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Hendrik Hering

06.05.2026 Sitzungen 18/104

Für die Gruppe FREIE WÄHLER hat Abgeordneter Schwab das Wort. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! In einer Volksabstimmung am 18. Mai 1947 verabschiedeten die Bürgerinnen und Bürger von Rheinland-Pfalz unsere Verfassung. Die Autoren schrieben dieses sehr kluge und vorausschauende Dokument unter dem noch frischen Eindruck des Zweiten Weltkriegs. Sie alle hatten ein gnadenloses Durchregieren ohne Kontrollmöglichkeit sowie dessen Folgen selbst miterleben müssen. Unsere Mütter und Väter wollten, dass wir künftig in einem demokratisch regierten Land leben und wachsen dürfen, dass wir andere Meinungen und uns gegenseitig respektieren und einen demokratischen Umgang pflegen sollen – ein Exportschlager, der vor allem Minderheitenrechte ganz voran- statt hintanstellt. Mein Kollege Stephan Wefelscheid beantragte im Rechtsausschuss am 29. April eine Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes zu einer sehr fragwürdigen Aussage eines Redners. Im Beschlussprotokoll des Rechtsausschusses ist hierzu Folgendes zu lesen – ich zitiere –: „Ablehnung eines Auftrags an den Wissenschaftlichen Dienst […] zur Prüfung der Frage, ob Ausführungen eines Abgeordneten im Plenum, die möglicherweise so verstanden werden können, dass die Antragsteller die Verfassungsänderung nur anstreben, weil sie einer konkreten Fraktion im kommenden Landtag die Möglichkeit auf Einsetzung von Untersuchungsausschüssen nehmen wollen, geeignet sein können, die Verfassungsänderung rechtlich angreifbar zu machen“. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie haben nicht vollständig zitiert!) Die vorangegangene Aussage lautete – auch hier darf ich zitieren –: „Die entscheidende Frage ist doch: Sollen wir reale institutionelle Risiken ignorieren, nur weil diejenigen, gegen die sich eine Regel richtet, sich anschließend als Opfer inszenieren?“ Die genannte Regelung richtet sich also explizit und zielgerichtet gegen eine Fraktion, die mit fast einem Viertel der Abgeordneten künftig keine Untersuchungsausschüsse einsetzen können soll. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Damit stellt sich doch objektiv die Frage, ob es sich um ein verfassungswidriges Einzelfallgesetz handelt. Vergleichen Sie hierzu bitte Artikel 19 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 77 der Landesverfassung in Rheinland-Pfalz. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da spricht der Jurist! –

Protokoll ↗