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Valentin Lippmann

GRÜNE 09.02.2024 Sitzungen 7/84

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich wollte ich mich nicht erneut zu Wort melden, aber nach den Ausführungen des Kollegen Barth ist eine Richtigstellung angebracht. Herr Kollege Barth, ich weiß, Sie saßen mit im Rechtsausschuss. Ich war mir nicht sicher, ob als Mitglied oder als Zuhörer, aber Sie müssten die Debatte mitbekommen haben. Sich jetzt hier hinzustellen und der Koalition bzw. der Mehrheit des Hauses Verzögerungen und Vertuschungen vorzuwerfen, nur, weil wir verfassungsrechtliche Bedenken klären wollten, zeigt Ihr Verhältnis zur Sächsischen Verfassung; nämlich eines, welches zeigt, dass es Ihnen egal ist, worum es hierbei geht. Ich hatte es beim letzten Mal bereits deutlich gemacht: Der Unterschied zwischen einer Willkürherrschaft und einem freiheitlichen Rechtsstaat liegt in der Verregelung von Verfahren, übrigens gerade dann, wenn es verfassungsrechtliche Bedenken gibt. Wenn Sie jetzt darüber hinweggehen und sagen, die paar verfassungsrechtlichen Bedenken, seien – Zitat – „juristische Winkelzüge, welche die Koalition hier an den Tag legt, um die AfD zu blockieren“, dann zeigen Sie doch selbst, dass Sie offenbar Rosinenpickerei in der Verfassung betreiben. Es kann doch nicht angehen, dass Sie sich hinstellen und sagen, Sie nutzen das schärfste Schwert, das Ihnen zusteht, das Ausdruck der Verfassung ist, das Ausdruck Ihrer Minderheitenrechte der Verfassung ist, und sagen: Das will ich aber haben und den Rest der Verfassung halten wir für rotrot-grünes Propagandagedöns und das interessiert uns nicht. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein in der Bearbeitung. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Und was bitte wird denn hier vertuscht? Nur weil wir die berechtigten verfassungsmäßigen Zweifel vom Juristischen Dienst dieses Landtags bestätigt bekommen haben, wird hier nichts vertuscht. Wir haben dafür gesorgt, dass Ihr grottiger, eklatant verfassungswidriger Einsetzungsauftrag zumindest so weit geändert wird, dass er den Maßstäben der sächsischen Landesverfassung entspricht und überhaupt abgestimmt werden kann. (Zurufe von der AfD –

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