Constanze Oehlrich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktionen der SPD, der CDU und der LINKEN beantragen, dass der Landtag für die Dauer der 8. Wahlperiode die Anteile, Zugriffe und Reihenfolgen der Fraktionen nach dem Berechnungsverfahren von d’Hondt bestimmt. Konkret bedeutet dies, dass, wenn der Landtag neun Ausschüsse einsetzt, die SPD fünf dieser Ausschüsse vorsitzen wird, die AfD zwei, die CDU einem und DIE LINKE ebenfalls einem. Weder der FDP noch uns Bündnisgrünen wird ein Ausschussvorsitz zukommen. Begründet wurde dies im Vorältestenrat damit, dass die beiden neuen Fraktionen noch nicht über genügend Erfahrung verfügen würden. Die erfahrenen Fraktionen der SPD, der CDU und der LINKEN verkennen mit ihrem Antrag und seiner Begründung zentrale Elemente des Demokratieprinzips unserer Landesverfassung. Freiheit und Gleichheit fordern, dass die Bürgerinnen und Bürger in gleicher Weise auf das Geschehen im Staat Einfluss nehmen können. Die Bürgerinnen und Bürger haben FDP und Bündnisgrüne in den 8. Landtag von Mecklenburg-Vorpommern gewählt, doch bei der Besetzung zentraler Funktionen im Landtag, der Ausschussvorsitze, bleiben FDP und GRÜNE mit ihren zusammen gut zwölf Prozent der Wähler/-innenstimmen außen vor. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Ausschüsse bereiten die Verhandlungen und Beschlüsse des Plenums vor. Sie nehmen damit zugleich einen Teil des Entscheidungsprozesses entlastend vorweg. Auch ein großer Teil der Informations-, Kontroll- und Untersuchungsaufgaben des Landtags wird durch die Ausschüsse wahrgenommen. Durch diese Aufgabenstellungen sind die Ausschüsse in die Repräsentation des Volkes durch das Parlament einbezogen. Jeder Ausschuss muss daher in seiner Zusammensetzung die Zusammensetzung des Plenums widerspiegeln. Das Bundesverfassungsgericht verwendet für diesen Zusammenhang den Begriff des „Gebots der Spiegelbildlichkeit“. Auch die Regelung der Vorsitze muss dem Gebot der Spiegelbildlichkeit folgen. Nur so wird der wichtigen Funktion der Ausschussvorsitzenden Rechnung getragen. Zwar sind die Ausschussvorsitzenden zur Objektivität und zur zügigen Erledigung der dem Ausschuss obliegenden Aufgaben verpflichtet, sie können aber durch Geschäfts- und Verhandlungsführung den Gang der Ausschussberatungen entscheidend beeinflussen. Nicht dem Gebot der Spiegelbildlichkeit entspricht ein Berechnungsverfahren, nach dessen Ergebnis gleich zwei Parteien, die in dieser Legislaturperiode neu in den Landtag eingezogen sind, bei der Verteilung der Ausschussvorsitze des Land... unberücksichtigt bleiben. Pardon! Das Verfahren des belgischen Juristen Victor d’Hondt steht seit Jahren in der Kritik, weil es große Fraktionen übermäßig bevorzugt. Der deutsche Physiker Hans Schepers, seinerzeit Leiter der Gruppe Datenverarbeitung des Deutschen Bundestages, schlug eine Modifikation des d’Hondt-Verfahrens vor, um genau das zu vermeiden. Seine Berechnungsmethode kommt zu denselben Ergebnissen wie die des französischen Mathematikers André Sainte-Laguë. Seit 1980 wird das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers für die Sitzverteilung in den Ausschüssen und Gremien des Deutschen Bundestages eingesetzt. In unserem Änderungsantrag fordern wir Bündnisgrüne gemeinsam mit der FDP die Anwendung dieses Berechnungsverfahrens auch hier in Mecklenburg-Vorpommern. Übrigens wäre das nicht das erste Mal – der Kollege Damm hat das schon erzählt –: Schon in der 4. Wahlperiode haben sich SPD, CDU und PDS auf Sainte-Laguë/Schepers geeinigt. In der jetzigen 8. Wahlperiode würden der SPD danach vier und der AfD, der CDU, der LINKEN, uns Bündnisgrünen sowie der FDP jeweils ein Ausschussvorsitz zukommen. Um das hier klarzuziehen, um das hier noch mal ganz deutlich zu sagen, Posten sind für uns kein Selbstzweck. Wir Bündnisgrüne wollen, dass unsere Wählerinnen und Wähler bei den Funktionen, die dieses Parlament zu vergeben hat, repräsentiert sind. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die neue Vielfalt im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern muss sich auch in der Verteilung der Ausschussvorsitze widerspiegeln. Daher bitten wir um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
