Torben Braga
Antrag zur Anerkennung der Parlamentarischen Gruppe der FDP und zu deren Rechte- und Pflichtenstellung
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zur Frage des Status von Abgeordneten, in dieser Lage, in der sich die vier Kollegen der ehemaligen FDP-Fraktion befinden, ist die Diskussion erforderlich, das ist insoweit richtig. Es ist relevant, dass wir darüber sprechen, es bedarf auch einer grundsätzlichen Klärung. Das ist zweifelsohne richtig, das wurde hier auch schon festgestellt. Ebenso richtig ist es, tatsächliche Rechtssicherheit herzustellen, und im Grundsatz hat auch meine Fraktion an der Schaffung von Parlamentarischen Gruppen als Zwischenstufe in diesem Spannungsfeld von Fraktionen und fraktionslosen Abgeordneten nichts auszusetzen. Es ist hier vorn schon angekündigt worden, dass meine Fraktion die vorliegenden Anträge in der Sache ablehnt. Das ist in den vergangenen Wochen auch schon Gegenstand der Presseberichterstattung gewesen. Die Ablehnung der vorliegenden Anträge gründet sich auf dem Verfahren und den Ergebnissen, die hier in Form der Drucksachen vorliegen und nicht der grundsätzlichen Frage der Parlamentarischen Gruppe. Das will ich richtiggestellt haben. Herr Kollege Bühl sprach in seiner Rede beispielsweise über die Schaffung eines Präzedenzfalls, einer überlegten Regelung, von der Relevanz der spiegelbildlichen Besetzung von Ausschüssen, das ist alles sehr richtig, aber vor allem davon, dass Rechtssicherheit herzustellen sei, und das sehen wir eben nicht gewährleistet.
(Beifall AfD)
Die vorliegenden Anträge sind ja im Wesentlichen Ausfluss von Dokumenten, die schon länger in der parlamentsinternen Debatte diskutiert werden. Es gab verschiedene Vorlagen, die jetzt teilweise erheblich abgeändert wurden, aber das Ergebnis – und das liegt ja erst seit dem gestrigen frühen Nachmittag vor – ist ein Antrag, welcher zwar einige wichtige offene Fragen zweifelsohne beantwortet, ich denke, dass es auch wichtig ist, sie zu beantworten, aber die künftige Arbeit hier im Landtag bleibt jetzt weiterhin von diversen offenen Fragen begleitet. Das ist eben eine Schwäche dieses Antrags. Ich nehme insbesondere auf Punkt III Bezug; ich denke, das ist auch der relevanteste Teil des Antrags, der die Ausnahme von der Geschäftsordnungsregel nach § 120 Geschäftsordnung zu regeln, sich geschickt. Die Formulierung ist eben alles andere als gelungen, da sie insbesondere im Zusammenhang mit dem restlichen Antragstext und der Antragsbegründung mehr Unsicherheit, Unklarheit stiftet als alles andere. Ich zitiere, Frau Präsidentin: „Die Rechte und Pflichten der Fraktionen, die sich aus den Vorschriften der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags und aus den bisherigen Beschlüssen des Landtags zur Abweichung von der Geschäftsordnung […] gemäß § 120 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags ergeben, gelten für die Parlamentarische Gruppe der FDP entsprechend, soweit sie auf diese anwendbar sind.“ Was heißt das konkret? Was ist denn auf Parlamentarische Gruppen anwendbar? Eben darüber besteht überhaupt keine Sicherheit, denn es gibt Parlamentarische Gruppen in der Thüringer Parlamentssystematik bzw. parlamentarischen Rechtssystematik nicht und die Systematik, die hier mit einem Abweichungsantrag nach § 120 Geschäftsordnung aufzubauen versucht wird, ist nicht ausreichend, um diese Frage abschließend zu beantworten. Der darauffolgende Satz, nämlich dass Ausnahmen bzw. Abweichungen für folgende Vorschriften bzw. Beschlüsse in folgendem Umfang bestehen, deutet auf eine abschließende Auflistung von Abweichungen hin, also insbesondere Rechte, die die Geschäftsordnung Fraktionen einräumt, die der FDP-Gruppe aber nicht zustehen sollen. Wie verhält es sich aber mit den hier nicht erwähnten Rechten und Pflichten? Eine frühere Fassung des Antrags – ich glaube, das ist auch bekannt – enthielt und regelte, auch wenn nach Überzeugung meiner Fraktion nicht richtig, etwa den Umgang mit dem vom Landtag gewählten Vizepräsidenten – das war ja auch Gegenstand der Berichterstattung – und dem stellvertretenden Ausschussvorsitzenden auf Vorschlag der FDP-Fraktion. Darüber wurde in den vergangenen Wochen, wie gesagt, auch sehr eifrig diskutiert und spekuliert. Dieser vorliegende Antrag von Rot-Rot-Grün wählt eine interessante Lösung, nämlich gar keine; die Frage bleibt schlicht unerwähnt. Man könnte jetzt annehmen – und ich bin in der Sache damit freilich einverstanden –, dass mit dem Wegfall der FDP-Fraktion und der quasi demonstrativen Nichterwähnung dieser Amtsträger im Antrag anzunehmen ist, dass die Wählbarkeitsvoraussetzungen entfallen sind und die Herren ihre Ämter daher los sind. Ob ich das aber wirklich annehmen darf, dazu wirft der Antrag eben mehr Fragen als Antworten auf, denn eine ausdrückliche Ausnahme von § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung für die heute anzuerkennende Gruppe ist in der wohl abschließenden Auflistung der Ausnahmen unter III. im Antrag nicht enthalten. Der reine Verweis darauf, dass in der genannten Norm ausdrücklich von Fraktionen die Rede ist und nicht von Gruppen, taugt eben nicht, um das zu erklären. Und der Einführungstext von Punkt III., den ich vorhin zitiert habe, hat ausdrücklich betont, dass die Rechte – und auf diese Rechte kommt es eben an – und Pflichten der Fraktionen, die sich aus den Vorschriften der Geschäftsordnung ergeben, für die Parlamentarische Gruppe der FDP entsprechend gelten. Nächste Frage, die Initiativrechte: Hierzu wurde viel über Abstandsgebote zwischen Fraktionen und Parlamentarischen Gruppen gesprochen. Diese Abstandsgebote sehen wir als eben nicht erfüllt, wenn einfach gesagt wird: Sämtliche Initiativrechte, die die FDP-Fraktion hatte, bleiben der FDP-Gruppe weiterhin erhalten und bleiben bestehen. Wo ist denn da konkret der Unterschied zu den von der Verfassung besonders geschützten Fraktionen? Der existiert ja faktisch dann nicht mehr. Die FDPGruppe übernimmt quasi die bereits eingebrachten Initiativen der FDP-Fraktion und darf auch weitere einbringen – so verstehe ich jedenfalls die vorliegende Antragsform. Auf eine interessante Formulierung, insbesondere in Bezug auf die aus dem Antrag gestrichene Frage der Liquidierung von Fraktionen – das war ja auch schon Gegenstand der Debatte –, wird unter Umständen zurückzukommen sein. Ich glaube, die Redezeit wird dafür kaum ausreichen, aber darum geht es hier nicht konkret. Sondern weiter in der Begründung: Dies solle, so die Antragsbegründung weiter, „unter anderem zur Folge haben, dass die von der Fraktion der FDP wahrgenommenen parlamentarischen Mitwirkungs-, Initiativ- Informations-, Vorschlags- und Kontrollrechte auf die Parlamentarische Gruppe der FDP“ übergehen. Ein weiterer hiermit eng verbundener Punkt aus der Antragsbegründung – ich glaube, das ist auf Seite 9 –: „Folgende Rechte sollen der Parlamentarischen Gruppe der FDP an Stelle der Fraktion der FDP insbesondere zukommen, von denen nicht oder nur sinngemäß abgewichen werden soll: Übernahme der bereits durch die Fraktion der FDP ausgeübten Initiativ-,“ – und hier wird es interessant – „Vorschlags- und Kontrollrechte im Sinne des § 51 Abs. 3 in Verbindung mit § 50 GO sowie künftige Ausübung dieser Rechte durch die Parlamentarische Gruppe der FDP“. Das heißt, die Antragsbegründung bezieht sich auf eine Antragsfassung, die nicht mehr die aktuelle ist und sieht nach wie vor vor, dass die Gruppe der FDP die Rechtsnachfolge der Fraktion der FDP antritt, auch wenn diese Regelung aus dem Antrag gestrichen wird. Antragstext und Antragsbegründung widersprechen sich insofern, und wenn die FDP-Gruppe ihre Rechte in der Form auch durchzusetzen sucht und beispielsweise den Weg nach Weimar antritt, dann hat sie aus meiner Sicht relativ gute Chancen, weil, wie gesagt, hier ein ziemlich krasser Widerspruch hergestellt wurde: Die einen wollen eben die Liquidation, die anderen wollen sie nicht, und ob der Antrag das jetzt ausschließt oder nicht, das ist unklar. Und das ist der Antrag, der hier vermutlich beschlossen wird. Das, was hier zur Beschlussfassung vorliegt, ist eben nicht ausreichend, um die Rechtssicherheit herzustellen, die in dieser Frage zwingend notwendig ist. Es ist aus unserer Sicht sogar fahrlässig, hierüber heute zu beschließen, denn weite Teile der Antragsbegründung stehen im diametralen Widerspruch zum Antragstext und der Antragstext selbst ist in Teilen derart unbestimmt, dass eine rechtssichere Auslegung der Geschäftsordnung kaum möglich erscheint. Meine Damen und Herren, Sie schaffen aus unserer Sicht also keine Rechtssicherheit, sondern nur mehr Unklarheit. Der bessere Weg – und das wurde auch gesagt, damit die Spiegelbildlichkeit gewahrt bleibt, was wichtig ist – wäre die Ersetzung der ohnehin bisher lediglich vorläufig eingesetzten Fachausschüsse durch ständige Ausschüsse und die Reduzierung der Mitgliederzahl dieser Ausschüsse auf elf. Damit wäre es möglich, die Spiegelbildlichkeit der Mehrheiten hier im Plenum zu wahren,
(Beifall AfD)
analog zur Verfahrensweise bei den Untersuchungsausschüssen 7/1 bis 7/3, die auch Teil der Tagesordnung geworden sind, und die Behandlung der vier verbliebenen FDP-Kollegen – so leid es mir im Einzelfall auch tun mag – als Einzelabgeordnete. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
