Dr. Harald Terpe
Herr Alterspräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Manuela Schwesig, SPD: Dein Sakko! Dein Sakko!) Ja. Ach so! Alles gut, danke! Die heutige Konstituierung des 8. Landtages von Mecklenburg-Vorpommern, in freier und geheimer Wahl gewählt, ist für uns und für mich ganz besonders ein sehr geeigneter Anlass, innezuhalten und an all die Engagierten seit 1989 auch aus unserem Bundesland zurückzudenken, die die demokratische Entwicklung in unserem Bundesland vorangetrieben haben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Wir Bündnisgrüne sind davon überzeugt, dass unsere Demokratie, unser Grundgesetz, dass Freiheit und Verantwortung immer wieder aufs Neue verteidigt werden müssen und gelebt werden müssen. Diese Grundüberzeugung vermittelt das Gespür für einen fairen Interessenausgleich bei der Gestaltung der parlamentarischdemokratischen Teilhabe. Wir streben eine konstruktive, kollegiale Zusammenarbeit im Landtag an. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Wählerinnen und Wähler haben bekanntermaßen unseren Landtag um zwei Fraktionen mit zusammen 12,1 Prozent der Stimmen vielfältiger werden lassen. Wir denken, der neue Landtag ist gefordert, dieser neuen Vielfalt in angemessener Weise Rechnung zu tragen und sich bei seiner ersten, konstituierenden Sitzung Anträgen zur Geschäftsordnung der Neuen nicht zu verschließen. Wir Bündnisgrünen jedenfalls begrüßen vorgeschlagene Veränderungen von den einreichenden Fraktionen, also Änderungen der Geschäftsordnung von den einreichenden Fraktionen, zum Beispiel, was das Lobbyregister betrifft und auch die Regelungen zu dem Verhalten der Abgeordneten, die ja verschoben werden sollen ins Abgeordnetengesetz. Bei unseren Vorschlägen geht es uns aber darum, in bescheidenem Umfang fachlich-parlamentarische Führungsverantwortung in einem der Ausschüsse des Landtages zu beanspruchen, mit der Bitte, uns das zuzutrauen und auch zuzubilligen. Dazu wird unsere Parlamentarische Geschäftsführerin Constanze Oehlrich später ausführen. Zum anderen geht es um eine in der Geschäftsordnung zu formulierende Regel, wonach erarbeitete Gesetzentwürfe nach ihrer Ersten Lesung in die Fachausschüsse verwiesen werden. Ich denke, das ist ein sehr vernünftiger Vorschlag, Gesetzentwürfe fachlich begutachten zu lassen, denn nach bisheriger alter Geschäftsordnung hatten die einzelnen Fraktionen kein eigenes Recht, einen selbst erarbeiteten Gesetzentwurf im entsprechenden Fachausschuss befassen zu lassen, sondern waren auf das Wohlwollen der Parlamentsmehrheit, meistens der Regierungsfraktionen, angewiesen. In eigener Kenntnis der erheblichen fachlichen und juristischen Aufwände, die man bei der Erarbeitung eines Gesetzentwurfes durchführen muss, als Oppositionsfraktion beispielsweise, erscheint es mir sehr angemessen, derartige Gesetzentwürfe nach der Ersten Lesung in die Fachausschüsse zu überweisen. Da stehen wir mit dieser Ansicht nicht unbedingt alleine, sondern auch der Bundestag hat das berücksichtigt, und wir haben in Anlehnung an die Regelung im Bundestag dann in unserem Änderungsantrag formuliert, dass am Schluss der Ersten Lesung eines Gesetzentwurfes so ein Gesetzentwurf in der Regel in den Fachausschuss überwiesen wird oder auch, wenn es begründet ist, mehrere Fachausschüsse, und haben aber eine weitere Regel aus dem Bundestag auch angeführt, nämlich, auf Antrag einer Fraktion oder von vier Mitgliedern des Landtages kann der Landtag mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder beschließen, ohne Ausschussüberweisung in die Zweite Lesung einzutreten. Das heißt also, wir brauchen nicht die Befürchtung zu haben, dass wir eine inflationäre Gesetzentwurfeinbringung nach der Ersten Lesung in die Ausschüsse zu befürchten haben. Ich habe jetzt von den LINKEN auch nicht gehört, wie ihre Meinung zu unseren Änderungsanträgen ist, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU – Heiterkeit bei Daniel Peters, CDU) aber ich bitte um Zustimmung der verehrten Kolleginnen und Kollegen zu unseren Änderungsanträgen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
