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Christine Schnittker

20.12.2023 Sitzungen 21/7

Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich auf der Besuchertribüne ganz herzlich die 12. Klasse Politik des Kippenberg-Gymnasiums. Seien Sie herzlich willkommen! (Beifall) Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Piet Leidreiter. Abgeordneter Piet Leidreiter (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher auf der Tribüne! Als Erstes möchte ich dem Vorsitzenden des Haushaltsausschusses Jens Eckhoff meine Genesungswünsche übermitteln. Als Zweites möchte ich Herrn Schäck für seine adäquate Vertretung gestern im Haushaltsausschuss danken. Last but not least auch meinen Dank an die fleißigen Mitarbeiter von Finanzen, die bestimmt nicht meine politische Richtung vertreten haben, aber sehr viel gearbeitet haben, und sie haben außergewöhnlich viel geleistet, und dem gebührt mein Dank. (Beifall Bündnis Deutschland) In vier Tagen ist Weihnachten, und in elf Tagen ist dieses Jahr vorbei. Weihnachten ist das Fest der Liebe und der Freude. Zweites Gefühl kommt bei mir am heutigen Tage nicht auf. Der Bremer Senat hat mit seinem ersten Nachtragshaushaltsgesetz versucht, die verfassungsrechtlich festgeschriebene Schuldenbremse auszuhebeln. Dieser Versuch ist krachend gescheitert. Nun versucht der Bremer Senat, das gescheiterte erste Nachtragshaushaltsgesetz mit dem zweiten Nachtragshaushaltsgesetz nachzubessern und es noch in die richtige Richtung zu biegen. Richtig wäre es gewesen, den Gürtel enger zu schnallen und den regulären Haushalt auf die Einnahmen, die wir zur Verfügung haben, abzustimmen. (Beifall Bündnis Deutschland) Der Senat hatte sich ausweislich seiner Ausführungen in dem vorgelegten Gesetzesentwurf bereits im Rahmen des ersten Nachtragshaushaltsgesetzes zur Begründung einer Notlage zur Rechtfertigung einer Überschreitung der Schuldenbremse gemäß Artikel 109 Grundgesetz auf verschiedene Szenarien berufen: den UkraineKrieg und eine damit verbundene Energiekrise, die Klimakrise und die Coronapandemie. Alle diese vermeintlichen Krisensituationen stellen jedoch nach Auffassung von meiner Bündnis-Deutschland-Fraktion konkret keine Naturkatastrophe oder außergewöhnliche Notsituation im Sinne des Artikel 109 Grundgesetz dar. (Beifall Bündnis Deutschland) Die Aufhebung der Schuldenbremse durch nur vorgebliche Notsituationen ist jedoch nicht zulässig. Zwischen den verschiedenen Notständen, die das deutsche Recht kennt und den Ausnahmen von der Schuldenbremse – die Schuldenbremse ist der Regelfall – aufgrund einer außergewöhnlichen Notsituation lassen sich weder Gemeinsamkeiten noch für mehrere Notstände geltende abstrakte Grenzen erkennen. Der Kunstbegriff des Klimanotstandes ist gesetzlich nicht geregelt. Die Ausrufung eines Klimanotstandes hat für sich genommen keine Rechtsfolgen. Es handelt sich hierbei um eine rein politische Maßnahme, mit der ein bestimmtes Signal gesetzt werden soll. Eine solche Maßnahme, die einseitig durch einen politischen Willensakt beschlossen wird, kann nicht gleichzeitig als Rechtfertigung für die Aufhebung der Schuldenbremse dienen, sollten die Kosten für deren Bekämpfung nicht mehr aus den regulären Haushaltsmitteln finanziert werden können. In den letzten zwei Wochen bis heute wird die Bürgerschaft mit Anträgen überhäuft, einschließlich der heutigen Sitzung, um irgendwie den Nachtragshaushalt 2023 zu retten und erneut eine Notsituation festzustellen, dies aber tatsächlich erneut unter Umgehung der verfassungsrechtlich gebotenen Schuldenbremse. Mit großer Wahrscheinlichkeit sind erneut verfassungsrechtlich gebotene Spielregeln des Haushaltsrechts verletzt worden. (Abgeordneter Klaus-Rainer Rupp [DIE LINKE]: Das sind keine Spielregeln!) Das sind Grundsätze des Haushaltsrechts, und die wurden verletzt, Herr Rupp. Das wissen Sie genauso gut wie ich. Auch das zweite Nachtragshaushaltsgesetz wird aus diesem Grund ebenfalls verfassungswidrig sein. Erneut wird das Prinzip der Vorherigkeit – wir haben jetzt ja immer die Prinzipien des Haushaltsrechts, was der Senat in seinem Urteil gesagt hat, von Jährigkeit, Jährlichkeit und Fälligkeit gehört, aber es gibt auch ein weiteres Prinzip, und das heißt – es wurde in einem anderen Urteil festgestellt, beziehungsweise in der Begründung –, das ist das Prinzip der Vorherigkeit, und das wird erneut verletzt. Eine rückwirkende Änderung des Haushaltsplanes in Gestalt eines Nachtragshaushaltes nahezu am Ende des Jahres verstößt jedoch offenkundig gegen das Prinzip der Vorherigkeit, welches der Absicherung des Haushaltsgesetzes als Planungsinstrument dient. (Beifall Bündnis Deutschland) Es handelt sich bei dieser Maßnahme nach Auffassung von Bündnis Deutschland um eine rückwirkende Änderung der rechtlichen Begründung für das Vorliegen einer Ausnahmesituation im Sinne der Schuldenbremse des Artikel 109 Grundgesetz. Eine solche rückwirkende Änderung kurz vor Ablauf des Jahres erscheint uns jedoch als unzulässig. Die rückwirkende Aussetzung der Schuldenbremse untergräbt die Rechtssicherheit. Finanzplanungen von Bürgern, Unternehmen und anderen Institutionen basieren oft auf bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Eine nachträgliche Änderung beeinträchtigt das Vertrauen in die Stabilität der Rechtsordnung. Eine rückwirkende Aussetzung der Schuldenbremse schafft Fehlanreize und stellt zudem ein moralisches Risiko dar. Wenn politische Entscheidungsträger wissen, dass die Schuldenbremse bei Bedarf rückwirkend aufgehoben oder geändert werden kann, wird dies zu einer unverantwortlichen Haushaltspolitik in guten Zeiten führen, nach dem Motto: Wir kommen nicht hin, wir stellen irgendeinen Notstand fest, dann kriegen wir schon einen Nachschlag. So, liebe Freunde, geht es nicht! (Beifall Bündnis Deutschland) Die Schuldenbremse hat ihren guten Grund. Sie zielt darauf ab, langfristig finanzielle Stabilität zu gewährleisten. Den Nachtragshaushalt am 20. Dezember – also heute – zu verabschieden, bedeutet für den Bremer Senat, dass dieser noch genau fünf Arbeitstage zur Verfügung hat, diesen Haushalt umzusetzen. Formal ist der Nachtragshaushalt noch in diesem Jahr beschlossen worden, aber tatsächlich ist es nicht mehr möglich, dieses Gesetz in diesem Jahr zu vollziehen. Ich glaube auch nicht, dass mit der Vorherigkeit das Bundesverfassungsgericht fünf Arbeitstage gemeint hat, die noch zum Vollzug des Haushaltes ausreichend sind. Ich glaube, da haben wir ein ganz großes Problem: Formal haben wir die Grundsätze eingehalten, der Vorherigkeit, aber fünf Tage zur Umsetzung, da bin ich gespannt, wie Sie das machen wollen. (Beifall Bündnis Deutschland) Artikel 115 Grundgesetz konkretisiert das an Bund und Länder gerichtete grundsätzliche Verbot der strukturellen Neuverschuldung, was gemeinhin Schuldenbremse genannt wird. Danach sind im Rahmen der Haushaltswirtschaft Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Artikel 131a Bremer Landesverfassung besagt, dass sich im Fall von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle – das hat Herr Imhoff vorhin auch schon betont – des Staates entziehen – –. Das ist hier die Frage, entziehen sich diese Notsituationen der Kontrolle des Staates? Ich habe das letzte Woche ausgeführt, dass zum Beispiel die Energiepreise durch Entscheidungen der Bundesregierung in die Höhe getrieben worden sind. Bei dem großen Teil der Kosten, der Energiekosten, sind auch Steuern drin, die auch ständig erhöht worden sind. Jetzt auch durch die 60 Milliarden und den Nachtragshaushalt kommen weitere Steuern auf die Energiepreise, also die Energiepreise werden von der Bundesregierung selbst in die Höhe getrieben, und die Energiepreise sind am Markt im letzten oder in diesem Jahr auch um 45 Prozent gefallen gegenüber dem letzten Jahr. Da von einer Notlage zu sprechen, die sich der Kontrolle Staates entzieht: Nein, der Staat bestimmt mit die Energiepreise. Das zweite Argument, was Herr Imhoff auch gesagt hat: „und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt“. Ich hatte letzte Woche die prozentualen Ausgaben für dieses Jahr ausgerechnet, zum Gesamthaushalt. Das waren 1,6 Prozent, teilweise. Das ist keine Größenordnung, die die Finanzlage erheblich – es heißt erheblich – beeinträchtigt. (Beifall Bündnis Deutschland) Die Finanzlage ist vielleicht beeinträchtigt, aber von einer Erheblichkeit bei diesem Prozentsatz kann keinerlei Rede sein. Das hätten Sie eigentlich auch bei Finanzen erkennen müssen, und den Senat hätten Sie da anders beraten sollen. Durch die Begrenzung der Staatsverschuldung wird die Zinsbelastung für die Regierung reduziert. Dadurch wird es ermöglicht, finanzielle Ressourcen effizienter zu nutzen und die öffentlichen Mittel für produktive Investitionen einzusetzen, anstatt sie für die Zinszahlungen zu verwenden. Wir wissen ja, 575 Millionen allein an Zinsen: Irgendwann werden die Zinssätze auch für Bremen wieder steigen, und wenn wir dann drei Milliarden weitere Schulden haben, wird der Entscheidungsspielraum des Haushaltsgesetzgebers in den zukünftigen Jahren massiv eingeschränkt. Das wollen wir auf keinen Fall. (Beifall Bündnis Deutschland) Die Schuldenbremse zielt darauf ab, eine gerechte Lastenverteilung zwischen den Generationen sicherzustellen. Was Sie hier machen, meine Damen und Herren von der Koalition: Sie belasten die künftigen Generationen mit den Schulden, die Sie heute verursachen. Zins und Tilgung werden dieser Generation zum Verhängnis werden, und dafür sind Sie verantwortlich, meine Damen und Herren! (Beifall Bündnis Deutschland) Eine so begründete Mehrverschuldung muss auf der Grundlage einer von der Bremischen Bürgerschaft beschlossenen Tilgungsregelung in den kommenden Jahren ausgeglichen werden. Ich habe bereits in meiner Rede vom letzten Donnerstag ausgeführt, warum es keine erhebliche Belastung des bremischen Haushalts gibt und die Tilgungsdauer – das habe ich gestern im Haushalts- und Finanzausschuss auch noch mal angeführt – von 30 Jahren viel zu lang ist. Mit 30-jähriger Tilgung belasten wir eine ganze Generation. Das wollen wir nicht. Die vom Bremer Senat im Rahmen des zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes vorgelegte Begründung zur Rechtfertigung einer erneuten Aussetzung der Schuldenbremse hält den vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 15. November 2023 aufgestellten Vorgaben nicht stand. Somit wird die Fraktion Bündnis Deutschland die Zustimmung zu dem Gesetzesentwurf des Senats zur Änderung des Haushaltsgesetzes für das Haushaltsjahr 2023 versagen, ebenfalls auch die Feststellung der außergewöhnlichen Notsituation. Ich wünsche allen ein frohes Weihnachtsfest! – Vielen Dank! (Beifall Bündnis Deutschland)

Alle Reden von Christine Schnittker Protokoll (PDF) ↗