Jacqueline Bernhardt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Zu Beginn jeder Wahlperiode ist es Aufgabe eines Parlamentes, ein neues Abgeordnetengesetz zu beschließen. Es geht dabei um die Rechte der Fraktionen und der Abgeordneten und es geht um finanzielle Fragen. Deswegen ist es von besonderer Bedeutung, dass wir dieses Gesetz mit größtmöglicher Transparenz beraten und die Öffentlichkeit bestmöglich informieren. Ein erster Aufschlag dazu war gestern die gemeinsame Pressekonferenz von SPD, CDU, FDP und meiner Fraktion. Heute beginnen wir die parlamentarische Beratung mit der Ersten Lesung. Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Ihnen die Neuerungen kurz vorstellen. Wir werden zunächst die Diäten der Abgeordneten auf 6.466,30 Euro festsetzen. Das wird in der Öffentlichkeit gern kritisiert, aber es ist richtig, nachvollziehbar und transparent, die Abgeordnetenentschädigung an die der Richter zu knüpfen. Es ist richtig, dass die Diäten an die Richterbesoldung gekoppelt sind, denn nach Artikel 22 Absatz 3 Landesverfassung haben die Abgeordneten einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. Wie diese gesichert wird, dazu hat sich auf Bundesebene zum Bundestag eine Kommission beschäftigt und einen Vorschlag gemacht, der auf unsere Landesebene übertragbar ist. Danach ist der Abgeordnete in seinem Status, seiner Tätigkeit und seiner Verantwortung am ehesten dem eines Richters am Landesgericht vergleichbar. Beide nehmen ihre Tätigkeiten in verfassungsrechtlich garantierter Weisungsfreiheit wahr und beide Berufsgruppen entscheiden mit Wirkung ihrer Entscheidungen für das gesamte Land. Zweitens. Die monatliche Kostenpauschale für die Wahlkreisarbeit – wie beispielsweise Mieten, Büroausstattung, Porto et cetera – wird um 500 Euro auf 2.000 Euro monatlich erhöht. Damit vollziehen wir gerade die in den letzten Jahren gestiegenen Kosten, vor allem bei Büromiete und bei den verschiedenen Nebenkosten, nach. Drittens. Die Kostenpauschale für die Ausschussvorsitzenden wird um 200 Euro auf 400 Euro, auf 600 Euro angehoben. Die Steigerung halten wir nach vielen Jahren, wo das unverändert blieb, für angemessen. Viertens. Bei dem einmaligen Zuschuss für die erstmalige Einrichtung des Wahlkreisbüros wird der Betrag um 950 Euro auf dann 3.500 Euro angehoben. Auch hier bilden wir die allgemeinen Kostensteigerungen nach, und im Übrigen wird das Verfahren vereinfacht und werden zukünftig einmalige Beträge auf 1.000 Euro für langjährige Abgeordnete vereinheitlicht, denn auch natürlich muss Computertechnik et cetera ersetzt werden. Fünftens. Die Abgeordneten bekommen aber nicht nur höhere Zuschüsse für ihre Arbeit, sie müssen auch nach den Vorstellungen von SPD, CDU, FDP und DIE LINKE zukünftig Gelder zurückzahlen, nämlich dann, wenn sie unentschuldigt bei Landtagssitzungen oder namentlichen Abstimmungen fehlen. Diese, ich nenne es mal Bußgelder, liegen zwischen 50 und 75 Euro je Sitzungstag und werden dann von der Kostenpauschale abgezogen. Wir versprechen uns hier, dass die Disziplin der Abgeordneten größer wird (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) und hier in jedem Fall die Beschlussfähigkeit abgesichert wird. Sechstens. Auch an anderer Stelle werden die Abgeordneten mehr in die Pflicht genommen. Bislang ist es so, dass die Diäten der Abgeordneten unpfändbar sind, sie sind verfassungsrechtlich geschützt, um wirtschaftlichen Druck zu vermeiden und die Unabhängigkeit des Mandats nicht zu gefährden. Und aus diesem Grund werden wir auch den Änderungsantrag der AfD ablehnen, wonach die gesamten Ansprüche zu pfänden sind, denn damit ist keine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung mehr gewährleistet. Im Übrigen hat auch der Bundestag nur die Hälfte des Einkommens für pfändbar erklärt, dort deutlich höhere Diäten. Wir sehen einen guten Schritt in die richtige Richtung, um hier auch Normalbürgern zu zeigen, ja, auch unsere Diäten können gepfändet werden. Aber, wie gesagt, die Unabhängigkeit des Mandates muss weiter gesichert werden. Siebtens. Bei der Altersentschädigung werden wir die Regelungen aus dem Beamtengesetz auf das Abgeordnetenrecht übertragen. Achtens. Wir werden auch die Anzeigepflichten von Nebeneinkünften der Abgeordneten nicht mehr in der Geschäftsordnung in den Verhaltensregeln regeln, sondern wir werden sie rechtsverbindlich in das Gesetz, in das Abgeordnetengesetz, schreiben (Beifall Nikolaus Kramer, AfD) und damit für rechtsverbindlich erklären. Damit tragen wir natürlich dem berechtigten Anspruch der Öffentlichkeit nach mehr Transparenz im Parlament Rechnung. Neuntens. Schließlich werden wir die Regeln für die Liquidation von Fraktionen deutlich konkreter fassen. Auch damit greifen wir die Anregung des Landesrechnungshofes auf, der hierzu dringenden Handlungsbedarf sah. Sehr geehrte Damen und Herren, im Ergebnis liegt Ihnen eine recht umfangreiche Überarbeitung des alten Abgeordnetengesetzes vor. Die konkreten Punkte werden wir im vorläufigen Ausschuss sicher noch vertieft besprechen, dass zum Beispiel eine gendergerechte Formulierung gefunden wird. Ich bin aber zuversichtlich, dass am Ende ein modernes und zukunftsfähiges Gesetz herauskommen wird, das vor allem die Stellung des Parlaments insgesamt stärkt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
