Klaus-Rainer Rupp
Frau Präsidentin, verehrte Anwesende! Wir diskutieren heute erstens die Frage: Müssen wir und sollten wir als Parlament eine weitere Notsituation für 2023 beschließen? Und wir beschließen auch einen zweiten Nachtragshaushalt, der unseren Nachtragshaushalt an die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils von November dieses Jahres anpasst. Bevor ich im Einzelnen darauf eingehe, auch von meiner Seite aus meinen Dank für die hervorragende Arbeit der Kolleginnen, Kollegen, Staatsrätinnen und Mitarbeiterinnen und Senatoren im Finanzressort. Was Sie in den letzten Tagen weggeschafft haben und auf die Reise gebracht haben, ist bewundernswert. Ich bin ziemlich sicher, dass ihre Work-Life-Balance ein wenig aus der Balance gekommen ist, weil Überstunden und Wochenendarbeit waren offensichtlich normal. Das ist beispielhaft und wie gesagt, dafür vielen Dank! (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Ich möchte mich auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Kolleginnen meiner Fraktion bedanken, insbesondere bei meinen Mitarbeitern, unserem Landessprecher Christoph Spehr, der sich in den letzten Wochen in diesem Zusammenhang auch den selbigen aufgerissen hat und meinem Geschäftsführer Christoph Höhl, der auch viel zu tun hatte, diese Sachen mit auf den Weg zu bringen. Auch das ist beispielhaft für gute parlamentarische Arbeit und für gute Arbeit im Verwaltungsbereich. Ich möchte auch dem Kollegen Jens Eckhoff gute Genesungswünsche schicken. Auch, wenn ich oft mit ihm anderer Meinung bin, ist eins ganz klar: Er ist jemand, der wirtschaftspolitischen und sozialen und auch klimatechnischen Sachverstand hat, den ich bei anderen Rednerinnen und Rednern der Opposition oft vermisse. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Warum müssen wir diese Beschlüsse fassen? Nicht, weil wir einen Rechtsbruch begangen haben oder die Verfassung gebrochen haben mit dem zweiten Nachtragshaushalt, sondern weil wir den zweiten Nachtragshaushalt anpassen müssen. Warum müssen wir ihn anpassen? Weil das Verfassungsgericht zu der Frage der Schuldenbremse, also dem Verbot der Kreditaufnahme ein sehr dezidiertes Urteil gefällt hat, was in dieser Ausführlichkeit und in dieser Detailgenauigkeit bis dahin nicht gefällt worden ist. Wir haben beim zweiten Nachtragshaushalt Gutachterinnen und Gutachter gehört, wir haben uns mit anderen Urteilen zu einer solchen Problemlage beschäftigt und sind zu dem Entschluss gekommen, dass der zweite Nachtragshaushalt durchaus verfassungsgemäß ist. Jetzt haben wir festgestellt oder ins Stammbuch geschrieben bekommen, dass das wahrscheinlich nicht so ist, und es wäre jetzt ein Verfassungsverstoß, würden wir darauf nicht reagieren; nicht die Tatsache, dass wir ein Urteil, was noch gar nicht gefällt war, nicht von vornherein berücksichtigt haben. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) In dem Grundgesetz steht immer noch – und das muss man vielleicht an dieser Stelle wiederholt erklären, weil es einfach nicht jeder weiß und auch normale Menschen das oft gar nicht verstehen können –, dass es Ländern nicht erlaubt ist, Haushalte durch Neuverschuldung auszugleichen, es sei denn, sie erklären eine Notsituation aufgrund von Krisen und Naturkatastrophen. Jetzt hat der Bund auch gesagt, während Corona, wir erklären die Notsituation. Der darf auch nur sehr begrenzt Schulden aufnehmen und hat Coronahilfen ausgewiesen und die kreditfinanziert. Jetzt hatte er Geld übrig aus dieser Finanzierung, da hat er einfach gesagt, Klimafonds, Coronakrise, da brauchen wir nicht so viel. Wir haben noch so 60 Milliarden, wir machen daraus einen Wirtschafts- und Transformationsfonds und Klimatransformationsfonds und so was, und dann hat das Bundesverfassungsgericht gesagt: „Nein, das könnt ihr nicht machen. Ihr könnt nicht einerseits eine Coronanotsituation erklären und dann das Geld nehmen und für etwas anderes ausgeben.“ Das ist nachvollziehbar. Betrifft das Bremen? Nein, betrifft es nicht, weil wir haben auch im Nachtragshaushalt für 2023 die Ukrainemittel, die Krisenmittel wegen des Ukraine-Krieges und der Energiekrise und den Klimafonds gesondert begründet und haben nicht andere – zum Beispiel Coronamittel – umgewidmet. Deswegen haben wir in dieser Frage kein Problem. Wir haben auch kein Problem damit, weil das mit einem sogenannten Sondervermögen – –. Das Verfassungsgericht hat auch gesagt: „Ihr könnt Kreditermächtigungen eines Jahres aufgrund einer Krise nicht einfach in einen Schattenhaushalt packen und davon die nächsten vier, fünf, zehn Jahre zehren.“ Haben wir nicht gemacht. Ist auch nicht vernünftig, weil ein solcher Schattenhaushalt, in der Tat, entzieht sich dem Einfluss des Parlamentes. Was wir gemacht haben, ist, dass wir gesagt haben, wir wollen einen Klimafonds, und wir wollen die Energie- und Ukrainekrise bekämpfen und haben dafür insgesamt drei Milliarden Euro Kreditermächtigungen beschlossen. Eine Kreditermächtigung ist noch kein Kredit selbst, sondern der Kredit wird erst ausgelöst, wenn man das Geld braucht. Ist auch ein bisschen vernünftig, weil dann kann man zum Beispiel wieder beim Krisenund Ukrainefonds sagen, wir ermächtigen mal das Parlament, 500 Millionen Euro Kredite aufzunehmen. Wenn nicht alles gebraucht wird, umso besser. Aber es muss jedenfalls genug Geld da sein, um eine solche Krise zu lösen. Auf jeden Fall hat das Bundesverfassungsgericht gesagt: „Ihr könnt es nicht einfach in die Zukunft schicken, ihr könnt nicht für die Zukunft Kreditermächtigungen aussprechen. Ihr müsst gegebenenfalls jedes Jahr neu die Notsituation feststellen, und dann könnt ihr wieder Kreditermächtigungen aussprechen. Aber“, steht auch da, „ihr müsst die Kredite in einem Jahr aufnehmen, ihr müsst beauftragen, Dinge zu tun, die die Krisen möglicherweise lösen, und es muss noch in diesem Jahr bezahlt werden.“ Das ist teilweise finanzphysikalisch nicht besonders leicht. Stellen Sie sich vor, es gibt eine Überschwemmung und hier in Bremen tritt die Weser über die Ufer, weil Nordwind ist, und Regen kommt von Süden, und dann tritt die Weser über die Ufer, was Marx verhüten möge. Aber wenn es der Fall ist, müssen wir unter Umständen langfristig Deiche verstärken, Deiche reparieren, und das geht eben nicht in vier Wochen. Dafür braucht man Jahre, man muss es beauftragen, man muss jemanden finden, der das für einen tut, und das geht über Jahre. Wie man das praktisch lösen soll, also eine langfristige Krisenbekämpfung, eine Vermeidung von zukünftigen Krisen, indem man einen Kredit in einem Jahr aufnimmt, ausgibt und auch noch bezahlt, das erschließt sich mir nicht. Diese Absurdität bedeutet tatsächlich, dass die Regelung in der Verfassung, in unserer bremischen Landesverfassung, in dem Grundgesetz praktisch Krisenbewältigung, nachhaltige langfristige Krisenbewältigung unmöglich macht. Ich finde, auch denjenigen, die jetzt aktuell die Beschlüsse zur Krisenbewältigung im Land Bremen ablehnen, sollte das klar sein, dass das eine Regelung ist, die praxisfremd ist und niemandem hilft. Die sogenannte Schuldenbremse im Bund, im Land Bremen muss dringend angepasst werden, damit wir uns von dieser Zwangsjacke befreien können und insbesondere in Krisensituationen adäquat reagieren können, im Sinne der Menschen in diesem Bundesland und in Deutschland. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Wie gesagt, der Senat schlägt dem Parlament vor, erstens, die im Nachtragshaushalt beschlossenen Kreditermächtigungen für die Folgejahre, also ab 2024 zunächst zurückzunehmen. Das ist notwendig und richtig, formal notwendig und richtig. Inhaltlich finde ich das ganz persönlich hochgradigen Unsinn. Aber das ist jetzt nicht die Frage. Wir müssen die Verfassung einhalten. Zweitens stellen wir die Notsituation für 2023 fest. Es ist auch so: Wenn wir diesen Beschluss heute nicht fassen, dann werden 400 Millionen Euro Coronahilfen, die noch möglich sind, in diesem Jahr, dann werden 275 Millionen Euro Hilfen für die Folgen des Ukraine-Krieges und der Energiekrise nicht ausgezahlt werden können, und dann verfallen auch die 86 Millionen, die wir schon für den Klimaschutz ausgegeben haben. Wer das will, kann natürlich gegen diesen Beschluss stimmen. Er macht sich aber bei der Verkündung von Klimaschutzzielen und von Solidarität für die Ukraine und bei anderen Dingen einfach vollständig unglaubwürdig, (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Ich habe jetzt in den letzten Tagen, seit letzter Woche eine Menge Debatten über diese Frage gehört und auch vieles über die Frage von Alternativen. Die Opposition irrlichtert durch diese Debatten, und das war auch gerade bei dem Redebeitrag von dem Kollegen Imhoff wieder so, dass er vorgibt, dass wir Kredite aufnehmen, um irgendeine Form von Party zu führen, Klientelpolitik zu betreiben oder aber Posten zu verteilen. Selbst, wenn Sie in dieser Frage ein Stück weit recht hätten und alles zusammenzählen, was Sie da zusammenzählen, würden Sie nicht in der Lage sein, entsprechende Maßnahmen gegen die aktuell vielfältigen Krisen – Ukraine, Energiekrise, Klimakrise und Nachwirkungen von Corona – zu unternehmen. Wenn Sie ein bisschen mitgerechnet haben, sind das insgesamt round about 600 Millionen Euro, und bei diesen 600 Millionen für 2023 wollen Sie eben nicht, dass das in Bremen ankommt, bei den Menschen ankommt, und das finde ich nicht nachvollziehbar. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Der Kollege Bruck hat es schon gesagt: Für die CDU ist die Coronakrise mit dem Ende der Maskenpflicht vorbei. Ja, wir brauchen keine Masken mehr zu tragen, ja, die tödlichen Verläufe der Krankheit sind drastisch zurückgegangen, insbesondere wegen Impfungen, insbesondere, weil unser Gesundheitssystem stabil geblieben ist und weil wir mit viel Geld unserem Gesundheitssystem in der Krise geholfen haben. Wer diese Hilfen anzweifelt und sie als rausgeschmissenes Geld insgeheim tituliert, hat die Frage von Krisenbewältigung auch nicht verstanden. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Die Coronakrise ist eben nicht zu Ende. Die sozialen Folgen, insbesondere bei Kindern im Bildungssystem, sind nicht überwunden. Die Belastung der Krankenhäuser in Form von infizierten Patientinnen und Patienten, infiziertem Pflegepersonal ist nach wie vor hoch, und die hohe Widerständigkeit gegen den Ausbruch einer Viruspandemie ist nicht erreicht. Das hat die Landesregierung berücksichtigt, als die Maßnahmen aus dem Bremen-Fonds finanziert worden sind. Die Krise besteht fort, und sie verstetigt sich 2023. Jetzt muss ich mal doch einen kleinen Schluck trinken. Wieso ist die Luft hier so trocken? Nach Ansicht der CDU ist also die Coronakrise zu Ende, und ein Großteil der dafür vorgesehenen Mittel ist ohnehin in irgendeiner Weise Partygeld oder etwas Ähnliches. Ich sage Ihnen ganz persönlich, was ich davon halte. Ich sage, es fördert und gießt Wasser auf die Mühlen von Querdenkerinnen und Querdenkern und von Impfgegnerinnen und Impfgegnern. Das muss Ihnen klar sein, wenn Sie mit solchen Parolen ums Eck kommen. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Jetzt werden Sie nicht müde, zu erklären, die Finanzierung der Krisenbewältigung hätte auch aus dem normalen Haushalt passieren können. Das ist ein wichtiges Kriterium für die Erklärung einer Notsituation. Da heißt es nämlich, wenn die Probleme so groß sind, dass sie aus den normalen Haushalten nicht finanziert werden können – eines der Kriterien –, dann darf eine Notsituation ausgerufen werden. Sie sagen auch immer, das kann aus dem normalen Haushalt passieren, und dann sagen Sie immer, durch Prioritätensetzung kann man das ohne Weiteres erreichen. Wir reden in diesem Jahr, wie ich schon sagte, von round about 600 Millionen Euro, das sind zehn Prozent des normalen Haushaltes, wissend, dass in einem solchen Haushalt zwei bis drei Prozent freie Mittel vorhanden sind. Selbst, wenn das alles so nicht stimmt, ist die Frage: Wo würden Sie dann die Prioritäten setzen? (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Das würde ich auch mal gern hören!) Ich habe versucht, es rauszuhören. Ja, Sie würden an der einen oder anderen Stelle – –, Sie hätten möglicherweise 1,2 Millionen gespart, weil Sie das Experiment in der Martinistraße nicht gemacht hätten. Kann man drüber diskutieren. Da hätten Sie 1,2 Millionen gehabt, möglicherweise auch was anderes, aber in der Addition würde es nicht passen. Ich höre oft von der CDU, dass Sie die Höhe der Sozialleistungen kritisieren. Ich finde, diese Höhe der Sozialleistung auch enorm hoch. Sie ist Ausdruck von dem, was ich auch soziale Schulden nenne. Das ist Ausdruck von fortschreitender Armut in den Städten, von Menschen, die vor Krieg und Not fliehen, Ausdruck von Kindern, die in ihren Familien schlecht behandelt werden, Ausdruck von Menschen, die auf Bürgergeld angewiesen sind und anderes mehr. Das wollen Sie kürzen? Das würde ich an Ihrer Stelle richtig überlegen, weil das widerspricht jeder Form von sozialer Gerechtigkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Die FDP hat hin und wieder mal gesagt, es gibt in Bremen viel zu viele Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger, die kriegen viel zu viel Geld. Da kann man Prioritäten setzen. Jetzt habe ich mich mit Zuwendungsempfängerinnen und Einrichtungen, die Zuwendungen, also Geld, vom Land Bremen bekommen, beschäftigt. Das ist jetzt nicht so, dass es so ist, als wenn wir denen regelmäßig über den Kopf streichen, also Zuwendungen geben, sondern es sind Organisationen und Einrichtungen, die für den Erhalt unseres Sozialstaats ungeheuer wichtig sind, die ungeheuer viel soziale und sonstige Arbeit machen. Das fängt bei Sportvereinen an, hört beim Verein für Pflegekinder nicht auf – –, und bei vielen anderen Institutionen inklusive Kitas. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Sie machen sich unglaubwürdig, wenn Sie sagen, als erste Priorität würden wir mal diese Zuwendungen streichen. (Abgeordnete Sigrid Grönert [CDU]: Das ist doch Quatsch! – Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Welche Zuwendungen wollen Sie denn streichen?) Ich will keine streichen. Herr Strohmann, normalerweise hören Sie Debatten ja zu, und ich habe gesagt, die FDP und andere, oder die FDP insbesondere hat das angemerkt und hat vermutet, dass man da streichen kann, um Geld für Krisenbewältigung zu haben, und ich sage Ihnen, wenn Sie da die Axt anlegen, dann fällen Sie einen sehr großen Baum. (Beifall DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen) Sie reden, wenn wir über Kredite reden, gern über Generationengerechtigkeit. Wenn man über Generationengerechtigkeit redet – –, wir zumindest verstehen das auch als soziale Gerechtigkeit auch über Generationen hinweg. Aber es geht dabei nicht nur um zukünftige Generationen, sondern es geht auch um jetzige Generationen. Auch die jetzige Generation, insbesondere die jetzige Generation, braucht soziale Gerechtigkeit. Ihre Prioritätensetzung, so, wie sie durchschimmert – in meiner Meinung, Sie können mir das ja gleich anders erklären –, verletzt die jetzige soziale Gerechtigkeit und auch die zukünftige soziale Gerechtigkeit. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)
