Martin Modschiedler
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben soeben die Einbringung des Antrags der AfD mit dem konkreten verfassungsrechtlichen und nun auch zulässigen Titel – nennen Sie es Tenor, nennen Sie es Thema – gehört. Nicht das, was Herr Barth herumgebrüllt hat, war das Thema, sondern das, was der Präsident heute vorgelesen hat; es war sehr umfangreich. Der Text ist jetzt verlesen und eingebracht, aber leider mussten wir bis zu diesem Ergebnis doch ein paar Runden im Parlament und am Mittwoch auch im Ausschuss drehen. Nun liegt das Ganze zur Abstimmung vor. Ich danke dem Berichterstatter – ich finde es sehr sinnvoll, weil wir hierzu juristisch tätig waren –: Danke, Herr Lippmann, für die rechtliche Einführung in das Ganze, was wir am Mittwoch getan haben. Ob aber dieser Untersuchungsausschuss hätte sein müssen oder nicht, Herr Barth, das soll in dem Ausschuss untersucht werden. Was Sie gemacht haben, war wieder eine klassische Vorverurteilung. Übrigens: Alle Absprachen, die wir getroffen haben, Herr Barth – Herr Keiler, Sie erinnern sich –: Wir haben gesagt, wir machen das, das ist ein politisches Interesse – und Sie stellen sich hier hin und nennen das Ganze wieder genauso, wie vorher. (André Barth, AfD: Nö, ich habe gesagt, was wir ändern! Genau zuhören!) Warum machen wir diese Änderungen? Wenn Sie sich an nichts halten wollen, dann ist es schwierig, dann sollten wir doch bei Gericht endlich einmal klären lassen, ob es einen Fördersumpf gibt oder nicht, bitte. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) – Sorry, da war ich jetzt doch lauter geworden. (Heiterkeit bei den LINKEN) Doch es ist für uns erst einmal wichtig gewesen, dass die verschiedenen und ernsthaft verfassungsrechtlich bedenklichen Passagen – und die hat der Juristische Dienst beanstandet – aus dem Text herausgenommen und abgeändert werden mussten. Wie wir alle wissen, hat das in der letzten Plenarsitzung überhaupt nicht funktioniert. Wir wissen auch, warum es nicht funktioniert hat und wir hörten es bei Herrn Barth gerade wieder. Es war gar kein wirklicher Wille dahinter. Daher wurde eine Sondersitzung des Verfassungs- und Rechtsausschusses einberufen; dieser ist in dem Fall der zuständige Ausschuss für Rechtsfragen. Wir haben am Mittwoch zusammen getagt und uns das Gutachten des Juristischen Dienstes angehört. Schön war, dass dort in sachlicher, juristischer, aber auch in der politischen Auseinandersetzung der vorliegende verfassungsrechtlich vertretbare Konsens gefunden werden konnte. Komischerweise war Herr Barth anwesend; und jetzt brüllt er hier herum und macht es wieder anders – schade. Doch das Recht des Untersuchungsausschusses ist nun einmal ein Minderheitenrecht und so soll es auch sein. Die Opposition kann und soll einen Untersuchungsausschuss einberufen dürfen, aber – und das ist uns allen wichtig im Hohen Haus – er muss auf der Grundlage unserer Verfassung beruhen. Das haben wir mit den letzten Änderungen und den Gesprächen im Ausschuss glücklicherweise erreicht. Das heißt jedoch nicht, dass wir als CDU diesen Ausschuss brauchen, zumal der unabhängige Rechnungshof seinen Bericht abgegeben hat – er ist unabhängig, der Rechnungshof –, zumal die Staatsanwaltschaft bereits ermittelte und keinen strafrechtlich relevanten Anfangsverdacht erkennen konnte, und zumal die Legislaturperiode unmittelbar vor ihrem Ende steht und interessanterweise auch der Wahlkampf beginnt. Gut, die AfD macht von ihrem Recht Gebrauch. Okay, das nehmen wir einfach einmal zur Kenntnis. Wir als CDU werden uns aber zu diesem Dringlichen Antrag mit den Änderungen, die wir in der Ausschusssitzung noch vereinbaren konnten, enthalten. (Lachen des Abg. Carsten Hütter, AfD) Wir brauchen diesen Untersuchungsausschuss nicht, (Zuruf von der AfD: Sie wollen ihn nicht!) aber wir müssen es nun so hinnehmen; denn so geht Demokratie. (Zuruf von der AfD) Ich wünsche allen eine gute Wahl und den Erwählten wünsche ich – nach dem, was ich gerade gehört habe – ein kollegiales Miteinander. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung –
