, den Streit zu vertagen. Bequem wäre es gewesen, die Entscheidungen dem nächsten Landtag zu überlassen. (Abg. Joachim Paul, AfD: Scheinopposition!) Bequem wäre es auch gewesen, so zu tun, als reiche der gute Wille aller Beteiligten. Verfassungspolitik darf nicht bequem sein. Verfassungspolitik muss vorausschauend sein, und eine resiliente, die Demokratie verteidigende Verfassung ist kein Selbstzweck. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass unsere Demokratie auch unter Druck funktioniert. Wir sind Mitantragsteller dieser Verfassungsänderung, weil wir überzeugt sind, ein Untersuchungsausschuss muss ein Instrument der Aufklärung sein und darf nicht zu einem Instrument der Zersetzung werden. Wer parlamentarische Minderheitenrechte schützen will, muss auch ihre Glaubwürdigkeit schützen. Genau deshalb treffen wir eine Entscheidung, die nicht bequem ist, aber notwendig für die Funktionsfähigkeit unserer Demokratie. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU und der FDP)
