Hendrik Hering
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie recht herzlich zur 104. Plenarsitzung begrüßen! Schriftführende Abgeordnete sind Kollegin Schneider und Kollege Liguori, der auch die Redeliste führen wird. Entschuldigt fehlen heute Abgeordneter Frisch, Abgeordnete Jeckel, Abgeordneter Martin Louis Schmidt und Abgeordneter Stuhlfauth. Seitens der Landesregierung haben sich die Staatssekretäre Becht, Hauer, Dr. Manz und Staatssekretärin Raab entschuldigt. Wir dürfen Gäste im Landtag begrüßen. Das sind zunächst Mitglieder des VdK-Ortsverbands Grünstadt. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Und es sind Landfrauen aus Schwabenheim. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Damit kommen wir zur Feststellung der Tagesordnung für diese Sitzung. (Abg. Damian Lohr, AfD, meldet sich) – Herr Lohr. (Abg. Damian Lohr, AfD: Wir widersprechen sowohl der verkürzten Beratung als auch der Tagesordnung!) – Gut, dann haben wir das schon einmal zur Kenntnis genommen, und wir werden die eine oder andere Abstimmung haben. Die Tagesordnung sieht vor, dass sich die dritte Beratung der Verfassungsänderung – Drucksache 18/14464 – abweichend von § 57 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtags unmittelbar an die zweite Beratung anschließt. Damit ist die Frist gemäß § 22 Abs. 3 in Verbindung mit § 57 Abs. 2 in Verbindung mit § 68 der Geschäftsordnung zu verkürzen. Gegen diese Fristverkürzung hat es Widerspruch des Abgeordneten Lohr gegeben. Zunächst ist also über die Fristverkürzung zu entscheiden. Wer der beschriebenen Fristverkürzung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Fristverkürzung ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der AfD bei Enthaltung der Gruppe FREIE WÄHLER zugestimmt. Auch gegen die Tagesordnung hat es einen Widerspruch gegeben, und zwar hinsichtlich der Durchführung von zwei Beratungen, hier der zweiten und dritten Beratung der Verfassungsänderung. (Abg. Damian Lohr, AfD: Das ist korrekt!) Zur Erläuterung: Gemäß § 68 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtags dürfen zwei Beratungen eines Gesetzentwurfs am gleichen Tag nicht sta ttfinden, wenn bis zur Feststellung der Tagesordnung ein anwesendes Mitglied des Landtags widerspricht. Das hat stattgefunden. Nach § 134 der Geschäftsordnung kann der Landtag im Einzelfall von den Vorschriften dieser Geschäftsordnung abweichen. Zu dem Beschluss ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten, mindestens jedoch der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich. Da dieser Widerspruch erfolgt ist, stimmen wir über die Abweichung von der Geschäftsordnung und Behandlung des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/14464 – in dritter Beratung in der heutigen Sitzung ab. Wer der beschriebenen Abweichung von der Geschäftsordnung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Abweichung von der Geschäftsordnung ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der AfD bei Enthaltung der Gruppe FREIE WÄHLER zugestimmt. Damit ist die Tagesordnung mit der notwendigen Mehrheit festgestellt. Wir kommen zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung der heutigen Sitzung, die gemeinsam aufgerufen und beraten werden: Einundvierzigstes Landesgesetz zur Änderung der Verfassung für RheinlandPfalz (Änderung des Artikels 91) Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Drucksache 18/14464 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses – Drucksache 18/14479 – Landesgesetz zur Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes und der Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Drucksache 18/14465 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses – Drucksache 18/14478 – Die erste Beratung der beiden Gesetzentwürfe fand in der 103. Plenarsitzung am 29. April 2026 mit Aussprache statt. Die Gesetzentwürfe wurden jeweils an den Rechtsausschuss überwiesen. Die Ausschussempfehlung lautet jeweils auf unveränderte Annahme. Wir kommen zur Aussprache in der zweiten Beratung. Es beginnt Abgeordneter Hüttner.
