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Dr. Matthias Rößler

09.02.2024 Sitzungen 7/84

Meine Damen und Herren! Wir haben den Einsetzungsantrag und den Änderungsantrag in gemeinsamer Aussprache behandelt. Erlauben Sie mir vor der Abstimmung einige Anmerkungen: Der Sächsische Landtag hat gemäß Artikel 54 Abs. 1. Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen und § 2 Abs. 1 Satz 1 des Untersuchungsausschussgesetzes das Recht und auf den Antrag von einem Fünftel seiner Mitglieder die Pflicht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Auch wenn der vorliegende Antrag mit 33 Unterschriften das erforderliche Quorum erfüllt und der Landtag daher zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses verpflichtet ist, bedarf es zur Einsetzung eines Beschlusses des Landtags. Bevor ich zur Abstimmung über den Änderungsantrag in der Drucksache 7/15757 komme, weise ich auf § 3 Abs. 2 Untersuchungsausschussgesetz hin. Nach dieser Vorschrift kann der in einem Minderheitsantrag bezeichnete Untersuchungsgegenstand gegen den Willen der Antragsteller nicht verändert werden. Ich schaue also in die Reihen der Antragsteller, ob sich Widerspruch gegen den Änderungsantrag erhebt. – Das ist nicht der Fall. Deshalb kommen wir nun zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit ist der Änderungsantrag angenommen. Der Tagesordnungspunkt – – (Der Präsident bespricht sich mit dem Sitzungsvorstand.) – Entschuldigung. Ich hätte über den Einsetzungsantrag fast nicht abgestimmt. Tagesordnungspunkt Festlegung der Zahl der Mitglieder Drucksache 7/15624, Ich gehe davon aus, dass wir sogleich über den Antragsinhalt abstimmen können, da keine Aussprache vorgesehen ist. Ich frage dennoch: Wünscht ein Abgeordneter das Wort? – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 7/15624 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Tagesordnungspunkt Wahl von Mitgliedern des 2. Untersuchungsausschussgesetzes zum Förderpraxis bei Asyl- und Verantwortungsbereich von Drucksache 7/15779, Drucksache 7/15739, Drucksache 7/15783, Wahlvorschlag Drucksache 7/15771, Wahlvorschlag der Drucksache 7/15773, Der Landtag hat soeben beschlossen, dass die Stärke des Ausschusses 18 Mitglieder betragen soll. Meine Damen und Herren! Die Verteilung der Mitglieder auf den Ausschuss erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 Untersuchungsausschussgesetz nach der Mitgliederzahl der Fraktionen, wobei nach § 15 Abs. 2 Satz 1 unserer Geschäftsordnung das Verfahren d‘Hondt zur Anwendung kommt. Anders als bei den regulären Ausschüssen des Sächsischen Landtags sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 Untersuchungsausschussgesetz die Mitglieder des Untersuchungsausschusses vom Landtag nach Vorschlägen der Fraktionen zu wählen. Die Wahlvorschläge der Fraktionen liegen Ihnen in den folgend genannten Drucksachen vor: 7/15779 für die (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Wir kommen zur Abstimmung über den geänderten Einsetzungsantrag. Wer der Einsetzung des Untersuchungsausschusses zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit hat der Landtag die Einsetzung des Untersuchungsausschusses beschlossen. Nun ist der Tagesordnungspunkt beendet. Ich rufe auf des 2. Untersuchungsausschusses Antrag der Fraktion AfD Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Eine Anzahl von Stimmenthaltungen. Damit ist die Stärke des Untersuchungsausschusses beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Untersuchungsausschusses gemäß § 4 des Thema „Mutmaßlich rechtswidrige Integrationsmaßnahmen im Staatsministerin Köpping aufklären“ Wahlvorschlag der Fraktion CDU Wahlvorschlag der Fraktion AfD der Fraktion DIE LINKE Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Wahlvorschlag der Fraktion SPD CDU-Fraktion, 7/15739 für die AfD-Fraktion, 7/15783 für die Fraktion DIE LINKE, 7/15771 für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE und 7/15773 für die SPD-Fraktion. Für die 18 zu besetzenden Sitze bedeutet dies: Auf Vorschlag der CDU-Fraktion sind sieben Mitglieder, auf Vorschlag der AfD-Fraktion sechs Mitglieder, auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE zwei Mitglieder, auf Vorschlag der Fraktion BÜNDNISGRÜNE zwei Mitglieder und auf Vorschlag der SPD-Fraktion ein Mitglied zu wählen. Das ist die Anzahl der zu wählenden Mitglieder. Meine Damen und Herren! Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, sofern kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage Sie daher: Widerspricht jemand dem Vorschlag, dass wir durch Handzeichen abstimmen? – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren! Wir kommen, weil es keinen Widerspruch gegeben hat, zur Wahl durch Handzeichen. Wir können nun die Mitglieder des 2. Untersuchungsausschusses – ich möchte nicht alle Drucksachen wiederholen, sie liegen Ihnen vor – wählen. Wenn keine Einwände bestehen, können wir über alle Vorschläge gemeinsam abstimmen. – Frau Kollegin Friedel, bitte.

Protokoll ↗