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Antje Grotheer

20.12.2023 Sitzungen 21/7

Als nächster Redner hat der Abgeordnete Philipp Bruck das Wort. Abgeordneter Philipp Bruck (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Zunächst auch von mir an dieser Stelle gute Besserungswünsche an Jens Eckhoff, der diese Debatte sicherlich gern geführt hätte. Ich muss sagen, auch ich hätte die Debatte gerne mit ihm geführt. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD) Nachdem wir schon vor sechs Tagen hier in diesem Haus und gestern im Haushalts- und Finanzausschuss ausgiebig diskutiert haben, führen wir jetzt also die dritte lange Generaldebatte zu diesen gleichen Vorlagen, zu diesem gleichen Vorgang. Und weil ich schon gestern das Gefühl hatte, es wird langsam etwas redundant, und mir spätestens die Rede von Frank Imhoff – nicht nur von letzter Woche – schon bekannt vorkam, und wir sie ja letzte Woche schon widerlegt haben, will ich mich hier kurzfassen. Arno Gottschalk hat ja in seiner Rede eigentlich fast alles Wichtige gesagt, deswegen nur noch mal die wichtigsten Punkte zusammengefasst: Dieser Nachtragshaushalt ist eine Reaktion auf das Urteil des Verfassungsgerichts zu den Prinzipien von Jährigkeit und Fälligkeit, das Regierungen von der LINKEN bis zur FDP und CDU auf gleiche Weise getroffen hat. Deswegen reagieren diese Regierungen auch auf gleiche Weise, sofern sie denn noch im Amt sind, durch das Auflösen von mehrjährigen Rücklagen oder Sondervermögen und das jährliche Erklären von Notsituationen. Was wir hier tun, ist also kein bisschen besonders, sondern schlicht die richtige Antwort auf die neuen Leitlinien zur Schuldenbremse. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD – Vizepräsidentin Christine Schnittker übernimmt den Vorsitz.) Es gebe an dieser Stelle tatsächlich einen Grund für Kritik, der dabei sichtbar wird. Der hat aber nichts mit Faxgeräten zu tun, sondern betrifft eine existenzielle Krise, über die wir gestern im Finanzausschuss auch noch gesprochen haben, nämlich die Klimakrise. Das scheint Sie, Herr Imhoff, ja nicht so sehr zu bedrücken. Uns schon, und deswegen werden wir da im nächsten Jahr natürlich auch nachlegen, deswegen werden wir natürlich auch nachlegen, was die Planungskapazitäten angeht. Was ja eigentlich die Herausforderung ist, die wir haben, um diese Investitionen tätigen zu können, dass wir die nötigen Planungen erledigen, um dann Maßnahmen beauftragen zu können. Wir werden das im Klimacontrollingausschuss genau verfolgen, woran es hakt, und daran arbeiten, das zu lösen. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Das Zweite, das wir heute beschließen, ist, dass wir als Parlament noch einmal die Notsituation zu den Folgen der Coronapandemie erklären. Mit unserem Dringlichkeitsantrag erklären wir das aus dem Parlament heraus, wie das auch vom Verfassungsgericht nahegelegt wird, und im Einklang mit der Gesetzesbegründung, die der Senat vorgelegt hat. Das ist der Kern unseres Dringlichkeitsantrags. Damit zu einer weiteren Kritik, die Sie, liebe CDU-Fraktion, vorgetragen haben und mit der Sie wieder danebenliegen. Frau Dr. Winter hat gestern im Haushalts- und Finanzausschuss gefragt, ob wir damit, Zitat, „wieder sehenden Auges in den Verfassungsbruch laufen“ und warum wir eigentlich noch eine Notsituation hätten, die Coronabeschränkungen wären ja vorbei? Sehr geehrte Frau Dr. Winter, zumindest für die grünen Fraktionen in Bund und Ländern oder die grünen Regierungen in Bund und Ländern kann ich Ihnen garantieren: Niemand läuft hier sehenden Auges in einen Verfassungsbruch hinein. (Zurufe CDU) Ich vermute, das gilt auch gleichermaßen für die von der CDU regierten Länder Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt, die ja genau das Gleiche tun. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Wir stellen hier wie dort fest, dass die Folgen von Corona eben noch lange nicht vorbei sind. Das sehen wir nicht nur an Kindern und Jugendlichen, für die die Coronazeit besonders hart war, das sehen wir bei vielen anderen Menschen, das sehen wir in der Wirtschaft, in der Gastronomie, an Krankenständen bei Betroffenen von Long COVID. Diese Folgen zu bekämpfen, ist richtig, diese Form der Nachsorge hat das Verfassungsgericht sogar explizit bestärkt. Wie wir das machen, hat Arno Gottschalk in seinem Redebeitrag eben erläutert. Deswegen bleibt Ihr Vorwurf des vorsätzlichen Verfassungsbruchs Unsinn, auch wenn Sie ihn wöchentlich wiederholen. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Sehr geehrte Kolleg:innen, ich freue mich auf die weiteren Debatten. Vielleicht kehren wir ja nächstes Jahr zu einer sachlicheren Debatte über die Finanzierung der wichtigen Aufgaben von der Coronanachsorge bis zur Klimakrisenvorsorge zurück. Ich würde mich freuen. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE)

Alle Reden von Antje Grotheer Protokoll (PDF) ↗