André Barth
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Stünden wir am Anfang einer Legislaturperiode, hätten wir zuerst geklärt, inwieweit wir die Akteure der Zivilgesellschaft in diesen Untersuchungsgegenstand einbeziehen könnten; denn es gibt bundesgerichtliche Entscheidungen zum Flick-Ausschuss, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Flick-Ausschuss ist eine völlig andere Materie!) über die Sie völlig schweigen. Wenn es sozusagen eine intensive Verbindung zwischen dem Bewilligenden und dem Zuwendungsempfänger gibt, wenn dort eine gewisse Verschränkung stattfindet (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Erklären Sie mal den Flick-Ausschuss, Herr Barth!) – Herr Lippmann für Sie jetzt ganz plakativ –, dann können durchaus auch Private, wenn sie Steuergeld bezogen haben, in solch einen Untersuchungsausschuss einbezogen werden. Das wäre Punkt 4, den wir entgegenkommend gestrichen haben. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Da waren Sie aber großzügig!) Punkt 9, den wir großzügigerweise – entgegen unserer Auffassung – auch gestrichen haben, war: Wir schauen einmal, was das für die anderen Fördermittelverfahren im Freistaat Sachsen bedeutet. Das sage ich Ihnen ganz ehrlich: Wenn wir am Anfang der Legislaturperiode stünden, dann hätten wir das gemacht. Aber wir haben nicht genug Zeit, (Sören Voigt, CDU: Das haben wir von Anfang an gesagt! –
