Antje Grotheer
Die 7. Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist eröffnet. Ich begrüße die hier anwesenden Damen und Herren sowie die Zuhörer:innen und die Vertreter:innen der Medien. Zur Abwicklung der Tagesordnung wurde interfraktionell vereinbart, dass in der heutigen Sitzung die Haushaltsberatungen für den Nachtragshaushalt 2023 stattfinden. Die übrigen interfraktionellen Absprachen können Sie der digital versandten Tagesordnung entnehmen. Dieser Tagesordnung können Sie auch die Eingänge gemäß § 37 der Geschäftsordnung entnehmen, bei denen interfraktionell vereinbart wurde, diese nachträglich auf die Tagesordnung zu setzen – es handelt sich insoweit um die Tagesordnungspunkte 1 bis 3. Wird das Wort zu den interfraktionellen Absprachen gewünscht? Wer mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) ist mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden. (Einstimmig) Wir treten in die Tagesordnung ein. Zweites Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2023 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2023 Land Bremen) Mitteilung des Senats vom 5. Dezember 2023 (Drucksache 21/202) Wir verbinden hiermit: Beschluss der Bremischen Bürgerschaft gemäß Artikel 131a Absatz 3 Satz 1 der Bremischen Landesverfassung für das Haushaltsjahr 2023 Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE vom 15. Dezember 2023 (Drucksache 21/219) sowie Zweites Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2023 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2023 Land Bremen) Bericht des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses vom 19. Dezember 2023 (Drucksache 21/225) Dazu als Vertreter des Senats Bürgermeister Björn Fecker. Bevor wir jetzt in die Tagesordnung eintreten, muss ich auf die vorherige Sitzung des Landtages zurückkommen. Herr Abgeordneter Hassanpour! Sie haben in Ihrer Rede am Mittwoch, dem 13. Dezember 2023, in der Debatte über den Antrag der CDU-Fraktion, Drucksachen-Nummer 21/123, gesagt, jetzt zitiere ich, „(…) Vor einigen Jahrzehnten haben Leute mit Bomberjacken und Springerstiefeln „Ausländer raus!“ skandiert, heute zieht man sich Anzüge an und verpackt die Message in verschnörkelte Anträge (…).“ Diese Formulierung enthält beleidigende Meinungsäußerungen. Ich rufe Sie deshalb gemäß § 52 Absatz 2 Satz 3 unserer Geschäftsordnung wegen der Verletzung der Würde und Ordnung des Hauses nachträglich zur Ordnung. Wir treten jetzt in die Beratung ein. Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des Senats in ihrer Gesetzesantrag, den Nachtragsproduktgruppenhaushalt und den Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Dieser Ausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 21/225 seinen Bericht und Antrag dazu vor. Ich weise darauf hin, dass im Rahmen der jetzt folgenden Aussprache auch der Stadthaushalt besprochen werden soll, da eine gesonderte Aussprache darüber nicht stattfindet. Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Wir kommen zur zweiten Lesung. Als erster Redner erhält der Berichterstatter Thore Schäck das Wort. Abgeordneter Thore Schäck, Berichterstatter: Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie hätten jetzt wahrscheinlich Jens Eckhoff hier erwartet. Jens Eckhoff ist leider erkrankt, deswegen übernehme ich als sein Stellvertreter die Berichterstattung. An dieser Stelle erst einmal herzliche Genesungswünsche an Jens Eckhoff, damit er schnell wieder gesund wird! (Beifall) Wir haben uns gestern zur außerordentlichen Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses getroffen. Hintergrund war die Beratung des Nachtragshaushaltes für das Jahr 2023, den wir heute in zweiter Lesung debattieren und dann gegebenenfalls beschließen. Der Haushalts- und Finanzausschusses hat sich gestern zusammengefunden, um eben diesen Nachtragshaushalt auch zu debattieren und zu beschließen. Konkret bedeutet das, der Haushalts- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung gestern das zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2023 der Stadtgemeinde Bremen sowie den Dringlichkeitsantrag in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Haushalts- und Finanzausschuss unter Beteiligung der betroffenen Fachressorts sowie des Senators für Finanzen beraten. Dieser Nachtragshaushalt betrifft im Wesentlichen die Regelungen in den Bereichen Ukrainekrieg, Energiekrise, Klimakrise und Nachtragshaushalt 2023, die Coronapandemie, den Bremen-Fonds, und er enthält darüber hinaus den Tilgungsplan sowie Anpassungen des ersten Nachtragshaushaltes 2023. Von den Änderungen sind vor allem die Produktpläne 92 (allgemeine Finanzen), 93 (Zentrale Finanzen), 95 (Bremen-Fonds) und 99 (Klimastrategie, Ukraine und Energiekrise) betroffen. Es wird Sie nicht überraschen, dass es gestern in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses durchaus inhaltlich politisch sehr unterschiedliche Positionen zu diesem Nachtragshaushalt gab, auch zu den erforderlichen Beschlüssen, und dass sich auch das Abstimmungsverhalten darin widergespiegelt hat. Es waren teilweise sehr kontroverse Debatten, die wir gestern geführt haben, es waren teilweise bissige Debatten, die wir geführt haben, es waren teilweise verbissene Debatten, die wir geführt haben, aber so, wie wir das in Bremen auch kennen: in der Sache hart, aber im Umgangston immer fair. Ich glaube, das zeichnet uns als Parlament und auch die Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss aus. Ich möchte an dieser Stelle nicht nur den Kolleginnen und Kollegen danken, die gestern zu dieser Sondersitzung zusammengekommen sind und sich auch heute hier eingefunden haben, sondern insbesondere auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ressorts, besonders des Finanzressorts und natürlich auch dem Landesrechnungshof für die umfassende und an manchen Stellen sicherlich auch sehr herausfordernde Vorarbeit. Ich vermute mal, Sie alle hatten sich die letzte Woche vor Weihnachten ein bisschen anders vorgestellt – wir auch! Das ist aber so und die Notwendigkeit war da. Deswegen ist es gut, dass wir gestern und heute zusammenkommen konnten und können. (Beifall SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP) Ich freue mich, dass wir das als Parlament möglich machen, trotz aller Kurzfristigkeit, die aber notwendig war, trotz aller inhaltlicher politischer Unterschiede, über die wir gleich noch etwas hören werden. Dass es uns gelingt, als Parlament weiter handlungsfähig zu sein und entsprechend kurzfristig Beschlüsse fassen zu können. Ich freue mich darauf, dass wir, nach der sehr allgemeinen Debatte in der ersten Lesung, jetzt in die zweite Lesung, in die konkrete politische Aussprache über die Gesetzesänderungen und über den damit einhergehenden Nachtragshaushalt 2023 kommen. Und ich freue mich sehr auf die jetzt folgende inhaltliche politische Debatte. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP)
