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Jochen Schulte

SPD 26.10.2021 Sitzungen 8/1

Sehr geehrter Herr Alterspräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist eine besondere Ehre für mich, heute in dieser Runde als der erste Redner dieses Landtages nach der Rede des Alterspräsidenten quasi die parlamentarische Arbeit in diesem Haus zu eröffnen, und ich wünsche mir mit Ihnen allen, wenn ich das am Anfang meiner Rede sagen darf, ich wünsche mir mit Ihnen allen eine kollegiale, auf unterschiedlichen politischen Auffassungen getragene, in der Sache ausgetragene Diskussion und politische Auseinandersetzung. Und ich bin fest davon überzeugt – und damit komme ich auch zu dem Tagesordnungspunkt, der jetzt hier zur Debatte steht –, dass die Geschäftsordnung, wie wir sie hier, die antragstellenden Fraktionen, Ihnen heute zur Beschlussfassung vorlegen, eine Grundlage dafür darstellt, dass diese sach- und fachgerechte und von der politischen und nicht der persönlichen Auseinandersetzung geprägte Debatte als gute Grundlage dienen kann. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Geschäftsordnung eines Parlamentes, und das gilt auch für den Landtag hier, die Geschäftsordnung eines Parlamentes sind die Spielregeln, die dieses Parlament sich selber gibt. Das ist auf der einen Seite eine besondere Chance für alle Parlamentarier und Parlamentarierinnen, die daran beteiligt sind, letztendlich Sie alle, meine Damen und Herren. Es ist aber auch eine Herausforderung und eine Verantwortung, der wir uns alle stellen müssen, denn wir müssen uns über eins im Klaren sein: Spielregeln macht man nicht für eine Mehrheit, und das sage ich ausdrücklich als ein Mitglied der stärksten Fraktion dieses Hauses, (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) das sage ich ausdrücklich als Mitglied der stärksten Fraktion dieses Hauses, sondern Spielregeln macht man, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die letztendlich allen Beteiligten von vornherein klarmachen, auf welcher Grundlage man agiert. Und, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, natürlich ist es so, dass es Auffassungen, auch, was die Auslegung, die Ausformung von Geschäftsordnungsregeln angeht, es unterschiedliche Auffassungen gibt. Ich kann das durchaus verstehen, ich habe ja auch im Vorfeld der heutigen Debatte mit Vertreterinnen und Vertretern – ich schaue jetzt über die Maske hinweg der Kollegin Oehlrich in ihre Augen, ich hoffe, sie nimmt mir das nicht übel –, mit ihr, aber auch mit dem Kollegen Wulff diskutiert, genauso wie mit der Kollegin Bernhardt und dem Kollegen Ehlers, und natürlich ist auch unterschiedliche Fraktionsgröße, ist unterschiedliche Fraktionsstärke ein Momentum, das auch eine Rolle dabei spielt, welche Regelungen und Regeln man sich in einer Geschäftsordnung wünscht. Und der Kollege Terpe ist lange genug Mitglied des Bundestages gewesen, er weiß, dass das auch im parlamentären Spiel aller Parlamente dann letztendlich die Regel ist. Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Alterspräsident hat eben in seiner Rede – und es steht mir nicht zu vom Grundsatz her, diese Rede zu kommentieren, das gehört sich nicht gegenüber einer Rede des Alterspräsidenten –, aber er hat auf Herrn Professor Hans-Jürgen Papier Bezug genommen. Und Herr Papier, Herr Professor Papier, das ist nun Zufall, ist einer der Rechtsprofessoren gewesen, bei denen ich selber auch in der juristischen Ausbildung gewesen bin, und ich habe ihn als jemanden geschätzt, auch wenn er vielleicht andere politische Vorstellungen hat, als ich sie habe, der immer sehr stark den Rechtsstaat, das Grundgesetz und die demokratische Verfassung unseres Landes – und damit meine ich die Bundesrepublik Deutschland –, aber natürlich auch die der Mitgliedsländer vertreten hat und immer darauf verwiesen hat, dass Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Verfassung zusammengehören, und, auch das möchte ich an dieser Stelle zitieren, damit auch, was Herrn Papier angeht, den ich persönlich sehr schätze, trotz, wie gesagt, unterschiedlicher politischer Auffassungen, er in dem Zusammenhang auch immer gesagt hat, dass die Leitkultur der Vielfalt die Grundlage unseres Staates ist und auch das, was eine Demokratie und insbesondere unsere Demokratie ausmacht. Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auch die Demokratie oder die Leitkultur der Vielfalt, das wünsche ich mir zumindest, ist das, was dieses Haus prägen sollte und mithin auch dazu-, neu dazugekommene Fraktionen, denke ich, dass zumindest eine gute Grundlage für diesen Diskurs geschaffen worden ist. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich kurz auf einige Änderungen eingehen, die die Geschäftsordnung, die der Landtag, so er sie beschließt, sich geben wird. Sie ist im Wesentlichen angepasst, die Geschäftsordnung, den Regeln und Regelungen, die es in der 7. Wahlperiode schon in diesem Haus gegeben hat, aber es gibt einige Änderungen. Eine Änderung, die schon angesprochen worden ist, ist natürlich die Frage, wie mit dem sitzungsleitenden Präsidenten in diesem Haus bei der konstituierenden Sitzung umgegangen wird, wer tatsächlich dort dieses Amt übernimmt. Es gibt dazu unterschiedliche parlamentarische Traditionen, aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte es an einigen wenigen Beispielen durchaus aufzeigen, dass die Regelung, die wir jetzt aufgreifen – und zwar, man sieht es an dem heutigen Alterspräsidenten, nicht für diese Sitzung, sondern für die Zukunft, das ist mir wichtig –, ich will es an einigen Punkten deutlich machen, dass wir durchaus in einer parlamentarischen und demokratischen Tradition stehen, die weit über dieses Haus hinausgeht. Es ist nicht nur so, dass der Bundestag eine entsprechende Regelung in der Vergangenheit schon getroffen hat, sodass auch dort nicht mehr der an Jahren Älteste, sondern der an Dauer der Zugehörigkeit des Parlamentes Älteste, wenn man in diesem Zusammenhang das Wort nutzen darf, Vorsitzender und Präsident der konstituierenden Sitzung ist, es ist auch in anderen Landtagen so, so zum Beispiel in Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt. Es ist in der Schweiz so, ein Land, wo wir immer gerne drauf hinausschauen, wenn es um Demokratie geht, insbesondere um direkte Teilhabe der Bevölkerung, und es ist auch so, wenn Sie mir diesen Ausflug noch gestatten, damit will ich auch enden, im sogenannten Mutterland der Demokratie, auch wenn der Alterspräsident dort „Father of the House“ heißt, das müssen mir die Damen, die Kolleginnen und Kollegen, hier jetzt verzeihen, das ist halt die Begrifflichkeit, die nicht ich gewählt habe, aber auch dort ist es so, dass tatsächlich nicht das an Jahren älteste, sondern das an Dienstjahren, wenn man das mal bei einem Abgeordneten oder einer Abgeordneten so sagen darf, tatsächlich dieses Amt wahrnimmt. Wir befinden uns damit in einer guten Tradition, und ich glaube, auch die Ausführungen, die im Bundestag dazu beigetragen haben, es so zu gestalten, bringen alles zum Punkt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben einen weiteren Punkt, den ich an dieser Stelle ansprechen möchte, der sich aus der Debatte in der Vergangenheit gezeigt hat. Wir werden die Verhaltensregeln, sofern Sie das Abgeordnetengesetz so beschließen werden, in der Zukunft nicht mehr in der Geschäftsordnung, sondern im Abgeordnetengesetz haben. Das ist mit verschiedenen Änderungen verbunden, über die wir heute noch diskutieren werden. Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, was mir persönlich auch aus der Erfahrung der 7. Wahlperiode wichtig ist, ist ein Punkt, dass hier – Sie alle werden es erleben, auch die, die jetzt neu dazugekommen sind –, dass hier Videomitschnitte gemacht werden, und wir wollen einfach Rechtssicherheit für alle Beteiligten schaffen, dass diese Videomitschnitte nur dann verwendet werden können, wenn Sie selber damit einverstanden sind, sodass sie nicht zweckentfremdet werden können. Das ist vom Grundsatz her der wesentliche Bereich der Änderungen der Geschäftsordnung. Es gibt natürlich einige andere Punkte, die hier noch eine Rolle spielen, die teilweise einfach redaktioneller Art sind. Ich will es an einem Beispiel nennen: Wir haben in der bisherigen Geschäftsordnung zum Beispiel die Redezeiten mit zwei Minuten ziffernmäßig benannt und wir werden sie in Zukunft wortmäßig ausschreiben. Aber das sind, glaube ich, wirklich redaktionelle Änderungen, die man hier nicht zur Debatte stellen sollte. Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich weiß, dass es Änderungsanträge gibt von verschiedenen Fraktionen zu dieser Geschäftsordnung. Ich wünsche mir, wie ich das eben schon gesagt habe, dass wir in der Debatte sachlich und fachlich damit umgehen werden. Wir werden sicherlich Pro und Kontra dazu äußern. Ich weiß, dass es unterschiedliche Auffassungen dazu gibt. Es ist legitim, unterschiedliche Auffassungen zu haben, aber ich wünsche mir natürlich auch, dass diejenigen, die nicht meine Meinung haben, Respekt davor haben, dass ich eine andere Meinung habe. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das soll es zur Einführung gewesen sein. Ich wünsche uns allen – nicht nur für heute, sondern für die kommenden fünf Jahre – eine spannende politische Arbeit in diesem Haus und ich freue mich darauf, auf der Grundlage einer Geschäftsordnung, in welcher Form sie auch immer beschlossen wird, mit Ihnen in den kommenden Jahren zusammenzuarbeiten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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