landtag-mv.de ↗

René Domke

FDP 26.10.2021 Sitzungen 8/1

Sehr geehrter Herr Alterspräsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr verehrte Damen und Herren! Ja, die erste Rede im neu gewählten Landtag – ich hätte mir vielleicht auch einen anderen Inhalt gerne gewünscht, aber na klar, wir müssen heute erst mal das Regelwerk auf den Weg bringen, und es ist ja schon vieles gesagt worden. Sicherlich kann man sich dem Dank anschließen, dass überhaupt das Regelwerk erarbeitet wurde, aber Herr Schulte hat es ja auch schon vorweggenommen, es gibt auch einige Kritik, insbesondere – Sie werden es verstehen können – die neuen Fraktionen, insbesondere die FDP und die GRÜNEN haben hier einen Redebedarf gehabt, der ist nicht so wirklich mit eingeflossen in diese Geschäftsordnung, und deswegen atmet die Geschäftsordnung aus unserer Sicht auch immer noch den Geist des „Weiter so“. Also wir sind noch nicht ganz da angekommen, dass es jetzt sechs Fraktionen gibt und dass es zwei kleine Oppositionsfraktionen gibt, die auch bestimmte Rechte in Anspruch nehmen wollen. Insofern haben wir Änderungsanträge eingebracht und auch die GRÜNEN, und ich kann jetzt schon verkünden, dass wir uns den Änderungsanträgen der GRÜNEN auch anschließen werden. (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich denke mal, es ist auch ein klares Signal, dass wir mit unseren zwölf Komma noch was Prozent auch mal zusammenhalten können. Wahrscheinlich werden wir das auch brauchen in den kommenden fünf Jahren. Es geht zunächst erst einmal um den Paragrafen 10. Ich will gleich direkt reingehen in die Geschäftsordnung. Ja, es ist jetzt verwiesen worden auf die Landesverfassung, aber wir hätten es schon ganz gerne klar geregelt, wie soll ein solches Grundmandat ausgestaltet sein. Deswegen haben wir einen Änderungsantrag eingebracht, weil wir meinen, das ist auch etwas, was in die Geschäftsordnung gehört. Und dass Sie nicht ganz so sehr Rücksicht nehmen wollen auf die kleinen Fraktionen, das erkennen wir an dem weiteren Tagesordnungspunkt, der noch folgt. Es ist wohl hinlänglich bekannt, dass das Zählverfahren nach d’Hondt ganz eindeutig kleine Fraktionen benachteiligt. Es ist trotzdem zulässig. Das ist eben die Frage, wie man das rechtlich einordnet, aber d’Hondt ist irgendwann mal weiterentwickelt worden, und in einem gemeinsamen Antrag haben wir ein anderes Zählverfahren vorgeschlagen, was durchaus diesen Nachteil ausgleichen wird. Und wir wollen ja auch nicht einfach nur Brotkrumen hingeworfen bekommen, sondern wir wollen im Grunde auch aus eigener Kraft unsere Rechte geltend machen. Letzten Endes ist das etwas, was wir nachher noch diskutieren werden, wenn wir das Zählverfahren diskutieren, ich hätte mir aber auch gewünscht und ich bin auch etwas irritiert, dass man nicht, bevor man über die Geschäftsordnung diskutiert, über die Anzahl der Sitze in einem Ausschuss spricht. Das wäre für mich eigentlich das Erste gewesen, dass das einmal festgelegt wird, weil das erleichtert dann auch die Entscheidung darüber, welches Zählverfahren zur Anwendung kommt. Reden wir über 13 Ausschusssitze, sind wir viel schneller beieinander, weil dann sind die Kleinen sowieso dabei und es verteilt sich auch insgesamt anders. (Beifall Daniel Peters, CDU) Ich hatte aber was gehört von neun Sitzen. Ich weiß nicht, ob das wieder vom Tisch ist. Das sind auch manchmal nur so Dinge, die dann in den Flurgesprächen mal entstehen. Aber neun Sitze, meine Damen und Herren, der Landtag ist größer geworden, er ist bunter geworden, und dann verkleinern wir die Ausschusssitze, die Zahl der Ausschusssitze? (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Das ist nicht wirklich die richtige Schlussfolgerung aus meiner Sicht. Es waren noch drei weitere Punkte, die wir mit in die Änderungen aufgenommen haben. Paragraf 13 (3a) ist angesprochen worden, weil man muss sich wirklich fragen, ich bitte Sie, ich bitte Sie, Kommunalpolitiker arbeiten schon die ganze Zeit damit. Auch dort können Ausschusssitzungen hybrid stattfinden oder voll digital, da braucht es keine Genehmigung der Präsidentin und da braucht es einfach nur souveränes Auftreten der Ausschüsse selbst. Das können doch die Ausschüsse für sich selbst regeln. Wovor haben wir denn Angst, dass die digital tagen könnten?! Also, meine Damen und Herren, und vor allem, wenn dann argumentiert wird, dass das nur in Präsenz möglich wäre, das straft ja die Kommunalpolitiker Lügen, denn die arbeiten ja schon erfolgreich mit diesem Modell. Ich war erstaunt, Sie haben es vielleicht gesehen, ich hatte mein Notebook aufgeschlagen, ich habe einen Hinweis einer netten Kollegin bekommen, das sei nicht zugelassen. Meine Damen und Herren, was ist hier los? Hier liegt überall Papier auf den Tischen! (Marc Reinhardt, CDU: Ein Blatt.) Wann wollen wir denn in die digitale Zeit dann irgendwann mal eintreten? (Beifall Sandy van Baal, FDP – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Bitte? Also ich denke mal, wir werden das ja wohl einbringen dürfen. Sie können ja darüber eine andere Meinung haben, aber letzten Endes würde ich uns empfehlen, dass wir endlich in das digitale Zeitalter eintreten, und damit ist unser Entwurf für Paragraf 13 Absatz 3a eine Grundlage. Das Weitere ist die Befragung der Ministerpräsidentin. Sie haben zwar die Befragung der Landesregierung vorgesehen, die wollen wir auch gar nicht einschränken, es ist ein Zusatz, weil ich meine, dass man zweimal im Jahr direkt die Ministerpräsidentin befragen dürfen sollte – gerade für uns als Oppositionsfraktion durchaus ein interessantes Instrument, um einfach die Leitlinien der Landespolitik besser noch mal abfragen zu können. Und der nächste Punkt, Paragraf 66 Absatz 4, die Redezeit: Es geht ja nicht um die allgemeine Redezeit, sondern es geht nur darum, bei der Aktuellen Stunde eine Chancengleichheit herzustellen, dass alle zehn Minuten Redezeit haben, es geht nur um die Aktuelle Stunde. Ich sehe daran nichts Verwerfliches. Ich sehe, die rote Lampe leuchtet, und ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe auf Zustimmung zu unseren Änderungsanträgen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

Alle Reden von René Domke Protokoll ↗