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Keller

09.09.2021 Sitzungen 7/56

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich hoffe, Sie sind alle gut durch den Sommer gekommen. Aufgrund der Rahmenbedingungen sehen wir uns ja offensichtlich alle nicht das erste Mal und dennoch hoffe ich, Sie haben bei bester Gesundheit auch ein paar Tage Ruhe genießen können. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien, die Gäste auf der Tribüne sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Abgeordneter Philipp Weltzien hat heute Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch, Gesundheit, alles Gute! (Beifall im Hause) Die heutige Sitzung wurde gemäß Artikel 57 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 19 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags einberufen. Zugrunde liegt ein Einberufungsverlangen der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Die diesbezügliche Unterrichtung liegt Ihnen in der Drucksache 7/4033 vor. Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung ist Herr Abgeordneter Tiesler. Die Redeliste führt Frau Abgeordnete Maurer. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Frau Abgeordnete Hennig-Wellsow und Frau Ministerin Siegesmund. Gestatten Sie mir einen allgemeinen Hinweis: Ich möchte Sie gern darüber informieren, dass ich gegen 14.00 Uhr vor dem Besuchszentrum im Funktionsgebäude die Ausstellung des Leo-Baeck-Instituts mit dem Titel „Shared History – 1.700 Jahre jüdisches Leben im deutschsprachigen Raum“ eröffnen werde. Dies ist der Beitrag des Landtags zum Thüringer Themenjahr „900 Jahre jüdisches Leben in Thüringen“. Ich lade Sie ganz herzlich ein, ebenfalls dabei zu sein, an der Ausstellungseröffnung teilzunehmen bzw. sie zu besuchen. Sehr geehrte Damen und Herren, kommen wir zur heutigen Tagesordnung. Der Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu Tagesordnungspunkt 2 wurde in einer Neufassung verteilt. Hierzu wurde in der Zwischenzeit ein Alternativantrag der Abgeordneten Baum, Bergner, Kemmerich und Montag in der Drucksache 7/4040 verteilt. Der Antrag wurde nicht in der Frist von sieben Tagen elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Deshalb ist über eine Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu beschließen. Diese Frist kann mit einfacher Mehrheit verkürzt werden, es sei denn, es widerspricht jemand. Gibt es Widerspruch zur Fristverkürzung? Ja, den gibt es. Damit müssen wir also abstimmen. Es reicht damit nicht die einfache Mehrheit, sondern wir müssen gemäß § 66 Abs. 2 der Geschäftsordnung bei der durchzuführenden Abstimmung über die Aufnahme in die Tagesordnung eine Zweidrittelmehrheit erreichen. Ich frage Sie: Wer dafür ist, unter Fristverkürzung den von mir aufgezeigten Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP und der CDU und die Abgeordnete Bergner. Wer ist gegen die Fristverkürzung? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer enthält sich der Stimme? Niemand. Damit kann ich feststellen, dass die Zweidrittelmehrheit erreicht ist. Die Fristverkürzung ist beschlossen, sodass der Antrag sowie der Alternativantrag – weil er zugehörig zur Fristverkürzung ist – ebenfalls in der heutigen Sitzung beraten werden. Wird die Aufnahme weiterer Beratungsgegenstände beantragt? Bitte, Herr Abgeordneter Blechschmidt.

Protokoll ↗