Madeleine Henfling
Antrag zur Anerkennung der Parlamentarischen Gruppe der FDP und zu deren Rechte- und Pflichtenstellung
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, der Grund unseres heutigen Zusammenkommens ist nun schon mehrfach erwähnt worden, darauf will ich nicht noch mal einsteigen. Ich gebe aber dem Kollegen Bühl recht, man weiß nie, was in diesem Thüringer Landtag noch alles passiert. Deswegen ist es gut, dass wir heute hier überlegt dafür sorgen, dass dieses Parlament arbeitsfähig ist. Mit dem Fraktionsaustritt – auch das ist schon gesagt worden – verliert die FDP hier ihren Fraktionsstatus. Das ist bei uns in der Thüringer Verfassung im Artikel 58 klar geregelt und es liegen auch alle Voraussetzungen dafür vor, dass dieser Fraktionsstatus ab dem Montag, 06.09., damit nicht mehr gilt. Das Thüringer Parlamentsrecht, also die unterschiedlichen Regelungen dazu, sehen allerdings keine Regelungen zur Bildung von Parlamentarischen Gruppen vor. Alle, die in der letzten Legislaturperiode schon hier im Thüringer Landtag waren, wissen, dass wir auch damals schon über mögliche Gruppenregelungen gesprochen haben. Die sind aber aus unterschiedlichen Gründen nicht zustande gekommen, weil die betreffenden Abgeordneten die Voraussetzungen für den Gruppenstatus nicht erfüllt haben, beispielsweise die Frage zur Homogenität der Abgeordneten in so einer Gruppe. Mit dem vorliegenden Antrag von Rot-Rot-Grün wollen wir diese Regelungen auf den Weg bringen, die die Rechte- und Pflichtenstellung der Parlamentarischen Gruppe der FDP im Thüringer Landtag festlegen, damit die parlamentarische Arbeit – auch das hat der Kollege Bühl hier schon deutlich gemacht – auch entsprechend weitergehen kann und die Rechte und Pflichten aller Abgeordneten hier voll umfänglich gewahrt bleiben, egal, ob sie als Fraktion, als Parlamentarische Gruppe oder als fraktionslose Abgeordnete hier vertreten sind. In der letzten Legislatur haben wir die Fragen für die fraktionslosen Abgeordneten schon in der Geschäftsordnung geregelt. Da sehen wir momentan keinen Regelungsbedarf. Die Ausübung des freien und gleichen Mandats aller Mitglieder der Thüringer Landtags ist verfassungsrechtlich legitimiert, genauso wie die Möglichkeit, sich nicht nur in Fraktionen, sondern auch in anderen Formen zusammenschließen zu können, beispielsweise eben in der Parlamentarischen Gruppe. Ebenso besteht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die sogenannte PDS-Entscheidung 1991 und 1997, die die Rechte von Gruppen im Bundestag definiert, grundsätzlich ein Anspruch auf Anerkennung als Parlamentarische Gruppe. Von daher ist aus meiner Sicht die Ablehnung der AfD-Fraktion, den Gruppenstatus der FDP hier anzuerkennen, die die Voraussetzungen erfüllen, nicht nachvollziehbar und aus meiner Sicht rechtlich auch nicht haltbar.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Mit dem vorliegenden Antrag werden der Gruppe umfängliche parlamentarische Rechte eingeräumt. Die von der Fraktion der FDP wahrgenommenen parlamentarischen Mitwirkungs-, Initiativ-, Informations-, Vorschlags- und Kontrollrechte gehen auf die Parlamentarische Gruppe der FDP über. Unterscheidungen zwischen fraktionslosen Abgeordneten, Parlamentarischen Gruppen und Fraktionen muss es aber geben, denn Fraktionen sind verfassungsrechtlich herausgehoben. Ausgestaltet wird dies in unterschiedlichen Finanzierungen und Rechtsstellungen für die einzelnen Zusammenschlüsse, die Gegenstand unseres Antrags sind. Der Kollege Blechschmidt hat hierzu schon ausgeführt und auch der Kollege Bühl hat erwähnt, dass wir heute hier die parlamentarischen Rechte regeln werden und dass die Fragen von Finanzierungen in einem zweiten Schritt dann über das Abgeordnetengesetz geregelt werden müssen. Es sind also insgesamt Regelungen, die Parlamentarischen Gruppen die verfassungsrechtlichen Gebote und Rechte sicherstellt und gleichzeitig eine Unterscheidung zu den Fraktionen gewährleistet, das sogenannte Abstandsgebot, was hier auch schon erwähnt wurde. Für die finanzielle Ausstattung müssen wir in einen Gesetzgebungsprozess gehen. Das ist nicht über die Geschäftsordnung regelbar. Ich gehe aber davon aus, dass wir das auch im kommenden September-Plenum machen und es dort entsprechend auf den Weg gebracht wird. Für heute bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag, damit wir hier konstruktiv weiterarbeiten können, die Fachausschüsse arbeitsfähig sind und der Thüringer Landtag wie gewohnt seine Arbeit fortführen kann. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
