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Jacqueline Bernhardt

Die Linke 26.10.2021 Sitzungen 8/1

Sehr geehrter Herr Alterspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Ihnen liegt heute eine Geschäftsordnung von SPD, CDU und LINKEN vor und ich bin froh über diese Fassung und ich bin froh vor allen Dingen aus zwei Gründen: Zum einen spiegelt die Geschäftsordnung endlich auch die Zusammensetzung des Landtages wider. 29 weibliche Abgeordnete sind in diesem Landtag vertreten und endlich finden sich diese Abgeordneten auch in dem Wortlaut der Geschäftsordnung wieder. Herr Stein bezeichnete es indirekt als Luxusproblem, ich bezeichne es als Angleichung an die tatsächlichen Verhältnisse hier im Landtag und bin deshalb froh, dass es endlich Eingang gefunden hat. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zweitens – und Sie wissen, dass dafür die Linksfraktion seit Langem gestritten hat und insbesondere mein Kollege Herr Ritter, der hier oben sitzt, hallo Peter! – (Zurufe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU: Oooh!) haben wir immer wieder gefordert, das Transparenzregister einzuführen für Gesetzgebungsverfahren. Insofern sind wir der Meinung, dass wir mit der aktuell vorliegenden Geschäftsordnung eben auch die Demokratie fördern. In einem Lobbyregister müssen sich von nun an Vereine und Verbände eintragen, die dann im Gesetzgebungsverfahren ihren Fußabdruck hinterlassen. Das sollte transparent dargestellt werden, das fördert das Vertrauen und die Glaubwürdigkeit von Entscheidungen, und deshalb bin ich froh, und das ist, ich spreche da für meine Fraktion, dass das endlich auch Eingang in die Geschäftsordnung gefunden hat. Insofern legen wir Ihnen aus unserer Sicht eine ausgewogene Geschäftsordnung vor, wo wir natürlich uns in Zukunft nicht Änderungen verschließen möchten, wo wir aber jetzt der Meinung sind, dass sie Mehrheiten berücksichtigt, die Zusammensetzung des Landtages berücksichtigt und die Demokratie fördert. Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte nur auf einzelne Änderungsanträge, die uns heute vorliegen, zu sprechen kommen. Zu sprechen kommen möchte ich beispielsweise auf den Änderungsantrag der FDP. Sie sagen, Paragraf 10 sollte geändert werden. Aus unserer Sicht ist der Anlass, den Sie dafür nehmen, bereits in unserer Landesverfassung, also dem höchsten Gesetz unseres Landes, enthalten, wenn es da in Artikel 33 Absatz 1 heißt: „Zur Vorbereitung seiner Verhandlungen und Beschlüsse setzt der Landtag Ausschüsse ein, deren Zusammensetzung dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zu entsprechen und den Rechten fraktionsloser Abgeordneter Rechnung zu tragen hat.“ Es wird bei uns sozusagen bereits geregelt. Insofern sehen wir hier die Verankerung noch mal in der Geschäftsordnung als überflüssig an, wenn es doch schon in dem höchsten Gesetz unseres Landes enthalten ist. Was ich diesbezüglich aber bemerkenswert finde, ist, dass Sie sich selber nicht ganz an diesen Grundsatz zu halten scheinen, wenn Sie die Mehrheitsverhältnisse des Landtages so widergespiegelt haben wollen. Wenn ich mir gerade Ihren Änderungsantrag zu Paragraf 66 Absatz 4 anschaue, wo Sie für jede Fraktion, egal für welche Größe, die Redezeit auf zehn Minuten beschränken wollen, da bleibt aus unserer Sicht die Berücksichtigung der Mehrheitsverhältnisse, die fällt da eben hinten runter, da finden wir die jetzige Regelung eben ausgewogener, wo mindestens zehn Minuten Redezeit sind, wo dann entsprechend des Mehrheitsverhältnisses auch der Fraktion hier im Parlament noch mal Zeitzuschläge gewährt werden. Das ist aus unserer Sicht ausgewogen, deshalb können wir diese Regelung beispielsweise nicht mittragen. Ebenso verhält es sich mit dem Änderungsantrag zu Paragraf 13 (3a) der Geschäftsordnung. Ja, in außergewöhnlichen Fällen muss eine Ausschusssitzung auch als Videokonferenz oder als Telefonkonferenz stattfinden können. Ich glaube, das hat uns allen Corona gezeigt. Deshalb wurde auch Paragraf 13 (3a) hier so eingefügt. Wir sehen diese Regelung als ausreichend an. Wir finden – und Kollege Ehlers hat es gerade erwähnt –, dass Ausschusssitzungen grundsätzlich in Präsenz stattzufinden haben. Hier findet die inhaltliche Arbeit statt, hier finden die Debatten statt, wo man sich Auge in Auge schauen muss und wo dann auch die persönliche Präsenz eben garantiert sein muss. Deshalb würden wir es hier an dieser Stelle bei dieser Regelung belassen und würden da keine Änderung vorsehen. Was wir aber in jedem Fall nur ablehnen können, und vielleicht können Sie da noch mal näher drauf eingehen, ist Absatz 2 von Paragraf 65 der Geschäftsordnung, wo aus unserer Sicht Sie damit das Fragerecht eines jeden Abgeordneten beschränken. Jeder Abgeordnete hat das Recht, Fragen zu stellen, Sie beschränken es auf fünf pro Fraktion, und das ist aus unserer Sicht nicht mit Artikel 22 Landesverfassung vereinbar. Zu den Änderungsanträgen der AfD hatte Herr Schulte, mein Kollege, bereits dazu ausgeführt. In Bezug auf den Alterspräsidenten und mit Blick auf den Änderungsantrag zu Paragraf 104 ist Ihr Änderungsantrag nun überhaupt nicht nachvollziehbar. Was Sie sich hier aus Ihrer Richtung in letzter Legislaturperiode gegenüber Abgeordneten anderer Fraktionen geleistet haben, ist einfach nicht nachvollziehbar. Insofern sehen wir die jetzt vorgeschlagenen Regelungen als sinnvoll und notwendig an und können das nur ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Beate Schlupp, CDU)

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