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Plenarprotokoll 7/56

09.09.2021 · 39 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: Die Linke (5)GRÜNE (3)FDP (3)AfD (3)CDU (1)SPD (1)

Keller

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich hoffe, Sie sind alle gut durch den Sommer gekommen. Aufgrund der Rahmenbedingungen sehen wir uns ja offensichtlich alle nicht das erste Mal und dennoch hoffe ich, Sie haben bei bester Gesundheit auch ein paar Tage Ruhe genießen können. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien, die Gäste auf der Tribüne sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Abgeordneter Philipp Weltzien hat heute Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch, Gesundheit, alles Gute! (Beifall im Hause) Die heutige Sitzung wurde gemäß Artikel 57 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 19 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags einberufen. Zugrunde liegt ein Einberufungsverlangen der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Die diesbezügliche Unterrichtung liegt Ihnen in der Drucksache 7/4033 vor. Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung ist Herr Abgeordneter Tiesler. Die Redeliste führt Frau Abgeordnete Maurer. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Frau Abgeordnete Hennig-Wellsow und Frau Ministerin Siegesmund. Gestatten Sie mir einen allgemeinen Hinweis: Ich möchte Sie gern darüber informieren, dass ich gegen 14.00 Uhr vor dem Besuchszentrum im Funktionsgebäude die Ausstellung des Leo-Baeck-Instituts mit dem Titel „Shared History – 1.700 Jahre jüdisches Leben im deutschsprachigen Raum“ eröffnen werde. Dies ist der Beitrag des Landtags zum Thüringer Themenjahr „900 Jahre jüdisches Leben in Thüringen“. Ich lade Sie ganz herzlich ein, ebenfalls dabei zu sein, an der Ausstellungseröffnung teilzunehmen bzw. sie zu besuchen. Sehr geehrte Damen und Herren, kommen wir zur heutigen Tagesordnung. Der Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu Tagesordnungspunkt 2 wurde in einer Neufassung verteilt. Hierzu wurde in der Zwischenzeit ein Alternativantrag der Abgeordneten Baum, Bergner, Kemmerich und Montag in der Drucksache 7/4040 verteilt. Der Antrag wurde nicht in der Frist von sieben Tagen elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Deshalb ist über eine Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu beschließen. Diese Frist kann mit einfacher Mehrheit verkürzt werden, es sei denn, es widerspricht jemand. Gibt es Widerspruch zur Fristverkürzung? Ja, den gibt es. Damit müssen wir also abstimmen. Es reicht damit nicht die einfache Mehrheit, sondern wir müssen gemäß § 66 Abs. 2 der Geschäftsordnung bei der durchzuführenden Abstimmung über die Aufnahme in die Tagesordnung eine Zweidrittelmehrheit erreichen. Ich frage Sie: Wer dafür ist, unter Fristverkürzung den von mir aufgezeigten Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP und der CDU und die Abgeordnete Bergner. Wer ist gegen die Fristverkürzung? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer enthält sich der Stimme? Niemand. Damit kann ich feststellen, dass die Zweidrittelmehrheit erreicht ist. Die Fristverkürzung ist beschlossen, sodass der Antrag sowie der Alternativantrag – weil er zugehörig zur Fristverkürzung ist – ebenfalls in der heutigen Sitzung beraten werden. Wird die Aufnahme weiterer Beratungsgegenstände beantragt? Bitte, Herr Abgeordneter Blechschmidt.

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André Blechschmidt Die Linke

Danke, Frau Präsidentin. Einen recht schönen guten Morgen! Mit Blick auf die Entscheidungen des Antrags zum Status der neuen Parlamentarischen Gruppe der FDP beantrage ich, die Änderung der Einsetzungsbeschlüsse der Untersuchungsausschüsse 7/1, 7/2 und 7/3 mit auf die Tagesordnung zu nehmen, damit auch hier die entsprechenden Veränderungen eintreten können.

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Keller

Vielen Dank. Wünscht jemand hier noch das Wort zur Begründung? Wünscht jemand das Wort, um gegen die Dringlichkeit zu sprechen? Formal? (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Formal!) Danke. Die Aufnahme der Anträge in den Drucksachen 7/4036, 7/4037 und 7/4038 setzt Fristverkürzung voraus. Ich schlage Ihnen vor, aufgrund der Gleichgerichtetheit der Anträge über alle Fristverkürzungen gleichzeitig abzustimmen. Die Fristen können also gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung in einfacher Mehrheit verkürzt werden, es sei denn, es spricht jemand dagegen. Ich sehe Nicken des Abgeordneten Höcke. Das muss ich nur für das Protokoll sagen, denn das kann nicht anders festgehalten werden. Diesen Widerspruch gibt es, also muss über die Fristverkürzung mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Ich frage: Wer stimmt für die Aufnahme der Anträge in die Tagesordnung unter Fristverkürzung, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU und die Abgeordnete Bergner. Wer spricht sich gegen die Fristverkürzung aus? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen von Herrn Bergner, Frau Baum, Herrn Kemmerich und Herrn Montag. Damit ist die Zweidrittelmehrheit erreicht und damit sind auch die Fristverkürzungen beschlossen und wir können den Tagesordnungspunkt unter Fristverkürzung aufnehmen. Grundsätzlich haben die mit dem Einberufungsverlangen mitgeteilten Beratungsgegenstände Vorrang bei der Abarbeitung der Tagesordnung. Ich gehe jedoch davon aus, dass der Vorschlag der durch diese Regelung begünstigten Antragsteller, also die drei Anträge in den Drucksachen 7/4036, 7/4037, 7/4038 nach dem Tagesordnungspunkt 2 aufzurufen, konsensfähig ist. Dann nehme ich das so hin. Damit stimmen wir ab über die Platzierung dieser Drucksachen als Tagesordnungspunkt 3, diese nach dem Tagesordnungspunkt 2 aufzurufen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP, der CDU und die Abgeordnete Bergner. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Stimmenthaltungen? Bei 1 Stimmenthaltung ist der Antrag so aufgenommen und wir werden den Tagesordnungspunkt entsprechend unter 3 abhandeln. Gibt es weitere Anträge zur Tagesordnung? Das kann ich nicht erkennen. Dann stimmen wir die Tagesordnung in Gänze ab. Wer mit der Tagesordnung so einverstanden ist wie eben beantragt und abgestimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP, der CDU und Frau Bergner. Gegenstimmen? Kann ich nicht erkennen. Stimmenthaltungen? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Damit rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 1 Das Wort erhält zunächst Ministerpräsident Bodo Ramelow.

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Bodo Ramelow

Vereidigung der Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft gemäß Artikel 71 der Verfassung

Sehr verehrte Damen und Herren, ich habe heute die bisherige Staatssekretärin Frau Susanna Karawanskij zur Ministerin des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft ernannt. Ich habe heute auch Prof. Hoff aus den bisherigen Doppeldiensten zurückgenommen. Herr Prof. Hoff hat die Staatskanzlei und den Kulturbereich in der Staatskanzlei erfolgreich geführt und hat nach der Landtagswahl die Arbeit auch für das TMIL mit übernommen. Es sollte eigentlich eine kurze Phase sein, in der wir dann auch die Möglichkeit gehabt hätten, mit einer neuen Kabinettsbildung und einem neuen Koalitionsvertrag auch Personal neu einzusetzen. Alles andere ist Ihnen wohlbekannt. Die vorübergehende Amtsübernahme hat etwas länger gedauert. In diese Phase fielen aber zentrale Themen, die für Thüringen von großer Bedeutung sind, zum Beispiel die Neuordnung der europäischen Fördergelder. Insbesondere für den Bereich „Landwirtschaft“ ist das eine schwere Arbeit gewesen und ich danke Prof. Hoff ausdrücklich dafür, dass diese Arbeit erfolgreich für das Land Thüringen erledigt worden ist und wir auch sagen können: Die Einschnitte, die für die neuen Länder befürchtet worden sind, sind wesentlich geringer ausgefallen, als es zeitweise erwartet worden war. Daran hat auch Prof. Hoff einen wesentlichen Anteil, deswegen danke ich ihm sehr herzlich. Auch, dass man die Bauministerkonferenz ein Jahr lang von Thüringen aus geleitet hat, ist nicht gerade nebensächlich oder eine Kleinigkeit, deswegen mein herzlicher Dank an Prof. Hoff für die doppelte Belastung und die erfolgreiche Arbeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und ausdrücklich: Ich freue mich auf die neue Ministerin, die sich ja schon in ihrer Funktion als Staatssekretärin in dem Bereich eingearbeitet hat. Liebe Frau Karawanskij, auf gute Zusammenarbeit! Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Vereidigung der Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft gemäß Artikel 71 der Verfassung

Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. Sehr geehrte Damen und Herren, wir kommen nun zur Vereidigung der neu ernannten Ministerin. Für die Vereidigung bitte ich Frau Ministerin Susanna Karawanskij nach vorn. Und Sie bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Sehr geehrte Frau Ministerin, ich verlese zunächst die in Artikel 71 der Verfassung des Freistaats Thüringen vorgesehene Eidesformel. Sie können diese Eidesleistung anschließend bekräftigen mit den Worten: „Ich schwöre es.“ oder „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.“ Die Eidesformel lautet: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, Verfassung und Gesetze wahren, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.”

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Karawanskij

Vereidigung der Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft gemäß Artikel 71 der Verfassung

Ich schwöre.

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Keller

Vereidigung der Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft gemäß Artikel 71 der Verfassung

Wir haben die Bekräftigung des Eids gehört. Ich darf Ihnen ganz herzlich gratulieren, Frau Ministerin. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg zum Wohle des Freistaats und seiner Bürgerinnen und Bürger, alles Gute!

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Karawanskij

Vereidigung der Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft gemäß Artikel 71 der Verfassung

Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Vereidigung der Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft gemäß Artikel 71 der Verfassung

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich bitte Sie, sich jetzt zu den Plätzen zu begeben. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2 Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/4039 - Neufassung dazu: Alternativantrag der Abgeordneten Baum, Bergner, Kemmerich und Montag - Drucksache 7/4040 dazu: Änderungsantrag der Abgeordneten Baum, Bergner, Kemmerich und Montag - Drucksache 7/4041 Wird das Wort zur Begründung des Antrags gewünscht? Ja, das ist der Fall. Bitte, Herr Abgeordneter Blechschmidt, Sie haben das Wort.

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André Blechschmidt Die Linke

Antrag zur Anerkennung der Parlamentarischen Gruppe der FDP und zu deren Rechte- und Pflichtenstellung

Recht herzlichen Dank. Zur heutigen Sondersitzung liegen nun zwei Anträge – ein Antrag der Koalitionsfraktionen und ein entsprechender Alternativantrag – zur Änderung der Geschäftsordnung vor, genauer gesagt ein Antrag der Koalition nach § 120 Geschäftsordnung des Thüringer Landtags auf Abweichung von der Geschäftsordnung im Einzelfall. Jetzt werden manche sagen, das sind aber eine ganze Reihe von Abweichungen in verschiedenen Regelungen. Es handelt sich aber trotzdem um eine Abweichung im Einzelfall. Die Grundstruktur des Abweichungsantrags ist: Eine sogenannte Parlamentarische Gruppe bekommt im Grundsatz alle Rechte von Fraktionen mit Ausnahme der Rechte bzw. Regelungen, die dann im Antrag wieder einzeln angesprochen werden. Die Einführung des Gruppenstatus ist also der Einzelfall im Sinne des § 120 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags. Eine einfache Eins-zu-Eins-Übertragung der Fraktionsrechte auf die neue Gruppe ist aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich. Wie mehrere Verfassungsgerichte in Entscheidungen schon ausgearbeitet haben, gilt hinsichtlich der parlamentarischen Stellung von Fraktionen und Gruppen das sogenannte Abstandsgebot. Das heißt, bei bestimmten Mitwirkungs- und Gestaltungsrechten können Gruppen nicht die gleichen Rechte und Regelungen einfordern, wie sie die Fraktionen als Zusammenschlüsse von Abgeordneten auf parlamentarischer Grundlage haben. Wichtige Bewertungsmaßstäbe für die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung des Gruppenstatus sind die Fraktionen und die Wertigkeit von Fraktionen, die Sicherung von verfassungsrechtlich verankerten Mitwirkungsrechten von Abgeordneten und die Funktionsfähigkeit des Parlaments als Ganzes. So ist zum Beispiel bezogen auf die laufenden Beratungen parlamentarischer Initiativen abzuwägen, ob mit Verlust des Fraktionsstatus einer Fraktion die von ihr initiierten Vorhaben im Parlament einfach formal beendet werden sollen oder aber mit Blick auf die schon erfolgten bzw. laufenden Bearbeitungen durch die Landtagsgremien nicht doch ein überwiegendes Interesse an der Fortführung der Diskussion besteht – dies auch mit Blick auf die politisch interessierte Öffentlichkeit in Thüringen. Das spricht dafür, einer Gruppe die Fortführung solcher Initiativen zu ermöglichen, wenn die Gruppe auf gleicher politischer Basis arbeitet. Diese heutige Sondersitzung und ihre Thematik ist, wie allgemein bekannt, aktuellen politischen und parlamentsrechtlichen Entwicklungen im Landtag geschuldet. Durch den Austritt einer ihrer Abgeordneten am 6. September 2021 und ohne gleichzeitige Rückgabe des Landtagsmandats verliert die FDP-Fraktion ihren Fraktionsstatus, denn nach § 44 Thüringer Abgeordnetengesetz braucht es zur Bildung einer Fraktion mehr als vier Abgeordnete. „Eine Fraktion besteht aus mindestens fünf vom Hundert der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtags.“ heißt es ausdrücklich in § 44 Abs. 1 Satz 2. Daher stellt sich für den Thüringer Landtag nun die Entscheidung, den verbleibenden vier FDP-Abgeordneten, die weiterhin auf einer inhaltlichen Grundlage eng zusammenarbeiten wollen, einen eigenen Gruppenstatus anzuerkennen. Andere Parlamente haben solche Entscheidungen schon getroffen. Entscheidend ist dabei, dass Abgeordnete ausgehend vom Verfassungsgrundsatz des freien Mandats möglichst selbstbestimmt und wirksam inhaltliche und logistische Parlamentsarbeit gestalten können. Das gilt auch, wenn formal fraktionslose Abgeordnete sich wegen inhaltlicher Übereinstimmung enger zu gemeinsamen parlamentarischen Aktivitäten und kontinuierlicher gemeinsamer Arbeit zusammenschließen. Die gemeinsame inhaltliche Grundlage und die auf eine gewisse Kontinuität angelegte Zusammenarbeit von Abgeordneten einer Gruppe ähnelt den Ausgangskonstellationen einer Fraktion. Daher ist es gerechtfertigt, der Gruppe für gemeinsame inhaltliche Parlamentsarbeit auch sehr ähnliche Instrumente zur Verfügung zu stellen, wie sie von Fraktionen genutzt werden. Dabei ist aber immer das durch die Verfassungsgerichte ausgeurteilte Abstandsgebot zu beachten. Das bedeutet aber auch, bei der Regelung die direkten Statusrechte betreffend muss deutlich auf das Abstandsgebot zwischen Gruppe und Fraktion geachtet werden. Die einreichenden Fraktionen gehen davon aus, dass im vorliegenden Antrag dieser notwendige Abwägungsprozess bei Ausgestaltung der einzelnen Punkte des Antrags gelungen ist. Der Beschluss des vorliegenden Antrags ist wichtiger Baustein für die mögliche reibungslose Weiterarbeit des Thüringer Landtags und seiner Gremien. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf verweisen, dass es heute Nachmittag auch schon im Petitionsausschuss weitergehen soll. Ich werbe ausdrücklich für den Antrag der Koalition. Danke. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Antrag zur Anerkennung der Parlamentarischen Gruppe der FDP und zu deren Rechte- und Pflichtenstellung

Wird das Wort zur Begründung des Alternativantrags gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann noch einige Hinweise, bevor ich die Aussprache eröffne: Die Aussprache erfolgt unter Berücksichtigung des Grundsatzbeschlusses des Ältestenrats zur Halbierung der Redezeit in gekürzter Redezeit. Die vier FDP-Abgeordneten, die um Anerkennung als Parlamentarische Gruppe ersuchen, erhalten absprachegemäß eine Redezeit von 5 Minuten, Frau Abgeordneter Dr. Bergner stehen als fraktionslosem Mitglied des Landtags gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 4 der Geschäftsordnung ebenfalls 5 Minuten Redezeit zu. Ich eröffne die Aussprache und habe bisher nur eine Wortmeldung in der Redeliste vorliegen. Herr Abgeordneter Bühl.

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Andreas Bühl CDU

Antrag zur Anerkennung der Parlamentarischen Gruppe der FDP und zu deren Rechte- und Pflichtenstellung

Sehr verehrte Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Warum treffen wir uns heute hier so kurzfristig und außerplanmäßig? Für uns als CDU-Fraktion ist das maßgeblich wichtig, damit wir die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sichern und keine Unsicherheiten zulassen, denn gleich – das hat der Kollege Blechschmidt eben gesagt – werden im Anschluss auch die Ausschüsse tagen und die Ausschüsse müssen weiterhin spiegelbildlich besetzt sein. Es bleibt dabei, dass es im Landtag eine Regierung gibt, die nicht die Mehrheit hat, und eine Opposition, die auch in den Ausschüssen die Mehrheit darstellen muss. Im Zweifel ist das auch dadurch entstanden, dass sich Kollegin Bergner zum Austritt aus der FDP-Fraktion bekannt hat. Das ist zur Kenntnis zu nehmen, auch wenn es aus unserer Sicht mit Ansage erfolgt ist. Für uns ist wichtig, der Zuspruch des Gruppenstatus – und das wird ja nicht von allen hier im Haus so gesehen – für die FDP ist kein Zugeständnis, das ist eine Rechtsfolge, die sich auch daraus ergibt, dass es Rechtsprechung in vielen Fällen gibt, elf Landtage bereits Regelungen für Gruppen gesetzt haben und dass es, wenn man die Ausschüsse so, wie wir sie jetzt haben, berechnet, dazu kommt, dass die FDP dort weiter einen Sitz auch mit vier Abgeordneten erhalten würde. Deswegen ist die Auffassung der AfD für uns nicht nachvollziehbar. Für uns ist allerdings wichtig, da es ein Präzedenzfall ist, der hier geschaffen wird, dass wir es überlegt ausgestalten. Es bleibt dabei, dass die Mehrheiten in den Ausschüssen spiegelbildlich besetzt bleiben müssen und dass die FDP auch weiterhin Opposition bleibt, auch wenn sie dann als Gruppe agiert. Ich bin mir sicher, die kritische Begleitung der Landesregierung wird durch die FDP weiter sichergestellt und es wird sicherlich auch genug Gelegenheit dazu geben. Allerdings kann eine Gruppe keine Fraktion sein. Das ist uns auch wichtig. Es braucht einen klaren Abstand zwischen Fraktion und Gruppe und es darf deswegen auch kein Präzedenzfall geschaffen werden, dass sich im Zweifel andere Gruppen aus Fraktionen heraus bilden und im Zweifel damit das Gefüge in diesem Landtag auseinandergerät. Das ist sicherzustellen. Denn bei allen Dingen, die man so sieht und glaubt, sie passieren nicht, passieren sie ja manchmal trotzdem. Von daher sollte das auch sichergestellt werden. Insgesamt ist festzustellen: Wir schaffen heute Rechtssicherheit. Es braucht klare Abstände in den Regeln der Redezeiten. Das wird heute mit uns hier so bestimmt. Es braucht auch klare Abstände in den rechtlichen Regelungen auch in Folgegesetzen, deswegen müssen wir heute auch die Zusammensetzung der Untersuchungsausschüsse neu regeln, weil das Untersuchungsausschussgesetz keine Gruppen vorsieht und wir diesen Abstand dort auch wahren sollten. Es gibt natürlich auch weitere Folgeabstände. Wir haben ja heute den ersten Schritt der parlamentarischen Regelungen, wir müssen aber in jedem Fall auch die finanzielle, strukturelle und personelle Ausgestaltung einer Gruppe regeln und auch dort gilt dann, dass es natürlich ein klares Abstandsgebot geben muss. Das ist im Zweifel leider schmerzlich für die FDP, aber es ist nun mal so, dass sie als Gruppe nicht mehr die gleichen Rechte haben kann und dass es dort deutliche Unterscheidungen geben muss. Zusammengefasst: Heute schaffen wir Rechtssicherheit für den Landtag, damit danach die Sitzungen der Ausschüsse entsprechend auch stattfinden können, damit wir destruktiven Kräften in diesem Landtag keine Gelegenheit geben, das Haus vorzuführen, und dass wir insgesamt damit auch die Arbeitsfähigkeit sichern. Deswegen ist für uns heute eine Zustimmung zum vorliegenden Antrag mit einer Zweidrittelmehrheit aus unserer Sicht gegeben. Zu dem Antrag der FDP als Alternativantrag werden wir uns heute enthalten, weil wir sagen, es braucht einen klaren Abstand, und die FDP ist ja in manchen Punkten hier noch weiter nach vorn gegangen und das können wir so dann nicht mittragen, dort werden wir uns enthalten. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Keller

Antrag zur Anerkennung der Parlamentarischen Gruppe der FDP und zu deren Rechte- und Pflichtenstellung

Vielen Dank. Ich habe eine Wortmeldung. Frau Abgeordnete Henfling für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte, Sie haben das Wort.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Antrag zur Anerkennung der Parlamentarischen Gruppe der FDP und zu deren Rechte- und Pflichtenstellung

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, der Grund unseres heutigen Zusammenkommens ist nun schon mehrfach erwähnt worden, darauf will ich nicht noch mal einsteigen. Ich gebe aber dem Kollegen Bühl recht, man weiß nie, was in diesem Thüringer Landtag noch alles passiert. Deswegen ist es gut, dass wir heute hier überlegt dafür sorgen, dass dieses Parlament arbeitsfähig ist. Mit dem Fraktionsaustritt – auch das ist schon gesagt worden – verliert die FDP hier ihren Fraktionsstatus. Das ist bei uns in der Thüringer Verfassung im Artikel 58 klar geregelt und es liegen auch alle Voraussetzungen dafür vor, dass dieser Fraktionsstatus ab dem Montag, 06.09., damit nicht mehr gilt. Das Thüringer Parlamentsrecht, also die unterschiedlichen Regelungen dazu, sehen allerdings keine Regelungen zur Bildung von Parlamentarischen Gruppen vor. Alle, die in der letzten Legislaturperiode schon hier im Thüringer Landtag waren, wissen, dass wir auch damals schon über mögliche Gruppenregelungen gesprochen haben. Die sind aber aus unterschiedlichen Gründen nicht zustande gekommen, weil die betreffenden Abgeordneten die Voraussetzungen für den Gruppenstatus nicht erfüllt haben, beispielsweise die Frage zur Homogenität der Abgeordneten in so einer Gruppe. Mit dem vorliegenden Antrag von Rot-Rot-Grün wollen wir diese Regelungen auf den Weg bringen, die die Rechte- und Pflichtenstellung der Parlamentarischen Gruppe der FDP im Thüringer Landtag festlegen, damit die parlamentarische Arbeit – auch das hat der Kollege Bühl hier schon deutlich gemacht – auch entsprechend weitergehen kann und die Rechte und Pflichten aller Abgeordneten hier voll umfänglich gewahrt bleiben, egal, ob sie als Fraktion, als Parlamentarische Gruppe oder als fraktionslose Abgeordnete hier vertreten sind. In der letzten Legislatur haben wir die Fragen für die fraktionslosen Abgeordneten schon in der Geschäftsordnung geregelt. Da sehen wir momentan keinen Regelungsbedarf. Die Ausübung des freien und gleichen Mandats aller Mitglieder der Thüringer Landtags ist verfassungsrechtlich legitimiert, genauso wie die Möglichkeit, sich nicht nur in Fraktionen, sondern auch in anderen Formen zusammenschließen zu können, beispielsweise eben in der Parlamentarischen Gruppe. Ebenso besteht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die sogenannte PDS-Entscheidung 1991 und 1997, die die Rechte von Gruppen im Bundestag definiert, grundsätzlich ein Anspruch auf Anerkennung als Parlamentarische Gruppe. Von daher ist aus meiner Sicht die Ablehnung der AfD-Fraktion, den Gruppenstatus der FDP hier anzuerkennen, die die Voraussetzungen erfüllen, nicht nachvollziehbar und aus meiner Sicht rechtlich auch nicht haltbar. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit dem vorliegenden Antrag werden der Gruppe umfängliche parlamentarische Rechte eingeräumt. Die von der Fraktion der FDP wahrgenommenen parlamentarischen Mitwirkungs-, Initiativ-, Informations-, Vorschlags- und Kontrollrechte gehen auf die Parlamentarische Gruppe der FDP über. Unterscheidungen zwischen fraktionslosen Abgeordneten, Parlamentarischen Gruppen und Fraktionen muss es aber geben, denn Fraktionen sind verfassungsrechtlich herausgehoben. Ausgestaltet wird dies in unterschiedlichen Finanzierungen und Rechtsstellungen für die einzelnen Zusammenschlüsse, die Gegenstand unseres Antrags sind. Der Kollege Blechschmidt hat hierzu schon ausgeführt und auch der Kollege Bühl hat erwähnt, dass wir heute hier die parlamentarischen Rechte regeln werden und dass die Fragen von Finanzierungen in einem zweiten Schritt dann über das Abgeordnetengesetz geregelt werden müssen. Es sind also insgesamt Regelungen, die Parlamentarischen Gruppen die verfassungsrechtlichen Gebote und Rechte sicherstellt und gleichzeitig eine Unterscheidung zu den Fraktionen gewährleistet, das sogenannte Abstandsgebot, was hier auch schon erwähnt wurde. Für die finanzielle Ausstattung müssen wir in einen Gesetzgebungsprozess gehen. Das ist nicht über die Geschäftsordnung regelbar. Ich gehe aber davon aus, dass wir das auch im kommenden September-Plenum machen und es dort entsprechend auf den Weg gebracht wird. Für heute bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag, damit wir hier konstruktiv weiterarbeiten können, die Fachausschüsse arbeitsfähig sind und der Thüringer Landtag wie gewohnt seine Arbeit fortführen kann. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Antrag zur Anerkennung der Parlamentarischen Gruppe der FDP und zu deren Rechte- und Pflichtenstellung

Das Wort erhält der FDP-Abgeordnete Kemmerich. Bitte.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Antrag zur Anerkennung der Parlamentarischen Gruppe der FDP und zu deren Rechte- und Pflichtenstellung

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr verehrte Abgeordnete des Thüringer Landtags und liebe Zuschauer/Zuhörer an den diversen Geräten! Die Zuerkennung des Gruppenstatus ist keine politische Entscheidung, sondern ein verfassungsrechtlich und verfassungsgerichtlich verbrieftes Recht. Die Zuerkennung des Gruppenstatus durch den Landtag ist eingebettet in die Ausübung des freien und gleichen Mandats durch die Abgeordneten, deren Vereinigungsfreiheit und die Funktionsfähigkeit des Landtags. Die Ausübung der Mandatsfreiheit sowie die Vereinigungsfreiheit ermöglicht es den fraktionslosen Abgeordneten grundsätzlich, sich nicht nur in Fraktionen zusammenzufinden, sondern auch in anderen Formen und Zusammenschlüssen, beispielsweise in Parlamentarischen Gruppen. Voraussetzungen für den Zusammenschluss zu einer Parlamentarischen Gruppe sind eine Mindestmitgliederzahl und politische Homogenität. Politische Homogenität wird vermittelt durch das Verfolgen gemeinsamer politischer Ziele. Beispielhaft sei auf die Anerkennung Parlamentarischer Gruppen in der 12. und 13. Wahlperiode des Deutschen Bundestags verwiesen. Hierbei ging es zunächst 1991 um den Gruppenstatus der Abgeordneten der Partei Bündnis 90/Die Grünen und schließlich 1995 um die Abgeordneten der PDS, heutige Linke. Aus der jüngeren Vergangenheit verweise ich auf die Gruppe der Freien Wähler im Land Brandenburg 2015. Dort wurde das Verfahren lediglich durch eine Gruppe von drei Abgeordneten initiiert, bei einer Stärke der Fraktionen von fünf Abgeordneten. All diese Vorgänge wurden vom Bundesverfassungsgericht und dem Landesverfassungsgericht, in diesem Falle Brandenburg, begleitet. Ich zitiere das Bundesverfassungsgericht aus einer Entscheidung aus dem Jahr 1991: „Der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit der Zusammensetzung von Parlament und Ausschüssen verlangt, daß bei deren Bildung jedenfalls auch Gruppierungen fraktionsloser Abgeordneter Berücksichtigung finden, die sich wegen gleicher Parteizugehörigkeit […] zusammengeschlossen haben, wenn auf sie bei der gegebenen Größe der Ausschüsse und auf der Grundlage des vom [Parlament] jeweils angewendeten Proportionalverfahrens ein oder mehrere Sitze entfielen. […] Erlangen Abgeordnete, die einer solchen Gruppierung als Mitglied angehören, unter dieser Voraussetzung einen Sitz in einem Ausschuß, so haben sie dort keinen Status minderen Rechts im Vergleich zu den von den Fraktionen entsandten Mitgliedern. […] Gruppierungen von Abgeordneten, die nach dieser Maßgabe Mitglieder in Ausschüsse […] entsenden, müssen [insoweit] vom [Parlament] als Gruppen anerkannt werden;“ – müssen anerkannt werden – sie haben“ – über das hinaus, was ihren Mitgliedern als einzelnen Abgeordneten zusteht – „Anspruch auf eine angemessene Ausstattung mit sachlichen und personellen Mitteln, sofern auch Fraktionen solche gewährt werden.“ Dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1991 ist eine Leitentscheidung. Seither ist es verfassungsrechtlich anerkannt, aus dem rechnerischen Anspruch auf einen oder mehrere Sitze im Ausschuss einen Anspruch auf Anerkennung als Parlamentarische Gruppe zu schlussfolgern. Dies gilt sowohl für den Deutschen Bundestag als auch für die Landesparlamente. Folglich ist festzuhalten, dass bei Erfüllung dieser Voraussetzungen das Ermessen des Parlaments derart reduziert ist, dass die Parlamentarische Gruppe anzuerkennen ist. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ist das jetzt eine Einführung in das Parlamentsrecht, oder was?) Das Parlament hat dafür Sorge zu tragen, dass eine Gruppe dem mit ihrer Gründung verfolgten Zweck so weit wie möglich gerecht werden kann. Sicherlich ist der Thüringer Landtag bei der Ausgestaltung der parlamentarischen Mitwirkungsbefugnisse nicht verpflichtet, all diejenigen Rechte zu gewähren, die einer Fraktion zustehen. Gleichwohl hat das Parlament dafür Sorge zu tragen, dass eine Gruppe den mit der Gründung verfolgten Zwecken so weit wie möglich gerecht werden kann. Vor diesem Hintergrund kann es ein starres Abstandsgebot zwischen Fraktionen einerseits und Gruppen andererseits nicht geben. Auch das hat die Rechtsprechung der Verfassungsgerichte verbrieft. Unstrittig ist die Einräumung von parlamentarischen Rechten analog zur Ausgestaltung, die in der 12. und 13. Wahlperiode im Bundestag bzw. im Jahr 2016 in Brandenburg beschlossen worden ist: 1. Vertretung in den Ausschüssen mit einem Mitglied, 2. angemessene Redezeit, 3. umfassende Initiativ-, Vorschlags-, Kontrollrechte im Sinne des § 51 Abs. 3 in Verbindung mit § 50 Geschäftsordnung, Beantragung einer Aktuellen Stunde, Vollmitgliedschaft im Ältestenrat. Unter anderem hat das Brandenburgische Verfassungsgericht keinen Grund erkannt, der die Aktuelle Stunde als besonderes Fraktionsrecht ausweist, insofern ist es hier zu gewähren. Unser Kompromissvorschlag liegt auf dem Tisch. Wir werden im Laufe der Versammlung noch als Änderungsantrag einbringen, dass wir sagen, vier von fünf Aktuellen Stunden stehen auch der Gruppe zu. Mit Blick auf die Vollmitgliedschaft im Ältestenrat sehen wir keinen Anlass, auf das Amt des Vizepräsidenten zu verzichten. Folgt man dem Prinzip der Beständigkeit von erfolgten Wahlen in parlamentarische Ämter, verbleibt es nach § 10 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung bei der Mitgliedschaft von Herrn Vizepräsident Dirk Bergner im Ältestenrat. Werte Damen und Herren, im Ergebnis sehen Sie, es geht hier nicht um Verhandlungen, wie es häufig in der Öffentlichkeit dargestellt worden ist.

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Keller

Antrag zur Anerkennung der Parlamentarischen Gruppe der FDP und zu deren Rechte- und Pflichtenstellung

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Antrag zur Anerkennung der Parlamentarischen Gruppe der FDP und zu deren Rechte- und Pflichtenstellung

Es geht um die Anpassung der Geschäftsordnung an eine bisher in Thüringen nie da gewesene Sachlage. Diese Anpassung ist nicht das Ergebnis politischer Handlungen und Verhandlungen, sondern ist faktisch ein verwaltungstechnischer Vorgang entlang der Linien der Verfassungsgerichte. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Keller

Antrag zur Anerkennung der Parlamentarischen Gruppe der FDP und zu deren Rechte- und Pflichtenstellung

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Braga für die AfD-Fraktion.

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Torben Braga AfD

Antrag zur Anerkennung der Parlamentarischen Gruppe der FDP und zu deren Rechte- und Pflichtenstellung

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zur Frage des Status von Abgeordneten, in dieser Lage, in der sich die vier Kollegen der ehemaligen FDP-Fraktion befinden, ist die Diskussion erforderlich, das ist insoweit richtig. Es ist relevant, dass wir darüber sprechen, es bedarf auch einer grundsätzlichen Klärung. Das ist zweifelsohne richtig, das wurde hier auch schon festgestellt. Ebenso richtig ist es, tatsächliche Rechtssicherheit herzustellen, und im Grundsatz hat auch meine Fraktion an der Schaffung von Parlamentarischen Gruppen als Zwischenstufe in diesem Spannungsfeld von Fraktionen und fraktionslosen Abgeordneten nichts auszusetzen. Es ist hier vorn schon angekündigt worden, dass meine Fraktion die vorliegenden Anträge in der Sache ablehnt. Das ist in den vergangenen Wochen auch schon Gegenstand der Presseberichterstattung gewesen. Die Ablehnung der vorliegenden Anträge gründet sich auf dem Verfahren und den Ergebnissen, die hier in Form der Drucksachen vorliegen und nicht der grundsätzlichen Frage der Parlamentarischen Gruppe. Das will ich richtiggestellt haben. Herr Kollege Bühl sprach in seiner Rede beispielsweise über die Schaffung eines Präzedenzfalls, einer überlegten Regelung, von der Relevanz der spiegelbildlichen Besetzung von Ausschüssen, das ist alles sehr richtig, aber vor allem davon, dass Rechtssicherheit herzustellen sei, und das sehen wir eben nicht gewährleistet. (Beifall AfD) Die vorliegenden Anträge sind ja im Wesentlichen Ausfluss von Dokumenten, die schon länger in der parlamentsinternen Debatte diskutiert werden. Es gab verschiedene Vorlagen, die jetzt teilweise erheblich abgeändert wurden, aber das Ergebnis – und das liegt ja erst seit dem gestrigen frühen Nachmittag vor – ist ein Antrag, welcher zwar einige wichtige offene Fragen zweifelsohne beantwortet, ich denke, dass es auch wichtig ist, sie zu beantworten, aber die künftige Arbeit hier im Landtag bleibt jetzt weiterhin von diversen offenen Fragen begleitet. Das ist eben eine Schwäche dieses Antrags. Ich nehme insbesondere auf Punkt III Bezug; ich denke, das ist auch der relevanteste Teil des Antrags, der die Ausnahme von der Geschäftsordnungsregel nach § 120 Geschäftsordnung zu regeln, sich geschickt. Die Formulierung ist eben alles andere als gelungen, da sie insbesondere im Zusammenhang mit dem restlichen Antragstext und der Antragsbegründung mehr Unsicherheit, Unklarheit stiftet als alles andere. Ich zitiere, Frau Präsidentin: „Die Rechte und Pflichten der Fraktionen, die sich aus den Vorschriften der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags und aus den bisherigen Beschlüssen des Landtags zur Abweichung von der Geschäftsordnung […] gemäß § 120 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags ergeben, gelten für die Parlamentarische Gruppe der FDP entsprechend, soweit sie auf diese anwendbar sind.“ Was heißt das konkret? Was ist denn auf Parlamentarische Gruppen anwendbar? Eben darüber besteht überhaupt keine Sicherheit, denn es gibt Parlamentarische Gruppen in der Thüringer Parlamentssystematik bzw. parlamentarischen Rechtssystematik nicht und die Systematik, die hier mit einem Abweichungsantrag nach § 120 Geschäftsordnung aufzubauen versucht wird, ist nicht ausreichend, um diese Frage abschließend zu beantworten. Der darauffolgende Satz, nämlich dass Ausnahmen bzw. Abweichungen für folgende Vorschriften bzw. Beschlüsse in folgendem Umfang bestehen, deutet auf eine abschließende Auflistung von Abweichungen hin, also insbesondere Rechte, die die Geschäftsordnung Fraktionen einräumt, die der FDP-Gruppe aber nicht zustehen sollen. Wie verhält es sich aber mit den hier nicht erwähnten Rechten und Pflichten? Eine frühere Fassung des Antrags – ich glaube, das ist auch bekannt – enthielt und regelte, auch wenn nach Überzeugung meiner Fraktion nicht richtig, etwa den Umgang mit dem vom Landtag gewählten Vizepräsidenten – das war ja auch Gegenstand der Berichterstattung – und dem stellvertretenden Ausschussvorsitzenden auf Vorschlag der FDP-Fraktion. Darüber wurde in den vergangenen Wochen, wie gesagt, auch sehr eifrig diskutiert und spekuliert. Dieser vorliegende Antrag von Rot-Rot-Grün wählt eine interessante Lösung, nämlich gar keine; die Frage bleibt schlicht unerwähnt. Man könnte jetzt annehmen – und ich bin in der Sache damit freilich einverstanden –, dass mit dem Wegfall der FDP-Fraktion und der quasi demonstrativen Nichterwähnung dieser Amtsträger im Antrag anzunehmen ist, dass die Wählbarkeitsvoraussetzungen entfallen sind und die Herren ihre Ämter daher los sind. Ob ich das aber wirklich annehmen darf, dazu wirft der Antrag eben mehr Fragen als Antworten auf, denn eine ausdrückliche Ausnahme von § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung für die heute anzuerkennende Gruppe ist in der wohl abschließenden Auflistung der Ausnahmen unter III. im Antrag nicht enthalten. Der reine Verweis darauf, dass in der genannten Norm ausdrücklich von Fraktionen die Rede ist und nicht von Gruppen, taugt eben nicht, um das zu erklären. Und der Einführungstext von Punkt III., den ich vorhin zitiert habe, hat ausdrücklich betont, dass die Rechte – und auf diese Rechte kommt es eben an – und Pflichten der Fraktionen, die sich aus den Vorschriften der Geschäftsordnung ergeben, für die Parlamentarische Gruppe der FDP entsprechend gelten. Nächste Frage, die Initiativrechte: Hierzu wurde viel über Abstandsgebote zwischen Fraktionen und Parlamentarischen Gruppen gesprochen. Diese Abstandsgebote sehen wir als eben nicht erfüllt, wenn einfach gesagt wird: Sämtliche Initiativrechte, die die FDP-Fraktion hatte, bleiben der FDP-Gruppe weiterhin erhalten und bleiben bestehen. Wo ist denn da konkret der Unterschied zu den von der Verfassung besonders geschützten Fraktionen? Der existiert ja faktisch dann nicht mehr. Die FDPGruppe übernimmt quasi die bereits eingebrachten Initiativen der FDP-Fraktion und darf auch weitere einbringen – so verstehe ich jedenfalls die vorliegende Antragsform. Auf eine interessante Formulierung, insbesondere in Bezug auf die aus dem Antrag gestrichene Frage der Liquidierung von Fraktionen – das war ja auch schon Gegenstand der Debatte –, wird unter Umständen zurückzukommen sein. Ich glaube, die Redezeit wird dafür kaum ausreichen, aber darum geht es hier nicht konkret. Sondern weiter in der Begründung: Dies solle, so die Antragsbegründung weiter, „unter anderem zur Folge haben, dass die von der Fraktion der FDP wahrgenommenen parlamentarischen Mitwirkungs-, Initiativ- Informations-, Vorschlags- und Kontrollrechte auf die Parlamentarische Gruppe der FDP“ übergehen. Ein weiterer hiermit eng verbundener Punkt aus der Antragsbegründung – ich glaube, das ist auf Seite 9 –: „Folgende Rechte sollen der Parlamentarischen Gruppe der FDP an Stelle der Fraktion der FDP insbesondere zukommen, von denen nicht oder nur sinngemäß abgewichen werden soll: Übernahme der bereits durch die Fraktion der FDP ausgeübten Initiativ-,“ – und hier wird es interessant – „Vorschlags- und Kontrollrechte im Sinne des § 51 Abs. 3 in Verbindung mit § 50 GO sowie künftige Ausübung dieser Rechte durch die Parlamentarische Gruppe der FDP“. Das heißt, die Antragsbegründung bezieht sich auf eine Antragsfassung, die nicht mehr die aktuelle ist und sieht nach wie vor vor, dass die Gruppe der FDP die Rechtsnachfolge der Fraktion der FDP antritt, auch wenn diese Regelung aus dem Antrag gestrichen wird. Antragstext und Antragsbegründung widersprechen sich insofern, und wenn die FDP-Gruppe ihre Rechte in der Form auch durchzusetzen sucht und beispielsweise den Weg nach Weimar antritt, dann hat sie aus meiner Sicht relativ gute Chancen, weil, wie gesagt, hier ein ziemlich krasser Widerspruch hergestellt wurde: Die einen wollen eben die Liquidation, die anderen wollen sie nicht, und ob der Antrag das jetzt ausschließt oder nicht, das ist unklar. Und das ist der Antrag, der hier vermutlich beschlossen wird. Das, was hier zur Beschlussfassung vorliegt, ist eben nicht ausreichend, um die Rechtssicherheit herzustellen, die in dieser Frage zwingend notwendig ist. Es ist aus unserer Sicht sogar fahrlässig, hierüber heute zu beschließen, denn weite Teile der Antragsbegründung stehen im diametralen Widerspruch zum Antragstext und der Antragstext selbst ist in Teilen derart unbestimmt, dass eine rechtssichere Auslegung der Geschäftsordnung kaum möglich erscheint. Meine Damen und Herren, Sie schaffen aus unserer Sicht also keine Rechtssicherheit, sondern nur mehr Unklarheit. Der bessere Weg – und das wurde auch gesagt, damit die Spiegelbildlichkeit gewahrt bleibt, was wichtig ist – wäre die Ersetzung der ohnehin bisher lediglich vorläufig eingesetzten Fachausschüsse durch ständige Ausschüsse und die Reduzierung der Mitgliederzahl dieser Ausschüsse auf elf. Damit wäre es möglich, die Spiegelbildlichkeit der Mehrheiten hier im Plenum zu wahren, (Beifall AfD) analog zur Verfahrensweise bei den Untersuchungsausschüssen 7/1 bis 7/3, die auch Teil der Tagesordnung geworden sind, und die Behandlung der vier verbliebenen FDP-Kollegen – so leid es mir im Einzelfall auch tun mag – als Einzelabgeordnete. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Keller

Antrag zur Anerkennung der Parlamentarischen Gruppe der FDP und zu deren Rechte- und Pflichtenstellung

Das Wort hat für die SPD-Fraktion Frau Abgeordnete Lehmann. Bitte.

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Diana Lehmann SPD

Antrag zur Anerkennung der Parlamentarischen Gruppe der FDP und zu deren Rechte- und Pflichtenstellung

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich wollte eigentlich in der Debatte gar nicht sprechen, weil wir das, glaube ich, in den letzten 14 Tagen hinlänglich diskutiert haben und wir eine relativ breite Einigkeit in der Sache haben. Mir war aber nach dem Redebeitrag von Herrn Kemmerich und jetzt auch von Herrn Braga eine Sache tatsächlich noch mal wichtig: Bei Herrn Kemmerich ist der Eindruck entstanden, es gäbe einen Widerspruch dagegen, sodass wir als Koalitionsfraktionen oder als Parlament in seiner Mehrheit zumindest infrage stellen, dass die FDPAbgeordneten zukünftig eine Gruppe sein dürfen. Ich glaube, es ist noch mal deutlich geworden, es gibt nur eine Fraktion hier im Hause, die das infrage stellt. Ich will noch mal sagen: Unsere Position in dieser Sache ist klar, wir können uns vielleicht noch mal daran erinnern, warum heute diese Sondersitzung stattfindet, und zwar, weil wir als rot-rot-grüne Koalitionsfraktion diese Sitzung beantragt haben. Die findet auch deswegen statt, weil wir einen Antrag vorgelegt haben und genau die Rechtssicherheit, die Herr Braga dann später kritisiert, herstellen wollen, und für Sie als Gruppe Rechtssicherheit haben wollen und natürlich eine Übertragung dessen, was das Bundesverfassungsgericht uns da auferlegt hat. Was allerdings zu klären ist – und ja, das ist kein Verhandlungsprozess –, ist: Wie übertrage ich dieses Urteil in Thüringer Recht? Genau das ist das, was wir in den letzten zwei Wochen versucht haben, mit Ihnen zu diskutieren, weil es natürlich nicht um die Frage geht, ob wir das machen, aber natürlich trotzdem darum, wie es umgesetzt werden muss. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was doch klar sein muss, ist, es muss einen Unterschied zwischen Fraktionen und einer Gruppe geben, so schmerzhaft das für Sie ist. Wir formulieren in diesem Antrag lediglich sechs Ausnahmen, bei denen klar ist, da haben Sie einen anderen Status als eine Fraktion ihn hier im Haus hat. Zu der Frage mit den Aktuellen Stunden: Auch da wären wir bereit gewesen – das haben wir mit Ihnen besprochen – zu sagen, man regelt das umfänglicher. Aber dann müssen wir eben auch darüber reden, wie das dann umgesetzt werden kann. Die Bereitschaft dazu habe ich – es tut mir wirklich leid – in den internen Verhandlungsrunden, die wir dazu hatten, bei Ihnen nicht gespürt, und das macht es dann natürlich auch wirklich schwierig. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Das waren sehr deutliche Bedingungen, Frau Kollegin!) Genau, wir haben keine Bedingungen formuliert, sondern wir haben gesagt, wir wollen Klarheit für bestimmte Personalien, die natürlich auch in dem Zusammenhang stehen. Trotzdem an der Stelle noch mal vielen Dank. Ich gehe davon aus, dass wir die Abstimmung heute machen, damit wir die Sicherheit haben, wie es mit der Gruppe hier im Parlament im Anschluss weitergehen kann. Ich kann schon mal ankündigen, dass wir sicherlich noch mal eine kurze Sitzungsunterbrechung brauchen, um die weiteren Formalien zu klären. Vielen Dank. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Antrag zur Anerkennung der Parlamentarischen Gruppe der FDP und zu deren Rechte- und Pflichtenstellung

Weitere Wortmeldungen? Herr Abgeordneter Höcke, bitte. 20 Sekunden, Herr Höcke.

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Björn Höcke AfD

Antrag zur Anerkennung der Parlamentarischen Gruppe der FDP und zu deren Rechte- und Pflichtenstellung

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Frau Lehmann, noch mal: Wir lehnen nicht grundsätzlich den Gruppenstatus für die FDP-Fraktion ab, das tut die AfD-Fraktion nicht. Wir sind interessiert an dem Thema, wir sind interessiert daran, dass der Gruppenstatus auch im Thüringer Landtag definiert wird, aber wir warnen vor einem Schweinsgalopp, den Sie hier gerade im Kontext des Gruppenstatus veranstalten. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Darüber reden wir seit Monaten!) Das ist unsere Warnung. (Beifall AfD) Mein Kollege Braga hat exzellent dazu ausgeführt, dass wir der Meinung sind,

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Keller

Antrag zur Anerkennung der Parlamentarischen Gruppe der FDP und zu deren Rechte- und Pflichtenstellung

Die Redezeit ist zu Ende!

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Björn Höcke AfD

Antrag zur Anerkennung der Parlamentarischen Gruppe der FDP und zu deren Rechte- und Pflichtenstellung

dass Ihr Antrag nicht rechtssicher ist und dass er eventuell gekippt werden könnte. Den Schaden haben Sie dann angerichtet und den Schaden müssen Sie dann auch vor den Thüringern verantworten, sehr geehrte Kollegen von den Altfraktionen. Danke schön. (Beifall AfD)

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Keller

Antrag zur Anerkennung der Parlamentarischen Gruppe der FDP und zu deren Rechte- und Pflichtenstellung

Ich ermahne Sie, wenn Sie durch das Haus gehen, die Maske zu tragen, Herr Höcke. Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte.

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André Blechschmidt Die Linke

Antrag zur Anerkennung der Parlamentarischen Gruppe der FDP und zu deren Rechte- und Pflichtenstellung

Danke, Frau Präsidentin. Ich möchte auf drei Gedanken noch mal eingehen. Schweinsgalopp, das lasse ich im Raum stehen, aber den Gedanken, dass die AfD nicht gegen den Gruppenstatus ist, den hat aber der Kollege Braga sehr schön verschleiert, das hat man also nicht mitbekommen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und dann hat er am Ende wohl, glaube ich, gesagt: Tut mir leid, im Einzelfall arbeiten Sie als Einzelabgeordnete weiter. Das habe ich zur Kenntnis genommen. Zweiter Gedanke: Die Kolleginnen Lehmann und Henfling sind auf die Problematik eingegangen: Kollege Kemmerich suggeriert hier, dass wir in irgendeiner Form etwas beschneiden und politisch einengen wollen. Noch mal: Es sind wirklich nur sechs Punkte, die einschränkend sind, und vielleicht sollte man sie noch mal wiederholen, damit deutlich wird, worum es eigentlich geht. Es geht um die Problematik, dass die neue Parlamentarische Gruppe der FDP nicht laut Geschäftsordnung des Landtags den Ausschluss der Öffentlichkeit im Plenarsaal verlangen kann. Das kann sie nicht mehr. Das ist eine. Das Zweite ist die Problematik der Einberufung außerplanmäßiger Sitzungen, auch das ist ihr nicht mehr möglich. Wir haben das Redezeitvolumen beschrieben. Dazu sage ich, da haben wir sogar eine Deckelung nach unten, was eine Halbierung anbetrifft, bewusst eingeführt, die Sie im Alternativantrag übernommen haben. Auch da haben wir gesagt: entsprechendes Abstandsgebot – ich finde, eine völlig berechtigte Initiative und Festlegung, die getroffen worden ist. Kein konstruktives Misstrauensvotum, das könnte ich jetzt ein bisschen ausmalen, das lasse ich jetzt mal in Anbetracht der Zeit sein. Das ist demzufolge auch nichts, was die grundlegenden – und das betone ich – Mitbestimmungs-, Antrags- und Kontrollrechte der FDP-Gruppe dann beschneiden würde. Das ist es alles nicht. Demzufolge bitte noch mal in aller Deutlichkeit: Dieser Antrag dient dazu, dass Sie politisch in diesem Parlament mitwirken können, und das wollen wir. Letzter Gedanke zur Problematik Liquidation: Kollege Braga, rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln war es nicht, sondern das, was Kollegin Lehmann beschrieben hat. Im Diskussionsprozess der letzten acht Wochen haben wir jetzt den Normalzustand erreicht, indem wir sagen, es gibt das Abgeordnetengesetz, im Abgeordnetengesetz ist festgelegt, was passiert, und genau das haben wir gemacht und nichts anderes haben wir gemacht. (Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Schauen Sie in die Begründung!) Ja, vielleicht ist uns da ein Begründungssatz dringeblieben, den man gern noch rausnehmen kann, aber üblicherweise gilt im Parlamentsrecht: Anträge werden beschlossen und nicht die Begründung. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

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Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Frau Abgeordnete Henfling, bitte. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Jetzt spricht die Expertin!)

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Madeleine Henfling GRÜNE

Antrag zur Anerkennung der Parlamentarischen Gruppe der FDP und zu deren Rechte- und Pflichtenstellung

Ich will noch mal hier nach vorn gehen, weil mich das schon ein bisschen aufregt, wie insbesondere die AfD-Fraktion hier agiert. Man muss das vielleicht auch gleich noch mal klarziehen. Herr Braga hat sich hier schon aufgebaut und hat was erzählt von Rechtsunsicherheiten und davon, uns mal lieber gar nichts machen zu lassen. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Sie haben es nicht verstanden!) Ich habe das sehr wohl verstanden. Nur, weil Sie verschwurbelt hier irgendwas Juristisches auf den Tisch hauen, steht dahinter trotzdem noch der destruktive Gedanke, dass wir hier keine Regelung treffen, dass also die Fachausschüsse, die heute übrigens tagen sollen, nicht sitzungsfähig sind. Genau das ist nämlich das, was Sie wollen. Sie wollen, dass dieser Thüringer Landtag hier nicht funktioniert, und deswegen stellen Sie sich hierhin und erzählen irgendwas von Rechtsunsicherheit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Unruhe AfD) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kemmerich, ich widerspreche Ihnen auch noch mal ganz deutlich in der Frage. Natürlich haben wir Leitplanken, die uns Gesetze bzw. in dem Fall Urteile vorgeben, aber in diesem Parlament müssen wir ohne eine Regelung trotzdem miteinander reden. So etwas nennt man weitläufig auch verhandeln. Es ist ein Verhandlungsprozess. Sie können sich hier nicht hinstellen und sagen: Es ist schon alles ausgeurteilt. Das haben Sie zu mir übrigens vor ein paar Tagen gesagt. Es ist nicht alles ausgeurteilt. Wir in diesem Landtag müssen dafür sorgen, dass es eine Regelung gibt. Dafür müssen wir miteinander reden und dafür müssen wir auch im Ernstfall Kompromisse finden bei bestimmten Fragen. Da können Sie sich nicht hinsetzen und einfach sagen: Na ja, ist doch alles klar. Es ist überhaupt nichts klar. Hätten wir heute diesen Antrag hier nicht eingereicht, dann wären Sie einfach die nächsten Tage einzelne Abgeordnete gewesen. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Das ist alles falsch! Was machen Sie denn hier bitte? Das ist eine Frechheit!) Das ist nicht falsch, das ist genau die Tatsache. Sie hätten doch ohne Probleme sich hier konstruktiv einbringen können, und sowohl die AfD als auch teilweise die FDP haben es eben nicht getan. Es liegt ein Koalitionsantrag vor, das will ich Ihnen nur noch mal klarmachen. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Das war eine Verabredung! Das ist eine Frechheit, was Sie hier sagen! Wenn Sie ein Beispiel dafür brauchen, dass es nicht funktioniert, dann machen Sie ruhig weiter!) Nein, das ist keine Verabredung gewesen, das ist sozusagen die Notbremse, die wir gezogen haben, und wir haben gesagt, es braucht eine Regelung zu diesem Sonderplenum. Um jetzt wieder zurückzukommen, weil mich das wirklich aufregt, dass Sie sich hier hinstellen und so tun, als wäre das alles so gut gelaufen in den letzten Wochen, als hätten Sie sich alle konstruktiv eingebracht, vielleicht noch mal die Klarstellung, dass das eben nicht so war. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Unglaublich!)

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Keller

Antrag zur Anerkennung der Parlamentarischen Gruppe der FDP und zu deren Rechte- und Pflichtenstellung

Frau Abgeordnete Henfling, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Antrag zur Anerkennung der Parlamentarischen Gruppe der FDP und zu deren Rechte- und Pflichtenstellung

Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Antrag zur Anerkennung der Parlamentarischen Gruppe der FDP und zu deren Rechte- und Pflichtenstellung

Herr Abgeordneter Blechschmidt, Sie haben eine Frage zur Geschäftsordnung. Bitte.

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André Blechschmidt Die Linke

Antrag zur Anerkennung der Parlamentarischen Gruppe der FDP und zu deren Rechte- und Pflichtenstellung

Falls kein Redebedarf jetzt mehr ist, würde ich seitens der Fraktion Die Linke eine Auszeit von 30 Minuten verlangen.

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Keller

Antrag zur Anerkennung der Parlamentarischen Gruppe der FDP und zu deren Rechte- und Pflichtenstellung

Ich meine sogar, die Redezeiten sind ziemlich erschöpft. Gibt es noch Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann unterbreche ich die Sitzung. Wir setzen um 10.40 Uhr fort. Sehr geehrte Damen und Herren, wir setzen unsere Sitzung fort. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass wir uns noch in der Aussprache befanden, als wir die Sitzung unterbrochen haben. Ich frage nach Wortmeldungen. Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte schön.

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André Blechschmidt Die Linke

Antrag zur Anerkennung der Parlamentarischen Gruppe der FDP und zu deren Rechte- und Pflichtenstellung

Danke, Frau Präsidentin. Eigentlich nur einen Satz: Auf Hinweis aus dem Hohen Haus und in Rücksprache mit der Verwaltung will ich es zumindest hier protokollarisch vom Pult aus sagen: Die auf Seite 6 formulierte „Rechtsnachfolge“ würden wir gern in „Nachfolge“ – nicht „Rechtsnachfolge“, sondern „Nachfolge“ – ändern, damit da wirklich keine Unstimmigkeiten sind. Es bleibt dabei, Begründungen haben keine Auswirkungen, aber es ist deutlich noch mal gesagt, dass es hier dann nicht um eine Rechtsnachfolge, sondern um eine Nachfolge geht. Um nicht noch mal eine Neufassung zu drucken, möchte ich das hier gesagt haben. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Keller

Antrag zur Anerkennung der Parlamentarischen Gruppe der FDP und zu deren Rechte- und Pflichtenstellung

Weitere Wortmeldungen kann ich nicht erkennen. Dann schließe ich die Aussprache und gebe Ihnen folgenden Hinweis: Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde ein Änderungsantrag der Abgeordneten Baum, Bergner, Kemmerich und Montag in der Drucksache 7/4041 verteilt und elektronisch im Abgeordneteninformationssystem bereitgestellt. Gemäß § 64 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung sind Änderungsanträge zu selbstständigen Vorlagen, die keinen Gesetzentwurf enthalten, nur mit Zustimmung der Antragstellerin bzw. des Antragstellers zulässig. Ich frage deshalb die Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen: Erteilen Sie die Zustimmung zur Einbringung des Änderungsantrags in der Drucksache 7/4041 zu Ihrem Antrag? Das ist nicht der Fall, damit ist dieser Änderungsantrag unzulässig. Sehr geehrte Damen und Herren, damit treten wir in das Abstimmungsprozedere ein. Ausschussüberweisungen sind nicht beantragt. Da es sich bei dem vorliegenden Antrag um Anträge auf Abweichung von der Geschäftsordnung gemäß § 120 der Geschäftsordnung handelt, ist jeweils die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten, mindestens jedoch der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl – also 46 Stimmen – erforderlich. Zur Abstimmung: Zunächst stimmen wir über den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/4039 – Neufassung – ab. Deshalb gehe ich jetzt in die Abstimmung: Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP und der CDU und Abgeordnete Dr. Bergner. Die Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Gibt es Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht sehen. Damit ist der Antrag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln angenommen und damit ist auch der Alternativantrag hinfällig. Herr Kemmerich, Sie wollten sicher dazu etwas sagen.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Antrag zur Anerkennung der Parlamentarischen Gruppe der FDP und zu deren Rechte- und Pflichtenstellung

Ich möchte kurz das Abstimmungsverhalten der Gruppe … (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das geht nicht!) Dann möchte ich mein persönliches Abstimmungsverhalten erläutern: Ich habe der Vorlage eben zugestimmt, um die Funktionsfähigkeit des Thüringer Landtags zu gewährleisten. Gleichwohl behalten wir uns vor, die Rechtslage auf ihre Vereinbarkeit mit dem Verfassungsrecht zu überprüfen.

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Keller

Antrag zur Anerkennung der Parlamentarischen Gruppe der FDP und zu deren Rechte- und Pflichtenstellung

Vielen Dank. Dann also noch einmal: Der Alternativantrag der Abgeordneten Baum, Bergner, Kemmerich und Montag in der Drucksache 7/4040 ist damit ebenfalls hinfällig. Damit ist die gemäß § 120 der Geschäftsordnung erforderliche Mehrheit erreicht und der Antrag ist angenommen. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3 Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/4036 Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/4037 Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/4038 Wird das Wort zur Begründung eines oder mehrerer Anträge gewünscht? Das ist nicht der Fall. Die Aussprache erfolgt hier unter Berücksichtigung des Grundsatzbeschlusses des Ältestenrats zur Halbierung der Redezeit in gekürzter Redezeit. Da es sich um drei Anträge handelt, steht die eineinhalbfache Redezeit hier zur Verfügung. Die vier FDP-Abgeordneten, die um Anerkennung als Parlamentarische Gruppe ersuchen und diese Anerkennung jetzt natürlich auch erhalten haben, erhalten absprachegemäß eine Redezeit von 5 Minuten je Antrag, also insgesamt 15 Minuten. Frau Abgeordneter Dr. Bergner stehen als fraktionslosem Mitglied des Landtags gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 4 der Geschäftsordnung ebenfalls 5 Minuten Redezeit zur Verfügung, die sich durch die drei Anträge ebenfalls auf 15 Minuten addieren. Ich eröffne die gemeinsame Aussprache und frage nach Wortmeldungen. Das ist nicht der Fall. Damit sind auch Ausschussüberweisungen nicht beantragt. Dann können wir zur Abstimmung kommen: Abstimmung über den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/4036. Ich bitte um ein Handzeichen, wenn Sie dem Antrag zustimmen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU und Abgeordnete Bergner. Wer ist gegen diesen Antrag? Da sehe ich keine Stimmen. Dann bitte ich um die Stimmenthaltungen. Bei Stimmenthaltung der Gruppe der FDP und der Fraktion der AfD ist der Antrag angenommen. Dann kommen wir zur Abstimmung zu dem Antrag in Drucksache 7/4037. Auch hier ist keine Ausschussüberweisung beantragt. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU und Abgeordnete Dr. Bergner. Wer ist gegen diesen Antrag? Da sehe ich keine Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Da sehe ich die Handzeichen aus der Fraktion der AfD und der Gruppe der FDP. Damit ist der Antrag angenommen. Damit stimmen wir ab über den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/4038. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und CDU und Frau Abgeordnete Bergner. Wer ist gegen diesen Antrag? Da sehe ich keine Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD und der Gruppe der FDP. Damit ist dieser Antrag ebenfalls angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Bevor ich die heutige Plenarsitzung beende, weise ich Sie noch einmal darauf hin, dass die nächsten Plenarsitzungen am 22., 23. und 24. September 2021 stattfinden werden. Ich schließe die Sitzung. Vielen Dank.

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