landtag.sachsen.de ↗

André Barth

AfD 09.02.2024 Sitzungen 7/84

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich danke zunächst der Mehrheit dieses Hauses für die Gelegenheit, den Fördermittelsumpf im SPD-geführten Sozialministerium von Frau Köpping heute erneut thematisieren zu dürfen. Das Gutachten des Juristischen Dienstes lag bereits vor der Plenarsitzung der vergangenen Woche vor. Mit unserem ersten Änderungsantrag sind wir bereits vergangene Woche den wesentlichen Forderungen des Juristischen Dienstes nachgekommen und haben aus unserer Sicht einen verfassungsgemäßen Antrag auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses gestellt. Doch es geht Ihnen allen hier – wie bereits in der vorigen Woche festgestellt – nicht um Aufklärung. Allen voran Frau Köpping bewirbt sich um den Weltmeistertitel im Verzögern, Verschleiern und Vertuschen. Sie versucht – meine Damen und Herren, Sie machen sich hierbei aber zu Erfüllungsgehilfen – den Fördersumpf im Sozialministerium nicht etwa trockenzulegen. Im Gegenteil, Sie kultivieren ihn weiter – siehe neue Förderrichtlinie. Nun zur unrühmlichen Rolle der Linksfraktion in diesem Schmierentheater. Ihre Aufgabe als Oppositionsfraktion wäre wirksame Regierungskontrolle. Stattdessen beteiligen Sie sich aber an der Verzögerungstaktik. Der Grund dafür liegt sehr deutlich auf der Hand, wie ich Ihnen bereits im letzten Dezember-Plenum gesagt habe: Sie und Ihr politisches Vorfeld sind die Profiteure dieser höchst zweifelhaften Fördermittelpraxis. (Beifall bei der AfD) Sie wollen doch, dass diese so fortgesetzt wird, damit Sie weiterhin Ihre Gesinnungsgenossen ohne ehrliche Arbeit in Lohn und Brot bringen können. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Sie, meine Damen und Herren von den LINKEN, sind damit nicht einmal mehr eine Scheinopposition. Sie versuchen auch nicht, dies zu sein, sondern Sie sind aktiver Mittäter beim Verschleiern, Verzögern und Vertuschen. (Beifall bei der AfD) Zum inhaltlichen Kern dessen, was in den vergangenen Tagen passiert ist: Der Sonderbericht des Rechnungshofes zur Förderrichtlinie „Integrative Maßnahmen“ enthält zahlreiche Feststellungen, die einige Fragen aufwerfen. Die in der vergangenen Woche hier geäußerte Meinung, dass der Rechnungshof das gesamte Förderverfahren umfassend untersucht habe, teilen wir nicht. So konnte der Rechnungshof eine Vielzahl von Sachverhalten angesichts fehlender oder unvollständiger Akten nicht vollständig aufklären. Im Bericht stellt der Rechnungshof eine Vielzahl von Anhaltspunkten dar, die auf eine Finanzierung von politischen Aktivitäten der Zuwendungsempfänger mit Steuermitteln hinweisen. Aufgrund der ungenau beschriebenen Projekte und der unzureichenden Prüfung durch das Ministerium konnte der Rechnungshof diese Frage aber nicht abschließend klären. Bei einer Vielzahl von Vereinen, die die meisten Zuwendungen erhielten, stellt der Rechnungshof Anhaltspunkte für aktive Bekanntschaften oder gemeinsames politisches Tätigwerden fest. Die Hausleitung war bereits vor der Zuwendungsentscheidung aktiv in die Projektplanung einbezogen und hat sich öffentlich dazu geäußert. Aufgrund von gemeinsamer Partei- oder Vereinsmitgliedschaft, gemeinsamer Partei- oder Vereinsarbeit sowie ehrenamtlicher oder beruflicher Zusammenarbeit sind Beziehungen und Interessenskoalitionen entstanden. Wie stark und intensiv diese sind, konnte vom Rechnungshof aus der Sicht von außen allerdings nur bedingt bewertet werden. Der Inhalt der zwischen Ministerium und Zuwendungsempfänger geführten Gespräche und wer daran teilgenommen hat, war nicht aktenkundig dokumentiert. Ob die in den Akten dokumentierten Beteiligten und Zeichnungsbefugten auch die Entscheidungsträger waren, konnte der Rechnungshof nicht nachvollziehen. Daraus ergeben sich folgende Fragen: Wer hat die Zuwendungsentscheidung getroffen? Wurde mit Steuergeldern auf politische Willensbildung, insbesondere vor der Landtagswahl 2019, Einfluss genommen? Im Besonderen interessieren uns die Antworten auf zwei Fragen: Erstens. Welche Entscheidungen – und aus welchen Gründen – haben Sie, Frau Köpping, in den Förderverfahren getroffen? Zweitens. In welchem Umfang waren Sie über die Förderpraxis in Ihrem Haus, die in ungewöhnlich großem Ausmaß rechtswidrig war, informiert? (Beifall bei der AfD) Als Haushalts- und Finanzpolitiker interessiert mich zusätzlich die Frage, ob und wie der durch rechtswidrige Zuwendungen entstandene Schaden beim Freistaat Sachsen ausgeglichen worden ist bzw. ausgeglichen werden soll. Schließlich sind wir es alle dem sächsischen Steuerzahler schuldig, auf Wiedergutmachung des entstandenen Schadens zu achten. Deshalb sollten wir der Frage nachgehen, ob die rechtswidrigen Zuwendungen von dem Zuwendungsempfänger zurückgefordert wurden. Das sind Fragen über Fragen, die untersucht und aufgeklärt werden müssen. Wenn nicht durch einen Untersuchungsausschuss, meine Damen und Herren, wie denn dann? Unser Antrag auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses hat trotz des vorgelegten Änderungsantrages vergangene Woche jedoch Zweifel hinsichtlich seiner Verfassungsgemäßheit hervorgerufen. In der daraufhin am Mittwoch stattgefundenen Sitzung des Verfassungs- und Rechtsausschusses konnten wir trotz weitgehender weiterer Änderungen die verfassungsrechtlichen Differenzen noch nicht vollständig ausräumen. Mit einem erneuten Änderungsantrag wollen wir nun die letzten Zweifel an der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit unseres Antrages beseitigen. Die finanziellen Verhältnisse der Zuwendungsempfänger und die Verantwortlichkeiten von Akteuren der Antragsteller sollen demnach nicht mehr Untersuchungsgegenstand sein. Dazu wird nunmehr Nummer 4 des Antrages und die diesbezügliche Formulierung in der Bezeichnung des Ausschusses gestrichen. Der Juristische Dienst hat den Teil 2 der Antragsüberschrift und den Beschlusstext auf Seite 2 als zu unbestimmt kritisiert. Nach diesem Passus sollen auch Mängel der Förderpraxis außerhalb der Richtlinie „Integrative Maßnahmen“ Gegenstand der Untersuchung werden. Der Kritik der mangelnden Bestimmtheit wollen wir abweichend vom ursprünglichen Änderungsantrag nunmehr durch Streichung dieses Passus begegnen. Zusätzlich haben wir vermeintlich werdende und zukunftsgerichtete Formulierungen gestrichen oder geändert, wodurch das Antizipationsverbot und der Gewaltenteilungsgrundsatz in jedem Fall beachtet werden. Damit war am Mittwoch im Verfassungs- und Rechtsausschuss nur noch der Begriff „mutmaßlicher Fördersumpf“ in der Bezeichnung des Ausschusses umstritten. Aber auch diesen Streitpunkt haben wir mit dem vorliegenden Änderungsantrag ausgeräumt. Danach wird der Begriff „mutmaßlicher Fördersumpf“ in der Bezeichnung des Ausschusses durch die Wörter „mutmaßlich rechtswidrige Fördermittelpraxis“ ersetzt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Hätten Sie auch gleich machen können!) Bei der Begriffswahl haben wir uns davon leiten lassen, dass der Sächsische Rechnungshof in seinem Sonderbericht einen „in hohem Maße“ rechtswidrigen Fördervollzug festgestellt hat. Das Sozialministerium hat dieser Bewertung des Rechnungshofs ausdrücklich zugestimmt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Warum haben Sie das nicht gleich gemacht?) Doch da wir die Feststellung des Rechnungshofs zum Untersuchungsgegenstand gemacht haben, wollen wir die von ihm getroffene Wertung der Feststellung nicht eins zu eins übernehmen. Vielmehr wollen wir mit dem Zusatz „mutmaßlich“ sicherstellen, dass das Untersuchungsverfahren ergebnisoffen gehalten wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Uns ist mit diesem Untersuchungsausschuss an ehrlicher Aufklärung gelegen. (Anhaltendes Lachen der Abg. Sabine Friedel, SPD, sowie vereinzelt Lachen bei der CDU) Sie versuchen jedoch, das berechtigte Aufklärungsinteresse der Bürger in diesem Fall mit juristischen Winkelzügen zu konterkarieren. (Beifall bei der AfD –

Alle Reden von André Barth Protokoll ↗