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84. Sitzung (WP7)

09.02.2024 · 44 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (4)SPD (4)fraktionslos (4)GRÜNE (3)CDU (3)Die Linke (2)

Dr. Matthias Rößler

Meine sehr verehrten Daschen Landtags. Zuerst gratuliere ich ganz herzlich Herrn Thomas Löser zum Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall des ganzen Hauses) Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Herr Kretschmer, Herr Richter, Frau Schubert, Herr Hippold, Herr Prof. Dr. Wöller, Herr Hahn, Herr Tagesordnungspunkt Einsetzung eines Untersuchungsausschusses Verfassung des Freistaates Sachsen Asyl- und Integrationsmaßnahmen Staatsministerin Köpping aufklären: Staatsregierung sowie ihrer Fach-, unterliegenden Behörden und der im Gesellschaftlichen Zusammenhalt Gleichstellung und Integration im Soziales und Verbraucherschutz Ministeriumsmitarbeiter, internen Aufbaubank (SAB) sowie von Zuwendungsempfänger im Zusammenhang sächsischen Rechnungshofes (Förderbereich Teil 1) vom 16.11.2023 erwähnten Förderdefiziten im Rückforderungsverpflichtungen nach Zeitraum von 2015 bis 2023 und und Schlussfolgerungen über Mängel Freistaat Sachsen sich auch außerhalb Maßnahmen ergeben, für den Drucksache 7/15623, Dringlicher Antrag von Mario Beger, Jörg Dornau, Dr. Volker Hentschel, Carsten Hütter, Martina Jost, Dr. Jörg Kühne, Roberto Kuhnert, Mario Kumpf, Romy Penz, Frank Peschel, Thomas Prantl, Schwietzer, Thomas Thumm, Roland Ulbrich, Alexander Wiesner, Sebastian Wippel, Ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion in Drucksache 7/15757 zu diesem Dringlichen Antrag und die gutachterliche Äußerung gemäß § 1 Abs. 3 des Untersuchungsausschussgesetzes des Ausschusses für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Zulässigkeit des Einsetzungsantrages in Drucksache 7/15768 liegen dazu vor. Keil, Herr Kirmes, Frau Mertsching, Herr Pallas, Frau Feiks und Frau Čagalj Sejdi. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Ich schlage Ihnen für den Tagesordnungspunkt 1 eine Redezeit von 10 Minuten je Fraktion und Staatsregierung, wenn gewünscht, und eine Minute Redezeit je fraktionslosem Abgeordneten vor. Tagesordnungspunkt 2 schlage ich ohne Aussprache vor. – Ich sehe keine weiteren Änderungsvorschläge für oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Die Tagesordnung der Meine Damen und Herren! Ich rufe auf gemäß Artikel 54 Abs. 1 der zum Gegenstand: „Fördersumpf bei im Verantwortungsbereich von Verantwortung von Mitgliedern der Rechts- oder Dienstaufsicht Staatsministerium für Soziales und (SMS) und des Geschäftsbereichs Sächsischen Staatsministerium für (SMGI) eingesetzten und externen Berater, der Sächsischen Akteuren der Antragsteller und/oder mit den im Sonderbericht des Richtlinie Integrative Maßnahmen (veröffentlicht am 07.12.2023) Verwaltungsverfahren, auch im Hinblick auf dem einschlägigen VwVfG für den Aufklärung darüber, welche Erkenntnisse und Problemlagen der Förderpraxis im des Vollzugs der Richtlinie Integrative Zeitraum von 2015 bis 2023“ Abgeordneten der Fraktion AfD André Barth, Dringenberg, Torsten Gahler, René Hein, Holger Joachim Keiler, Tobias Keller, Thomas Kirste, Lars Kuppi, Ulrich Lupart, Norbert Mayer, Frank Schaufel, Timo Schreyer, Doreen Jörg Urban, Dr. Rolf Weigand, André Wendt, Hans-Jürgen Zickler, Jan-Oliver Zwerg rungsantrag in Drucksache 7/15681 sowie der Änderungsantrag in Drucksache 7/15725 wurden von der Einreicherin zurückgezogen. Ich schlage vor, zu dem Dringlichen Antrag, dem neuen Änderungsantrag und der gutachterlichen Äußerung gemeinsam eine Aussprache durchzuführen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das kann ich nicht erkennen. Wünscht vor der Aussprache der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Kollege Lippmann, das Wort? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja, Herr Präsident! – Oh-Rufe von der AfD) – Herr Kollege Lippmann, das Pult gehört Ihnen. (André Barth, AfD: Aber nur zum Verfahren! –

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Aufgrund der Bedeutung des Minderheitenrechtes zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses und mit Blick auf das gesonderte geregelte Verfahren zur Zulässigkeitsüberprüfung habe ich als Berichterstatter des Ausschusses für die gutachterliche Stellungnahme um das Wort gebeten, um gegenüber dem Plenum, welches diese Prüfung letzte Woche Mittwoch initiierte, hierzu jenseits der schriftlichen gutachterlichen Stellungnahme zu berichten und die wesentlichen Erwägungen zu Gehör zu bringen. Dem für Rechtsfragen zuständigen Ausschuss wurde gemäß § 1 Abs. 3 des Untersuchungsausschussgesetzes der Einsetzungsantrag von der qualifizierten Minderheit der Mitglieder des Landtags, zugleich zum damaligen Zeitpunkt allesamt Mitglieder der AfD-Fraktion, in der Drucksache 7/15623 sowie ein Änderungsantrag vom 30. Januar 2024 zur Prüfung überwiesen. Vorweg möchte dabei schicken, dass es Aufgabe des Rechtsausschusses war und ist, in derartigen Fällen eine gutachterliche Stellungnahme zur Zulässigkeit des Einsetzungsauftrages abzugeben. Die Zulässigkeitsprüfung richtet sich dabei am Maßstab des Untersuchungsausschussrechtes und der Sächsischen Verfassung aus und ist eine rein rechtliche. Für etwaige Zweckmäßigkeitsbedenken gegen den Untersuchungsauftrag sowie für Erwägungen für etwaige zeitliche Limitierungen ist hierbei von vornherein kein Raum. Derartige Überlegungen sind Teil der politischen Auseinandersetzung und nicht der rechtlichen Bewertung; Letztere hat im Hohen Hause, denke ich, vergangene Woche hinreichend stattgefunden. Der Einsetzungsantrag begegnete bereits vor der Befassung damit im Plenum des Landtags am 31. Januar 2024 erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken durch mehrere Fraktionen des Landtags, (André Barth, AfD: Na ja!) welche im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Tagesordnung für die letzte Plenarwoche artikuliert wurden. Zur Prüfung der verfassungsmäßigen Zulässigkeit wurde daher ein Rechtsgutachten des Juristischen Dienstes der Landtagsverwaltung auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten stützte die teils erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Teile des Einsetzungsantrages. So verstießen die Teile des Untersuchungsauftrages gegen das Antizipationsverbot, welches untersagt, vorweggenommene Bewertungen und Tatsachenbehauptungen in den Einsetzungsantrag aufzunehmen. Der Antrag genüge zudem nicht dem Bestimmtheitsgebot, soweit er Aufklärung über Inhalte verlange, die weit über den eigentlichen Untersuchungsgegenstand hinausgehen. Ferner fehle es hinsichtlich der Aufklärung und Untersuchung privater Sachverhalte am erforderlichen öffentlichen Interesse. Ebenso seien Verstöße gegen das Gewaltenteilungsprinzip im Einsetzungsantrag erkennbar. Der Einsetzungsantrag wäre somit nach der Auffassung der Landtagsverwaltung mit der Sächsischen Verfassung unvereinbar gewesen. Infolge des Gutachtens stellte die AfD-Fraktion am 30. Januar 2024 einen Änderungsantrag in der Drucksache 7/15768 zum Antrag der qualifizierten Minderheit von Abgeordneten auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses. Dieser war bereits Gegenstand der Beratung zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses am 31. Januar 2024. Dieser Änderungsantrag, der nur Teile der Anmerkung des Juristischen Dienstes umsetzte, genügte dabei nach Auffassung der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht, um die verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Einsetzungsantrag zu erfüllen, weshalb der Verfassungs- und Rechtsausschuss zur Prüfung durch das Plenum angerufen wurde. Insbesondere sah die Mehrheit des Landtags die Bedenken zur Bestimmtheit des Einsetzungsantrages als auch zur Untersuchung privater Sachverhalte als nicht bzw. unzureichend ausgeräumt. Im Vorfeld der für den 6. Februar 2024 terminierten Sitzung des Verfassungs- und Rechtsausschusses reichte nunmehr die AfD am 2. Februar 2024 in der Drucksache 7/15725 einen neuerlichen Änderungsantrag ein, welcher den vorherigen ersetzte und somit in die Prüfung des Rechtsausschusses einbezogen wurde. Der für Rechtsfragen zuständige Ausschuss befasste sich am 6. Februar 2024 in seiner Sitzung umfassend mit den noch offenen verfassungsrechtlichen Fragen. Mit Blick auf das juristische Gutachten, welches erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen den ursprünglichen Einsetzungsauftrag geltend machte, stellte der Ausschuss fest, dass es durchgreifende Bedenken zur Zulässigkeit des Untersuchungsauftrages gibt, sofern dieser nicht durch diesen zu dieser Zeit vorliegenden Änderungsantrag nach dessen Annahme ausgeräumt werden könne. Der zuvor durch die AfD-Fraktion eingereichte Änderungsantrag hat in Anerkennung dieser Bedenken bereits die Streichung wesentlicher inkriminierter Teile des Untersuchungsauftrages in Aussicht gestellt. So wurde in der Sitzung des Ausschusses nochmals über die Voraussetzung für die Untersuchung privater Sachverhalte diskutiert, wobei die überwiegende Mehrheit des Ausschusses von der Notwendigkeit des Vorliegens eines überwiegenden öffentlichen Interesses und einer notwendigen Abwägung mit den Grundrechten privater Dritter ausging und das Vorliegen dieser Voraussetzungen im konkreten Fall verneinte. Jedoch drehte sich der Kern der rechtlichen Auseinandersetzung im Ausschuss um die Frage, ob der Einsetzungsantrag in der Fassung der unterstellten Annahme des Änderungsantrags in der Drucksache 7/15623 gegen das Antizipationsverbot verstoße. Das Antizipationsverbot untersagt, dass in Untersuchungsaufträgen bereits eine Vorfestlegung hinsichtlich der Untersuchungsergebnisse erfolgt. Dies kann insbesondere durch vorweggenommene Wertungen der Fall sein. Gegenständlich war hierbei insbesondere, inwieweit der Begriff „Fördersumpf“ bereits eine solche vorweggenommene Wertung und damit eine die Zulässigkeit beeinträchtigende Formulierung des Einsetzungsantrages ist. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Während der Juristische Dienst und mehrere Fraktionen in der Sitzung des Ausschusses diese Formulierung als gerade noch verfassungsgemäß bewerteten und dabei vor allem auf die hinreichende Ergebnisoffenheit, die durch die Einfügung des Wortes „mutmaßlicher“ gegeben sei, verwiesen sowie generell darauf, dass das Antizipationsverbot im politischen Meinungskampf, bei dem Untersuchungsausschüsse ein Instrument seien, nicht überspannt werden dürfe, verwiesen andere Fraktionen auf die grundlegenden Bedenken der Landtagsverwaltung im bereits eingeführten Rechtsgutachten. Das Antizipationsverbot sei absolut und präge gerade noch den Kern des parlamentarischen Untersuchungsrechtes. Hierbei sei insbesondere zu würdigen, dass sich die inkriminierte Formulierung sehr prominent im Titel des Untersuchungsausschusses finde. Die Frage, ob diese Bedenken durchgreifend auf die Zulässigkeit des Einsetzungsantrags einwirken, kann schlussendlich dahingestellt bleiben, da die AfD noch in der Sitzung ankündigte, hierzu einen Änderungsantrag einzubringen. Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte schließen: Der Ausschuss stellte somit fest, dass – sofern die AfD erkläre, einen weiteren Änderungsantrag einzubringen, der die Formulierung in „mutmaßlich rechtswidrige Förderpraxis“ abändere und dieser angenommen werde – es keinerlei verfassungsrechtliche Zulässigkeitsbedenken gegen den Einsetzungsantrag in der geänderten Form mehr gebe. Die AfD-Fraktion hat am 7. Februar nunmehr in der Drucksache 7/15757 einen den vorherigen Änderungsantrag ersetzenden Änderungsantrag eingereicht, der diese Abänderung des Titels ebenso enthält. Im Falle einer Annahme wären somit aus Sicht des Ausschusses die verfassungsrechtlichen Bedenken allesamt geheilt. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Kollege Lippmann, hatte gerade das Wort. Wir kommen jetzt zum Antragsteller. Ich erteile das Wort an Herrn Kollegen Barth, AfD-Fraktion.

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André Barth AfD

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich danke zunächst der Mehrheit dieses Hauses für die Gelegenheit, den Fördermittelsumpf im SPD-geführten Sozialministerium von Frau Köpping heute erneut thematisieren zu dürfen. Das Gutachten des Juristischen Dienstes lag bereits vor der Plenarsitzung der vergangenen Woche vor. Mit unserem ersten Änderungsantrag sind wir bereits vergangene Woche den wesentlichen Forderungen des Juristischen Dienstes nachgekommen und haben aus unserer Sicht einen verfassungsgemäßen Antrag auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses gestellt. Doch es geht Ihnen allen hier – wie bereits in der vorigen Woche festgestellt – nicht um Aufklärung. Allen voran Frau Köpping bewirbt sich um den Weltmeistertitel im Verzögern, Verschleiern und Vertuschen. Sie versucht – meine Damen und Herren, Sie machen sich hierbei aber zu Erfüllungsgehilfen – den Fördersumpf im Sozialministerium nicht etwa trockenzulegen. Im Gegenteil, Sie kultivieren ihn weiter – siehe neue Förderrichtlinie. Nun zur unrühmlichen Rolle der Linksfraktion in diesem Schmierentheater. Ihre Aufgabe als Oppositionsfraktion wäre wirksame Regierungskontrolle. Stattdessen beteiligen Sie sich aber an der Verzögerungstaktik. Der Grund dafür liegt sehr deutlich auf der Hand, wie ich Ihnen bereits im letzten Dezember-Plenum gesagt habe: Sie und Ihr politisches Vorfeld sind die Profiteure dieser höchst zweifelhaften Fördermittelpraxis. (Beifall bei der AfD) Sie wollen doch, dass diese so fortgesetzt wird, damit Sie weiterhin Ihre Gesinnungsgenossen ohne ehrliche Arbeit in Lohn und Brot bringen können. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Sie, meine Damen und Herren von den LINKEN, sind damit nicht einmal mehr eine Scheinopposition. Sie versuchen auch nicht, dies zu sein, sondern Sie sind aktiver Mittäter beim Verschleiern, Verzögern und Vertuschen. (Beifall bei der AfD) Zum inhaltlichen Kern dessen, was in den vergangenen Tagen passiert ist: Der Sonderbericht des Rechnungshofes zur Förderrichtlinie „Integrative Maßnahmen“ enthält zahlreiche Feststellungen, die einige Fragen aufwerfen. Die in der vergangenen Woche hier geäußerte Meinung, dass der Rechnungshof das gesamte Förderverfahren umfassend untersucht habe, teilen wir nicht. So konnte der Rechnungshof eine Vielzahl von Sachverhalten angesichts fehlender oder unvollständiger Akten nicht vollständig aufklären. Im Bericht stellt der Rechnungshof eine Vielzahl von Anhaltspunkten dar, die auf eine Finanzierung von politischen Aktivitäten der Zuwendungsempfänger mit Steuermitteln hinweisen. Aufgrund der ungenau beschriebenen Projekte und der unzureichenden Prüfung durch das Ministerium konnte der Rechnungshof diese Frage aber nicht abschließend klären. Bei einer Vielzahl von Vereinen, die die meisten Zuwendungen erhielten, stellt der Rechnungshof Anhaltspunkte für aktive Bekanntschaften oder gemeinsames politisches Tätigwerden fest. Die Hausleitung war bereits vor der Zuwendungsentscheidung aktiv in die Projektplanung einbezogen und hat sich öffentlich dazu geäußert. Aufgrund von gemeinsamer Partei- oder Vereinsmitgliedschaft, gemeinsamer Partei- oder Vereinsarbeit sowie ehrenamtlicher oder beruflicher Zusammenarbeit sind Beziehungen und Interessenskoalitionen entstanden. Wie stark und intensiv diese sind, konnte vom Rechnungshof aus der Sicht von außen allerdings nur bedingt bewertet werden. Der Inhalt der zwischen Ministerium und Zuwendungsempfänger geführten Gespräche und wer daran teilgenommen hat, war nicht aktenkundig dokumentiert. Ob die in den Akten dokumentierten Beteiligten und Zeichnungsbefugten auch die Entscheidungsträger waren, konnte der Rechnungshof nicht nachvollziehen. Daraus ergeben sich folgende Fragen: Wer hat die Zuwendungsentscheidung getroffen? Wurde mit Steuergeldern auf politische Willensbildung, insbesondere vor der Landtagswahl 2019, Einfluss genommen? Im Besonderen interessieren uns die Antworten auf zwei Fragen: Erstens. Welche Entscheidungen – und aus welchen Gründen – haben Sie, Frau Köpping, in den Förderverfahren getroffen? Zweitens. In welchem Umfang waren Sie über die Förderpraxis in Ihrem Haus, die in ungewöhnlich großem Ausmaß rechtswidrig war, informiert? (Beifall bei der AfD) Als Haushalts- und Finanzpolitiker interessiert mich zusätzlich die Frage, ob und wie der durch rechtswidrige Zuwendungen entstandene Schaden beim Freistaat Sachsen ausgeglichen worden ist bzw. ausgeglichen werden soll. Schließlich sind wir es alle dem sächsischen Steuerzahler schuldig, auf Wiedergutmachung des entstandenen Schadens zu achten. Deshalb sollten wir der Frage nachgehen, ob die rechtswidrigen Zuwendungen von dem Zuwendungsempfänger zurückgefordert wurden. Das sind Fragen über Fragen, die untersucht und aufgeklärt werden müssen. Wenn nicht durch einen Untersuchungsausschuss, meine Damen und Herren, wie denn dann? Unser Antrag auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses hat trotz des vorgelegten Änderungsantrages vergangene Woche jedoch Zweifel hinsichtlich seiner Verfassungsgemäßheit hervorgerufen. In der daraufhin am Mittwoch stattgefundenen Sitzung des Verfassungs- und Rechtsausschusses konnten wir trotz weitgehender weiterer Änderungen die verfassungsrechtlichen Differenzen noch nicht vollständig ausräumen. Mit einem erneuten Änderungsantrag wollen wir nun die letzten Zweifel an der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit unseres Antrages beseitigen. Die finanziellen Verhältnisse der Zuwendungsempfänger und die Verantwortlichkeiten von Akteuren der Antragsteller sollen demnach nicht mehr Untersuchungsgegenstand sein. Dazu wird nunmehr Nummer 4 des Antrages und die diesbezügliche Formulierung in der Bezeichnung des Ausschusses gestrichen. Der Juristische Dienst hat den Teil 2 der Antragsüberschrift und den Beschlusstext auf Seite 2 als zu unbestimmt kritisiert. Nach diesem Passus sollen auch Mängel der Förderpraxis außerhalb der Richtlinie „Integrative Maßnahmen“ Gegenstand der Untersuchung werden. Der Kritik der mangelnden Bestimmtheit wollen wir abweichend vom ursprünglichen Änderungsantrag nunmehr durch Streichung dieses Passus begegnen. Zusätzlich haben wir vermeintlich werdende und zukunftsgerichtete Formulierungen gestrichen oder geändert, wodurch das Antizipationsverbot und der Gewaltenteilungsgrundsatz in jedem Fall beachtet werden. Damit war am Mittwoch im Verfassungs- und Rechtsausschuss nur noch der Begriff „mutmaßlicher Fördersumpf“ in der Bezeichnung des Ausschusses umstritten. Aber auch diesen Streitpunkt haben wir mit dem vorliegenden Änderungsantrag ausgeräumt. Danach wird der Begriff „mutmaßlicher Fördersumpf“ in der Bezeichnung des Ausschusses durch die Wörter „mutmaßlich rechtswidrige Fördermittelpraxis“ ersetzt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Hätten Sie auch gleich machen können!) Bei der Begriffswahl haben wir uns davon leiten lassen, dass der Sächsische Rechnungshof in seinem Sonderbericht einen „in hohem Maße“ rechtswidrigen Fördervollzug festgestellt hat. Das Sozialministerium hat dieser Bewertung des Rechnungshofs ausdrücklich zugestimmt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Warum haben Sie das nicht gleich gemacht?) Doch da wir die Feststellung des Rechnungshofs zum Untersuchungsgegenstand gemacht haben, wollen wir die von ihm getroffene Wertung der Feststellung nicht eins zu eins übernehmen. Vielmehr wollen wir mit dem Zusatz „mutmaßlich“ sicherstellen, dass das Untersuchungsverfahren ergebnisoffen gehalten wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Uns ist mit diesem Untersuchungsausschuss an ehrlicher Aufklärung gelegen. (Anhaltendes Lachen der Abg. Sabine Friedel, SPD, sowie vereinzelt Lachen bei der CDU) Sie versuchen jedoch, das berechtigte Aufklärungsinteresse der Bürger in diesem Fall mit juristischen Winkelzügen zu konterkarieren. (Beifall bei der AfD –

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Sören Voigt CDU

Wo denn? – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Die letzte Änderung des Antrags – nämlich die rein semantische Änderung des Untersuchungsausschusstitels – (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) wäre aus Sicht des Juristischen Dienstes gar nicht notwendig gewesen. (Zuruf des Abg. Martin Modschiedler, CDU) Um Ihnen aber weitere Argumente für Ihr Verzögern, Verschleiern und Vertuschen zu nehmen, (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) sprechen wir nun im Titel des Untersuchungsausschusses nicht mehr vom „mutmaßlichen Fördersumpf“. (Beifall des Abg. Ulrich Lupart, AfD) Inhaltlich halten wir gleichwohl daran fest; (Sabine Friedel, SPD: Ich hätte an Ihrer Stelle geschwiegen!) gerade, weil mittlerweile auch in der Presse von Korruption die Rede ist. Dass wir im Sinne der Sache jedoch bereit sind, diese Abstriche zu machen, (Martin Modschiedler, CDU: Kann man aus Ihrer Rede gerade nicht! – Heiterkeit bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) unterstreicht unsere Ernsthaftigkeit an einer substanziellen Aufklärung. (Sören Voigt, CDU: Müssen Sie selber machen, Herr Barth!) Sie jedoch machen mit Ihrem mangelnden Aufklärungswillen gleichsam deutlich, dass Sie diese Strukturen der organisierten Steuermittelverschwendung für links-grüne Gesellschaftsprojekte weiterhin am Leben erhalten wollen. (Beifall bei der AfD) Mit diesen Kriterien kommen wir den Empfehlungen des Juristischen Dienstes in vollem Umfang nach (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nee!) und räumen auch die letzten Bedenken der Koalitionsfraktionen aus dem Verfassungs- und Rechtsausschuss aus dem Weg. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Herr Kollege Barth sprach für die AfD-Fraktion. Jetzt erteile ich Herrn Kollegen Modschiedler für die CDU-Fraktion das Wort. Danach geht es weiter mit DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, Fraktionslose. Bitte, Herr Kollege Modschiedler. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie schreien uns aber nicht so an, oder? –

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Martin Modschiedler CDU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben soeben die Einbringung des Antrags der AfD mit dem konkreten verfassungsrechtlichen und nun auch zulässigen Titel – nennen Sie es Tenor, nennen Sie es Thema – gehört. Nicht das, was Herr Barth herumgebrüllt hat, war das Thema, sondern das, was der Präsident heute vorgelesen hat; es war sehr umfangreich. Der Text ist jetzt verlesen und eingebracht, aber leider mussten wir bis zu diesem Ergebnis doch ein paar Runden im Parlament und am Mittwoch auch im Ausschuss drehen. Nun liegt das Ganze zur Abstimmung vor. Ich danke dem Berichterstatter – ich finde es sehr sinnvoll, weil wir hierzu juristisch tätig waren –: Danke, Herr Lippmann, für die rechtliche Einführung in das Ganze, was wir am Mittwoch getan haben. Ob aber dieser Untersuchungsausschuss hätte sein müssen oder nicht, Herr Barth, das soll in dem Ausschuss untersucht werden. Was Sie gemacht haben, war wieder eine klassische Vorverurteilung. Übrigens: Alle Absprachen, die wir getroffen haben, Herr Barth – Herr Keiler, Sie erinnern sich –: Wir haben gesagt, wir machen das, das ist ein politisches Interesse – und Sie stellen sich hier hin und nennen das Ganze wieder genauso, wie vorher. (André Barth, AfD: Nö, ich habe gesagt, was wir ändern! Genau zuhören!) Warum machen wir diese Änderungen? Wenn Sie sich an nichts halten wollen, dann ist es schwierig, dann sollten wir doch bei Gericht endlich einmal klären lassen, ob es einen Fördersumpf gibt oder nicht, bitte. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) – Sorry, da war ich jetzt doch lauter geworden. (Heiterkeit bei den LINKEN) Doch es ist für uns erst einmal wichtig gewesen, dass die verschiedenen und ernsthaft verfassungsrechtlich bedenklichen Passagen – und die hat der Juristische Dienst beanstandet – aus dem Text herausgenommen und abgeändert werden mussten. Wie wir alle wissen, hat das in der letzten Plenarsitzung überhaupt nicht funktioniert. Wir wissen auch, warum es nicht funktioniert hat und wir hörten es bei Herrn Barth gerade wieder. Es war gar kein wirklicher Wille dahinter. Daher wurde eine Sondersitzung des Verfassungs- und Rechtsausschusses einberufen; dieser ist in dem Fall der zuständige Ausschuss für Rechtsfragen. Wir haben am Mittwoch zusammen getagt und uns das Gutachten des Juristischen Dienstes angehört. Schön war, dass dort in sachlicher, juristischer, aber auch in der politischen Auseinandersetzung der vorliegende verfassungsrechtlich vertretbare Konsens gefunden werden konnte. Komischerweise war Herr Barth anwesend; und jetzt brüllt er hier herum und macht es wieder anders – schade. Doch das Recht des Untersuchungsausschusses ist nun einmal ein Minderheitenrecht und so soll es auch sein. Die Opposition kann und soll einen Untersuchungsausschuss einberufen dürfen, aber – und das ist uns allen wichtig im Hohen Haus – er muss auf der Grundlage unserer Verfassung beruhen. Das haben wir mit den letzten Änderungen und den Gesprächen im Ausschuss glücklicherweise erreicht. Das heißt jedoch nicht, dass wir als CDU diesen Ausschuss brauchen, zumal der unabhängige Rechnungshof seinen Bericht abgegeben hat – er ist unabhängig, der Rechnungshof –, zumal die Staatsanwaltschaft bereits ermittelte und keinen strafrechtlich relevanten Anfangsverdacht erkennen konnte, und zumal die Legislaturperiode unmittelbar vor ihrem Ende steht und interessanterweise auch der Wahlkampf beginnt. Gut, die AfD macht von ihrem Recht Gebrauch. Okay, das nehmen wir einfach einmal zur Kenntnis. Wir als CDU werden uns aber zu diesem Dringlichen Antrag mit den Änderungen, die wir in der Ausschusssitzung noch vereinbaren konnten, enthalten. (Lachen des Abg. Carsten Hütter, AfD) Wir brauchen diesen Untersuchungsausschuss nicht, (Zuruf von der AfD: Sie wollen ihn nicht!) aber wir müssen es nun so hinnehmen; denn so geht Demokratie. (Zuruf von der AfD) Ich wünsche allen eine gute Wahl und den Erwählten wünsche ich – nach dem, was ich gerade gehört habe – ein kollegiales Miteinander. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung –

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Dr. Matthias Rößler

Auf Herrn Kollegen Modschiedler, CDU-Fraktion, folgt für die Fraktion DIE LINKE Frau Kollegin Köditz, bitte.

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Kerstin Köditz Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kurz, ganz kurz nachdem wir in der vergangenen Woche über den Einsetzungsantrag der AfD debattiert hatten, erschien eine Pressemitteilung des AfD-Abgeordneten Barth. Aus dieser Pressemitteilung erfuhren wir, was sich zuvor angeblich ereignet hätte. Der Landtag habe – erstens – den Untersuchungsausschuss abgelehnt. (Zuruf von der AfD: Richtig!) Der Landtag habe dies – zweitens – mit fadenscheinigen Begründungen getan. Und dann habe der Landtag dies auch noch getan, obwohl – drittens – die AfD das Recht habe, allein einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Wer bei der Sitzung anwesend war, wird wissen: Nichts davon ist wahr. Natürlich ist die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses immer noch die Sache des Parlaments. Ja, es muss ihn einsetzen, wenn eine qualifizierte Minderheit dies verlangt. Aber eine weitere Voraussetzung dafür ist ein zulässiger Antrag. Was die AfD-Fraktion vorgelegt hat, war unzulässig. Für unzulässig wurde der Antrag nicht etwa mithilfe von fadenscheinigen Begründungen gehalten, sondern aufgrund der Verfassung des Freistaates Sachsen. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und des Abg. Sören Voigt, CDU) Der Landtag hat den Untersuchungsausschuss aus diesem Grund aber keineswegs abgelehnt, sondern genau das getan, was das Gesetz vorsieht und den Antrag an den zuständigen Ausschuss überwiesen. Wäre es wahr, dass der Landtag den Untersuchungsausschuss bereits abgelehnt hätte, stünden wir heute nicht hier und hätten am Mittwoch keine zusätzliche Ausschusssitzung durchgeführt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Korrekt!) Wäre es wahr, dass alles nur auf fadenscheinigen Begründungen beruht, dann hätte sich die AfD wohl kaum veranlasst gesehen, ihren ursprünglichen Antrag inzwischen schon drei Mal mit Änderungsanträgen zu frisieren, damit er nicht mehr ganz so weit weg ist von der Verfassung des Freistaates Sachsen. Mit anderen Worten: Der AfD wurde gar nichts verwehrt. Alles, was sich in Wirklichkeit ereignet hat, entspricht dem vorgesehenen Verfahren. Lediglich die Äußerungen der AfD entsprechen nicht den allgemeinen Erwartungen an die Wahrheit. Mir persönlich ist es völlig schleierhaft, wie der tatsachenscheue Herr Barth und seine Leute unter diesen Voraussetzungen einen Untersuchungsausschuss bestreiten wollen, (Dr. Joachim Keiler, AfD: Kein Wunder!) zumal sie in einem anderen Untersuchungsausschuss bereits demonstriert haben, wie man es nicht macht. Manche von Ihnen werden sich erinnern, wie der 1. Untersuchungsausschuss zunächst gar nicht in Gang kam, weil er monatelang durch die AfD ausgebremst wurde, obwohl diese ihn unbedingt haben wollte. Die AfD verdankt sich auch das Hickhack um diesen 2. Untersuchungsausschuss und die Extrarunde, die der Landtag – noch bevor der Ausschuss überhaupt eingesetzt ist – in den vergangenen Tagen drehen musste. Das lässt nur erahnen, wie heiter es doch werden wird. Es verstärkt auch meine Zweifel, ob der Untersuchungsausschuss vor dem Ende der Wahlperiode überhaupt irgendetwas ermitteln wird oder nicht selbst sofort versumpft. (Heiterkeit der Abg. Sarah Buddeberg und Marika Tändler-Walenta, DIE LINKE) So viel zur jüngsten Vergangenheit – nun zum Status quo: Die vorliegende Stellungnahme des Ausschusses für Verfassung und Recht macht sich die Stellungnahme des Juristischen Dienstes in Bezug auf den ursprünglichen Antrag zu eigen. Demnach stand dieser Antrag – wie auch in der vergangenen Woche im Plenum wiederholt dargelegt wurde – nicht im Einklang mit der Sächsischen Verfassung. Das hätte der AfD von vornherein klar sein können, wenn sie auf einen zulässigen Antrag hingearbeitet hätte. Am Votum des Ausschusses kann man ablesen, dass die AfD sogar einräumt, an dieser Aufgabe selbst gescheitert zu sein. (Lachen des Abg. Dr. Joachim Keiler, AfD) Die vorliegende Stellungnahme des Ausschusses bestätigt darüber hinaus, dass der erste Änderungsantrag vom 30. Januar die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht vollständig behebt. Daher müsste der Landtag heute tun, was Herr Barth schon vor einer Woche erlebt zu haben glaubt: den Antrag ablehnen. Nun hat die AfD aber zwischenzeitlich einen zweiten und jetzt sogar einen dritten Änderungsantrag vorgelegt, wohl um doch noch zu retten, was zu retten ist. Was ist dazu zu sagen? (Dr. Joachim Keiler, AfD: Gott sei Dank!) Zunächst einmal: Für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses muss nicht nur der Antrag zulässig sein, sondern auch jeder etwaige Änderungsantrag. Aus § 3 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes ergibt sich, dass der im Antrag bezeichnete Untersuchungsgegenstand nicht gegen den Willen der Antragsteller verändert werden darf. Alle drei Änderungsanträge genügen diesem Erfordernis aber nicht; denn sie stammen nicht von den Antragstellern, sondern von der AfD-Fraktion. Beide Personengruppen waren zu keinem Zeitpunkt identisch. Eigentlich erübrigt sich damit die Befassung mit dem Inhalt. Doch weil auch mit dem Inhalt nach wie vor einiges nicht stimmt, passt es gut an diese Stelle. (André Barth, AfD: Mutmaßlich!) Erstens. Die AfD will zwar auf die unzulässige Wertung „Fördersumpf“ im Titel des Antrags verzichten, meine Fraktion teilt aber ausdrücklich nicht die Auffassung, wonach hierdurch alle verfassungsrechtlichen Bedenken ausgeräumt werden. Es ging nie nur um den Titel. Daher haben wir uns im Ausschuss enthalten. Zweitens. Aus dem Gutachten des Juristischen Dienstes ergab sich die Frage, welchen Status diverse Aussagen aus dem Bericht des Sächsischen Rechnungshofs haben, die im Antrag referiert werden. Die AfD hat sich dazu entschieden, diese Aussagen zum Teil des Untersuchungsgegenstandes zu machen. Damit werden nach unserer Rechtsauffassung neue Aspekte eingeführt, die dem Bestimmtheitsgebot nicht genügen oder private Sachverhalte betreffen; etwa, wenn von einer „kaum überschaubaren Akteurslandschaft“ oder vom „undurchsichtigen, selbstbezogenen Charakter einzelner Projekte“ die Rede ist. Dass solche Aussagen nicht Teil des Untersuchungsgegenstandes sein können, merkt man übrigens schon daran, dass Abstrakta wie Überschaubarkeit, Undurchsichtigkeit und Selbstbezogenheit nicht beweiszugänglich sind. Drittens. Aus dem Gutachten des Juristischen Dienstes ergab sich klar, dass eine privat gerichtete Untersuchung, wie sie zunächst von der AfD geplant war, nicht infrage kommt. Nach unserer Rechtsauffassung beabsichtigt die AfD aber genau das immer noch, indem sie danach fragt – Zitat –, „[…] in welchem Umfang sich Zuwendungsempfänger politisch betätigt haben […]“. Viertens. Aus dem Gutachten des Juristischen Dienstes ergab sich klar, dass in der Zukunft liegende Sachverhalte nicht untersuchungsgegenständlich sein können. Nach unserer Sprachkenntnis beabsichtigt die AfD aber genau das immer noch, indem sie nach einer Haftung für finanzielle Schäden fragt, falls eine Rückforderung von Zuwendungsempfängern nicht – Zitat – „erfolgen wird“. Meine Damen und Herren, das ist Futur I. In der deutschen Sprache wird es dafür genutzt, ein Ereignis in der Zukunft auszudrücken; und damit es auch die AfD versteht, verwende ich das Futur I im nachfolgenden Satz: Aus allen genannten Gründen können und werden wir auch dem geänderten Antrag nicht zustimmen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Als Nächstes kommt Herr Kollege Lippmann zu Wort. Er spricht für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich wollte ich mich nicht erneut zu Wort melden, aber nach den Ausführungen des Kollegen Barth ist eine Richtigstellung angebracht. Herr Kollege Barth, ich weiß, Sie saßen mit im Rechtsausschuss. Ich war mir nicht sicher, ob als Mitglied oder als Zuhörer, aber Sie müssten die Debatte mitbekommen haben. Sich jetzt hier hinzustellen und der Koalition bzw. der Mehrheit des Hauses Verzögerungen und Vertuschungen vorzuwerfen, nur, weil wir verfassungsrechtliche Bedenken klären wollten, zeigt Ihr Verhältnis zur Sächsischen Verfassung; nämlich eines, welches zeigt, dass es Ihnen egal ist, worum es hierbei geht. Ich hatte es beim letzten Mal bereits deutlich gemacht: Der Unterschied zwischen einer Willkürherrschaft und einem freiheitlichen Rechtsstaat liegt in der Verregelung von Verfahren, übrigens gerade dann, wenn es verfassungsrechtliche Bedenken gibt. Wenn Sie jetzt darüber hinweggehen und sagen, die paar verfassungsrechtlichen Bedenken, seien – Zitat – „juristische Winkelzüge, welche die Koalition hier an den Tag legt, um die AfD zu blockieren“, dann zeigen Sie doch selbst, dass Sie offenbar Rosinenpickerei in der Verfassung betreiben. Es kann doch nicht angehen, dass Sie sich hinstellen und sagen, Sie nutzen das schärfste Schwert, das Ihnen zusteht, das Ausdruck der Verfassung ist, das Ausdruck Ihrer Minderheitenrechte der Verfassung ist, und sagen: Das will ich aber haben und den Rest der Verfassung halten wir für rotrot-grünes Propagandagedöns und das interessiert uns nicht. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein in der Bearbeitung. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Und was bitte wird denn hier vertuscht? Nur weil wir die berechtigten verfassungsmäßigen Zweifel vom Juristischen Dienst dieses Landtags bestätigt bekommen haben, wird hier nichts vertuscht. Wir haben dafür gesorgt, dass Ihr grottiger, eklatant verfassungswidriger Einsetzungsauftrag zumindest so weit geändert wird, dass er den Maßstäben der sächsischen Landesverfassung entspricht und überhaupt abgestimmt werden kann. (Zurufe von der AfD –

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André Barth AfD

Ja, ja, ja!) Sie brauchen Nachhilfe im Verfassungsrecht, und zwar für Dummies, von Anfang an. Das ist die Erkenntnis. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Und dann erzählen Sie, wir würden das verzögern – wegen einer Woche, die das Ganze nun länger gedauert hat. Nachdem Sie Monate gebraucht haben, um zu überlegen: Machen wir nun einen Untersuchungsausschuss oder nicht? Ich persönlich glaube ja, bei Ihnen wird es vor allem den Grund gehabt haben, dass Sie die intellektuelle Limitierung Ihrer Mitglieder Ihres Untersuchungsausschusses bereits kennen und deshalb wissen, dass dieser Untersuchungsausschuss für Sie ein Fiasko in der Bearbeitung sein wird; und dass Sie deshalb so lange gebraucht haben, sich zu überlegen, ob Sie sich diese Blöße geben. (Vereinzelt Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN) Allem voran, ob Sie am Ende nicht Gefahr damit laufen, dass das viel dramatischer für Sie wird als für das, was Sie am Ende aufklären wollen. Ich sage nur noch einmal: Acht Monate haben wir Ihnen im letzten Untersuchungsausschuss erklären müssen, was Nichts ist, ein Leervorgang, dass ein Leervorgang leer ist. Dafür mussten wir Ihren Kollegen vom Untersuchungsausschuss acht Monate lang erklären, dass in Nichts nichts drin ist. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und den LINKEN – Zuruf des Abg. Dirk Panter, SPD) Herzlichen Glückwunsch! Wenn Sie damit weitermachen wollen, war das wahrscheinlich der Grund, warum Sie sich überlegt haben, ob Sie aus Selbstschutzgründen auf diesen Untersuchungsausschuss verzichten. Das ist es nämlich, so glaube ich, worum es hier geht. Ihr Schreien, dass das jetzt einen Monat oder gar eine Woche länger gedauert hat, und deshalb der Koalition Verzögerungstaktik vorzuwerfen, das ist schon bizarr. Mich erinnert das etwas daran, wenn man beim Millionen Jahre alten Himalayasalz traurig darüber ist, dass das Ablaufdatum in ein paar Wochen erreicht ist. Entschuldigen Sie, es kann doch nicht Ihr parlamentarischer Ernst sein, dass das mit einer Woche eine Verzögerungstaktik sein soll. Lassen Sie mich mit gutem Recht noch einmal sagen: Sie können das ja alles machen. Ich habe mir lange überlegt, ob ich nochmals rede – Sie sehen, ich habe nach Ihren Ausführungen schon wieder erkennbar schlechte Laune, aber das ist Ihr Problem. Ich dachte, wir haben das im Rechtsausschuss geklärt. Sie haben es für sich geklärt, dass Sie keinen verfassungsrechtlich konformen Untersuchungsauftrag hinbekommen haben, warum auch immer. Nun gut, vielleicht versuchen Sie es ein drittes, viertes und fünftes Mal. Beim ersten Mal haben Sie es ja auch nicht ganz hinbekommen. Sie haben diverse Versuche in diesem Hohen Hause noch frei; dafür gibt es für Sie in der Verfassung das Minderheitenrecht. (Zurufe von der AfD) Das Zweite ist: Wir hatten juristische Bedenken, ob es zulässig ist. Ich sage zu guter Letzt: Die Sächsische Verfassung ist der Maßstab des Untersuchungsausschusses, ebenso das Untersuchungsausschussrecht. Sie stellen sich hierhin und sagen: Das alles sind Winkelzüge, und uns interessiert nicht, was in der Verfassung steht. Am Ende geht es doch nur darum, dass Sie ein Tribunal errichten wollen. Das hat sich doch gerade wieder gezeigt. Der Sinn von Tribunalen ist, dass sie außerhalb der Verfassungsordnung stattfinden sollen. Sie haben soeben den Beleg dafür geliefert, dass es Ihnen nicht um eine Aufklärung, um eine rechtsstaatlich grundierte Erkenntnis eines Untersuchungsausschusses geht, sondern nur darum, mit Dreck zu werfen, mit Unterstellungen zu arbeiten und am liebsten ein parlamentarisches Tribunal zu errichten. (Carsten Hütter, AfD: Wen wollen Sie eigentlich schützen, Herr Lippmann?) Aber das Schöne ist: Die sächsische Landesverfassung ist keine willkürliche Überlegung, sondern sie ist ein sehr festes Fundament und setzt Ihnen Grenzen bei dem, was Sie hier dürfen. Deshalb war es richtig, dass wir das a) verfassungsrechtlich geprüft haben, b) uns die Zeit gelassen haben und c) war es falsch, dass Sie heute noch einmal dazu gesprochen haben. Hätten Sie geschwiegen, wäre das für diesen Landtag besser gewesen, aber vor allem für die Erkenntnis, was Sie mit diesem Untersuchungsausschuss wollen. (André Barth, AfD, steht am Mikrofon.) Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Kollege Lippmann. Jetzt spricht Frau Kollegin Friedel für die SPDFraktion.

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Sabine Friedel SPD

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich zu Beginn bei Herrn Kollegen Lippmann in seiner Funktion als Berichterstatter bedanken. Er hat uns die Überlegungen, die am Mittwoch im Ausschuss diskutiert worden sind, sehr sachlich zur Kenntnis gebracht. Es ist aus meiner Sicht ein wenig schade, dass sich Herr Barth dazu entschieden hat, aus dieser Debatte wieder eine politische Debatte zu machen; denn wir hatten diese politische Debatte bereits vor einer Woche. Zusammengefasst ist zu sagen: Solange der Einsetzungsantrag verfassungswidrig war, waren wir als Landtag dazu verpflichtet, diesen abzulehnen. Mit den zahlreichen Änderungen, die die AfD in ihrem Antrag nun vorgenommen hat, ist die Verfassungswidrigkeit geheilt. Nun ist der Landtag verpflichtet, den Ausschuss einzusetzen. Alles, was der Ausschuss untersuchen soll, wurde bereits untersucht. Der Sonderbericht des Rechnungshofes liegt vor und ist öffentlich zugänglich. Er hat Probleme festgestellt, die es bei der Förderung gab. Das zuständige Ministerium hat nicht nur, wie üblich, Stellung genommen, sondern hat alle benannten Probleme umgehend behoben. Das gesamte Förderverfahren wurde im Bereich Integration neu aufgestellt. Konzeption und Vollzug wurden organisatorisch und personell neu aufgestellt. Inzwischen werden sogar bereits die Bescheide nach der neuen Förderrichtlinie erlassen. Das heißt, die Probleme sind nicht nur festgestellt und behoben worden, sondern der Vorgang ist auch öffentlich ausdiskutiert worden. Wir haben im Landtag bereits mehrfach über das Thema gesprochen: zweimal in den Ausschüssen – einen Teil der Sitzung haben Sie dann ja verlassen –, dreimal im Plenum und heute zum vierten Mal. Das erste Mal war vor einem halben Jahr, zum dritten Mal war es in der letzten Woche – und heute erneut. All das zeigt aus unserer Sicht: Dieser Ausschuss, den Sie begehren, ist unnötig und überflüssig. Er kostet uns Abgeordnete wertvolle Zeit, die wir eigentlich dafür verwenden müssten, solch wichtige Vorhaben wie das Gesundheitsdienstgesetz, das Versammlungsgesetz oder das Integrationsgesetz noch über die Ziellinie zu bringen. Er kostet den Steuerzahlerinnen und -zahlern wertvolles Geld für den zusätzlichen Aufwand, (Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD) der nutzlos betrieben wird – erneut, nachdem schon der erste AfD-Untersuchungsausschuss vier Jahre lang sinnlos Geld verschwendet hat. (Beifall bei der SPD und den LINKEN) Der einzige Grund, warum es diesen Ausschuss geben soll – und das ist heute wieder einmal klar geworden –, ist: Die AfD glaubt, mit diesem Ausschuss Wahlkampf machen zu können. Wir können das nicht verhindern – so ist nun einmal Demokratie. Soll die AfD das ruhig versuchen. Aber ganz ehrlich: So doof, wie Sie glauben, sind die Leute in Sachsen nicht. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Frau Kollegin Friedel für die SPD-Fraktion. Es haben alle Fraktionen gesprochen. Wir kommen jetzt zu den fraktionslosen Abgeordneten. Zuerst ergreift Herr Kollege Hösl das Wort; bitte.

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Stephan Hösl fraktionslos

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der beantragte Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Förderpraxis im Sozialministerium beruht auf dem Sonderbericht des Sächsischen Rechnungshofes. In diesem Bericht werden einige Dinge angesprochen, die es aus meiner Sicht legitim erscheinen lassen, einmal genauer hinzuschauen. Es ist das verbriefte Recht der Opposition, einen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung eines eventuellen Missbrauchs von Steuermitteln im Bereich der Förderpraxis und der Arbeit des besagten Ministeriums aufzudecken. Für mich stellt sich jedoch in Anbetracht der Tatsache, dass die Legislaturperiode in sieben Monaten zu Ende geht, die Frage, welchen Zweck der 2. Untersuchungsausschuss verfolgt. Wie es sich mir darstellt, werden einige Sitzungen, auch in den Sommermonaten, angesetzt, die – Frau Friedel hat es bereits gesagt –

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Stephan Hösl fraktionslos

– dem sächsischen Steuerzahler finanzielle Mehrbelastungen bescheren werden. Aber sind wir einmal ehrlich, sehr geehrte Damen und Herren von der AfD: –

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Stephan Hösl fraktionslos

– Die Fraktion der AfD macht mit dieser Thematik Wahlwerbung. In der Kürze der Zeit ist von diesem Untersuchungsausschuss kein vernünftiges Ergebnis zu erwarten. Vielen Dank. (Zuruf von der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Kollege Hösl. Ich wiederhole: Es gibt eine Minute Redezeit für die fraktionslosen Abgeordneten. Jetzt hat Kollege Teichmann das Wort.

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Ivo Teichmann fraktionslos

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Untersuchungsantrag dient der inhaltlichen Aufklärung, der parlamentarischen Kontrolle und der Information der Öffentlichkeit. Das sind legitime Ziele. Die AfD macht von ihrem Minderheitenrecht Gebrauch. Wer von Demokratie redet, muss diese auch leben. Diesen Appell richte ich ausdrücklich an alle Gegner dieses Untersuchungsantrages. (Holger Gasse, CDU: Das gibt es doch nicht! –

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Rico Gebhardt Die Linke

Da hätte er auch bei der AfD bleiben können!) Wer nichts zu befürchten hat, sollte sich der Aufklärung der zumindest mangelhaften und kritikwürdigen Arbeit im sächsischen Sozialministerium – das hat der Rechnungshof ja bereits bestätigt – nicht verschließen, sondern diesem Antrag zustimmen. An Herrn Barth richte ich die Kritik: Wer sachlich überzeugen kann, der muss hier nicht brüllen. (Martin Modschiedler, CDU: So ist es!) Vielen Dank.

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Dr. Matthias Rößler

Das waren zwei fraktionslose Kollegen. Jetzt schaue ich zur Staatsregierung: Wird das Wort gewünscht? – Das kann ich nicht erkennen. Wir kommen zum Schlusswort, und das Schlusswort hat die AfD-Fraktion. Bitte, Herr Kollege Barth.

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André Barth AfD

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Stünden wir am Anfang einer Legislaturperiode, hätten wir zuerst geklärt, inwieweit wir die Akteure der Zivilgesellschaft in diesen Untersuchungsgegenstand einbeziehen könnten; denn es gibt bundesgerichtliche Entscheidungen zum Flick-Ausschuss, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Flick-Ausschuss ist eine völlig andere Materie!) über die Sie völlig schweigen. Wenn es sozusagen eine intensive Verbindung zwischen dem Bewilligenden und dem Zuwendungsempfänger gibt, wenn dort eine gewisse Verschränkung stattfindet (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Erklären Sie mal den Flick-Ausschuss, Herr Barth!) – Herr Lippmann für Sie jetzt ganz plakativ –, dann können durchaus auch Private, wenn sie Steuergeld bezogen haben, in solch einen Untersuchungsausschuss einbezogen werden. Das wäre Punkt 4, den wir entgegenkommend gestrichen haben. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Da waren Sie aber großzügig!) Punkt 9, den wir großzügigerweise – entgegen unserer Auffassung – auch gestrichen haben, war: Wir schauen einmal, was das für die anderen Fördermittelverfahren im Freistaat Sachsen bedeutet. Das sage ich Ihnen ganz ehrlich: Wenn wir am Anfang der Legislaturperiode stünden, dann hätten wir das gemacht. Aber wir haben nicht genug Zeit, (Sören Voigt, CDU: Das haben wir von Anfang an gesagt! –

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Valentin Lippmann GRÜNE

Ach, wirklich?) das zu machen. Also haben wir diesen Punkt auch gestrichen; denn wir sind – ich betone es noch einmal – an der sachlichen Aufklärung interessiert. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Dann hätten Sie einen anderen Antrag schreiben müssen! – Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Wenn Sie sich hinstellen und sich auf den Juristischen Dienst berufen, wenn es Argumente sind, die Ihnen nützen – – (Sabine Friedel, SPD, steht am Mikrofon.)

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Dr. Matthias Rößler

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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André Barth AfD

Einen ganz kleinen Moment. Wenn Argumente kommen, die Ihnen nicht passen, dann reden Sie so lange sachlich herum, bis Sie eine andere Einschätzung nehmen können. Es ging um den Begriff „mutmaßlicher Fördersumpf“ (Sabine Friedel, SPD: Es hat sich erledigt, Herr Präsident!) und darum, dass dieser Begriff – „mutmaßlicher Fördersumpf“ – letztendlich als „noch verfassungswidrig“ eingeschätzt wurde. Und was hat die AfD-Fraktion gemacht? Wir haben den Titel ebenfalls geändert. Herr Lippmann, wenn Sie auf uns herumhacken: Wir sind jedem Streit aus dem Weg gegangen, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Weil Sie verloren hätten, Herr Barth! – Heiterkeit der Abg. Sabine Friedel, SPD) obwohl wir der Auffassung waren, dass wir recht haben. Wir haben aber nicht die Zeit, das mit Ihnen auszustreiten, und deshalb geht es uns darum, heute endlich diesen Untersuchungsausschuss einzusetzen. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

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Dr. Matthias Rößler

Meine Damen und Herren! Wir haben den Einsetzungsantrag und den Änderungsantrag in gemeinsamer Aussprache behandelt. Erlauben Sie mir vor der Abstimmung einige Anmerkungen: Der Sächsische Landtag hat gemäß Artikel 54 Abs. 1. Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen und § 2 Abs. 1 Satz 1 des Untersuchungsausschussgesetzes das Recht und auf den Antrag von einem Fünftel seiner Mitglieder die Pflicht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Auch wenn der vorliegende Antrag mit 33 Unterschriften das erforderliche Quorum erfüllt und der Landtag daher zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses verpflichtet ist, bedarf es zur Einsetzung eines Beschlusses des Landtags. Bevor ich zur Abstimmung über den Änderungsantrag in der Drucksache 7/15757 komme, weise ich auf § 3 Abs. 2 Untersuchungsausschussgesetz hin. Nach dieser Vorschrift kann der in einem Minderheitsantrag bezeichnete Untersuchungsgegenstand gegen den Willen der Antragsteller nicht verändert werden. Ich schaue also in die Reihen der Antragsteller, ob sich Widerspruch gegen den Änderungsantrag erhebt. – Das ist nicht der Fall. Deshalb kommen wir nun zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit ist der Änderungsantrag angenommen. Der Tagesordnungspunkt – – (Der Präsident bespricht sich mit dem Sitzungsvorstand.) – Entschuldigung. Ich hätte über den Einsetzungsantrag fast nicht abgestimmt. Tagesordnungspunkt Festlegung der Zahl der Mitglieder Drucksache 7/15624, Ich gehe davon aus, dass wir sogleich über den Antragsinhalt abstimmen können, da keine Aussprache vorgesehen ist. Ich frage dennoch: Wünscht ein Abgeordneter das Wort? – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 7/15624 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Tagesordnungspunkt Wahl von Mitgliedern des 2. Untersuchungsausschussgesetzes zum Förderpraxis bei Asyl- und Verantwortungsbereich von Drucksache 7/15779, Drucksache 7/15739, Drucksache 7/15783, Wahlvorschlag Drucksache 7/15771, Wahlvorschlag der Drucksache 7/15773, Der Landtag hat soeben beschlossen, dass die Stärke des Ausschusses 18 Mitglieder betragen soll. Meine Damen und Herren! Die Verteilung der Mitglieder auf den Ausschuss erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 Untersuchungsausschussgesetz nach der Mitgliederzahl der Fraktionen, wobei nach § 15 Abs. 2 Satz 1 unserer Geschäftsordnung das Verfahren d‘Hondt zur Anwendung kommt. Anders als bei den regulären Ausschüssen des Sächsischen Landtags sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 Untersuchungsausschussgesetz die Mitglieder des Untersuchungsausschusses vom Landtag nach Vorschlägen der Fraktionen zu wählen. Die Wahlvorschläge der Fraktionen liegen Ihnen in den folgend genannten Drucksachen vor: 7/15779 für die (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Wir kommen zur Abstimmung über den geänderten Einsetzungsantrag. Wer der Einsetzung des Untersuchungsausschusses zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit hat der Landtag die Einsetzung des Untersuchungsausschusses beschlossen. Nun ist der Tagesordnungspunkt beendet. Ich rufe auf des 2. Untersuchungsausschusses Antrag der Fraktion AfD Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Eine Anzahl von Stimmenthaltungen. Damit ist die Stärke des Untersuchungsausschusses beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Untersuchungsausschusses gemäß § 4 des Thema „Mutmaßlich rechtswidrige Integrationsmaßnahmen im Staatsministerin Köpping aufklären“ Wahlvorschlag der Fraktion CDU Wahlvorschlag der Fraktion AfD der Fraktion DIE LINKE Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Wahlvorschlag der Fraktion SPD CDU-Fraktion, 7/15739 für die AfD-Fraktion, 7/15783 für die Fraktion DIE LINKE, 7/15771 für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE und 7/15773 für die SPD-Fraktion. Für die 18 zu besetzenden Sitze bedeutet dies: Auf Vorschlag der CDU-Fraktion sind sieben Mitglieder, auf Vorschlag der AfD-Fraktion sechs Mitglieder, auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE zwei Mitglieder, auf Vorschlag der Fraktion BÜNDNISGRÜNE zwei Mitglieder und auf Vorschlag der SPD-Fraktion ein Mitglied zu wählen. Das ist die Anzahl der zu wählenden Mitglieder. Meine Damen und Herren! Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, sofern kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage Sie daher: Widerspricht jemand dem Vorschlag, dass wir durch Handzeichen abstimmen? – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren! Wir kommen, weil es keinen Widerspruch gegeben hat, zur Wahl durch Handzeichen. Wir können nun die Mitglieder des 2. Untersuchungsausschusses – ich möchte nicht alle Drucksachen wiederholen, sie liegen Ihnen vor – wählen. Wenn keine Einwände bestehen, können wir über alle Vorschläge gemeinsam abstimmen. – Frau Kollegin Friedel, bitte.

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Sabine Friedel SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. Wir haben dazu einen Einwand. Wir bitten um gesonderte Abstimmung – und auch namentlich einzeln – der Drucksache 7/15739. Vielen Dank.

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Dr. Matthias Rößler

Noch einmal, welche Drucksache?

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Sabine Friedel SPD

Um Missverständnissen vorzubeugen: Wir möchten keine namentliche Abstimmung, sondern eine Einzelabstimmung der Wahlvorschläge.

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Sabine Friedel SPD

Drucksache 7/15739, das ist der Wahlvorschlag der AfD-Fraktion.

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Dr. Matthias Rößler

Gut. Über alle anderen stimmen wir also im Block ab? Können wir so verfahren oder gibt es weitere Hinweise? – Das ist nicht der Fall, dann verfahren wir so. Ich beginne mit dem Wahlvorschlag der CDU-Fraktion in der Drucksache 7/15779. Wir wollen über den Wahlvorschlag der CDU-Fraktion gemeinsam abstimmen. Das haben wir soeben vereinbart. Ich sehe keinen Widerspruch. Wir stimmen trotzdem noch einmal ab. Wer über den Wahlvorschlag der CDU-Fraktion im Block abstimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – (Staatsminister Christian Piwarz: Das haben wir doch gerade abgestimmt!) – Haben Sie ein Problem, Herr Kollege Piwarz? (Staatsminister Christian Piwarz: Das haben wir doch gerade abgestimmt!) – Nein. Ich verwarne Sie! (Beifall bei der AfD) Gibt es Gegenstimmen? – Das kann ich nicht feststellen. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Ich rufe jetzt den Vorschlag der CDU-Fraktion in der Drucksache 7/15779 auf. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist die Drucksache einstimmig angenommen. Als Nächstes stimmen wir über den Wahlvorschlag der AfD-Fraktion in Drucksache 7/15739 ab. Hierzu ist Einzelwahl begehrt. (Jörg Urban, AfD: Von der SPD-Fraktion!) – Von der SPD-Fraktion; das hatte sie begehrt, und das ist ihr gutes Recht. Jetzt kommen wir zur Einzelwahl. Ich rufe die vorgeschlagenen Kandidaten der AfD-Fraktion einzeln zur Abstimmung auf und beginne mit Herrn Dr. Volker Dringenberg. Wer ihm seine Stimme geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist Herr Dr. Dringenberg gewählt. (Beifall bei der AfD) Ich frage ihn: Nehmen Sie die Wahl an?

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Dr. Matthias Rößler

Das ist der Fall. Die Wahl wurde angenommen. Ich rufe auf Herrn André Barth. Wer ihm seine Stimme gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist Herr Kollege Barth gewählt. (Beifall bei der AfD) Nehmen Sie die Wahl an?

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Dr. Matthias Rößler

Sie nehmen die Wahl an. Das war ein klares Ja. Danke. Jetzt rufe ich auf Herrn Norbert Mayer. Wer Herrn Kollegen Mayer seine Stimme gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Ich frage Herrn Kollegen Mayer: Nehmen Sie die Wahl an?

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Dr. Matthias Rößler

Damit ist die Wahl angenommen. Ich rufe auf Herrn André Wendt. Wer gibt ihm seine Stimme? – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist Herr Kollege Wendt gewählt. (Beifall bei der AfD) Nehmen Sie die Wahl an?

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Dr. Matthias Rößler

Das ist der Fall. Die Wahl ist angenommen. Ich rufe auf Herrn Dr. Joachim Michael Keiler. Wer gibt ihm seine Stimme? – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Ich frage Herrn Dr. Keiler: Nehmen Sie die Wahl an?

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Dr. Matthias Rößler

Das ist der Fall. (Beifall bei der AfD) Jetzt rufe ich auf Herrn Thomas Prantl. Wer gibt ihm seine Stimme? – Danke. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist er gewählt. (Beifall bei der AfD) Herr Prantl, nehmen Sie die Wahl an?

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Dr. Matthias Rößler

Dies ist der Fall. Damit haben wir über die Drucksache zu dem Wahlvorschlag der AfD-Fraktion, abgestimmt. Wir fahren mit dem Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 7/15783 fort. Auch hierzu können wir eine Blockwahl vornehmen. (Der Präsident stimmt sich mit dem Sitzungsvorstand ab.) Ich lasse nicht noch einmal gesondert darüber abstimmen. Beim ersten Mal haben wird das noch gemacht, aber das ist ja vorhin bereits passiert. (Heiterkeit) Wer dem Wahlvorschlag in der genannten Drucksache im Block zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Keine. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Doch, bei der AfD, Herr Hütter!) – Gut. Stimmenthaltungen? – Damit ist den Wahlvorschlägen in der Drucksache 7/15783 zugestimmt. Wir kommen zur nächsten Drucksache, dem Wahlvorschlag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache Tagesordnungspunkt Wahl von stellvertretenden Mitgliedern gemäß § 4 des Untersuchungsausschussgesetzes rechtswidrige Förderpraxis bei AsylVerantwortungsbereich von Drucksache 7/15780, Drucksache 7/15740, Drucksache 7/15784, Wahlvorschlag Drucksache 7/15772, Wahlvorschlag der Drucksache 7/15777, Der Landtag hat in Tagesordnungspunkt 2 beschlossen, dass die Stärke des Ausschusses 18 Mitglieder betragen soll. Für die Wahl der stellvertretenden Mitglieder gilt gemäß § 23 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung, dass die Anzahl der von einer Fraktion benannten Stellvertreter die doppelte Anzahl der von dieser Fraktion zu benennenden Ausschussmitglieder nicht überschreiten darf. 7/15771. Hierzu hatten wir vorhin entschieden, dass wir über diesen im Block abstimmen können. Wer diesem Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drucksache 7/15771 seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Keine. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Doch, Herr Teichmann!) – Entschuldigung, Herr Kollege Teichmann, Sie sitzen etwas abseits. Eine Gegenstimme. Stimmenthaltungen? – Eine Gegenstimme, keine Stimmenthaltungen, damit ist dem zugestimmt worden. Abschließend entscheiden wir über den Wahlvorschlag der SPD-Fraktion, der uns in der Drucksache 7/15773 vorliegt. Das ist eine Einzelwahl. Wer Frau Kollegin Sabine Friedel seine Stimme geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung. Damit ist Frau Kollegin Friedel mit einer Stimmenthaltung gewählt. Frau Kollegin, nehmen Sie die Wahl an?

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Dr. Matthias Rößler

Dies ist der Fall, vielen Dank, damit ist auch Frau Kollegin Friedel gewählt. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Damit haben wir alle Mitglieder des 2. Untersuchungsausschusses gewählt. Das ist eine größere Anzahl von Listen. Deshalb frage ich die Abgeordneten, die ich nicht persönlich gefragt habe, ob sie die Wahl annehmen: Gibt es unter Ihnen jemanden, der die Wahl nicht annimmt? – Das kann ich nicht feststellen. Ich gratuliere allen Gewählten ganz herzlich zu ihrer Wahl. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Ich rufe auf des 2. Untersuchungsausschusses zum Thema „Mutmaßlich und Integrationsmaßnahmen im Staatsministerin Köpping aufklären“ Wahlvorschlag der Fraktion CDU Wahlvorschlag der Fraktion AfD der Fraktion DIE LINKE Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Wahlvorschlag der Fraktion SPD Meine Damen und Herren! Die Verteilung der stellvertretenden Mitglieder auf die Fraktionen erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 des Untersuchungsausschussgesetzes nach der Mitgliederzahl der Fraktion, wobei nach § 15 Abs. 2 Satz 1 unserer Geschäftsordnung das Verfahren nach d’Hondt zur Anwendung kommt. Anders als bei den regulären Ausschüssen des Sächsischen Landtags sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 des Untersuchungsausschussgesetzes die stellvertretenden Mitglieder des Untersuchungsausschusses vom Landtag nach den Vorschlägen der Fraktionen zu wählen. Die Wahlvorschläge der Fraktionen liegen Ihnen in den folgenden genannten Drucksachen vor: 7/15780 für die CDUFraktion, 7/15740 für die AfD-Fraktion, 7/15784 für die Fraktion DIE LINKE, 7/15772 für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE und 7/15777 für die SPD-Fraktion. Bei den maximal zu besetzenden 36 Sitzen bedeutet dies: Auf Vorschlag der Fraktion CDU sind bis zu 14 stellvertretende Mitglieder zu wählen. Auf Vorschlag der Fraktion AfD sind bis zu zwölf stellvertretende Mitglieder zu wählen. Auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE sind bis zu vier stellvertretende Mitglieder zu wählen. Auf Vorschlag der Fraktion BÜNDNISGRÜNE sind bis zu vier stellvertretende Mitglieder zu wählen. Auf Vorschlag der Fraktion SPD sind bis zu zwei stellvertretende Mitglieder zu wählen. Meine Damen und Herren! Die Wahl findet nach Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Daher Tagesordnungspunkt Wahl des Vorsitzenden und 2. Untersuchungsausschusses gemäß § zum Thema „Mutmaßlich und Integrationsmaßnahmen von Staatsministerin Drucksache 7/15738, Drucksache 7/15781, Meine Damen und Herren! Auch die Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des 2. Untersuchungsausschusses obliegt dem Landtag gemäß § 6 Abs. 1 des Untersuchungsausschussgesetzes. Nach Abs. 2 müssen der Vorsitzende und sein Stellvertreter verschiedenen Fraktionen angehören, unter denen sich eine Regierungsfraktion und eine Oppositionsfraktion befinden müssen. Bei der Einsetzung eines neuen Untersuchungsausschusses ist unter den Fraktionen zu wechseln. Das Stärkeverhältnis der Fraktionen untereinander ist zu berücksichtigen. Nach den gesetzlichen Regelungen fällt der Vorsitz in diesem Ausschuss der Fraktion der AfD zu, der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion CDU. Mir liegen in folgenden Drucksachen Wahlvorschläge vor: für den Vorsitzenden in Drucksache 7/15738 und für den stellvertretenden Vorsitzenden in Drucksache 7/15781. Wir kommen jetzt zur Wahl. Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann mit Handzeichen abgestimmt werden, wenn frage ich Sie, ob jemand widerspricht, dass wir durch Handzeichen abstimmen? – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren! Da es keinen Widerspruch gegeben hat, können wir durch Handzeichen die stellvertretenden Mitglieder des 2. Untersuchungsausschusses in den von mir genannten Drucksachen wählen. Wenn keine Einwände bestehen, können wir über alle Vorschläge gemeinsam abstimmen. – Ich sehe, es gibt diesmal keine Einwände. Wir können also über alle Vorschläge gemeinsam abstimmen. Wer dafür ist, alle vorgeschlagenen Kandidaten als stellvertretende Mitglieder in den 2. Untersuchungsausschuss zu wählen, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – (Susanne Schaper, DIE LINKE: Die CDU hat vergessen, uns einzeln abzustimmen!) – Das war ein Zwischenruf. Damit sind bei einer ganzen Anzahl von Stimmenthaltungen alle Genannten gewählt. Ich frage jetzt die gewählten Abgeordneten, ob einer von ihnen diese Wahl nicht annimmt. – Das kann ich nicht feststellen. Dann beglückwünsche ich alle Gewählten zu ihrer Wahl. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf stellvertretenden Vorsitzenden des 6 des Untersuchungsausschussgesetzes rechtswidrige Förderpraxis bei Asylim Verantwortungsbereich Köpping aufklären“ Wahlvorschlag der Fraktion AfD Wahlvorschlag der Fraktion CDU kein Abgeordneter widerspricht. Daher frage ich, ob jemand widerspricht, dass wir durch Handzeichen abstimmen. – Das kann ich nicht feststellen. Meine Damen und Herren! Da es keinen Widerspruch gab, können wir nun durch Handzeichen den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses und dessen Stellvertreter wählen. (Sören Voigt, CDU, steht am Mikrofon.) Wer dafür ist, Herrn Dr. Volker Dringenberg, Fraktion AfD, als Vorsitzenden – – Entschuldigung; bitte.

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Sören Voigt CDU

Herr Präsident! Gestatten Sie eine Zwischenfrage? Stimmen Sie jetzt einzeln ab oder hierüber auch im Verbund?

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Dr. Matthias Rößler

Nein, ich stimme erst über den Vorsitzenden ab und dann über den Stellvertreter.

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Dr. Matthias Rößler

Wir können jetzt durch Handzeichen abstimmen. Ich beginne zuerst mit der Wahl des Vorsitzenden und rufe die Drucksache auf. Wer dafür ist, Herrn Dr. Volker Dringenberg, Fraktion AfD, als Vorsitzenden des 2. Untersuchungsausschusses zu wählen, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist Herr Dr. Volker Dringenberg als Vorsitzender des 2. Untersuchungsausschusses gewählt. (Beifall bei der AfD) Ich frage ihn: Nehmen Sie die Wahl an?

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Dr. Matthias Rößler

Jetzt kommen wir zur nächsten Wahl. Es geht um die Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden. Wer dafür ist, Herrn Geert Mackenroth, Fraktion CDU, als stellvertretenden Vorsitzenden des 2. Untersuchungsausschusses zu wählen, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Eine ganze Anzahl von Stimmenthaltungen, trotzdem ist Herr Geert Mackenroth als stellvertretender Vorsitzender des 2. Untersuchungsausschusses gewählt. Ich frage ihn: Kollege, nehmen Sie die Wahl an?

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Dr. Matthias Rößler

Vielen Dank. Wir sind am Ende dieser Wahl angelangt. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der 84. Sitzung des Sächsischen Landtags ist abgearbeitet. Das Präsi20. März 2024, 10 Uhr festgelegt. Einladung und Tagesordnung gehen Ihnen zu. (Schluss der Sitzung: 10:20 Uhr) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de

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