Dr. Matthias Rößler
Dies ist der Fall, vielen Dank, damit ist auch Frau Kollegin Friedel gewählt. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Damit haben wir alle Mitglieder des 2. Untersuchungsausschusses gewählt. Das ist eine größere Anzahl von Listen. Deshalb frage ich die Abgeordneten, die ich nicht persönlich gefragt habe, ob sie die Wahl annehmen: Gibt es unter Ihnen jemanden, der die Wahl nicht annimmt? – Das kann ich nicht feststellen. Ich gratuliere allen Gewählten ganz herzlich zu ihrer Wahl. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Ich rufe auf des 2. Untersuchungsausschusses zum Thema „Mutmaßlich und Integrationsmaßnahmen im Staatsministerin Köpping aufklären“ Wahlvorschlag der Fraktion CDU Wahlvorschlag der Fraktion AfD der Fraktion DIE LINKE Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Wahlvorschlag der Fraktion SPD Meine Damen und Herren! Die Verteilung der stellvertretenden Mitglieder auf die Fraktionen erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 des Untersuchungsausschussgesetzes nach der Mitgliederzahl der Fraktion, wobei nach § 15 Abs. 2 Satz 1 unserer Geschäftsordnung das Verfahren nach d’Hondt zur Anwendung kommt. Anders als bei den regulären Ausschüssen des Sächsischen Landtags sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 des Untersuchungsausschussgesetzes die stellvertretenden Mitglieder des Untersuchungsausschusses vom Landtag nach den Vorschlägen der Fraktionen zu wählen. Die Wahlvorschläge der Fraktionen liegen Ihnen in den folgenden genannten Drucksachen vor: 7/15780 für die CDUFraktion, 7/15740 für die AfD-Fraktion, 7/15784 für die Fraktion DIE LINKE, 7/15772 für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE und 7/15777 für die SPD-Fraktion. Bei den maximal zu besetzenden 36 Sitzen bedeutet dies: Auf Vorschlag der Fraktion CDU sind bis zu 14 stellvertretende Mitglieder zu wählen. Auf Vorschlag der Fraktion AfD sind bis zu zwölf stellvertretende Mitglieder zu wählen. Auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE sind bis zu vier stellvertretende Mitglieder zu wählen. Auf Vorschlag der Fraktion BÜNDNISGRÜNE sind bis zu vier stellvertretende Mitglieder zu wählen. Auf Vorschlag der Fraktion SPD sind bis zu zwei stellvertretende Mitglieder zu wählen. Meine Damen und Herren! Die Wahl findet nach Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Daher Tagesordnungspunkt Wahl des Vorsitzenden und 2. Untersuchungsausschusses gemäß § zum Thema „Mutmaßlich und Integrationsmaßnahmen von Staatsministerin Drucksache 7/15738, Drucksache 7/15781, Meine Damen und Herren! Auch die Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des 2. Untersuchungsausschusses obliegt dem Landtag gemäß § 6 Abs. 1 des Untersuchungsausschussgesetzes. Nach Abs. 2 müssen der Vorsitzende und sein Stellvertreter verschiedenen Fraktionen angehören, unter denen sich eine Regierungsfraktion und eine Oppositionsfraktion befinden müssen. Bei der Einsetzung eines neuen Untersuchungsausschusses ist unter den Fraktionen zu wechseln. Das Stärkeverhältnis der Fraktionen untereinander ist zu berücksichtigen. Nach den gesetzlichen Regelungen fällt der Vorsitz in diesem Ausschuss der Fraktion der AfD zu, der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion CDU. Mir liegen in folgenden Drucksachen Wahlvorschläge vor: für den Vorsitzenden in Drucksache 7/15738 und für den stellvertretenden Vorsitzenden in Drucksache 7/15781. Wir kommen jetzt zur Wahl. Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann mit Handzeichen abgestimmt werden, wenn frage ich Sie, ob jemand widerspricht, dass wir durch Handzeichen abstimmen? – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren! Da es keinen Widerspruch gegeben hat, können wir durch Handzeichen die stellvertretenden Mitglieder des 2. Untersuchungsausschusses in den von mir genannten Drucksachen wählen. Wenn keine Einwände bestehen, können wir über alle Vorschläge gemeinsam abstimmen. – Ich sehe, es gibt diesmal keine Einwände. Wir können also über alle Vorschläge gemeinsam abstimmen. Wer dafür ist, alle vorgeschlagenen Kandidaten als stellvertretende Mitglieder in den 2. Untersuchungsausschuss zu wählen, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – (Susanne Schaper, DIE LINKE: Die CDU hat vergessen, uns einzeln abzustimmen!) – Das war ein Zwischenruf. Damit sind bei einer ganzen Anzahl von Stimmenthaltungen alle Genannten gewählt. Ich frage jetzt die gewählten Abgeordneten, ob einer von ihnen diese Wahl nicht annimmt. – Das kann ich nicht feststellen. Dann beglückwünsche ich alle Gewählten zu ihrer Wahl. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf stellvertretenden Vorsitzenden des 6 des Untersuchungsausschussgesetzes rechtswidrige Förderpraxis bei Asylim Verantwortungsbereich Köpping aufklären“ Wahlvorschlag der Fraktion AfD Wahlvorschlag der Fraktion CDU kein Abgeordneter widerspricht. Daher frage ich, ob jemand widerspricht, dass wir durch Handzeichen abstimmen. – Das kann ich nicht feststellen. Meine Damen und Herren! Da es keinen Widerspruch gab, können wir nun durch Handzeichen den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses und dessen Stellvertreter wählen. (Sören Voigt, CDU, steht am Mikrofon.) Wer dafür ist, Herrn Dr. Volker Dringenberg, Fraktion AfD, als Vorsitzenden – – Entschuldigung; bitte.
