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Arno Gottschalk

SPD 20.12.2023 Sitzungen 21/7

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst meinen Dank an den Berichterstatter Thore Schäck! Er ist kurzfristig eingesprungen und das ist bei der Leitung des Haushaltsund Finanzausschusses keine einfache Angelegenheit. Wir haben regelmäßig sehr lange Tagesordnungen mit regelmäßig durchaus komplizierten Themen, und für Sie war es natürlich besonders schwierig, einerseits den Vorsitz zu führen, andererseits auch noch die einzige Person zu sein, die für die Partei die Position einbringt. Ich denke, das haben Sie gut gemacht. Vom Punkt her: In der Tat, Haushalts- und Finanzausschussdebatten sind hart. Sie sind auch, wie er es gesagt hat, manchmal durchaus mit Anmerkungen, die dann schon etwas mehr an dem Thema vorbeischrammen, um auch die unterschiedlichen Positionen einzubringen. Ich denke aber, sie war gestern hart in der Sache, wie Sie das gesagt haben, aber fair im Ton. Dazu haben Sie auch Ihren Beitrag geleistet, deshalb ein herzliches Dankeschön! (Beifall) Von mir aus auch einen Gruß an den eigentlichen Vorsitzenden. Ich denke, es ist für einen Finanzpolitiker, insbesondere einen eingefleischten Finanzpolitiker, die Höchststrafe, wenn man ausgerechnet bei der Haushaltsdebatte nicht dabei sein darf. Das muss schon was Ernstes sein, deshalb, lieber Jens Eckhoff, von hier aus, wenn Sie es schaffen, zuzugucken, herzliche Grüße und gute Genesungswünsche: Schnell und gut wieder gesund werden! Im neuen Jahr warten weitere Debatten und da sollten Sie wieder dabei sein! Danke schön! (Beifall SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP) Von mir auch einen Dank schließlich an all diejenigen, die dazu beigetragen haben, dass wir in dieser wirklich sehr kurzen Zeit – das Urteil war am 15. November – hier diesen Nachtragshaushalt in allen Ausführungen auf den Tisch bekommen haben, dass wir den in den Gremien rechtzeitig beraten und beschließen konnten. Dieser Dank geht an viele, insbesondere auch in den Ressorts, die Überstunden geleistet haben, um das zu machen, aber er geht einmal mehr an die Spitze der Verwaltung beim Senator für Finanzen. Ich kann nur sagen: Herzlichen Dank an unseren Haushaltsdirektor Holger Duveneck, herzlichen Dank an Andreas Fehren und herzlichen Dank auch an Dr. Monika Hellmeyer. Sie haben wieder einen super Job gemacht, dafür ein herzliches Dankeschön! (Beifall) Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Kernthema der heutigen Sitzung: Mit dem Nachtragshaushalt 2023 reagieren wir auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November, ein Urteil zur Schuldenbremse, ein Urteil gegen die Regierung, einen Nachtragshaushalt der Bundesregierung. Über die betroffenen gesetzlichen Regelungen im Grundgesetz aber, namentlich die Artikel 109 und 115, sind wir auch in den Ländern mitbetroffen. Auch wir sind in einem Punkt betroffen und überrascht worden, nämlich die enge und strenge Auslegung der Prinzipien der Jährlichkeit, der Jährigkeit und der Fälligkeit haben wir so nicht erwartet. Es ist die Kritik aus der CDU gekommen: „Na ja, das war doch alles absehbar, darüber haben wir doch vorher auch Debatten gehabt.“ Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die jetzige Auslegung, zu der das Bundesverfassungsgericht gefunden hat, wurde zwar in der juristischen Literatur vertreten, aber es war nicht die herrschende Meinung und es war schon gar nicht die herrschende Praxis im Lande und beim Bund. Ich möchte nur dran erinnern, dass von diesem Urteil auch das Bundesland Schleswig-Holstein betroffen ist, das führend von der CDU regiert wird. Auch die haben die Notwendigkeit bekommen, einen Extrabeschluss zur Notlage zu fällen, weil sie ein Sondervermögen eingerichtet haben. Betroffen, auch daran möchte ich erinnern, ist auch der Nothilfefonds, der Wiederaufbaufonds für das Ahrtal, der seinerzeit noch von der Bundesregierung unter der Führung von Angela Merkel beschlossen wurde. Man kann also mitnichten sagen, dass das Urteil so vorhersehbar gewesen ist. Wir hier in Bremen haben eigentlich versucht, die Kritikpunkte, die das Bundesverfassungsgericht im Wesentlichen bewegt haben, von vornherein zu vermeiden. Das Bundesverfassungsgericht hat ja insbesondere kritisiert, dass beim Bund ein Sondervermögen eingerichtet worden ist, das quasi auf dem Wege des Front Loading mit Mitteln ausgestattet worden ist, die dann in der konkreten Umsetzung gar nicht mehr vom Parlament kontrolliert werden können und deren Umsetzung, deren klare, konkrete Kanalisierung nur noch bei der Regierung liegt. Das ist aber das, was wir hier gerade nicht gemacht haben. Wir haben kein Sondervermögen eingerichtet, sondern wir haben die Mittel für den Ukrainekrieg, die Energiekrise, die Klimakrise, aber auch den BremenFonds als Kreditermächtigungen in den Haushalt eingestellt. Es war für uns eigentlich immer klar, dass bei der konkreten Auflösung dieser Mittel natürlich die Gremien des Parlamentes eingebunden werden, die Deputationen und auch der Haushalt- und Finanzausschuss. Insofern wäre die konkrete Umsetzung natürlich immer mit parlamentarischer Kontrolle erfolgt. Man muss deshalb sagen, wir sind hier in Bremen ein bisschen von dem Kollateralschaden dieses Urteils mitbetroffen, haben aber eigentlich im Kern nicht gegen den Sinn und Zweck verstoßen, sind aber von den formalen Entscheidungen, die das Bundesverfassungsgericht getroffen hat, natürlich jetzt auch mitbetroffen. Thore Schäck hat es schon angedeutet: In der ersten Lesung haben wir im Wesentlichen eine Grundsatzdebatte geführt, und ich denke, das sollten wir heute nicht machen, sondern tatsächlich näher an dem eigentlichen Nachtragshaushalt dran sein. Wir reagieren, wie gesagt, auf dieses Urteil, und betroffen ist erstens der Bremen-Fonds. In dem Bremen-Fonds waren zum Ende des Jahres 2022 noch rund 410 Millionen Euro als Kreditermächtigungen verbucht. Diese Mittel waren für die Fortsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie plus die Nachsorge in diesem Bereich gedacht. Das Problem ist: Wir sind davon ausgegangen, dass die Kreditermächtigungen ohne Weiteres in 2023 genutzt werden können und dass wir dazu für die Coronapandemie nicht noch mal extra eine Notlage beschließen müssen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat uns da einen Strich durch die Rechnung gemacht und wir stehen vor der Aufgabe und der Frage: Wie heilen wir das? Wir heilen das in der Weise, dass die getroffenen Maßnahmen in 2023 maßnahmenscharf in diesem zweiten Nachtragshaushalt veranschlagt werden, und wir heilen das insbesondere auch dadurch, dass wir die Nachsorge für die Coronakrise, dass wir das zusätzliche Krisenelement Coronapandemie als ein zusätzliches Element in den Beschluss über die außergewöhnliche Notlage einbringen werden. In der gestrigen Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses hat es dazu – wie nicht anders zu erwarten – auch Kritik der Opposition gegeben. Es ist angedeutet worden, dass ja eigentlich keine echte Coronakrise mehr bestehen würde und dass die Maßnahmen, wenn man sie denn schon mache, noch einer zusätzlichen tieferen Begründung bedürfen würden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, grundsätzlich dazu: Wer das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sehr aufmerksam gelesen hat, der wird sehen, dass die Richter betont haben, dass Maßnahmen über Notlagenkredite nicht nur dann gerechtfertigt sind, wenn sie die Bekämpfung der unmittelbaren Auswirkungen dieser Krise angehen, sondern dass auch die mittelbaren Auswirkungen mitadressiert werden können. Es hat betont, dass es nicht nur um die akuten unmittelbaren Maßnahmen geht, sondern auch um präventive Maßnahmen, um eine Vertiefung von Krisen zu verhindern oder ihr vorzubeugen und auch um eine Nachsorge für Krisen. Genau das ist in diesem Fall bei uns hier in Bremen beim Bremen-Fonds der Fall. Es geht darum, dass die Mittel, die Maßnahmen, die wir in 2022 begonnen haben und die 2023 fortgesetzt werden, finanziert werden können, und es geht um Maßnahmen, die zur Abmilderung und eben auch zur Nachsorge dieser Auswirkungen der Coronapandemie sind. Ich will nur ein paar Beispiele nennen, um es zu verdeutlichen: Es geht um die Pandemieresilienz von den Kliniken und Krankenhäusern, es geht um das Aufholen nach Corona im Schulbereich, es geht um nachlaufende Kosten von Impfzentren, es geht um die Finanzierung der Tarifaussetzung bei der BSAG während der Coronakrise, es geht um die Fortsetzung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zur Abmilderung der Coronafolgen, es geht um den Ausgleich von Mindereinnahmen und von Verlusten von Unternehmen, insbesondere auch Beteiligungsgesellschaften, und es geht auch um die Abmilderung von mentalen Auswirkungen der Coronakrise, Stichwort FamilienCard. Das alles, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat einen klaren, sachlichen Veranlassungszusammenhang mit dieser Krise und mit den Maßnahmen, die wir treffen. Wenn man sich das anschaut, dann ist dieses Gesamtkonzept, das wir beschlossen haben, auch wirksam. Wir sehen das insbesondere daran, dass wir hier in Bremen mit unseren Wachstumsraten wirtschaftlich am besten aus dieser Krise herausgekommen sind. Es wäre kontraproduktiv gewesen, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir diese Maßnahmen, die wir ergriffen haben, um schnell und gut aus der Krise zu kommen, holterdiepolter zum 31. Dezember 2022 schlagartig abgebrochen hätten. So bekämpft man keine Krise. Man muss bei jeder Krise natürlich auch nachsorgen. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Betroffen sind als Zweites auch die Maßnahmen zur Bekämpfung der Folgen des Krieges in der Ukraine, der Energiekrise sowie der Klimakrise. Für den Krieg, die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine, für die Auswirkungen der Energiekrise haben wir 500 Millionen Euro als Globalmittel für 2023 bereitgestellt. Das waren Globalmittel, und es war eine Größenordnung, bei der wir noch gar nicht wussten, was wir genau brauchen. Es war also gar nicht vorgesehen, dass wir unbedingt diese Mittel alle ausgeben wollen, sondern es war eine Vorsorge, um reaktionsfähig zu sein und einer möglichen Verschärfung entgegenzuwirken. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Wir haben von diesen 500 Millionen in 2023 275 Millionen gebraucht, also etwas mehr als die Hälfte. Das war gut, dass wir diese Mittel hatten, es ist gut, die Mittel einsetzen zu können. Zum anderen ist es durchaus vielleicht auch teilweise erfreulich, dass wir die Mittel nicht im vollen Umfang gebraucht haben, sodass die schlimmsten Befürchtungen sich nicht erfüllt haben. Was machen wir jetzt mit diesen verbleibenden 225 Millionen? Sie werden mit diesem Nachtragshaushalt einer Sondertilgung zugeführt und sind damit nicht weiter im Spiel. Zur Bekämpfung der Klimakrise haben wir insgesamt Mittel, Kreditermächtigungen in der Größenordnung von 2,5 Milliarden Euro aufgenommen. Davon waren 235 Millionen Euro dafür vorgesehen, dass sie in 2023 umgesetzt werden, und die übrigen Gelder dann schrittweise in den Jahren 2024 bis 2027. Was geschieht jetzt mit diesen Mitteln? Wir werden die 2,265 Milliarden Euro, die für die Jahre 2024 bis 2027 vorgesehen waren, ebenfalls in eine Sondertilgung bringen. Sie stehen damit auch nicht mehr zur Verfügung. Die 235 Millionen, die in 2023 ausgegeben werden sollten: Wir haben, das müssen wir feststellen, davon lediglich 86 Millionen umsetzen können. Das ist sicherlich – gerade wenn ich auf den Kollegen Philipp Bruck schaue – durchaus enttäuschend, da wir uns da mehr erhofft haben. (Abgeordnete Sofia Leonidakis [DIE LINKE]: Wir sind auch enttäuscht! – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Das sind dann schon zwei!) Sie sind enttäuscht, ich habe es für mich auch gesagt – ich denke, wir als Ampel, (Heiterkeit) so wollte ich – –. Nicht als Ampel, als eine rot-grüne – –! Sehen Sie, Frau Leonidakis hat mich ein bisschen aus dem Takt gebracht. (Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]) Ja! Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir hatten eigentlich vorgesehen, 100 Millionen Euro in die energetische Gebäudesanierung einzubringen. Geschafft haben wir nur knapp die Hälfte. Das hat natürlich insbesondere damit zu tun gehabt, dass wir gar nicht in der Lage waren, das dafür notwendige Personal so schnell aufzuskalieren, bereitzustellen und zu gewinnen. Das gilt insbesondere für Immobilien Bremen, das gilt aber auch für Bremerhaven. Das gilt für die Krankenhäuser, insbesondere auch die freien und gemeinnützigen, die ihren Teil gar nicht abgerufen haben in der Größenordnung, und es gilt auch für den Bereich der Hochschulen. Wir haben zweitens geplant, 86 Millionen auszugeben für die CO -arme Mobilität. Der größte Batzen davon, rund 57 Millionen, sollte für die Anschaffung von E-Bussen und für den Bau eines neuen Servicecenters für die E-Mobilität bei der BSAG verwandt werden. Geschafft haben wir gerade knapp 30 Millionen. Der Hintergrund, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist ein recht einfacher: Wir haben alle gesehen, welche personellen Herausforderungen wir bei der BSAG haben. Es hätte keinen Sinn gemacht, in vollem Umfang die E-Busse zu bestellen, nur um dann im nächsten oder übernächsten Jahr zu sehen, dass gar nicht das Personal da ist, sie zu bedienen. Insofern ist auch dies ein Punkt, den wir so nicht voraussehen konnten. Ein dritter Punkt: Wir wollten 46 Millionen in die klimaneutrale Wirtschaft investieren. Es sind uns nur zehn Millionen gelungen. Darunter sicherlich sehr schöne Sachen wie im Bereich des Zukunftscampus, wo wir wirklich attraktive, vielversprechende Maßnahmen sehen können, die umgesetzt werden. Auf der anderen Seite aber der ganz große Komplex, der hier ausgegeben werden sollte, nämlich die Maßnahmen im Bereich der Wasserstoffwirtschaft, konnte nicht auf die Straße gebracht werden, ganz einfach, weil zum einen das Konsortium hyBit noch gar nicht so schnell auf den Weg gekommen ist und zum anderen – und das ist schade – der sehr große Bereich der IPCEI-Mittel, die wir kofinanzieren wollten, vom Bund noch nicht auf den Weg gebracht worden sind. Dass wir hier immer noch nicht die Bescheide haben, dass das umgesetzt werden kann, beunruhigt uns in der Tat und hat uns hier auf jeden Fall gehemmt. Was bleibt? Die 159 Millionen, die 160 Millionen werden auch einer Sondertilgung zugeführt. Dabei ist von der CDU gestern besorgt, vorwurfsvoll gefragt worden, ob denn alle diese Maßnahmen jetzt hinfällig wären, ob sie gänzlich gestrichen werden. Nein, das ist nicht der Fall. Es geht nur darum, dass wir diese Maßnahmen in diesem Jahr nicht mehr finanzieren können und damit auch die Gelder, die dafür bereitgestellt wurden, nach diesem Urteil des Bundesverfassungsgerichts so nicht im Haushalt stehen bleiben können, sondern dass nur diese Maßnahme, dass die Gelder gestrichen werden, die Kreditermächtigung. Die Maßnahmen, liebe Kolleginnen und Kollegen, bleiben aber natürlich auf der Agenda. Ich habe mich natürlich ein bisschen gewundert darüber, dass die CDU gestern mehrere dieser ganzen Fälle aufgerufen hat, immer mit diesem besorgt vorwurfsvollen Ton: „Soll das jetzt alles weg sein?“ Liebe Kolleginnen und Kollegen, (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Jetzt ist der Ton verkehrt?) der Ton war vielleicht angemessen, aber er erfolgte vor dem Hintergrund, dass Sie selbst nicht bereit waren, die Kredite für diese Maßnahmen zur Verfügung zu stellen und als Sie selbst nur so eine Fake-Lösung à la Klimaanleihe angeboten haben, (Zurufe CDU) die Sie, selbsteingestandenermaßen, dort nicht gebrauchen können, und drittens, wo Sie sagen, Sie wollen diese Hunderte von Millionen aus dem ordentlichen Haushalt heraussparen. Sie können uns noch nicht mal für zehn Millionen sagen, wo Sie das machen würden! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist Opposition – bigott. Zum Schluss: Wir werden heute zunächst die außergewöhnliche Notlage beschließen. Das ist ein Schritt nach vorne, der am Anfang stehen muss. Wir ergänzen sie um das Element der Coronakrise, und wir werden eine außergewöhnliche Notlage beschließen, die sich mit diesen vier Krisenelementen der Kontrolle der Freien Hansestadt Bremen entzieht und ihre Finanzlage erheblich beeinträchtigt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Beschluss – (Glocke) ich komme sofort zum Ende – machen wir Folgendes: Das Bundesverfassungsgericht hat uns gesagt, was wir nicht dürfen. Es hat uns aber auch gesagt, was wir dürfen und dass wir einen Spielraum haben. Diesen politischen Spielraum – das hat das Gericht betont – hat vor allen Dingen das Parlament. Wir nehmen hiermit diesen Auftrag an das Parlament im Namen der Bürgerschaft heute an. – Danke schön! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Alle Reden von Arno Gottschalk Protokoll (PDF) ↗