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Plenarprotokoll 8/1

26.10.2021 · 43 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (6)GRÜNE (5)AfD (3)Die Linke (3)CDU (2)FDP (1)

Horst Förster

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete und ehemalige Abgeordnete des Landtages Mecklenburg-Vorpommern! Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin! Werte Mitglieder der Landesregierung! Verehrte Gäste, von denen ich ganz besonders begrüßen darf die Präsidentin des Landesverfassungsgerichts Frau Köster-Flachsmeyer, die Landesbischöfin der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland Frau Kühnbaum-Schmidt, den Erzbischof von Berlin Herrn Dr. Koch, den Oberbürgermeister von Schwerin Herrn Dr. Badenschier sowie den Vorsitzenden des Städte- und Gemeindetages Herrn Beyer, die Vertreter der Landespolizei, der Wirtschaft, der Medien unseres Landes sowie unsere Beauftragten Frau Drescher, Herrn Müller und Herrn Crone. Sollte es jemanden geben, der nicht auf dieser Liste steht, aber es verdient hätte, dort zu stehen, dann möge sich dieser ebenfalls besonders begrüßt fühlen. Nach unserer Geschäftsordnung wird die erste Sitzung eines neu gewählten Parlaments durch das an Lebensjahren älteste Mitglied des Hauses eröffnet, das bereit ist, dieses Amt zu übernehmen. Dieses Mitglied des Landtags eröffnet die konstituierende Sitzung als Alterspräsident und leitet sie bis zur Wahl des Landtagspräsidenten. Mein Name ist Horst Förster, ich bin am 26. April 1942 geboren. Der guten Ordnung halber frage ich, ob jemand der Abgeordneten hier im Hause eher geboren wurde. – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Ich bin bereit, das Amt des Alterspräsidenten zu übernehmen, und darf die erste Sitzung der 8. Wahlperiode des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern eröffnen. Ich stelle fest, dass der Landtag entsprechend Artikel 28 unserer Landesverfassung ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die vorläufige Tagesordnung der konstituierenden Sitzung liegt Ihnen vor. Wer der vorläufigen Tagesordnung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank! Gegenprobe. – Enthaltungen? – Niemand. Damit gilt die Tagesordnung der konstituierenden Sitzung als festgestellt. Entsprechend den mir vorliegenden Vorschlägen ernenne ich zu vorläufigen Schriftführern die Abgeordnete Elisabeth Aßmann, Fraktion der SPD, den Abgeordneten Stephan Reuken, Fraktion der AfD, die Abgeordnete Ann Christin von Allwörden, Fraktion der CDU, den Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE, den Abgeordneten Hannes Damm, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie die Abgeordnete Sandy van Baal, Fraktion der FDP. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich bitte die vorläufigen Schriftführerinnen Frau Aßmann und Frau von Allwörden, neben mir Platz zu nehmen. Bevor ich zu meiner Eröffnungsrede komme, gestatten Sie mir folgende Hinweise: Im Vorältestenrat ist vereinbart worden, die heutige konstituierende Sitzung nach der 3G-Regel durchzuführen. Dies gilt auch für die Gäste und die Pressevertreter auf den Tribünen. Alle Anwesenden sollten geimpft, genesen oder getestet sein. Zusätzlich hat sich der Vorältestenrat verständigt, die dringende Empfehlung auszusprechen, eine Maske zu tragen. Selbstverständlich steht es jedem frei, auch dauerhaft am Platz die Maske zu tragen. Darüber hinaus informiere ich alle darüber, dass der Plenarsaal über eine hochmoderne Lüftungsanlage verfügt, die für einen permanenten Luftaustausch sorgt. Meine Damen und Herren, es entspricht der parlamentarischen Tradition, dass die erste Sitzung eines Parlaments durch dessen ältestes Mitglied eröffnet wird. Das war im Norddeutschen Bund so, das war im Kaiserreich so und das war in der Weimarer Republik so, bis die Nationalsozialisten den Alterspräsidenten durch Änderung der Geschäftsordnung 1933 abschafften. Und das war in der Bundesrepublik Deutschland so, bis der Bundestag 2017 seine Geschäftsordnung dahin änderte, dass der Alterspräsident nicht mehr nach dem Lebensalter, sondern nach dem Dienstalter als der Dauer seiner Parlamentszugehörigkeit bestimmt werden soll. Nach offizieller Begründung sollte so sichergestellt sein, dass ein Abgeordneter mit ausreichender Erfahrung die Sitzung leitet. Zufällig hätte ohne diese Änderung ein Abgeordneter der AfD dieses Amt bekleidet. Meine Damen und Herren, wie Sie wissen, soll unsere Geschäftsordnung heute ebenfalls entsprechend geändert werden. Ich hätte nicht gedacht, dass ich damit in die historische Rolle gerate, als Letzter das ehrwürdige Amt eines Alterspräsidenten im Sinne unserer parlamentarischen Tradition ausüben zu dürfen. Meine Damen und Herren, meine Generation ist wie keine danach noch von den Folgen des Krieges geprägt worden. Ich versuche, Sie mit einer meiner Kindheitserinnerungen in jene Zeit zurückzuversetzen. Nach den Nachrichten aus dem Volksempfänger, die meine politikinteressierte Großmutter stets hörte, folgte der Suchdienst des Roten Kreuzes. Unter „Gesucht wird“ wurden in nicht enden wollender Reihenfolge Kinder benannt, die in den Wirren von Flucht und Vertreibung irgendwo auf einem Bahnhof oder sonst wo aufgegriffen worden waren, oft ohne Namen und konkretes Alter, nur dürftig beschrieben. Das hat mich jedes Mal sehr berührt und vermutlich war ich froh darüber, dass ich eine Mutter hatte. Eines hat man in jener Zeit sehr schnell gelernt, weil es einem vorgelebt wurde: Jammern und Klagen hilft nicht, man musste mit den Problemen fertig werden. Es war nicht nötig, solche zu erfinden. Dabei scheint mir mit der Sorge von heute eines besonders erwähnenswert: Bei aller Not und allen Kümmernissen des Alltags, der Zusammenhalt der Gesellschaft und der Familien war ein ganz anderer. In der Stunde der größten Not waren es die Familien und hier vor allem die Frauen – viele allein mit ihren Kindern, die Männer waren gefallen oder in Gefangenschaft –, die Unglaubliches geleistet haben. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ihnen, wie sonst den unbekannten Soldaten, ein Denkmal zu setzen, wäre eine längst überfällige Ehrung. Wir sollten darüber nachdenken. Meine Damen und Herren, zurück ins Heute. Wir leben in einer stabilen Demokratie, deren Prinzipien bis auf marginale Randgruppen von niemandem infrage gestellt werden. Gleichwohl hat die Demokratie keine Ewigkeitsgarantie, sie muss sich im politischen Alltag stets aufs Neue bewähren. Es reicht nicht und wäre erbärmlich, sie nur als Gegenmodell zum NS-System zu erklären. Es fällt schwer, sich für die Demokratie zu begeistern, denn sie verspricht weder Perfektion noch absolute Gerechtigkeit und erst recht kein Paradies auf Erden, aber sie ist die reparabelste aller Staatsformen – die reparabelste! Sie bietet strukturell am ehesten die Gewähr, die Grundrechte der Menschen zu schützen, gefährlichen Irrungen und Heilslehren nicht zu erliegen und mit diesen nicht in den Abgrund zu taumeln. Die Demokratie muss sich als handlungsfähig erweisen und die dringenden Probleme der Bürger annehmen. Wenn Probleme lange ungelöst bleiben oder viel zu spät erkannt werden, dann wachsen Zweifel an der Tauglichkeit des Systems. Demokratie kann im weltweiten Wettbewerb der Systeme nicht nur mit ihren Werten bestehen, sie muss auch effizient sein. Ein auf lange Sicht schwerwiegendes Problem unserer Demokratie besteht in der Abkehr der Leistungseliten von der Politik und der dünnen Kompetenzschicht in so gut wie allen Parteien. Das hat viele Gründe. Es sind dieselben, die dazu führen, dass das Ansehen der Politiker über die Jahrzehnte permanent sinkt. Das wird zu einem Kernproblem der Demokratie. Nicht die Quote, sondern Kompetenz und Redlichkeit sind das wahre Problem für die Demokratie und ihren Rückhalt im Volk. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wenn Kompetenz und Redlichkeit in der Politik nicht mehr den Ausschlag geben oder aus der Sicht der Bürger dort sogar Fremdwörter sind, dann gerät das für die Demokratie notwendige Vertrauen der Bürger ins Wanken. Mittel dagegen gibt es genug, man hört sie auf vielen Sonntagsreden, man muss das, was man predigt, nur umsetzen. Meine Damen und Herren, mich hat die deutsche Teilung seit meinem ersten Berlin-Besuch 1960 nicht losgelassen. Nach dem Bau der Mauer fuhr ich mit meiner Vespa von Hamburg über die alte B 5 nach Berlin, um am 1. Mai 1962 an der großen Freiheits- und Einheitskundgebung von über 500.000 Menschen vor dem Brandenburger Tor teilzunehmen. Willy Brandt sprach damals noch unbefangen vom „deutschen Volk“, das es so, wie er es meinte und die Menschen damals verstanden, im Sprachgebrauch einiger Parteien nicht mehr gibt. Die Wut und Ohnmacht der Menschen spüre ich noch heute. Es war meine erste und lange Zeit die einzige Demonstration, an der ich teilnahm. Die zweite Demonstration erlebte ich nach meinem Eintritt in die AfD, die mit einer Rede des Parteivorsitzenden vor dem Rathaus in Neubrandenburg endete. Da musste ich erleben, wie ein Trupp der Antifa uns lautstark anbrüllte und fortwährend skandierte: „Nazischweine!“. So lernte ich nach 45 Jahren richterlicher Tätigkeit die neue Streitkultur in diesem Lande kennen. Auch das hat mich tief bewegt. Meine Damen und Herren, in einem Punkt sind sich alle Parteien erstaunlich einig: Die Gesellschaft ist tief gespalten. Das gilt für etliche Politikfelder. Allen ist gemeinsam, dass es um politisch gesteuerte Veränderungen, um Transformation geht und der Streit in großer weltanschaulicher Härte geführt wird, wobei Gegenmeinungen oft einfach ausgeblendet werden. In der Wendezeit und nach der Wiedervereinigung wussten die Deutschen noch, wer sie sind, und sie konnten mit dem durchs Land schallenden Ruf „Wir sind ein Volk!“ etwas anfangen. Der Vorstellung eines in Jahrhunderten durch Sprache, Kultur, Geschichte und einem Zusammengehörigkeitsgefühl zu einer Nation zusammengewachsenen Volkes hätte damals kaum einer widersprochen, und so konnte auch ein Willy Brandt sagen: „Jetzt wächst zusammen, was zusammengehört.“ Das, meine Damen und Herren, hat sich gründlich geändert. Die Inschrift am Reichstag „Dem deutschen Volke“ wurde symbolhaft durch das Kunstwerk „Der Bevölkerung“ in derselben Schriftart im Lichthof des Reichstags gestrichen. Wer sich näher damit befasst, begreift schnell, dass es hier nicht um eine Ergänzung, sondern ganz klar um das Gegenmodell im Sinne der Merkelʼschen Definition „Volk ist jeder, der in Deutschland lebt“ geht. Meine Damen und Herren, man kann das vertreten, man kann ganz klar Volk und Nation abschaffen wollen, man kann eine illegale Einwanderung unbegrenzt zulassen, man kann jedem, der in unser Land kommt, faktisch ein Bleiberecht garantieren, man kann die Bevölkerungsstruktur damit so verändern, dass Wiederauferstehende ihr Land nicht wiedererkennen würden, man kann auch stolz sein auf gelungene Integrationen und man kann die sozialen Lasten unbegrenzt hinnehmen, weil es doch um Menschen geht, nur eines kann man nicht: Man kann nicht erwarten, dass die angestammte Bevölkerung das mit Herz und Verstand teilt. Man kann nicht glauben, dass dieser Prozess ohne Verwerfungen, ohne ethnoreligiöse Bruchlinien und ohne, dass zusätzliche Konflikte ins Land gebracht werden, stattfindet. Dieser Konflikt wird uns in wechselnder Intensität noch lange beschäftigen. Eine europäische und nationale Lösung ist nicht in Sicht. Der Staat wartet ohnmächtig, was passiert, und reagiert nach einem Reglement, dessen Dysfunktionalität offensichtlich ist. Er hat seine Souveränität an seinen Grenzen längst aufgegeben. Meine Damen und Herren, die Energiewende beziehungsweise die angekündigte große Transformation unserer Wirtschaft wird ein Dauerthema des Landtags sein. Wie wird der Diskurs aussehen? Ich befürchte, dass bei diesem höchst komplexen Thema wesentliche Aspekte zu kurz kommen und andere wie unangreifbare Dogmen behandelt werden. Obenan steht der Klimawandel, der zu 100 Prozent menschengemacht sein soll. Dass dabei der natürliche Klimawandel, den es seit jeher gab und gibt, komplett ausgeblendet wird, überzeugt nicht jeden. Dennoch gilt: Unabhängig vom Anteil des Menschen am Klimawandel ist eine Energiewende schon wegen der Endlichkeit der Ressourcen vernünftig, wenn sie denn mit Augenmaß und ohne das Land zu ruinieren durchgeführt würde. Und das geschieht möglicherweise nicht. Ich zitiere den voraussichtlichen Kanzler Scholz: „Wir brauchen eine Regierung, die dafür sorgt, dass der menschengemachte Klimawandel schnell angehalten wird.“ Meine Damen und Herren, hier wird der Bevölkerung suggeriert, eine neue Bundesregierung könne den Klimawandel anhalten. Das ist ganz milde formuliert ein nicht einlösbares Versprechen, denn bei einem Anteil von nur zwei Prozent am weltweiten CO -Ausstoß hat 2 jedwede Maßnahme in unserem Land auf das Weltklima so gut wie keinen Einfluss. Bei einem gleichzeitigen Ausstieg aus der Kernenergie und den fossilen Energien – so einmalig in der Welt – soll der wachsende Strombedarf aus Windkraft und Solarenergie gedeckt werden, ohne dass die notwendigen Trassen und Speicher vorhanden wären. Das ist pure Utopie. Mit Wind und Sonne kann die Grundlast nicht abgesichert werden. Ich hoffe sehr, dass im Landtag ein offener und alle Fakten berücksichtigender Diskurs zu diesem Thema möglich sein wird. Und ich hoffe weiter, dass der Landtag seiner Verantwortung für den Schutz der Natur und der Umwelt unseres wunderbaren Landes gerecht wird und den Willen der von neuen Windparks betroffenen Menschen nicht brechen wird. Die Pandemie oder besser der Umgang damit hat unsere Gesellschaft ebenfalls gespalten. Ich habe die Debatten hier im Landtag so erlebt, dass ein offener Diskurs nicht stattgefunden hat. Wer die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen infrage stellte, erntete den Vorwurf, ein Corona-Leugner zu sein, und wurde ins Abseits gestellt. Ich will das nicht weiter vertiefen und zitiere den früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier, Zitatanfang: „Das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaates und die Rationalität seiner Entscheidungen wurden im Laufe der Zeit erschüttert. Es wurde nicht generell, aber teilweise ziemlich irrational, widersprüchlich, kopflos und im Übermaß reagiert.“ Zitatende. Bedenklich erscheint mir besonders, wie die regierenden Parteien auf Kritik reagiert haben, wie insbesondere die sogenannte Querdenker-Szene pauschal verunglimpft und schließlich in eine verfassungsfeindliche Ecke gerückt wurde. Natürlich gab und gibt es krude Ideen von Verschwörungstheoretikern, dass aber Impfgegner, die durchaus ihre Argumente haben, von höchsten Repräsentanten des Staates als „Spinner“, „Bekloppte“ und „Covidioten“ bezeichnet wurden, hat eine neue Qualität. Meine Damen und Herren, ich berichte von einer Begebenheit aus einer Kita in unserem Land, über die nachzudenken empfehlenswert ist. Die Gruppen haben ihre meist aus dem Tierreich entlehnten Bezeichnungen und steigen dann beispielsweise von den „Bärchen“ über „Marienkäfer“ und „Igel“ auf in einer hiesigen Kita – bis vor einiger Zeit – bis zur letzten Gruppe vor der Schule zu den „Querdenkern“. Das, meine Damen und Herren, hat nun ein Ende, denn querdenken, mit dem alles selbstständige Denken beginnt, ist, zumindest der Begriff, politisch unkorrekt geworden und nicht mehr erwünscht. Die Gruppe wurde zu „Füchsen“ umbenannt. Bleibt zu hoffen, dass aus den „Füchsen“ kluge, querdenkende Menschen werden. Ein weiteres emotionales Thema, wo der Spaltpilz wuchert, ist die Genderpolitik, hier vor allem der Umbau unserer Sprache in eine sogenannte gendergerechte Sprache. Hier geht es nicht um Groß- oder Kleinschreibung, auch nicht um einen natürlichen Sprachwandel. Es geht um eine von oben verordnete politisch korrekte Sprache, die mit aufgeblähten Paarbezeichnungen und künstlichen Wortformen eine angebliche Geschlechterungerechtigkeit beseitigen will und dabei eine Verhunzung unserer Sprache in Kauf nimmt. Meine Damen und Herren, lohnt sich dieser Streit um eine politisch korrekte Sprache wirklich? Darf der Staat einen Sprachwandel von oben diktieren oder sollte man das nicht besser diktatorischen Systemen überlassen? Kann man ernsthaft der Meinung sein, in Fällen, wo das biologische Geschlecht überhaupt keine Rolle spielt – Einwohner, Demonstranten, Paketempfänger, Fragesteller –, benachteilige der Gebrauch des generischen Maskulinums das weibliche Geschlecht? Passt eine solche Annahme oder Befürchtung zu dem Bild einer gleichberechtigten, selbstbewussten Frau? Spielt es keine Rolle, dass eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung das Gendern ablehnt? Unsere Muttersprache ist das, was uns am meisten zusammenhält. Sie sollte nicht zur Disposition des Staates stehen. Sie darf nicht zu einem Instrument der Spaltung werden. Blicken wir nach Frankreich! Dort hat Macron wenige Monate nach seinem Amtsantritt die Gendersprachregelung aufgehoben mit der Begründung, Verständlichkeit und Klarheit der Sprache müssten Vorrang haben vor ideologisch gesteuerten Entgleisungen. Meine Damen und Herren, die neue Legislatur wird spannend werden. Ich denke, meine Ausführungen haben das deutlich gemacht. Wir werden hier harte Gefechte führen. Ich hoffe sehr, dass der offene Diskurs mit Argumenten statt mit Verunglimpfungen geführt wird, auf einem Niveau, für das sich niemand schämen muss. Der Landtag ist die Bühne, wo die Meinungsfreiheit als ein Kernstück der Demokratie ihren ganz besonderen Platz hat. Es sollte uns Sorge bereiten, dass laut einer aktuellen Umfrage nur noch 45 Prozent der Befragten der Meinung sind, dass man seine politische Meinung frei äußern könne. Die Mehrheit sieht die Meinungsfreiheit in Gefahr. Das muss uns anspornen, das Debattenklima zu verbessern, weg von den vorschnellen Verurteilungen und einem moralisierenden Konformitätsdruck, bei bestimmten Themen nur noch eine Meinung gelten zu lassen. Ich hoffe, dass wir mit Anstand und Respekt miteinander umgehen, denn das sind wir den Menschen im Land, für die wir hier antreten, schuldig. Ich wünsche Ihnen allen Gesundheit und Schaffenskraft und danke, dass Sie mir zugehört haben. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Meine Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2 : Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Geschäftsordnung des Landtages der achten Wahlperiode, Drucksache 8/1. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/11, ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/13 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/14 vor. Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE Geschäftsordnung des Landtages der achten Wahlperiode – Drucksache 8/1 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/11 – Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 8/13 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/14 – Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Schulte. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache von sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Herr Schulte, Sie haben das Wort.

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Jochen Schulte SPD

Sehr geehrter Herr Alterspräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist eine besondere Ehre für mich, heute in dieser Runde als der erste Redner dieses Landtages nach der Rede des Alterspräsidenten quasi die parlamentarische Arbeit in diesem Haus zu eröffnen, und ich wünsche mir mit Ihnen allen, wenn ich das am Anfang meiner Rede sagen darf, ich wünsche mir mit Ihnen allen eine kollegiale, auf unterschiedlichen politischen Auffassungen getragene, in der Sache ausgetragene Diskussion und politische Auseinandersetzung. Und ich bin fest davon überzeugt – und damit komme ich auch zu dem Tagesordnungspunkt, der jetzt hier zur Debatte steht –, dass die Geschäftsordnung, wie wir sie hier, die antragstellenden Fraktionen, Ihnen heute zur Beschlussfassung vorlegen, eine Grundlage dafür darstellt, dass diese sach- und fachgerechte und von der politischen und nicht der persönlichen Auseinandersetzung geprägte Debatte als gute Grundlage dienen kann. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Geschäftsordnung eines Parlamentes, und das gilt auch für den Landtag hier, die Geschäftsordnung eines Parlamentes sind die Spielregeln, die dieses Parlament sich selber gibt. Das ist auf der einen Seite eine besondere Chance für alle Parlamentarier und Parlamentarierinnen, die daran beteiligt sind, letztendlich Sie alle, meine Damen und Herren. Es ist aber auch eine Herausforderung und eine Verantwortung, der wir uns alle stellen müssen, denn wir müssen uns über eins im Klaren sein: Spielregeln macht man nicht für eine Mehrheit, und das sage ich ausdrücklich als ein Mitglied der stärksten Fraktion dieses Hauses, (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) das sage ich ausdrücklich als Mitglied der stärksten Fraktion dieses Hauses, sondern Spielregeln macht man, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die letztendlich allen Beteiligten von vornherein klarmachen, auf welcher Grundlage man agiert. Und, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, natürlich ist es so, dass es Auffassungen, auch, was die Auslegung, die Ausformung von Geschäftsordnungsregeln angeht, es unterschiedliche Auffassungen gibt. Ich kann das durchaus verstehen, ich habe ja auch im Vorfeld der heutigen Debatte mit Vertreterinnen und Vertretern – ich schaue jetzt über die Maske hinweg der Kollegin Oehlrich in ihre Augen, ich hoffe, sie nimmt mir das nicht übel –, mit ihr, aber auch mit dem Kollegen Wulff diskutiert, genauso wie mit der Kollegin Bernhardt und dem Kollegen Ehlers, und natürlich ist auch unterschiedliche Fraktionsgröße, ist unterschiedliche Fraktionsstärke ein Momentum, das auch eine Rolle dabei spielt, welche Regelungen und Regeln man sich in einer Geschäftsordnung wünscht. Und der Kollege Terpe ist lange genug Mitglied des Bundestages gewesen, er weiß, dass das auch im parlamentären Spiel aller Parlamente dann letztendlich die Regel ist. Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Alterspräsident hat eben in seiner Rede – und es steht mir nicht zu vom Grundsatz her, diese Rede zu kommentieren, das gehört sich nicht gegenüber einer Rede des Alterspräsidenten –, aber er hat auf Herrn Professor Hans-Jürgen Papier Bezug genommen. Und Herr Papier, Herr Professor Papier, das ist nun Zufall, ist einer der Rechtsprofessoren gewesen, bei denen ich selber auch in der juristischen Ausbildung gewesen bin, und ich habe ihn als jemanden geschätzt, auch wenn er vielleicht andere politische Vorstellungen hat, als ich sie habe, der immer sehr stark den Rechtsstaat, das Grundgesetz und die demokratische Verfassung unseres Landes – und damit meine ich die Bundesrepublik Deutschland –, aber natürlich auch die der Mitgliedsländer vertreten hat und immer darauf verwiesen hat, dass Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Verfassung zusammengehören, und, auch das möchte ich an dieser Stelle zitieren, damit auch, was Herrn Papier angeht, den ich persönlich sehr schätze, trotz, wie gesagt, unterschiedlicher politischer Auffassungen, er in dem Zusammenhang auch immer gesagt hat, dass die Leitkultur der Vielfalt die Grundlage unseres Staates ist und auch das, was eine Demokratie und insbesondere unsere Demokratie ausmacht. Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auch die Demokratie oder die Leitkultur der Vielfalt, das wünsche ich mir zumindest, ist das, was dieses Haus prägen sollte und mithin auch dazu-, neu dazugekommene Fraktionen, denke ich, dass zumindest eine gute Grundlage für diesen Diskurs geschaffen worden ist. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich kurz auf einige Änderungen eingehen, die die Geschäftsordnung, die der Landtag, so er sie beschließt, sich geben wird. Sie ist im Wesentlichen angepasst, die Geschäftsordnung, den Regeln und Regelungen, die es in der 7. Wahlperiode schon in diesem Haus gegeben hat, aber es gibt einige Änderungen. Eine Änderung, die schon angesprochen worden ist, ist natürlich die Frage, wie mit dem sitzungsleitenden Präsidenten in diesem Haus bei der konstituierenden Sitzung umgegangen wird, wer tatsächlich dort dieses Amt übernimmt. Es gibt dazu unterschiedliche parlamentarische Traditionen, aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte es an einigen wenigen Beispielen durchaus aufzeigen, dass die Regelung, die wir jetzt aufgreifen – und zwar, man sieht es an dem heutigen Alterspräsidenten, nicht für diese Sitzung, sondern für die Zukunft, das ist mir wichtig –, ich will es an einigen Punkten deutlich machen, dass wir durchaus in einer parlamentarischen und demokratischen Tradition stehen, die weit über dieses Haus hinausgeht. Es ist nicht nur so, dass der Bundestag eine entsprechende Regelung in der Vergangenheit schon getroffen hat, sodass auch dort nicht mehr der an Jahren Älteste, sondern der an Dauer der Zugehörigkeit des Parlamentes Älteste, wenn man in diesem Zusammenhang das Wort nutzen darf, Vorsitzender und Präsident der konstituierenden Sitzung ist, es ist auch in anderen Landtagen so, so zum Beispiel in Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt. Es ist in der Schweiz so, ein Land, wo wir immer gerne drauf hinausschauen, wenn es um Demokratie geht, insbesondere um direkte Teilhabe der Bevölkerung, und es ist auch so, wenn Sie mir diesen Ausflug noch gestatten, damit will ich auch enden, im sogenannten Mutterland der Demokratie, auch wenn der Alterspräsident dort „Father of the House“ heißt, das müssen mir die Damen, die Kolleginnen und Kollegen, hier jetzt verzeihen, das ist halt die Begrifflichkeit, die nicht ich gewählt habe, aber auch dort ist es so, dass tatsächlich nicht das an Jahren älteste, sondern das an Dienstjahren, wenn man das mal bei einem Abgeordneten oder einer Abgeordneten so sagen darf, tatsächlich dieses Amt wahrnimmt. Wir befinden uns damit in einer guten Tradition, und ich glaube, auch die Ausführungen, die im Bundestag dazu beigetragen haben, es so zu gestalten, bringen alles zum Punkt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben einen weiteren Punkt, den ich an dieser Stelle ansprechen möchte, der sich aus der Debatte in der Vergangenheit gezeigt hat. Wir werden die Verhaltensregeln, sofern Sie das Abgeordnetengesetz so beschließen werden, in der Zukunft nicht mehr in der Geschäftsordnung, sondern im Abgeordnetengesetz haben. Das ist mit verschiedenen Änderungen verbunden, über die wir heute noch diskutieren werden. Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, was mir persönlich auch aus der Erfahrung der 7. Wahlperiode wichtig ist, ist ein Punkt, dass hier – Sie alle werden es erleben, auch die, die jetzt neu dazugekommen sind –, dass hier Videomitschnitte gemacht werden, und wir wollen einfach Rechtssicherheit für alle Beteiligten schaffen, dass diese Videomitschnitte nur dann verwendet werden können, wenn Sie selber damit einverstanden sind, sodass sie nicht zweckentfremdet werden können. Das ist vom Grundsatz her der wesentliche Bereich der Änderungen der Geschäftsordnung. Es gibt natürlich einige andere Punkte, die hier noch eine Rolle spielen, die teilweise einfach redaktioneller Art sind. Ich will es an einem Beispiel nennen: Wir haben in der bisherigen Geschäftsordnung zum Beispiel die Redezeiten mit zwei Minuten ziffernmäßig benannt und wir werden sie in Zukunft wortmäßig ausschreiben. Aber das sind, glaube ich, wirklich redaktionelle Änderungen, die man hier nicht zur Debatte stellen sollte. Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich weiß, dass es Änderungsanträge gibt von verschiedenen Fraktionen zu dieser Geschäftsordnung. Ich wünsche mir, wie ich das eben schon gesagt habe, dass wir in der Debatte sachlich und fachlich damit umgehen werden. Wir werden sicherlich Pro und Kontra dazu äußern. Ich weiß, dass es unterschiedliche Auffassungen dazu gibt. Es ist legitim, unterschiedliche Auffassungen zu haben, aber ich wünsche mir natürlich auch, dass diejenigen, die nicht meine Meinung haben, Respekt davor haben, dass ich eine andere Meinung habe. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das soll es zur Einführung gewesen sein. Ich wünsche uns allen – nicht nur für heute, sondern für die kommenden fünf Jahre – eine spannende politische Arbeit in diesem Haus und ich freue mich darauf, auf der Grundlage einer Geschäftsordnung, in welcher Form sie auch immer beschlossen wird, mit Ihnen in den kommenden Jahren zusammenzuarbeiten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Horst Förster

Vielen Dank! Ums Wort hat jetzt gebeten der Abgeordnete Thore Stein, Fraktion der AfD.

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Thore Stein AfD

Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrter Herr Alterspräsident! Werte Kollegen! Liebe Gäste! Eine jede Konstituierung beinhaltet die Verabschiedung einer Satzung oder Geschäftsordnung, nichts Ungewöhnliches also auch in diesem heutigen Fall. Überraschend findet jedoch hier erstmals die sogenannte geschlechtergerechte Sprache Einzug in die Geschäftsordnung des Landtages. Dabei ist allein das Wort „Gerechtigkeit“ in diesem Zusammenhang mehr als fragwürdig, denn weder war die deutsche Sprache vorher ungerecht, noch steht dieser Anspruch auch nur im geringsten im Zusammenhang mit einer tatsächlichen gesellschaftlichen Ungerechtigkeit, die bedauerlicherweise auch in diesem unserem Land zu finden ist. Oder lassen Sie es mich so ausdrücken: Andere Menschen hätten gerne diese Probleme. Kommen wir aber zum Inhaltlichen. Wir erlauben uns, für die vorliegende und zu beschließende Geschäftsordnung der 8. Wahlperiode zwei Änderungsanträge einzureichen, verbunden mit einer Kritik an der uns vorgelegten Fassung, ergänzend zu meinen einführenden Worten. Ich möchte mit dem Paragrafen 104 beginnen, den auch der Kollege Herr Schulte eben ansprach. Hier soll eine stark eingeschränkte Verwendung des Ton- und Bildmaterials der Landtagsdebatte festgeschrieben werden. Das halten wir für unnötig stark überzogen, gilt es doch, das gesprochene Wort der gewählten Volksvertreter auch im politischen Diskurs außerhalb dieser Wände zu reflektieren. Dabei spielen gerade kurze und prägnante Videobausteine eine entscheidende Rolle. Das wird jeder bestätigen können, der sich mit den modernen Medien auseinandersetzt. Es ist somit überhaupt nicht ungewöhnlich, kontroverse Debatten in kurzen Videos auf wesentliche Bestandteile und Aussagen zu reduzieren. Niemand wird sich auf den sozialen und den modernen Medienplattformen ganze, über Stunden dauernde Debatten ansehen wollen. Hier plädieren wir also für eine Änderung dahin gehend, dass auch weiterhin die Verwendung von Bild- und Tonmaterial zulässig ist, solange natürlich die Würde des Landtags und der betroffenen Abgeordneten nicht verletzt wird. Hier schließe ich mich gerne den Worten von Herrn Schulte an, dass wir hier für einen anständigen Umgang miteinander werben wollen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ja, so viel Transparenz für eine öffentliche Willensbildung sollte doch ein Grundmerkmal unserer Demokratie sein. Auch da werden wir uns einig sein. Ich darf nunmehr zu den vorgesehenen Änderungen im Paragrafen 1 kommen. Hier soll offenbar in Anlehnung an die Entscheidung des Bundestages des Jahres 2017 – also ich glaube nicht, dass man da von einer parlamentarischen Tradition sprechen kann – auch hier in Mecklenburg-Vorpommern eine Lex AfD, um es mal so zu nennen, geschaffen werden. Seinerzeit wurde nämlich im Bundestag dadurch verhindert, dass der Bundestagsabgeordnete Wilhelm von Gottberg zum Alterspräsidenten ernannt werden konnte, ein in unseren Augen sehr durchsichtiges Manöver, welches selbst von Vertretern der etablierten Parteien und der Presse wenig positiv kommentiert wurde. Es gibt dazu eine ganze Reihe Zitate, die man auch im Netz nachlesen kann. Nun soll also auch hier im Land mit einer jahrzehntealten parlamentarischen Tradition gebrochen werden. Selbst die Schweiz hat das erst im Jahr 2003 geändert, also auch da ist es noch nicht allzu lange her. Damit wäre für die nächsten 10, 20 oder gar 30 Jahre garantiert, dass der Alterspräsident weder von den GRÜNEN oder der FDP und schon gar nicht von der AfD gestellt wird. In der Geschichte des 20. Jahrhunderts gab es übrigens nur einen weiteren Fall, in dem die Rolle des Alterspräsidenten aus politischem Kalkül abgeschafft wurde, und zwar in einem für Demokratiegeschichte sehr unheilvollen Jahr. Aber das hat mein Kollege Förster ja bereits vorgebracht. Ich darf in diesem Zusammenhang ganz klar für unsere vorgelegten Änderungsanträge werben und darf Sie in diesem Zusammenhang auch ganz offen fragen: Wovor haben Sie denn eigentlich Angst, dass Sie das ändern müssen? (Thomas Krüger, SPD: Wir haben keine Angst.) Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Horst Förster

Vielen Dank! Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Sebastian Ehlers von der CDU.

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Sebastian Ehlers CDU

Herr Alterspräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst erst mal bei den Kollegen – und in dem Fall waren es jetzt nur Kollegen, da brauchen wir jetzt nicht zu gendern oder so – bedanken, die hier die Vorarbeit geleistet haben, nämlich das waren die Parlamentarischen Geschäftsführer von CDU, SPD und LINKEN in der vergangenen Wahlperiode, denn sowohl Geschäftsordnung als auch Abgeordnetengesetz fallen ja nicht vom Himmel, sondern es ist eine gute Tradition, dass das schon vorberaten wird, weil es ja durchaus Dinge sind, die ja im Laufe der Zeit sich auch entwickelt haben. Wenn wir nachher über das Abgeordnetengesetz sprechen, sprechen wir über Dinge, die in den letzten Jahren an uns herangetragen worden sind, die thematisiert wurden. Und so ist es auch hier mit der Geschäftsordnung. Unsere Fraktion trägt die vorliegende Geschäftsordnung in der Fassung, wie sie heute eingereicht wurde, hier so mit. Und ich will Ihnen auch sagen, warum, und will auch auf ein, zwei Kritikpunkte eingehen, die hier vorgetragen wurden. Warum man jetzt beim Thema Alterspräsident von der Lex AfD spricht, (Heiterkeit bei Thomas Krüger, SPD) verstehe ich nicht, denn das setzt ja voraus, dass Sie jetzt für immer und alle Zeiten hier den ältesten Abgeordneten stellen wollen. Wenn das Ihr Ziel ist, dann herzlichen Glückwunsch! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Aber ich habe jetzt keine Glaskugel und weiß nicht, wer in fünf Jahren hier das älteste Mitglied dieses Hauses ist. Von daher gibt es Argumente für die eine und Argumente für die andere Seite. Es macht aber allerdings auch Sinn, das haben wir heute ja auch gesehen bei der beeindruckenden Rede von Wolfgang Schäuble im Deutschen Bundestag, dass es auch Sinn macht, dort den erfahrensten Parlamentarier reden zu lassen und nicht beispielsweise jemanden, der komplett neu hier reinkommt. Ich kann mich gut an meine erste Rede hier erinnern. Ich hätte sie nicht gerne als Alterspräsident halten wollen, kann ich nur so sagen. Wir werden das Thema in der Tat, was auch das Recht am eigenen Bild oder am eigenen Video in dem Fall angeht, neu regeln. Und hier ist über Anstand und Respekt gesprochen worden vom Alterspräsidenten. Auch ich erspare mir jetzt mal weitere Kommentare, auch wenn mir natürlich hier da einiges auf den Lippen liegen würde. Aber wir haben natürlich in den letzten fünf Jahren, werte Damen und Herren von der AfD, auch erlebt, dass nicht immer mit Kolleginnen und Kollegen hier mit Anstand und Respekt umgegangen wurde, (Stephan J. Reuken, AfD: Wohl wahr! Wohl wahr!) dass die Videomitschnitte hochgeladen, … Getroffene Hunde bellen, das ist wie immer. Schön, dass sich nichts verändert hat. Es gibt noch ein paar Kontinuitäten hier im Land. Das finde ich sehr vernünftig. … dass hier Redebeiträge hochgeladen wurden, dort Kolleginnen und Kollegen verunglimpft wurden. Und dem wollen wir einen Riegel vorschieben, sodass derjenige Kollege, die Kollegin dann das Recht hat, auch zu sagen, ich möchte hier über meinen Fraktionskanal, über meine eigenen Seiten die Dinge hochladen, aber ich möchte nicht, dass andere Fraktionen hier meine Redebeiträge hochladen. Ich halte es auch für eine vernünftige Reglung. Von daher stehen wir auch zu der Entscheidung und zu dem Vorschlag hier in der Geschäftsordnung. Und, meine Damen und Herren, wir werden auch – und das ist mal ein Hinweis an die Kolleginnen und Kollegen der FDP –, auch wir haben ja uns weiterentwickelt, was so digitale Gremiensitzungen angeht, ich glaube, auch ein Instrument, was sich bewährt hat in der Pandemie. Und da gibt es ja eine Regelung bereits jetzt auch in der Geschäftsordnung. Wenn Sie sich mal den Paragrafen 13 (3a) anschauen, ist es auch heute schon möglich, in besonderen Situationen, dass wir hybride Sitzungen durchführen. Ich vertrete allerdings den Standpunkt, dass, wir reden ja über Transparenz und was die Menschen hier auch erwarten von uns, die Arbeit findet hier statt und die muss hier auch in Präsenz stattfinden in normalen Zeiten, und das heißt, aus meiner Sicht kann es kein Dauerzustand sein, dass man sich aus dem Homeoffice hier in die Ausschusssitzungen einwählt. Das kann man im Ausnahmefall mal machen, aber aus unserer Sicht muss immer klar sein, Präsenz geht vor Hybrid an der Stelle oder digitale Konferenzen. Von daher werden wir auch den Ansatz hier ablehnen und bleiben bei der bisherigen Regelung, die dort einiges aufmacht. Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, was uns wichtig ist, und deswegen, Geschäftsordnung ist nicht starr und ich will auch nicht ausschließen, dass man sie im Laufe der Wahlperiode auch noch weiterentwickeln kann und muss, denn wir haben hier eine neue Situation im Parlament – erstmals mit sechs Fraktionen und insgesamt vier Oppositionsfraktionen –, und da werden wir natürlich ganz genau schauen, was auch das Thema Oppositionsrechte angeht, sage ich hier auch mal so klar und deutlich. Und ich will da heute aus gegebenem Anlass schon mal auf einen Punkt verweisen der aktuellen Geschäftsordnung, Paragraf 10 Absatz 4. Dort heißt es: „Jedes Mitglied des Landtages hat das Recht, mindestens einem Ausschuss anzugehören.“ Wenn wir bei der Ausschussgröße bleiben, wie es im vorläufigen Ausschuss geplant ist, dann wird dieses Recht unseren Mitgliedern zumindest verwehrt, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Sehr richtig!) und von daher haben wir da noch einiges an Gesprächsbedarf, aber den vorliegenden Kompromiss tragen wir selbstverständlich mit. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Horst Förster

Vielen Dank! Ums Wort hat jetzt gebeten die Abgeordnete Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE.

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Jacqueline Bernhardt Die Linke

Sehr geehrter Herr Alterspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Ihnen liegt heute eine Geschäftsordnung von SPD, CDU und LINKEN vor und ich bin froh über diese Fassung und ich bin froh vor allen Dingen aus zwei Gründen: Zum einen spiegelt die Geschäftsordnung endlich auch die Zusammensetzung des Landtages wider. 29 weibliche Abgeordnete sind in diesem Landtag vertreten und endlich finden sich diese Abgeordneten auch in dem Wortlaut der Geschäftsordnung wieder. Herr Stein bezeichnete es indirekt als Luxusproblem, ich bezeichne es als Angleichung an die tatsächlichen Verhältnisse hier im Landtag und bin deshalb froh, dass es endlich Eingang gefunden hat. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zweitens – und Sie wissen, dass dafür die Linksfraktion seit Langem gestritten hat und insbesondere mein Kollege Herr Ritter, der hier oben sitzt, hallo Peter! – (Zurufe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU: Oooh!) haben wir immer wieder gefordert, das Transparenzregister einzuführen für Gesetzgebungsverfahren. Insofern sind wir der Meinung, dass wir mit der aktuell vorliegenden Geschäftsordnung eben auch die Demokratie fördern. In einem Lobbyregister müssen sich von nun an Vereine und Verbände eintragen, die dann im Gesetzgebungsverfahren ihren Fußabdruck hinterlassen. Das sollte transparent dargestellt werden, das fördert das Vertrauen und die Glaubwürdigkeit von Entscheidungen, und deshalb bin ich froh, und das ist, ich spreche da für meine Fraktion, dass das endlich auch Eingang in die Geschäftsordnung gefunden hat. Insofern legen wir Ihnen aus unserer Sicht eine ausgewogene Geschäftsordnung vor, wo wir natürlich uns in Zukunft nicht Änderungen verschließen möchten, wo wir aber jetzt der Meinung sind, dass sie Mehrheiten berücksichtigt, die Zusammensetzung des Landtages berücksichtigt und die Demokratie fördert. Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte nur auf einzelne Änderungsanträge, die uns heute vorliegen, zu sprechen kommen. Zu sprechen kommen möchte ich beispielsweise auf den Änderungsantrag der FDP. Sie sagen, Paragraf 10 sollte geändert werden. Aus unserer Sicht ist der Anlass, den Sie dafür nehmen, bereits in unserer Landesverfassung, also dem höchsten Gesetz unseres Landes, enthalten, wenn es da in Artikel 33 Absatz 1 heißt: „Zur Vorbereitung seiner Verhandlungen und Beschlüsse setzt der Landtag Ausschüsse ein, deren Zusammensetzung dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zu entsprechen und den Rechten fraktionsloser Abgeordneter Rechnung zu tragen hat.“ Es wird bei uns sozusagen bereits geregelt. Insofern sehen wir hier die Verankerung noch mal in der Geschäftsordnung als überflüssig an, wenn es doch schon in dem höchsten Gesetz unseres Landes enthalten ist. Was ich diesbezüglich aber bemerkenswert finde, ist, dass Sie sich selber nicht ganz an diesen Grundsatz zu halten scheinen, wenn Sie die Mehrheitsverhältnisse des Landtages so widergespiegelt haben wollen. Wenn ich mir gerade Ihren Änderungsantrag zu Paragraf 66 Absatz 4 anschaue, wo Sie für jede Fraktion, egal für welche Größe, die Redezeit auf zehn Minuten beschränken wollen, da bleibt aus unserer Sicht die Berücksichtigung der Mehrheitsverhältnisse, die fällt da eben hinten runter, da finden wir die jetzige Regelung eben ausgewogener, wo mindestens zehn Minuten Redezeit sind, wo dann entsprechend des Mehrheitsverhältnisses auch der Fraktion hier im Parlament noch mal Zeitzuschläge gewährt werden. Das ist aus unserer Sicht ausgewogen, deshalb können wir diese Regelung beispielsweise nicht mittragen. Ebenso verhält es sich mit dem Änderungsantrag zu Paragraf 13 (3a) der Geschäftsordnung. Ja, in außergewöhnlichen Fällen muss eine Ausschusssitzung auch als Videokonferenz oder als Telefonkonferenz stattfinden können. Ich glaube, das hat uns allen Corona gezeigt. Deshalb wurde auch Paragraf 13 (3a) hier so eingefügt. Wir sehen diese Regelung als ausreichend an. Wir finden – und Kollege Ehlers hat es gerade erwähnt –, dass Ausschusssitzungen grundsätzlich in Präsenz stattzufinden haben. Hier findet die inhaltliche Arbeit statt, hier finden die Debatten statt, wo man sich Auge in Auge schauen muss und wo dann auch die persönliche Präsenz eben garantiert sein muss. Deshalb würden wir es hier an dieser Stelle bei dieser Regelung belassen und würden da keine Änderung vorsehen. Was wir aber in jedem Fall nur ablehnen können, und vielleicht können Sie da noch mal näher drauf eingehen, ist Absatz 2 von Paragraf 65 der Geschäftsordnung, wo aus unserer Sicht Sie damit das Fragerecht eines jeden Abgeordneten beschränken. Jeder Abgeordnete hat das Recht, Fragen zu stellen, Sie beschränken es auf fünf pro Fraktion, und das ist aus unserer Sicht nicht mit Artikel 22 Landesverfassung vereinbar. Zu den Änderungsanträgen der AfD hatte Herr Schulte, mein Kollege, bereits dazu ausgeführt. In Bezug auf den Alterspräsidenten und mit Blick auf den Änderungsantrag zu Paragraf 104 ist Ihr Änderungsantrag nun überhaupt nicht nachvollziehbar. Was Sie sich hier aus Ihrer Richtung in letzter Legislaturperiode gegenüber Abgeordneten anderer Fraktionen geleistet haben, ist einfach nicht nachvollziehbar. Insofern sehen wir die jetzt vorgeschlagenen Regelungen als sinnvoll und notwendig an und können das nur ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Beate Schlupp, CDU)

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Horst Förster

Vielen Dank, Frau Bernhardt! Das Wort hat jetzt für die FDP, nein, für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Dr. Harald Terpe.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Herr Alterspräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Manuela Schwesig, SPD: Dein Sakko! Dein Sakko!) Ja. Ach so! Alles gut, danke! Die heutige Konstituierung des 8. Landtages von Mecklenburg-Vorpommern, in freier und geheimer Wahl gewählt, ist für uns und für mich ganz besonders ein sehr geeigneter Anlass, innezuhalten und an all die Engagierten seit 1989 auch aus unserem Bundesland zurückzudenken, die die demokratische Entwicklung in unserem Bundesland vorangetrieben haben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Wir Bündnisgrüne sind davon überzeugt, dass unsere Demokratie, unser Grundgesetz, dass Freiheit und Verantwortung immer wieder aufs Neue verteidigt werden müssen und gelebt werden müssen. Diese Grundüberzeugung vermittelt das Gespür für einen fairen Interessenausgleich bei der Gestaltung der parlamentarischdemokratischen Teilhabe. Wir streben eine konstruktive, kollegiale Zusammenarbeit im Landtag an. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Wählerinnen und Wähler haben bekanntermaßen unseren Landtag um zwei Fraktionen mit zusammen 12,1 Prozent der Stimmen vielfältiger werden lassen. Wir denken, der neue Landtag ist gefordert, dieser neuen Vielfalt in angemessener Weise Rechnung zu tragen und sich bei seiner ersten, konstituierenden Sitzung Anträgen zur Geschäftsordnung der Neuen nicht zu verschließen. Wir Bündnisgrünen jedenfalls begrüßen vorgeschlagene Veränderungen von den einreichenden Fraktionen, also Änderungen der Geschäftsordnung von den einreichenden Fraktionen, zum Beispiel, was das Lobbyregister betrifft und auch die Regelungen zu dem Verhalten der Abgeordneten, die ja verschoben werden sollen ins Abgeordnetengesetz. Bei unseren Vorschlägen geht es uns aber darum, in bescheidenem Umfang fachlich-parlamentarische Führungsverantwortung in einem der Ausschüsse des Landtages zu beanspruchen, mit der Bitte, uns das zuzutrauen und auch zuzubilligen. Dazu wird unsere Parlamentarische Geschäftsführerin Constanze Oehlrich später ausführen. Zum anderen geht es um eine in der Geschäftsordnung zu formulierende Regel, wonach erarbeitete Gesetzentwürfe nach ihrer Ersten Lesung in die Fachausschüsse verwiesen werden. Ich denke, das ist ein sehr vernünftiger Vorschlag, Gesetzentwürfe fachlich begutachten zu lassen, denn nach bisheriger alter Geschäftsordnung hatten die einzelnen Fraktionen kein eigenes Recht, einen selbst erarbeiteten Gesetzentwurf im entsprechenden Fachausschuss befassen zu lassen, sondern waren auf das Wohlwollen der Parlamentsmehrheit, meistens der Regierungsfraktionen, angewiesen. In eigener Kenntnis der erheblichen fachlichen und juristischen Aufwände, die man bei der Erarbeitung eines Gesetzentwurfes durchführen muss, als Oppositionsfraktion beispielsweise, erscheint es mir sehr angemessen, derartige Gesetzentwürfe nach der Ersten Lesung in die Fachausschüsse zu überweisen. Da stehen wir mit dieser Ansicht nicht unbedingt alleine, sondern auch der Bundestag hat das berücksichtigt, und wir haben in Anlehnung an die Regelung im Bundestag dann in unserem Änderungsantrag formuliert, dass am Schluss der Ersten Lesung eines Gesetzentwurfes so ein Gesetzentwurf in der Regel in den Fachausschuss überwiesen wird oder auch, wenn es begründet ist, mehrere Fachausschüsse, und haben aber eine weitere Regel aus dem Bundestag auch angeführt, nämlich, auf Antrag einer Fraktion oder von vier Mitgliedern des Landtages kann der Landtag mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder beschließen, ohne Ausschussüberweisung in die Zweite Lesung einzutreten. Das heißt also, wir brauchen nicht die Befürchtung zu haben, dass wir eine inflationäre Gesetzentwurfeinbringung nach der Ersten Lesung in die Ausschüsse zu befürchten haben. Ich habe jetzt von den LINKEN auch nicht gehört, wie ihre Meinung zu unseren Änderungsanträgen ist, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU – Heiterkeit bei Daniel Peters, CDU) aber ich bitte um Zustimmung der verehrten Kolleginnen und Kollegen zu unseren Änderungsanträgen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Horst Förster

So, jetzt hat ums Wort gebeten der Abgeordnete René Domke, Fraktion der FDP.

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René Domke FDP

Sehr geehrter Herr Alterspräsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr verehrte Damen und Herren! Ja, die erste Rede im neu gewählten Landtag – ich hätte mir vielleicht auch einen anderen Inhalt gerne gewünscht, aber na klar, wir müssen heute erst mal das Regelwerk auf den Weg bringen, und es ist ja schon vieles gesagt worden. Sicherlich kann man sich dem Dank anschließen, dass überhaupt das Regelwerk erarbeitet wurde, aber Herr Schulte hat es ja auch schon vorweggenommen, es gibt auch einige Kritik, insbesondere – Sie werden es verstehen können – die neuen Fraktionen, insbesondere die FDP und die GRÜNEN haben hier einen Redebedarf gehabt, der ist nicht so wirklich mit eingeflossen in diese Geschäftsordnung, und deswegen atmet die Geschäftsordnung aus unserer Sicht auch immer noch den Geist des „Weiter so“. Also wir sind noch nicht ganz da angekommen, dass es jetzt sechs Fraktionen gibt und dass es zwei kleine Oppositionsfraktionen gibt, die auch bestimmte Rechte in Anspruch nehmen wollen. Insofern haben wir Änderungsanträge eingebracht und auch die GRÜNEN, und ich kann jetzt schon verkünden, dass wir uns den Änderungsanträgen der GRÜNEN auch anschließen werden. (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich denke mal, es ist auch ein klares Signal, dass wir mit unseren zwölf Komma noch was Prozent auch mal zusammenhalten können. Wahrscheinlich werden wir das auch brauchen in den kommenden fünf Jahren. Es geht zunächst erst einmal um den Paragrafen 10. Ich will gleich direkt reingehen in die Geschäftsordnung. Ja, es ist jetzt verwiesen worden auf die Landesverfassung, aber wir hätten es schon ganz gerne klar geregelt, wie soll ein solches Grundmandat ausgestaltet sein. Deswegen haben wir einen Änderungsantrag eingebracht, weil wir meinen, das ist auch etwas, was in die Geschäftsordnung gehört. Und dass Sie nicht ganz so sehr Rücksicht nehmen wollen auf die kleinen Fraktionen, das erkennen wir an dem weiteren Tagesordnungspunkt, der noch folgt. Es ist wohl hinlänglich bekannt, dass das Zählverfahren nach d’Hondt ganz eindeutig kleine Fraktionen benachteiligt. Es ist trotzdem zulässig. Das ist eben die Frage, wie man das rechtlich einordnet, aber d’Hondt ist irgendwann mal weiterentwickelt worden, und in einem gemeinsamen Antrag haben wir ein anderes Zählverfahren vorgeschlagen, was durchaus diesen Nachteil ausgleichen wird. Und wir wollen ja auch nicht einfach nur Brotkrumen hingeworfen bekommen, sondern wir wollen im Grunde auch aus eigener Kraft unsere Rechte geltend machen. Letzten Endes ist das etwas, was wir nachher noch diskutieren werden, wenn wir das Zählverfahren diskutieren, ich hätte mir aber auch gewünscht und ich bin auch etwas irritiert, dass man nicht, bevor man über die Geschäftsordnung diskutiert, über die Anzahl der Sitze in einem Ausschuss spricht. Das wäre für mich eigentlich das Erste gewesen, dass das einmal festgelegt wird, weil das erleichtert dann auch die Entscheidung darüber, welches Zählverfahren zur Anwendung kommt. Reden wir über 13 Ausschusssitze, sind wir viel schneller beieinander, weil dann sind die Kleinen sowieso dabei und es verteilt sich auch insgesamt anders. (Beifall Daniel Peters, CDU) Ich hatte aber was gehört von neun Sitzen. Ich weiß nicht, ob das wieder vom Tisch ist. Das sind auch manchmal nur so Dinge, die dann in den Flurgesprächen mal entstehen. Aber neun Sitze, meine Damen und Herren, der Landtag ist größer geworden, er ist bunter geworden, und dann verkleinern wir die Ausschusssitze, die Zahl der Ausschusssitze? (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Das ist nicht wirklich die richtige Schlussfolgerung aus meiner Sicht. Es waren noch drei weitere Punkte, die wir mit in die Änderungen aufgenommen haben. Paragraf 13 (3a) ist angesprochen worden, weil man muss sich wirklich fragen, ich bitte Sie, ich bitte Sie, Kommunalpolitiker arbeiten schon die ganze Zeit damit. Auch dort können Ausschusssitzungen hybrid stattfinden oder voll digital, da braucht es keine Genehmigung der Präsidentin und da braucht es einfach nur souveränes Auftreten der Ausschüsse selbst. Das können doch die Ausschüsse für sich selbst regeln. Wovor haben wir denn Angst, dass die digital tagen könnten?! Also, meine Damen und Herren, und vor allem, wenn dann argumentiert wird, dass das nur in Präsenz möglich wäre, das straft ja die Kommunalpolitiker Lügen, denn die arbeiten ja schon erfolgreich mit diesem Modell. Ich war erstaunt, Sie haben es vielleicht gesehen, ich hatte mein Notebook aufgeschlagen, ich habe einen Hinweis einer netten Kollegin bekommen, das sei nicht zugelassen. Meine Damen und Herren, was ist hier los? Hier liegt überall Papier auf den Tischen! (Marc Reinhardt, CDU: Ein Blatt.) Wann wollen wir denn in die digitale Zeit dann irgendwann mal eintreten? (Beifall Sandy van Baal, FDP – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Bitte? Also ich denke mal, wir werden das ja wohl einbringen dürfen. Sie können ja darüber eine andere Meinung haben, aber letzten Endes würde ich uns empfehlen, dass wir endlich in das digitale Zeitalter eintreten, und damit ist unser Entwurf für Paragraf 13 Absatz 3a eine Grundlage. Das Weitere ist die Befragung der Ministerpräsidentin. Sie haben zwar die Befragung der Landesregierung vorgesehen, die wollen wir auch gar nicht einschränken, es ist ein Zusatz, weil ich meine, dass man zweimal im Jahr direkt die Ministerpräsidentin befragen dürfen sollte – gerade für uns als Oppositionsfraktion durchaus ein interessantes Instrument, um einfach die Leitlinien der Landespolitik besser noch mal abfragen zu können. Und der nächste Punkt, Paragraf 66 Absatz 4, die Redezeit: Es geht ja nicht um die allgemeine Redezeit, sondern es geht nur darum, bei der Aktuellen Stunde eine Chancengleichheit herzustellen, dass alle zehn Minuten Redezeit haben, es geht nur um die Aktuelle Stunde. Ich sehe daran nichts Verwerfliches. Ich sehe, die rote Lampe leuchtet, und ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe auf Zustimmung zu unseren Änderungsanträgen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

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Horst Förster

Das Wort hat nochmals der Abgeordnete Schulte, SPD.

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Jochen Schulte SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will ganz kurz auf die eine oder andere Anmerkung, die von den Kolleginnen und Kollegen hier gemacht worden ist, noch mal eingehen. Sehr geehrter Herr Domke, ich glaube, Sie waren das, der das eben gesagt hatte, der das noch mal angesprochen hat, dass es ja auch in der Geschäftsordnung des Landtages festgehalten werden sollte, dass zumindest mit einem Mandat tatsächlich jede Fraktion in den Ausschüssen vertreten sein muss. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist in der Geschäftsordnung geregelt. Es ist in der Geschäftsordnung geregelt, und zwar in dem Paragrafen 10, wo deutlich gemacht wird, dass jede Fraktion tatsächlich in den Ausschüssen vertreten ist. Dort wird nicht ausdrücklich gesagt, dass sie mit einem – nach welchen Berechnungsverfahren auch immer, darüber kann man diskutieren – vertretenen Mandat dort ist, aber das bedeutet für Sie, geehrte Kolleginnen und Kollegen der kleineren Fraktionen – und das ist auch mit der Parlamentarischen Geschäftsführerin und dem Parlamentarischen Geschäftsführer der FDP ja hinreichend diskutiert worden –, dass auf jeden Fall immer mit einem vollwertigen Grundmandat jede Fraktion in jedem Ausschuss vertreten ist. Es gibt in diesem Sinne keine Zweiklassenfraktionen in diesem Landtag, sondern jede Fraktion ist voll stimmberechtigt nach Paragraf 10 in den Ausschüssen vertreten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, um das noch mal deutlich zu machen, was das eigentlich bedeutet, weil Sie, Herr Kollege Domke, haben die Ausschussgröße angesprochen: Wenn man jetzt tatsächlich, Sie haben das Bild „9 Mitglieder eines Ausschusses“ gewählt, 9 oder 13, dann heißt das, wenn ich bei 9 Mitgliedern sehe, inklusive der Grundmandate, dass zum Beispiel die in diesem Haus stärkste Fraktion in einem Ausschuss tatsächlich nur 4 Mitglieder stellen würde, jede der kleineren Fraktionen aber mindestens ein Ausschussmitglied hat, völlig egal, ob das über ein Grundmandat oder ein Mandat nach einem Berechnungsverfahren geht, das heißt, Sie haben in einem Ausschuss 25 Prozent der Stärke, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) die die stärkste Fraktion in diesem Haus hat, wobei Sie in diesem Landtag, in diesem Plenum eben diese Stärke nicht haben. Da wird deutlich, dass, völlig egal, wie das Berechnungsverfahren gewählt wird, es eine Stärkung gerade der kleineren Fraktionen durch die Geschäftsordnung gibt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, … (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Ja, Herr Kollege Reinhardt, ich kann es Ihnen auch in einer gesonderten Runde einzeln erklären. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zu einem zweiten Punkt kommen. Ich will jetzt nicht auf die Ausführungen des Kollegen Terpe eingehen – wir werden ja noch über das Berechnungsverfahren sicherlich reden –, aber, sehr geehrte Damen und Herren, ich will es mal an einem Punkt noch machen des Antrages der FDP-Fraktion. Da heißt es dann ja, dass die Reden oder die fünf Minuten, die fünf Anfragen pro Fragestunde begrenzt werden sollen. Das ist natürlich, wenn ich eine Fraktion habe, die fünf Mitglieder hat, und das ist jetzt bitte nicht sarkastisch gemeint, das ist eine Fraktion mit fünf Mitgliedern, dann kann jedes ihrer Fraktionsmitglieder eine Anfrage an die Landesregierung stellen. Jetzt schaue ich mir mal meine Fraktion an, ich rechne mal jetzt die zukünftigen möglichen Kabinettsmitglieder dazu, dann sind das 34 Abgeordnete. Ich bin jetzt nicht auf dem Standpunkt, dass wir 34 Fragen stellen müssen, aber die sechste oder siebte oder achte Frage, die ein Abgeordneter stellen möchte, da bitte ich Sie doch um so viel Kollegialität, dass man sagen kann, da kann man nicht an einer Fraktionsgröße, die völlig gegriffen ist, und die Zahl fünf ist völlig gegriffen, dass man dann sagt, ich begrenze das auf diese Größe und allen anderen Fraktionen, denen beschneide ich das Recht und den Abgeordneten beschneide ich das Recht. Das, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist auch kein kollegialer Umgang von kleineren Fraktionen mit größeren Fraktionen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und lassen Sie mich den letzten Punkt noch aufgreifen, das ist die Frage der Redezeit. Die Fraktion der FDP und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind jetzt mit Unterbrechung wieder neu im Landtag. Ich begrüße das ausdrücklich, ich habe das vorhin schon gesagt. Aber es führt natürlich dazu, dass es an der einen oder anderen Stelle an der Kenntnis parlamentarischer Übung fehlt. Und ich sage das hier an dieser Stelle. (Zuruf vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Danke schön!) Ja, das ist nicht bös gemeint. Darf ich … (Unruhe vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Darf ich das … (Unruhe vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Darf ich das bitte jetzt zu Ende führen?! Das führt einfach dazu, dass es im Ältestenrat regelmäßig eine Verständigung darüber gibt, welche Redezeiten werden gewählt. Wir haben das zum Beispiel diesmal auch gemacht, wir haben uns alle auf fünf Minuten Redezeit beschränkt, völlig egal, wie groß die Fraktion ist. Das ist häufig der Fall. Und die Regelung, die wir in der Geschäftsordnung haben, ist ohnehin schon auch in der vergangenen Wahlperiode so gewählt worden, dass die mitgliederstärksten Fraktionen, völlig egal, wer das jetzt ist, in ihrer Redezeit da schon beschränkt sind, zugunsten einer möglichst emotionalen parlamentarischen Debatte, die dann auch kleinere Fraktionen mitträgt. Das ist damals die Fraktion DIE LINKE gewesen, heute sind es andere Fraktionen. Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auch das ist parlamentarische Übung in diesem Haus und ich bitte Sie da, auch das Recht der größeren Fraktionen, dass sie Redezeit haben möchten, auch zu respektieren. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Horst Förster

Herr Schulte, eine Kurzintervention ist angemeldet vom Abgeordneten Damm, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Hannes Damm GRÜNE

Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Sie haben das gerade aufgegriffen. Deswegen möchte ich jetzt hier auch mal eine Rückfrage stellen. Und zwar ging es da um die Zählverfahren für die Ausschussmitglieder. Da haben Sie gesagt ein Beispiel des vorläufigen Ausschusses mit neun Mitgliedern. Zufälligerweise ist es nun so, dass auch die Ausschussvorsitze, jedenfalls, wenn wir auf die alte Legislatur blicken, mit neun Ausschüssen ausgestattet sein werden. Und ich habe hier die Rückfrage an Sie: Ist es richtig, dass die von … (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Keine Fragestellung!)

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Horst Förster

Herr Abgeordneter, ich darf Sie darauf hinweisen, dass Sie im Rahmen der Kurzintervention intervenieren können, aber keine Fragen stellen können.

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Jochen Schulte SPD

Machen Sie ein Ausrufezeichen, …

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Hannes Damm GRÜNE

Ja, ja, ich mach schon.

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Jochen Schulte SPD

… dann versuche ich, das zu beantworten!

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Hannes Damm GRÜNE

Genau. Ich möchte dann hiermit darauf hinweisen, dass die von Ihnen vorgeschlagene Zählweise von d‘Hondt dazu führt, dass ohne irgendeine Not hier auf Kosten der FDP-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein Ausschussvorsitz bei neun Ausschussvorsitzenden quasi verlorengeht zugunsten eines Sitzes mehr für die SPD-Fraktion und eines für die AfD-Fraktion, im Vergleich zur vorgeschlagenen Zählweise von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nach Sainte-Laguё/Schepers, die auch im Übrigen, Sie hatten das auch, den Verweis auf die vorangegangene Legislatur, in der 4. Wahlperiode mit Sainte-Laguё/Schepers auch schon mal in einer rot-roten Regierung durchaus durchgeführt worden ist. – Vielen Dank!

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Jochen Schulte SPD

Sehr geehrter … Herr Kollege, Sie müssen formal da stehenbleiben. Also es ist nicht bös gemeint. (Unruhe vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es wird mir gleich wieder böse ausgelegt, (Zuruf von Birgit Hesse, SPD) das ist wirklich kollegial gemeint. Sehr geehrter Herr Kollege, ich will der Debatte zu dem Berechnungsverfahren nicht vorgreifen. Ich möchte es an dieser Stelle nur noch deutlich machen. Herr Kollege Terpe hat darauf hingewiesen, jedes der möglichen Verfahren, völlig egal, ob es d’Hondt, Hare/Niemeyer oder Sainte-Laguё/Schepers ist, ist verfassungsrechtlich legitim. Es führt zu unterschiedlichen Ergebnissen. Das Ergebnis ist, um es auf den Punkt zu bringen und der Debatte vorzugreifen, natürlich die Frage, ob die kleineren Fraktionen möglicherweise einen Ausschussvorsitz bekommen. Das alleine ist der Unterschied. Sonst gibt es faktisch in diesem Haus keinen Unterschied. Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, da können Sie mir, das kann ich an dieser Stelle schon mal sagen, aber das kann ich nachher noch mal stärker ausführen, da gibts natürlich die Frage, da kann man d’Hondt nehmen, das bevorzugt etwas die stärkeren Fraktionen, dann kann man Hare/Niemeyer nehmen, das würde Sie auch nicht bevorzugen, ist aber verfassungsrechtlich genauso legitim, hätte dann aber Auswirkungen bei der SPD-Fraktion. Und man kann Sainte-Laguё/Schepers nehmen, da ist es dann tatsächlich so, dass sowohl die FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Ausschussvorsitz bekommen. Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dann lassen Sie uns doch bitte nicht über Verfassungsrecht diskutieren an der Stelle, sondern sagen wir es ganz einfach: Es geht hier darum, dass die beiden kleineren Fraktionen eine Ausschussvorsitzende, einen Ausschussvorsitzenden stellen wollen. Und jetzt sage ich es mal aus Sicht der größeren Fraktionen: Das ist natürlich legitim als politisches Verlangen, aber es ist nicht zwingend geboten, dass man dieser Überlegung folgt. Und wir werden einfach auch in den kommenden fünf Jahren sehen, wie wir miteinander umgehen und wie solche Dinge geregelt werden. Ich habe das Ihrer Parlamentarischen Geschäftsführerin angeboten, genauso wie dem Kollegen der FDP. Ich bin gerne bereit, über alle Fragen des parlamentarischen Umgangs mit Ihnen zu diskutieren, und dann werden wir sehen, wie wir in der Zukunft zu bestimmten Ergebnissen kommen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Horst Förster

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über die Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern für die 8. Wahlperiode auf Drucksache 8/1. Ich rufe auf den Paragrafen 1 der Geschäftsordnung des Landtages auf Drucksache 8/1. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/14 vor, soweit er den Paragrafen 1 betrifft, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – (Nikolaus Kramer, AfD: Das ist knapp.) Enthaltungen? – Damit ist der Antrag bei Zustimmung der Fraktion der AfD, im Übrigen Ablehnung sämtlicher anderen Fraktionen abgelehnt. So, ich rufe auf die Paragrafen 2 bis 9 der Geschäftsordnung des Landtages auf Drucksache 8/1. (Unruhe im Präsidium – Schriftführerin Elisabeth Aßmann: Stopp! Stopp!) Wie, was? (Unruhe im Präsidium) Ach so! Ja. Wer dem Paragrafen 1 der Geschäftsordnung des Landtages auf Drucksache 8/1 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – (Unruhe im Präsidium) Damit ist dem Paragrafen 1 zugestimmt mit Zustimmung SPD, CDU, Enthaltung ... (Schriftführerin Elisabeth Aßmann: Nee, DIE LINKE.) DIE LINKE und Enthaltung Fraktion der AfD, (Schriftführerin Elisabeth Aßmann: GRÜNE und FDP.) GRÜNEN und FDP. So, ich rufe nunmehr auf die Paragrafen 2 bis 9 der Geschäftsordnung des Landtages, Drucksache 8/1. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – (Unruhe im Präsidium) Damit sind diese Paragrafen bei gleichem Stimmverhalten angenommen. So, dann rufe ich auf den Paragrafen 10 der Geschäftsordnung des Landtages auf Drucksache 8/1. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/13 vor, soweit er den Paragrafen 10 betrifft. Ich lasse zunächst hierüber abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/13, soweit er den Paragrafen 10 des Antrags betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag bei Zustimmung der Fraktion der FDP ... GRÜNE auch, ne? (Schriftführerin Elisabeth Aßmann: Und GRÜNE auch.) ... und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, im Übrigen Ablehnung abgelehnt. So, 10. (Unruhe im Präsidium) Wer dem Paragrafen 10 der Geschäftsordnung des Landtages auf Drucksache 8/1 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Damit ... Ach so, Enthaltungen? – Damit ist Paragraf 10 angenommen mit Zustimmung der Fraktionen der SPD, CDU, (Schriftführerin Elisabeth Aßmann: LINKE.) DIE LINKE, (Schriftführerin Elisabeth Aßmann: Ablehnung FDP.) Ablehnung FDP (Schriftführerin Elisabeth Aßmann: Und Enthaltung AfD und GRÜNE.) und Enthaltung (Schriftführerin Elisabeth Aßmann: AfD und GRÜNE.) der AfD, (Unruhe im Präsidium) und GRÜNE war ebenfalls (Schriftführerin Elisabeth Aßmann: Enthaltungen.) Enthaltungen. (allgemeine Unruhe – Schriftführerin Elisabeth Aßmann: Genau. – Unruhe im Präsidium – Torsten Renz, CDU: Na, ist gar nicht so einfach, Herr Präsident!) So, dann rufe ich auf die Paragrafen 11 und 12 der Geschäftsordnung des Landtages auf Drucksache 8/1. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist, (Schriftführerin Elisabeth Aßmann: FDP hat nicht teilgenommen.) sind die Paragrafen 11 und 12 (Schriftführerin Elisabeth Aßmann: FDP hat nicht teilgenommen.) angenommen ... (Schriftführerin Elisabeth Aßmann: Die FDP hat nicht abgestimmt.) Ja. ... mit Zustimmung SPD, CDU ... Wer noch? (Schriftführerinnen Ann Christin von Allwörden und Elisabeth Aßmann: LINKE.) ... LINKE, (Unruhe im Präsidium) Enthaltung AfD (Schriftführerinnen Ann Christin von Allwörden und Elisabeth Aßmann: Und GRÜNE.) und GRÜNE, (Schriftführerinnen Ann Christin von Allwörden und Elisabeth Aßmann: Nichtteilnahme.) Nichtteilnahme Fraktion der (Schriftführerin Elisabeth Aßmann: FDP.) FDP. So, 11 und 12. Was kommt jetzt? Ich rufe auf den Paragrafen 13 der Geschäftsordnung. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/13 vor, soweit er den Paragrafen 13 betrifft. Darüber lasse ich zunächst abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der FDP, soweit er den Paragrafen 13 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag bei Zustimmung der FDP, im Übrigen Ablehnung sämtlicher anderen Fraktionen abgelehnt. (Unruhe im Präsidium) Wer dem Paragrafen 13 der Geschäftsordnung des Landtages auf Drucksache 8/1 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist Paragraf 13 mit Zustimmung SPD, CDU, LINKE, (Schriftführerin Elisabeth Aßmann: Ablehnung FDP.) Ablehnung FDP, (Schriftführerin Elisabeth Aßmann: Enthaltung.) Enthaltung AfD (Schriftführerin Elisabeth Aßmann: Und GRÜNE.) und GRÜNE angenommen. So, haben wir das auch. Ist ja schrecklich! (allgemeine Heiterkeit und Unruhe) So, ich rufe auf die Paragrafen 14 bis 47 der Geschäftsordnung des Landtages auf Drucksache 8/1. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – So. (Schriftführerin Elisabeth Aßmann: GRÜNE und AfD Enthaltung.) Ja. Damit sind diese Paragrafen angenommen mit Zustimmung CDU oder SPD, CDU, DIE LINKE, Enthaltung AfD und (Schriftführerin Elisabeth Aßmann: GRÜNE.) GRÜNE ... Und FDP, wie war es mit FDP? (Schriftführerin Elisabeth Aßmann: Die haben nicht teilgenommen, oder?) Nicht teilgenommen, ist das richtig? – (René Domke, FDP: Doch, zugestimmt.) ... zugestimmt, also auch Zustimmung der FDP, angenommen. So, dann rufe ich auf den Paragrafen 48 der Geschäftsordnung. Jetzt liegt ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/11 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das ist ein Änderungsantrag der GRÜNEN. So, Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Schriftführerin Elisabeth Aßmann: Und FDP.) und FDP, im Übrigen Ablehnung aller anderen Fraktionen abgelehnt. Wer dem Paragrafen 48 der Geschäftsordnung des Landtages auf Drucksache 8/1 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dasselbe Stimmverhalten. (Unruhe im Präsidium) Damit ist Paragraf 48 angenommen, mit Zustimmung SPD, CDU, DIE LINKE, (Schriftführerin Elisabeth Aßmann: Ablehnung FDP.) Ablehnung FDP (Schriftführerin Elisabeth Aßmann: Und GRÜNE.) und GRÜNE und Enthaltung AfD angenommen. So, ich rufe auf die Paragrafen 49 bis 65 der Geschäftsordnung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist diesen Paragrafen zugestimmt und sie sind angenommen, mit Zustimmung SPD, CDU, DIE LINKE, (Schriftführerin Elisabeth Aßmann: Teilen der Fraktion der GRÜNEN.) Teilen der Fraktion DIE GRÜNEN, im Übrigen (Schriftführerin Elisabeth Aßmann: Enthaltung.) Enthaltung angenommen. (Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Wir danken den Frauen im Präsidium!) Bitte? (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Unruhe im Präsidium – Schriftführerin Elisabeth Aßmann: Ist okay. Weitermachen!) Damit sind die Paragrafen 49 bis 65 ... Ach so, haben wir schon. Nunmehr lasse ich abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/13, soweit er die Einfügung eines neuen Paragrafen 65a beinhaltet. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/13, soweit er die Einfügung eines neuen Paragrafen 65a betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das ist die Fraktion der FDP. So, Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist schön. Damit ist dieser Antrag bei Zustimmung Fraktion der FDP, im Übrigen Ablehnung aller anderen Fraktionen abgelehnt. (Unruhe im Präsidium) Ich rufe auf den Paragrafen 66 der Geschäftsordnung des Landtages auf Drucksache 8/1. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/13 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse, soweit er den Paragrafen 66 betrifft. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag bei Zustimmung der FDP, im Übrigen Ablehnung aller anderen Fraktionen abgelehnt. Wer dem Paragrafen 66 der Geschäftsordnung des Landtages auf Drucksache 8/1 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag angenommen bei Zustimmung SPD, CDU, (Schriftführerin Elisabeth Aßmann: LINKE.) LINKE, (Schriftführerin Elisabeth Aßmann: Ablehnung FDP.) Ablehnung FDP (Schriftführerin Elisabeth Aßmann: Enthaltung.) und Enthaltung (Schriftführerin Elisabeth Aßmann: AfD.) AfD und GRÜNE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer dem Paragrafen 66 der Geschäfts... Nein, damit ist Paragraf ... Nein, Augenblick! Ja: Wer dem Paragrafen 66 der Geschäftsordnung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. (Schriftführerinnen Ann Christin von Allwörden und Elisabeth Aßmann: Das hatten wir gerade.) Das hatten wir gerade? (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Halt, umblättern! Ich rufe auf die Paragrafen 67 bis 103 der Geschäftsordnung des Landtages auf Drucksache 8/1. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind die Paragrafen 67 bis 103 angenommen, mit Zustimmung SPD, CDU, DIE LINKE, Enthaltung (Unruhe im Präsidium) die restlichen Fraktionen, und Enthaltung der restlichen Fraktionen angenommen. Ich rufe auf den Paragrafen 104 der Geschäftsordnung des Landtages auf Drucksache 8/1. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/14 vor, soweit er den Paragrafen 104 betrifft, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der AfD mit Zustimmung der Fraktion der AfD, im Übrigen Ablehnung aller anderen Fraktionen abgelehnt. So, wer dem Paragrafen 104 der Geschäftsordnung auf Drucksache 8/1 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist Paragraf 104 der Geschäftsordnung angenommen mit Zustimmung SPD, CDU, DIE LINKE, (Unruhe im Präsidium) Ablehnung AfD, Enthaltung (Schriftführerin Elisabeth Aßmann: FDP.) FDP und (Schriftführerin Elisabeth Aßmann: GRÜNE.) GRÜNE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. So, dann haben wir das. Ich rufe auf die Paragrafen 105 bis 114 einschließlich der Anlagen 1 bis 7 sowie die Überschrift der Geschäftsordnung des Landtages auf Drucksache 8/1. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind die Paragrafen 105 bis 114 einschließlich der Anlagen 1 bis 7 sowie die Überschrift der Geschäftsordnung angenommen, mit Zustimmung SPD, CDU, DIE LINKE (Schriftführerin Elisabeth Aßmann: Und im Übrigen Enthaltung.) und im Übrigen Enthaltung angenommen. So, damit sind wir mit der Geschäftsordnung für die 8. Wahlperiode und den vorläufig benannten Schriftführern handlungsfähig und kommen dann, denke ich, zur Wahl der Präsidentin. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3 : Wahl der Landtagspräsidentin. Hierzu liegt Ihnen auf Drucksache 8/2 der Vorschlag der Fraktion der SPD vor, die Abgeordnete Birgit Hesse zur Präsidentin des Landtages zu wählen. Wahl der Präsidentin des Landtages Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 8/2 – Meine Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 unserer Landesverfassung in Verbindung mit Paragraf 2 Absatz 1 der soeben beschlossenen Geschäftsordnung des Landtages ist die Wahl zur Landtagspräsidentin geheim abzuhalten. Nach Artikel 32 Absatz 1 unserer Landesverfassung in Verbindung mit Paragraf 2 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Landtages beschließt der Landtag mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Den für die geheime Abstimmung allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von den vorläufigen Schriftführern zu, von dem vorläufigen Schriftführer, der … Dann müsste ja stehen, von der vorläufigen Schriftführerin zu meiner Rechten. (Unruhe im Präsidium) Ach so! Das hat sich geändert, wie ich höre. Also von der vorläufigen Schriftführerin zu meiner Linken. Dann machen wir aus rechts eben links hier, so. (allgemeine Heiterkeit und Unruhe) Also wir müssen uns hier korrigieren: Den für die geheime Abstimmung allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von dem, von der vorläufigen Schriftführerin zu meiner …, (Schriftführerin Elisabeth Aßmann: Von Herrn Reuken. – allgemeine Heiterkeit und Unruhe) Von dem, ach so, ja, von dem vorläufigen Schriftführer zu meiner Rechten, der dort sitzt. Auf dem Stimmzettel ist der Name der Kandidatin aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in eine der Wahlkabinen – Haben wir mehrere? –, (Schriftführerin Elisabeth Aßmann: Zwei.) in eine der Wahlkabinen zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich ebenfalls zu meiner Linken befindet, geben, bitte ich Sie, der vorläufigen Schriftführerin Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, mit mehr als einem Kreuz versehen ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist. Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich die vorläufige Schriftführerin, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist. (Die Schriftführerin überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.) Ja, ist leer. Ich eröffne die Abstimmung zur Wahl der Landtagspräsidentin und bitte, die Namen der Abgeordneten aufzurufen. (Die geheime Wahl wird durchgeführt.) Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Das ist offensichtlich der Fall. Ich schließe somit die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für etwa zehn Minuten zur Auszählung der Stimmen. Unterbrechung: 15:41 Uhr __________ Wiederbeginn: 15:49 Uhr

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Horst Förster

Meine Damen und Herren, die Sitzung ist wieder eröffnet. Ich gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Wahl der Präsidentin des Landtages bekannt. Es wurden 79 Stimmen abgegeben, davon waren 79 Stimmen gültig. Es stimmten für die Abgeordnete Birgit Hesse, 59 Abgeordnete stimmten mit Ja, 9 Abgeordnete mit Nein und 11 Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Ich stelle fest, dass die Abgeordnete Birgit Hesse die nach Artikel 32 Absatz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 2 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung erforderliche Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigen konnte. Damit ist dem Wahlvorschlag der Fraktion der SPD auf Drucksache 8/2 mit der nach Artikel 32 Absatz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern erforderlichen Mehrheit zugestimmt und die Abgeordnete Birgit Hesse zur Präsidentin des Landtages gewählt. (lang anhaltender Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.) Ich frage die Abgeordnete Hesse: Nehmen Sie die Wahl zur Präsidentin des Landtages Mecklenburg-Vorpommern an?

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Birgit Hesse SPD

Ja, ich nehme die Wahl an.

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Horst Förster

Damit habe ich meine Aufgabe erfüllt und ich bitte Sie, Frau Präsidentin, Ihr Amt zu übernehmen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Gratulationen) Frau Präsidentin, ich übermittle Ihnen die Glückwünsche des Hauses und auch ich selbst wünsche Ihnen Glück und Erfolg für Ihr verantwortungsvolles Amt zum Wohle unseres Landes. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Sehr geehrter Herr Alterspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete der 8. Wahlperiode! Sehr geehrte anwesende Abgeordnete vormaliger Wahlperioden! Sehr geehrte Gäste! Ich freue mich sehr über das Wahlergebnis und danke Ihnen, sehr geehrte Abgeordnete, herzlich für das mir entgegengebrachte Vertrauen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und René Domke, FDP) Es ehrt mich, dass Sie mir das höchste Amt unseres Parlamentes, der ersten Gewalt im Land, übertragen. Ihre Stimmen sind mir Wertschätzung und Verpflichtung zugleich. Lassen Sie mich Ihnen versichern, dass ich die Sitzungen unseres Parlamentes zu jeder Zeit innerhalb des uns durch Verfassung und Geschäftsordnung vorgegebenen Rahmens unparteiisch und gerecht leiten und die Würde unseres Landtages wahren werde. All dies ist für mich Verpflichtung, die sich aus dem Auftrag derer ergibt, die uns stellvertretend für sie selbst dazu bestimmt haben, unser schönes Bundesland in den kommenden fünf Jahren bestmöglich zu entwickeln. Gegenüber den Wählerinnen und Wählern in Mecklenburg-Vorpommern tragen wir alle gemeinsam große Verantwortung. Ihnen – und das formuliere ich bewusst so – dienen wir. Das gilt für diejenigen von uns, die die künftige Landesregierung tragen werden, ebenso wie für diejenigen von uns, die die Arbeit dieser Regierung und der sie tragenden Fraktionen kritisch begleiten und kontrollieren werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die mit 70,8 Prozent im Bundesvergleich sehr gute Beteiligung an der Landtagswahl drückt aus, dass die Menschen sich sehr dafür interessieren, wie sich unser Land entwickelt. Viele Gespräche bestätigen mich darin. Von Politikverdrossenheit kann in Mecklenburg-Vorpommern aus meiner Sicht keine Rede sein. Nicht ohne Grund, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist unser Parlament schließlich bunter geworden, weil die Wählerinnen und Wähler für mehr Vielfalt gesorgt haben. Zwei weitere Parteien schafften den Sprung in den Landtag. Das ist neu, denn sechs Fraktionen haben dem Landtag bisher in keiner Wahlperiode angehört. Gleiches gilt für die Gesamtzahl der Abgeordneten. 79 Mitglieder zählt der Landtag der 8. Wahlperiode, dessen erste Sitzung wir heute erleben. Auch dies haben die Wählerinnen und Wähler bestimmt, denn so, wie wir hier heute zusammensitzen, dafür haben viele, viele einzelne Entscheidungen der Wählerinnen und Wähler gesorgt. Jede wird gut abgewogen erfolgt sein und verdient unseren Respekt. Worauf wir Gewählten deshalb achten sollten, ist, dass die Menschen sich gut vertreten und mitgenommen fühlen von uns. Das stärkt das Vertrauen in die parlamentarische Arbeit und die Demokratie insgesamt. Ich halte das für einen ganz wichtigen Teil unserer Arbeit als einzelne Abgeordnete, aber auch der Arbeit des Parlaments als Ganzes. In meinem Amt möchte ich dies fördern und auch immer Präsidentin aller Menschen sein. Zu den Menschen zu gehen, das habe ich im Rahmen der Möglichkeiten auch während der Pandemie versucht. Hier wieder mehr tun zu können, darauf freue ich mich. Gleiches gilt für die Bemühungen, die Menschen zu uns einzuladen ins Parlament mit Sitz in diesem wunderschönen Gebäude, dem schönsten Landtagssitz in Deutschland. Dabei habe ich bewährte und auch neue beziehungsweise veränderte Formate vor Augen. Insbesondere junge Menschen möchte ich stärker einbinden und interessieren für das Geschehen im Landtag. Sie sollen nachvollziehen können, wie politische Entscheidungen getroffen werden. Ich war und bin jedes Mal aufs Neue begeistert davon, wie viele und was für Ideen sie mitbringen. Austausch mit ihnen ist mir wichtig, denn ich möchte sie begeistern für unsere Demokratie und die Möglichkeiten, die sie ihnen bietet, schließlich sind sie es, die unsere Arbeit später fortsetzen. Im Sommer konnten wir beispielsweise die erste Konferenz der Kinder- und Jugendparlamente unseres Bundeslandes ausrichten, mit toller Resonanz. Hieran lässt sich anknüpfen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie spüren, junge Menschen sind für mich eine wichtige Zielgruppe. Es gibt weitere. So treibt mich beispielsweise um, wie es uns gelingen kann, als Parlament stärker von denjenigen wahrgenommen zu werden, die hart arbeiten und für mich zu denjenigen tragenden Säulen unserer Gesellschaft zählen, die höchsten Respekt verdient haben, auch wenn sie nicht immer so sehr im Rampenlicht stehen. Ich denke beispielsweise an Paketboten, Schichtarbeiter und Schichtarbeiterinnen, in Gastronomie und Einzelhandel tätige Menschen, an Handwerker und Pflegekräfte, viele von ihnen mit spätem Feierabend, knapper Freizeit und nicht selten Dienst am Wochenende. Auch diese Menschen müssen wir erreichen. Besonders am Herzen liegen mir zudem diejenigen Männer und Frauen, die im Wortsinn zuweilen Kopf und Kragen für unser Gemeinwesen riskieren und sich immer wieder Situationen ausgesetzt sehen, die sie körperlich wie psychisch an ihre Grenzen bringen. Ich denke an diejenigen Menschen im Land, die beruflich oder auch ehrenamtlich Dienst tun bei der Feuerwehr und den Rettungsdiensten, ich denke an die Polizistinnen und Polizisten im Land und ich denke nicht zuletzt an die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Alle Genannten leisten Außergewöhnliches und riskieren zuweilen viel. All das tun sie für uns. Hierfür, meine sehr geehrten Damen und Herren, gebührt ihnen Dank und unser Respekt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Meine sehr geehrten Damen und Herren, als ich im Mai 2019 die Nachfolge meiner geschätzten Amtsvorgängerin Sylvia Bretschneider antrat, sprach ich in meiner Antrittsrede unter anderem davon, mein Amt stets moderierend und sachlich auszuüben. Hieran möchte ich aus tiefer Überzeugung anknüpfen, im Parlament und eben auch außerhalb des Schweriner Schlosses. Ich möchte moderieren zwischen voneinander abweichenden Positionen sowie zwischen Menschen verschiedener Generationen, unterschiedlicher Herkunft und mit anderen Lebensentwürfen. Ich habe kein Problem mit harten Auseinandersetzungen, die fair geführt werden und bei denen es allen Beteiligten um die Sache geht. Solche Debatten, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind für mich das Salz in der Suppe und stehen jedem Parlament gut zu Gesicht. Das Wort „Streit“ hat nur leider vielfach einen negativen Klang. Das finde ich schade, da letztlich Menschen aus unterschiedlichen Richtungen – und das haben wir heute schon gehört – oftmals sehr leidenschaftlich mit der Kraft ihrer Worte um die besten Lösungen ringen. Dass am Ende nach ausgiebiger Debatte eine Mehrheit über den jeweiligen Weg entscheidet, gehört zum Wesen unserer Demokratie, dass nahezu allen Entscheidungen größere wie kleinere Kompromisse innewohnen, auch. Hierfür nicht nur um Verständnis zu werben, sondern die Vorteile für unser Gemeinwesen herauszustreichen, ist mir ein Anliegen und soll wichtiger Teil unserer parlamentarischen Bildungsarbeit sein. Wichtig ist mir auch zu vermitteln, dass demokratische Meinungsbildung zwingend eine Debattenkultur benötigt, die geprägt ist von gegenseitigem Respekt. Dazu gehört, dass es nicht darauf ankommt, wer etwas sagt, sondern was sie oder er zu sagen hat. Der Respekt vor jemandem mit einer anderen Meinung gebietet es, ihm zuzuhören. Hier möchte ich daran erinnern, dass uns die ehemalige Präsidentin des Deutschen Bundestages Rita Süssmuth während der Festveranstaltung anlässlich des 25-jährigen Jubiläums unserer Landesverfassung etwas mit auf den Weg gegeben hat. Sie zitierte damals ihren Vater, der sie gelehrt habe: Bedenke immer, dass der andere auch recht haben könnte! (Horst Förster, AfD: Sehr richtig!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, meiner Wahrnehmung nach hat sich in der Gesellschaft an dieser Stelle in den vergangenen Jahren etwas zum Nachteil verändert. Es geht in Diskussionen oftmals lediglich um ein Ja oder Nein oder ein Dafür oder Dagegen. Zwischentöne fehlen immer häufiger. Auch wird der Ton rauer. Hier können wir alle Vorbilder dafür sein, dass es anders geht. Das zumindest wünsche ich mir für dieses Parlament. Außerhalb des Parlaments möchte ich diesen Ansatz auch weiterhin durch mein Engagement in der Landesinitiative „WIR. Erfolg braucht Vielfalt“ fördern. Unsere Demokratie zeichnet sich aus durch Respekt, Toleranz, Vielfalt und den Schutz der Würde der Menschen. Ich möchte gemeinsam mit Ihnen daran mitwirken, dass dies so bleibt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach zehn Jahren konstituiert sich unser Landtag erstmals wieder im Schweriner Schloss. Vor fünf Jahren mussten wir aufgrund der Bauarbeiten zur Fertigstellung unseres heutigen Plenarsaals in das Konzertfoyer des Mecklenburgischen Staatstheaters ausweichen. Auch aktuell, das wissen Sie, wirkt sich eine Baustelle auf die Abläufe im Haus aus, denn im Burgseeflügel des Schlosses – dort befand sich der alte Plenarsaal – entstehen neue Büro- und Beratungsräume. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, damit haben wir Erfahrung und das werden wir auch alles gut meistern. Gestatten Sie mir an dieser Stelle einen Dank an die Landtagsverwaltung, die mit sehr viel Hingabe sich diesem wunderschönen Landtagssitz widmet. Vielen Dank stellvertretend an unseren Landtagsdirektor Armin Tebben für seine Landtagsverwaltung. Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Abschluss lassen Sie mich noch zwei Dinge tun. Ich möchte Herrn Förster danken für die Übernahme des Amtes als Alterspräsident und begrüßen möchte ich heute all diejenigen Abgeordneten besonders herzlich, die erstmals in unser Landesparlament gewählt worden sind. Fühlen Sie sich alle herzlich willkommen, seien Sie im besten Sinne streitbare Mitglieder des Landtages und wirken Sie im Sinne Ihrer Wählerinnen und Wähler hier in diesem Hohen Hause mit! Ihnen und uns allen wünsche ich einen guten Start in die 8. Legislaturperiode des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern, danke für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die Zusammenarbeit. – Vielen herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4 : Wahl der ersten Vizepräsidentin des Landtages. Hierzu liegt Ihnen ein Wahlvorschlag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/7 vor, die Abgeordnete Beate Schlupp zur ersten Vizepräsidentin des Landtages zu wählen. Auf Drucksache 8/8 liegt Ihnen ein Wahlvorschlag der Fraktion der AfD vor, die Abgeordnete Frau Dr. Eva-Maria Schneider-Gärtner zur ersten Vizepräsidentin des Landtages zu wählen. Wahl der ersten Vizepräsidentin des Landtages Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/7 – Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/8 – Meine Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 unserer Landesverfassung in Verbindung mit Paragraf 2 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung sind die Wahlen, das kennen Sie, geheim abzuhalten. Nach Artikel 32 Absatz 1 unserer Landesverfassung in Verbindung mit Paragraf 2 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung beschließt der Landtag mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Wir kommen zur Wahl der ersten Vizepräsidentin des Landtages. Den für die geheime Abstimmung allein gültigen grünen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von der vorläufigen Schriftführerin zu meiner Rechten beziehungsweise gegebenenfalls ist es wieder ein Schriftführer. Auf dem Stimmzettel sind die Namen der Kandidatinnen aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in eine der Wahlkabinen zu meiner Linken zu begeben. Auch das Prozedere kennen Sie. Sie haben auch den Stift erhalten, mit dem Sie dann entsprechend das Kreuz machen dürfen. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und zu falten, sodass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich ebenfalls zu meiner Linken etwas weiter hinten befindet, geben, bitte ich Sie, der vorläufigen Schriftführerin Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, keine Kennzeichnung ... (allgemeine Unruhe) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beginnen gleich mit der Abstimmung, insofern würde ich doch bitten, dass etwas mehr Ruhe ist und wir etwas Konzentration haben, damit auch meine Hinweise befolgt werden können. Also, die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, keine Kennzeichnung bei Ja, Nein oder Enthaltung enthält, mit mehr als einem Kreuz versehen ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist. Ich bitte die vorläufigen Schriftführer, ihre vereinbarten Positionen einzunehmen. Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich die vorläufige Schriftführerin, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist. (Die Schriftführerin überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.) Vielen Dank! Ich eröffne die Abstimmung zur Wahl der ersten Vizepräsidentin des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern. Ich bitte nun die vorläufige Schriftführerin, die Namen der Abgeordneten aufzurufen. (Die geheime Wahl wird durchgeführt.) Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Ich sehe und höre keinen Widerspruch beziehungsweise kein Handzeichen. Wenn dies der Fall ist, dann schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für etwa fünf Minuten für die Auszählung der Stimmen. Unterbrechung 16:20 Uhr __________ Wiederbeginn: 16:26 Uhr

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Birgit Hesse

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte, wieder Platz zu nehmen. Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet. Ich gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Wahl der ersten Vizepräsidentin des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern bekannt. Es wurden 79 Stimmen abgegeben, davon waren 77 Stimmen gültig. Es stimmten für die Abgeordnete Beate Schlupp 62 Abgeordnete, es stimmten für die Abgeordnete Dr. Eva-Maria Schneider-Gärtner 15 Abgeordnete. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Damit ist dem Wahlvorschlag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/7 mit der nach Artikel 32 Absatz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern erforderlichen Mehrheit zugestimmt und Beate Schlupp gewählt worden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Ich frage Sie, Frau Schlupp: Nehmen Sie die Wahl an?

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Beate Schlupp CDU

Ja, ich nehme die Wahl an und bedanke mich für das Vertrauen.

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Birgit Hesse

Frau Vizepräsidentin, ich übermittle Ihnen die Glückwünsche des Hauses. Herzlichen Glückwunsch und ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Thomas de Jesus Fernandes, AfD – Gratulationen) Noch einmal herzlichen Glückwunsch an die erste Vizepräsidentin Beate Schlupp! Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach dem Applaus, den Sie gerne noch einmal spenden dürfen, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) gebe ich bekannt, dass die Fraktion der AfD eine Sitzungsunterbrechung von zehn Minuten beantragt hat. Das heißt, wir treffen uns in zehn Minuten, um 16:38 Uhr, wieder hier im Plenarsaal. Vielen Dank! Unterbrechung: 16:29 Uhr __________ Wiederbeginn: 16:39 Uhr

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Birgit Hesse

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte, Platz zu nehmen. Ich eröffne die unterbrochene Sitzung. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5 : Wahl der zweiten Vizepräsidentin des Landtages. Hierzu liegen Ihnen ein Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE sowie – jetzt neu – ein Wahlvorschlag auch der Fraktion der AfD vor. Die Fraktion DIE LINKE schlägt auf Drucksache 8/9 vor, die Abgeordnete Elke-Annette Schmidt zur zweiten Vizepräsidentin des Landtages zu wählen. Die Fraktion der AfD hat soeben einen weiteren Wahlvorschlag eingereicht, die Abgeordnete Dr. Eva-Maria Schneider-Gärtner zur zweiten Vizepräsidentin zu wählen. Wahl der zweiten Vizepräsidentin des Landtages Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 8/9 – Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/15 – Der hierzu eingereichte Wahlvorschlag der Fraktion der AfD wird schnellstmöglich hier im Plenarsaal verteilt. Ich unterbreche die Sitzung zur Vorbereitung der Wahlen insofern für zwei Minuten und bitte um Verständnis, dass wir diese Unterbrechung vollziehen müssen, um letztendlich die ordnungsgemäße Wahl auch durchführen zu können. Also damit ist die Sitzung für zwei Minuten unterbrochen, 16:42 Uhr und 30 Sekunden geht es weiter. Unterbrechung: 16:40 Uhr __________ Wiederbeginn: 16:43 Uhr

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Birgit Hesse

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Ihr Einverständnis vorausgesetzt würde ich gerne die unterbrochene Sitzung eröffnen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen sehr wahrscheinlich noch nicht vor, wird aber in Kürze verteilt. Ich hatte ja bereits angekündigt, dass die Fraktion der AfD einen weiteren Vorschlag unterbreitet hat. Insofern schaue ich in die Runde und hoffe, dass Sie damit einverstanden sind, dass wir mit der Sitzung fortfahren. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist die unterbrochene Sitzung wieder eröffnet. Meine Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 unserer Landesverfassung in Verbindung mit Paragraf 2 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung sind die Wahlen geheim abzuhalten. Nach Artikel 32 Absatz 1 unserer Landesverfassung in Verbindung mit Paragraf 2 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung beschließt der Landtag mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Wir kommen zur Wahl der zweiten Vizepräsidentin des Landtages. Den für die geheime Abstimmung allein gültigen gelben Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von der vorläufigen Schriftführerin zu meiner Rechten. Auf dem Stimmzettel sind die Namen der Kandidatinnen aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in eine der Wahlkabinen zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Auf dem Stimmzettel sind die Namen der Kandidatinnen aufgeführt. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich ebenfalls zu meiner Linken befindet, geben, bitte ich Sie, der vorläufigen Schriftführerin Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel – das kennen Sie bereits – nicht amtlich hergestellt ist, mit mehr als einem Kreuz versehen ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist. Ich bitte die vorläufigen Schriftführer, ihre vereinbarten Positionen einzunehmen. Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich die vorläufige Schriftführerin, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist. (Die Schriftführerin überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.) Vielen Dank! Ich eröffne die Abstimmung zur Wahl der zweiten Vizepräsidentin des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern. Ich bitte nun, die Namen der Abgeordneten aufzurufen. (Die geheime Wahl wird durchgeführt.) Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – (Dr. Till Backhaus, SPD: Ja!) Vielen Dank, Herr Backhaus! Wenn dies der Fall ist – und Herr Backhaus hat es gerade bejaht –, schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für etwa fünf Minuten für die Auszählung der Stimmen. Unterbrechung: 16:56 Uhr __________ Wiederbeginn: 17:01 Uhr

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Birgit Hesse

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte, Platz zu nehmen. Die Sitzung ist wieder eröffnet. Ich gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Wahl der zweiten Vizepräsidentin des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern bekannt, (allgemeine Unruhe) wenn ein bisschen mehr Ruhe herrscht und die Abgeordneten bitte wieder ihre Plätze einnehmen. Es wurden 79 Stimmen abgegeben, davon waren 66 Stimmen gültig. Für die Kandidatin Elke-Annette Schmidt stimmten 51 Abgeordnete, es stimmten für die Abgeordnete Dr. Eva-Maria Schneider-Gärtner 15 Abgeordnete. Damit ist dem Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 8/9 mit der nach Artikel 32 Absatz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern erforderlichen Mehrheit zugestimmt und Elke-Annette Schmidt gewählt worden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Ich frage Sie, Frau Elke-Annette Schmidt: Nehmen Sie die Wahl an?

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Elke-Annette Schmidt Die Linke

Ja, ich nehme die Wahl sehr gern an, bedanke mich für das Vertrauen und freue mich auf die Arbeit mit den anderen beiden Präsidentinnen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Birgit Hesse

Frau Vizepräsidentin, ich übermittle Ihnen die Glückwünsche des Hauses. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Gratulationen) Noch einmal herzlichen Glückwunsch und auch von meiner Seite viel Erfolg und auf gute, vertrauensvolle Zusammenarbeit, liebe Frau Schmidt! Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6 : Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Berechnungsverfahren für die Dauer der achten Wahlperiode, Drucksache 8/3. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf Drucksache 8/12 vor. Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE Berechnungsverfahren für die Dauer der achten Wahlperiode – Drucksache 8/3 – Änderungsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 8/12 – Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Im Vorältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von sechsmal fünf Minuten vorzunehmen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete für die Fraktion der SPD Herr Schulte, es sei denn, er verzichtet auf seinen Wortbeitrag. (Der Abgeordnete Jochen Schulte verzichtet.) Ich sehe, Herr Schulte verzichtet auf seinen Wortbeitrag. Damit hat das Wort für die Fraktion der AfD Herr Kramer.

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Nikolaus Kramer AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Gäste hier im Hause! Liebe Landsleute! Vorab möchte ich es mir nicht nehmen lassen, allen Abgeordneten zur Wahl zu gratulieren, und schließe mich den Wünschen an, die hier schon in vorherigen Reden geäußert wurden, auf eine fachliche und sachliche Zusammenarbeit abseits der persönlichen Ebene, auf den Boden der Sachebene zurückgezogen. Wir haben uns eben kurz verständigt. Ich komme nicht umhin, hier kurz zu reden, weil wir einen Änderungsantrag zum Gesetzesentwurf der Landesverfassung eingebracht haben, und zwar sind wir der Meinung, ganz oder gar nicht, die Halben hol der Teufel. Wir sprechen uns natürlich auch für die Pfändbarkeit der Abgeordnetendiäten aus, aber wir verstehen den Sinn dieser Grenze nicht und sind der Meinung, wenn Pfändung, dann komplett. Und bei der Gelegenheit möchte ich auch gleich zum Gesetzentwurf – Änderung des Abgeordnetengesetzes –, kurz dazu sprechen.

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Birgit Hesse

Herr Abgeordneter, ich möchte Sie darauf hinweisen, dass wir jetzt bei TOP 6 sind, bei dem Berechnungsverfahren.

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Nikolaus Kramer AfD

Oh, dann ist das falsch. Dann habe ich nicht aufgepasst, dann ziehe ich für diesen Tagesordnungspunkt meinen Redebeitrag zurück und bin dann zu 9a) und b) wieder hier. – Danke schön!

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter und Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Constanze Oehlrich. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU)

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktionen der SPD, der CDU und der LINKEN beantragen, dass der Landtag für die Dauer der 8. Wahlperiode die Anteile, Zugriffe und Reihenfolgen der Fraktionen nach dem Berechnungsverfahren von d’Hondt bestimmt. Konkret bedeutet dies, dass, wenn der Landtag neun Ausschüsse einsetzt, die SPD fünf dieser Ausschüsse vorsitzen wird, die AfD zwei, die CDU einem und DIE LINKE ebenfalls einem. Weder der FDP noch uns Bündnisgrünen wird ein Ausschussvorsitz zukommen. Begründet wurde dies im Vorältestenrat damit, dass die beiden neuen Fraktionen noch nicht über genügend Erfahrung verfügen würden. Die erfahrenen Fraktionen der SPD, der CDU und der LINKEN verkennen mit ihrem Antrag und seiner Begründung zentrale Elemente des Demokratieprinzips unserer Landesverfassung. Freiheit und Gleichheit fordern, dass die Bürgerinnen und Bürger in gleicher Weise auf das Geschehen im Staat Einfluss nehmen können. Die Bürgerinnen und Bürger haben FDP und Bündnisgrüne in den 8. Landtag von Mecklenburg-Vorpommern gewählt, doch bei der Besetzung zentraler Funktionen im Landtag, der Ausschussvorsitze, bleiben FDP und GRÜNE mit ihren zusammen gut zwölf Prozent der Wähler/-innenstimmen außen vor. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Ausschüsse bereiten die Verhandlungen und Beschlüsse des Plenums vor. Sie nehmen damit zugleich einen Teil des Entscheidungsprozesses entlastend vorweg. Auch ein großer Teil der Informations-, Kontroll- und Untersuchungsaufgaben des Landtags wird durch die Ausschüsse wahrgenommen. Durch diese Aufgabenstellungen sind die Ausschüsse in die Repräsentation des Volkes durch das Parlament einbezogen. Jeder Ausschuss muss daher in seiner Zusammensetzung die Zusammensetzung des Plenums widerspiegeln. Das Bundesverfassungsgericht verwendet für diesen Zusammenhang den Begriff des „Gebots der Spiegelbildlichkeit“. Auch die Regelung der Vorsitze muss dem Gebot der Spiegelbildlichkeit folgen. Nur so wird der wichtigen Funktion der Ausschussvorsitzenden Rechnung getragen. Zwar sind die Ausschussvorsitzenden zur Objektivität und zur zügigen Erledigung der dem Ausschuss obliegenden Aufgaben verpflichtet, sie können aber durch Geschäfts- und Verhandlungsführung den Gang der Ausschussberatungen entscheidend beeinflussen. Nicht dem Gebot der Spiegelbildlichkeit entspricht ein Berechnungsverfahren, nach dessen Ergebnis gleich zwei Parteien, die in dieser Legislaturperiode neu in den Landtag eingezogen sind, bei der Verteilung der Ausschussvorsitze des Land... unberücksichtigt bleiben. Pardon! Das Verfahren des belgischen Juristen Victor d’Hondt steht seit Jahren in der Kritik, weil es große Fraktionen übermäßig bevorzugt. Der deutsche Physiker Hans Schepers, seinerzeit Leiter der Gruppe Datenverarbeitung des Deutschen Bundestages, schlug eine Modifikation des d’Hondt-Verfahrens vor, um genau das zu vermeiden. Seine Berechnungsmethode kommt zu denselben Ergebnissen wie die des französischen Mathematikers André Sainte-Laguë. Seit 1980 wird das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers für die Sitzverteilung in den Ausschüssen und Gremien des Deutschen Bundestages eingesetzt. In unserem Änderungsantrag fordern wir Bündnisgrüne gemeinsam mit der FDP die Anwendung dieses Berechnungsverfahrens auch hier in Mecklenburg-Vorpommern. Übrigens wäre das nicht das erste Mal – der Kollege Damm hat das schon erzählt –: Schon in der 4. Wahlperiode haben sich SPD, CDU und PDS auf Sainte-Laguë/Schepers geeinigt. In der jetzigen 8. Wahlperiode würden der SPD danach vier und der AfD, der CDU, der LINKEN, uns Bündnisgrünen sowie der FDP jeweils ein Ausschussvorsitz zukommen. Um das hier klarzuziehen, um das hier noch mal ganz deutlich zu sagen, Posten sind für uns kein Selbstzweck. Wir Bündnisgrüne wollen, dass unsere Wählerinnen und Wähler bei den Funktionen, die dieses Parlament zu vergeben hat, repräsentiert sind. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die neue Vielfalt im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern muss sich auch in der Verteilung der Ausschussvorsitze widerspiegeln. Daher bitten wir um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende Herr Domke. (Der Abgeordnete René Domke verzichtet.) Der Fraktionsvorsitzende hat seinen Redebeitrag zurückgezogen. Damit liegen mir keine weiteren Redebeiträge mehr vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf Drucksache 8/12 abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf Drucksache 8/12 bei Zustimmung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP und Ablehnung durch die Fraktionen der SPD, LINKE, CDU und AfD abgelehnt. Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE auf Drucksache 8/3 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE auf Drucksache 8/3 bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE sowie AfD und Gegenstimmen durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie FDP angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7 : Wahl der Schriftführer des Landtages. Wahl der Schriftführer des Landtages Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 8/5 – Nach Artikel 29 Absatz 1 unserer Landesverfassung in Verbindung mit Paragraf 2 Absatz 4 unserer Geschäftsordnung sind vom Landtag 16 Schriftführer zu wählen. Meine Damen und Herren, gemäß Paragraf 2 Absatz 4 der soeben beschlossenen Geschäftsordnung des Landtages kann die Wahl der Schriftführer des Landtages offen durch Handaufheben erfolgen, wenn kein Mitglied des Landtages widerspricht. Auf Drucksache 8/5 liegt Ihnen ein geheimer ..., gemeinsamer Wahlvorschlag vor. (allgemeine Heiterkeit) Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, die Wahl der Schriftführerinnen und Schriftführer in offener Abstimmung durchzuführen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und wir werden so verfahren. Seitens der Fraktionen sind folgende Kandidaten zur Wahl zum Schriftführer – ich darf mal ergänzen: Schriftführerin – vorgeschlagen worden: – von der Fraktion der SPD die Abgeordneten Elisabeth Aßmann, Christian Brade, Philipp da Cunha, Tilo Gundlack, Nadine Julitz, Christine Klingohr, Mandy Pfeifer, – von der Fraktion der AfD Petra Federau, Jens-Holger Schneider, Paul-Joachim Timm, – von der Fraktion der CDU Christiane Berg, Thomas Diener, – von der Fraktion DIE LINKE Henning Foerster, Michael Noetzel, – von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hannes Damm, – von der Fraktion der FDP Sandy van Baal. Ich lasse jetzt über den Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf Drucksache 8/5 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Vielen herzlichen Dank! Somit haben alle Schriftführerinnen und Schriftführer die erforderliche Mehrheit erreicht und sind damit gewählt. Ich übermittle allen gewählten Schriftführerinnen und Schriftführern die Glückwünsche des Hauses und wünsche uns eine gute Zusammenarbeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit sind wir mit einem kompletten Sitzungspräsidium nunmehr handlungsfähig. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8 : Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Einsetzung eines vorläufigen Ausschusses, Drucksache 8/4. Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Einsetzung eines vorläufigen Ausschusses – Drucksache 8/4 – Gemäß Paragraf 9 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung kann der Landtag einen vorläufigen Ausschuss einsetzen. Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Es ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/4. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/4 einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9 : a) Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/10, in Verbindung mit b) Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes, Drucksache 8/6. Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 8/10 – Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 8/6 – Das Wort zur Einbringung hat die Abgeordnete Frau Bernhardt.

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Jacqueline Bernhardt Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Zu Beginn jeder Wahlperiode ist es Aufgabe eines Parlamentes, ein neues Abgeordnetengesetz zu beschließen. Es geht dabei um die Rechte der Fraktionen und der Abgeordneten und es geht um finanzielle Fragen. Deswegen ist es von besonderer Bedeutung, dass wir dieses Gesetz mit größtmöglicher Transparenz beraten und die Öffentlichkeit bestmöglich informieren. Ein erster Aufschlag dazu war gestern die gemeinsame Pressekonferenz von SPD, CDU, FDP und meiner Fraktion. Heute beginnen wir die parlamentarische Beratung mit der Ersten Lesung. Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Ihnen die Neuerungen kurz vorstellen. Wir werden zunächst die Diäten der Abgeordneten auf 6.466,30 Euro festsetzen. Das wird in der Öffentlichkeit gern kritisiert, aber es ist richtig, nachvollziehbar und transparent, die Abgeordnetenentschädigung an die der Richter zu knüpfen. Es ist richtig, dass die Diäten an die Richterbesoldung gekoppelt sind, denn nach Artikel 22 Absatz 3 Landesverfassung haben die Abgeordneten einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. Wie diese gesichert wird, dazu hat sich auf Bundesebene zum Bundestag eine Kommission beschäftigt und einen Vorschlag gemacht, der auf unsere Landesebene übertragbar ist. Danach ist der Abgeordnete in seinem Status, seiner Tätigkeit und seiner Verantwortung am ehesten dem eines Richters am Landesgericht vergleichbar. Beide nehmen ihre Tätigkeiten in verfassungsrechtlich garantierter Weisungsfreiheit wahr und beide Berufsgruppen entscheiden mit Wirkung ihrer Entscheidungen für das gesamte Land. Zweitens. Die monatliche Kostenpauschale für die Wahlkreisarbeit – wie beispielsweise Mieten, Büroausstattung, Porto et cetera – wird um 500 Euro auf 2.000 Euro monatlich erhöht. Damit vollziehen wir gerade die in den letzten Jahren gestiegenen Kosten, vor allem bei Büromiete und bei den verschiedenen Nebenkosten, nach. Drittens. Die Kostenpauschale für die Ausschussvorsitzenden wird um 200 Euro auf 400 Euro, auf 600 Euro angehoben. Die Steigerung halten wir nach vielen Jahren, wo das unverändert blieb, für angemessen. Viertens. Bei dem einmaligen Zuschuss für die erstmalige Einrichtung des Wahlkreisbüros wird der Betrag um 950 Euro auf dann 3.500 Euro angehoben. Auch hier bilden wir die allgemeinen Kostensteigerungen nach, und im Übrigen wird das Verfahren vereinfacht und werden zukünftig einmalige Beträge auf 1.000 Euro für langjährige Abgeordnete vereinheitlicht, denn auch natürlich muss Computertechnik et cetera ersetzt werden. Fünftens. Die Abgeordneten bekommen aber nicht nur höhere Zuschüsse für ihre Arbeit, sie müssen auch nach den Vorstellungen von SPD, CDU, FDP und DIE LINKE zukünftig Gelder zurückzahlen, nämlich dann, wenn sie unentschuldigt bei Landtagssitzungen oder namentlichen Abstimmungen fehlen. Diese, ich nenne es mal Bußgelder, liegen zwischen 50 und 75 Euro je Sitzungstag und werden dann von der Kostenpauschale abgezogen. Wir versprechen uns hier, dass die Disziplin der Abgeordneten größer wird (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) und hier in jedem Fall die Beschlussfähigkeit abgesichert wird. Sechstens. Auch an anderer Stelle werden die Abgeordneten mehr in die Pflicht genommen. Bislang ist es so, dass die Diäten der Abgeordneten unpfändbar sind, sie sind verfassungsrechtlich geschützt, um wirtschaftlichen Druck zu vermeiden und die Unabhängigkeit des Mandats nicht zu gefährden. Und aus diesem Grund werden wir auch den Änderungsantrag der AfD ablehnen, wonach die gesamten Ansprüche zu pfänden sind, denn damit ist keine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung mehr gewährleistet. Im Übrigen hat auch der Bundestag nur die Hälfte des Einkommens für pfändbar erklärt, dort deutlich höhere Diäten. Wir sehen einen guten Schritt in die richtige Richtung, um hier auch Normalbürgern zu zeigen, ja, auch unsere Diäten können gepfändet werden. Aber, wie gesagt, die Unabhängigkeit des Mandates muss weiter gesichert werden. Siebtens. Bei der Altersentschädigung werden wir die Regelungen aus dem Beamtengesetz auf das Abgeordnetenrecht übertragen. Achtens. Wir werden auch die Anzeigepflichten von Nebeneinkünften der Abgeordneten nicht mehr in der Geschäftsordnung in den Verhaltensregeln regeln, sondern wir werden sie rechtsverbindlich in das Gesetz, in das Abgeordnetengesetz, schreiben (Beifall Nikolaus Kramer, AfD) und damit für rechtsverbindlich erklären. Damit tragen wir natürlich dem berechtigten Anspruch der Öffentlichkeit nach mehr Transparenz im Parlament Rechnung. Neuntens. Schließlich werden wir die Regeln für die Liquidation von Fraktionen deutlich konkreter fassen. Auch damit greifen wir die Anregung des Landesrechnungshofes auf, der hierzu dringenden Handlungsbedarf sah. Sehr geehrte Damen und Herren, im Ergebnis liegt Ihnen eine recht umfangreiche Überarbeitung des alten Abgeordnetengesetzes vor. Die konkreten Punkte werden wir im vorläufigen Ausschuss sicher noch vertieft besprechen, dass zum Beispiel eine gendergerechte Formulierung gefunden wird. Ich bin aber zuversichtlich, dass am Ende ein modernes und zukunftsfähiges Gesetz herauskommen wird, das vor allem die Stellung des Parlaments insgesamt stärkt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Bernhardt! Unter den Fraktionen ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzunehmen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Im Vorältestenrat ist vereinbart worden, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP auf Drucksache 8/10 zur Beratung an den vorläufigen Ausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Im Vorältestenrat ist weiterhin vereinbart worden, den Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, CDU, DIE LINKE und FDP auf Drucksache 8/6 zur Beratung an den vorläufigen Ausschuss zu beweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist auch dieser Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen worden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der Tagesordnung der konstituierenden Sitzung des Landtages der 8. Wahlperiode und ich bedanke mich ausdrücklich für die sehr konstruktive Mitarbeit, sodass wir die Konstituierung sehr gut geschafft haben. Bevor ich die Sitzung schließe, möchte ich Sie alle hier im Saal und auch diejenigen, die auf den Tribünen sind – das gilt auch für Herrn Ritter –, recht herzlich einladen in die Orangerie zu einem kleinen Empfang und würde mich sehr freuen, wenn Sie teilnehmen könnten. Die Sitzung ist damit geschlossen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Schluss: 17:23 Uhr Alphabetisches Namensverzeichnis der Abgeordneten, der Präsidentin teilgenommen – Drucksache 1. Albrecht, Christian DIE LINKE 2. Albrecht, Rainer SPD 3. von Allwörden, Ann Christin CDU 4. Aßmann, Elisabeth SPD 5. van Baal, Sandy FDP 6. Dr. Backhaus, Till SPD 7. Barlen, Julian SPD 8. Becker-Hornickel, Barbara FDP 9. Beitz, Falko SPD 10. Berg, Christiane CDU 11. Bernhardt, Jacqueline DIE LINKE 12. Brade, Christian SPD 13. Butzki, Andreas SPD 14. da Cunha, Philipp SPD 15. Dahlemann, Patrick SPD 16. Damm, Hannes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17. Diener, Thomas CDU 18. Domke, René FDP 19. Drese, Stefanie SPD 20. Ehlers, Sebastian CDU 21. Enseleit, Sabine FDP 22. Falk, Marcel SPD 23. Federau, Petra AfD 24. Foerster, Henning DIE LINKE 25. Förster, Horst AfD 26. Glawe, Harry CDU 27. Gundlack, Tilo SPD 28. Hegenkötter, Beatrix SPD 29. Hesse, Birgit SPD 30. Hoffmeister, Katy CDU 31. de Jesus Fernandes, Thomas AfD 32. Julitz, Nadine SPD 33. Kaselitz, Dagmar SPD 34. Klingohr, Christine SPD 35. Koplin, Torsten DIE LINKE 36. Kramer, Nikolaus AfD 37. Kröger, Eva-Maria DIE LINKE 38 Krüger, Thomas SPD 39. Lange, Bernd SPD 40. Liskow, Franz-Robert CDU die an der Wahl des Landtages haben 8/2 – 41. Martin, Bettina SPD 42. Meister, Michael AfD 43. Miraß, Heiko SPD 44. Mucha, Ralf SPD 45. Noetzel, Michael DIE LINKE 46. Dr. Northoff, Robert SPD 47. Oehlrich, Constanze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 48. Oldenburg, Simone DIE LINKE 49. Pegel, Christian SPD 50. Peters, Daniel CDU 51. Pfeifer, Mandy SPD 52. Dr. Rahm-Präger, Sylva SPD 53. Reinhardt, Marc CDU 54. Renz, Torsten CDU 55. Reuken, Stephan J. AfD 56. Rösler, Jeannine DIE LINKE 57. Saemann, Nils SPD 58. Schiefler, Michel-Friedrich SPD 59. Schlupp, Beate CDU 60. Schmidt, Elke-Annette DIE LINKE 61. Schmidt, Martin AfD 62. Schneider, Jens-Holger AfD 63. Dr. Schneider-Gärtner, Eva-Maria AfD 64. Schult, Enrico AfD 65. Schulte, Jochen SPD 66. Schulze-Wiehenbrauk, Jens AfD 67. Schwesig, Manuela SPD 68. Shepley, Anne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 69. Stamer, Dirk SPD 70. Stein, Thore AfD 71. Tadsen, Jan-Phillip AfD 72. Tegtmeier, Martina SPD 73. Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 74. Timm, Paul-Joachim AfD 75. Waldmüller, Wolfgang CDU 76. Wegner, Jutta BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 77. Winter, Christian SPD 78. Wulff, David FDP 79. Würdisch, Thomas SPD Alphabetisches Namensverzeichnis der Abgeordneten, der ersten Vizepräsidentin teilgenommen – Drucksachen 1. Albrecht, Christian DIE LINKE 2. Albrecht, Rainer SPD 3. von Allwörden, Ann Christin CDU 4. Aßmann, Elisabeth SPD 5. van Baal, Sandy FDP 6. Dr. Backhaus, Till SPD 7. Barlen, Julian SPD 8. Becker-Hornickel, Barbara FDP 9. Beitz, Falko SPD 10. Berg, Christiane CDU 11. Bernhardt, Jacqueline DIE LINKE 12. Brade, Christian SPD 13. Butzki, Andreas SPD 14. da Cunha, Philipp SPD 15. Dahlemann, Patrick SPD 16. Damm, Hannes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17. Diener, Thomas CDU 18. Domke, René FDP 19. Drese, Stefanie SPD 20. Ehlers, Sebastian CDU 21. Enseleit, Sabine FDP 22. Falk, Marcel SPD 23. Federau, Petra AfD 24. Foerster, Henning DIE LINKE 25. Förster, Horst AfD 26. Glawe, Harry CDU 27. Gundlack, Tilo SPD 28. Hegenkötter, Beatrix SPD 29. Hesse, Birgit SPD 30. Hoffmeister, Katy CDU 31. de Jesus Fernandes, Thomas AfD 32. Julitz, Nadine SPD 33. Kaselitz, Dagmar SPD 34. Klingohr, Christine SPD 35. Koplin, Torsten DIE LINKE 36. Kramer, Nikolaus AfD 37. Kröger, Eva-Maria DIE LINKE 38 Krüger, Thomas SPD 39. Lange, Bernd SPD 40. Liskow, Franz-Robert CDU die an der Wahl des Landtages haben 8/7 und 8/8 – 41. Martin, Bettina SPD 42. Meister, Michael AfD 43. Miraß, Heiko SPD 44. Mucha, Ralf SPD 45. Noetzel, Michael DIE LINKE 46. Dr. Northoff, Robert SPD 47. Oehlrich, Constanze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 48. Oldenburg, Simone DIE LINKE 49. Pegel, Christian SPD 50. Peters, Daniel CDU 51. Pfeifer, Mandy SPD 52. Dr. Rahm-Präger, Sylva SPD 53. Reinhardt, Marc CDU 54. Renz, Torsten CDU 55. Reuken, Stephan J. AfD 56. Rösler, Jeannine DIE LINKE 57. Saemann, Nils SPD 58. Schiefler, Michel-Friedrich SPD 59. Schlupp, Beate CDU 60. Schmidt, Elke-Annette DIE LINKE 61. Schmidt, Martin AfD 62. Schneider, Jens-Holger AfD 63. Dr. Schneider-Gärtner, Eva-Maria AfD 64. Schult, Enrico AfD 65. Schulte, Jochen SPD 66. Schulze-Wiehenbrauk, Jens AfD 67. Schwesig, Manuela SPD 68. Shepley, Anne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 69. Stamer, Dirk SPD 70. Stein, Thore AfD 71. Tadsen, Jan-Phillip AfD 72. Tegtmeier, Martina SPD 73. Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 74. Timm, Paul-Joachim AfD 75. Waldmüller, Wolfgang CDU 76. Wegner, Jutta BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 77. Winter, Christian SPD 78. Wulff, David FDP 79. Würdisch, Thomas SPD Alphabetisches Namensverzeichnis der Abgeordneten, der zweiten Vizepräsidentin teilgenommen – Drucksachen 1. Albrecht, Christian DIE LINKE 2. Albrecht, Rainer SPD 3. von Allwörden, Ann Christin CDU 4. Aßmann, Elisabeth SPD 5. van Baal, Sandy FDP 6. Dr. Backhaus, Till SPD 7. Barlen, Julian SPD 8. Becker-Hornickel, Barbara FDP 9. Beitz, Falko SPD 10. Berg, Christiane CDU 11. Bernhardt, Jacqueline DIE LINKE 12. Brade, Christian SPD 13. Butzki, Andreas SPD 14. da Cunha, Philipp SPD 15. Dahlemann, Patrick SPD 16. Damm, Hannes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17. Diener, Thomas CDU 18. Domke, René FDP 19. Drese, Stefanie SPD 20. Ehlers, Sebastian CDU 21. Enseleit, Sabine FDP 22. Falk, Marcel SPD 23. Federau, Petra AfD 24. Foerster, Henning DIE LINKE 25. Förster, Horst AfD 26. Glawe, Harry CDU 27. Gundlack, Tilo SPD 28. Hegenkötter, Beatrix SPD 29. Hesse, Birgit SPD 30. Hoffmeister, Katy CDU 31. de Jesus Fernandes, Thomas AfD 32. Julitz, Nadine SPD 33. Kaselitz, Dagmar SPD 34. Klingohr, Christine SPD 35. Koplin, Torsten DIE LINKE 36. Kramer, Nikolaus AfD 37. Kröger, Eva-Maria DIE LINKE 38 Krüger, Thomas SPD 39. Lange, Bernd SPD 40. Liskow, Franz-Robert CDU die an der Wahl des Landtages haben 8/9 und 8/15 – 41. Martin, Bettina SPD 42. Meister, Michael AfD 43. Miraß, Heiko SPD 44. Mucha, Ralf SPD 45. Noetzel, Michael DIE LINKE 46. Dr. Northoff, Robert SPD 47. Oehlrich, Constanze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 48. Oldenburg, Simone DIE LINKE 49. Pegel, Christian SPD 50. Peters, Daniel CDU 51. Pfeifer, Mandy SPD 52. Dr. Rahm-Präger, Sylva SPD 53. Reinhardt, Marc CDU 54. Renz, Torsten CDU 55. Reuken, Stephan J. AfD 56. Rösler, Jeannine DIE LINKE 57. Saemann, Nils SPD 58. Schiefler, Michel-Friedrich SPD 59. Schlupp, Beate CDU 60. Schmidt, Elke-Annette DIE LINKE 61. Schmidt, Martin AfD 62. Schneider, Jens-Holger AfD 63. Dr. Schneider-Gärtner, Eva-Maria AfD 64. Schult, Enrico AfD 65. Schulte, Jochen SPD 66. Schulze-Wiehenbrauk, Jens AfD 67. Schwesig, Manuela SPD 68. Shepley, Anne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 69. Stamer, Dirk SPD 70. Stein, Thore AfD 71. Tadsen, Jan-Phillip AfD 72. Tegtmeier, Martina SPD 73. Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 74. Timm, Paul-Joachim AfD 75. Waldmüller, Wolfgang CDU 76. Wegner, Jutta BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 77. Winter, Christian SPD 78. Wulff, David FDP 79. Würdisch, Thomas SPD

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