Michael Hüttner
– Danke schön. Konkret soll damit das Quorum für die Einsetzung des U-Ausschusses von einem Fünftel der Landtagsmitglieder auf ein Viertel geändert werden, ein Wert, der im Übrigen nicht hier in Rheinland-Pfalz erfunden wurde, sondern in sechs Bundesländern und vor allen Dingen auch im Grundgesetz verankert ist. In den vergangenen Tagen wurde viel darüber gesprochen. Dabei waren einige Aussagen – leider auch von Abgeordneten aus diesem Parlament – sachlich falsch und irreführend. Ich würde dies gern einmal klarstellen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen alle: Ein Untersuchungsausschuss ist das schärfste Schwert des Parlaments. Das muss auch so sein, um im Ernstfall Wirkung zu haben. Es ist aber genauso klar: Ein scharfes Schwert muss man schützen, damit es nicht stumpf wird, und man muss es sichern, damit es nicht missbraucht wird. Beides wollen wir machen. Blicken wir zurück. In den vergangenen 20 Jahren gab es in Rheinland-Pfalz vier Untersuchungsausschüsse, davon einen seit 2011, eben weil dieses scharfe Schwert stets sinnvoll und mit Bedacht eingesetzt wurde. Es steht nun aber klar zu befürchten, dass die Zeiten vorbei sind, denn wir haben es mit veränderten politischen Realitäten zu tun. Das zeigt der Blick in andere Parlamente. Das zeigt der Blick in die Presse. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Das zeigt der Blick auf die Berichte unserer Behörden. Deswegen ist eine Aktualisierung notwendig, und deswegen ist sie auch zum jetzigen Zeitpunkt notwendig. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Ein Schwert, das zu oft und zu destruktiv geschwungen wird, wird nicht nur stumpf, es wird zerbrechen. (Abg. Damian Lohr, AfD: Deswegen schaffen Sie es ab!) Das wollen, das müssen wir verhindern, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Abg. Damian Lohr, AfD: Wahnsinn! Echokammer!) Warum ist ein Untersuchungsausschuss so wichtig für das Parlament? Warum ist es das schärfste Schwert? Weil der Untersuchungsausschuss Befugnisse und Möglichkeiten hat, die weit über die eigentlichen Befugnisse des Parlaments hinausgehen. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Er darf Zeugen vernehmen, Gutachter hören, Akten beiziehen, und zwar alle den Untersuchungsgegenstand betreffenden Akten der Landesregierung, der Behörden des Landes sowie der Körperschaften, der Anstalten, der Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen. (Abg. Joachim Paul, AfD: Genau, und das wollt Ihr nicht mehr!) Was heißt das im Klartext? Schauen wir einmal auf den letzten Untersuchungsausschuss hier im Land. Da lagen am Ende 260 Aktenbände in Papierform vor. In elektronischer Form gab es 1 Million Dateien mit einem Umfang von 560 GB. Zusammen wurden mehr als 220 Zeugen angehört. Aber auch davor, sozusagen noch im analogen Bereich, kann ich mich an Räume hier in diesem Haus erinnern, die voll waren mit Akten und die zu studieren eine Unmenge Zeit gekostet hat. Dabei ist jede Menge an wichtiger Arbeit liegen geblieben. Das alles zeigt, wie mächtig dieses Instrument, wie mächtig dieses Schwert ist. Das zeigt aber auch, warum man den Einsatz demokratisch legitimieren und sorgfältig abwägen muss. Unter den eingezogenen Akten sind mitunter auch solche, die aus guten Gründen als sogenannte Verschlusssache gelten. Auch das darf bei den Diskussionen um die notwendige ausreichende demokratische Legitimation für einen Untersuchungsausschuss nicht vergessen werden. (Abg. Joachim Paul, AfD: Das macht aber der Wähler, mein lieber Freund!) Aus den genannten Gründen ist das Recht zum Einsetzen von Untersuchungsausschüssen keines, das in der Verfassung solitär betrachtet wird. Eben darum steckt in der Verfassung klar erkennbar der Gedanke, einen Missbrauch zu verhindern, um die Funktionsfähigkeit von Parlament und Landesregierung nicht zu gefährden. Deswegen gibt es im Übrigen auch kein Anrecht einzelner Fraktionen auf die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, sondern es gibt eben dieses Quorum. Dieses Quorum ist der Schutzmechanismus, der Schutzmechanismus vor Missbrauch und quasi der Schutz für dieses sogenannte scharfe Schwert. Wenn man darauf schaut, wie der bisherige Schutz mit dem Quorum von einem Fünftel zustande kam und wie er im bundesweiten Vergleich dasteht, dann gibt es gute Gründe, diesen Schutz jetzt zu stärken. Der Bundestag hat diesen Schritt bereits vor langer Zeit vollzogen und sich im Grundgesetz beim Grenzwert für die einsetzende Minderheit eben nicht mehr auf die Weimarer Verfassung bezogen. Die zwei Jahre vor dem Grundgesetz in Kraft getretene Landesverfassung von Rheinland-Pfalz bezieht sich hingegen mit dem Quorum von einem Fünftel nach wie vor auf die Weimarer Verfassung. Mir erscheint mit dem Blick auf die Geschichte und die aktuellen Entwicklungen das Orientieren am neueren und sicheren Vorgehen des Bundestags nicht nur als eine gute, sondern als nötige und zeitgemäße Vorgehensweise. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zuruf des Abg. Damian Lohr, AfD) Sie ist vor allen Dingen auch verfassungsgemäß gerechtfertigt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Dabei sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass es eben nicht nur um die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses als sogenanntes Minderheitenrecht geht, sondern auch um dessen zeitlich dann theoretisch fast unbegrenzte Weiterführung. Eine einsetzende Minderheit kann dafür sorgen, dass sich ein Untersuchungsausschuss über Jahre hinzieht, über Jahre weitere Anforderungen stellt, über Jahre ein Ort ist, an dem im Herzen des Parlaments von Fraktionen benannte Gutachter prominent Stellung beziehen können, und der sich damit über eine lange, lange Zeit zieht und vieles hier blockieren wird. Auch das zeigt, wie wichtig es ist, ein Quorum zu haben, das dem Instrument eine maximale demokratische Legitimation bietet. Es ist schlicht unwahr – auch das möchte ich hier klarstellen –, dass für die kommenden fünf Jahre Untersuchungsausschüsse verhindert würden. (Abg. Joachim Paul, AfD: Natürlich, genau das ist so! Genau das ist der Fall!) Leider wird das aus den Reihen des Parlaments immer wieder behauptet. Das scharfe Schwert wird nicht vernichtet, und es wird nicht unerreichbar aufbewahrt. (Zurufe von der AfD: Nein, nein! Unerträglich! – Glocke des Präsidenten) Um im Bild zu bleiben: Es wird die Sicherheit des Schlosses erhöht, die Sicherheit des Schlosses, das es schützt. Das geschieht nicht – so die nächste Unwahrheit – mit den Stimmen einer abgewählten Mehrheit, sondern mit den Stimmen der demokratischen Fraktionen des künftigen Landtags. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Das alles – das möchte ich noch einmal konkret an die Adresse von Abgeordneten richten – ist weder ein Vorgehen eines „Kartells von Demokratieverächtern“ oder das „Zeigen eines Mittelfingers“ an die Wähler. Das ist nur populistisches Geplapper und zeigt eigentlich den geistigen Zustand, (Abg. Joachim Paul, AfD: Lies doch mal die Leserbriefe in den Zeitungen!) denn es kann auch in den kommenden Wahlperioden Untersuchungsausschüsse geben, dann nämlich, wenn 27 Abgeordnete dieses Hauses es für notwendig erachten. Übrigens soll auch erwähnt sein, es gibt nicht nur Untersuchungsausschüsse zum Thema des Regierungshandelns. Untersuchungsausschüsse können auch Sachverhalte behandeln – ich zitiere –, „deren Aufklärung im öffentlichen Interesse liegt“. Es gab in diesem Land schon andere Untersuchungsausschüsse, die eben nicht das Handeln der Regierung betroffen haben. Ich komme damit zum Schluss, liebe Kolleginnen und Kollegen. Mit den Stimmen der demokratischen Fraktionen im kommenden Landtag wollen wir die Verfassung analog zur Bundesebene anpassen, um das Instrument des Untersuchungsausschusses bestmöglich vor Missbrauch zu schützen. (Heiterkeit bei der AfD) Ist das verfassungsrechtlich geboten und erlaubt? Ja. Ist der Zeitpunkt vor der ersten Sitzung des neuen Landtags angemessen und sinnvoll? Ja. Bleibt es weiter möglich, dass in Rheinland-Pfalz Untersuchungsausschüsse eingesetzt werden können? Ja. (Zurufe von der AfD: Nein, nein!) In diesem Sinne danke ich der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die guten und konstruktiven Gespräche und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
