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Sebastian Ehlers

CDU 26.10.2021 Sitzungen 8/1

Herr Alterspräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst erst mal bei den Kollegen – und in dem Fall waren es jetzt nur Kollegen, da brauchen wir jetzt nicht zu gendern oder so – bedanken, die hier die Vorarbeit geleistet haben, nämlich das waren die Parlamentarischen Geschäftsführer von CDU, SPD und LINKEN in der vergangenen Wahlperiode, denn sowohl Geschäftsordnung als auch Abgeordnetengesetz fallen ja nicht vom Himmel, sondern es ist eine gute Tradition, dass das schon vorberaten wird, weil es ja durchaus Dinge sind, die ja im Laufe der Zeit sich auch entwickelt haben. Wenn wir nachher über das Abgeordnetengesetz sprechen, sprechen wir über Dinge, die in den letzten Jahren an uns herangetragen worden sind, die thematisiert wurden. Und so ist es auch hier mit der Geschäftsordnung. Unsere Fraktion trägt die vorliegende Geschäftsordnung in der Fassung, wie sie heute eingereicht wurde, hier so mit. Und ich will Ihnen auch sagen, warum, und will auch auf ein, zwei Kritikpunkte eingehen, die hier vorgetragen wurden. Warum man jetzt beim Thema Alterspräsident von der Lex AfD spricht, (Heiterkeit bei Thomas Krüger, SPD) verstehe ich nicht, denn das setzt ja voraus, dass Sie jetzt für immer und alle Zeiten hier den ältesten Abgeordneten stellen wollen. Wenn das Ihr Ziel ist, dann herzlichen Glückwunsch! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Aber ich habe jetzt keine Glaskugel und weiß nicht, wer in fünf Jahren hier das älteste Mitglied dieses Hauses ist. Von daher gibt es Argumente für die eine und Argumente für die andere Seite. Es macht aber allerdings auch Sinn, das haben wir heute ja auch gesehen bei der beeindruckenden Rede von Wolfgang Schäuble im Deutschen Bundestag, dass es auch Sinn macht, dort den erfahrensten Parlamentarier reden zu lassen und nicht beispielsweise jemanden, der komplett neu hier reinkommt. Ich kann mich gut an meine erste Rede hier erinnern. Ich hätte sie nicht gerne als Alterspräsident halten wollen, kann ich nur so sagen. Wir werden das Thema in der Tat, was auch das Recht am eigenen Bild oder am eigenen Video in dem Fall angeht, neu regeln. Und hier ist über Anstand und Respekt gesprochen worden vom Alterspräsidenten. Auch ich erspare mir jetzt mal weitere Kommentare, auch wenn mir natürlich hier da einiges auf den Lippen liegen würde. Aber wir haben natürlich in den letzten fünf Jahren, werte Damen und Herren von der AfD, auch erlebt, dass nicht immer mit Kolleginnen und Kollegen hier mit Anstand und Respekt umgegangen wurde, (Stephan J. Reuken, AfD: Wohl wahr! Wohl wahr!) dass die Videomitschnitte hochgeladen, … Getroffene Hunde bellen, das ist wie immer. Schön, dass sich nichts verändert hat. Es gibt noch ein paar Kontinuitäten hier im Land. Das finde ich sehr vernünftig. … dass hier Redebeiträge hochgeladen wurden, dort Kolleginnen und Kollegen verunglimpft wurden. Und dem wollen wir einen Riegel vorschieben, sodass derjenige Kollege, die Kollegin dann das Recht hat, auch zu sagen, ich möchte hier über meinen Fraktionskanal, über meine eigenen Seiten die Dinge hochladen, aber ich möchte nicht, dass andere Fraktionen hier meine Redebeiträge hochladen. Ich halte es auch für eine vernünftige Reglung. Von daher stehen wir auch zu der Entscheidung und zu dem Vorschlag hier in der Geschäftsordnung. Und, meine Damen und Herren, wir werden auch – und das ist mal ein Hinweis an die Kolleginnen und Kollegen der FDP –, auch wir haben ja uns weiterentwickelt, was so digitale Gremiensitzungen angeht, ich glaube, auch ein Instrument, was sich bewährt hat in der Pandemie. Und da gibt es ja eine Regelung bereits jetzt auch in der Geschäftsordnung. Wenn Sie sich mal den Paragrafen 13 (3a) anschauen, ist es auch heute schon möglich, in besonderen Situationen, dass wir hybride Sitzungen durchführen. Ich vertrete allerdings den Standpunkt, dass, wir reden ja über Transparenz und was die Menschen hier auch erwarten von uns, die Arbeit findet hier statt und die muss hier auch in Präsenz stattfinden in normalen Zeiten, und das heißt, aus meiner Sicht kann es kein Dauerzustand sein, dass man sich aus dem Homeoffice hier in die Ausschusssitzungen einwählt. Das kann man im Ausnahmefall mal machen, aber aus unserer Sicht muss immer klar sein, Präsenz geht vor Hybrid an der Stelle oder digitale Konferenzen. Von daher werden wir auch den Ansatz hier ablehnen und bleiben bei der bisherigen Regelung, die dort einiges aufmacht. Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, was uns wichtig ist, und deswegen, Geschäftsordnung ist nicht starr und ich will auch nicht ausschließen, dass man sie im Laufe der Wahlperiode auch noch weiterentwickeln kann und muss, denn wir haben hier eine neue Situation im Parlament – erstmals mit sechs Fraktionen und insgesamt vier Oppositionsfraktionen –, und da werden wir natürlich ganz genau schauen, was auch das Thema Oppositionsrechte angeht, sage ich hier auch mal so klar und deutlich. Und ich will da heute aus gegebenem Anlass schon mal auf einen Punkt verweisen der aktuellen Geschäftsordnung, Paragraf 10 Absatz 4. Dort heißt es: „Jedes Mitglied des Landtages hat das Recht, mindestens einem Ausschuss anzugehören.“ Wenn wir bei der Ausschussgröße bleiben, wie es im vorläufigen Ausschuss geplant ist, dann wird dieses Recht unseren Mitgliedern zumindest verwehrt, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Sehr richtig!) und von daher haben wir da noch einiges an Gesprächsbedarf, aber den vorliegenden Kompromiss tragen wir selbstverständlich mit. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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