Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie recht herzlich zur 104. Plenarsitzung begrüßen! Schriftführende Abgeordnete sind Kollegin Schneider und Kollege Liguori, der auch die Redeliste führen wird. Entschuldigt fehlen heute Abgeordneter Frisch, Abgeordnete Jeckel, Abgeordneter Martin Louis Schmidt und Abgeordneter Stuhlfauth. Seitens der Landesregierung haben sich die Staatssekretäre Becht, Hauer, Dr. Manz und Staatssekretärin Raab entschuldigt. Wir dürfen Gäste im Landtag begrüßen. Das sind zunächst Mitglieder des VdK-Ortsverbands Grünstadt. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Und es sind Landfrauen aus Schwabenheim. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Damit kommen wir zur Feststellung der Tagesordnung für diese Sitzung. (Abg. Damian Lohr, AfD, meldet sich) – Herr Lohr. (Abg. Damian Lohr, AfD: Wir widersprechen sowohl der verkürzten Beratung als auch der Tagesordnung!) – Gut, dann haben wir das schon einmal zur Kenntnis genommen, und wir werden die eine oder andere Abstimmung haben. Die Tagesordnung sieht vor, dass sich die dritte Beratung der Verfassungsänderung – Drucksache 18/14464 – abweichend von § 57 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtags unmittelbar an die zweite Beratung anschließt. Damit ist die Frist gemäß § 22 Abs. 3 in Verbindung mit § 57 Abs. 2 in Verbindung mit § 68 der Geschäftsordnung zu verkürzen. Gegen diese Fristverkürzung hat es Widerspruch des Abgeordneten Lohr gegeben. Zunächst ist also über die Fristverkürzung zu entscheiden. Wer der beschriebenen Fristverkürzung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Fristverkürzung ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der AfD bei Enthaltung der Gruppe FREIE WÄHLER zugestimmt. Auch gegen die Tagesordnung hat es einen Widerspruch gegeben, und zwar hinsichtlich der Durchführung von zwei Beratungen, hier der zweiten und dritten Beratung der Verfassungsänderung. (Abg. Damian Lohr, AfD: Das ist korrekt!) Zur Erläuterung: Gemäß § 68 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtags dürfen zwei Beratungen eines Gesetzentwurfs am gleichen Tag nicht sta ttfinden, wenn bis zur Feststellung der Tagesordnung ein anwesendes Mitglied des Landtags widerspricht. Das hat stattgefunden. Nach § 134 der Geschäftsordnung kann der Landtag im Einzelfall von den Vorschriften dieser Geschäftsordnung abweichen. Zu dem Beschluss ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten, mindestens jedoch der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich. Da dieser Widerspruch erfolgt ist, stimmen wir über die Abweichung von der Geschäftsordnung und Behandlung des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/14464 – in dritter Beratung in der heutigen Sitzung ab. Wer der beschriebenen Abweichung von der Geschäftsordnung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Abweichung von der Geschäftsordnung ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der AfD bei Enthaltung der Gruppe FREIE WÄHLER zugestimmt. Damit ist die Tagesordnung mit der notwendigen Mehrheit festgestellt. Wir kommen zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung der heutigen Sitzung, die gemeinsam aufgerufen und beraten werden: Einundvierzigstes Landesgesetz zur Änderung der Verfassung für RheinlandPfalz (Änderung des Artikels 91) Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Drucksache 18/14464 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses – Drucksache 18/14479 – Landesgesetz zur Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes und der Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Drucksache 18/14465 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses – Drucksache 18/14478 – Die erste Beratung der beiden Gesetzentwürfe fand in der 103. Plenarsitzung am 29. April 2026 mit Aussprache statt. Die Gesetzentwürfe wurden jeweils an den Rechtsausschuss überwiesen. Die Ausschussempfehlung lautet jeweils auf unveränderte Annahme. Wir kommen zur Aussprache in der zweiten Beratung. Es beginnt Abgeordneter Hüttner.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind heute zusammengekommen, um die Verfassung zu ändern. Das ist immer ein politisch gewichtiger Augenblick und für einen Sozialdemokraten, zumal bei meiner letzten Rede hier, auch ein guter Moment, Helmut Schmidt zu zitieren – dies tue ich mit Erlaubnis des Präsidenten: „Keine Begeisterung sollte größer sein als die nüchterne Leidenschaft zur praktischen Vernunft.“ Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist für mich ein Sinnspruch für das, was wir heute mit den Stimmen der demokratischen Fraktionen, die im kommenden Landtag sitzen werden, machen – eine Entscheidung mit viel praktischer Vernunft zum Schutz der parlamentarischen Demokratie. Über das Was der Beschlüsse muss ich nicht mehr viele Worte verlieren. Wir passen das Quorum zur Einsetzung von Untersuchungsausschüssen auf das im Grundgesetz und in anderen Bundesländern verankerte Niveau an, und wir machen das, um das schärfste Schwert des Parlaments vor bewusstem Missbrauch zu schützen und die Arbeitsfähigkeit des Parlaments und der Regierung vor destruktiven Attacken zu sichern. Über das Warum haben wir hier debattiert. Ich will das nicht alles wiederholen, aber eine Beobachtung festhalten. Gegen die Änderung sprachen sich zu einem großen Teil Abgeordnete aus, die dem kommenden Landtag nicht mehr angehören. Für die Änderungen sprachen sich alle demokratischen Fraktionen aus, die auch im kommenden Landtag sitzen. (Abg. Damian Lohr, AfD: Undemokratischen!) So viel also zum Pseudoargument eines „abgewählten Geisterparlaments“. Auf so manche Fantasien der vergangenen Reden, beispielsweise wozu man alles jetzt sofort einen Untersuchungsausschuss machen könnte, will ich nicht eingehen. Das sprach ebenso für sich selbst wie vieles, was man in den Zeitungen liest oder auch im Internet sehen kann. Es ist klar: Es ist nicht klug, ein Unglück abzuwarten, um danach zu handeln. Wenn man weiß, dass es auf einer Kreuzung enorm gefährlich ist, stellt man besser ein Schild auf und wartet nicht ab, bis es verheerend kracht. (Heiterkeit des Abg. Damian Lohr, AfD) Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist nüchterne Leidenschaft zur praktischen Vernunft. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Ich muss es wiederholen: Es stimmt nicht, dass mit den Änderungen Untersuchungsausschüsse verhindert werden. Sie bleiben möglich, nämlich wenn 27 Mitglieder dieses Parlaments es beantragen. Der Einsatz ist seit jeher an ein Quorum gebunden. Es ist nicht das Recht einer Fraktion. Das ist aus gutem Grund so. Ein Untersuchungsausschuss bedeutet für die, die damit befasst sind, dass die parlamentarische Arbeit teils zum Erliegen kommt, weil ein Untersuchungsausschuss erfordert, sich gewissenhaft damit zu befassen, Akten zu wälzen, Anträge zu schreiben, Zeugen zu identifizieren und vieles Weitere. In dieser Zeit wird kaum andere parlamentarische Arbeit erledigt, (Zuruf von der AfD) erst recht nicht, wenn das Instrument missbraucht würde. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, empfehle ich nach der vielen Polemik, die es leider hier im Parlament gab, einen Blick auf die nüchternen Fakten. Was wird heute beschlossen? Erstens: Das Quorum für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses wird auf den im Grundgesetz verankerten Wert angepasst. Warum soll das undemokratisch sein? Ein Quorum, das im Grundgesetz verankert ist, kann in Rheinland-Pfalz nicht undemokratisch sein. (Abg. Damian Lohr, AfD: Allein, dass Sie das nicht verstehen, sagt alles über Ihr Demokratieverständnis aus! – Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Zweitens: Die Regelung beschneidet einen eingesetzten Untersuchungsausschuss in keinerlei Rechten. (Zuruf von der AfD: Was?) Er hat weiterhin weitreichende Befugnisse, und er bleibt – er bleibt – das schärfste Schwert des Parlaments. (Abg. Joachim Paul, AfD: Das nicht angewendet wird!) Drittens: Wir beschließen die Änderungen, um im Sinne des Grundgesetzes einen Missbrauch des Untersuchungsrechts zu erschweren und die Arbeitsfähigkeit von Parlament und Regierung wirksamer als in der Zeit der Weimarer Republik zu schützen. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Es ist kein Gesetz gegen eine einzelne Fraktion. Es ist ein Gesetz für Demokratie und Parlament. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Darum, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns heute das Richtige tun. Lassen Sie uns Parlament und parlamentarische Demokratie stärken und das schärfste Schwert des Parlaments vor Missbrauch schützen. Lassen Sie uns mit der Begeisterung für nüchterne Leidenschaft zur praktischen Vernunft handeln. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In der ersten Lesung haben wir schon ausführlich über Sinn und Zweck dieser Verfassungsänderung und des weiteren Gesetzes gesprochen. Ich will deshalb heute nur noch einmal auf das Wesentliche konzentriert sagen: Wir sichern mit dieser Reform die Funktionsfähigkeit unseres Parlaments. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Zugleich sichern wir die Wirksamkeit parlamentarischer Kontrolle, denn Untersuchungsausschüsse bleiben ein wichtiges Instrument im parlamentarischen Betrieb – mit weitreichenden Befugnissen, daran wird nicht gerüttelt. Aber gerade weil dieses Instrument so stark ist, muss sein Einsatz verantwortungsvoll erfolgen. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Ein Untersuchungsausschuss ist kein politisches Alltagswerkzeug, er ist kein Mittel für taktische Auseinandersetzungen, und er darf nicht dazu dienen, parlamentarische Arbeit gezielt zu überlasten. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –
Zieh doch mal den Aluhut ab!) Die Gefahr, dass genau das in den nächsten Jahren erfolgt, dass dieses Haus lahmgelegt werden soll, sehen wir. (Heiterkeit des Abg. Joachim Paul, AfD) Wir sehen sie nicht abstrakt, sondern sie ist real, denn sie ist angekündigt. Genau hier setzt die Reform an. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Zieh doch mal den Aluhut ab!) Wir stellen sicher, dass Untersuchungsausschüsse auf einem ausreichenden parlamentarischen Rückhalt beruhen, und wir stellen ebenso sicher, dass auch eine parlamentarische Minderheit in der Lage ist, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen und zu nutzen, denn beides gehört zusammen: Minderheitenrechte und Funktionsfähigkeit. Ich will sogar sagen: Es ist das Recht der Minderheit, ein funktionierendes Parlament für ihre Arbeit und die Kontrolle hier zu haben. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Die Vergangenheit und die Erfahrungen aus den letzten Jahren haben gezeigt, welch enorme Belastung Untersuchungsausschüsse für Parlament, für Fraktionen, für Verwaltung bedeuten. (Abg. Damian Lohr, AfD: Die Ahrflut war auch eine Belastung für die Menschen!) Das ist absolut gerechtfertigt, wenn es um zentrale Fragen von erheblicher politischer Tragweite geht. Dies zu beurteilen, wird nun in die Hand einer verantwortlichen, tragfähigen Minderheit gelegt. Dazu dient das Quorum. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Das Quorum ist im Einklang mit der Rechtslage im Bund und in anderen Ländern. Das ist verfassungsrechtlich sauber und politisch verantwortungsvoll. Andere Gestaltungsmöglichkeiten wären hingegen experimentell gewesen und müssen deshalb hinter dieser Regelung zurückbleiben. (Heiterkeit des Abg. Damian Lohr, AfD) Das Untersuchungsausschussrecht ist kein Instrument eines einzelnen politischen Lagers. Es ist ein Recht des gesamten Parlaments, und ich bin sicher, dass wir auf die gelebte parlamentarische Praxis in Rheinland-Pfalz auch künftig bauen können und sich breitere Mehrheiten als nur das Mindestquorum finden, (Heiterkeit und Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD: Ja, genau!) wenn es um Untersuchungsausschüsse oder Enquete-Kommissionen geht. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Meine Damen und Herren, es geht um eine grundsätzliche Entscheidung: Wollen wir ein Parlament, das handlungsfähig bleibt und seine Kontrollfunktion gezielt und wirkungsvoll ausübt, oder wollen wir ein Parlament, das durch eine Vielzahl paralleler Verfahren an seine Grenzen gebracht wird? Wir entscheiden uns heute bewusst für das Erste: für ein starkes Parlament, für wirksame Kontrolle und für wehrhafte Demokratie. Ich bitte um Ihre Zustimmung. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Die Debatte der letzten Tage hier im Parlament, aber auch in vielen Gesprächen und in Zuschriften, die ich bekommen habe, hat gezeigt, es geht heute nicht um eine bloße formale Gesetzesänderung, es geht um Vertrauen – Vertrauen in unsere demokratischen Institutionen und Vertrauen in die Art und Weise, wie wir parlamentarische Kontrolle ausüben. Dieses Vertrauen entsteht nicht von selbst. Es entsteht nicht allein durch Gesetze und Verfahren, es entsteht durch die Haltung, mit der wir diese Verfahren anwenden. Genau deshalb geht es hier und heute gerade nicht – Herr Kollege Klein hat es eben gesagt – um ein taktisches Manöver. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Es geht um die Frage, wie wir als Parlament unserer Kontrollfunktion gerecht werden, gerade dann, wenn es politisch schwierig wird. Ich will an dieser Stelle ausdrücklich wiederholen, was ich bereits letzte Woche gesagt habe. Die Sorge, dass hier Minderheitenrechte geschwächt werden, nehme ich ernst, denn Minderheitenrechte sind ein zentraler Bestandteil unserer parlamentarischen Demokratie. Ohne sie gibt es keine wirksame Kontrolle, keine Balance. Meine Damen und Herren, ich rede mit voller Absicht von Minderheitenrechten und nicht von Oppositionsrechten, denn Minderheitenrechte gelten für alle Parlamentarier, ungeachtet ihrer politischen Zugehörigkeiten. Genau deswegen beschränkt sich Artikel 91 unserer Verfassung eben nicht auf die Opposition, sondern auf eine bestimmte Anzahl von Abgeordneten. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU und der FDP) Wenn das Verfassungsgericht in naher Zukunft schon bemüht werden soll, möchte ich eine wichtige Aussage des Bundesverfassungsgerichts aus 2 016 wiedergeben. Der verfassungsrechtliche Auftrag der Kontrolle der Regierung richtet sich nicht an die Opposition, sondern an das gesamte Parlament. Die Kontrolle der Regierung ist eine gesamtparlamentarische Aufgabe, meine Damen und Herren. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU und der FDP – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Von daher sage ich auch ganz klar: Wir beschneiden mit der Verfassungsänderung keine Oppositionsrechte. Das Instrument des Untersuchungsausschusses ist weiterhin für alle Abgeordneten erreichbar. Meine Damen und Herren, ein Untersuchungsausschuss ist kein politisches Symbol. Er ist kein Instrument, das man einfach einsetzt. Er ist das schärfste Instrument parlamentarischer Kontrolle, und gerade deshalb braucht er eine Grundlage, die sicherstellt, dass dieses Instrument seine Autorität behält und nicht entwertet wird. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei SPD, CDU und FDP) Denn nur dann, wenn der Untersuchungsausschuss dieses starke Kontrollrecht bleibt und eben nicht maßlos eingesetzt wird, bleibt er als Instrument akzeptiert und unser Parlament als eines der Fundamente unserer Demokratie arbeits- und funktionsfähig. Diese tragfähige Grundlage schaffen wir mit dem auch im Bundestag vorgesehenen Quorum von einem Viertel. Was unsere Demokratie stärkt, ist nicht allein die Existenz von Kontrollrechten. Was sie stärkt, ist der verantwortungsvolle Umgang mit ihnen. Das bedeutet auch, Verantwortung endet nicht bei der Möglichkeit, Kontrolle auszuüben. Verantwortung beginnt genau dort. Meine Damen und Herren, diese Verfassungsänderung wird unsere Demokratie nicht retten, aber sie wird sie eben auch nicht beschädigen. Was sie tut, ist etwas anderes. Sie setzt einen verlässlichen Rahmen dafür, dass ein zentrales Kontrollinstrument seine Wirkung behält und nicht durch Überdehnung an Autorität verliert. Darauf kommt es an. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU und der FDP – Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Am Ende entscheidet sich die Stärke unserer Demokratie nicht daran, welche Instrumente wir haben, sondern daran, wie wir sie einsetzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe es schon letzte Woche gesagt: Für uns Grüne ist diese Entscheidung keine leichte. Gerade deshalb haben wir auch die Abstimmung in unserer Fraktion geöffnet. Nach dieser Abwägung bin ich aber überzeugt, dass die große Mehrheit unserer Fraktion das genauso sieht wie ich. Diese Verfassungsänderung ist verantwortbar, und sie ist richtig. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU und der FDP – Heiterkeit und Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Es ist nach wie vor beschämend und undemokratisch, dass wir hier in dieser politisch nicht mehr legitimierten Konstellation zusammenkommen müssen. (Beifall bei der AfD) In weniger als zwei Wochen ist dieser Spuk aber endlich vorbei, und die Anzahl an demokratischen Abgeordneten wird im 19. Landtag erheblich höher sein – dank einer erstarkten AfD. (Beifall der AfD) Mir ist bewusst, dass Sie an sachorientierten Lösungen zum heutigen Thema nicht interessiert sind. Ich möchte Ihnen jedoch nochmals aufzeigen, wie man die Regelung zur Einsetzung von Untersuchungsausschüssen hätte treffen können, damit sie gerecht gegenüber der Opposition gewesen wäre. Ihr Argument, man müsse die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sichern, ist lediglich ein Strohmann, ebenso wie die konstruierte Angst, ohne Ihre Verfassungsänderung würde eine inflationäre Anzahl an Untersuchungsausschüssen beantragt werden. Die Opposition hat ihre Kontrollmöglichkeiten in der Vergangenheit in diesem Haus immer sorgsam eingesetzt und wird das auch in Zukunft tun. Ein Blick nach Österreich zeigt außerdem, dass man der Minderheit nicht ihre Verfassungsrechte rauben muss, selbst wenn man die Anzahl der Untersuchungsausschüsse deckeln möchte. Im österreichischen Nationalrat gilt: Wer bereits ein Minderheitsverlangen zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses unterstützt hat, kann erst dann ein weiteres Verlangen unterstützen, wenn der laufende Untersuchungsausschuss abgeschlossen ist. Damit wird verhindert, dass parallel immer neue Ausschüsse beantragt werden, ohne zugleich die Kontrollrechte der Opposition grundsätzlich zu beschneiden. Das ist ein ausgewogener Ansatz und deutlich angemessener als Ihre feige Forderung, das Quorum für Untersuchungsausschüsse auf ein Viertel der Abgeordneten anzuheben. Eine Erhöhung des Quorums bedeutet in der Praxis vor allem eines: Untersuchungsausschüsse durch die Opposition sind faktisch ausgeschlossen, denn die Grünen erklären die AfD offen zum „Hauptgegner“ und haben sich durch verbindliche politische Beschlüsse einseitig und dauerhaft jeder Zusammenarbeit mit der AfD entzogen. Diese Problematik ist auch dem Verfassungsrechtler Professor Dr. Hufen aufgefallen, der sich zu einer Erhöhung des Quorums wie folgt äußert – ich zitiere –: „Problematisch ist aber, dass es angesichts der Mehrheitsverhältnisse dadurch keine Untersuchungsausschüsse in Rheinland-Pfalz geben und damit das wichtigste Element der Kontrolle durch die Opposition praktisch ausgeschlossen wird.“ (Abg. Joachim Paul, AfD: Genau so ist es!) Einen echten Missbrauch des Instruments Untersuchungsausschuss könne man auch im Verlauf der Arbeit des Ausschusses bekämpfen, sagt Hufen. Es stellt sich also die Frage, warum Sie gar nicht auf die Idee gekommen sind, eine faire und demokratische Lösung in Betracht zu ziehen. Die Antwort ist klar: Sie wollen sich schlicht und ergreifend der Kontrolle durch die Opposition entziehen. Das österreichische Modell setzt nicht auf die Schwächung der Minderheit, sondern auf klare Verfahrensregeln. Es verhindert Missbrauch, ohne Kontrolle unmöglich zu machen. Genau das sollte der Maßstab einer modernen parlamentarischen Demokratie sein: effektive Kontrolle ermöglichen und zugleich verantwortungsvoll organisieren. Ich möchte zum Schluss noch einmal auf die erste Lesung zu Ihrem Gesetzentwurf zu sprechen kommen. Bis dahin wurde die Verfassungsänderung abstrakt und allgemeingültig kommuniziert. Einer der Antragsteller – namentlich Herr von Heusinger – begründete sie in seiner Einbringung jedoch damit, dass sich die Verfassungsänderung explizit gegen die AfD richtet. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das stimmt nicht! Das ist nicht wahr! Ich habe das nicht gesagt!) Als Abgeordneter Wefelscheid die Aussage im anschließenden Rechtsausschuss thematisierte und um Überprüfung durch den Wissenschaftlichen Dienst bat, ob die Äußerung möglicherweise problematisch sei, sind zwei Dinge passiert. Sie, Herr von Heusinger – Sie machen es immer noch –, haben diese gut dokumentierte Tatsache bestritten. Zweitens: Sie haben alle – mit einer Enthaltung der FDP – die Forderung nach einem Gutachten abgelehnt. Insofern stellt sich aus Sicht der AfD-Fraktion die Frage, inwiefern sich eine solche Verfassungsänderung mit dem Demokratie- und dem Rechtsstaatsprinzip vereinbaren lässt, wenn sie offen gegen einen ganz bestimmten politischen Wettbewerber eingebracht wird. Die faktische Einschränkung der AfD ist bei dieser Verfassungsänderung nicht die bloße Nebenfolge, sondern die nun materiell belegbare, beabsichtigte Hauptwirkung. Oder anders gesagt: Sie ändern ganz bewusst die Spielregeln, um die einzige Opposition im Landtag zu benachteiligen. (Abg. Joachim Paul, AfD: So ist es!) Daher haben wir große Zweifel an der Rechtmäßigkeit Ihres Vorgehens und werden eine Normenkontrollklage zur juristischen Überprüfung beim Verfassungsgerichtshof einreichen und sind gespannt, wie dieser sich zu den spannenden Rechtsfragen positionieren wird. Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf ab und beantragen hiermit die namentliche Abstimmung für die Schlussabstimmung in der dritten Beratung. Lassen Sie sich noch gesagt sein: Die Petition, die sich gegen diese Erhöhung positioniert hat, umfasst 18.000 Unterschriften. Diese liegen dem Landtagspräsidenten vor. Wer heute für diese Erhöhung stimmt, ist kein Demokrat. Das muss man so klar sagen. Danke. (Beifall der AfD)
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte letzte Woche, die Debatte heute und der letzten Tage zeigt wieder – ich habe es letzte Woche schon gesagt –, dass eine Verfassungsänderung nie einfach eine kleine technische Änderung ist, eine Randnotiz auf irgendeinem Stück Papier, sondern sie schon das Herzstück des Parlaments und unserer Demokratie ist. Lassen Sie mich für die FDP-Fraktion in der Debatte noch einmal die relevanten Punkte kurz zusammenfassen. Wir haben es in einem Parlament mit verschiedenen Rechten und Pflichten zu tun. Die Abgeordneten in einem Parlament haben immer eine gewisse Balance zwischen politischer Macht, politischer Verantwortung, politischer Kontrolle zu halten. Der Untersuchungsausschuss ist ein Instrument dieser Aufklärung. Das haben wir heute gehört, und das streitet keiner ab. Wir haben gehört, dass er damit kontrolliert und aufklärt und Transparenz schafft, nach außen hin, was auch dazu führt, dass Bürgerinnen und Bürger ein gewisses Vertrauen in die Demokratie gewinnen, ein gewisses Vertrauen in das Parlament gewinnen, in den Rechtsstaat gewinnen und somit auch die Säule der Demokratie gestärkt wird und die Demokratie letztendlich auch von Minderheitenrechten lebt, völlig unabhängig, ob wir jetzt über die Verfassung reden oder allgemein über Minderheitenrechte. Und ja, prinzipiell sollte es auch so sein, dass ein Untersuchungsausschuss kein Goodwill einer Regierung ist, ob sie sich kontrollieren lässt oder nicht. Das ist die eine Seite der Medaille. Die andere Seite der Medaille ist aber – auch das ist für uns als FDP-Fraktion relevant –, wer Untersuchungsausschüsse ankündigt, beantragt, trägt nun einmal eine extrem hohe Verantwortung. Wenn er nämlich dieses Instrument wählt, um eben Transparenz, Kontrolle durchzuführen, es aber auf der anderen Seite so ankündigt, dass es inflationär genutzt werden könnte, dann ist diese Verantwortung beschädigt, und es zeigt sich, dass es als politisches Spielzeug gehandhabt werden soll. Ein Untersuchungsausschuss, nach meinen einleitenden Worten, ist kein politisches Spielzeug. Er ist nichts für eine politische Inszenierung. Er ist dafür da, dass Bürgerinnen und Bürger klar sehen, aufgeklärt werden und die Demokratie damit gestärkt wird. Das ist Sinn und Zweck eines Untersuchungsausschusses. (Beifall der FDP, der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe FREIE WÄHLER) Das bedeutet, dass ein demokratisches Mittel nicht dafür genutzt werden darf, die Demokratie selbst zu blockieren, zu lähmen, anzugreifen, zu beschädigen. In anderen Bundesländern ist ersichtlich, dass es Abgeordnete gibt, die genau das wollen, und das darf natürlich nicht passieren. Das ist die andere Seite der Medaille. Wenn wir in die Welt schauen, wenn wir hinausschauen, dann sehen wir, wenn man sich mit Menschen unterhält – das macht eigentlich jeder –, dass die Balance zwischen Demokratie, Rechtsstaat, Parlamenten, Abgeordneten und Regierungen und das Vertrauen darin heute ein wesentlicher Wert ist, der aber in gewissen Teilen – wie es Bürgerinnen und Bürger manchmal berichten – vielleicht schon angetoucht ist. Daher ist es umso wichtiger, dass wir eine starke Demokratie haben und dazu einen starken Rechtsstaat mit starken Rechten. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Weil das auch bei uns in der FDP jeder für sich anders bewertet und jeder andere Schwerpunkte setzt, haben wir uns – das habe ich letzte Woche schon angekündigt – dazu entschieden, die Abstimmung zu öffnen, sodass jede und jeder Abgeordnete nach seinem Gewissen – ich sage in Klammern: was auch ein Recht von Abgeordneten ist – heute hier in diesem Bereich abstimmen kann. Ich darf die Redezeit heute nutzen – vielen Dank, Herr Präsident –, um noch ein paar persönliche Worte an Sie zu richten, unabhängig von dem Thema. Ich habe eben über die Arbeit, über Transparenz, Demokratie usw. gesprochen. Ich hatte zehn Jahre lang das Privileg, hier Abgeordneter zu sein. (Zurufe von der AfD) – Selbst jetzt muss dumm gebabbelt werden. Ich habe viele Menschen kennenlernen dürfen, ob das in verschiedenen Parteien, Verbänden oder ob das Bürgerinnen und Bürger waren bei vielen verschiedenen Treffen und Terminen, die wir hatten. Es ist nicht immer selbstverständlich – das muss man am Anfang lernen –, welche Verantwortung, welche Last, wenn man es richtig macht, mit diesem Beruf einhergeht. Manche stellen sich das draußen einfach vor: Man bekommt einen Haufen Geld für vier Mal im Monat die Hand heben. Dahinter stehen aber die ganzen Gespräche, vielleicht auch Kritik und viele verschiedene Blickwinkel, die auf einen Deckel zu kriegen sind, um das nachher in Gesetze zu bringen, die für heute und morgen, für Jung und Alt und für viele verschiedene Bereiche gelten. Das ist eine große Verantwortung. Jeder, der hier sitzt, hat ein großes Privileg. Das sage ich zu Beginn. Trotz aller parteipolitischer Differenzen habe ich viele Menschen kennengelernt und viele Menschen extrem schätzen gelernt. Man hat sich auch mal gefoppt – Helmut, Christian – in verschiedenen Reden. Das gehört dazu. Man hat aber auch voneinander gelernt, und ich durfte viel mitnehmen, ob das jetzt inhaltlich thematisch war, menschlich, auch für die Zukunft, für verschiedene Lebenssituationen. Auf Ausschussreisen, abends oder so, hat man Personen auch besser kennengelernt, und man hatte hin und wieder ein bisschen Spaß. Ich darf erst einmal allen ein großes Dankeschön sagen, mit denen ich zusammenarbeiten konnte, mit denen ich zusammenarbeiten durfte, die mir den Respekt entgegengebracht haben, den ich immer versucht habe, jedem entgegenzubringen. Danke auch der Landtagsverwaltung, die immer sehr geduldig ist, auch wenn man denen lang und oft auf den Pinsel geht. Politisch wünsche ich jedem eine gute Sicht, dass er die Themen erkennt, hört, was den Menschen bewegt, egal in welchem politischen Feld. Da gibt es nicht links und rechts. Jeder Mensch hat verschiedene Probleme, die er gelöst haben will. Dazu gehört weiter, dass Gegebenheiten erkannt werden und man ordentlich reagiert. Ich wünsche politisch gesehen einer nächsten Landesregierung, dass sie das alles erkennt und ordentliche Schlüsse daraus zieht. Persönlich wünsche ich jedem viel Erfolg – gerade denen, die noch hier sind –, viel Gesundheit, viel Glück. Die FDP und ich sind raus, aber ich werde es privat immer weiter verfolgen. Ich darf sagen: Alles Gute! Vielen Dank. (Beifall im Hause)
Für die Gruppe FREIE WÄHLER hat Abgeordneter Schwab das Wort. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! In einer Volksabstimmung am 18. Mai 1947 verabschiedeten die Bürgerinnen und Bürger von Rheinland-Pfalz unsere Verfassung. Die Autoren schrieben dieses sehr kluge und vorausschauende Dokument unter dem noch frischen Eindruck des Zweiten Weltkriegs. Sie alle hatten ein gnadenloses Durchregieren ohne Kontrollmöglichkeit sowie dessen Folgen selbst miterleben müssen. Unsere Mütter und Väter wollten, dass wir künftig in einem demokratisch regierten Land leben und wachsen dürfen, dass wir andere Meinungen und uns gegenseitig respektieren und einen demokratischen Umgang pflegen sollen – ein Exportschlager, der vor allem Minderheitenrechte ganz voran- statt hintanstellt. Mein Kollege Stephan Wefelscheid beantragte im Rechtsausschuss am 29. April eine Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes zu einer sehr fragwürdigen Aussage eines Redners. Im Beschlussprotokoll des Rechtsausschusses ist hierzu Folgendes zu lesen – ich zitiere –: „Ablehnung eines Auftrags an den Wissenschaftlichen Dienst […] zur Prüfung der Frage, ob Ausführungen eines Abgeordneten im Plenum, die möglicherweise so verstanden werden können, dass die Antragsteller die Verfassungsänderung nur anstreben, weil sie einer konkreten Fraktion im kommenden Landtag die Möglichkeit auf Einsetzung von Untersuchungsausschüssen nehmen wollen, geeignet sein können, die Verfassungsänderung rechtlich angreifbar zu machen“. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie haben nicht vollständig zitiert!) Die vorangegangene Aussage lautete – auch hier darf ich zitieren –: „Die entscheidende Frage ist doch: Sollen wir reale institutionelle Risiken ignorieren, nur weil diejenigen, gegen die sich eine Regel richtet, sich anschließend als Opfer inszenieren?“ Die genannte Regelung richtet sich also explizit und zielgerichtet gegen eine Fraktion, die mit fast einem Viertel der Abgeordneten künftig keine Untersuchungsausschüsse einsetzen können soll. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Damit stellt sich doch objektiv die Frage, ob es sich um ein verfassungswidriges Einzelfallgesetz handelt. Vergleichen Sie hierzu bitte Artikel 19 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 77 der Landesverfassung in Rheinland-Pfalz. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da spricht der Jurist! –
Sehr gut!) Das vorliegende Gesetz ist zwar abstrakt formuliert, allerdings wird spätestens aus der zitierten Rede des Kollegen der Grünen klar, dass die Allgemeinheit der angestrebten Änderung nur wie ein Feigenblatt vorgeschoben wird, da faktisch zielgerichtet die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen durch die kommende AfD-Fraktion verhindert werden soll. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Liebe Kolleginnen und Kollegen der antragstellenden Fraktionen, der größte Teil der Menschen in Rheinland-Pfalz, egal welcher Partei zugetan, kann diese Verfassungsänderung zur jetzigen Zeit nicht nachvollziehen. Wenn Sie ehrlich zu sich selbst sind, müssen Sie sich eingestehen, dass eine solche Verfassungsänderung vor dem 22. März weder Ihr Gedanke war noch in diesem Hohen Haus jemals zur Debatte stand. Ich möchte an dieser Stelle meine schlimmste Befürchtung mit Ihnen teilen: Was Sie mit diesem unfairen Verhalten bei dieser Verfassungsänderung bei unseren Bürgerinnen und Bürgern lostreten, kann Sie unter Umständen Tag und Nacht verfolgen. Unsere Bürgerinnen und Bürger verfügen über einen sehr ausgeprägten und sensiblen Sinn für unfaires Verhalten in der Politik. Unterschätzen Sie dies bitte nicht. Bitte denken Sie bei Ihrer Entscheidung daran: 69 % haben nicht die CDU gewählt, 74 % haben nicht die SPD gewählt, und 92 % haben eben auch nicht die Grünen gewählt. (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD – Weitere Zurufe von der SPD) Ziehen Sie Ihren Antrag zurück, (Abg. Michael Hüttner, SPD: Überhaupt niemand hat die FREIEN WÄHLER gewählt! – Weitere Zurufe von der SPD) denn noch ist es nicht zu spät für ein faires Miteinander. Wir alle haben den Auftrag, für unser gesamtes Volk zu entscheiden, gegebenenfalls Minderheiten zu schützen. Leben Sie unsere Demokratie, auch wenn es wie jetzt schwierig werden kann. Ich wünsche Ihnen und uns allen, dass wir den Frieden in unserem Land für unsere Kinder bewahren können. Darum bitte ich Sie heute von Herzen: Lehnen Sie gemeinsam mit uns die vorliegende Verfassungsänderung ab. Demokraten grenzen nicht aus. Ich danke Ihnen. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER und der AfD)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! 400.000 Menschen in Rheinland-Pfalz haben die AfD gewählt, und bei den unter 25-Jährigen ist die AfD inzwischen die Nr. 1 geworden. Was machen CDU, SPD und Grüne zuallererst? Sie beantragen zwei Sondersitzungen, um die Rechte der Opposition zu minimieren. Man kann das so machen. Ich glaube nicht, dass das zielführend ist. Herr Schnieder, wenn wir Sondersitzungen brauchen – das sage ich in Ihre Richtung als künftiger Ministerpräsident –, haben wir wirklich wichtigere Themen, um uns hier zu treffen. Das wichtigste Thema aus meiner Sicht ist die mangelnde Finanzausstattung des Landes Rheinland-Pfalz. Was meine ich damit? Der DGB hat uns im letzten Herbst ins Stammbuch geschrieben, wir bräuchten in den nächsten zehn Jahren über 80 Milliarden Euro Invest, um den drängendsten Investitionsstau zu beheben – über 80 Milliarden. Sie alle wissen, dass wir weit davon entfernt sind, auch nur annähernd so viel investieren zu können. Deswegen bräuchten wir eigentlich ein ganz starkes Land in Richtung Berlin, das an zwei Stellschrauben drehen müsste, damit es wirklich eine substanzielle Veränderung gibt. Das eine ist – das wissen Sie von mir –, wir müssen die Kriegswirtschaft beenden. Solange wir Kriegswirtschaft betreiben, gehen Hunderte von Milliarden in die falsche investive Richtung. Weiterhin fahren wir seit vier Jahren die deutsche Wirtschaft ganz brutal an die Wand, weil die Rahmenbedingungen extrem schlecht sind. Ein Zweites müssten wir verändern: Wir müssen nämlich endlich dafür sorgen, dass Vermögen nicht von unten nach oben verteilt wird, sondern wir müssen diesen Prozess umkehren: von oben nach unten. Das wäre notwendig, um der AfD das Wasser abzugraben. Ich mache eine letzte Anmerkung. Es ist bemerkenswert, liebe SPD und liebe CDU, Sie haben zusammen von 3 Millionen Wahlberechtigten 1,2 Millionen überzeugt. Das ist ein gutes Drittel derer, die wahlberechtigt gewesen sind. Gleichzeitig werden Sie im Parlament über eine Zweidrittelmehrheit verfügen. Da frage ich Sie allen Ernstes angesichts eines solchen Wahlrechts: Ist dieser Landtag noch ein Spiegelbild der Willensäußerung der rheinland-pfälzischen Bevölkerung? Vielen Dank. (Zuruf von der SPD: Wir haben halt keine Wahlpflicht!)
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Ausführungen vom letzten Mittwoch möchte ich um zwei Punkte ergänzen. Der erste betrifft die Vorstellungen der Wählerinnen und Wähler. Sowohl auf Bundes- wie auch auf Landesebene haben sie die vorhergehende Regierung abgewählt. Das bedeutet natürlich, dass man keine der bisherigen Regierungsparteien mehr an der Macht haben will. Ganz eindeutig wollen die Wähler weg von Mitte-links und hin zu einer konservativen Ausrichtung. Doch sowohl im Bund wie auch in unserem Land fehlt dazu der Mut. Lieber lässt sich die CDU von den Grünen und der SPD erpressen. Ein Musterbeispiel ist die heutige Entscheidung, deren Folgen nicht lange auf sich warten lassen werden. Der zweite Punkt betrifft das demokratische Verhalten in diesem Hohen Haus. Ich denke dabei nicht nur an das fehlende Auszählen der Stimmen bei Entscheidungen. Ich denke nicht nur daran, dass die Stimmen der fraktionslosen Abgeordneten überhaupt keine Rolle spielen. Ich denke nicht nur daran, dass das Prinzip der Gewaltenteilung missachtet wird. Vielmehr denke ich daran, dass das Grundgesetz und die Verfassung unseres Landes Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, verpflichtet, nur nach Ihrem Gewissen zu entscheiden. An Aufträge und Weisungen sind Sie nicht gebunden. Das heißt, Sie sollen unabhängig von Partei und Fraktion zum Wohle des Volkes entscheiden. Nach vielen Gesprächen bin ich davon überzeugt, dass bei Beachtung dieser Gesichtspunkte keine Zweidrittelmehrheit für die heutige Verfassungsänderung zustande käme. Liebe Kolleginnen und Kollegen auch von SPD und CDU, folgen Sie Ihrem verfassungsgemäßen Auftrag, folgen Sie den wichtigsten demokratischen Grundregeln. Ich weiß aber auch, dass dies eine vergebliche Hoffnung ist. Daher ein kurzes Schlussfazit: Ich bin darüber erleichtert, dass ich dem nächsten Landtag nicht mehr angehöre. (Zurufe von der SPD: Wir auch!) – Das habe ich nicht anders erwartet. Leben Sie wohl. (Beifall des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD)
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit kommen wir zur Abstimmung. Wir stimmen zunächst über den Gesetzentwurf – Drucksache 18/14464 – ab. Das ist die Verfassungsänderung. Wer diesem Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FPD gegen die Stimmen der AfD und der Gruppe FREIE WÄHLER bei einigen wenigen Stimmenthaltungen angenommen. (Zuruf aus dem Hause: Sie müssen zählen!) – Nein, es ist eindeutig eine Zweidrittelmehrheit. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf die Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes und der Geschäftsordnung des Landtags betreffend. Wer dem Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/14465 – in zweiter Beratung zustimmt, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist diesem Gesetzentwurf in zweiter Beratung mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der AfD und der Gruppe FREIE WÄHLER bei Enthaltung einiger weniger zugestimmt worden. Damit kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den darf ich bitten, sich vom Platz zu erheben! (Abg. Damian Lohr, AfD: Namentliche Abstimmung!) – Immer mit der Ruhe. Immer mit der Ruhe. Gegenstimmen? – Enthaltungen? Bevor ich jetzt das Ergebnis feststelle, Herr Lohr: Ihren Antrag habe ich so aufgefasst, dass Sie eine namentliche Abstimmung über die Verfassungsänderung wollen. (Abg. Damian Lohr, AfD: Ja, genau! Ich wollte es aber trotzdem noch einmal sagen!) – Ja, ja, wir vergessen das nicht. Nur, damit das klar ist. Damit stelle ich fest, dass in der Schlussabstimmung dem Landesgesetz zur Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes und der Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der AfD und der Gruppe FREIE WÄHLER mit einigen wenigen Enthaltungen zugestimmt worden ist. Jetzt kommen wir zu Punkt 3 der Tagesordnung. (Abg. Damian Lohr, AfD: Herr Präsident, ich bitte zu Protokoll zu geben, dass das Abstimmungsergebnis bei der FDP nicht – – –!) – Ich habe das Abstimmungsergebnis konkret festgehalten: „mit einigen wenigen Enthaltungen“. (Abg. Damian Lohr, AfD: Aber eine Fraktion hat völlig – – –!) Ich habe das Ergebnis – – – (Abg. Damian Lohr, AfD: Das ist falsch!) – Nein, das Ergebnis ist zutreffend festgestellt worden. (Abg. Damian Lohr, AfD: Herr Präsident, die FDP hat sich eindeutig enthalten!) – Es hat eine eindeutige Mehrheit gegeben. Genau das wird im Protokoll festgehalten. (Abg. Damian Lohr, AfD: Sie haben drei Enthaltungen und zwei Zustimmungen! Dann hat die FDP nicht zugestimmt!) – Das Ergebnis ist konkret festgestellt worden. Wir kommen damit zu Punkt 3 der Tagesordnung: Einundvierzigstes Landesgesetz zur Änderung der Verfassung für RheinlandPfalz (Änderung des Artikels 91) Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/14464 – Dritte Beratung Grundlage sind die Beschlüsse in der zweiten Beratung. Der Landtag hat dem Gesetzentwurf in der zweiten Beratung zugestimmt. Nunmehr findet die abschließende dritte Beratung des Gesetzentwurfs statt. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Hier wurde entsprechend § 46 unserer Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung beantragt. Diese namentliche Abstimmung werden wir jetzt durchführen. Die Stimmkarten hierzu befinden sich in Ihrer Schublade. Wir werden jetzt zunächst in der dritten Beratung abstimmen und in der Schlussabstimmung – so habe ich den Antrag verstanden – die namentliche Abstimmung durchführen. Somit jetzt noch per Handzeichen. Wer dem Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/14464 – in der dritten Beratung zustimmt, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit stelle ich fest, dass dem Gesetzentwurf in der dritten Beratung mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der AfD und der Gruppe FREIE WÄHLER bei insgesamt drei Enthaltungen bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP zugestimmt worden ist. Damit kommen wir jetzt zur Schlussabstimmung. Hier ist die namentliche Abstimmung beantragt worden gemäß § 46 der Geschäftsordnung. Die Stimmkarten befinden sich in den Schubladen. Die grüne ist für Ja, die rosafarbene für Nein und die braune Stimmkarte für Enthaltung. Überzeugen Sie sich, dass auf der Rückseite der Stimmkarte, die Sie abzugeben beabsichtigen, der Name steht, und zwar der richtige, denn hier ist alles umgebaut worden. Die schriftführenden Abgeordneten sammeln jetzt die Stimmkarten an Ihren Plätzen mit den Urnen ein. (Die Stimmkarten werden von den schriftführenden Abgeordneten eingesammelt) Haben alle Ihre Stimme abgegeben? – Dann kann mit der Auszählung begonnen werden. (Die schriftführenden Abgeordneten zählen die Stimmen mithilfe der Landtagsverwaltung aus) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Ergebnis liegt vor. Gemäß Artikel 129 Abs. 1 unserer Verfassung kommt ein verfassungsänderndes Gesetz zustande, wenn der Landtag das Gesetz mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl – das sind 68 – beschließt. Ich darf Ihnen das Abstimmungsergebnis vortragen: Abgegebene Stimmen: 95 Ungültige Stimmen: 0 Gültige Stimmen: 95 Ja-Stimmen: 79 Nein-Stimmen: 12 Enthaltungen: 4 Damit hat der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung die für die Verfassungsänderung erforderliche Mehrheit erreicht. Das verfassungsändernde Gesetz ist somit zustande gekommen. Wir haben gemeinsam in der letzten Sitzung die Verfassung geändert. Ich darf ich Ihnen alles Gute wünschen und eine gute Zeit. Das war voraussichtlich die letzte Sitzung in dieser Legislaturperiode. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Alles Gute. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Ende der Sitzung: 14.00 Uhr Anlage Namentliche Abstimmung (Seite 26 des Plenarprotokolls) Einundvierzigstes Landesgesetz zur Änderung der Verfassung für RheinlandPfalz (Änderung des Artikels 91) Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Drucksache 18/14464 – 1. Ahnen, Doris (SPD) Ja 2. Alscher, Dr. Bernhard (fraktionslos) Nein 3. Anklam-Trapp, Kathrin (SPD) Ja 4. Baldauf, Christian (CDU) Ja 5. Bätzing-Lichtenthäler, Sabine (SPD) Ja 6. Bellaire, Florian (CDU) Ja 7. Beyer, Dirk (SPD) Ja 8. Blatzheim-Roegler, Jutta (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja 9. Bollinger, Dr. Jan (AfD) Nein 10. Braun, Dr. Bernhard (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Enthaltung 11. Bunjes, Paul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja 12. Drumm, Dr. Herbert (fraktionslos) Nein 13. Ehmann, Fabian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja 14. Eider, Dr. Claudia (SPD) Ja 15. Fernis, Philipp (FDP) Enthaltung 16. Frisch, Michael (fraktionslos) Abwesend 17. Fuhr, Alexander (SPD) Ja 18. Gensch, Dr. Christoph (CDU) Ja 19. Gies, Horst (CDU) Ja 20. Greb, Ruth (SPD) Ja 21. Groß, Jennifer (CDU) Ja 22. Hartenfels, Andreas (fraktionslos) Nein 23. Heidbreder, Dr. Lea (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja 24. Herber, Dirk (CDU) Ja 25. Hering, Hendrik (SPD) Ja 26. Heusinger, Carl-Bernhard von (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja 27. Hoch, Clemens (SPD) Ja 28. Horstmann, Lana (SPD) Ja 29. Hüttner, Michael (SPD) Ja 30. Illing, Heiner (SPD) Ja 31. Jeckel, Lisa-Marie (Gruppe FREIE WÄHLER) Abwesend 32. Jenssen, Jens (SPD) Ja 33. Joa, Matthias (fraktionslos) Abwesend 34. Junk, Dennis (CDU) Ja 35. Klein, Marcus (CDU) Ja 36. Klinkel, Nina (SPD) Ja 37. Klodt, Uwe (SPD) Ja 38. Köbberling, Dr. Anna (SPD) Ja 39. Koch, Sven (CDU) Ja 40. Kropfreiter, Markus (SPD) Ja 41. Kunz, Patrick (Gruppe FREIE WÄHLER) Nein 42. Kusch, Dr. Oliver (SPD) Ja 43. Lammert, Matthias (CDU) Ja 44. Lewentz, Roger (SPD) Ja 45. Liguori, Manuel (SPD) Ja 46. Lohr, Damian (AfD) Nein 47. Ludwig, Michael (CDU) Ja 48. Maier, Florian (SPD) Ja 49. Martin, Dr. Helmut (CDU) Ja 50. Moesta, Anette (CDU) Ja 51. Moskopp, Peter (CDU) Ja 52. Müller, Patric (SPD) Ja 53. Müller, Susanne (SPD) Ja 54. Müller, Dr. Tamara (SPD) Ja 55. Münster, Jens (CDU) Ja 56. Noss, Hans Jürgen (SPD) Ja 57. Oster, Benedikt (SPD) Ja 58. Pape, Janick (CDU) Ja 59. Paul, Joachim (AfD) Nein 60. Rahm, Andreas (SPD) Ja 61. Rauschkolb, Jaqueline (SPD) Ja 62. Rehak-Nitsche, Dr. Katrin (SPD) Ja 63. Reichert, Christof (CDU) Ja 64. Reuber, Dr. Matthias (CDU) Ja 65. Rieger, Lars (CDU) Ja 66. Rommelfanger, Lothar (SPD) Ja 67. Schäffner, Daniel (SPD) Ja 68. Schellhammer, Pia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja 69. Schick, Claus-René (SPD) Ja 70. Schmidt, Martin Louis (fraktionslos) Abwesend 71. Schmitt, Daniela (FDP) Enthaltung 72. Schneid, Marion (CDU) Ja 73. Schneider, Petra (CDU) Ja 74. Schnieder, Gordon (CDU) Ja 75. Scholz, Gregory (SPD) Ja 76. Schönborn, Ralf (AfD) Nein 77. Schreiner, Gerd (CDU) Ja 78. Schwab, Helge (Gruppe FREIE WÄHLER) Nein 79. Schweitzer, Alexander (SPD) Ja 80. Spies, Christoph (SPD) Ja 81. Stein, Markus (SPD) Ja 82. Steinbach, Nico (SPD) Ja 83. Stuhlfauth, Peter (AfD) Abwesend 84. Stuppy, Lisett (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja 85. Teuber, Sven (SPD) Ja 86. Thoma, Stefan (FDP) Nein 87. Vogt, Tobias (CDU) Ja 88. Wächter, Karina (CDU) Ja 89. Wagner, Michael (CDU) Ja 90. Wansch, Thomas (SPD) Ja 91. Wäschenbach, Michael (CDU) Ja 92. Wasem, Marie (CDU) Ja 93. Weber, Marco (FDP) Abwesend 94. Wefelscheid, Stephan (Gruppe FREIE WÄHLER) Nein 95. Welling, Torsten (CDU) Ja 96. Willius-Senzer, Cornelia (FDP) Ja 97. Wink, Steven (FDP) Enthaltung 98. Winkler, Josef (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja 99. Wolf, Markus (CDU) Ja 100. Zehfuß, Johannes (CDU) Ja 101. Ziegler, Eugen (AfD) Nein Abstimmungsergebnis Abgegebene Stimmen 95 Gültige Stimmen 95 Ungültige Stimmen 0 Ja-Stimmen 79 Nein-Stimmen 12 Enthaltungen 4