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Landtag 21/7

20.12.2023 · 27 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (3)FDP (3)CDU (2)Die Linke (2)

Antje Grotheer

Die 7. Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist eröffnet. Ich begrüße die hier anwesenden Damen und Herren sowie die Zuhörer:innen und die Vertreter:innen der Medien. Zur Abwicklung der Tagesordnung wurde interfraktionell vereinbart, dass in der heutigen Sitzung die Haushaltsberatungen für den Nachtragshaushalt 2023 stattfinden. Die übrigen interfraktionellen Absprachen können Sie der digital versandten Tagesordnung entnehmen. Dieser Tagesordnung können Sie auch die Eingänge gemäß § 37 der Geschäftsordnung entnehmen, bei denen interfraktionell vereinbart wurde, diese nachträglich auf die Tagesordnung zu setzen – es handelt sich insoweit um die Tagesordnungspunkte 1 bis 3. Wird das Wort zu den interfraktionellen Absprachen gewünscht? Wer mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) ist mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden. (Einstimmig) Wir treten in die Tagesordnung ein. Zweites Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2023 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2023 Land Bremen) Mitteilung des Senats vom 5. Dezember 2023 (Drucksache 21/202) Wir verbinden hiermit: Beschluss der Bremischen Bürgerschaft gemäß Artikel 131a Absatz 3 Satz 1 der Bremischen Landesverfassung für das Haushaltsjahr 2023 Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE vom 15. Dezember 2023 (Drucksache 21/219) sowie Zweites Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2023 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2023 Land Bremen) Bericht des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses vom 19. Dezember 2023 (Drucksache 21/225) Dazu als Vertreter des Senats Bürgermeister Björn Fecker. Bevor wir jetzt in die Tagesordnung eintreten, muss ich auf die vorherige Sitzung des Landtages zurückkommen. Herr Abgeordneter Hassanpour! Sie haben in Ihrer Rede am Mittwoch, dem 13. Dezember 2023, in der Debatte über den Antrag der CDU-Fraktion, Drucksachen-Nummer 21/123, gesagt, jetzt zitiere ich, „(…) Vor einigen Jahrzehnten haben Leute mit Bomberjacken und Springerstiefeln „Ausländer raus!“ skandiert, heute zieht man sich Anzüge an und verpackt die Message in verschnörkelte Anträge (…).“ Diese Formulierung enthält beleidigende Meinungsäußerungen. Ich rufe Sie deshalb gemäß § 52 Absatz 2 Satz 3 unserer Geschäftsordnung wegen der Verletzung der Würde und Ordnung des Hauses nachträglich zur Ordnung. Wir treten jetzt in die Beratung ein. Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des Senats in ihrer Gesetzesantrag, den Nachtragsproduktgruppenhaushalt und den Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Dieser Ausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 21/225 seinen Bericht und Antrag dazu vor. Ich weise darauf hin, dass im Rahmen der jetzt folgenden Aussprache auch der Stadthaushalt besprochen werden soll, da eine gesonderte Aussprache darüber nicht stattfindet. Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Wir kommen zur zweiten Lesung. Als erster Redner erhält der Berichterstatter Thore Schäck das Wort. Abgeordneter Thore Schäck, Berichterstatter: Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie hätten jetzt wahrscheinlich Jens Eckhoff hier erwartet. Jens Eckhoff ist leider erkrankt, deswegen übernehme ich als sein Stellvertreter die Berichterstattung. An dieser Stelle erst einmal herzliche Genesungswünsche an Jens Eckhoff, damit er schnell wieder gesund wird! (Beifall) Wir haben uns gestern zur außerordentlichen Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses getroffen. Hintergrund war die Beratung des Nachtragshaushaltes für das Jahr 2023, den wir heute in zweiter Lesung debattieren und dann gegebenenfalls beschließen. Der Haushalts- und Finanzausschusses hat sich gestern zusammengefunden, um eben diesen Nachtragshaushalt auch zu debattieren und zu beschließen. Konkret bedeutet das, der Haushalts- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung gestern das zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2023 der Stadtgemeinde Bremen sowie den Dringlichkeitsantrag in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Haushalts- und Finanzausschuss unter Beteiligung der betroffenen Fachressorts sowie des Senators für Finanzen beraten. Dieser Nachtragshaushalt betrifft im Wesentlichen die Regelungen in den Bereichen Ukrainekrieg, Energiekrise, Klimakrise und Nachtragshaushalt 2023, die Coronapandemie, den Bremen-Fonds, und er enthält darüber hinaus den Tilgungsplan sowie Anpassungen des ersten Nachtragshaushaltes 2023. Von den Änderungen sind vor allem die Produktpläne 92 (allgemeine Finanzen), 93 (Zentrale Finanzen), 95 (Bremen-Fonds) und 99 (Klimastrategie, Ukraine und Energiekrise) betroffen. Es wird Sie nicht überraschen, dass es gestern in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses durchaus inhaltlich politisch sehr unterschiedliche Positionen zu diesem Nachtragshaushalt gab, auch zu den erforderlichen Beschlüssen, und dass sich auch das Abstimmungsverhalten darin widergespiegelt hat. Es waren teilweise sehr kontroverse Debatten, die wir gestern geführt haben, es waren teilweise bissige Debatten, die wir geführt haben, es waren teilweise verbissene Debatten, die wir geführt haben, aber so, wie wir das in Bremen auch kennen: in der Sache hart, aber im Umgangston immer fair. Ich glaube, das zeichnet uns als Parlament und auch die Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss aus. Ich möchte an dieser Stelle nicht nur den Kolleginnen und Kollegen danken, die gestern zu dieser Sondersitzung zusammengekommen sind und sich auch heute hier eingefunden haben, sondern insbesondere auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ressorts, besonders des Finanzressorts und natürlich auch dem Landesrechnungshof für die umfassende und an manchen Stellen sicherlich auch sehr herausfordernde Vorarbeit. Ich vermute mal, Sie alle hatten sich die letzte Woche vor Weihnachten ein bisschen anders vorgestellt – wir auch! Das ist aber so und die Notwendigkeit war da. Deswegen ist es gut, dass wir gestern und heute zusammenkommen konnten und können. (Beifall SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP) Ich freue mich, dass wir das als Parlament möglich machen, trotz aller Kurzfristigkeit, die aber notwendig war, trotz aller inhaltlicher politischer Unterschiede, über die wir gleich noch etwas hören werden. Dass es uns gelingt, als Parlament weiter handlungsfähig zu sein und entsprechend kurzfristig Beschlüsse fassen zu können. Ich freue mich darauf, dass wir, nach der sehr allgemeinen Debatte in der ersten Lesung, jetzt in die zweite Lesung, in die konkrete politische Aussprache über die Gesetzesänderungen und über den damit einhergehenden Nachtragshaushalt 2023 kommen. Und ich freue mich sehr auf die jetzt folgende inhaltliche politische Debatte. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP)

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Antje Grotheer

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Arno Gottschalk.

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Arno Gottschalk SPD

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst meinen Dank an den Berichterstatter Thore Schäck! Er ist kurzfristig eingesprungen und das ist bei der Leitung des Haushaltsund Finanzausschusses keine einfache Angelegenheit. Wir haben regelmäßig sehr lange Tagesordnungen mit regelmäßig durchaus komplizierten Themen, und für Sie war es natürlich besonders schwierig, einerseits den Vorsitz zu führen, andererseits auch noch die einzige Person zu sein, die für die Partei die Position einbringt. Ich denke, das haben Sie gut gemacht. Vom Punkt her: In der Tat, Haushalts- und Finanzausschussdebatten sind hart. Sie sind auch, wie er es gesagt hat, manchmal durchaus mit Anmerkungen, die dann schon etwas mehr an dem Thema vorbeischrammen, um auch die unterschiedlichen Positionen einzubringen. Ich denke aber, sie war gestern hart in der Sache, wie Sie das gesagt haben, aber fair im Ton. Dazu haben Sie auch Ihren Beitrag geleistet, deshalb ein herzliches Dankeschön! (Beifall) Von mir aus auch einen Gruß an den eigentlichen Vorsitzenden. Ich denke, es ist für einen Finanzpolitiker, insbesondere einen eingefleischten Finanzpolitiker, die Höchststrafe, wenn man ausgerechnet bei der Haushaltsdebatte nicht dabei sein darf. Das muss schon was Ernstes sein, deshalb, lieber Jens Eckhoff, von hier aus, wenn Sie es schaffen, zuzugucken, herzliche Grüße und gute Genesungswünsche: Schnell und gut wieder gesund werden! Im neuen Jahr warten weitere Debatten und da sollten Sie wieder dabei sein! Danke schön! (Beifall SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP) Von mir auch einen Dank schließlich an all diejenigen, die dazu beigetragen haben, dass wir in dieser wirklich sehr kurzen Zeit – das Urteil war am 15. November – hier diesen Nachtragshaushalt in allen Ausführungen auf den Tisch bekommen haben, dass wir den in den Gremien rechtzeitig beraten und beschließen konnten. Dieser Dank geht an viele, insbesondere auch in den Ressorts, die Überstunden geleistet haben, um das zu machen, aber er geht einmal mehr an die Spitze der Verwaltung beim Senator für Finanzen. Ich kann nur sagen: Herzlichen Dank an unseren Haushaltsdirektor Holger Duveneck, herzlichen Dank an Andreas Fehren und herzlichen Dank auch an Dr. Monika Hellmeyer. Sie haben wieder einen super Job gemacht, dafür ein herzliches Dankeschön! (Beifall) Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Kernthema der heutigen Sitzung: Mit dem Nachtragshaushalt 2023 reagieren wir auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November, ein Urteil zur Schuldenbremse, ein Urteil gegen die Regierung, einen Nachtragshaushalt der Bundesregierung. Über die betroffenen gesetzlichen Regelungen im Grundgesetz aber, namentlich die Artikel 109 und 115, sind wir auch in den Ländern mitbetroffen. Auch wir sind in einem Punkt betroffen und überrascht worden, nämlich die enge und strenge Auslegung der Prinzipien der Jährlichkeit, der Jährigkeit und der Fälligkeit haben wir so nicht erwartet. Es ist die Kritik aus der CDU gekommen: „Na ja, das war doch alles absehbar, darüber haben wir doch vorher auch Debatten gehabt.“ Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die jetzige Auslegung, zu der das Bundesverfassungsgericht gefunden hat, wurde zwar in der juristischen Literatur vertreten, aber es war nicht die herrschende Meinung und es war schon gar nicht die herrschende Praxis im Lande und beim Bund. Ich möchte nur dran erinnern, dass von diesem Urteil auch das Bundesland Schleswig-Holstein betroffen ist, das führend von der CDU regiert wird. Auch die haben die Notwendigkeit bekommen, einen Extrabeschluss zur Notlage zu fällen, weil sie ein Sondervermögen eingerichtet haben. Betroffen, auch daran möchte ich erinnern, ist auch der Nothilfefonds, der Wiederaufbaufonds für das Ahrtal, der seinerzeit noch von der Bundesregierung unter der Führung von Angela Merkel beschlossen wurde. Man kann also mitnichten sagen, dass das Urteil so vorhersehbar gewesen ist. Wir hier in Bremen haben eigentlich versucht, die Kritikpunkte, die das Bundesverfassungsgericht im Wesentlichen bewegt haben, von vornherein zu vermeiden. Das Bundesverfassungsgericht hat ja insbesondere kritisiert, dass beim Bund ein Sondervermögen eingerichtet worden ist, das quasi auf dem Wege des Front Loading mit Mitteln ausgestattet worden ist, die dann in der konkreten Umsetzung gar nicht mehr vom Parlament kontrolliert werden können und deren Umsetzung, deren klare, konkrete Kanalisierung nur noch bei der Regierung liegt. Das ist aber das, was wir hier gerade nicht gemacht haben. Wir haben kein Sondervermögen eingerichtet, sondern wir haben die Mittel für den Ukrainekrieg, die Energiekrise, die Klimakrise, aber auch den BremenFonds als Kreditermächtigungen in den Haushalt eingestellt. Es war für uns eigentlich immer klar, dass bei der konkreten Auflösung dieser Mittel natürlich die Gremien des Parlamentes eingebunden werden, die Deputationen und auch der Haushalt- und Finanzausschuss. Insofern wäre die konkrete Umsetzung natürlich immer mit parlamentarischer Kontrolle erfolgt. Man muss deshalb sagen, wir sind hier in Bremen ein bisschen von dem Kollateralschaden dieses Urteils mitbetroffen, haben aber eigentlich im Kern nicht gegen den Sinn und Zweck verstoßen, sind aber von den formalen Entscheidungen, die das Bundesverfassungsgericht getroffen hat, natürlich jetzt auch mitbetroffen. Thore Schäck hat es schon angedeutet: In der ersten Lesung haben wir im Wesentlichen eine Grundsatzdebatte geführt, und ich denke, das sollten wir heute nicht machen, sondern tatsächlich näher an dem eigentlichen Nachtragshaushalt dran sein. Wir reagieren, wie gesagt, auf dieses Urteil, und betroffen ist erstens der Bremen-Fonds. In dem Bremen-Fonds waren zum Ende des Jahres 2022 noch rund 410 Millionen Euro als Kreditermächtigungen verbucht. Diese Mittel waren für die Fortsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie plus die Nachsorge in diesem Bereich gedacht. Das Problem ist: Wir sind davon ausgegangen, dass die Kreditermächtigungen ohne Weiteres in 2023 genutzt werden können und dass wir dazu für die Coronapandemie nicht noch mal extra eine Notlage beschließen müssen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat uns da einen Strich durch die Rechnung gemacht und wir stehen vor der Aufgabe und der Frage: Wie heilen wir das? Wir heilen das in der Weise, dass die getroffenen Maßnahmen in 2023 maßnahmenscharf in diesem zweiten Nachtragshaushalt veranschlagt werden, und wir heilen das insbesondere auch dadurch, dass wir die Nachsorge für die Coronakrise, dass wir das zusätzliche Krisenelement Coronapandemie als ein zusätzliches Element in den Beschluss über die außergewöhnliche Notlage einbringen werden. In der gestrigen Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses hat es dazu – wie nicht anders zu erwarten – auch Kritik der Opposition gegeben. Es ist angedeutet worden, dass ja eigentlich keine echte Coronakrise mehr bestehen würde und dass die Maßnahmen, wenn man sie denn schon mache, noch einer zusätzlichen tieferen Begründung bedürfen würden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, grundsätzlich dazu: Wer das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sehr aufmerksam gelesen hat, der wird sehen, dass die Richter betont haben, dass Maßnahmen über Notlagenkredite nicht nur dann gerechtfertigt sind, wenn sie die Bekämpfung der unmittelbaren Auswirkungen dieser Krise angehen, sondern dass auch die mittelbaren Auswirkungen mitadressiert werden können. Es hat betont, dass es nicht nur um die akuten unmittelbaren Maßnahmen geht, sondern auch um präventive Maßnahmen, um eine Vertiefung von Krisen zu verhindern oder ihr vorzubeugen und auch um eine Nachsorge für Krisen. Genau das ist in diesem Fall bei uns hier in Bremen beim Bremen-Fonds der Fall. Es geht darum, dass die Mittel, die Maßnahmen, die wir in 2022 begonnen haben und die 2023 fortgesetzt werden, finanziert werden können, und es geht um Maßnahmen, die zur Abmilderung und eben auch zur Nachsorge dieser Auswirkungen der Coronapandemie sind. Ich will nur ein paar Beispiele nennen, um es zu verdeutlichen: Es geht um die Pandemieresilienz von den Kliniken und Krankenhäusern, es geht um das Aufholen nach Corona im Schulbereich, es geht um nachlaufende Kosten von Impfzentren, es geht um die Finanzierung der Tarifaussetzung bei der BSAG während der Coronakrise, es geht um die Fortsetzung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zur Abmilderung der Coronafolgen, es geht um den Ausgleich von Mindereinnahmen und von Verlusten von Unternehmen, insbesondere auch Beteiligungsgesellschaften, und es geht auch um die Abmilderung von mentalen Auswirkungen der Coronakrise, Stichwort FamilienCard. Das alles, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat einen klaren, sachlichen Veranlassungszusammenhang mit dieser Krise und mit den Maßnahmen, die wir treffen. Wenn man sich das anschaut, dann ist dieses Gesamtkonzept, das wir beschlossen haben, auch wirksam. Wir sehen das insbesondere daran, dass wir hier in Bremen mit unseren Wachstumsraten wirtschaftlich am besten aus dieser Krise herausgekommen sind. Es wäre kontraproduktiv gewesen, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir diese Maßnahmen, die wir ergriffen haben, um schnell und gut aus der Krise zu kommen, holterdiepolter zum 31. Dezember 2022 schlagartig abgebrochen hätten. So bekämpft man keine Krise. Man muss bei jeder Krise natürlich auch nachsorgen. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Betroffen sind als Zweites auch die Maßnahmen zur Bekämpfung der Folgen des Krieges in der Ukraine, der Energiekrise sowie der Klimakrise. Für den Krieg, die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine, für die Auswirkungen der Energiekrise haben wir 500 Millionen Euro als Globalmittel für 2023 bereitgestellt. Das waren Globalmittel, und es war eine Größenordnung, bei der wir noch gar nicht wussten, was wir genau brauchen. Es war also gar nicht vorgesehen, dass wir unbedingt diese Mittel alle ausgeben wollen, sondern es war eine Vorsorge, um reaktionsfähig zu sein und einer möglichen Verschärfung entgegenzuwirken. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Wir haben von diesen 500 Millionen in 2023 275 Millionen gebraucht, also etwas mehr als die Hälfte. Das war gut, dass wir diese Mittel hatten, es ist gut, die Mittel einsetzen zu können. Zum anderen ist es durchaus vielleicht auch teilweise erfreulich, dass wir die Mittel nicht im vollen Umfang gebraucht haben, sodass die schlimmsten Befürchtungen sich nicht erfüllt haben. Was machen wir jetzt mit diesen verbleibenden 225 Millionen? Sie werden mit diesem Nachtragshaushalt einer Sondertilgung zugeführt und sind damit nicht weiter im Spiel. Zur Bekämpfung der Klimakrise haben wir insgesamt Mittel, Kreditermächtigungen in der Größenordnung von 2,5 Milliarden Euro aufgenommen. Davon waren 235 Millionen Euro dafür vorgesehen, dass sie in 2023 umgesetzt werden, und die übrigen Gelder dann schrittweise in den Jahren 2024 bis 2027. Was geschieht jetzt mit diesen Mitteln? Wir werden die 2,265 Milliarden Euro, die für die Jahre 2024 bis 2027 vorgesehen waren, ebenfalls in eine Sondertilgung bringen. Sie stehen damit auch nicht mehr zur Verfügung. Die 235 Millionen, die in 2023 ausgegeben werden sollten: Wir haben, das müssen wir feststellen, davon lediglich 86 Millionen umsetzen können. Das ist sicherlich – gerade wenn ich auf den Kollegen Philipp Bruck schaue – durchaus enttäuschend, da wir uns da mehr erhofft haben. (Abgeordnete Sofia Leonidakis [DIE LINKE]: Wir sind auch enttäuscht! – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Das sind dann schon zwei!) Sie sind enttäuscht, ich habe es für mich auch gesagt – ich denke, wir als Ampel, (Heiterkeit) so wollte ich – –. Nicht als Ampel, als eine rot-grüne – –! Sehen Sie, Frau Leonidakis hat mich ein bisschen aus dem Takt gebracht. (Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]) Ja! Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir hatten eigentlich vorgesehen, 100 Millionen Euro in die energetische Gebäudesanierung einzubringen. Geschafft haben wir nur knapp die Hälfte. Das hat natürlich insbesondere damit zu tun gehabt, dass wir gar nicht in der Lage waren, das dafür notwendige Personal so schnell aufzuskalieren, bereitzustellen und zu gewinnen. Das gilt insbesondere für Immobilien Bremen, das gilt aber auch für Bremerhaven. Das gilt für die Krankenhäuser, insbesondere auch die freien und gemeinnützigen, die ihren Teil gar nicht abgerufen haben in der Größenordnung, und es gilt auch für den Bereich der Hochschulen. Wir haben zweitens geplant, 86 Millionen auszugeben für die CO -arme Mobilität. Der größte Batzen davon, rund 57 Millionen, sollte für die Anschaffung von E-Bussen und für den Bau eines neuen Servicecenters für die E-Mobilität bei der BSAG verwandt werden. Geschafft haben wir gerade knapp 30 Millionen. Der Hintergrund, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist ein recht einfacher: Wir haben alle gesehen, welche personellen Herausforderungen wir bei der BSAG haben. Es hätte keinen Sinn gemacht, in vollem Umfang die E-Busse zu bestellen, nur um dann im nächsten oder übernächsten Jahr zu sehen, dass gar nicht das Personal da ist, sie zu bedienen. Insofern ist auch dies ein Punkt, den wir so nicht voraussehen konnten. Ein dritter Punkt: Wir wollten 46 Millionen in die klimaneutrale Wirtschaft investieren. Es sind uns nur zehn Millionen gelungen. Darunter sicherlich sehr schöne Sachen wie im Bereich des Zukunftscampus, wo wir wirklich attraktive, vielversprechende Maßnahmen sehen können, die umgesetzt werden. Auf der anderen Seite aber der ganz große Komplex, der hier ausgegeben werden sollte, nämlich die Maßnahmen im Bereich der Wasserstoffwirtschaft, konnte nicht auf die Straße gebracht werden, ganz einfach, weil zum einen das Konsortium hyBit noch gar nicht so schnell auf den Weg gekommen ist und zum anderen – und das ist schade – der sehr große Bereich der IPCEI-Mittel, die wir kofinanzieren wollten, vom Bund noch nicht auf den Weg gebracht worden sind. Dass wir hier immer noch nicht die Bescheide haben, dass das umgesetzt werden kann, beunruhigt uns in der Tat und hat uns hier auf jeden Fall gehemmt. Was bleibt? Die 159 Millionen, die 160 Millionen werden auch einer Sondertilgung zugeführt. Dabei ist von der CDU gestern besorgt, vorwurfsvoll gefragt worden, ob denn alle diese Maßnahmen jetzt hinfällig wären, ob sie gänzlich gestrichen werden. Nein, das ist nicht der Fall. Es geht nur darum, dass wir diese Maßnahmen in diesem Jahr nicht mehr finanzieren können und damit auch die Gelder, die dafür bereitgestellt wurden, nach diesem Urteil des Bundesverfassungsgerichts so nicht im Haushalt stehen bleiben können, sondern dass nur diese Maßnahme, dass die Gelder gestrichen werden, die Kreditermächtigung. Die Maßnahmen, liebe Kolleginnen und Kollegen, bleiben aber natürlich auf der Agenda. Ich habe mich natürlich ein bisschen gewundert darüber, dass die CDU gestern mehrere dieser ganzen Fälle aufgerufen hat, immer mit diesem besorgt vorwurfsvollen Ton: „Soll das jetzt alles weg sein?“ Liebe Kolleginnen und Kollegen, (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Jetzt ist der Ton verkehrt?) der Ton war vielleicht angemessen, aber er erfolgte vor dem Hintergrund, dass Sie selbst nicht bereit waren, die Kredite für diese Maßnahmen zur Verfügung zu stellen und als Sie selbst nur so eine Fake-Lösung à la Klimaanleihe angeboten haben, (Zurufe CDU) die Sie, selbsteingestandenermaßen, dort nicht gebrauchen können, und drittens, wo Sie sagen, Sie wollen diese Hunderte von Millionen aus dem ordentlichen Haushalt heraussparen. Sie können uns noch nicht mal für zehn Millionen sagen, wo Sie das machen würden! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist Opposition – bigott. Zum Schluss: Wir werden heute zunächst die außergewöhnliche Notlage beschließen. Das ist ein Schritt nach vorne, der am Anfang stehen muss. Wir ergänzen sie um das Element der Coronakrise, und wir werden eine außergewöhnliche Notlage beschließen, die sich mit diesen vier Krisenelementen der Kontrolle der Freien Hansestadt Bremen entzieht und ihre Finanzlage erheblich beeinträchtigt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Beschluss – (Glocke) ich komme sofort zum Ende – machen wir Folgendes: Das Bundesverfassungsgericht hat uns gesagt, was wir nicht dürfen. Es hat uns aber auch gesagt, was wir dürfen und dass wir einen Spielraum haben. Diesen politischen Spielraum – das hat das Gericht betont – hat vor allen Dingen das Parlament. Wir nehmen hiermit diesen Auftrag an das Parlament im Namen der Bürgerschaft heute an. – Danke schön! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

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Antje Grotheer

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Frank Imhoff.

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Frank Imhoff CDU

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich gleich zu Beginn auch unserem haushaltspolitischen Sprecher, Jens Eckhoff, noch mal herzliche Grüße ausrichten! Jeder, der ihn kennt, Jens Eckhoff, der weiß, er hätte hier heute sehr gerne gestanden. Wenn sich aber vielleicht doch manche insgeheim freuen, dass er nicht da ist, so kann ich sagen: Der kommt wieder. Der ist nicht weg, der hat nur einen Infekt, meine Damen und Herren, und das ist auch gut so. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Wir freuen uns, wenn er wieder hier ist. Wir haben uns heute, nur wenige Tage nach unserer letzten Debatte, noch mal zusammengefunden, und das neun Tage, bevor das Haushaltsjahr endet. Den zweiten Nachtragshaushalt 2023 müssen wir heute beraten und beschließen. Wir haben dazu ja schon gestern im Haushalts- und Finanzausschuss getagt, und Thore Schäck hat auch seinen Bericht aus dem Haushalts- und Finanzausschuss hier abgeliefert. Herr Gottschalk, ich möchte gleich mal auf Ihre Rede eingehen. Ich muss wirklich sagen, bei Ihrer Rede ist das ja immer alles ganz toll und erklärbar, und es ist so schön. Wissen Sie, das erinnert mich ein bisschen an meine Kinder: Wenn die mit einer Sechs nach Hause gekommen sind, waren immer andere schuld oder es gab immer gute Gründe, warum das so ist. Aber so ist es nicht. Die Lage ist viel ernster. Das können Sie hier nicht schönreden, und das werde ich Ihnen auch in meiner Rede widerlegen, meine Damen und Herren! (Beifall CDU – Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Das war jetzt aber unfair gegenüber Ihren Kindern!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein straffer Zeitplan, der uns zeigt, dass offensichtlich Not am Mann ist. Die Not, die ist hausgemacht. Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, haben trotz zahlreicher Warnungen, trotz zahlreicher Hinweise einen verfassungswidrigen Haushalt beschlossen, den Sie nach der eindeutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes jetzt notdürftig zu kitten versuchen. Herr Gottschalk, wenn Sie sagen, dass das nur einzelne Menschen waren, die vielleicht in Deutschland darauf hingewiesen hätten, nein, dann sage ich Ihnen: Kommen Sie mal raus, aus Ihrer eigenen Blase. Schauen Sie mal über den Tellerrand, denn es gab viele Hinweise, es gab namentliche Hinweise, die alle davor gewarnt haben, dass dieser Haushalt verfassungsrechtlich nicht in Ordnung ist. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Zur Realität gehört auch, dass Sie, Herr Bürgermeister Dr. Bovenschulte, und der Senat Ihren zweiten Nachtragshaushalt mit heißer Nadel gestrickt haben. In der Eile haben Sie, von der Koalition, selbst auch Bedenken gehabt, ob die bisherigen Begründungen zur Aussetzung der Schuldenbremse auch den Anforderungen der Rechtsprechung der Landesverfassung und des Grundgesetzes entsprechen. Anders lässt sich der Dringlichkeitsantrag der Koalitionsfraktionen, der uns am Freitagnachmittag erreichte, nicht erklären. Offenbar erschien Ihnen die bisherige Begründung rechtlich unsicher, und so versuchen Sie nun, einen Haushalt zu flicken, den Sie erst kürzlich eingebracht haben, um einen anderen Haushalt wieder zu reparieren, meine Damen und Herren! (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Sie sind nicht ganz allein auf diesem Planeten!) Das ist Flickschusterei. Das ist typisch für diesen Senat, und wir glauben zumindest, dass dieser auch rein rechtlich krachend scheitern wird. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Schauen wir uns doch den Notlagebeschluss der Koalition genauer an. Drei Punkte fallen einem da besonders auf: Erstens, die Koalition unterschlägt in ihrem Antrag, dass das Bundesverfassungsgericht keinen Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum zulässt, wenn es um die Frage geht, ob es eine außergewöhnliche Notsituation ist. Das Bundesverfassungsgericht betont nämlich, dass die Unbeherrschbarkeit des Ereignisses maßgeblich ist – die Unbeherrschbarkeit des Ereignisses! Damit sind aber mittel- und längerfristige Entwicklungen ausgeschlossen. Die Konsequenzen von Krisen, die lange absehbar waren oder sogar von der öffentlichen Hand selbst verursacht worden sind, dürfen nicht mit Notkrediten finanziert werden. Der Klimawandel, der ist seit vielen Jahren eine existenzielle Herausforderung, und die jetzige Dringlichkeit ist zum erheblichen Teil auch durch eigene politische Versäumnisse in der Vergangenheit entstanden. Es handelt sich hier um ein langfristiges Investitionsprogramm, nicht um kurzfristige Krisenreaktionen. Die dafür benötigten Mittel müssen im regulären Haushalt mit klaren Prioritäten gesetzt werden, meine Damen und Herren, und wenn Sie das machen würden, das verspreche ich Ihnen hier heute, dann hätten Sie uns als CDU-Fraktion auch an Ihrer Seite. (Beifall CDU) Zweitens gehen Sie nicht im Mindesten auf die Frage ein, ob die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt ist. Hier besteht zwar Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers, jedoch auch eine klare Begründungspflicht, und diese klare Begründungspflicht finden wir in Ihrem Antrag nicht. Drittens, Sie wollen weiterhin ganz viele staatliche Regelaufgaben in einen kreditfinanzierten Sondertopf umbuchen. Bereits letzten Donnerstag haben wir darüber gesprochen, dass es dabei um Krankenhaussanierung, um Schulbau geht, um Gewerbeflächenentwicklung, und diese Investitionen sind keine Folge des Klimawandels oder des Ukrainekrieges. Das sind Krisenreaktionen, die man bearbeiten muss, klar, aber es sind keine Krisenreaktionen auf Klima oder Ukraine – es gehört in den Regelhaushalt, meine Damen und Herren! (Beifall CDU) Unser Fazit lautet deswegen: Auch dieser neue Notlagenbeschluss steht auf rechtlich wackligen Beinen. Sie versuchen damit zu retten, was noch zu retten ist. Sie setzen Ihre Verschuldungspolitik fort, als wäre nichts geschehen. Das hat man eben am Beitrag von Herrn Gottschalk auch noch mal bemerkt. Das ist ignorant, das ist, meines Erachtens, auch unverantwortlich! Deswegen werden wir den Notlagenbeschluss auch ablehnen. (Beifall CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, umso relevanter bleibt auch unsere Klage vor dem Staatsgerichtshof. Da hat mich der am Wochenende veröffentlichte Kommentar von Herrn Dr. Hickel nicht überzeugt. Wir bleiben dabei: Die Regierung, der Senat müssen sich wie jede Bürgerin und jeder Bürger auch an Gesetz und Ordnung halten, sie müssen sich an das Recht halten. Dazu gehören auch die Vorgaben unserer Landesverfassung und dazu gehören auch die Aufgaben, dass wir uns hier als Parlament dementsprechend an das Gesetz halten. Wo kommen wir denn da hin, meine Damen und Herren, wenn wir uns als Gesetzgeber, wenn wir uns als Politik, als Regierung nicht mehr an das eigene Gesetz halten wollen? Das kann doch wohl nicht der Sinn und Zweck der Geschichte sein. Wir müssen Vorbild sein, und dafür sitzen wir hier, meine Damen und Herren! (Beifall CDU) Diejenigen, die uns ernsthaft daraus einen Vorwurf machen, die muss man ja mal fragen, wenn Sie sich nicht mehr an die Gesetze halten wollen, wenn Sie sich darum herumschlängeln wollen, ob Sie mit unserem Rechtsstaat überhaupt ein Problem haben? Das frage ich mich wirklich, meine Damen und Herren. Wenn Sie das so wollen, okay. (Beifall CDU – Zuruf Abgeordnete Sofia Leonidakis [DIE LINKE) Liebe Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Das ist aber hart an der Lüge vorbei!) Auch inhaltlich bleibt Ihr Verschuldungskurs falsch. Ich kann Ihnen das ganz ehrlich sagen: Ich habe doch nichts gegen Schulden. Wir haben nichts gegen Schulden. Ich persönlich habe in meinem ganzen Leben auch Schulden gehabt, im Betrieb Schulden gehabt. Das Entscheidende ist aber, dass der Kipppunkt nicht überschritten wird, dass man nicht zu viele Schulden hat, denn, wenn man zu viele Schulden hat, dann geht man pleite. Dann ist es aus, Schluss, finito! Dann geht nichts mehr. Das wollen wir doch wohl nicht in unserem Land, meine Damen und Herren, oder? (Beifall CDU) Unser haushaltspolitischer Sprecher hat das in der letzten Woche hier in der Debatte noch mal eindrücklich dargelegt, dass übrigens die Verschuldung im Land Bremen und Bremens Abstieg Hand in Hand gehen. Beides verstärkt sich unter Ihrer Führung seit Jahren. Immer mehr Schulden verengen unseren Handlungsspielraum, und immer verengtere Handlungsspielräume, darauf geben Sie dann die Antwort: Da müssen wir neue Schulden machen. (Zuruf Abgeordnete Sofia Leonidakis [DIE LINKE]) Das kann nicht die Politik sein, die wir als verantwortungsvolle Politiker machen sollten. (Beifall CDU) Wir sagen, wir müssen den Teufelskreis der steigenden Schulden und der engeren Handlungsspielräume durchbrechen. Setzen Sie Prioritäten! Verschlanken Sie endlich Ihre Strukturen! Fangen Sie mal ernsthaft an, Prozesse zu digitalisieren, anstatt noch immer die letzten Faxgeräte zu benutzen! (Heiterkeit DIE LINKE) Beschleunigen Sie Verfahren und bauen Sie endlich die Bürokratie ab, meine Damen und Herren! (Beifall CDU) Ich muss dazu auch sagen, an den Senat gerichtet: Fangen Sie endlich auch mal an, bei sich selbst zu sparen, Herr Bürgermeister Dr. Bovenschulte! Streichen Sie das zusätzliche Senatsressort, mit dem sie sich 2019 die Koalition erkauft haben! Streichen Sie drei zusätzliche Staatsräte, die ausschließlich auf Ihre Partei, die Bremer SPD, eingebucht worden sind! (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Warum hat eigentlich die CDU noch ein Faxgerät?) Verzichten Sie auf das Stadtmusikantenhaus oder den Umzug der juristischen Fakultät in das teuerste Bürogebäude Bremens, das nur den Immobilienbesitzern hilft! (Beifall CDU) Ich kann Ihnen nur sagen: Hören Sie auf, in Saus und Braus zu leben und immer mehr hochdotierte Posten für politische Freunde zu schaffen, während Sie behaupten, dass Sie für die Bürgerinnen und Bürger, wo deren Sorgen sind, nämlich bei Bildung, bei innerer Sicherheit oder bei Infrastruktur – –, da erklären Sie dem Bürger, da ist kein Geld da. Wenn es aber um Ihre eigene politische Partei geht, dann ist auf einmal immer was da. Peinlich finde ich so etwas! (Beifall CDU, Bündnis Deutschland – Abgeordnete Dr. Henrike Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Ach, ist das billig!) Fangen Sie an, die richtigen Schwerpunkte zu setzen, bedienen Sie die Kernaufgaben des Staates, meine Damen und Herren! Das ist immer unsere Handhabe. Ja, und jetzt muss man sagen, das Land Bremen hat enge finanzielle Spielräume, aber die Spielräume sind nicht eng, weil wir zu viele Polizisten, zu viele Lehrer oder weil wir vielleicht zu viele Bürogebäude haben. Nein, die Spielräume sind eng, weil die Koalition keine Prioritäten setzt, weil die Koalition finanzielle Mittel immer noch nach Koalitionsproporz verteilt. Die Spielräume sind eng, weil Sie sich auch Dinge leisten, die sich andere nicht leisten, weil andere Regierungen nämlich auf Wirtschaftlichkeit achten, wenn sie Investitionen tätigen, und darauf müssen Sie in Zukunft auch achten. Wenn Sie das nicht tun, werden wir nicht selbstständig bleiben können, meine Damen und Herren! (Beifall CDU) Ich habe ja eben gesagt, die Spielräume sind eng, auch die finanziellen Spielräume. Es ist aber Geld da, zumindest noch, (Abgeordnete Sofia Leonidakis [DIE LINKE]: Ich bin gespannt auf Ihre Änderungsanträge!) denn auch das Geld kann bald zu Ende sein. Mit dem Verschuldungskurs treiben Sie unser Bundesland in die Handlungsunfähigkeit. Sie gefährden auch die 400 Millionen Euro Sanierungshilfe, die Bremen jedes Jahr vom Bund und den anderen Ländern erhält. Herr Gottschalk, dazu haben Sie hier heute nichts gesagt. Vor zwei Tagen hat der Stabilisierungsrat getagt und dabei noch mal eine ernüchternde Beurteilung abgegeben. Bremen steht nach wie vor als einziges Bundesland mit Haushaltsnotlage da, eine Lage, die unsere finanzielle Stabilität wirklich ernsthaft gefährdet. Die Forderung nach Verbesserungen an den Sanierungsprogrammen ist nicht nur eine Empfehlung, sondern sie ist eine klare Anweisung, meine Damen und Herren. Die anderen Finanzminister haben Bremen zum Nachsitzen verdonnert, und das aus gutem Grund. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Äh? – Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Wer hat Ihnen das denn aufgeschrieben?) Ihr Kurs ist äußerst riskant und Sie regieren wirklich in einem rechtlichen Graubereich. Ich muss sagen, geben Sie das Geld wirklich für die Kernaufgaben des Staates aus und nicht für Klientelpolitik! Dazu sind wir nicht bereit, dafür wird die CDU nie zur Verfügung stehen, (Beifall CDU) denn die Gefahr besteht ja darin, dass das Bundesfinanzministerium die Sanierungshilfen streicht. Nichts weniger als die Existenz unseres Bundeslandes ist damit bedroht. Es ist wirklich höchst bedenklich, wenn man bedenkt, wie hoch der Senat mit diesen Haushalten und auch den letzten Haushalten pokert, obwohl er wirklich kein gutes Blatt hat. In solch einen Bluff würde ich nicht investieren, wenn ich hier etwas zu verantworten hätte, (Abgeordnete Ute Reimers-Bruns [SPD]: Wir pokern überhaupt nicht!) weil das ein so gefährliches Spiel ist, das wir nicht mittragen können. Die Tatsache, dass Sie sich schon einmal geirrt haben und wir heute hier stehen und einen Nachtragshaushalt machen müssen, das zeugt ja nur davon, dass Sie schlechte Karten haben und dass dieser Bluff nicht aufrechterhalten werden kann, meine Damen und Herren! (Beifall CDU) Nach den ganzen Debatten, die wir hier letzte Woche gehalten haben, nach den Haushaltsberatungen, die wir auch im Haushalts- und Finanzausschuss gehabt haben, nach den Äußerungen, die ich sonst von Politikern zwischendurch in den Zeitungen, in den Medien gelesen habe, bleiben wir dabei: Der Nachtragshaushalt löst kein einziges Problem unseres Bundeslandes. Dieser Nachtragshaushalt ist ein Teil des Problems, meine Damen und Herren! Deswegen lehnen wir den Nachtragshaushalt und auch den von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Notlagenbeschluss ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall CDU)

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Antje Grotheer

Als nächster Redner hat der Abgeordnete Philipp Bruck das Wort. Abgeordneter Philipp Bruck (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Zunächst auch von mir an dieser Stelle gute Besserungswünsche an Jens Eckhoff, der diese Debatte sicherlich gern geführt hätte. Ich muss sagen, auch ich hätte die Debatte gerne mit ihm geführt. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD) Nachdem wir schon vor sechs Tagen hier in diesem Haus und gestern im Haushalts- und Finanzausschuss ausgiebig diskutiert haben, führen wir jetzt also die dritte lange Generaldebatte zu diesen gleichen Vorlagen, zu diesem gleichen Vorgang. Und weil ich schon gestern das Gefühl hatte, es wird langsam etwas redundant, und mir spätestens die Rede von Frank Imhoff – nicht nur von letzter Woche – schon bekannt vorkam, und wir sie ja letzte Woche schon widerlegt haben, will ich mich hier kurzfassen. Arno Gottschalk hat ja in seiner Rede eigentlich fast alles Wichtige gesagt, deswegen nur noch mal die wichtigsten Punkte zusammengefasst: Dieser Nachtragshaushalt ist eine Reaktion auf das Urteil des Verfassungsgerichts zu den Prinzipien von Jährigkeit und Fälligkeit, das Regierungen von der LINKEN bis zur FDP und CDU auf gleiche Weise getroffen hat. Deswegen reagieren diese Regierungen auch auf gleiche Weise, sofern sie denn noch im Amt sind, durch das Auflösen von mehrjährigen Rücklagen oder Sondervermögen und das jährliche Erklären von Notsituationen. Was wir hier tun, ist also kein bisschen besonders, sondern schlicht die richtige Antwort auf die neuen Leitlinien zur Schuldenbremse. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD – Vizepräsidentin Christine Schnittker übernimmt den Vorsitz.) Es gebe an dieser Stelle tatsächlich einen Grund für Kritik, der dabei sichtbar wird. Der hat aber nichts mit Faxgeräten zu tun, sondern betrifft eine existenzielle Krise, über die wir gestern im Finanzausschuss auch noch gesprochen haben, nämlich die Klimakrise. Das scheint Sie, Herr Imhoff, ja nicht so sehr zu bedrücken. Uns schon, und deswegen werden wir da im nächsten Jahr natürlich auch nachlegen, deswegen werden wir natürlich auch nachlegen, was die Planungskapazitäten angeht. Was ja eigentlich die Herausforderung ist, die wir haben, um diese Investitionen tätigen zu können, dass wir die nötigen Planungen erledigen, um dann Maßnahmen beauftragen zu können. Wir werden das im Klimacontrollingausschuss genau verfolgen, woran es hakt, und daran arbeiten, das zu lösen. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Das Zweite, das wir heute beschließen, ist, dass wir als Parlament noch einmal die Notsituation zu den Folgen der Coronapandemie erklären. Mit unserem Dringlichkeitsantrag erklären wir das aus dem Parlament heraus, wie das auch vom Verfassungsgericht nahegelegt wird, und im Einklang mit der Gesetzesbegründung, die der Senat vorgelegt hat. Das ist der Kern unseres Dringlichkeitsantrags. Damit zu einer weiteren Kritik, die Sie, liebe CDU-Fraktion, vorgetragen haben und mit der Sie wieder danebenliegen. Frau Dr. Winter hat gestern im Haushalts- und Finanzausschuss gefragt, ob wir damit, Zitat, „wieder sehenden Auges in den Verfassungsbruch laufen“ und warum wir eigentlich noch eine Notsituation hätten, die Coronabeschränkungen wären ja vorbei? Sehr geehrte Frau Dr. Winter, zumindest für die grünen Fraktionen in Bund und Ländern oder die grünen Regierungen in Bund und Ländern kann ich Ihnen garantieren: Niemand läuft hier sehenden Auges in einen Verfassungsbruch hinein. (Zurufe CDU) Ich vermute, das gilt auch gleichermaßen für die von der CDU regierten Länder Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt, die ja genau das Gleiche tun. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Wir stellen hier wie dort fest, dass die Folgen von Corona eben noch lange nicht vorbei sind. Das sehen wir nicht nur an Kindern und Jugendlichen, für die die Coronazeit besonders hart war, das sehen wir bei vielen anderen Menschen, das sehen wir in der Wirtschaft, in der Gastronomie, an Krankenständen bei Betroffenen von Long COVID. Diese Folgen zu bekämpfen, ist richtig, diese Form der Nachsorge hat das Verfassungsgericht sogar explizit bestärkt. Wie wir das machen, hat Arno Gottschalk in seinem Redebeitrag eben erläutert. Deswegen bleibt Ihr Vorwurf des vorsätzlichen Verfassungsbruchs Unsinn, auch wenn Sie ihn wöchentlich wiederholen. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Sehr geehrte Kolleg:innen, ich freue mich auf die weiteren Debatten. Vielleicht kehren wir ja nächstes Jahr zu einer sachlicheren Debatte über die Finanzierung der wichtigen Aufgaben von der Coronanachsorge bis zur Klimakrisenvorsorge zurück. Ich würde mich freuen. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE)

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Christine Schnittker

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Klaus Rainer Rupp.

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Klaus-Rainer Rupp Die Linke

Frau Präsidentin, verehrte Anwesende! Wir diskutieren heute erstens die Frage: Müssen wir und sollten wir als Parlament eine weitere Notsituation für 2023 beschließen? Und wir beschließen auch einen zweiten Nachtragshaushalt, der unseren Nachtragshaushalt an die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils von November dieses Jahres anpasst. Bevor ich im Einzelnen darauf eingehe, auch von meiner Seite aus meinen Dank für die hervorragende Arbeit der Kolleginnen, Kollegen, Staatsrätinnen und Mitarbeiterinnen und Senatoren im Finanzressort. Was Sie in den letzten Tagen weggeschafft haben und auf die Reise gebracht haben, ist bewundernswert. Ich bin ziemlich sicher, dass ihre Work-Life-Balance ein wenig aus der Balance gekommen ist, weil Überstunden und Wochenendarbeit waren offensichtlich normal. Das ist beispielhaft und wie gesagt, dafür vielen Dank! (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Ich möchte mich auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Kolleginnen meiner Fraktion bedanken, insbesondere bei meinen Mitarbeitern, unserem Landessprecher Christoph Spehr, der sich in den letzten Wochen in diesem Zusammenhang auch den selbigen aufgerissen hat und meinem Geschäftsführer Christoph Höhl, der auch viel zu tun hatte, diese Sachen mit auf den Weg zu bringen. Auch das ist beispielhaft für gute parlamentarische Arbeit und für gute Arbeit im Verwaltungsbereich. Ich möchte auch dem Kollegen Jens Eckhoff gute Genesungswünsche schicken. Auch, wenn ich oft mit ihm anderer Meinung bin, ist eins ganz klar: Er ist jemand, der wirtschaftspolitischen und sozialen und auch klimatechnischen Sachverstand hat, den ich bei anderen Rednerinnen und Rednern der Opposition oft vermisse. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Warum müssen wir diese Beschlüsse fassen? Nicht, weil wir einen Rechtsbruch begangen haben oder die Verfassung gebrochen haben mit dem zweiten Nachtragshaushalt, sondern weil wir den zweiten Nachtragshaushalt anpassen müssen. Warum müssen wir ihn anpassen? Weil das Verfassungsgericht zu der Frage der Schuldenbremse, also dem Verbot der Kreditaufnahme ein sehr dezidiertes Urteil gefällt hat, was in dieser Ausführlichkeit und in dieser Detailgenauigkeit bis dahin nicht gefällt worden ist. Wir haben beim zweiten Nachtragshaushalt Gutachterinnen und Gutachter gehört, wir haben uns mit anderen Urteilen zu einer solchen Problemlage beschäftigt und sind zu dem Entschluss gekommen, dass der zweite Nachtragshaushalt durchaus verfassungsgemäß ist. Jetzt haben wir festgestellt oder ins Stammbuch geschrieben bekommen, dass das wahrscheinlich nicht so ist, und es wäre jetzt ein Verfassungsverstoß, würden wir darauf nicht reagieren; nicht die Tatsache, dass wir ein Urteil, was noch gar nicht gefällt war, nicht von vornherein berücksichtigt haben. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) In dem Grundgesetz steht immer noch – und das muss man vielleicht an dieser Stelle wiederholt erklären, weil es einfach nicht jeder weiß und auch normale Menschen das oft gar nicht verstehen können –, dass es Ländern nicht erlaubt ist, Haushalte durch Neuverschuldung auszugleichen, es sei denn, sie erklären eine Notsituation aufgrund von Krisen und Naturkatastrophen. Jetzt hat der Bund auch gesagt, während Corona, wir erklären die Notsituation. Der darf auch nur sehr begrenzt Schulden aufnehmen und hat Coronahilfen ausgewiesen und die kreditfinanziert. Jetzt hatte er Geld übrig aus dieser Finanzierung, da hat er einfach gesagt, Klimafonds, Coronakrise, da brauchen wir nicht so viel. Wir haben noch so 60 Milliarden, wir machen daraus einen Wirtschafts- und Transformationsfonds und Klimatransformationsfonds und so was, und dann hat das Bundesverfassungsgericht gesagt: „Nein, das könnt ihr nicht machen. Ihr könnt nicht einerseits eine Coronanotsituation erklären und dann das Geld nehmen und für etwas anderes ausgeben.“ Das ist nachvollziehbar. Betrifft das Bremen? Nein, betrifft es nicht, weil wir haben auch im Nachtragshaushalt für 2023 die Ukrainemittel, die Krisenmittel wegen des Ukraine-Krieges und der Energiekrise und den Klimafonds gesondert begründet und haben nicht andere – zum Beispiel Coronamittel – umgewidmet. Deswegen haben wir in dieser Frage kein Problem. Wir haben auch kein Problem damit, weil das mit einem sogenannten Sondervermögen – –. Das Verfassungsgericht hat auch gesagt: „Ihr könnt Kreditermächtigungen eines Jahres aufgrund einer Krise nicht einfach in einen Schattenhaushalt packen und davon die nächsten vier, fünf, zehn Jahre zehren.“ Haben wir nicht gemacht. Ist auch nicht vernünftig, weil ein solcher Schattenhaushalt, in der Tat, entzieht sich dem Einfluss des Parlamentes. Was wir gemacht haben, ist, dass wir gesagt haben, wir wollen einen Klimafonds, und wir wollen die Energie- und Ukrainekrise bekämpfen und haben dafür insgesamt drei Milliarden Euro Kreditermächtigungen beschlossen. Eine Kreditermächtigung ist noch kein Kredit selbst, sondern der Kredit wird erst ausgelöst, wenn man das Geld braucht. Ist auch ein bisschen vernünftig, weil dann kann man zum Beispiel wieder beim Krisenund Ukrainefonds sagen, wir ermächtigen mal das Parlament, 500 Millionen Euro Kredite aufzunehmen. Wenn nicht alles gebraucht wird, umso besser. Aber es muss jedenfalls genug Geld da sein, um eine solche Krise zu lösen. Auf jeden Fall hat das Bundesverfassungsgericht gesagt: „Ihr könnt es nicht einfach in die Zukunft schicken, ihr könnt nicht für die Zukunft Kreditermächtigungen aussprechen. Ihr müsst gegebenenfalls jedes Jahr neu die Notsituation feststellen, und dann könnt ihr wieder Kreditermächtigungen aussprechen. Aber“, steht auch da, „ihr müsst die Kredite in einem Jahr aufnehmen, ihr müsst beauftragen, Dinge zu tun, die die Krisen möglicherweise lösen, und es muss noch in diesem Jahr bezahlt werden.“ Das ist teilweise finanzphysikalisch nicht besonders leicht. Stellen Sie sich vor, es gibt eine Überschwemmung und hier in Bremen tritt die Weser über die Ufer, weil Nordwind ist, und Regen kommt von Süden, und dann tritt die Weser über die Ufer, was Marx verhüten möge. Aber wenn es der Fall ist, müssen wir unter Umständen langfristig Deiche verstärken, Deiche reparieren, und das geht eben nicht in vier Wochen. Dafür braucht man Jahre, man muss es beauftragen, man muss jemanden finden, der das für einen tut, und das geht über Jahre. Wie man das praktisch lösen soll, also eine langfristige Krisenbekämpfung, eine Vermeidung von zukünftigen Krisen, indem man einen Kredit in einem Jahr aufnimmt, ausgibt und auch noch bezahlt, das erschließt sich mir nicht. Diese Absurdität bedeutet tatsächlich, dass die Regelung in der Verfassung, in unserer bremischen Landesverfassung, in dem Grundgesetz praktisch Krisenbewältigung, nachhaltige langfristige Krisenbewältigung unmöglich macht. Ich finde, auch denjenigen, die jetzt aktuell die Beschlüsse zur Krisenbewältigung im Land Bremen ablehnen, sollte das klar sein, dass das eine Regelung ist, die praxisfremd ist und niemandem hilft. Die sogenannte Schuldenbremse im Bund, im Land Bremen muss dringend angepasst werden, damit wir uns von dieser Zwangsjacke befreien können und insbesondere in Krisensituationen adäquat reagieren können, im Sinne der Menschen in diesem Bundesland und in Deutschland. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Wie gesagt, der Senat schlägt dem Parlament vor, erstens, die im Nachtragshaushalt beschlossenen Kreditermächtigungen für die Folgejahre, also ab 2024 zunächst zurückzunehmen. Das ist notwendig und richtig, formal notwendig und richtig. Inhaltlich finde ich das ganz persönlich hochgradigen Unsinn. Aber das ist jetzt nicht die Frage. Wir müssen die Verfassung einhalten. Zweitens stellen wir die Notsituation für 2023 fest. Es ist auch so: Wenn wir diesen Beschluss heute nicht fassen, dann werden 400 Millionen Euro Coronahilfen, die noch möglich sind, in diesem Jahr, dann werden 275 Millionen Euro Hilfen für die Folgen des Ukraine-Krieges und der Energiekrise nicht ausgezahlt werden können, und dann verfallen auch die 86 Millionen, die wir schon für den Klimaschutz ausgegeben haben. Wer das will, kann natürlich gegen diesen Beschluss stimmen. Er macht sich aber bei der Verkündung von Klimaschutzzielen und von Solidarität für die Ukraine und bei anderen Dingen einfach vollständig unglaubwürdig, (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Ich habe jetzt in den letzten Tagen, seit letzter Woche eine Menge Debatten über diese Frage gehört und auch vieles über die Frage von Alternativen. Die Opposition irrlichtert durch diese Debatten, und das war auch gerade bei dem Redebeitrag von dem Kollegen Imhoff wieder so, dass er vorgibt, dass wir Kredite aufnehmen, um irgendeine Form von Party zu führen, Klientelpolitik zu betreiben oder aber Posten zu verteilen. Selbst, wenn Sie in dieser Frage ein Stück weit recht hätten und alles zusammenzählen, was Sie da zusammenzählen, würden Sie nicht in der Lage sein, entsprechende Maßnahmen gegen die aktuell vielfältigen Krisen – Ukraine, Energiekrise, Klimakrise und Nachwirkungen von Corona – zu unternehmen. Wenn Sie ein bisschen mitgerechnet haben, sind das insgesamt round about 600 Millionen Euro, und bei diesen 600 Millionen für 2023 wollen Sie eben nicht, dass das in Bremen ankommt, bei den Menschen ankommt, und das finde ich nicht nachvollziehbar. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Der Kollege Bruck hat es schon gesagt: Für die CDU ist die Coronakrise mit dem Ende der Maskenpflicht vorbei. Ja, wir brauchen keine Masken mehr zu tragen, ja, die tödlichen Verläufe der Krankheit sind drastisch zurückgegangen, insbesondere wegen Impfungen, insbesondere, weil unser Gesundheitssystem stabil geblieben ist und weil wir mit viel Geld unserem Gesundheitssystem in der Krise geholfen haben. Wer diese Hilfen anzweifelt und sie als rausgeschmissenes Geld insgeheim tituliert, hat die Frage von Krisenbewältigung auch nicht verstanden. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Die Coronakrise ist eben nicht zu Ende. Die sozialen Folgen, insbesondere bei Kindern im Bildungssystem, sind nicht überwunden. Die Belastung der Krankenhäuser in Form von infizierten Patientinnen und Patienten, infiziertem Pflegepersonal ist nach wie vor hoch, und die hohe Widerständigkeit gegen den Ausbruch einer Viruspandemie ist nicht erreicht. Das hat die Landesregierung berücksichtigt, als die Maßnahmen aus dem Bremen-Fonds finanziert worden sind. Die Krise besteht fort, und sie verstetigt sich 2023. Jetzt muss ich mal doch einen kleinen Schluck trinken. Wieso ist die Luft hier so trocken? Nach Ansicht der CDU ist also die Coronakrise zu Ende, und ein Großteil der dafür vorgesehenen Mittel ist ohnehin in irgendeiner Weise Partygeld oder etwas Ähnliches. Ich sage Ihnen ganz persönlich, was ich davon halte. Ich sage, es fördert und gießt Wasser auf die Mühlen von Querdenkerinnen und Querdenkern und von Impfgegnerinnen und Impfgegnern. Das muss Ihnen klar sein, wenn Sie mit solchen Parolen ums Eck kommen. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Jetzt werden Sie nicht müde, zu erklären, die Finanzierung der Krisenbewältigung hätte auch aus dem normalen Haushalt passieren können. Das ist ein wichtiges Kriterium für die Erklärung einer Notsituation. Da heißt es nämlich, wenn die Probleme so groß sind, dass sie aus den normalen Haushalten nicht finanziert werden können – eines der Kriterien –, dann darf eine Notsituation ausgerufen werden. Sie sagen auch immer, das kann aus dem normalen Haushalt passieren, und dann sagen Sie immer, durch Prioritätensetzung kann man das ohne Weiteres erreichen. Wir reden in diesem Jahr, wie ich schon sagte, von round about 600 Millionen Euro, das sind zehn Prozent des normalen Haushaltes, wissend, dass in einem solchen Haushalt zwei bis drei Prozent freie Mittel vorhanden sind. Selbst, wenn das alles so nicht stimmt, ist die Frage: Wo würden Sie dann die Prioritäten setzen? (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Das würde ich auch mal gern hören!) Ich habe versucht, es rauszuhören. Ja, Sie würden an der einen oder anderen Stelle – –, Sie hätten möglicherweise 1,2 Millionen gespart, weil Sie das Experiment in der Martinistraße nicht gemacht hätten. Kann man drüber diskutieren. Da hätten Sie 1,2 Millionen gehabt, möglicherweise auch was anderes, aber in der Addition würde es nicht passen. Ich höre oft von der CDU, dass Sie die Höhe der Sozialleistungen kritisieren. Ich finde, diese Höhe der Sozialleistung auch enorm hoch. Sie ist Ausdruck von dem, was ich auch soziale Schulden nenne. Das ist Ausdruck von fortschreitender Armut in den Städten, von Menschen, die vor Krieg und Not fliehen, Ausdruck von Kindern, die in ihren Familien schlecht behandelt werden, Ausdruck von Menschen, die auf Bürgergeld angewiesen sind und anderes mehr. Das wollen Sie kürzen? Das würde ich an Ihrer Stelle richtig überlegen, weil das widerspricht jeder Form von sozialer Gerechtigkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Die FDP hat hin und wieder mal gesagt, es gibt in Bremen viel zu viele Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger, die kriegen viel zu viel Geld. Da kann man Prioritäten setzen. Jetzt habe ich mich mit Zuwendungsempfängerinnen und Einrichtungen, die Zuwendungen, also Geld, vom Land Bremen bekommen, beschäftigt. Das ist jetzt nicht so, dass es so ist, als wenn wir denen regelmäßig über den Kopf streichen, also Zuwendungen geben, sondern es sind Organisationen und Einrichtungen, die für den Erhalt unseres Sozialstaats ungeheuer wichtig sind, die ungeheuer viel soziale und sonstige Arbeit machen. Das fängt bei Sportvereinen an, hört beim Verein für Pflegekinder nicht auf – –, und bei vielen anderen Institutionen inklusive Kitas. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Sie machen sich unglaubwürdig, wenn Sie sagen, als erste Priorität würden wir mal diese Zuwendungen streichen. (Abgeordnete Sigrid Grönert [CDU]: Das ist doch Quatsch! – Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Welche Zuwendungen wollen Sie denn streichen?) Ich will keine streichen. Herr Strohmann, normalerweise hören Sie Debatten ja zu, und ich habe gesagt, die FDP und andere, oder die FDP insbesondere hat das angemerkt und hat vermutet, dass man da streichen kann, um Geld für Krisenbewältigung zu haben, und ich sage Ihnen, wenn Sie da die Axt anlegen, dann fällen Sie einen sehr großen Baum. (Beifall DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen) Sie reden, wenn wir über Kredite reden, gern über Generationengerechtigkeit. Wenn man über Generationengerechtigkeit redet – –, wir zumindest verstehen das auch als soziale Gerechtigkeit auch über Generationen hinweg. Aber es geht dabei nicht nur um zukünftige Generationen, sondern es geht auch um jetzige Generationen. Auch die jetzige Generation, insbesondere die jetzige Generation, braucht soziale Gerechtigkeit. Ihre Prioritätensetzung, so, wie sie durchschimmert – in meiner Meinung, Sie können mir das ja gleich anders erklären –, verletzt die jetzige soziale Gerechtigkeit und auch die zukünftige soziale Gerechtigkeit. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

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Christine Schnittker

Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich auf der Besuchertribüne ganz herzlich die 12. Klasse Politik des Kippenberg-Gymnasiums. Seien Sie herzlich willkommen! (Beifall) Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Piet Leidreiter. Abgeordneter Piet Leidreiter (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher auf der Tribüne! Als Erstes möchte ich dem Vorsitzenden des Haushaltsausschusses Jens Eckhoff meine Genesungswünsche übermitteln. Als Zweites möchte ich Herrn Schäck für seine adäquate Vertretung gestern im Haushaltsausschuss danken. Last but not least auch meinen Dank an die fleißigen Mitarbeiter von Finanzen, die bestimmt nicht meine politische Richtung vertreten haben, aber sehr viel gearbeitet haben, und sie haben außergewöhnlich viel geleistet, und dem gebührt mein Dank. (Beifall Bündnis Deutschland) In vier Tagen ist Weihnachten, und in elf Tagen ist dieses Jahr vorbei. Weihnachten ist das Fest der Liebe und der Freude. Zweites Gefühl kommt bei mir am heutigen Tage nicht auf. Der Bremer Senat hat mit seinem ersten Nachtragshaushaltsgesetz versucht, die verfassungsrechtlich festgeschriebene Schuldenbremse auszuhebeln. Dieser Versuch ist krachend gescheitert. Nun versucht der Bremer Senat, das gescheiterte erste Nachtragshaushaltsgesetz mit dem zweiten Nachtragshaushaltsgesetz nachzubessern und es noch in die richtige Richtung zu biegen. Richtig wäre es gewesen, den Gürtel enger zu schnallen und den regulären Haushalt auf die Einnahmen, die wir zur Verfügung haben, abzustimmen. (Beifall Bündnis Deutschland) Der Senat hatte sich ausweislich seiner Ausführungen in dem vorgelegten Gesetzesentwurf bereits im Rahmen des ersten Nachtragshaushaltsgesetzes zur Begründung einer Notlage zur Rechtfertigung einer Überschreitung der Schuldenbremse gemäß Artikel 109 Grundgesetz auf verschiedene Szenarien berufen: den UkraineKrieg und eine damit verbundene Energiekrise, die Klimakrise und die Coronapandemie. Alle diese vermeintlichen Krisensituationen stellen jedoch nach Auffassung von meiner Bündnis-Deutschland-Fraktion konkret keine Naturkatastrophe oder außergewöhnliche Notsituation im Sinne des Artikel 109 Grundgesetz dar. (Beifall Bündnis Deutschland) Die Aufhebung der Schuldenbremse durch nur vorgebliche Notsituationen ist jedoch nicht zulässig. Zwischen den verschiedenen Notständen, die das deutsche Recht kennt und den Ausnahmen von der Schuldenbremse – die Schuldenbremse ist der Regelfall – aufgrund einer außergewöhnlichen Notsituation lassen sich weder Gemeinsamkeiten noch für mehrere Notstände geltende abstrakte Grenzen erkennen. Der Kunstbegriff des Klimanotstandes ist gesetzlich nicht geregelt. Die Ausrufung eines Klimanotstandes hat für sich genommen keine Rechtsfolgen. Es handelt sich hierbei um eine rein politische Maßnahme, mit der ein bestimmtes Signal gesetzt werden soll. Eine solche Maßnahme, die einseitig durch einen politischen Willensakt beschlossen wird, kann nicht gleichzeitig als Rechtfertigung für die Aufhebung der Schuldenbremse dienen, sollten die Kosten für deren Bekämpfung nicht mehr aus den regulären Haushaltsmitteln finanziert werden können. In den letzten zwei Wochen bis heute wird die Bürgerschaft mit Anträgen überhäuft, einschließlich der heutigen Sitzung, um irgendwie den Nachtragshaushalt 2023 zu retten und erneut eine Notsituation festzustellen, dies aber tatsächlich erneut unter Umgehung der verfassungsrechtlich gebotenen Schuldenbremse. Mit großer Wahrscheinlichkeit sind erneut verfassungsrechtlich gebotene Spielregeln des Haushaltsrechts verletzt worden. (Abgeordneter Klaus-Rainer Rupp [DIE LINKE]: Das sind keine Spielregeln!) Das sind Grundsätze des Haushaltsrechts, und die wurden verletzt, Herr Rupp. Das wissen Sie genauso gut wie ich. Auch das zweite Nachtragshaushaltsgesetz wird aus diesem Grund ebenfalls verfassungswidrig sein. Erneut wird das Prinzip der Vorherigkeit – wir haben jetzt ja immer die Prinzipien des Haushaltsrechts, was der Senat in seinem Urteil gesagt hat, von Jährigkeit, Jährlichkeit und Fälligkeit gehört, aber es gibt auch ein weiteres Prinzip, und das heißt – es wurde in einem anderen Urteil festgestellt, beziehungsweise in der Begründung –, das ist das Prinzip der Vorherigkeit, und das wird erneut verletzt. Eine rückwirkende Änderung des Haushaltsplanes in Gestalt eines Nachtragshaushaltes nahezu am Ende des Jahres verstößt jedoch offenkundig gegen das Prinzip der Vorherigkeit, welches der Absicherung des Haushaltsgesetzes als Planungsinstrument dient. (Beifall Bündnis Deutschland) Es handelt sich bei dieser Maßnahme nach Auffassung von Bündnis Deutschland um eine rückwirkende Änderung der rechtlichen Begründung für das Vorliegen einer Ausnahmesituation im Sinne der Schuldenbremse des Artikel 109 Grundgesetz. Eine solche rückwirkende Änderung kurz vor Ablauf des Jahres erscheint uns jedoch als unzulässig. Die rückwirkende Aussetzung der Schuldenbremse untergräbt die Rechtssicherheit. Finanzplanungen von Bürgern, Unternehmen und anderen Institutionen basieren oft auf bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Eine nachträgliche Änderung beeinträchtigt das Vertrauen in die Stabilität der Rechtsordnung. Eine rückwirkende Aussetzung der Schuldenbremse schafft Fehlanreize und stellt zudem ein moralisches Risiko dar. Wenn politische Entscheidungsträger wissen, dass die Schuldenbremse bei Bedarf rückwirkend aufgehoben oder geändert werden kann, wird dies zu einer unverantwortlichen Haushaltspolitik in guten Zeiten führen, nach dem Motto: Wir kommen nicht hin, wir stellen irgendeinen Notstand fest, dann kriegen wir schon einen Nachschlag. So, liebe Freunde, geht es nicht! (Beifall Bündnis Deutschland) Die Schuldenbremse hat ihren guten Grund. Sie zielt darauf ab, langfristig finanzielle Stabilität zu gewährleisten. Den Nachtragshaushalt am 20. Dezember – also heute – zu verabschieden, bedeutet für den Bremer Senat, dass dieser noch genau fünf Arbeitstage zur Verfügung hat, diesen Haushalt umzusetzen. Formal ist der Nachtragshaushalt noch in diesem Jahr beschlossen worden, aber tatsächlich ist es nicht mehr möglich, dieses Gesetz in diesem Jahr zu vollziehen. Ich glaube auch nicht, dass mit der Vorherigkeit das Bundesverfassungsgericht fünf Arbeitstage gemeint hat, die noch zum Vollzug des Haushaltes ausreichend sind. Ich glaube, da haben wir ein ganz großes Problem: Formal haben wir die Grundsätze eingehalten, der Vorherigkeit, aber fünf Tage zur Umsetzung, da bin ich gespannt, wie Sie das machen wollen. (Beifall Bündnis Deutschland) Artikel 115 Grundgesetz konkretisiert das an Bund und Länder gerichtete grundsätzliche Verbot der strukturellen Neuverschuldung, was gemeinhin Schuldenbremse genannt wird. Danach sind im Rahmen der Haushaltswirtschaft Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Artikel 131a Bremer Landesverfassung besagt, dass sich im Fall von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle – das hat Herr Imhoff vorhin auch schon betont – des Staates entziehen – –. Das ist hier die Frage, entziehen sich diese Notsituationen der Kontrolle des Staates? Ich habe das letzte Woche ausgeführt, dass zum Beispiel die Energiepreise durch Entscheidungen der Bundesregierung in die Höhe getrieben worden sind. Bei dem großen Teil der Kosten, der Energiekosten, sind auch Steuern drin, die auch ständig erhöht worden sind. Jetzt auch durch die 60 Milliarden und den Nachtragshaushalt kommen weitere Steuern auf die Energiepreise, also die Energiepreise werden von der Bundesregierung selbst in die Höhe getrieben, und die Energiepreise sind am Markt im letzten oder in diesem Jahr auch um 45 Prozent gefallen gegenüber dem letzten Jahr. Da von einer Notlage zu sprechen, die sich der Kontrolle Staates entzieht: Nein, der Staat bestimmt mit die Energiepreise. Das zweite Argument, was Herr Imhoff auch gesagt hat: „und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt“. Ich hatte letzte Woche die prozentualen Ausgaben für dieses Jahr ausgerechnet, zum Gesamthaushalt. Das waren 1,6 Prozent, teilweise. Das ist keine Größenordnung, die die Finanzlage erheblich – es heißt erheblich – beeinträchtigt. (Beifall Bündnis Deutschland) Die Finanzlage ist vielleicht beeinträchtigt, aber von einer Erheblichkeit bei diesem Prozentsatz kann keinerlei Rede sein. Das hätten Sie eigentlich auch bei Finanzen erkennen müssen, und den Senat hätten Sie da anders beraten sollen. Durch die Begrenzung der Staatsverschuldung wird die Zinsbelastung für die Regierung reduziert. Dadurch wird es ermöglicht, finanzielle Ressourcen effizienter zu nutzen und die öffentlichen Mittel für produktive Investitionen einzusetzen, anstatt sie für die Zinszahlungen zu verwenden. Wir wissen ja, 575 Millionen allein an Zinsen: Irgendwann werden die Zinssätze auch für Bremen wieder steigen, und wenn wir dann drei Milliarden weitere Schulden haben, wird der Entscheidungsspielraum des Haushaltsgesetzgebers in den zukünftigen Jahren massiv eingeschränkt. Das wollen wir auf keinen Fall. (Beifall Bündnis Deutschland) Die Schuldenbremse zielt darauf ab, eine gerechte Lastenverteilung zwischen den Generationen sicherzustellen. Was Sie hier machen, meine Damen und Herren von der Koalition: Sie belasten die künftigen Generationen mit den Schulden, die Sie heute verursachen. Zins und Tilgung werden dieser Generation zum Verhängnis werden, und dafür sind Sie verantwortlich, meine Damen und Herren! (Beifall Bündnis Deutschland) Eine so begründete Mehrverschuldung muss auf der Grundlage einer von der Bremischen Bürgerschaft beschlossenen Tilgungsregelung in den kommenden Jahren ausgeglichen werden. Ich habe bereits in meiner Rede vom letzten Donnerstag ausgeführt, warum es keine erhebliche Belastung des bremischen Haushalts gibt und die Tilgungsdauer – das habe ich gestern im Haushalts- und Finanzausschuss auch noch mal angeführt – von 30 Jahren viel zu lang ist. Mit 30-jähriger Tilgung belasten wir eine ganze Generation. Das wollen wir nicht. Die vom Bremer Senat im Rahmen des zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes vorgelegte Begründung zur Rechtfertigung einer erneuten Aussetzung der Schuldenbremse hält den vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 15. November 2023 aufgestellten Vorgaben nicht stand. Somit wird die Fraktion Bündnis Deutschland die Zustimmung zu dem Gesetzesentwurf des Senats zur Änderung des Haushaltsgesetzes für das Haushaltsjahr 2023 versagen, ebenfalls auch die Feststellung der außergewöhnlichen Notsituation. Ich wünsche allen ein frohes Weihnachtsfest! – Vielen Dank! (Beifall Bündnis Deutschland)

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Christine Schnittker

Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Thore Schäck.

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Thore Schäck FDP

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zuerst einmal möchte ich vorwegstellen, dass ich es sehr bedauerlich finde, dass sich bei dieser zentralen Debatte die Reihen insbesondere hier vorne in der Koalition gelichtet haben. Die Fraktionsvorsitzende der Linkspartei ist nicht mehr da, der Fraktionsvorsitzende der SPD ist nicht mehr da. (Abgeordnete Ute Reimers-Bruns [SPD]: Zwei Stellvertreter sind da!) Die Fraktionsvorsitzende der Grünen kommt gerade wieder rein. Ich weiß nicht, ob das Kuchenessen draußen interessanter war, aber das zeigt noch mal das verheerende Bild beim Thema Haushaltsführung hier in Bremen. (Beifall FDP) Aber schön, dass Sie wieder reingekommen sind! (Zurufe Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]) Schön, dass Sie wieder reingekommen sind und jetzt doch wieder Interesse an dieser zentralen Debatte über den Haushalt Bremens haben. (Zuruf Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]) Das können Sie gern entscheiden, aber es ist ja auch ein Ausdruck Ihres Interesses an diesem Thema. (Zuruf Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]) Herr Kollege Güngör, wir sprechen über 360 Millionen Euro. Während Sie bei einer Debatte über diesen Haushalt, über diesen Nachtragshaushalt das Parlament hier verlassen haben, reden wir hier über 360 Millionen Euro, die die Folgen der Coronakrise, die Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und auch die Energiekrise und übrigens auch die Bekämpfung des Klimawandels abfedern sollen. Das alles soll passieren über Kredite, das heißt, über Schulden, und das Ganze über die Ausrufung einer außerordentlichen Notlage. Wir hatten das ja schon in der ersten Lesung, dass bereits die Kredite, die man sich quasi gegeben hat, in diesem Jahr nicht genutzt oder fortgeführt werden konnten. Es musste quasi erneut eine Notlage ausgerufen werden. (Abgeordneter Klaus-Rainer Rupp [DIE LINKE]: Notsituation! – Abgeordnete Dr. Henrike Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Das ist ein Unterschied!) Die außergewöhnliche Notsituation, Herr Kollege Rupp, meinetwegen, ist ja aber sehr klar definiert. Sie muss überraschend auftreten, das heißt, sie muss plötzlich kommen, und zweitens muss sich die Entwicklung der Einflussmöglichkeit des Staates entziehen. Das sind zwei ganz zentrale, zwei ganz wichtige Attribute, die gesetzt sein müssen, damit man diese Schulden überhaupt aufnehmen kann. Bei Corona trifft das ja zu, und deswegen haben wir diese Mittel auch mitgetragen. Bei Corona hatten wir die Situation, dass dieses Virus quasi über Nacht über die Welt kam. Wir haben alle noch die Bilder der LKWs aus italienischen Städten, voll mit Leichen, vor Augen. Wir wussten alle nicht: Was passiert da eigentlich? Was rollt da auf uns zu? Das ist natürlich ganz klar etwas, worauf der Staat keinen Einfluss hatte und was auch ganz plötzlich aufgetreten ist. Bei den anderen Krisen, bei denen ja auch mit diesen beiden Argumenten quasi die neuen Schulden verargumentiert werden, nämlich der Ukrainekrise beziehungsweise dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, kann man sich schon die Frage stellen, inwieweit man das nicht hat kommen sehen. Wir wissen, dass der erste Überfall Russlands auf die Ukraine 2014 erfolgt ist. Wir hatten also acht Jahre lang Zeit, uns darauf vorzubereiten, wir hatten acht Jahre lang Zeit, unsere Energiepolitik auf andere Füße zu stellen und damit auch dafür zu sorgen, dass wir hier in Deutschland andere Energiepreise haben. Das hat man nicht gemacht. Das sind natürlich alles Dinge, die auf Bundesebene passieren. Aber hier davon zu sprechen, dass das eine Krise ist, die man nicht hat kommen sehen, auf die man sich nicht hätte vorbereiten können, würde ich an dieser Stelle mal in Frage stellen. (Zuruf Abgeordnete Sofia Leonidakis [DIE LINKE] – Zuruf Abgeordnete Dr. Henrike Müller [Bündnis 90/Die Grünen] – Zuruf Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]) Das Zweite ist der Klimawandel. Auch mit der Situation des Klimawandels, mit der Herausforderung des Klimawandels, mit dieser Argumentation werden jetzt quasi neue Schulden begründet, und wir wissen – und das ist ja nun auch nicht neu, das habe ich in diesem Parlament auch schon mal gesagt – wir wissen seit vielen, vielen Jahrzehnten, was da auf uns zurollt. 1979 war die erste Weltklimakonferenz. Die hätte man nicht abgehalten, wenn man das Thema für unwichtig gehalten hätte. 1987 der BrundtlandBericht, 1992 die Klimarahmenkonvention der UN, 1997 das Kyoto-Protokoll. Wir reden also über Jahrzehnte, in denen man sich hätte darauf vorbereiten können, in denen der Staat hätte handeln können. Das ist nicht passiert. Unabhängig von der Frage, ob man der Meinung ist, dass man dagegen frühzeitig hätte was tun können, wie frühzeitig man hätte was tun können – diese Debatte will ich hier nicht führen. Aber die Argumentation, zu sagen, das kam jetzt sehr plötzlich um die Ecke, und wir konnten uns als Staat darauf nicht einstellen, das zieht definitiv nicht, und deswegen werden wir das als FDP-Fraktion auch nicht mitgehen. (Beifall FDP) Wir stehen jetzt hier im Dezember 2023, zwei Wochen vor Jahresende, und sprechen über einen Nachtragshaushalt für 2023. Es ist übrigens der zweite Nachtragshaushalt, und wir müssen letztendlich nachträglich Gelder genehmigen, die ja teilweise in diesem Jahr schon ausgegeben wurden. (Zuruf Abgeordneter Klaus-Rainer Rupp [DIE LINKE]) Ich habe mir die Frage gestellt: Was wäre eigentlich passiert, wenn der Haushalts- und Finanzausschuss gestern nicht so kurzfristig hätte noch zusammentreten können? Ich weiß gar nicht, was dann passiert wäre, wenn ich auch noch erkrankt wäre – ob man dann hätte tagen können –, wenn wir uns als Parlament hier nicht so kurzfristig hätten versammeln können. (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Das Parlament funktioniert auch ohne Sie. Dafür gibt es Vertretungsregelungen!) Ja, dass Sie der Meinung ist, die Opposition ist überflüssig, das ist mir klar, sehr geehrter Herr Güngör, aber das haben wir eben auch schon in der Rede Ihres Kollegen Herrn Rupp gehört, dass Sie hier am liebsten ohne Opposition arbeiten würden, dass jedes Hingucken auf Ihre Ausgaben als Kritik wahrgenommen wird. Aber genau das zeigt mir doch, dass wir als Opposition einen guten Job machen, (Glocke) umso mehr Sie sich aufregen. (Beifall FDP, CDU, Bündnis Deutschland)

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Christine Schnittker

Meine Damen und Herren, Herr Güngör, ein bisschen Ruhe, bitte!

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Thore Schäck FDP

Herr Kollege Güngör, es ist ja Ihre interne Entscheidung, wer die Rede zu diesem wichtigen Thema hier vorne hält. Das hat bei Ihnen Herr Gottschalk gemacht. Ich glaube, Sie haben alle Möglichkeiten, sich auch noch mal dazu zu melden oder sich diese Rede zu nehmen. Aber wenn Sie sich melden wollen, dann melden Sie sich bitte richtig zu Wort und brüllen Sie nicht immer so dazwischen. Ich glaube, das wird diesem Hohen Haus auch nicht gerecht. (Beifall FDP – Zurufe Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]) Wir haben jetzt die Situation, dass wir so kurzfristig Ende dieses Jahres für das Jahr 2023 noch den Nachtragshaushalt beschließen müssen. Das Ganze resultiert aus der Klage der CDU, nicht gegen den Bremer Haushalt, damals, sondern gegen den Bundeshaushalt, aber das hat natürlich auch Auswirkungen auf die Landeshaushalte, übrigens auch auf die CDUgeführten Landeshaushalte, das haben wir eben auch schon gehört. Darauf will ich aber jetzt nicht weiter eingehen, das habe ich in meiner ersten Rede vor einigen Tagen schon getan, sondern ich will noch mal deutlich machen, dass ja auch dieses die Notwendigkeit zeigt, dass wir uns jetzt hier im Dezember so kurzfristig noch mal treffen müssen, um überhaupt den Haushalt zu beschließen. Nicht den Haushalt für nächstes Jahr, sondern den rückwirkend für dieses Jahr, was in zwei Wochen vorbei ist. Das zeigt ja noch mal, auf wie unsicheren Beinen Haushalte teilweise stehen, auf was für einem rechtlich löchrigen Terrain, wie sehr man auch in Bremen versucht, Dinge einfach mal ausprobiert, mal schaut, ob es klappt oder nicht klappt, wie unklar die Situation ist. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: So ein Quatsch! – Zuruf Abgeordnete Sofia Leonidakis [DIE LINKE]) Sonst wäre das nicht vom Gericht einkassiert worden, und deswegen ist natürlich die Situation, dass wir uns jetzt zwei Wochen vor Jahresende hier über den Haushalt 2023 unterhalten müssen, weil wir sonst ganz, ganz große Probleme bekommen, doch nichts anderes als ein Ausdruck von unsolider und nicht vorausschauender Haushaltsführung. (Beifall FDP – Abgeordneter Martin Günthner [SPD]: Christian Lindner!) Jetzt ist Ende 2023, das Jahr ist in zwei Wochen vorbei. Der Haushalt – und das ist jetzt vielleicht auch noch mal ein Blick in die Zukunft, womit wir uns auch noch auseinandersetzen müssen – für 2024 steht noch nicht, und es ist die Frage, wie wir eigentlich in Zukunft mit dieser Situation umgehen, das heißt, die Frage, wie wir mit dem Haushalt 2024, dem Haushalt 2025 umgehen. Wenn Sie die Möglichkeit nutzen wollen, auch in Zukunft eine außergewöhnliche Notlage zu nutzen, dann müssten Sie ja quasi jetzt schon vorsorglich vorausschauend für das Jahr 2025 eine Notlage ausrufen. Wir wissen alle, dass das nicht funktioniert, zumal ja auch die Anforderungen an das Ausrufen einer Notlage steigen, je länger sie läuft. Das heißt, Sie werden da in Argumentationsprobleme hineinlaufen, das geht nur über einen Nachtragshaushalt. Ich habe aus Ihren Reihen bereits gehört, dass man schon überlegt, ob man quasi schon mal jetzt einen Nachtragshaushalt für 2025 ins Spiel bringt. (Heiterkeit Bündnis 90/Die Grünen) Das heißt, obwohl der Haushalt für 2025 noch nicht mal besprochen ist, sind Sie schon auf der Schiene, dass Sie sagen: Wir müssen überlegen, ob das, was wir dann vorlegen – –, ob wir jetzt schon wissen, dass wir das wieder einkassieren. Meine Vermutung ist, dass Sie hier in Bremen daran arbeiten werden, auch die Verfassung zu ändern, damit man wieder mehr Schulden machen kann. Aber ich sichere Ihnen zu, dass wir als FDPFraktion das nicht mittragen werden. Ich habe in meiner ersten Rede vor einigen Tagen ausgeführt, dass Sie heute einen doppelt so großen Haushalt, selbst unter Berücksichtigung der Inflation einen doppelt so großen Haushalt zur Verfügung haben wie noch die Regierung 1980. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Das war schon bei der letzten Rede totaler Quatsch!) Das große Problem ist, dass Sie heute viel mehr Geld verkonsumieren und immer weniger Geld in den Erhalt dieser Stadt, in den Erhalt der Schulen, in den Erhalt der Infrastruktur investieren. Das ist das Kernproblem Ihrer Haushaltspolitik. Deswegen werden wir das als FDP-Fraktion auch nicht mittragen. (Beifall FDP) Ich möchte abschließend noch mal ein paar Sätze zu der Rede des Kollegen Rupp sagen, die ich interessant fand. Ihre Einordnung, in was für einer Situation wir sind, die ist richtig. Sie haben aber ein paar Beispiele herangezogen, die ich ausdrücklich nicht teile. Sie haben darüber gesprochen, dass wir auch für Investitionen Schulden machen müssen. Darüber kann man streiten. Darüber kann man streiten, ob Investitionen auch über Schulden getätigt werden können oder müssen. (Zurufe Abgeordnete Dr. Henrike Müller [Bündnis 90/Die Grünen]) Darüber kann man streiten. Jedes Unternehmen – und auch das ist richtig – macht Schulden, um beispielsweise eine neue Produktionshalle, neue Maschinen zu kaufen, die man vielleicht nicht mal ebenso aus der Portokasse bezahlen kann. Auch das ist richtig. Aber spätestens, wenn das Unternehmen anfängt, nicht nur die neue Halle über Schulden zu finanzieren, sondern auch noch die Gehälter, weil man sich die schon nicht mehr leisten kann, und dann noch eine Firmenfeier machen möchte, die man sich auch nicht leisten kann und dafür den nächsten Kredit aufnimmt, dann haben wir ein Problem, und in genau dieser Situation sind wir mittlerweile in Bremen. Wenn Sie Schulden machen, um damit beispielsweise irgendwelche Experimente, irgendwelche Partys auf der Martinistraße zu feiern, wenn Sie Schulden machen, (Zurufe Abgeordnete Dr. Henrike Müller [Bündnis 90/Die Grünen]) um Menschen den Autoscooterbesuch zu finanzieren, dann haben wir ein Problem, und dann reden wir nicht darüber, dass wir hier in Bremen zu wenig Geld zur Verfügung haben, sondern darüber, dass Sie das Geld an der falschen Stelle ausgeben. (Beifall FDP, Bündnis Deutschland) Das zweite Argument, was Herr Rupp eben gebracht hat, ist, dass wir – das war so ein bisschen pauschal, ich hatte ja noch gar nicht geredet, und Sie haben da einen pauschalen Vorwurf gemacht, dass die FDP an die Sozialleistungen ran will, das war so ein bisschen nebulös, so ein bisschen wolkig – –. (Abgeordneter Dariush Hassanpour [DIE LINKE]: Das war doch antizipiert!) Ja, dass Ihre Welt aus Vorurteilen besteht, das ist mir klar, Herr Kollege. (Beifall FDP) Aber worauf ich hinaus möchte: Natürlich sind hohe Sozialleistungen auch eine Reaktion auf die Situation vor Ort. Wir sprechen über massive Armut in einigen Bereichen, das ist ja völlig klar, da stimme ich Ihnen zu. Aber Armut kommt ja nicht irgendwoher. Die kommt ja nicht vom Himmel gefallen, sondern die Situation in Bremen im Jahre 2023 ist das Ergebnis politischer Entscheidungen der letzten Jahre und Jahrzehnte. Wir haben in Bremen mit Abstand die höchste Armutsquote, wir haben die höchste Kinderarmut in Bremen. Hohe Sozialausgaben sind also nicht Ausdruck davon, dass man sich besonders um die abgeschlagenen, um die armen Menschen in der Gesellschaft kümmert, sondern hohe Sozialausgaben sind immer ein Indiz dafür, dass die Sozialpolitik absolut gescheitert ist. Deswegen sagen wir, wenn wir hier in Bremen absurd hohe Sozialausgaben haben, dann ist das auch ein Zeugnis über Ihre Sozialpolitik. (Beifall FDP, Bündnis Deutschland) Das dritte Argument, und darüber haben wir ja auch schon in der ersten Runde vor einigen Tagen miteinander gesprochen, Herr Rupp, war das Thema Zuwendungen, und das liegt mir ein bisschen am Herzen, weil wir dort über sehr viel Geld sprechen. Wir reden über knapp eine halbe Milliarde Euro, die, und zwar jedes Jahr, nicht einmalig, sondern jedes Jahr, an Zuwendungen gezahlt werden. Zuwendungen sind erst mal eine gute Sache, weil sie unterstützen Vereine und Initiativen und vieles andere mehr. Das ist völlig in Ordnung. Aber noch mal: Wenn wir darüber reden, dass über Jahre Vereine unterstützt werden, teilweise mit hohen sechsstelligen, siebenstelligen Summen, von denen seit Jahren niemand mehr weiß, was die mit diesem Geld eigentlich machen, wenn wir darüber reden, dass im Bildungsressort neun Millionen Euro verschwinden, die keiner vermisst hat, dann muss ich Ihnen sagen, aus meiner Erfahrung aus dem Rechnungsprüfungsausschuss der letzten Jahre: Wir haben hier ein Problem. Es geht nicht darum, diese Zuwendungen komplett zu streichen. Es geht nur darum, dort erst mal hinzugucken und zu schauen: Was liegt dort eigentlich an Geld? Wo wird eigentlich Geld ausgegeben, das vielleicht gar nicht mehr gebraucht wird, was man woanders besser investieren kann? Das sollte zuerst kommen, bevor Sie anfangen, zukünftige Generationen mit neuen Schulden zu belasten. Das ist unser Anspruch als FDP-Fraktion, und dem werden wir auch weiterhin gerecht. – Herzlichen Dank! (Beifall FDP)

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Christine Schnittker

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Arno Gottschalk.

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Arno Gottschalk SPD

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Haushaltspolitiker, Finanzpolitiker sollten rechnen können oder sich zumindest hin und wieder mal an den Taschenrechner setzen. Herr Schäck ist jetzt zweimal aufgetreten und hat triumphierend gesagt, heute sei der Haushalt in Bremen doppelt so hoch wie 1980. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Ja!) Jetzt der Taschenrechner mit exponentieller Rechnung: Nehmen wir nur mal die Inflationsrate von 1980 bis heute, die liegt etwas über drei Prozent. Real – –, oder andersrum: Mit dieser Inflationsrate müsste der Etat heute dreieinhalbmal so groß sein – dreieinhalbmal so groß und nicht doppelt so groß! Das ist allein dieser Punkt, dass Sie hier im Grunde genommen einen – –. (Zuruf FDP – Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Die Gehälter sind seitdem gestiegen!) Er müsste so hoch sein – –. Es geht einfach nur um die Berechnung! Der müsste dreieinhalbmal so hoch sein. Sie machen hier eine Spiegeltauscherei mit Zahlen, die Sie selbst nicht begriffen haben. (Beifall SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Beitrag hier von Herrn Imhoff – beim Tee würde man sagen: zweiter Aufguss. Das, was wir vor zwei Wochen hier gehört haben oder, noch kürzer in dem Bereich, noch mal und noch mal in der allgemeinen Form, trotz der Ermahnung, sich doch mal auf die konkreten Sachen einzulassen: Was haben Sie denn konkret gebracht? Auch Herr Schäck: Sie kommen jetzt an und sagen, na ja, die Ukrainekrise und die Energiekrise, das sei ja sehr wohl vorauszusehen gewesen. Da hätte man ja was machen können. (Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Ist ja so!) Liebe Leute, von hier aus in Bremen hätten wir das verhindern können? Was ist denn das für eine Sichtweise? Das ist doch völlig simpel und völlig daneben! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Wenn Sie jetzt ankommen und mit Blick auf die Klimakrise sagen, (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Genau!) ja, alles, was man lange voraussehen konnte, können wir nicht mit Notlagekrediten bedienen: Ich weiß nicht, ob Sie die Klimadiskussion, ob Sie die gesamten Publikationen, die wir haben, überhaupt verfolgen oder ob Sie völlig ignorant da rangehen. Was haben wir denn eigentlich in diesen Publikationen? Schreiben die täglich im Stakkato: „Wie wir schon vor 30 Jahren gesagt haben“, „Wie wir schon vor 25 Jahren gesagt haben“ – schreiben die das? Nein! Sie schreiben: „Liebe Leute, liebe Öffentlichkeit, erkennt bitte, dass diese Krise viel schneller verläuft, als wir es je vorausgesehen haben, (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) und dass wir auf einen Weg zulaufen mit Kipppunkten, die irreversibel sind.“ Das ist die neue Einsicht genau der Wende jetzt der letzten Jahre, die wir hier haben. Darauf reagieren wir, und Sie antworten darauf: „Das wussten wir schon seit 40 Jahren“. (Zuruf Abgeordnete Ute Reimers-Bruns [SPD]) Ignoranter kann man mit einer echten Herausforderung nicht umgehen! (Beifall SPD)

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Christine Schnittker

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Frank Imhoff. Frau Präsidentin, meine sehr

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Frank Imhoff CDU

verehrten Damen und Herren! Jetzt haben wir bei meinem Vorredner ja – –, oftmals sind wir noch darauf eingegangen, ob wir jetzt die Klimakrise, den Klimanotstand über die nächsten Jahre noch beschließen müssen, jährlich, oder nicht, und ob das verfassungskonform ist. Wir werden sehen, was da kommt. Auch das ist Teil unserer Klage, und ich sage Ihnen voraus: Ich glaube nicht, dass Sie damit, diese Notsituation jährlich auszurufen, durchkommen werden, (Beifall CDU) sondern Sie werden damit Schiffbruch erleiden, und dann sind Sie blank, dann ziehen Sie hier blank. Das ist Ihr Problem. Deswegen sind Sie so ängstlich und haben auch Angst, (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Das stimmt doch gar nicht! – Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Das stimmt nicht!) Ihre Politik mal zu verändern. Das ist das Problem! (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Jetzt sagen Sie, ja, die CDU-Fraktion, die hätte ja nie einen Vorschlag zum Sparen gemacht oder dazu, wie sie das Geld überhaupt auftreiben will. Das stimmt natürlich in keiner Weise. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Doch!) Wir haben Ihnen immer wieder gesagt, und das wiederhole ich hier heute noch mal: Nehmen Sie als Erstes die FreiKarte, nehmen Sie das Stadtmusikantenhaus! Ich sage Ihnen: Wo sind die 1,5 Millionen Euro von den Forderungen im Sozialressort, die wir niemals gesehen haben, die verschwunden sind? Wo sind die neun Millionen im Bildungsressort? Gucken Sie doch mal in Ihre eigenen Reihen rein, was Sie in der Politik verkehrt machen! Das ist doch das Problem. (Beifall CDU) Und ich sage Ihnen noch etwas: Hören Sie auf, die bremische Verwaltung weiter aufzublähen! In der letzten Legislaturperiode sind hunderte zusätzliche Stellen geschaffen worden. In dieser Legislaturperiode haben wir jetzt auch schon wieder den Vorschlag, dass mehrere Verwaltungsmitarbeiterinnen oder -mitarbeiter für die Ausbildungsplatzabgabe eingestellt werden sollen. (Zuruf Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]) Das ganze Beauftragtenwesen, was Sie hier in Bremen haben, das sind Regelaufgaben des Staates, der normalen Verwaltung, und zusätzlich brauchen wir die nicht, meine Damen und Herren. Gehen Sie an die Strukturen, gehen Sie mal „auf die Matratzen“, hätte man beim „Paten“ gesagt. Dann kommen Sie mal etwas weiter. (Beifall CDU) Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, uns vorzuwerfen, immer wieder vorzuwerfen, wir würden in diesem Land keine eigenen Ideen haben – –. Doch! Wir stehen eben für eine ganz andere Politik. Wo sind denn zum Beispiel die Baugebiete, dass hier mal Menschen wieder nach Bremen hergezogen kommen, die auch in die Sozialkassen einzahlen? Die fehlen uns, meine Damen und Herren! (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Es muss eine Umkehr in diesem Land von Ihrer Politik geben. Wenn Sie glauben, dass Sie sich mit dem Einrichten der Probleme noch mit weiteren Schulden hier einfach vom Acker machen können, dann kommen Sie mir vor wie Herr Gottschalk. Den habe ich hier heute als besseren Zauberlehrling gesehen. Der arbeitet mit Illusionen, der arbeitet mit Tricks, aber die Trickserei ist aufgeflogen. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall CDU, Bündnis Deutschland – Vizepräsidentin Sahhanim GörgüPhilipp übernimmt den Vorsitz.)

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Sahhanim Görgü-Philipp

Als nächster Redner hat der Abgeordnete Klaus-Rainer Rupp das Wort. (Abgeordnete Sofia Leonidakis [DIE LINKE]: Das ist einfach nur billige Phrasendrescherei! – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Das sagt die Richtige!)

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Klaus-Rainer Rupp Die Linke

Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete! „Keiner Weise“ kann man nicht steigern, „keinster Weise“ gibt es nicht. Ich erwähne das nur mal, weil mir das manchmal auf den Keks geht, dass man Dinge steigert. Wir sind hier nicht im Rheinland, wo es immer noch den rheinischen Superlativ gibt. Herr Schäck, ich höre Ihnen zu. Wenn Sie über Haushalt reden, höre ich Ihnen zu, und meinen Einwand, dass Sie Zuwendungen im Fokus haben, haben Sie jetzt noch mal bestätigt. Ich sage noch mal: Zuwendungen sind keine Unterstützung. Es sind notwendige Ausgaben, um den Betrieb von Einrichtungen und Vereinen – –. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Das bezweifelt doch keiner!) Aber dann wählen Sie doch mal Ihre Worte so, dass sie nicht Irrtum behaftet sind! Sie haben gesagt, das sind Unterstützungen, und man wüsste nicht, was die Sportvereine damit machen. Nahezu wörtlich zitiere ich Sie. Ich finde das anmaßend. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Mit diesen Zuwendungen machen in aller Regel mehr oder weniger ehrenamtlich aktive Menschen, Sportvereine und andere Vereine ungeheuer wichtige Arbeit in diesem Land. Das als Unterstützung zu bezeichnen und nicht so genau zu wissen, was sie damit machen, das ist ein Stück weit beleidigend für die Menschen, die sich ehrenamtlich in Bremen engagieren. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Was ich auch interessant fand, dass Sie für einen präventiven Kriegsfolgenfonds geworben haben. Sie müssten ja jetzt sagen: „Wir können davon ausgehen, dass irgendwann, irgendwo ein Land ein anderes Land überfällt – (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: In drei Jahren Moldau!) vielleicht nächstes Jahr oder in zehn Jahren – und das wird für die Bundesrepublik und in Bremen Folgen haben. Deswegen müssen wir jetzt schon mal jährlich 20, 30 Millionen zur Seite legen, damit wir dann Geld haben, wenn es so weit ist.“ Ehrlich gesagt, finde ich das hanebüchenen Unsinn. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Was glauben Sie, – –, wenn diese Landesregierung vor zehn Jahren vorgeschlagen hätte, wir müssen uns darauf einrichten, dass die Abhängigkeit vom Gas in Abhängigkeit von regenerativer Energie umzuwandeln ist, und wir müssen deswegen, falls viele Geflüchtete kommen, schon mal zehn Millionen jedes Jahr zur Seite legen? (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Auf die Rede wäre ich gespannt gewesen!) Sie müssten es doch selbst merken, dass das Unsinn ist, was Sie da erzählen! (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Sie haben das Beispiel von Unternehmen gebracht, die beispielsweise wichtige Investitionen aus Krediten finanzieren, aber sie dürften keinesfalls Gehälter über Kredite finanzieren. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Habe ich nicht gesagt!) Was haben Sie denn gesagt? (Zuruf Abgeordneter Thore Schäck [FDP]) Okay. Sie dürfen keine Partys machen. Ich sage, insbesondere bei Start-ups werden Gehälter in den ersten Jahren in aller Regel über Kredite finanziert. Wenn ein Unternehmen in Schwierigkeiten gerät, um die Liquidation zu sichern, nimmt man auch bei der Bank Kredite auf, und zahlt sie dann, wenn es einem wieder gut geht, ab. Ihr Beispiel ist auch in dieser Frage ausgesprochen löchrig. (Zuruf CDU – Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Die Bank möchte ich mal sehen, die Löhne finanziert!) Sparkasse Hannover. Ich habe seit 40 Jahren kleine Unternehmen, und das eine oder andere Mal war ich genau in der Situation: Die Aufträge waren zwar da, wir konnten sie nicht abrechnen und ich musste temporär Löhne und Gehälter kreditfinanzieren. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Ganz normaler Vorgang!) Ich musste meine Liquidität sicherstellen über eine Ausweitung meines Kontokorrentkredits. Das ist ein Kredit. (Zuruf) Ich sage: temporär. (Beifall DIE LINKE) Sie unterstellen immer, dass das, was wir an Geld ausgeben, um Krisenfolgen zu bekämpfen, sozusagen im Wesentlichen dauerhaft Personalkosten finanziert. Das ist bei dem Corona-Fonds und bei den Ukrainemitteln überhaupt nicht der Fall. Bei dem Klimafonds ist es etwas anderes. Da muss man diese Mittel, diese Personalmittel finanzieren, sonst kann man die investiven Mittel gar nicht umsetzen. Das ist natürlich auch Unsinn. Wenn wir über Jahre investive Mittel haben, aber sie nicht umsetzen können, dann müssen wir selbstverständlich auch die konsumtiven Ausgaben, also auch die Personalmittel darüber finanzieren. Ich befürchte, einer sachlichen Überprüfung hält keines Ihrer Argumente stand, und das, was hier teilweise an der – –. Nein, ich sage es jetzt nicht mehr. Wir führen diese Debatte weiter und ich würde mir wünschen, dass etwas mehr wirtschaftlicher und sozialer Sachverstand in diese Debatte einziehen, ohne Sozialhilfeempfangende oder Zuwendungsempfangende zu diskreditieren. – Danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)

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Sahhanim Görgü-Philipp

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Thore Schäck.

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Thore Schäck FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich wollte mich eigentlich gar nicht noch mal für eine zweite Runde melden. Jetzt wurde aber so viel auf meine Rede eingegangen und so viel falsch zitiert, dass ich das noch mal richtigstellen muss. Herr Kollege Gottschalk, wir haben das Thema Inflation schon durchgerechnet, und selbst unter Berücksichtigung der Inflation ist der Haushalt heute doppelt so groß wie der von 1980. Wenn das bei Ihnen in Ihrem Rechenprogramm anders rausgeworfen wird, dann lassen Sie das mal überprüfen, aber Sie können sich darauf verlassen, bei uns in der FDPFraktion wird richtig gerechnet. (Beifall FDP) Ihr zweites Argument, zu sagen, wir haben darauf keinen Einfluss: Dann könnte man sich auch die Frage stellen: Warum stehen wir eigentlich heute hier und debattieren all das? Dann hätte es nämlich diesen ganzen Nachtragshaushalt gar nicht gegeben. Beim Thema Energiepreise gebe ich Ihnen sogar recht: Das ist eine bundespolitische Angelegenheit. Dass man vielleicht schon 2014 hätte erahnen können, dass es vielleicht nicht sonderlich klug ist, sich von diesem Despoten weiterhin abhängig zu machen, auch von den Preiserhöhungen, die er nach Belieben für uns durchsetzen kann, darauf hätte man kommen können – das ist aber nichts, was Sie hier in Bremen lösen können. Was Sie aber hier in Bremen angehen können und auch schon hätten in der Vergangenheit angehen können, ist das Thema Bekämpfung des Klimawandels. Das Thema ist seit Jahrzehnten bekannt, Sie haben sich das ja auch auf die Fahnen geschrieben – in welchem Umfang, darüber kann man diskutieren. Aber dass Sie sagen, wir müssen neue Kredite aufnehmen, und zwar wegen der Bekämpfung des Klimawandels, das ist doch quasi die Erklärung dafür, dass wir hier heute stehen. Sonst könnten wir die gesamte Veranstaltung hier sein lassen und bräuchten auch keine neuen Kredite. (Beifall FDP) Ein letztes Wort zum Kollegen Rupp, weil mich stört, dass Sie so eine Tendenz haben, regelmäßig andere Redner, die vor Ihnen hier vorne waren, falsch zu zitieren. Ich weiß nicht, ob Sie das bewusst machen, oder ob Sie das unbewusst machen, aber ich rate Ihnen, wenn Sie Ihre Vorredner zitieren, vorher einmal ordentlich zuzuhören. Ich habe in keinem einzigen Satz gesagt, dass das System der Zuwendungen überflüssig ist, dass wir die abschaffen wollen, dass es das alles nicht braucht. Ich habe in keinem einzigen Satz gesagt, dass die Sportvereine in Zukunft alleine schauen müssen, wie sie zurechtkommen sollen. Das war nicht meine Rede. Ich habe gesagt, und das erwarte ich von Ihnen als Regierungsfraktion, (Abgeordneter Dariush Hassanpour [DIE LINKE]: Ich warte, dass Sie mal zuhören!) dass wir hier in Bremen, wenn wir über eine halbe Milliarde Euro jedes Jahr an Zuwendungen ausschütten und sich über Jahre der Eindruck verfestigt, dass komplett der Überblick verloren gegangen ist und die Kontrolle verloren gegangen ist, was mit dem Geld eigentlich passiert, dann habe ich als Politiker, aber übrigens auch als Bürger, den Anspruch an Sie, dass Sie das aufklären, dass Sie mit diesem Geld ordentlich umgehen, weil das sind genau die Millionen, die am anderen Ende wieder fehlen, die wir für andere Sachen, für den Schulausbau nicht ausgeben können, die wir nicht für die Kita-Erzieherinnen und -Erzieher ausgeben können. Genau das ist die Debatte. Ihre Rede hat noch mal deutlich gemacht, wo das Problem in Bremen ist, nämlich nicht in der Opposition, sondern in Ihrem Regierungsdenken. (Beifall FDP) Natürlich, wenn wir über den Vergleich mit Unternehmern sprechen, und das sollten wir vielleicht auch mal öfter tun, wir sollten öfter mal den Vergleich auch zu Unternehmern ziehen, die auch haushalten müssen, die gucken müssen, was nehmen wir ein, was geben wir aus, die auch Kredite aufnehmen müssen im Zweifelsfall, (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Die auch eine soziale Verantwortung haben!) die auch eine soziale Verantwortung haben, und hier sitzen ja auch einige Unternehmer im Parlament. Auch diese Unternehmer müssen mal Kredite aufnehmen, um zu investieren, sie müssen auch mal Kredite aufnehmen, um vielleicht vorübergehend Gehälter zu zahlen in schwierigen Zeiten, gar keine Frage. Aber wenn ich schon in der Situation bin, dass ich meine Investitionen selbst nicht zahlen kann und dann noch die Situation dazukommt, dass ich selbst die Gehälter dauerhaft nicht mehr bezahlen kann, dann ist das Allererste, was in einem Unternehmen gestrichen wird, die Weihnachtsfeier, und dann veranstalte ich nicht noch eine zweite Weihnachtsfeier, (Unruhe SPD; Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) weil es mir so gut gefallen hat, und nehme dafür einen neuen Kredit auf. Das ist der Unterschied zwischen verantwortungsvollen Unternehmern und Ihnen. – Herzlichen Dank! (Beifall FDP)

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Sahhanim Görgü-Philipp

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Philipp Bruck. Abgeordneter Philipp Bruck (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Das Maß an Scheinheiligkeit aus der Opposition ist schon schwer zu ertragen. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Herr Imhoff, Ihre CDU-Fraktion hat mit am lautesten geschrien, als es um die offene Kinder- und Jugendarbeit ging und darum, sie besser auszustatten, (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) genauso wie an vielen anderen Stellen. (Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]) Und jetzt stellen Sie sich hier hin und tun so, als würden Sie die Hunderten Millionen Euro der verschiedenen Krisenbekämpfungen alle im Haushalt finden. Sie sprechen von Aufblähen der Verwaltung, wenn wir Polizeikräfte einstellen, wenn wir Erzieher:innen einstellen, (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Zusätzlich, zusätzlich!) wenn wir Lehrkräfte einstellen, (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) das, was Sie alles auch wollen, dann sprechen Sie von Aufblähen der Verwaltung, genauso, wenn wir das nötige Personal einstellen, um die Klimaschutzinvestitionen zu planen, worüber wir uns in der Enquetekommission ja auch noch einig waren, (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) dass wir dafür Personal brauchen. Das, was Sie machen, ist billige Oppositionsrhetorik, und das bringt uns in dieser Debatte kein bisschen weiter. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Herr Imhoff, Herr Schäck, wie viele Scheuklappen kann man eigentlich aufsetzen, um hier so zu tun, als sei das alles ein Bremer Weg von RotGrün-Rot, obwohl Ihre Parteien selbst in der Bundesregierung der Großen Koalition, in der Bundesregierung der Ampel, in der schwarz-grünen Regierung in Schleswig-Holstein, in der schwarz-rot-gelben Regierung in Sachsen-Anhalt alle das Gleiche getan haben? Wie scheinheilig kann man hier eigentlich auftreten? Herr Schäck: Hat Herr Lindner auch „einfach mal rumprobiert“? (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Was haben wir denn getan?) Das, was Sie eben hier in den Raum gestellt haben, ist das das Gleiche, was unser Bundesfinanzminister macht? Das ist doch Unsinn. Abgesehen von der juristischen Dimension und davon, dass es mit den Klimakipppunkten gute Argumente gibt, warum die Klimakrise in dieser Dimension eben nicht schon seit Jahrzehnten bekannt war, was wollen Sie den jungen Menschen denn eigentlich erklären? Pech gehabt? Die Generationen vor Ihnen haben es nicht getan, und deswegen dürfen Sie es jetzt auch nicht mehr bekämpfen? Legen Sie uns endlich einen ernstzunehmenden Vorschlag zur Finanzierung der Klimaschutzinvestitionen vor. Bis dahin zeigen Ihre Anmerkungen einfach nur, dass Ihnen das Thema offenbar nicht wichtig ist. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE)

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Sahhanim Görgü Philipp

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Arno Gottschalk.

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Arno Gottschalk SPD

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich abschließend mal auf eine Methode der CDU eingehen. Wenn die gefragt wird, wie sie denn diese ganzen Herausforderungen, diese multiplen Krisen, vor denen wir stehen, finanzieren will, dann kommt sie an mit Kleinigkeiten: Digitalisierung in der Verwaltung, Eintreiben von Forderungen, (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Das ist eine Kleinigkeit?) Martinistraße. Alles dies kommt zusammen, und dann kommt ein Punkt. Was die CDU nie macht: Sie macht nie einen Strich darunter und sagt: Wie viel ergibt das denn eigentlich, was wir hier monieren? Wenn Sie das nämlich machen würden, (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Das ist totaler Quatsch! – Zurufe CDU) dann wären Sie bei ein paar Millionen, vielleicht auch einer unteren zweistelligen Millionenzahl. Aber bei dem, was wir hier besprechen, liebe Kolleginnen und Kollegen, da geht es nicht um zig Millionen, es geht um Hunderte Millionen, und wir haben eine Klimaenquete gehabt, wo Sie mit drin waren, wo wir festgestellt haben, es geht in der Summe um Milliarden. Sie kommen immer nur mit den Peanuts, und Sie kommen mit den Anweisungen aus dem Handbuch der Schwarzen Magie: mit Kleinigkeiten so tun, als wäre damit der ganze Satz abgegriffen. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Ihre größte Schwachstelle, das möchte ich Ihnen hier zum Jahresende auch noch mal sagen, insbesondere zu dem, was uns alle hier bewegt, der große Blick auf die Hütte, wo wir 300 Millionen Euro brauchen, wo es um Tausende von Arbeitsplätzen geht, wo wir Sicherheit haben wollen, da haben Sie bis heute keinen konkreten Vorschlag vorgelegt. Ihr eigentlicher Vorsitzender hat hier gestanden: „Das werden wir schon machen. Das werden wir schon machen.“ Sie haben bis heute nur heiße Luft produziert, nichts Konkretes. Davon können sich die Kumpel auf der Hütte nichts kaufen. – Danke schön! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE – Präsidentin Antje Grotheer übernimmt wieder den Vorsitz.)

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Antje Grotheer

Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen nicht vor. Als nächster Redner hat das Wort Bürgermeister Björn Fecker.

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Björn Fecker

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie mich, auch wenn die erste Runde schon fast vorbei ist – für mich ist es ja jetzt erst der Fall – sowohl Ihnen, Herr Schäck, für die Sitzungsleitung im Haushalts- und Finanzausschuss als auch Ihnen allen danken, dass Sie diesem schnellen und intensiven Verfahren zugestimmt haben. Ich bin sehr froh, dass es uns gelungen ist, eine Sondersitzung der Bürgerschaft zwischen Weihnachten und Neujahr zu vermeiden dadurch. Den Genesungswünschen für Jens Eckhoff schließe ich mich ausdrücklich an. Man merkt, da fehlte was. Ich hatte die Tage Kontakt mit ihm und hoffe, dass es ihm gelingt, bis Weihnachten wieder komplett fit zu sein. Ich nehme aber auch sehr dankend entgegen die Wertschätzung, die hier fraktionsübergreifend den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Hauses entgegengebracht wurde und die Anerkennung, die nehme ich sehr gern mit und halte sie überdies für berechtigt. Meine Damen und Herren, ich habe in der Einbringungsrede des Nachtragshaushaltes ja schon zu den Grundsätzen ausgeführt. Deswegen gestatten Sie mir, dass ich es heute dabei belasse, auf einige Aspekte einzugehen, die genannt worden sind in der Debatte. Lassen Sie mich vielleicht zuallererst noch einmal klarstellen, dass wir – –. Hier war das Wort von „kitten“, dann ist gesagt worden, wir lösen mit dem Nachtragshaushalt kein Problem, er sei mit heißer Nadel gestrickt. Meine Damen und Herren, dieser Nachtragshaushalt ist der tiefe Respekt des Senats – und ich gehe davon aus: auch der Bürgerschaft – vor dem Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichtes. Deswegen ist es für uns alternativlos, dass wir selbstverständlich den Leitlinien des Bundesverfassungsgerichtes mit eben diesem Nachtragshaushalt Rechnung tragen, meine Damen und Herren. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Die allgemeine Frage, ob alles lang absehbar war, haben wir, glaube ich, in den letzten Tagen mehrfach diskutiert. Ich finde trotzdem, bei aller Zulässigkeit der Diskussion und Notwendigkeit der Diskussion ist es ein bisschen schwierig, dass auf das zentrale Argument, das wir anführen in der Gesetzesbegründung, nicht eingegangen wurde bisher, jedenfalls in der Frage der Kritik an diesem Nachtragshaushalt, nämlich dass wir gesagt haben: Selbstverständlich ist seit – da wird immer der Club of Rome zitiert – – die Frage des Klimawandels ein Thema, aber die wissenschaftlichen Erkenntnisse gerade der vergangenen Zeit machen doch deutlich, dass sich diese Lage im Gegensatz zu den früheren Annahmen massiv verschärft hat und wir deswegen aufgrund der sogenannten Klimakipppunkte und der entsprechenden Dramatik gezwungen sind, als Staat jetzt zu handeln, damit wir diese Situation nicht zu einer außer Kontrolle geratenen Situation werden lassen, meine Damen und Herren. Auch die Frage der Vorbereitung auf einen Einmarsch Russlands in die Ukraine habe ich mit Interesse zur Kenntnis genommen. Ich könnte jetzt auch ausführen, wer lange Zeit davor gewarnt hat. Das will ich an dieser Stelle gar nicht tun. Fakt ist aber, meine Damen und Herren, er hat stattgefunden und er hat mannigfaltige Auswirkungen auf die Menschen, auf unsere Gesellschaft, auf unsere Wirtschaft und eben auch auf uns insgesamt als Gemeinwesen. Ebenso verhält es sich mit der Coronapandemie, die selbstverständlich im klassischen Sinne von Ordnungsmaßnahmen, von Abständen, von allen möglichen Restriktionen zwar an der Stelle „ordnungsrechtlich“ erledigt ist, aber deren Auswirkungen, deren Folgewirkungen wir doch alle noch spüren, sowohl im gesellschaftlichen Kontext als auch mit dem Stichwort „Aufholen nach Corona“. Das sind doch keine Maßnahmen, sowohl im gesellschafts-, sozialen, bildungspolitischen Teil als auch im wirtschaftlichen Teil. Das alles zu negieren oder auszublenden, halte ich in Gesamtverantwortung für dieses Staatswesen für unverantwortbar. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Meine Damen und Herren, uns ist vorgeworfen worden, wir würden keine Prioritäten bilden und wir würden mit dem einfachen Abschalten von Faxgeräten die Haushaltslage des Landes Bremen deutlich verbessern oder indem wir einfach „Schnipp“ machen und die Digitalisierung noch weiter vorantreiben, als wir es bisher getan haben. Das ist falsch. Wenn es helfen sollte, dass wir von den letzten verbliebenen Faxgeräten den Stecker ziehen, und es rettet den bremischen Haushalt, bin ich sofort dabei, auf die Suche zu gehen, und helfe mit. Auch bei der Digitalisierung: Es hilft uns, Prozesse zu beschleunigen, es ist an ganz vielen Stellen richtig und wichtig. Aber auch Digitalisierung, meine Damen und Herren, kostet am Ende des Tages Geld, benötigt Investitionen, benötigt laufende Kosten und bedeutet am Ende nicht im Umkehrschluss, dass gar niemand mehr da ist, der diese Arbeit machen muss. Auch da würde ich mir für die Debatte ein wenig mehr Ehrlichkeit wünschen. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Wissen Sie, das mit dem Vorwurf der mangelnden Prioritäten kann ich aus Oppositionssicht natürlich verstehen, hätte ich auch in Ihre Rede geschrieben, wenn ich sie hätte schreiben müssen, aber natürlich ist die Frage: Wenn ich Prioritätensetzung mache, die Sie im Übrigen in den Eckwerten des Senats deutlich erkennen können, bedeutet das auch immer, dass es Nichtprioritäten gibt. Mein Eindruck an der einen oder anderen Stelle ist, dass die eine oder andere politische Kraft in diesem Haus insgesamt eigentlich nur Prioritäten hat, aber keine einzige Nichtpriorität, meine Damen und Herren. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Ich will kurz auf die Frage „Vergleich mit der Bundesregierung“ eingehen, denn das fand ich auch sehr spannend. Klima ist nicht zulässig und Corona irgendwie auch nicht, aber, wenn ich mir angucke, was die Bundesregierung gemacht hat, dann ist der Nachtragshaushalt des Bundes genau das. Wenn ich mir angucke, was uns das alles eingebrockt hat, nämlich das CoronaSondervermögen schlichtweg umzulabeln in einen Klima- und Transformationsfonds, und wenn ich mir angucke, welche Maßnahmen die Bundesregierung in diesen Klima- und Transformationsfonds gepackt hat, nämlich wichtige Instrumente zur Finanzierung der Energiewende und des Klimaschutzes, dann macht die Bundesregierung, die Ampelregierung aus SPD, Grünen und FDP genau das, was hier eben kritisiert wurde: Sie investiert mit dem Sondervermögen, das aus den Schulden bestand, in den Klimaschutz, meine Damen und Herren. Insofern würde ich mir eine etwas ehrlichere Debatte auch an dieser Stelle wünschen. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Ich habe wahrgenommen, dass jetzt die Mär erzählt wird, wir würden beim Stabilitätsrat nachsitzen. Das ist nicht der Fall, ich habe das offensichtlich gestern nicht gut erklärt im Haushalts- und Finanzausschuss, (Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]: Doch, doch!) deswegen gestatten Sie mir, das an der Stelle noch einmal zu machen. Der Stabilitätspakt hat auf Basis unserer Zahlen vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und mit dem, was wir heute korrigieren, uns – und schon vorher im Dezember 2022 – eine drohende Haushaltsnotlage attestiert. Dann haben die Gespräche angefangen, und dann hat das Bundesverfassungsgericht aber gesagt: Die Kredite, die sich der Bund auf Vorrat genehmigt hat, die gibt es nicht mehr, und das gilt dann eben auch – das machen wir nämlich heute – für uns. Damit, meine Damen und Herren, haben sich natürlich die Parameter für Verhandlungen mit dem Stabilitätsrat, wo es um die Einhaltung ebendieser Zahlen geht, deutlich verändert. Dann zu sagen, wir machen jetzt an der Stelle nicht weiter, sondern lasst uns das ruhig und sachlich auf Basis des beschlossenen Haushalts 2024 fortsetzen, halte ich nicht nur für richtig, sondern auch für absolut sachgerecht. Es ist eben kein Nachsitzen, und es hat im Übrigen auch null Komma null mit den Sanierungshilfen des Bundes zu tun. Das sind zwei getrennte Verfahren. Insgesamt, glaube ich, sind wir mit dem Nachtragshaushalt und den darin enthaltenen Maßnahmen, die ja zum größten Teil auch schon verausgabt sind, auf dem richtigen Weg. Wir haben entscheidende Faktoren gesetzt, um unser Bundesland und seine beiden Städte zu stabilisieren, um in den multiplen Krisen, denen wir uns auch im Jahr 2023 ausgesetzt gesehen haben – den Nachwirkungen der Coronakrise, dem Einmarsch Russlands in die Ukraine, der damit verbundenen Energiekrise und der daraus folgenden Notwendigkeit im Bereich der Energieversorgung und des Klimaschutzes – deutlich schneller voranzukommen, sind auf dem richtigen Weg gewesen. – Ich danke Ihnen herzlich für die Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

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Antje Grotheer

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen jetzt zu den Abstimmungen. Als Erstes lasse ich über den Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE, Drucksachen-Nummer 21/219, abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: CDU, Bündnis Deutschland, FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu. Nun lasse ich über den Nachtragsproduktgruppenhaushalt für das Haushaltsjahr 2023 abstimmen. Wer dem Nachtragsproduktgruppenhaushalt für das Haushaltsjahr 2023 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: CDU, Bündnis Deutschland, FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Nachtragsproduktgruppenhaushalt für das Haushaltsjahr 2023 zu. Jetzt lasse ich über den Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 abstimmen. Wer dem Nachtragshaushaltplan für das Haushaltsjahr 2023 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: CDU, Bündnis Deutschland, FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 zu. Zum Schluss lasse ich über das Zweite Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2023 in zweiter Lesung abstimmen. Vor der Abstimmung möchte ich auf Folgendes hinweisen: Wir weichen mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2023 von der Schuldenbremse ab. Dazu benötigen wir nach Artikel 131a Absatz 3 der Landesverfassung eine qualifizierte Mehrheit, also die Mehrheit der Mitglieder der Bürgerschaft (Landtag). Wer das Zweite Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2023, Drucksachen-Nummer 21/202, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: CDU, Bündnis Deutschland, FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos], Abgeordneter Sascha Schuster [fraktionslos]) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung mit der erforderlichen Mehrheit. Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksachen-Nummer 21/225, Kenntnis. Meine Damen und Herren, damit sind wir fast am Ende der Tagesordnung angelangt. Ich möchte allerdings die Gelegenheit nicht verstreichen lassen, mich für dieses Haus noch von zwei Anwesenden im Saal zu verabschieden, die bei den nächsten Sitzungen so nicht mehr dabei sein werden, jedenfalls nicht auf den Plätzen, auf denen sie heute sitzen. Sie alle wissen, wir sind nichts ohne die Menschen, die uns bei unserer Arbeit unterstützen. Seit 33 Jahren hat Thomas Kollande das für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen getan. Das war und ist, glaube ich, weil er jetzt in den Ruhestand geht, ungefähr sein halbes Leben, das er schon im Dienste des Parlaments und der Demokratie für eine Fraktion tätig war. Auch wenn es nur die letzten Jahre als Fraktionsgeschäftsführer waren, kennen ihn doch alle die, die schon länger hier sind, über viele Jahre. Als Thomas Kollande hier anfing, war Dieter Klink noch Präsident der Bremischen Bürgerschaft. Daran sehen Sie, wie lange das her ist. Auch Christian Weber war ja fast 20 Jahre Präsident. Er hat also vier Präsidenten und eine Präsidentin erlebt, das ist bei den Amtszeiten hier im Hause schon eine unglaubliche Leistung. Lieber Thomas Kollande, herzlichen Dank und alles Gute für die Zukunft! (Beifall) Nach unserer Geschäftsordnung darf er nicht das Wort ergreifen, aber wir haben gesehen, dass er echt gerührt ist, und wünschen wirklich alles Gute! Jetzt kommt der Nächste, über den wir heute auch noch einmal sprechen wollen. Der Nächste, den wir heute hier aus unserer Runde verabschieden, ist Martin Günthner. Martin Günthner ist einer der wenigen verbliebenen Abgeordneten aus dem letzten Jahrtausend. (Heiterkeit) Man kann eigentlich sagen, er ist so 90er, jedenfalls, was die Annahme seines Mandats anbelangt. Ganz so viele haben wir unter Ihnen wirklich nicht mehr. Er war von 1997 bis 1999 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven und von 1999 – deswegen das letzte Jahrtausend – bis 2010 Mitglied der Bürgerschaft, und dann von 2010 bis 2019 Senator, also ständiger Gast in diesem Hause. Seit 2019 ist er wieder Mitglied der Bürgerschaft und zukünftig, so denn alles klappt, jedenfalls ist die Beschlussfassung erfolgt, im Magistrat der Stadt Bremerhaven. Wenn das kein Leben im Dienste der Politik und der Gemeinschaft ist, dann weiß ich nicht, welches eines ist. Lieber Martin Günthner, vielen herzlichen Dank für die Arbeit hier und auch Ihnen alles Gute für die Zukunft! (Beifall) Damit kommt der Landtag der Bremischen Bürgerschaft für das Jahr 2023 zu einem Ende, davon gehe ich jedenfalls aus. Meine Damen und Herren, ich schließe die Sitzung der Bremischen Bürgerschaft (Landtag). Vielen Dank! (Beifall) (Schluss der Sitzung um 12:08 Uhr.)

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