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Jochen Schulte

SPD 26.10.2021 Sitzungen 8/1

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will ganz kurz auf die eine oder andere Anmerkung, die von den Kolleginnen und Kollegen hier gemacht worden ist, noch mal eingehen. Sehr geehrter Herr Domke, ich glaube, Sie waren das, der das eben gesagt hatte, der das noch mal angesprochen hat, dass es ja auch in der Geschäftsordnung des Landtages festgehalten werden sollte, dass zumindest mit einem Mandat tatsächlich jede Fraktion in den Ausschüssen vertreten sein muss. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist in der Geschäftsordnung geregelt. Es ist in der Geschäftsordnung geregelt, und zwar in dem Paragrafen 10, wo deutlich gemacht wird, dass jede Fraktion tatsächlich in den Ausschüssen vertreten ist. Dort wird nicht ausdrücklich gesagt, dass sie mit einem – nach welchen Berechnungsverfahren auch immer, darüber kann man diskutieren – vertretenen Mandat dort ist, aber das bedeutet für Sie, geehrte Kolleginnen und Kollegen der kleineren Fraktionen – und das ist auch mit der Parlamentarischen Geschäftsführerin und dem Parlamentarischen Geschäftsführer der FDP ja hinreichend diskutiert worden –, dass auf jeden Fall immer mit einem vollwertigen Grundmandat jede Fraktion in jedem Ausschuss vertreten ist. Es gibt in diesem Sinne keine Zweiklassenfraktionen in diesem Landtag, sondern jede Fraktion ist voll stimmberechtigt nach Paragraf 10 in den Ausschüssen vertreten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, um das noch mal deutlich zu machen, was das eigentlich bedeutet, weil Sie, Herr Kollege Domke, haben die Ausschussgröße angesprochen: Wenn man jetzt tatsächlich, Sie haben das Bild „9 Mitglieder eines Ausschusses“ gewählt, 9 oder 13, dann heißt das, wenn ich bei 9 Mitgliedern sehe, inklusive der Grundmandate, dass zum Beispiel die in diesem Haus stärkste Fraktion in einem Ausschuss tatsächlich nur 4 Mitglieder stellen würde, jede der kleineren Fraktionen aber mindestens ein Ausschussmitglied hat, völlig egal, ob das über ein Grundmandat oder ein Mandat nach einem Berechnungsverfahren geht, das heißt, Sie haben in einem Ausschuss 25 Prozent der Stärke, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) die die stärkste Fraktion in diesem Haus hat, wobei Sie in diesem Landtag, in diesem Plenum eben diese Stärke nicht haben. Da wird deutlich, dass, völlig egal, wie das Berechnungsverfahren gewählt wird, es eine Stärkung gerade der kleineren Fraktionen durch die Geschäftsordnung gibt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, … (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Ja, Herr Kollege Reinhardt, ich kann es Ihnen auch in einer gesonderten Runde einzeln erklären. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zu einem zweiten Punkt kommen. Ich will jetzt nicht auf die Ausführungen des Kollegen Terpe eingehen – wir werden ja noch über das Berechnungsverfahren sicherlich reden –, aber, sehr geehrte Damen und Herren, ich will es mal an einem Punkt noch machen des Antrages der FDP-Fraktion. Da heißt es dann ja, dass die Reden oder die fünf Minuten, die fünf Anfragen pro Fragestunde begrenzt werden sollen. Das ist natürlich, wenn ich eine Fraktion habe, die fünf Mitglieder hat, und das ist jetzt bitte nicht sarkastisch gemeint, das ist eine Fraktion mit fünf Mitgliedern, dann kann jedes ihrer Fraktionsmitglieder eine Anfrage an die Landesregierung stellen. Jetzt schaue ich mir mal meine Fraktion an, ich rechne mal jetzt die zukünftigen möglichen Kabinettsmitglieder dazu, dann sind das 34 Abgeordnete. Ich bin jetzt nicht auf dem Standpunkt, dass wir 34 Fragen stellen müssen, aber die sechste oder siebte oder achte Frage, die ein Abgeordneter stellen möchte, da bitte ich Sie doch um so viel Kollegialität, dass man sagen kann, da kann man nicht an einer Fraktionsgröße, die völlig gegriffen ist, und die Zahl fünf ist völlig gegriffen, dass man dann sagt, ich begrenze das auf diese Größe und allen anderen Fraktionen, denen beschneide ich das Recht und den Abgeordneten beschneide ich das Recht. Das, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist auch kein kollegialer Umgang von kleineren Fraktionen mit größeren Fraktionen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und lassen Sie mich den letzten Punkt noch aufgreifen, das ist die Frage der Redezeit. Die Fraktion der FDP und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind jetzt mit Unterbrechung wieder neu im Landtag. Ich begrüße das ausdrücklich, ich habe das vorhin schon gesagt. Aber es führt natürlich dazu, dass es an der einen oder anderen Stelle an der Kenntnis parlamentarischer Übung fehlt. Und ich sage das hier an dieser Stelle. (Zuruf vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Danke schön!) Ja, das ist nicht bös gemeint. Darf ich … (Unruhe vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Darf ich das … (Unruhe vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Darf ich das bitte jetzt zu Ende führen?! Das führt einfach dazu, dass es im Ältestenrat regelmäßig eine Verständigung darüber gibt, welche Redezeiten werden gewählt. Wir haben das zum Beispiel diesmal auch gemacht, wir haben uns alle auf fünf Minuten Redezeit beschränkt, völlig egal, wie groß die Fraktion ist. Das ist häufig der Fall. Und die Regelung, die wir in der Geschäftsordnung haben, ist ohnehin schon auch in der vergangenen Wahlperiode so gewählt worden, dass die mitgliederstärksten Fraktionen, völlig egal, wer das jetzt ist, in ihrer Redezeit da schon beschränkt sind, zugunsten einer möglichst emotionalen parlamentarischen Debatte, die dann auch kleinere Fraktionen mitträgt. Das ist damals die Fraktion DIE LINKE gewesen, heute sind es andere Fraktionen. Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auch das ist parlamentarische Übung in diesem Haus und ich bitte Sie da, auch das Recht der größeren Fraktionen, dass sie Redezeit haben möchten, auch zu respektieren. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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