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Kerstin Köditz

Die Linke 09.02.2024 Sitzungen 7/84

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kurz, ganz kurz nachdem wir in der vergangenen Woche über den Einsetzungsantrag der AfD debattiert hatten, erschien eine Pressemitteilung des AfD-Abgeordneten Barth. Aus dieser Pressemitteilung erfuhren wir, was sich zuvor angeblich ereignet hätte. Der Landtag habe – erstens – den Untersuchungsausschuss abgelehnt. (Zuruf von der AfD: Richtig!) Der Landtag habe dies – zweitens – mit fadenscheinigen Begründungen getan. Und dann habe der Landtag dies auch noch getan, obwohl – drittens – die AfD das Recht habe, allein einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Wer bei der Sitzung anwesend war, wird wissen: Nichts davon ist wahr. Natürlich ist die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses immer noch die Sache des Parlaments. Ja, es muss ihn einsetzen, wenn eine qualifizierte Minderheit dies verlangt. Aber eine weitere Voraussetzung dafür ist ein zulässiger Antrag. Was die AfD-Fraktion vorgelegt hat, war unzulässig. Für unzulässig wurde der Antrag nicht etwa mithilfe von fadenscheinigen Begründungen gehalten, sondern aufgrund der Verfassung des Freistaates Sachsen. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und des Abg. Sören Voigt, CDU) Der Landtag hat den Untersuchungsausschuss aus diesem Grund aber keineswegs abgelehnt, sondern genau das getan, was das Gesetz vorsieht und den Antrag an den zuständigen Ausschuss überwiesen. Wäre es wahr, dass der Landtag den Untersuchungsausschuss bereits abgelehnt hätte, stünden wir heute nicht hier und hätten am Mittwoch keine zusätzliche Ausschusssitzung durchgeführt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Korrekt!) Wäre es wahr, dass alles nur auf fadenscheinigen Begründungen beruht, dann hätte sich die AfD wohl kaum veranlasst gesehen, ihren ursprünglichen Antrag inzwischen schon drei Mal mit Änderungsanträgen zu frisieren, damit er nicht mehr ganz so weit weg ist von der Verfassung des Freistaates Sachsen. Mit anderen Worten: Der AfD wurde gar nichts verwehrt. Alles, was sich in Wirklichkeit ereignet hat, entspricht dem vorgesehenen Verfahren. Lediglich die Äußerungen der AfD entsprechen nicht den allgemeinen Erwartungen an die Wahrheit. Mir persönlich ist es völlig schleierhaft, wie der tatsachenscheue Herr Barth und seine Leute unter diesen Voraussetzungen einen Untersuchungsausschuss bestreiten wollen, (Dr. Joachim Keiler, AfD: Kein Wunder!) zumal sie in einem anderen Untersuchungsausschuss bereits demonstriert haben, wie man es nicht macht. Manche von Ihnen werden sich erinnern, wie der 1. Untersuchungsausschuss zunächst gar nicht in Gang kam, weil er monatelang durch die AfD ausgebremst wurde, obwohl diese ihn unbedingt haben wollte. Die AfD verdankt sich auch das Hickhack um diesen 2. Untersuchungsausschuss und die Extrarunde, die der Landtag – noch bevor der Ausschuss überhaupt eingesetzt ist – in den vergangenen Tagen drehen musste. Das lässt nur erahnen, wie heiter es doch werden wird. Es verstärkt auch meine Zweifel, ob der Untersuchungsausschuss vor dem Ende der Wahlperiode überhaupt irgendetwas ermitteln wird oder nicht selbst sofort versumpft. (Heiterkeit der Abg. Sarah Buddeberg und Marika Tändler-Walenta, DIE LINKE) So viel zur jüngsten Vergangenheit – nun zum Status quo: Die vorliegende Stellungnahme des Ausschusses für Verfassung und Recht macht sich die Stellungnahme des Juristischen Dienstes in Bezug auf den ursprünglichen Antrag zu eigen. Demnach stand dieser Antrag – wie auch in der vergangenen Woche im Plenum wiederholt dargelegt wurde – nicht im Einklang mit der Sächsischen Verfassung. Das hätte der AfD von vornherein klar sein können, wenn sie auf einen zulässigen Antrag hingearbeitet hätte. Am Votum des Ausschusses kann man ablesen, dass die AfD sogar einräumt, an dieser Aufgabe selbst gescheitert zu sein. (Lachen des Abg. Dr. Joachim Keiler, AfD) Die vorliegende Stellungnahme des Ausschusses bestätigt darüber hinaus, dass der erste Änderungsantrag vom 30. Januar die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht vollständig behebt. Daher müsste der Landtag heute tun, was Herr Barth schon vor einer Woche erlebt zu haben glaubt: den Antrag ablehnen. Nun hat die AfD aber zwischenzeitlich einen zweiten und jetzt sogar einen dritten Änderungsantrag vorgelegt, wohl um doch noch zu retten, was zu retten ist. Was ist dazu zu sagen? (Dr. Joachim Keiler, AfD: Gott sei Dank!) Zunächst einmal: Für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses muss nicht nur der Antrag zulässig sein, sondern auch jeder etwaige Änderungsantrag. Aus § 3 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes ergibt sich, dass der im Antrag bezeichnete Untersuchungsgegenstand nicht gegen den Willen der Antragsteller verändert werden darf. Alle drei Änderungsanträge genügen diesem Erfordernis aber nicht; denn sie stammen nicht von den Antragstellern, sondern von der AfD-Fraktion. Beide Personengruppen waren zu keinem Zeitpunkt identisch. Eigentlich erübrigt sich damit die Befassung mit dem Inhalt. Doch weil auch mit dem Inhalt nach wie vor einiges nicht stimmt, passt es gut an diese Stelle. (André Barth, AfD: Mutmaßlich!) Erstens. Die AfD will zwar auf die unzulässige Wertung „Fördersumpf“ im Titel des Antrags verzichten, meine Fraktion teilt aber ausdrücklich nicht die Auffassung, wonach hierdurch alle verfassungsrechtlichen Bedenken ausgeräumt werden. Es ging nie nur um den Titel. Daher haben wir uns im Ausschuss enthalten. Zweitens. Aus dem Gutachten des Juristischen Dienstes ergab sich die Frage, welchen Status diverse Aussagen aus dem Bericht des Sächsischen Rechnungshofs haben, die im Antrag referiert werden. Die AfD hat sich dazu entschieden, diese Aussagen zum Teil des Untersuchungsgegenstandes zu machen. Damit werden nach unserer Rechtsauffassung neue Aspekte eingeführt, die dem Bestimmtheitsgebot nicht genügen oder private Sachverhalte betreffen; etwa, wenn von einer „kaum überschaubaren Akteurslandschaft“ oder vom „undurchsichtigen, selbstbezogenen Charakter einzelner Projekte“ die Rede ist. Dass solche Aussagen nicht Teil des Untersuchungsgegenstandes sein können, merkt man übrigens schon daran, dass Abstrakta wie Überschaubarkeit, Undurchsichtigkeit und Selbstbezogenheit nicht beweiszugänglich sind. Drittens. Aus dem Gutachten des Juristischen Dienstes ergab sich klar, dass eine privat gerichtete Untersuchung, wie sie zunächst von der AfD geplant war, nicht infrage kommt. Nach unserer Rechtsauffassung beabsichtigt die AfD aber genau das immer noch, indem sie danach fragt – Zitat –, „[…] in welchem Umfang sich Zuwendungsempfänger politisch betätigt haben […]“. Viertens. Aus dem Gutachten des Juristischen Dienstes ergab sich klar, dass in der Zukunft liegende Sachverhalte nicht untersuchungsgegenständlich sein können. Nach unserer Sprachkenntnis beabsichtigt die AfD aber genau das immer noch, indem sie nach einer Haftung für finanzielle Schäden fragt, falls eine Rückforderung von Zuwendungsempfängern nicht – Zitat – „erfolgen wird“. Meine Damen und Herren, das ist Futur I. In der deutschen Sprache wird es dafür genutzt, ein Ereignis in der Zukunft auszudrücken; und damit es auch die AfD versteht, verwende ich das Futur I im nachfolgenden Satz: Aus allen genannten Gründen können und werden wir auch dem geänderten Antrag nicht zustimmen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN)

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